20181219_GVE039

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:53
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2018-12-19
Erscheinungsdatum 2018-12-19
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 20.12.2018 Zl. 004-2/2018 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: … (zu Top 1) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 15 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Michael Gantner, Marion Wachter, Bettina Juen-Schmid, Michael Fritz, Manuel Torghele und Stefan Simenowskyj Seite 2 von 15 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegenüber Martin Borger erwähnt er, dass der von ihm überbrachte Antrag auf Aufnahme eines nicht auf der Tagesordnung stehenden Gegenstandes nicht die notwendige Anzahl von Unterschriften aufgewiesen hat, weshalb dieser erst in der nächsten Gemeindevertretungssitzung behandelt werden wird. Sodann wird vor Eingang in die Tagesordnung über Antrag des Vorsitzenden gemäß §41 Abs. 1 GG einstimmig beschlossen, dass die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände dahingehend abgeändert wird, dass der Top 6 „Reg. Nr. 031-2/13-2018 Antrag der Milchverwertungs- und Tiefkühlgenossenschaft Schruns rGmbH und von Elmar Schmid: Widmungskorrekturen ehem. Sennerei, Haus Schmid, im Bereich der GST-NR 166/2, 3266, 3165, .41, .851, 157/2, 166/4 und .39. Die Vorbehaltsfläche [TG, HS, KG, VS, GA, KI] entfällt und die Unterlagswidmung BK kommt zu tragen“ an die erste Stelle gereiht wird. Dadurch verändert sich die Reihenfolge der Behandlung der anderen TOP entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Reg. Nr. 031-2/13-2018 Antrag der Milchverwertungs- und Tiefkühlgenossenschaft Schruns rGmbH und von Elmar Schmid: Widmungskorrekturen ehem. Sennerei, Haus Schmid, im Bereich der GST-NR 166/2, 3266, 3165, .41, .851, 157/2, 166/4 und .39. Die Vorbehaltsfläche [TG, HS, KG, VS, GA, KI] entfällt und die Unterlagswidmung BK kommt zu tragen 2. Regionales Räumliches Entwicklungskonzept (regREK Montafon): a) Zielvereinbarung zwischen Land Vorarlberg und dem Stand Montafon zur Regio-Basisförderung b) Nominierung von Mitgliedern in die regionale Arbeitsgruppe regREK 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2019 4. Änderung der Friedhofsordnung 5. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2019 6. Verordnung Leistungsprämie gem. § 64 GAG 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 15 7. Antrag auf Bewilligung einer Ferienwohnung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Raber Helmut und Annette, Lindenweg 13b, 6830 Rankweil, betr. Fratteweg 36 8. Regulierung Alpe Vergalden 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2018 10. Mitteilungen des Vorsitzenden 11. Allfälliges Zu 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Reg. Nr. 031-2/13-2018: Diese Angelegenheit wurde bereits in der letzten Sitzung eingehend diskutiert. Der Vorsitzende verweist nochmals kurz auf die gesetzlichen Grundlagen, wonach Flächen, die Zwecken des Gemeinbedarfs dienen oder für solche Zwecke voraussichtlich innerhalb von 20 Jahren benötigt werden, als Vorbehaltsflächen festgelegt werden können. Eigentümer von Grundstücken, die als Vorbehaltsfläche gewidmet sind, können von der Gemeinde verlangen, dass das Grundstück eingelöst wird. Zwar sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Umwidmungen auch ohne Antrag eines Grundeigentümers vorzunehmen, allerdings hat sich die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass eine Entscheidung erst nach Vorliegen eines solchen Antrages getroffen werden soll. Nunmehr liegen die Anträge der Milchverwertungs- und Tiefkühlgenossenschaft Schruns rGmbH und von Elmar Schmid vor, und es entspricht die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes, wonach die Unterlagswidmung zum Tragen kommen soll, der vorliegenden Nutzung. Für Siegfried Marent ist die Rechtslage klar, ihn stört jedoch das unbemerkte Verschwinden der Stiege an der Südseite des Sennereigebäudes. Die Stiege könnte jedoch bei einem allfälligen Neubau von Vorteil sein, und es wird dies seitens der Gemeindeverwaltung noch geprüft werden. Auch Martin Borger