19600706_GVE004

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:51
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-07-06
Erscheinungsdatum 1960-07-06
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Schruns, am 7.7.1960 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 6.7.1960 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgerm. Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeindevertreter: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef und Juen Hermann für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl-Ludwig. Fritz Ernst und EM. Mayer Peter für die Ortspartei; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Hauer Hubert für die FPÖ; und Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Med.Rat. Dr. Edwin Albrich und Filippi Josef. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Ehrung Med. Rat. Doz. Dr. Ewin Albrich anlässlich der Vollendung seines 50. Lebensjahres; 2. Erlassung eines Moped-Nachtfahrverbotes; 3. Ausbau u. Verbesserung der Strassenbeleuchtungsanlage; 4. Quellfassungen im Raume Gamprätz; Projektüberprüfung; 5. Speiserestauranterrichtung im Gamprätz; Lokalbedarf; 6. Förderungsbeiträge: a) Tennisclub Montafon b) Lehrerausflug 1960 7. Bauabstandsnachsichten: a) Eduard u. Anna Keckeis, Neubau am Veltlinerweg b) Ernst u. Reinhilde Wittwer, Neubau am Veltlinerweg 8. Personalangelegenheiten: Anstellung einer kündbaren Kanzleikraft für die Hauptverwaltung des Gemeindeamtes; 9. Zelfen-Steg: Baukostenübernahme 10. Fotokurs – Saalbeistellung in der Hauptschule; Berichte und Allfälliges (Räumung des Gamprätzer Mühlbaches, Frd.Verkehrsausschuss-Sitzung-Einberufung; Verbesserung der Rundfunkempfangs- u. Fernsehempfangsverhältnisse im Raume Schruns / Montafon. BESCHLÜSSE: Zu 1.) Der Gemeinderat und die Fraktionsobmänner haben sich in ihrer am 1.7.1960 erfolgten Aussprache einhellig dafür ausgesprochen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, Herrn Med.Rat Doz. Dr. Edwin Albrich aus Anlaß der Vollendung seines 50. Lebensjahres unter Berücksichtigung seiner Verdienste das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Ein Antrag (GV Würbel, unterstützt durch GR Durig Franz und GV Ruprecht), den gegenständlichen Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit „vertraulich“ zu behandeln, findet in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich keine Annahme. Die Beratung erfolgt daher öffentlich. Nach Würdigung des Wirkens und der Verdienste von Med. Rat. Doz. Dr. Edwin Albrich durch den Vorsitzenden und der Stellungnahme von Sprechern aller Fraktionen ergibt die Abstimmung einen einstimmigen Beschluss für die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an den Vorgenannten. Der Sprecher der SPÖ-Fraktion (GR Durig) will festgehalten haben, daß die seitens seiner Fraktionsmitglieder -2- erfolgte Zustimmung zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Dr. Albrich nur als Ehrung des Genannten für seine Verdienste und sein Wirken als Arzt – nicht aber als Parteimann – anzusehen sei. Der vom Vorsitzenden zur Verlesung gebrachte Text der Ehrenbürgerurkunde – deren Ausarbeitung dem Kunstmaler Konrad – wird gutgeheissen. Er hat folgenden Wortlaut: „Herr Medizinalrat Dr. Edwin ALBRICH ist als Arzt und Wissenschaftler weit über die Grenzen unserer Heimat Österreich bekannt. Menschen kommen aus aller Welt und suchen Heilung durch seine Hilfe. Kuranstalt und Kurhotel Montafon in Schruns sind durch seine Initiative entstanden und das Sanatorium Maria Rast geniesst unter seiner Leitung den Ruf einer erstklassigen Heilstätte. Durch diese seine Gründungen und Leistungen, vor allem aber durch sein hervorragendes medizinisches Wissen und seine unermüdliche Tätigkeit zum Wohle der leidenden Menschheit hat unser Heimatsohn Herr Med.Rat. Doz. Dr. Edwin Albrich unseren Ort, den schon seit Jahrzehnten gut besuchten Luftkurort Schruns nun zum weltbekannten Kurort gemacht. Darüberhinaus ist Dozent Dr. Albrich ein warmherziger, sozialer und stets hilfsbereiter Freund der einheimischen Bevölkerung, ein verdienstvoller Förderer aller Fremdenverkehrseinrichtungen sowie der heimischen kulturellen und sportlichen Vereine. Aus der Erkenntnis dieser Verdienste erwuchs folgender einstimmig gefasste Beschluss: Die Vertretung der Marktgemeinde Schruns ernannte Herrn Med.Rat Dozent Dr. Edwin Albrich anlässlich der