19920708_GVE026

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:52
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-07-08
Erscheinungsdatum 1992-07-08
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 08.07.1992 um 20.15 im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 26. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. ^ Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Mitglieder und Ersatzleute der GV Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Trudi DÜNSER, Ing. Rudolf HAUMER (ab 21.15 Uhr), Ing. Paul DÖRLER, Peter MATTLE, Dr. Wolfgang SANDER und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger, Schruns; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.-Ök.Ing. Helmut DAXER, Helmut NEUHAUSER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gemeindekassier Ludwig BRUGGER Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Vizebgm.Dipl.Vw. Otmar Tschann, GR Werner Bitschnau, Richard Sander jun., Werner Brugger, Dir. Gerhard Rebholz, Robert Mayer und Franz Netzer ** Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie die BeSchlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende Gegenstände auf die Tagesordnung aufzunehmen: * * Übernahme einer Haftungserklärung gemäß Straßengesetz für die Benützung der VIW Brücke im Bereich Jäger Nachbesetzung von Unterausschüssen (Antrag der Schrunser Volkspartei infolge Ausscheidens von Dipl.-Ing.Dr. Ernst Pürer aus der Gemeindevertretung) DDr. Heiner BERTLE richtet gemäß § 38 Abs. 4 des GG die Anfragen an den Bürgermeister, bis wann der von der GV in ihrer Sitzung vom 15.01.1992 beschlossene und vom Gemeindevorstand zu erstellende Bericht über Möglichkeiten einer 5 %igen Personalkostenein- Sowohl die Sachverständigen und der Landschaftsschutzanwalt als auch die Gemeinde haben hiezu eine positive Stellungnahme abgegeben, wobei seitens der Gemeinde auf eine entsprechende Außengestaltung des Krafthauses hingewiesen wurde. die am 23.06.1992 stattgefundene Sitzung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz, in der die Bürgermeister der Gemeinden in der Region Böschis-Tobel anwesend waren. Die Baufirma Amann und die Agrargemeinschaft Nenzing haben in den letzten Jahren über S 40 Mio in diese Deponie investiert, was sich natürlich entsprechend auf die Deponiepreise ausgewirkt hat. Seitens des Verbandes wurde das Büro Passer, Innsbruck, beauftragt, die Zweckmäßigkeit und kostenmäßige Seite der bisherigen Investitionen, insbesondere jene, die über die bescheidmäßig vorgeschriebenen Investitionen hinausgegangen sind, die Einlagerungskapazitäten sowie die vom Betreiber bekanntgegebenen noch notwendig werdenden Investitionen in Höhe von rd. S 130 Mio. zu prüfen. Hinkünftig soll die Finanzierung der Investitionen nicht mehr durch den Betreiber, sondern durch den Abfallverband erfolgen, dem somit die Abwicklung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen zukommt. Diese Vorgangsweise läßt insbesondere enorme Zinseinsparungen erwarten und ermöglicht eine Mitgestaltung der Tarife. Da seit dem Jahr 1989 mit den Einlagerungstarifen auch Investitionskosten für die Deponieerweiterung eingehoben werden, wurde die Forderung an das Land beschlossen, den Deponiebetrieb der Jahre 1990 und 1991 umgehend einer Prüfung durch die Kontrollabteilung zu unterziehen und das Ausmaß der bereits a m o r t i s i e r t e n Investitionskosten für die Deponieerweiterung festzustellen. Ebenfalls wurde mit allem Nachdruck eine Projektänderung, welche einen Böschungswinkel mit 30 Grad vorsieht, verlangt. Neben weiteren Forderungen wurde insbesondere auch verlangt, daß nach Feststehen der Investitionskostenfinanzierung und des Betriebskostenmodells unverSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight züglich ein Betreibervertrag zwischen Land und Betreiber abgeschlossen wird. Zu prüfen wird noch sein, ob für den Gemeindeverband eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist. die am 06.07.1992 stattgefundene Sitzung des Verwaltungsausschusses des Hauptschulverbandes Außermontafon, in der der Rechnungsabschluß 1991 genehmigt und die endgültigen Gesamtinvestitionskosten plus Bauzinsen sowie die nicht leasingfähigen Aufwände lt. einer Aufstellung der VKL III zur Kenntnis genommen worden sind. Die Mietzinsnachverrechnung für den Zeitraum Oktober 1990 bis Juni 1992 beläuft sich auf S 1.173.755, — und belastet nicht den