sieht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umwidmung gegeben, möchte jedoch nicht, dass dadurch ein Projekt präjudiziert wird, und er verweist auf die diesbezügliche Unterschriftenkampagne, an der er mitgewirkt hat und bei der Bedenken bezüglich Lärm, Sicherheit und dgl. geäußert wurden. Dem Vorsitzenden ist diese Unterschriftsliste, die auch der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zugegangen ist, bekannt. Derzeit ist jedoch noch kein Projekt eingereicht worden, weshalb hierüber auch keine näheren Aussagen getroffen werden können. Günter Ratt hält fest, dass es heute um eine Widmungskorrektur geht, die von der Gemeindevertretung zu entscheiden ist. Hin- 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at gegen wird ein konkretes Projekt im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens von der zuständigen Behörde abgehandelt werden. Seite 4 von 15 Die von der Milchverwertungs- und Tiefkühlgenossenschaft Schruns rGmbH und von Elmar Schmid beantragte Umwidmung gemäß Plan 031-2/13-2018/1, der Widmungskorrekturen im Bereich der ehem. Sennerei, Haus Schmid, im Bereich der GST-NR 166/2, 3266, 3165, .41, .851, 157/2, 166/4 und .39 in der Form vorsieht, dass die Vorbehaltsfläche [TG, HS, KG, VS, GA, KI] entfällt und die Unterlagswidmung BK zu tragen kommt, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Franz Bitschnau) beschlossen. Zu 2. Regionales Räumliches Entwicklungskonzept (regREK Montafon) a) Zielvereinbarung zwischen Land Vorarlberg und dem Stand Montafon zur Regio-Basisförderung Wie der Vorsitzende einleitend informiert, wurde beim Stand Montafon eine Stelle für Regionalentwicklung und Kulturlandschaftsfonds eingerichtet, die mit DI Valentina Bolter besetzt worden. Sie ist mit regionalen Projekten befasst, und es sind interessierte Mitglieder des Raumordnungsausschusses eingeladen, dabei mitzuarbeiten. Für das Montafon ist u.a. die Erstellung eines regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes relevant, was bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Land Vorarlberg gefördert wird. In diesem Sinne sollte heute die Zielvereinbarung beschlossen werden, um dann die Ausarbeitung eines solchen regREG Montafon in Angriff zu nehmen. Ziel wäre es, dass die räumlichen Entwicklungskonzepte der einzelnen Gemeinden zusammenpassen, und er erwähnt hier beispielhaft den Bereich Gantschier – Bartholomäberg. Derzeit weisen die REKs zum Teil unterschiedliche Strukturen und Inhalte auf, es finden sich jedoch in allen REKs auch dieselben typischen Themen wie beispielsweise die Bahnverlängerung. Anlässlich der Vorberatung beim Stand Montafon wurde eine solche Vorgangsweise bereits für gut befunden. Die Zielvereinbarungen müssen jedoch von den Gemeindevertretungen beschlossen werden. Norbert Haumer führt ergänzend aus, dass das Land das Raumbild Vorarlberg, es ist dies quasi ein REK übers gesamte Land, beschlossen hat. Ergänzend dazu sollen in enger Zusammenarbeit die regREKS erstellt werden. Die Bürgermeister haben ihre Sicht dargelegt. Unsere Position ist, beispielsweise was die Mobilitätsachse anbetrifft, kritisch, wobei dies schlussendlich von der Gemeindevertretung zu beschließen sein wird. Weitere mögliche Themen sind der Umgang mit Zweitwohnsitzen, die hinkünftige Pflege der Kulturlandschaft und dgl. Der Raumordnungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung, da man sich Gesprächen nicht verschließen sollte, eine positive Haltung dazu eingenommen. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen und dort zu beraten. Abschließend weist er darauf hin, 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dass REKs nunmehr als Verordnungen angesehen werden und nicht zu starr gefasst werden sollten. Felizitas Maklott vermerkt, dass ein solches Konzept für das gesamte Montafon gelten sollte, und sie ist neugierig, ob hier ein gemeinsamer Nenner gefunden wird. Martin Fussenegger befürchtet, dass aufgrund des Umstandes, dass noch nicht alle Gemeinden über ein REK verfügen, insbesondere zu Beginn viele leere Kilometer zurückgelegt werden, weshalb zu überlegen wäre, ob nicht zugewartet werden soll, bis alle Gemeinden ein solches REK