19610405_GVE014

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:51
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-04-05
Erscheinungsdatum 1961-04-05
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 6. April 1961 Niederschrift über die am Mittwoch, den 5. April 1961 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Duri Franz, ferner die Gemeindevertreter Ganahl Oskar Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann und EM. Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jâger Karl Ludwig, Fritz Ernst und EM. Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Josef für die SPÖ und Filippi Josef Würbel Karl für die SPÖ Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert, Med. Rat Doz. Dr. Albrich Edwin; Unentschuldigt abwesend: Fiel Franz, Ruprecht Ernst Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Strassenbeleuchtung-Erweiterung; Ausbaudetails. 2. Gde.Wasserversorgungsanlage: a)Trassenführung Ringleitung Batloggstrasse - Ausserlitzstrasse b) Trassenführung Gamprätz; Bauetappe II c) Wasserwerk – Werkzeug- u. Materialanschaffung 3. Ankauf der Waldparzelle 2062 im Bruggenwald von Zuderell Joh. Josef. 4. Anstellung eines Steuerprüfers; Stellungnahme. 5. Gewährung von Förderungsbeiträgen: a) Wintersportverein Schruns b) Kinderdorf f. Vlbg. c) Blindenfürsorgeverein f. Tirol u. Vlbg. Bauabstandsnachsichten 7. Grundteilungsbewilligungen ausserhalb der Tagesordnung 8. Netzer Johann, Tschagguns - Mauren; Nutzholzverrechnung. B BERICHTE BESCHLÜSSE: Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift wird ohne Einwand genehmigt. Zu einer Empfehlung des Bauausschusses (Sitzung vom 29.3.1961) hinsichtlich der Staubfreimachung der Litzdammwege und der Anbringung einer Schutzbrüstung am rechtsseitigen Litzdammweg, die sich nicht mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.3.1961 deckt, wird Stellung genommen. Der Vorsitzende gibt dazu die Erklärung ab, daß die Angelegenheit nach Einholung der Offerte und Feststellung des sich ergebenden Aufwandes nochmals im Bauausschuss und in einer Gemeindevertretungssitzung beraten werden muss. zu 1.) Die Ausführungen des Betriebsleiters des E-Werkes der Montafonerbahn AG Dipl. Ing. Wohlgenannt hinsichtlich der Vor- u. Nachteile der von der Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung beschlossenen probeweisen Anbringung von Natriumdampfleuchten im Kirchplatzbereich werden zur Kenntnis genommen. Der als Zuhörer anwesende Dr. Ausserer Erich, dem das Wort erteilt wird, ersucht die neue Strassenbeleuchtungsanlage im Bereich der Bahnhofstrasse so vorzusehen, daß eine Anrainerbelästigung durch eine zu grelle Beleuchtung unterbleibt. -2- Schliesslich einigt sich die Gemeindevertretung, die Montafonerbahn A.G. zu beauftragen, im Bereich des Kirchplatzes je eine Natriumdampflampe und eine Quecksilberdampfleuchte versuchsweise anzubringen und ausserdem bei der Aufstellung der Peitschenmasten im Bereich der Bahnhofstrasse entsprechende Vorkehrungen zu treffen, daß eine übermässige Anleuchtung der Anrainerobjekte vermieden wird. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) a) Zwecks Vermeidung von Verkehrseinschränkungen und grösserer Unkosten, die bei einer Verlegung der Ringleitung BatloggstrasseAusserlitzstrasse entlang der Rhätikonstrasse im Bereich VIW-MagazinGasthaus Rhätikon entstehen würden, beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, entsprechend der seinerzeitigen Festlegung im Bauausschuss eine Trassenführung entlang der Bahntrasse der Montafonerbahn. Die vorliegende Planung ist daher zu überarbeiten. (Einstimmige Beschlussfassung.) b) Um noch in diesem Jahr einen Anschluss des Volksschulgebäudes