20200129_GVE051

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:50
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2020-01-29
Erscheinungsdatum 2020-01-29
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 30. Jänner 2020 Zl. 004-2/2020 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 29. Jänner 2020, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Ing. Michael Kieber GR Norbert Haumer Theresa Scheibenstock GR Bernhard Schrottenbaum Raphael Mäser Werner Ganahl Rainer Gehrmann DI (FH) Michael Gantner MSc Dr. Monika Vonier Marion Wachter Thomas Zuderell Tobias Kieber Martin Jenny BSc Peter Vergud Reinhard Winterhoff Bettina Juen-Schmid Mag. Christof van Dellen Richard Durig Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Roman Spannring Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Josef Mathis, Verein Landluft (zu TOP 1) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber                                                   Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Michael Gantner, Marion Wachter, Bettina Juen-Schmid, Manuel Torghele, Franz Bitschnau und Siegfried Marent Seite 2 von 10 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Heike Ladurner-Strolz hat dem Vorsitzenden vor Eingang in die Sitzung einen von 5 Gemeindevertretern des „Teams Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie“ unterfertigten Antrag gem. § 41 Abs. 2 GG bezüglich der Herabsetzung des Prozentsatzes an Ferienwohnungen gem. § 16 Abs. 4 lit. c Raumplanungsgesetz vorgelegt. Dieser Gegenstand wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung aufgenommen werden. Wie der Vorsitzende erwähnt, werden auch die drei von Mandataren der SPÖ und Parteifreie Schruns beantragten Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufgenommen werden. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gemäß § 41 Abs. 1 des GG nachstehende(n) Gegenstand(stände) von der Tagesordnung ab: • Top 3: Michael Messmer und der Alpenhof Messmer GmbH & Co KG, Schruns Sanierung des bestehenden Gasthofs Messmer sowie Schaffung von zusätzlichen Flächen für den gewerblichen Beherbergungsbetrieb auf den GST-NR 442/1, 442/4, 445/2 und 444/1: a) Genehmigung des Raumplanungs- bzw. Projektsicherungsvertrags b) Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 442/1, 442/4, 445/2 und 444/1 von BW in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung bzw. in Verkehrsfläche gemäß PlanNr. 031-2/01-2020/01 – Beschlussfassung des Entwurfs c) Antrag von Michael Messmer und der Alpenhof Messmer GmbH & Co KG, Schruns, auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. c RPG im Zusammenhang mit der Sanierung des bestehenden Gasthofs Messmer sowie der Schaffung von zusätzlichen Flächen für den gewerblichen Beherbergungsbetrieb auf den GST-NR 442/1, 442/4, 445/2 und 444/1 Entscheidung über die beantragte Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. c RPG d) Erwerb eines Grundstreifens zur Verbreiterung des Bergknappenweges und Erklärung der übernommenen Fläche als Gemeindestraße gem. § 20 StrG • Top 4 b: Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/11-2018 Antrag der Silvretta Montafon Holding GmbH auf Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 3134/1 im Bereich Kapell im Ausmaß von insgesamt 459 m² in „Freifläche Sondergebiet – Talstation Gipfelgleiter“ (344 m.2) und „Freifläche Sondergebiet – Bergstation Gipfelgleiter“ (115 m²) mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan.Nr. 031-2/11-2018/01 – Beschlussfassung des Entwurfs Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Tagesordnung: 1. BauKULTURrichtlinien für die Marktgemeinde Schruns - Beschluss 2. Regionales räumliches Entwicklungskonzept für das Montafon (regREK Montafon) – Beschluss 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-02/16-2019 Antrag der Spar Österreichische Warenhandels AG auf Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 599, 55 m², ohne Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel, im Bereich des als Baufläche Kerngebiet gewidmeten GST-NR 190 gemäß Plan.Nr. 031-02/16-2019/01 – Beschluss nach Auflage des Entwurfs 4. Mag. Katharina Wirth, Montjolastraße 10, Ansuchen um Bewilligung zur Nutzung des Maisäßobjektes Lifinarweg 26 (Galzig) auf GST-NR .578/1 als Ferienwohnung 5. Verkauf der GST-NR 1026 (Reitplatz) an die Gantner Pigeon Systems GmbH, Batloggstraße 35, Schruns, für die Errichtung eines Betriebs- und Bürogebäudes 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 50. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.01.2020 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 8. Allfälliges Seite 3 von 10 Zu 1. BauKULTURrichtlinien für die Marktgemeinde Schruns - Beschluss Der Vorsitzende freut sich, zu diesem Tagesordnungspunkt Altbgm. Josef Mathis, Verein Landluft, der bei Erstellung dieser Richtlinien mit eingebunden war, begrüßen zu dürfen. Gedacht ist, die BauKULTURrichtlinien den Bauwerbern zur Hand zu geben, wobei es nicht nur um die Gestaltung von Gebäuden, sondern auch um deren Situierung, die Errichtung von Steinmauern und dgl. geht. Es soll dies ein abgerundetes Instrument sein, um einer guten Baukultur den Weg zu bereiten. Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, hält einen kurzen Rückblick auf die Anfänge des Diskussionsprozesses im Jahr 2016, als das Thema Baukultur in zwei Workshops unter Einbindung von interessierten Gemeindevertretern behandelt wurde. Beim ersten Workshop am Kristberg wurden im Rahmen einer regen Auseinandersetzung zwölf Punkte – Kulturgebote – definiert, die dann im zweiten 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Workshop, an dem auch DI Reinhard Falch teilgenommen hat, vertieft wurden. Nach einer kurzen Pause wurde dieses Thema im letzten Frühjahr wieder angegangen und zusammen mit Josef Mathis und Reinhard Falch ein Strategiepapier ausgearbeitet, das in der Folge im Spätsommer/Herbst allgemein vorgestellt wurde. Bei der Gestaltung von Gebäuden hat man angesichts der bestehenden heterogenen Baustruktur einen Kompromiss gefunden und von zu rigorosen Festlegungen (z.B. Vorgabe einer bestimmten Dachform) abgesehen, wobei dies so formuliert wurde, dass nur dort, wo es notwendig ist, auf einen bestimmten Gebäudetyp abgezielt wird. Norbert Haumer geht näher auf die einzelnen Baukulturgebote ein. Die Erläuterungen zur Baukulturrichtlinie werden mit der Verhandlungsschrift versendet werden. Dass dieses Thema nicht nur bei uns, sondern bundesweit zur Diskussion steht, lässt sich aus der vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Broschüre, die unter den Anwesenden verteilt wird, ersehen. Seite 4 von 10 Anschließend gibt Josef Mathis, der es sehr begrüßt, dass sich die Gemeindevertretung intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt, einen kurzen Überblick über das Entstehen des Diskussionsprozesses, der von unten her, von den Gemeinden, ausgegangen ist. Die folgenden Diskussionsbeiträge beziehen sich auf das regREK sowie die Abstimmung unter den Montafoner Gemeinden, bei der es vor allem um die Sanierung und Instandhaltung von Gebäuden und weniger um das Neubauthema gegangen ist. Auch das Statement des Vorsitzenden zu diesem Thema in einer Aussendung des ORF am 29.10.2019 wird aufgegriffen, wobei dieser klarstellt, dass sich seine Aussage vor allem auf die Situierung von Objekten in Hanglagen, dort, wo Satteldächer typisch sind, bezogen hat. In weiteren Wortmeldungen wird auf die Tätigkeit des Gestaltungsbeirates, die vorgesehene jährliche Berichtspflicht an die Gemeindevertretung und die Vor- und Nachteile einer längeren Zusammenarbeit mit denselben Personen eingegangen. Festgehalten sind, dass es sich bei diesem Papier um Richtlinien handelt, denen keine solche Verbindlichkeit zukommt wie Bebauungsplänen. Möchte man in gewissen Ortsteilen ganz bestimmte Vorgaben verbindlich festlegen, muss man auf letztere zurückgreifen. Es besteht also ein gewisses Spannungsfeld zwischen sehr engen Festlegungen und der Einräumung von Spielräumen. Hier wird schlussendlich die Erfahrung zeigen, welcher Weg beschritten werden soll, wobei später immer noch Korrekturen