eingeführt haben. Für Günter Ratt stellt die Bahntrasse eines der wichtigsten Themen dar. Siegfried Marent geht davon aus, dass die Initiative vom Land ausgegangen ist, um sich einen Überblick zu verschaffen. Wenngleich Planungen für die Zukunft wichtig sind, stört ihn, dass immer mehr Büros damit befasst werden und leider oft sinnlose Beratungskosten sowie eine Unmenge Papier anfallen. Karoline Bertle hält die Idee grundsätzlich für gut, zumal es viele Reibungspunkte gibt. Sie stößt sich jedoch daran, dass der weitere Bahnausbau nach Gaschurn mit ein wesentlicher Punkt dieses Konzeptes sein soll. Ihr erscheint eine Bahnverlängerung wenig sinnvoll. Norbert Haumer erwähnt, dass die Anforderungen an die örtliche Entwicklung und den Umgang mit Grund und Boden immer größer werden und die Komplexität der Materie zunimmt und führt dies am Beispiel der Grünzonen, auf die zunehmend Druck ausgeübt wird, vor Augen. Es ist daher wichtig, ein klares Bekenntnis zur Entwicklung abzugeben, wobei auch andere Themen, die uns wichtig erscheinen, mit aufgenommen und auch eingefordert werden können sollten. Seite 5 von 15 Die Marktgemeinde Schruns beschließt stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Karoline Bertle, Siegfried Marent und Martin Borger) die Zielvereinbarung vom 12. Oktober 2018 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 2018 bis 31.12.2020 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Damit beschließt die Marktgemeinde Schruns auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung eines regionalen räumlichen Entwicklungsprozesses (regREK) für das Montafon. b) Nominierung von Mitgliedern in die regionale Arbeitsgruppe regREK Für diesen Erarbeitungsprozess nominiert die Marktgemeinde Schruns einstimmig neben dem Bürgermeister folgende drei Mitglieder aus der Gemeindevertretung als Vertreter der Marktgemeinde Schruns in die regionale Arbeitsgruppe regREK, welche beim Stand Montafon eingerichtet wird. Person 1: Norbert Haumer Person 2: Martin Borger Person 3: Alexander Nöckl (bzw., nach interner Abklärung, Karoline Bertle) Zu 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2019 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Günter Ratt führt aus, dass sich der Finanzausschuss eingehend mit der Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2019 befasst und einen einstimmigen Vorschlag als Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgearbeitet hat. Die Änderungen sind in der vom Gemeindekassier in der Folge erstellten Auflistung, die allen mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen ist, ersichtlich. Seite 6 von 15 Heike Ladurner-Strolz kann diesem Vorschlag grundsätzlich zustimmen, spricht sich jedoch gegen eine Erhöhung der Gästetaxe im vorgeschlagenen Ausmaß aus, weshalb sie um gesonderte Abstimmung über diesen Punkt ersucht. Ihr Vorschlag wäre, dass wie bisher alle zwei Jahre eine Erhöhung um 5 Cent vorgenommen wird. Franz Bitschnau führt ergänzend aus, dass er einer Erhöhung dann zustimmen kann, wenn damit auch tatsächlich eine entsprechende Gegenleistung verbunden ist, (Infrastruktureinrichtungen, …). Man müsse sich also zuerst Gedanken darüber machen, welche Leistungen mit der Gästekarte angeboten werden sollen. Zudem sei die Gästetaxe in Tschagguns niedriger. Marcelin Tschugmell ergänzt, dass der größte Teil der Gästetaxe zweckgebunden ist. Für Christian Fiel gehöre die Gästekarte aktualisiert. Der Vorsitzende regt an, den Tourismus- und Wirtschaftsausschuss mit der Ausarbeitung eines Vorschlags, welche Leistungen für den Gast erbracht werden sollen, zu betrauen. Für Martin Borger war die Diskussion über die Gästetaxe vorhersehbar. Er merkt an, dass 97 % der gesamten Wirtschaftsförderung für den Tourismus erbracht werden. Diese Aussage bleibt allerdings nicht ganz unwidersprochen bzw. wird hinterfragt. Heike Ladurner-Strolz weist darauf hin, dass bei Montafon Tourismus eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die sich genau mit diesen Themen (Gästekarte-Leistungen, …) befasst und eine montafonweit einheitliche Regelung anstrebt. Siegfried Marent, der an der Finanzausschusssitzung mit teilgenommen hat, hätte