Gamprätz an die Gemeindewasserversorgungsanlage zu gewährleisten, beschliesst die Gemeindevertretung die Verlängerung des Hauptstranges entsprechend der seinerzeitigen Planung von Sprenger (Vorprojekt) ab dem Wohnhaus Kasbauer in Richtung Eratteweg / Schulgebäude. Dipl. Ing. Kaufmann, Dornbirn, der mit der Ausarbeitung des eingabefähigen Gesamtprojektes Gamprätz betraut wurde, hat diese Trassenführung bei der Plan- bezw. Projektausarbeitung entsprechend zu berücksichtigen. (Einstimmige Beschlussfassung). Nach einem Vortrag von Wasserwerkleiter R. Sprenger stimmt die Gemeindevertretung einhellig der Anschaffung von Werkzeugen und Materialien für die vorerst im Gemeindeschuppen untergebrachte Wasserwerk-Werkstatte zu. Die Anschaffungen haben sich im Rahmen des Voranschlagansatzes (S 12.000.-) zu halten. Der für die Betreuung des Wasserwerkes angestellte Stocker Ronald wird durch diese Anschaffungen in die Lage, versetzt, künftighin den Einbau und die Auswechslung von Wassermessern sowie die Herstellung von Anschlüssen an das Wasserleitungshauptnetz selbst vorzunehmen. zu 3.) Dem Ankauf der Waldparzelle im Brüggenwald Gp. 2062 mit 1062, 95 ha und einem derzeitigen Bestand von 347 Stück Stämmen mit 448, 70 fm Nutzholz (hievon ca. 100 - 120 fm. schlagreif) von Zuderell Johann Josef, Schruns Nr. 232, wird unter nachstehenden Bedingungen zugestimmt: a) als Kaufpreisvergütung erhält der Verkäufer bezw. dessen Rechtsnachfolger nach freier Wahl durch einen Zeitraum von fünfzehn Jahren, beginnend 1961 und endigend 1975, jährlich dreizehn Festmeter geschlägertes Nutzholz in normaler Nutzholzstärke, wie es anfällt, abfuhrbereit am Rafaneggweg gelagert oder dessen Wert in Bar. Die Gesamtkaufpreisvergütung beträgt somit insgesamt 195 fm Nutzholz; b) die durch die Eigentumsübertragung auflaufenden Kosten und Gebühren trägt zur Gänze die Marktgemeinde Schruns; c) soferne der Verkäufer bezw. dessen Rechtsnachfolger einen Bezug des zustehenden Nutzholzes in Natura wünschen, wäre dies jeweils bis zum 1. Oktober des Vorjahres der Marktgemeinde Schruns bekanntzugeben. Für 1961 erhält der Verkäufer eine Ablösung der 13 fm Nutzholz bekanntzugeben. Für 1961 erhält der Verkäufer eine Ablösung der 13 fm Nutzholz in bar zu einem Festmeterpreis von S 650 = 8.450. Einstimmige Beschlussfassung. Zu 4.) Einem Ersuchen der Gemeinde Brand um Anstellung eines Gemeindesteuer-Prüfers für die Gemeinden des Bezirkes Bludenz durch die Marktgemeinde Schruns kann nicht stattgegeben werden. Der Vlbg. Gemeindeverband hat sich seinerzeit ausdrücklich dafür ausgesprochen, daß diese Steuerprüfer von den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz angestellt werden und den übrigen Gemeinden gegen entsprechenden Unkostenbeitrag zur Verfügung stehen sollen. Das Marktgemeindeamt Schruns wird beauftragt, -3- beim Vorarlberger Gemeindeverband die Anstellung eines Gemeindesteuerprüfers für den Bezirk Bludenz zu betreiben. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 5.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Wintersportverein Schruns S 3.000.- (Einst. Beschlussfassung.) b) dem Kinderdorf f. Vorarlberg S 1.000.- (Einst. Beschlussf.) c) dem Blindenfürsorgeverein f. Tirol und Vorarlberg (Blindenheim Innsbruck) S 500.