Vollendung seines 50. Lebensjahres in Würdigung und Anerkennung seiner besonderen Verdienste um den Aufschwung der Marktgemeinde Schruns zum EHRENBÜRGER“. Die Ehrenbürgerurkunde soll dem neuen Ehrenbürger im Rahmen einer eigenen von der Marktgemeinde Schruns (evtl. im Hotel Taube) veranstalteten Feierstunde am Dienstag, den 12. Juli 1960 – dem Vorabend seines Geburtstages – überreicht werden. Die näheren Details dieser Feier sollen vom Gemeinderat und den Fraktionsobmännern in einer eigenen Aussprache festgelegt werden. Zu 2.) Nach eingehender Debatte und vorausgegangener Einigung über die Verkürzung des Moped-Nachtfahrverbotes in den Morgenstunden von 6.00 Uhr wie beantragt auf 5.30 Uhr (GR Durig mit Unterstützung von Sprechern aller Fraktionen) beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, vorbehaltlich der nach der St.Pol.O.BGBL. Nr. 59/1947 erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigung ein Fahrverbot für Motorfahrräder (Mopeds) mit eingeschaltetem Motor während der Nachtstunden von 22 Uhr bis 5.30 Uhr früh für sämtliche Gemeindestrassen, Wege und Plätze innerhalb des Gemeindegebietes: Gabelung Rhätikonstrasse / Ausserlitzstrasse bei der Tankstelle Amann) – Illbrücke nach Tschagguns Lds.Str.II.O. Nr. 190 – Gampadelsbrücke nach Tschagguns – Landbrücke – Silbertalerstrasse / Abzweigung des Kaiserlindenweges – Montjolastrasse / Abzweigung des Oberen Bartholomäberber-Weges. Gleichzeitig wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Erlassung eines gleichen Moped-Nachtfahrverbotes (22.00 Uhr – 5.30 Uhr) für die Landesstrassen im Gemeindebereich und zwar: a) für die Montafonerstrasse (L.I.O.Nr. 22), beginnend und endigend bei der Abzweigung der Rhätikonstrasse (L.II.O.Nr.190) bezw. bei der IllLandbrücke b) für die Rhätikonstrasse (L.II.O.Nr.190), beginnend und endigend bei der Abzweigung von der Montafonerstraße bezw. bei der Ill-Brücke nach Tschagguns; und -3- c) für die Silbertalerstrasse (L.II.O.Nr.188), beginnend und endigend bei der Abzweigung von der Montafonerstrasse am Batloggplatz bezw. bei der Abzweigung des Kaiserlinden-Weges beantragt. Das Moped-Nachtfahrverbot tritt erst mit erfolgter aufsichtsbehördlicher Genehmigung bezw. Erlassung des Verbotes durch die Bezirksverwaltungsbehörde in Kraft. Eine diesbezügl. Zusage auf Bestätigung bezw. Erlassung der Mopednachtfahrverbote seitens des zuständigen Regierungsmitgliedes Landesrat Dr. Gerold Ratz liegt bereits vor. Berufsfahrer, die aus dienstlichen Gründen in den Nachtstunden mit dem Moped verkehren müssen, können gegen Vorlage einer Dienstgeberbescheinigung beim Marktgemeindeamt Schruns eine AusnahmeJahresgenehmigung beantragen. Abschliessend wird eine Anregung (GV Juen Franz Josef), die Öffentlichkeit in der Presse über die Notwendigkeit einer umfassenden Lärmeinschränkung und Lärmbekämpfung aufzuklären, gutgeheissen. zu 3.) Nach eingehender Beratung eines Antrages des Bauausschusses einigt sich die Gemeindevertretung stimmeneinhellig, der Montafonerbahn AG Schruns folgende Verbesserungen und Erweiterungen am Strassenleuchtungsnetz zu übertragen: a) die Anbringung von 9 Auslegern mit Leuchtstoffröhren im Bereich der Silvrettastrasse (Wohnhaus Pfleger Nr. 600 bis zur Abzweigung des Fratteweges) b) die Auswechslung der bestehenden 4 Kandelaber im Bereich der Silvrettastrasse (Frühmesser-Haus Nr. 4 bis zum Friedhof) gegen 4 Ausleger-Peitscheinmaste zwecks Verbesserung der Fahrbahnbeleuchtung; und c) die Aufstellung der dadurch freiwerdenden 4 Kandelaber im Bereich der Dekan-Walter-Strasse (Pfarrsiedlung) einschliesslich einer Überspannung mit einer Leuchtstofflampe zwischen den Wohnhäusern Walser Nr. 463 und Nr. 523 in der Flurstrasse. Die Verlängerung der Kandelaberbeleuchtung am Dr. Vonbun (Litzdamm-)-Weg wird, da weitere finanzielle Mittel heuer nicht mehr zur Verfügung stehen, auf das kommende Frühjahr verschoben. zu 4.) Die Überprüfung und Bestätigung eines bereits von Wasserwerkmeister Rupert Sprenger ausgearbeiteten Vorprojektes für die Fassung der „Bargehra-Quellen“ und die Versorgung der Parzelle Gamprätz mit Trink- u. Nutzwasser wird dem Ing. Kons. F. Bauwesen, Dipl. Ing. Anton Kaufmann in Dornbirn zum Gebührenersatz in der Gruppe II (für kleinere Gemeinden) abzüglich eines 20%igen Nachlasses und abzüglich der bereits von der Gemeinde erbrachten Ingenieurleistungen für das Vorprojekt (ca. S 8000.