sich diesbezüglich eine Stellungnahme seitens des Wirtschaftsund Tourismusausschusses, der diese Themen im Vorfeld behandeln hätte sollen, gewünscht. Auch er könnte sich vorstellen, dass dieser Punkt heute ausgeklammert und dem Wirtschafts- und Tourismusausschuss zur Behandlung zugewiesen wird, der sich auch Gedanken über eine attraktivere Gästekarte machen soll. Durch die Erhöhung der Gästetaxe werden überschlagsmäßig gerechnet rd. € 20.000, 00/Jahr zusätzlich vereinnahmt werden. Werner Ganahl, Obmann des Wirtschafts- und Tourismusausschusses, erinnert an die seinerzeitige Diskussion mit Montafon Tourismus. Damals wurde die Aussage getroffen, dass die Produktentwicklung bei den Gemeinden liegt, Montafon Tourismus ist dann für den Verkauf bzw. die Vermarktung zuständig. Um auf das in der Diskussion zuvor angesprochene Beispiel Lech einzugehen hält er fest, dass dort für die Gäste auch nicht alles von der Gemeinde, sondern viel von privater Seite unternommen wird. Im Montafon vermisst man das private Engagement etwas. Außerdem bedarf die vorgesehene Erhöhung der Gästetaxe insofern keiner weiteren Begründung, als dann, wenn generell alles um 3 % teurer wird, dies auch für die Gästetaxe gilt. Aus diesem Grund wurde hierfür auch nicht eigens eine Sitzung einberufen. Peter Vergud erläutert, warum es zur Erhöhung auf € 2, 40 gekommen ist. Eine 3 %ige Erhöhung hätte einen Betrag von € 2, 37 ergeben und man hat sich auf diesen geraden Betrag geeinigt. 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Norbert Haumer hält es angesichts der bevorstehenden Investitionen bei der Tiefgarage Bahnhof für notwendig, sich die Dauer des kostenlosen Parkens im Hinblick auf die Erzielung höherer Parkeinnahmen zu überlegen, da nicht alles aus dem allgemeinen Budget bestritten werden kann, und es wird vorgeschlagen, dies im Gemeindevorstand zu behandeln sowie mit der WiGe zu diskutieren, wobei diese ersucht wird, bereits vorab gewisse Vorschläge zu unterbreiten. Nach Mitteilung von Siegfried Marent wurde dieses Thema auch schon im Prüfungsausschuss behandelt, und er berichtet über die dort erhobene Forderung, dies als Akt der Wirtschaftsförderung bewusst zu machen und die Mindereinnahmen als fiktiven Betrag im Budget unter diesem Titel sichtbar zu machen. Was die Wassergebühren anbetrifft, wird angeregt zu prüfen, welche Gemeinden zur Finanzierung des Erhalts des Leitungssystems bereits eine Mindestabnahmemenge vorgeschrieben haben. Felizitas Maklott spricht sich gegen eine Erhöhung der Gästetaxe ohne gleichzeitige Erhöhung der Gegenleistungen aus. Bei den Friedhofkosten erscheint die Erhöhung der Gebühr für das Öffnen eines Grabes gerechtfertigt, zumal es schwierig ist, überhaupt eine Firma zu bekommen, die diese Arbeiten übernimmt. Franz Oliva spricht ebenfalls das kostenlose Parken an und verweist auf das Beispiel „Lindaupark“. Weiters erinnert er an die Zusage bei früheren Gästetaxerhöhungen, dass diese u.a. mit Begünstigungen beim Busverkehr einhergehen, die dann jedoch schlussendlich nicht lang in der damals vorgesehenen Form beibehalten wurden. Dietmar Tschohl regt im Hinblick auf einen effizienteren Personaleinsatz die Bildung eines Wasserverbandes für das Außermontafon an. Franz Bitschnau bedauert, dass die Wassergebühren ständig ansteigen, was nicht zuletzt auch auf einen sinkenden Wasserverbrauch, dies trotz florierender Bautätigkeit, zurückzuführen ist. Wie Günter Ratt informiert, wurde im Finanzausschuss von Michael Fritz angeregt, die Einführung einer Mindestabnahmemenge zu prüfen. Weiters soll der Gemeindevorstand nochmals die Kontrolle von Zweitwohnsitzen beraten. Vom Finanzausschuss wurde auch die Bewirtschaftung des Parkplatzes bei der Batlogghalle sowie der Wegfall der Ausgleichsabgabe für fehlende Parkplätze – hier sollte auf dem Nachweis der vorgeschriebenen Stellplätze bestanden werden - angesprochen. Was die Erhöhung der Gästetaxe anbetrifft, dürfe nicht vergessen werden, dass die Gemeinde beispielsweise die Übernahmen von Kosten im Zusammenhang mit dem Singletrail zugesagt hat. Seite 7 von 15 Im Anschluss daran erläutert der Gemeindesekretär die – abgesehen von den Tarifanpassungen - vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen wie folgt: Wassergebührenordnung: § 2 (Allgemeines) Abs. 3: Miteigentum: Zustellung von Abgabenbescheiden und Schriftstücken auch an einen bekannt gegebenen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten oder Verwalter. § 8 Abs. 2: Der Berechnung der Wasserbezugsgebühr ist - vorbehaltlich der Abs. 3 bis 4 - die bezogene Wassermenge zugrunde zu legen. Falls kein Wasserzähler zur Messung vorhanden ist, wird der Berechnung die pauschalierte Wassermenge zu- 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at grunde gelegt bzw. wird, wenn keine pauschalierte Wassermenge festgelegt ist, diese geschätzt. Die Wassermenge ist mit dem Gebührensatz zu vervielfachen. Kanalordnung: §9 (Allgemeines) Abs. 5: Ein Wiederaufbau von abgebrochenen oder zerstörten Bauwerken liegt dann vor, wenn das auf demselben Grundstück wiederaufgebaute Gebäude hinsichtlich Ausmaß, Größe, Positionierung, äußerem Erscheinungsbild, Verwendungszweck und der Einrichtungen für den Wasserverbrauch dem abgerissenen Gebäude ähnlich ist. § 14 (Menge der Schmutzwässer) Abs. 4 lit. a letzter Satz: Bezüglich der Personenanzahl wird auf die durchschnittliche Haushaltsgröße im laufenden Jahr abgestellt. Seite 8 von 15 Weiters wird auf die von der Standesvertretung beschlossene Empfehlung bezüglich der Verrechnung eines Vereinstarifs für kulturelle Montafoner Vereine wie Blaskapellen, Trachtengruppen und Chöre verwiesen. Mit diesem Tarif könnte z.B. die fachliche Leitung von Registerproben, fachliche Leitung von Ensembles, Stimmbildung für Chöre usw. angeboten werden und soll sich auf € 500, 00/Stunde und Semester belaufen, wobei dieser je nach zeitlichem Bedarf auch analog angepasst werden kann. Dieser Empfehlung wird einhellig zugestimmt, wobei die Abrechnung im Einzelfall in direkter Abstimmung zwischen Musikschuldirektor und Gemeindekasse erfolgen soll. Sodann wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dass – ausgenommen die Erhöhung der Gästetaxe - über die Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben für 2019 sowie die diesbezüglich zu erlassenden Verordnungen en bloc abgestimmt wird. Der Vorsitzende bedankt sich beim Finanzausschuss für seine Arbeit, und es werden über seinen Antrag die Steuern, Gebühren und Abgaben für 2019 laut nachfolgender Aufstellung festgesetzt und die diesbezüglichen Verordnungen mit den vom Gemeindesekretär angeführten Änderungen beschlossen und kundgemacht. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen bzw. Verordnungen mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft. Die nicht gesondert angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. (stimmenmehrheitlich, 1 Gegenstimme: Franz Bitschnau) Wassergebühren Die Wassergebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten: 3-5 m³ pro Jahr 7 m³ pro Jahr 20 m³ pro Jahr Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag € 2, 35 € 16, 50 € 19, 00 € 48, 00 € 33, 54 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Kanalisationsgebühren Die Kanalisationsgebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge Seite 9 von 15 € 2, 91 € 51, 22 € 17, 07 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren (Schulgelder pro Semester) werden ab 01.09.2019 wie folgt festgesetzt: Einzelunterricht 50 min / Woche € 401, 00 Einzelunterricht 40 min / Woche € 348, 00 Einzelunterricht 30 min / Woche € 307, 00 2-er Gruppe € 307, 00 3-er Gruppe € 237, 00 4-er Gruppe € 210, 00 Elementarunterricht € 153, 00 Tanzerziehung € 116, 00 Tourismusbeitrag Für das Jahr 2019 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 810.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2019 wird mit 1, 40 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Zweitwohnsitzabgabe Ab 2019 beträgt die Abgabe für Ferienwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, je Quadratmeter pro Jahr maximal je Ferienwohnung für Wohnwagen für jedes Halbjahr der Aufstellung € 17, 11 € 1.880, 69 € 117, 98 Friedhofgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung (Öffnen und Schließen eines Grabes): a) für das Öffnen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 609, 00 b) für das Schließen in der Zeit von Montag bis Samstag 12.00 Uhr € 331, 00 d) und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von je 200 % verrechnet. 