- (Einst. Beschlussf.) Eine Anregung, die für vielen Organisationen und Vereine zu bewilligenden Förderungsbeiträge der besseren Übersicht wegen in einer einzigen Sitzung der Gemeindevertretung zu behandeln kommt, da dies in der Praxis sehr schwer zu handhaben ist, nicht zur Abstimmung. zu 6.) Bauabstandsichsichten werden wie folgt erteilt: a) für einen Garagenanbau des Vallaster Martin, Schruns Nr. 432, mit Zustimmung der Anrainer bis zu 2 m gegenüber Gp. 785 und Gp. 786; b) die Erteilung einer Abstandsnachsicht für einen Klotzteich der Fa. Zuderell OHG, Schruns, gegenüber der Batloggstrasse durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird nach folgenden Varianten befürwortet: 1. Erteilung einer Abstandsnachsicht von 3, 80 m bis auf 1, 00 m unter der Voraussetzung, daß der Klotzteich in einer Breite von 1, 00 m mittels tragfähiger Betondecke überkragt wird, sodaß sich ein praktischer Gesamtaufwand von 2, 00 m gegenüber der Batloggstrasse ergibt; oder 2. soferne der Bauwerber diese Klotzteich-Überkragung nicht ausführen kann, Erteilung einer Abstandsnachsicht von 3, 80 m bis auf 2, 00 m (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 7.) Grundteilungen werden wie folgt genehmigt: a) die Unterteilung der Gp. 413 und Gp. 414 (Ganahl Hans, FeldkirchSchruns Montjola Nr. 698) und Ausscheidung von 781 m2 zu Gunsten Vallaster Simon, Bartholomäberg; b) die Unterteilung der Gp. 982 (Vlbg. Illwerke AG) und Ausscheidung von 30 m2 zu Gunsten August und Anna Vonbank, Schruns Nr. 711; c) die Unterteilung der Gp. 1836/1 (Neyer Wilhelm, Schruns Nr. 185) und Ausscheidung von 256 m2 zu Gunsten Zoppel Robert, Schruns Nr. 558) und der Gp. 970 (Vlbg. Illwerke AG) und Ausscheidung von je 231 m2 für einen Grundtausch; e) die Unterteilung der Gp. 1239/1 und der Gp. 1245/3 (Loretz Ida, Schruns Nr. 457) und Ausscheidung der Gp. 1239/3 mit 838 m2 und der Gp. 1239/4 mit 829 m2 zu Gunsten Bruno Zangerle, Schruns Nr. 539 und Armin Zangerle, Partenen Nr. 77; und f) die Unterteilung der Gp. 1239/1 und der Gp. 1236 (Loretz Ida, Schruns Nr. 457) und Ausscheidung eines Arrondierungsteilstückes mit 512 m2 zu Gunsten Xaver und Emilie Heim, Schruns Nr. 559) Unter Allfälligem zu 8.) Ein Bericht von GR Kieber Josef über die am 5.4.1961 stattgefundene Nach-Vermarkung einer Gemeindewaldparzelle im Rafanegg wird zur Kenntnis genommen. Hierbei wurde endgültig festgestellt, daß Netzer Johann, Tschagguns Mauren, im Verlaufe der letzten Jahre aus dem Gemeindewald 5 Nutzholzstämme (davon einer faul) unbefugt geschlägert und verkauft hat. Die zur Verrechnung gelangende Nutzholzmenge für die 4 Stämme (die faule Tanne bleibt ausser Ansatz) wurde mit 5 fm festgesetzt. Nach längerer Debatte beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, a) daß seitens des Gemeindeamtes eine Auszahlung der dem Netzer Johann zustehenden Holzschlägerungsvergütung für die vor kurzem durchgeführte Schlägerung zu unterbleiben hat; b) daß der unbefugt entnommene Holzbestand (5 fm) mit S 600.- zu bewerten und dem Netzer Johann in Rechnung zu stellen ist mit der Androhung -4- Einer Anzeigenerstattung, falls der sich ergebende Differenzbetrag zwischen der in Anrechnung gebrachten Holzvergütungssumme und der dem Vorgenannten zustehenden Schlägerungsvergütung nicht binnen einem Monat bei der Gemeindekasse Schruns einbezahlt wird. Unter Berichte: Nimmt die Gemeindevertretung eine Feststellung der Gemeindeaufsichtsorgane Stofleth Franz Josef und Erhart Ludwig, daß im Bereich des Tschuggenwaldes – Wässerlezug zu Gunsten der Sofina Manahl, Schruns-Gamprätz Holzschlägerungen im angrenzenden Gemeindewaldbestand erfolgten, zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung spricht sich für eine sofortige Vermarkung des Gemeinschaftschaftswaldgrundstück „Tschuggenwald Gp. 2056“ und die genaue Feststellung der unbefugt erfolgten Schlägerungen, die auf mangelnde Kontrolle des Waldaufsehers zurückzuführen sind, aus. Sonstige Berichte entfallen infolge der vorgeschrittenen Zeit. Ende der Beratung: 23.45 Uhr Tag der Verlautbarung: 6.4.1961 Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)