möglich sind. Wenn in den Richtlinien von zentrumsrelevanten Gebieten die Rede ist, ist dabei die Zentrallage laut Gesamtbebauungsplan gemeint, wobei hier ohnedies bereits größtenteils Festlegungen durch Teilbebauungspläne erfolgt sind. Festgehalten wird auch, dass auch in zentrumsrelevanten Gebieten nicht jeder Bebauung zwingend ein Architektenwettbewerb vorauszugehen hat, sondern nur ab einer bestimmten Bebauungsgröße. Man einigt sich dahingehend, dass in die Textierung „nach Möglichkeit“ aufgenommen werden soll. Auch Martin Borger stellt die Forderung auf, dass unter Punkt 2.3 ein Zusatz (lit. a) mit dem Inhalt, dass in Hanglagen nach Möglichkeit die Anbringung eines Satteldachs vorzunehmen ist, aufgenommen wird. Auch wird angesichts der anstehenden Neuwahlen die Meinung vertreten, dass möglicherweise die neue Gemeindevertretung manches anders interpretieren werden wird bzw. nicht alle denselben Informationsstand haben werden, weshalb heute zwar ein grundsätzlicher Beschluss gefasst, in der neuen Periode jedoch nochmals eine Vorstellung und Behandlung erfolgen soll. Norbert Haumer hält es für zweckmäßig, die Richtlinien mit den heute vorgebrachten 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Änderungen grundsätzlich abzusegnen, da auch noch eine Überarbeitung des REP ansteht und zudem das regREK in eine vertiefende Phase kommt. Das bedeutet, dass auf den neuen ROA viel Arbeit zukommt. Seite 5 von 10 Die BauKULTURrichtlinien für die Marktgemeinde Schruns nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs mit den heute von der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen werden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Martin Borger und Wernfried Geiger) beschlossen, und es werden diese öffentlich kundgemacht. Zu 2. Regionales räumliches Entwicklungskonzept für das Montafon (regREK Montafon) – Beschluss Das regREK-Montafon wurde unter Beteiligung aller Montafoner Gemeinden sowie externer Begleitung (Büros „stadtland“ und Rosinak & Partner ZT GmbH) erarbeitet. In einer ersten Phase sollen die Analyse des Ist-Zustandes in der Region (Themen Bevölkerung, Verkehr, Naturraum, Wirtschaft etc.) sowie die Erstellung und der Beschluss des Zielbildes durch den Stand Montafon sowie alle Gemeindevertretungen erfolgen. In einer zweiten Phase steht die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen auf dem Plan. Es erfolgte auch eine Abstimmung im ROA und Beiziehung von Reinhard Falch, die dort vorgebrachten Vorschläge fanden zum Teil Eingang in das Konzept. In der stattfindenden Diskussion nimmt vor allem der Leitsatz 3 breiten Raum ein, der wie folgt lautet: Das Montafon stimmt seine Siedlungsentwicklung und das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln aufeinander ab. Leitziel 3.1: Die Montafoner Bahn (im Bestand und in der Erweiterung) ist das Rückgrat der Siedlungsentwicklung in unserer Region. Diesbezüglich wird zu Bedenken gegeben, dass ein solches Vorhaben auch in zehn Jahren noch nicht umgesetzt werden wird, weshalb dieses nicht das Rückgrat der Siedlungsentwicklung sein kann. Dem wird entgegengehalten, dass die Leitsätze und Ziele von jedem anders ausgelegt werden können, weshalb bereits im Vorfeld empfohlen wurde, im Beschluss einen Hinweis darauf zu geben, wie die eine oder andere Bestimmung zu interpretieren ist. Beim Leitziel 3.1 wäre daher anzumerken, dass es aus Schrunser Sicht so verstanden wird, dass hier eine Mobilitätsachse, gleich welches Betriebsmittel, gemeint ist. Auch für den Vorsitzenden ist es klar, dass eine Bahnverlängerung immer auf ihre Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen ist. Sollte dies bejaht werden, wird immer noch vorausgesetzt, dass eine solche Achse über Schruns geführt wird, was auch im Beschluss entsprechend zu verankern wäre. Dem schließen sich auch Karoline Bertle und Norbert Haumer an, die, ausgehend von einem infrastrukturellen Dienstleistungsunternehmen, die MBS als starke Mobilitätsachse ansehen, dies allerdings unabhängig von den Betriebsmitteln, es kann also beispielsweise auch ein angeschlossener Busbetrieb sein. In weiterer Wortmeldung wird vermerkt, dass der Naturraum nicht nur als Rückzugsraum für Menschen geschützt werden soll, sondern auch ein sicherer Raum für Fauna und Flora darstellen soll. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Das Zielbild des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon (regREK Montafon) in der Fassung vom 20. Jänner 2020 auf der Ebene der zehn Leitsätze und der zugeordneten Leitziele wird einstimmig mit der Maßgabe beschlossen, dass der Leitsatz 3.1 so zu interpretieren ist, dass unter dem Begriff „Montafoner Bahn“ nicht nur die regionale Zugverbindung, sondern auch der dieser Bahn angeschlossene Nahverkehr (z.B. der angeschlossene Busbetrieb) zu verstehen ist und somit auch andere infrastrukturelle Dienstleistungsunternehmen unabhängig von der Art der Betriebsmittel dazu zählen. Die in den jeweiligen Leitzielen angeführten Maßnahmenvorschläge sind von diesem Beschluss nicht erfasst. Sie dienen zur Veranschaulichung und werden im Rahmen der Phase 2 der Erarbeitung des regREK Montafon vertieft behandelt und konkretisiert. Als Beschlussgrundlage liegen das Zielbild-Dokument (20. Jänner 2020) sowie das Protokoll der Veranstaltung vom 14.01.2020 bei. Seite 6 von 10 Zu 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Reg.Nr. 031-02/16-2019: Der Vorsitzende erinnert an die Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.12.2019, in der über das Projekt von SPAR, den Einkaufsmarkt beim Löwen-Areal zu sanieren und die Verkaufsfläche um ca. 20 m² zu erweitern, informiert und der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen worden ist. Dieser wurde samt Erläuterungsbericht nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes vier Wochen veröffentlicht und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage des beschlossenen Umwidmungsentwurfs sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Vorsitzende gibt nochmals einen kurzen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand betr. die Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen beim Einkaufsmarkt sowie in der angrenzenden Tiefgarage Löwen. Über Antrag der Spar Österreichische Warenhandels AG wird - nach Veröffentlichung des beschlossenen Entwurfs samt Erläuterungsbericht - die Änderung des Flächenwidmungsplanes, die die Festlegung einer besonderen Fläche für sonstige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 599, 55 m², ohne Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel, im Bereich des als Baufläche Kerngebiet gewidmeten GST-NR 190 gemäß Plan.Nr. 031-02/16-2019/01 zum Inhalt hat, einstimmig beschlossen. Zu 4. Mag. Katharina Wirth, Montjolastr. 10, Schruns, Ansuchen um Bewilligung zur Nutzung des Maisäßobjektes Lifinarweg 26 (Galzig) auf GST-NR .578/1 als Ferienwohnung 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende erläutert kurz die gesetzlichen Grundlagen und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen, wobei festgehalten wird, dass die Antragstellerin nachträglich ihren Antrag dahingehend abgeändert hat, als die im Antrag angeführte Bedingung Nr. 5, die lautet, dass für den Fall, dass das Maisäßgebäude abgebrochen wird, ungeachtet der Bestimmung des § 58 Abs. 4 RPG die gegenständliche Bewilligung als Ferienwohnung erlischt, gestrichen wurde, da aufgrund des schlechten Bauzustandes ein Abbruch des Bestandes und Wiederaufbau in den Dimensionen des Bestandes vorgesehen ist. Seite 7 von 10 Die von Mag. Katharina Wirth, Montjolastraße 10, Schruns, beantragte Bewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. d RPG zur Nutzung des im verordneten Maisäßgebiet „Galzig“ befindlichen Maisäßobjektes Lifinarweg 26 (Galzig) auf GST-NR .578/1 als Ferienwohnung nach Maßgabe des vorliegenden Bescheidentwurfs samt angeschlossenem Plan unter den angeführten Auflagen und Bedingungen wird einstimmig erteilt. Zu 5. Verkauf der GST-NR 1026 (Reitplatz) an die Gantner Pigeon Systems GmbH, Batloggstraße 35, Schruns, für die Errichtung eines Betriebs- und Bürogebäudes Der Verkauf des gegenständlichen