2. Beisetzung einer Urne im Erdgrab – Grabtiefe 0, 80 m € 200, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne € 115, 00 b) Gebühr für Inschrift € 130, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne € 165, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift € 180, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 1. Einräumung des Benützungsrechtes an einer Grabstätte (Erstankauf) a) Einzelgrab (15 Jahre) € 435, 00 b) Doppelgrab (15 Jahre) € 615, 00 c) Arkadengrab (30 Jahre) € 2.460, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) € 410, 00 e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) € 340, 00 Seite 10 von 15 2. Gebühren für die Verlängerung eines Benützungsrechtes a) Einzelgrab (pro Jahr) € 29, 00 b) Doppelgrab (pro Jahr) € 41, 00 c) Arkadengrab (pro Jahr) € 82, 00 d) Urnenreihengräber (pro Jahr) € 41, 00 e) Urnennischen (pro Jahr) € 34, 00 3. Friedhoferhaltungskostenbeiträge) Für Grabstätten, bei denen das Benützungsrecht bzw. die Verlängerung des Benützungsrechtes vor dem 01.01.2016 eingeräumt wurde, sind bis zum Ablauf des Benützungsrechtes Gebühren für die Erhaltung der Friedhofseinrichtungen (Friedhoferhaltungskostenbeiträge) zu entrichten, und es betragen diese pro Jahr für ein(e): a) Einzelgrab € 22, 00 b) Doppelgrab € 30, 00 c) Arkadengrab € 48, 00 d) Urnenreihengrab € 29, 00 e) Urnennische € 24, 00 4. Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist eine Aufbahrungsgebühr, die maximal 3 Tage zur Anrechnung gelangt, zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pro Tag € 44, 00 b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle sind zusätzlich zu entrichten € 165, 00 Die Einstellgebühr ohne Aufbahrung beträgt pro Tag € 35, 00 Marktgebühren Die Marktgebühren werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand Bewilligung gem. TP 105 Z b der Verwaltungsabgabenverordnung iVm § 82 StVO je m² der in Anspruch genommenen Fläche, dzt. b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitglieder bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teiln.) für IG-Mitglieder bei einzelnen Teilnahmen für sonstige Teilnehmer bei regelmäßiger Teilnahme € 34, 00 € 8, 20 € 18, 00 € 24, 00 € 24, 00 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für sonstige Teilnehmer bei einzelnen Teilnahmen € 29, 00 Bewilligung gem. TP 105 Z b der Verwaltungsabgabenverordnung iVm § 82 StVO je m² der in Anspruch genommenen Fläche, dzt. € 8, 20 (Bei Ausfall des Wintermarktes aufgrund von Räumungsarbeiten durch den Bauhof oder bei Abwesenheit erfolgt keine anteilsmäßige Rückvergütung der Marktgebühren.) c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Die sonstige Vermietung bzw. Beistellung von Marktständen (Private od. Vereine) Standmiete (+ Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand) € 20, 00 Seite 11 von 15 Hundesteuer: Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 01.01.2019 wie folgt festgesetzt: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) € 26, 00 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) € 100, 00 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf € 81, 00 Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich ab 01.01.2019 nachfolgende Änderungen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte € 38, 00 Jahreskarte € 363, 00 b) Löwentiefgarage Monatskarte € 66, 00 Halbjahreskarte € 328, 00 Sodann wird stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen: Jürgen Kuster, Marcellin Tschugmell, Christian Fiel, Felizitas Maklott, Franz Oliva, Markus Riedler, Franz Bitschnau, Martin Fussenegger, Tobias Kieber, Heike Ladurner-Strolz und Bernhard Schrottenbaum) beschlossen, die Gästetaxe ab 01.12.2019 von € 2, 30 auf € 2, 40 zu erhöhen. Zu 4. Änderung der Friedhofsordnung Es wird einstimmig beschlossen, die Verordnung über die Benützung der gemeindlichen Bestattungsanlagen (Friedhofsordnung) wie folgt zu ändern: § 11 (Dauer des Benützungsrechtes) Abs. 2 1. Satz lautet wie folgt: „Auf schriftlichen Antrag kann das Benützungsrecht um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, dass Angehörige zum Zeitpunkt des Ablaufs des Benützungs- 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at rechtes in Schruns ihren Wohnsitz haben und sie nicht ohnehin bereits eine Grabstätte im Friedhof der Marktgemeinde Schruns besitzen.