19620509_GVE027

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:47
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-05-09
Erscheinungsdatum 1962-05-09
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 10.5.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 9.5.1962 um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 27. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz; als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef und Fritz Josef, ferner die Gemeindevertr. und Ersatzmänner Ganahl Oskar, Schreiber -Jakob Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Mähr-Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Mayer Peter und Ganahl Edmund für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels-Seppl für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. (2l) Entschuldigt abwesend: Juen Hermann, Med.Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, Dipl. Ing. Jäger K. L., Fritz Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTANDE 1. Verbauungsplan-Teilregülierungsplan f. d. Schrunserfeld; Erledigung von Einsprüchen. 2. Ausbau der Schiabfahrten vom Kapell (Sanierung. Brifer-Abfahrt) Gemeindebeitrag. 3. Litzdammwege – Staubfreimachung; Vergabe d. Belagsarbeiten; Ausbau der Rhätikonstrasse; Grundablösung Hueber Jakob; 5. Ausbau der Ausserlitzstrasse; Ablösungsvergütung Tomaselli; 6. Güterwegbau Stiefen; Interessentschaftsbeitrag; 7. Gde.Wasserversorgungsanlage; Bauprogramm 1962; 8. Stellungnahme zu Landesgesetzentwürfen; 9. Gewerbeansuchen-Lokalbedarf; (Walser Adele, Nr. 619 und Grabher August, Nr. 497); 10. Grundteilungen; 11. Bauabstandsnachsichten; in vertraulicher Beratung 12. Schwimmbad Schruns; Stellenbesetzung 1962; 13. St.Josefsheim; Anstellung einer Köchin; 14. Gemeindearbeiter; Lohnerhöhung; 15. Betriebsausflug der Gde.Bediensteten 1962 - Beitrag; Allfälliges: 16. 17. 18. 19. 20. Lärmverhütungskongress 1962 / Salzburg; Teilnahme Gemeindewald - Aufforstung / Betreuung; Zufahrtsweg zum Schwimmbad – Grundsicherung; Strassenbeleuchtung -Grüt/Privatstrasse; Flurstrasse – Ausbau / Grundablösung B BERICHTE BESCHLÜSSE: zu 1.) Die gegen den von der Gde.Vertretung am 21.3.1962 beschlossenen Teilregulierungsplan für das Schrunser-Feld eingebrachten Berufungen a) der Anlieger an der vorgesehenen Erschliessungsstrasse zwischen Wagenweg-Veltlinerweg und Silvrettastrasse, b) der Marent Elisabeth, Bregenz, und c) der Vallaster Regina, Schruns Nr. 530 werden zur Kenntnis gebracht. -2- Die vom Bauausschuss veranlasste Überarbeitung des Teilregulierungsplanes trägt den Einwendungen der Parteien Marent Elisabeth und Vallaster Regina Rechnung, hingegen hat der Bauausschuss beantragt, aus grundsätzlichen Erwägungen dem Kollektivantrag der Anlieger an der projektierten Erschliessungsstrasse Wagenweg – Veltlinerweg, diese Strassentrasse ganz aufzuheben, nicht stattzugeben. Weiters hat sich der Bauausschuss dafür ausgesprochen, die vorgesehene Erschliessungsstrasse vom Veltlinerweg über das Anwesen Thöny Joh. Jos. bis zum Au-Weg zu verlängern und auch den Au-Weg von der Einmündung dieses Weges bis zur Kreuzung (Wagenweg) für einen späteren Ausbau zu planen. Nach Detailerläuterungen durch Ing. Metzler Wilfried / Schruns genehmigt die Gemeindevertretung, einstimmig die vorliegende, überarbeitete Fassung des Teilregulierungsplanes. Gleichzeitig erscheinen damit die Anträge des Bauausschusses hinsichtlich einer Erledigung der Berufungen bestätigt. In diesem Zusammenhange wird aus gegebener Veranlassung angeregt, vom Gemeindeamt die Bevölkerung nochmals aufzuklären, daß durch diesen Teilregulierungsplan, der noch der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf, lediglich grundsätzliche Richtlinien für die künftige Verbauung des Schrunser-Feldes festgelegt wurden und die geplanten Verkehrswege vor einer Verbauung gesichert werden. Die tatsächliche Ausführung der Strassenbauten bedarf in jedem Falle eines gesonderten Gemeindevertretungsbeschlusses und entsprechender Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern. Abschliessend