-) übertragen. Nach erfolgter Bestätigung des Projektes und Vorlage einer eingabefähigen Ausfertigung wird die Gemeindevertretung noch vor Inangriffnahme der Quellfassungsarbeiten im Detail über die beabsichtigten Baumaßnahmen informiert werden. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 5.) Der Lokalbedarf für die Neuerrichtung eines Speiserestaurants im Gamprätz (Grundbesitz ehemals Mühlbacher) durch Edith Kaponig, Muntlix, wird, insbesonders auf Grund der vorliegenden Befürwortung der Ortsstelle Schruns des Vlbg. Gastgewerbeverbandes bei einer Gegenstimme (GR Durig Franz) stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet. zu 6.) Dem Tennisclub Montafon werden aus Anlaß der in Schruns zur Austragung gelangenden Tennis-Landesmeisterschaften 2 Ehrenpreise in Form eines Förderungsbeitrages von S 1.000.- in bar bewilligt. (1 Gegenstimme GR Kieber). Ferner wird der Lehrerschaft in Anerkennung ihrer Dienstleistung für die Beaufsichtigung des Schülermittagstisches ein Förderungsbeitrag von S 3.000.- (Antrag GV Ruprecht) für einen Lehrerausflug bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). Dieser Betrag gelangt entsprechend der Mittagstischteilnehmerzahl aus den aus auswärtigen Gemeinden auf die Wohnsitzgemeinden zur Verumlagung. zu 7.) Der Erteilung der beantragten Bauabstandsnachsichten für die Wohnhausneubauten Keckeis und Wittwer unterhalb des Veltlinerweges -4- wird unter Berücksichtigung, daß die Breite des Zufahrts- u. Erschliessungsweges derzeit nur mit 2, 50 m bemessen ist, nicht zugestimmt. Es ist für beide Bauten der gesetzliche Bauabstand von 4 m einzuhalten, sodaß zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegverbreiterung auf mindestens 4 m zu gleichen Lasten beider Weganweiser möglich ist. Im Zuge der Baugenehmigungserteilung ist bereits vorweg vorzuschreiben, daß die Erstellung einer Einfriedung des Baugrundstückes nur so erfolgen darf, daß ein Wegbau auf 4 m Breite ohne Schwierigkeiten gewährleistet ist. (Einstimmiger Beschluss). zu 8.) In vertraulicher Beratung genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Anstellung der Siglinde Bitschnau, Schruns-Montjola Nr. 154, mit Wirkung vom 15.7.1960 als kündbare Gemeindeangestellte für die Hauptverwaltung des Gemeindeamtes. zu 9.) Der Übernahme des halben Baukostenaufwandes für die Neuerrichtung eines 1, 20 m breiten, mit Geländer versehenen Ill-Steges zwischen den Parzellen Schruns / Gamprätz und Tschagguns / Zelfen wird zugestimmt. Die zweite Hälfte der Baukosten trägt die Gemeinde Tschagguns, die auch die Stegerrichtung übernimmt. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 10.) Der Bereitstellung des Vortragssaales in der Hauptschule Schruns im Laufe des Monat Juli für einen Lichtbildervortrag im Rahmen eines Leica-Fotokurses wird zugestimmt. BERICHTE des Vorsitzenden entfallen infolge der vorgeschrittenen Zeit. Unter Allfälligem wird festgehalten: a) eine Anregung, für einen verbesserten Wassereinlauf in den Gamprätzer Mühlbach Sorge zu treffen, da nur bei entsprechender Wasserführung eine Verschlammung und Verwachsung dieses Grabens vermieden werden kann. (GR Durig Franz) Die Gemeindevertretung stimmt in diesem Zusammenhange der Anbringung eines massiven Fallenstockes in Eisenkonstruktion bei der Mühlbachabzweigung im Gamprätz zu. b) eine Anregung, bei den zuständigen Stellen bezgl. einer Verbesserung des Rundfunkempfanges und des Fernsehempfanges in Schruns bezw. im Montafon - so wie diese zur Zeit im Bregenzer Wald durchgeführt wird – vorstellig zu werden; und c) in nächster Zeit eine Fremdenverkehrsausschuss-Sitzung zwecks Beratung der anhängigen einschlägigen Fragen anzuberaumen. (GV Fritz Ernst.) Die zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorhergegangene GV.Sitzung wird genehmigt. Hinsichtlich des für den in Pacht genommenen Garten der Erben nach Geschw. Juen bei der Kronenbrücke zu leistenden Entgelt, soll ergänzend festgehalten werden, daß der Betrag von jährlich S 500.- nicht als Betrag auch eine entsprechende Vergütung für den von Dir. Thomann der Öffentlichkeit vor dem Wohnhause Dorfstrasse Nr. 38 zur Verfügung gestellten Parkplatz beinhaltet ist. (Vbgm. Isele Eugen). Ende der Beratung: 23.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 7.7.1960 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gemeindevertreter) (Bürgermeister)