“ § 11 Abs. 4 2. Satz lautet wie folgt: „Das Benützungsrecht an einem Arkadengrab kann über Ansuchen gegen neuerliche Gebührenentrichtung um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.“ Seite 12 von 15 Zu 5. Marktgemeinde Schruns: Beschäftigungsrahmenplan 2019 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich der Beschäftigungsrahmenplan gegenüber dem Vorjahr wie folgt ändert, wobei er auf die vorliegende Aufstellung verweist: Gemeindeamt: Plus 0, 03 Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes eines Mitarbeiters in Altersteilzeit. Bauverwaltung/Bauamt: Plus 1, 00 Einstellung eines(r) zusätzlichen Mitarbeiters(in) Volksschule Schruns: Plus 0, 08 Einstellung einer Reinigungskraft für die Expositur im ehem. Gerichtsgebäude Kindergarten St. Jodok und Kindergarten Auf der Litz: Plus 0, 02 bzw. Minus 0, 15 Kindergarten KiLitz: Plus 0, 53 aufgrund längerer Öffnungszeiten inkl. Koordinatorinnentätigkeit Musikschule Montafon: Plus 0, 63 Erhöhung der Stundenanzahl Der Beschäftigungsrahmenplan 2019 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2019 von insgesamt 61, 83 vorsieht, einstimmig beschlossen. Zu 6. Verordnung Leistungsprämie gem. § 64 GAG Die aufgrund einer Gesetzesänderung mögliche Neufestlegung bezüglich der Bemessung der Leistungsprämie ist mit dem Obmann der Personalvertretung abgesprochen und von diesem gutgeheißen worden. Für die Gemeinde sind damit keine zusätzlichen Belastungen verbunden. Gemäß § 64 Abs. 8 Gemeindeangestelltengesetz 2005 - GAG 2005, LGBl.Nr. 19/2005 i.d.g.F., wird einstimmig beschlossen: 1. Abweichend von § 64 Abs. 1 bis 7 GAG 2005 erhalten alle Gemeindeangestellten im Sinne des § 1 Abs. 2 erster Satz GAG 2005 unter der Voraussetzung eines Anspruchs auf einen Monatsbezug eine monatliche Leistungsprämie im Ausmaß von 5 % des Monatsbezuges nach § 56 Abs. 2 GAG 2005, abzüglich der Kinderzulage und der Leistungsprämie. Der Anspruch entsteht mit dem auf das erste Halbjahr seit Beginn des Dienstverhältnisses folgenden Monatsersten. 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 2. Wurde der Arbeitserfolg mit nicht aufgewiesen im Sinne des § 63 Abs. 1 GAG festgestellt, entfällt der Anspruch auf eine Leistungsprämie mit dem auf die Leistungsbeurteilung folgenden Monatsersten. Die Leistungsprämie nach Abs. 1 steht erst wieder mit Beginn des auf eine Leistungsbeurteilung, die den Arbeitserfolg als aufgewiesen oder durch besondere Leistungen überschritten feststellt, folgenden Kalendermonats zu. 3. Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft. Seite 13 von 15 Zu 7. Antrag auf Bewilligung einer Ferienwohnung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Raber Helmut und Annette, Lindenweg 13b, 6830 Rankweil, betr. Fratteweg 36 Der Vorsitzende erläutert kurz die gesetzlichen Grundlagen sowie den Sachverhalt und die Ergebnisse des durchgeführten Ermittlungsverfahrens. Dem Antrag von Raber Helmut und Annette, Lindenweg 13b, 6830 Rankweil, auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung für die von ihnen von ihrer Mutter bzw. Schwiegermutter erworbene Wohnung Top W2, je 117/914 Anteile an EZ 1319, im UG im Haus Fratteweg 36, Schruns, wird einstimmig stattgegeben und ihnen gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG die Bewilligung zur Ferienwohnungsnutzung erteilt. Zu 8. Regulierung Alpe Vergalden Die Marktgemeinde Schruns stimmt dem Antrag auf Einleitung des Regulierungsverfahrens nach dem Flurverfassungsgesetz für die Alpe Vergalden, GB St. Gallenkirch, einstimmig zu. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2018 Die Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2018 wird einstimmig wie folgt abgeändert bzw. ergänzt: Unter Top 1 (Anschaffung eines MTF für die OF Schruns) wird über Hinweis von Christian Fiel ergänzend angeführt, dass der Marktgemeinde Schruns nach Abzug der Förderung max. € 40.000, -- an Kosten erwachsen dürfen. Unter Top 3. (Hotel Löwen Schruns GmbH: Kaufvertrag betr. das Haus des Gastes – Änderung der Frist) wird auf die Einwendung von Martin Borger der letzte Satz des Abs. 1 dahingehend abgeändert, dass der Vertrag zwar nicht mit der Einladung zur 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at gegenständlichen Sitzung übermittelt, jedoch in der Sitzung selbst vorgelegt worden ist. Sodann stellt der Vorsitzende fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2018 keine weiteren Einwendungen erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese nach Maßgabe der vorigen Ergänzungen bzw. Änderungen einstimmig genehmigt. Seite 14 von 15 Zu 10. Mitteilung des Vorsitzenden • Eine Anfrage der Gemeinde St. Gallenkirch beim Land Vorarlberg über die rechtliche Situation bezüglich der Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe für Maisäßobjekte, die im Eigentum von Personen stehen, die in derselben Gemeinde wohnen, wurde zum Anlass genommen, die Praxis auch in den anderen Gemeinden zu hinterfragen, und es wurden diesbezüglich auch von Seiten der Marktgemeinde Schruns entsprechende Schritte gesetzt. So wurden die Eigentümer von solchen Maisäßobjekten angeschrieben und diese um Bekanntgabe ersucht, wie die Nutzung erfolgt, und sie wurden, falls eine Nutzung zu Ferienzwecken stattgefunden hat, auf die Verpflichtung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe rückwirkend für die letzten fünf Jahre hingewiesen. • Der Gemeindearzt Dr. Johann Trippolt wird mit Ende des Jahres in den Ruhestand treten, und es wird ein neuer Arzt gesucht, der seine Nachfolge als Gemeindearzt antritt. Sollte kein Arzt gefunden werden, der die Funktion des Gemeindearztes übernimmt, wird mit dem Roten Kreuz zusammengearbeitet werden. Zu 11. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich Siegfried Marent, ob bereits bekannt ist, ob die auf die Gemeinde zukommenden Kosten aufgrund des Wegfalls des Pflegeregresses bereits bekannt sind. Dies wird von Peter Vergud, der auf die Verumlagung über den Sozialhilfefonds verweist, verneint. Wie er den Medien entnommen habe, sind voraussichtlich 40 Prozent der prognostizierten zusätzlichen Kosten von € 11 Mio. von den Gemeinden zu übernehmen. Martin Borger spricht die Widmung der Mobilitätsachse durch das Ortszentrum an. Diese wird nach Auskunft des Vorsitzenden im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht werden. Über Anfrage informiert der Vorsitzende über die Vorbereitungen für eine neue Homepage der Gemeinde. Diese wird demnächst in der Kommunikationsausschusssitzung präsentiert werden. 39. öffentliche Gemeindevertre Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Eine Kostenschätzung für den Umbau bzw. die Sanierung der Kulturbühne liegt noch nicht vor. Seite 15 von 15 Martin Borger bemerkt, dass der Umstand, dass ein Ausschuss über ein Jahr nicht getagt hat, gegen das Gemeindegesetz verstößt. Unlängst hat die Filiale der Fa. Mangold in Schruns eröffnet. Die anlässlich ihrer Eröffnungsaktion erlöste Summe von € 700, 00 wurde an den Sozialfonds der Gemeinde übergeben, und es hat die Familie Haag, Eigentümerin der Fa. Mangold, diesen Betrag um weitere € 300, 00 aufgestockt. Seitens der Marktgemeinde Schruns bedankt man sich recht herzlich für diese Spende. Martin Borger berichtet, dass er bezüglich der Radwegunterführung im Gantschier noch nicht weitergekommen ist. Christof van Dellen informiert, dass die Nachfolgerin von Dr. Johann Trippolt, sie ist u.a. Spezialistin für Schmerzmedizin, am 01.07.2019 ihre Praxis im „AlpinaAreal“ eröffnen wird. Am Ende der Sitzung bedankt sich der Vorsitzende bei den anwesenden Mandataren für eine doch im Großen und Ganzen gute Zusammenarbeit, besonders bedankt er sich bei den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und spricht auch der Gemeindeverwaltung seinen Dank aus. Er wünscht allen besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gutes neues Jahr und lädt sodann alle zu einem kleinen Umtrunk in das Hotel Zimba ein. Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 39. öffentliche Gemeindevertre