wird zur Anregung der Lds.Strassenplanungsstelle, die Grürtland- bezw. Bauverbotszone links- u. rechtsseitig der neuen Umfahrungsstrasse auch auf das Gelände vom Wagenweg talauswärts zu erweitern, Stellung genommen. Eine diesbezgl. Beschlussfassung kommt jedoch nicht zustande. Es soll in dieser Angelegenheit die schriftliche Stellungnahme des Landes zum eingereichten Teilregulierungsplan abgewartet werden. zu 2.) Für weitere Verbesserungen an den Sghiabfahrten vom Kapell, im besonderen für die Sanierung der Brifer-Schiabfahrt, die von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. vorfinanziert und veranlasst werden, wird seitens der Marktgemeinde Schruns ein [durchgestrichen: „anteilmässiger 60 %iger―] Beitrag von S 60.000.- bewilligt. Dieser Betrag wird der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. im Jahre 1964 ausbezahlt. Hinsichtlich der in diesem Jahre auszuführenden Verbesserungen wird zwingend festgelegt, daß oberhalb des Kropfens heuer lediglich die im Vorjahre ausgebauten Abfahrten angesät werden und daß anschliessend an den Ausbau der BriferAbfahrt geschritten wird. Vor Beginn dieser Arbeiten soll mit den Liegenschaftseigentümern am Brif das Einvernehmen bezgl. der Vordringlichkeit der auszubauenden Stellen hergestellt werden. Seitens der Marktgemeinde Schruns sind von der Hochjochbahn zu diesen Verhandlungen die GV Erhart Ludwig, Ganahl Oskar und Bauer Rudolf beizuziehen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Die Belagsarbeiten für die Staubfreimachung des Dr. Vonbun—Wege (Abschnitt Schwimmbad - Bahnbereich d. Montafonerbahn) und des H. SanderWeges (Abschnitt Litzbrücke Einmündung in die Rhätikonstrasse) werden der Bauunternehmung J. Nägele & Co., Sulz zum Richtpreis von S 195.000.übertragen. Die vorgesehene Staubfreimachung des (Seb. Kneipp-Weges soll unterbleiben. (Einstimmige Beschlussfassung) -3- zu 4.) Im Zuge des Neubaues der Umfahrungsstrasse soll die Kurve der Rhätikonstrasse beim Wohnhaus des Hueber Jakob, Schruns Nr. 510 entgegen dem seinerzeitigen Projekt nur mehr ganz geringfügig - ausgebaut werden. Die Gemeindevertretung stimmt einhellig nachfolgender Ablösungsvergütungen zu Gunsten des Grundeigentümers Hueber Jakob zu: Ablösung des benötigten Grundes ca. 6 m2 zu S 40.- je m2; Neuerstellung einer entsprechend rückversetzen Gartenmauer in Betonausführung, 75 cm hoch und Ablösung eines zu entfernenden Birnbaumes zu S 1200.-. Hinsichtlich der vom Grundeigentümer verlangten ordnungsgemäßen Ableitung der Strassenoberflächengewässer ist die Landesstrassenverwaltung zuständig. zu 5.) Für die durch den Ausbau der Ausserlitzstrasse (Höherlegung des Strassenniveaus) bedingten Umbauarbeiten am Wohn- u. Geschäftshaus Schruns Nr. 93, (Tomaselli Charlotte & Kinder) wird ein einmaliger Gemeindebeitrag von S 15.000.- bewilligt. Mit der Gewährung dieses Beitrages erscheinen alle Ansprüche der Hauseigentümer gegenüber der Gemeinde für die notwendige Verlegung der Hauseingangstüren an die Ostseite des Gebäudes als abgegolten. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 6.) Die Agrarbezirksbehörde hat zu den bereits in Angriff genommenen Güterwegbauarbeiten im Stiefen einen 80 % igen Landes- u. Bundessubventionsbeitrag vermittelt. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Weginteressenten in der Parzelle Stiefen genehmigt die Gemeindevertretung eine Übernahme des restlichen 20 % igen Interessentenbeitrages aus Gemeindemitteln (ca. S 20.000.