Grundstücks, das vom Reitclub Montafon als „Springplatz“ verwendet wird, wurde im Gemeindevorstand behandelt und grundsätzlich befürwortet. Wie der Vorsitzende vermerkt, ist die Gemeinde sehr interessiert am Erhalt bzw. der Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen, insbesondere sind HighTech-Unternehmen sehr gefragt. Die Gantner Pigeon Systems GmbH ist ein solches Unternehmen. Der von ihr vorgelegte Vereinbarungsentwurf wurde gemeindeseits durch RA Dr. Georg Mandl sowie durch Mag. Marco Fehr, ISK, geprüft, und es wurden die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen (z.B. Verzicht auf laesio enormis, Prüfung ImmoESt, …) größtenteils aufgenommen. Michael Gantner, der aufgrund Befangenheit heute unter den Zuhörern anwesend ist, stellt sein Unternehmen, das seit 2015 im Haus Montafon untergebracht ist, vor. Die Firma unterhält im Wesentlichen zwei Geschäftsbereiche, die Taubensport-Zeitmessung sowie die Auftragsentwicklung und Fertigung von elektronischen Produkten. Er informiert sodann im Detail über verschiedenste Details wie Mitarbeiterstand, Umsatzentwicklung und dgl. Geplant wäre die Errichtung eines moderaten Gebäudes auf dem Springplatz, wobei in einer ersten Ausbaustufe 35 Arbeitsplätze vorgesehen wären. Der Vorsitzende betont nochmals das Bestreben der Gemeinde, umweltfreundliche Betriebe mit qualifizierten Arbeitsplätzen wie beispielsweise Technologieunternehmen anzusiedeln. Dennoch muss man sich den Kaufvertrag natürlich sehr genau anschauen und analog vergleichbarer Verkäufe entsprechende rechtliche Absicherungen (Bebauungsverpflichtung, Vor-/Wiederkaufsrecht, …) vorsehen. Was den Kaufpreis anbetrifft, 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at wurde zum einen der Hypo-Preisspiegel für Betriebsgebiete als Grundlage für die Bewertung herangezogen, zum anderen wurde ein Vergleich mit ähnlichen Verkäufen (z.B. Verkauf eines Grundstücks der illwerke vkw im Gantschier) angestellt. Die anfallende ImmoESt wird mit dem Steuerberater abgeklärt werden. Seite 8 von 10 Der Vorsitzende bestätigt, dass die von Dr. Mandl unterbreiteten Vorschläge größtenteils in den Vertragsentwurf eingearbeitet wurden. Drei Punkte, die jedoch nicht erheblich sind, sind noch offen. Er schlägt vor, dass der Verkauf heute grundsätzlich beschlossen und ihm und dem Vizebürgermeister das Pouvoir erteilt wird, die offenen Details noch auszuhandeln und sodann vom Gemeindevorstand final beschließen zu lassen. In weiteren Wortmeldungen wird festgehalten, dass das Unternehmen Eigentum erwerben möchte und die Überlassung auf Baurechtsbasis nicht gewollt ist. Eine Anfrage bezieht sich auf die Einrichtung einer Tiefgarage sowie die Abstandssituation (Einräumung einer Abstandsnachsicht). Kritisch gesehen wird zum Teil der Abstand zum Wanderweg an der Ill. Wie auch bei der daneben befindlichen Kfz-Werkstätte festgestellt werden konnte, ist zwischen Wanderweg und Betriebsareal ein Wildwuchs vorzufinden. Diese Flächen sollten ebenfalls mit gepflegt werden. Auch die Entsorgung des Reitsandes, die mitunter einiges an Kosten verursachen könnte, sowie eine Aufschlüsselung des Kaufpreises wird angesprochen. Michael Gantner führt dazu aus, dass der Reitsand nicht per se kontaminiert ist, es kommt auf die Inhaltsstoffe an, was vor Vertragsabschluss zu prüfen sein wird, da dies natürlich ein gewisses Risiko darstellt. Wichtig erscheint auch, dass für den Reitclub Montafon ein anderer Standort gefunden wird. Nach Auskunft des Vorsitzenden wurde der Reitclub über eine Verwertung des Platzes schon vor längerem informiert, weshalb auch nur eine kurzfristige Vertragsverlängerung vorgenommen wurde. Die Obfrau des Reitclubs ist mit einem Grundeigentümer im Gantschier bezüglich eines neuen Reitplatzes im Gespräch. Ev. könnte der Sand dann auch dorthin mitgenommen werden. Die Frage, ob nicht die ehemalige Versuchsanstalt der VIW AG ein alternativer Betriebsstandort sein könnte, wird verneint. Hierbei handle es sich mehr um eine Bauruine. Die Anregung, das Grundstück durch einen Sachverständigen bewerten zu