-) (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 7.) Im Zuge des planmässigen Ausbaues der Gemeindewasserversorgungsanlage werden über Antrag des Wasserversorgungsausschusses im laufenden Jahr 1962 nachfolgende Erweiterungen einstimmig genehmigt: a) die Verlegung eines 270 m langen 100 mm Ø-Hauptstranges für das Wohnsiedlungsgebiet unterhalb des Veltlinerweges (Thöny Joh. Jos.Liegenschaft) unter der Voraussetzung, daß die Anlieger die Kosten des Leitungsgraben einschl. dessen Wiederzufüllung übernehmen; und b) die Fassung der Bargehraquelle im Gamprätz, Errichtung eines 50 m3Reservoirs und Verlegung der Hauptstränge für die Wasserversorgung der Oberzone der Parzelle Gamprätz und Verlegung der Hauptstränge für die Einleitung des Überwassers der Bargehraquelle in das Ortsleitungsnetz mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. S 315.000, -. zu 8.) Zu den Entwürfen eines Ausländergrunderwerbsgesetzes, der 1. Wohnsiedlungsgesetznovelle, der 2. Grundverkehrsgesetznovelle, der 3. Landarbeitergesetznovelle und der Bauordnungsgesetznovelle wird Stellung genommen. Volksabstimmungen über diese vom Landtag für nicht dringlich, erklärten Gesetzesbeschlüsse werden nicht verlangt. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 9.) In schriftlichem Abstimmungsverfahren wird der Lokalbedarf a.) für eine Erweiterung der Fremdenpension-Konzession der Walser Adele, Schruns Nr. 619, in eine Gasthaus-Vollkonzession mit 11 Ja-9 Neinstimmen und einer Stimmenthaltung; und b) Für die Erteilung einer Frächtereikonzession (Rolldienst) mit einem 2, 5 To-LKW zu Gunsten des Grabher August, Schruns Nr. 497 mit 19 Ja-und 2 Neinstimmen stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet. Zum Gewerbeansuchen des Grabher August wird, ausdrücklich festgehalten, daß der Vorgenannte erst nach Erteilung der Frächtereikonzession entsprechende Verhandlungen mit der Montafonerbahn AG bezgl. Übertragung des bahnamtlichen Rollfuhrdienstes führen kann. zu 10) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Abtrennung eines Baugrundstückes aus Gp. 1040/4 (Netzer Hildegard, Schruns 164) mit 800 m2 zu Gunsten Seilern Martha, geb. Netzer, Tschagguns; und b) die Abtrennung eines Baugrundstückes aus Gp. 1143 (Erhart Franz, jun., Schruns 472) mit 663 m2 zu Gunsten Rittmann Gisela, Schruns 445 und eines weiteren Baugrundstückes mit 642 m2 zum Verkauf. c) Einer Teilung des Liegenschaftsbesitzes der Eheleute Emil Büsch und Kreszentia Büsch, EZL. 654 K.G. Schruns wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (mit 13 Nein, 6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 1 ungültigen Stimme) nicht zugestimmt. Über eine Berufung des Antragstellers Baum. Emil Büsch, Schruns 605 entscheidet die Vlbg.Landesregierung in letzter Instanz, zu 11.) Bauabstandsnachsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Werkstättenerweiterungsbau des Naier Alfred, Schruns. 441, von 14, 35 m bis auf 0, 90 m gegenüber dem Mühlbach Gp. 3221/2; b) für einen Gasthausneubau des Erhart Franz jun. Schruns 472 Im Feld - von 5, 25 m bis auf 4, 00 m gegenüber Gp. 1147/31; und c) für einen Wohnhausanbau der Eheleute Ulrich und Maria Assmann, Schruns Nr. 311, am Hofweg, von 4, 00 m bis auf 2, 00 m gegenüber Gp. 229/1. In allen Fällen liegt die Zustimmung des betroffenen Anrainers vor. In vertraulicher Beratung: zu 12.) Die Führung des Schwimmbadbetriebes für das Jahr 1962 wird im Sinne eines Antrages des Personal- u. Finanzausschusses stimmenmehrheitlich (schriftl. Abstimmungsverfahren: 15 Ja, 6 Nein) der Frau Grete Wagner, Schruns Nr. 7l6, übertragen. Die Genannte hat das Schwimmbad in Familiengemeinschaft zu führen, als Bademeister ist deren Sohn Hans-Peter Wagner einzusetzen. Eine besondere Bedingung ist, daß der Buffetbetrieb nicht am Kassenschalter beim Schwimmbadeingang abgewickelt wird. Frau Wagner erhält ungeachtet des verstärkten Personaleinsatzes in der Hauptfremdenverkehrszeit für ihre Tätigkeit eine mtl. Nettopauschalentlohnung von S 1.500.-. Für den Buffetbetrieb braucht an die Gemeinde dafür kein Pachtentgelt abgeführt werden. Als BadAufsichtsorgane werden wiederum die GV. Mähr Armin und Nels Seppl bestellt. zu 13.) Über Antrag des Personalausschusses wird der Anstellung von Frau Theresia Stoper, Jahrgang 1903 aus Graz als Köchin im Gde.Krankenhaus St.Josefsheim mit einem mtl. Nettolohn von S 3.000., -, der alle Überstundenleistungen mitbeinhaltet, zugestimmt (Einstimmige Beschlussfassung). -5- Zu 14.) Über Antrag des Finanzausschusses wird den Gemeindearbeitern (Bauhof, Wasserwerk usw.) eine zusätzliche Leistungszulage zum Stundenlohn in Höhe von S 1.- bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 15.) Den 52 Gemeindebediensteten (Hoheitsverwaltung, Gde.Arbeiter und weltl. Krankenhauspersonal) wird analog der letztjährigen Handhabung zur Veranstaltung eines Betriebsausfluges ein Beitrag von S 8.000.— bewilligt. Ein Antrag (GV. Ruprecht) auf Erhöhung, dieses Beitrages auf S 10.000.- bleibt in schriftl. Abstimmungsverfahren in der Minderheit. zu 16.) Zum Ausflug des Lehrkörpers wird als gleichzeitige Abgeltung für die Übernahme der Aufsicht über die auswärtigen Schüler während des Schülermittagstisches ein Beitrag- von S 8.000.- bewilligt. Dieser Beitrag ist von den Hauptschulsprengelgemeinden entsprechend der Beschickung des Schülermittagstisches durch Schüler ihrer Gemeinde zu tragen. (Einstimmige Beschlussfassung) - Allfälliges zu 17.) Es wird zugestimmt, daß der Leiter des Verkehrsamtes Dipl. Kfm. Piske Jürgen anlässlich seiner beruflichen Anwesenheit in Salzburg an sah lies send an einem dreitägigen Lärmverhütungskongress für die Marktgemeinde Schruns teilnimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 18.) Ein Bericht der Gde.Waldaufsichtsorgane über die in letzter Zeit erfolgten Aufforstungsmaßnahmen in den Gde.Waldungen im Rafanegg - es wurden 10.000 Pflanzen gesetzt - wird zur Kenntnis genommen. Diese Aufforstung verlangt eine laufende Betreuung und Pflege. Die Gemeindevertretung ersucht GV Erhart Ludwig gegen Entlohnung diese Betreuung (Freihalten von Unkraut, Verstrich von Wildverbissmitteln usw.) zu übernehmen, wobei ihm je nach Anforderung Gemeindearbeiter beigestellt werden sollen. zu 19.) Ein Bericht des Vorsitzenden über die von ihm mit Otto Juen geführten Vorverhandlungen zur Sicherung eines Zufahrtsweges zum Schwimmbad wird zur Kenntnis genommen. Otto Juen hat sich nunmehr grundsätzlich bereit erklärt, der Gemeinde den erforderlichen Grund im Kaufwege abzutreten. Die Gemeindevertretung befürwortet einen Ankauf des Grundes im Bereich des Grundwasserpumpwerkes oberhalb des Schwimmbades und diesbezgl. abschliessende Verhandlungen mit dem Grundeigentümer hinsichtlich des Zufahrtsweges zum Schwimmbad soll vorerst jedoch bei der Eisenbahnaufsichtsbehörde abgeklärt werden, ob die Errichtung eines Überweges über die Bahntrasse der Montafonerbahn nach der vorgesehenen Trassenführung entlang der Grundstücksgrenze Besitz Buhmann überhaupt genehmigt wird. Unter Allfälligem wird die Anbringung einer Strassenbeleuchtungslampe im Bereich des GrütWeges (Privatstrasse zum Lagerhaus der Spadaka Schruns)-durch GV. Ruprecht E. - angeregt. Ferner wird - durch GV Erhart L. - neuerlich eine Inangriffnahme der -6- Instandsetzungsarbeiten am Briferweg (Aufschüttung und Einbau der schon seit einem Jahr angelieferten. Wasserableitungsrinnen) urgiert. Ebenso wird die Durchführung der Grundablösungsverhandlungen für den Ausbau der Flurstrasse gem. Beschluss d. Gde.Vertretung vom 21.3.1962 urgiert. Hierbei wird zur Diskussion gestellt, ob nicht durch Beschränkung der Staubfreimachung auf die derzeitige Breite der Flurstrasse eine raschere Einigung mit den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu erreichen sei. Eine diesbezügliche Einigung kommt nicht zustande. Unter "Berichte: wird vom Vorsitzenden im Laufe der Abwicklung der Tagesordnung zur Kenntnis genommen. a) Der nach dem im letzten Jahre erfolgten Einbau von Großwassermessern erstmal für das Jahr 196l nachgewiesene Wasserverbrauch für die Gde.Wasserversorgungsanlage. Die Förderungsleistung betrug: Hochbehälter Schiesstand. 434.950 m3, Hochbehälter Gamplaschg 16.400.- m3, Pumpwerk 10.228 m3, Gesamtverbrauch daher 461.578 Millionen Liter Trink- u. Nutzwasser; und b) daß das Gde.Wasserleitungsnetz zur Zeit eine Gesamtlänge von 10.614 m Hauрtversorgungsstränge aufweist. Für Feuerlöschzwecke stehen 77 Hydranten zur Verfügung. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 26. GV.Sitzung wird genehmigt. Ende der Beratung: 23.55 Uhr Tag der Verlautbarung: 10.5.1962 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Vertretung) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)