lassen, wird aufgenommen. Michael Gantner informiert, dass er den Kaufpreis für die gewidmete Baufläche im Ausmaß von rd. 2.466 m² mit € 250, 00/m² angesetzt hat. Der Rest ist Verkehrsfläche und Freifläche/Grünfläche (Bach), die er mit € 50, 00/m² bzw. mit € 20 bewertet hat. Der Vorsitzende sagt zu, dass eine transparente Preisermittlung durch einen externen Gutachter vorgenommen werden wird. Vorstellbar wäre, die Anzahl der Mitarbeiter bei der Preisfestsetzung etwas mit einfließen zu lassen. Michael Gantner hält jedoch fest, dass er am Preis nichts mehr ändern möchte, er könnte sich jedoch einen Kompromiss hinsichtlich des möglicherweise kontaminierten Reitsandes vorstellen. Roman Spannring, Eigentümer des angrenzenden 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Grundstücks, würde es begrüßen, wenn auch die Freifläche zur Ill mit umgewidmet werden würde und als Parkfläche verwendet werden könnte, da das Platzangebot um seine Kfz-Werkstätte bereits jetzt schon beengt ist. Seite 9 von 10 Norbert Haumer vermerkt, dass es der Bau- und Raumordnungsausschuss für wichtig erachtet hat, dass zwischen Weg und Materialprüfanstalt ein Grünstreifen, der in dieser Flucht weitergezogen werden soll, erhalten bleibt und das Augebiet nicht gestört wird. Die entlang der L 188 vorgesehene Verkehrsflächenwidmung wurde im Hinblick auf eine mögliche Abbiegespur aufgenommen. Der Verkauf des GST-NR 1026 (Reitplatz), dem noch ein vom GST-NR 1061/1 abzutrennender Grundstreifen zugeschlagen wird, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bernhard Schrottenbaum) grundsätzlich genehmigt und dem Vorsitzenden sowie dem Vizebürgermeister das Pouvoir erteilt, die Details noch auszuhandeln, um sodann vom Gemeindevorstand den Kaufvertrag abschließend beschließen zu lassen. Zu 6. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 50. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.01.2020 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 50. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.01.2020 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt. Zu 7. Mitteilungen des Vorsitzenden • Anlässlich einer Besprechung bei Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Gernot Feuerstein wurden die Förderungen für das Volksschulprojekt durchgegangen. In der Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 soll grundsätzlich festgelegt werden, ob ein Neubau, eine Erweiterung oder Sanierung der Volksschule kommt. • Angesichts der steigenden Kinderzahlen ist die Einrichtung eines Naturkindergartens mit Schwerpunkt Wald und Bauernhof geplant. • Die neuerliche Erhöhung der Zweitwohnsitzabgabe hat einiges an Unmut erregt. Der Tarif habe laut Mitteilung einiger Zweitwohnsitzinhaber die Grenze des Erträglichen erreicht. • In der nächsten Gemeindevertretungssitzung wird u.a. der Voranschlag 2020 behandelt werden. Da es sich um ein umfangreiches Kovolut handelt, kann den Gemeindemandataren bei schriftlicher Zustimmung anstelle eines ausgedruckten Exemplars per E-Mail ein Exemplar als PDF-Datei übermittelt werden. 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 10 Zu 8. Unter „Allfälliges“ informiert Christian Fiel über die Auskunft von Dir. Bernhard Stürz, dass die Raiba Bludenz-Montafon einen Beschluss für die Umgestaltung des „Krestler-Hus“ gefasst hat. Baubeginn ist voraussichtlich April. Vorgesehen ist eine Vermietung an ständig wechselnde Gäste. Wernfried Geiger bezeichnet die Aussendung über die Zukunft des Naturwärmeheizwerks als Manipulation mit leeren Worthülsen. Martin Borger erkundigt sich über die Ergebnisse der Gespräche mit Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Dazu informiert Karoline Bertle, dass eine 30 %ige Förderung sowie eine mögliche weitere Unterstützung für den Fall einer Gemeindekooperation in Aussicht gestellt wurde, allerdingst müssen die Zahlen nochmals durchgerechnet werden. Die Einrichtung eines WCs beim Kinderspielplatz ist in Abklärung. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 51. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2020