Hauptschulverband, sondern wird direkt den Gemeinden in Rechnung gestellt. Beim Land wird ein Antrag auf Gewährung "zusätzlicher besonderer Bedarfszuweisungen" für die sparung vorgelegt wird, bis wann die von der GV in ihrer Sitzung vom 08.04.1992 geforderten Kalkulationsunterlagen über Einsparungsmöglichkeiten beim Glashausbetrieb vorgelegt werden, welche Ergebnisse zwischenzeitlich in der Angelegenheit "kostenlose Erstberatung von Bauwerbern in Schruns" erzielt worden sind. Der Vorsitzende antwortet, daß sich der Gemeindevorstand bereits mit der Prüfung von Personalkosteneinsparungsmöglichkeiten befaßt und in der Folge die Vorlage einer detaillierten Aufstellung über alle im letzten Jahr angefallenen Überstunden gefordert hat. Diese Unterlagen konnten dem Gemeindevorstand bisher noch nicht zur Verfügung gestellt werden . Die verschiedenen gärtnerischen Leistungen wurden bereits ausgeschrieben und die Stellungnahme der Gemeindegärtnerei eingeholt. Zudem ist auch ein Sachverständiger des Landes für das Gärtnereiwesen beratend beigezogen worden, dessen Aussagen jedoch noch abzuwarten sind. Hinsichtlich der Erstberatung von Bauwerbern wurde die Handels- und die Architektenkammer angeschrieben. Bisher hat lediglich die Handelskammer geantwortet, die bereits alle ihre Mitglieder darüber informiert hat. Die Gewährung eines Beitrages wurde aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt, zumal solche Beratungen auch über die Kammer selbst möglich sind. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Vorsitzenden; 2) Rechnungsabschluß 1991; 3) Ortskanalisation Schruns, BA 07, Bericht des Prüfungsausschusses; 4) Rudolf Ackermann, Bludenz, Ansuchen um Zulassung eines 6. Halbgeschosses für Wohnhausneubau am Hofweg; 5) Gerhard und Irmgard Fritsch, Dek. Walter-Straße 3, Ansuchen um Zulassung einer Ausnahme nach der Baunutzungsverordnung für Gp 1142/3; 6) Ortskanalisation Schruns, BA 07, "Doz. Albrich-Weg", Vergabe der Baumeisterarbeiten und der örtlichen Bauaufsicht; 7) Gesetzesbeschlüsse des Landes; 8) Übernahme einer Haftungserklärung gemäß Straßengesetz für die Benützung der VIW Brücke im Bereich Jäger; 9) Nachbesetzung von Unterausschüssen (Antrag der Schrunser Volkspartei infolge Ausscheidens von Dipl.-Ing.Dr. Ernst Pürer aus der Gemeindevertretung); 10) Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: notwendig werdende Sanierungsmaßnahmen an der Fußwegbrücke über die Litz in Fortsetzung des Seb. KneippWeges. Die Ansicht des Bauausschusses - dieser hat sich für eine umgehende Sanierung dieser Brücke ausgesprochen - wurde durch ein Sachverständigengutachten bestätigt. Insbesondere ist die Tragkonstruktion stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach anfänglicher Kontaktaufnahme mit Dipl.-Ing. Gmeiner, der allerdings aus zeitlichen Gründen die Sache nicht sofort weiterbetrieben hat, wurde das Büro Rünzler beigezogen. Der Vorsitzende erläutert anhand der ausgehängten Pläne den Umfang der Sanierungsarbeiten und betont, daß getrachtet werde, den Charakter der bestehenden Brücke zu erhalten. Hinsichtlich der Konstruktion wurde die Einziehung von zwei Stahlträgern mit Stahlverstrebungen und einer Eisenauflage für den Belag vorgeschlagen. Seitlich wird eine Holzschalung angebracht werden. Die Brücke selbst wird etwas breiter ausgestaltet werden, um das Befahren mit schmäleren Räumfahrzeugen zu ermöglichen. die stattgefundene landschaftsschutzrechtSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight liche Verhandlung betreffend den Schitunnel Seetal - Seebliga. Der Vorsitzende erläutert anhand der ebenfalls ausgehängten Pläne die Streckenführung und hält fest, daß dadurch die Verbindung Grasjoch - Kapellgebiet auch in schneearmen Wintern gesichert wäre und sich damit eine Beschneiung vom Kapell aufwärts erübrigen würde. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse während der Verhandlung mußte ein neuerlicher Besichtigungstermin anberaumt werden. die am nächsten Mittwoch stattfindende Projektsüberprüfung "Verbauung Niggatobel" . Diesbzgl. hat bereits gestern eine Begehung mit Vertretern der Wildbach- und Lawinenverbauung stattgefunden, die auf die labilen Verhältnisse aufmerksam gemacht haben. DDr. Heiner BERTLE bringt zur Kenntnis, daß im Bereich des oberen Beckens die Materialablage für den Ausbau des Lifinarweges vorgesehen ist. Diesbzgl. wäre zu prüfen, unter welchem Titel - Wegausbau oder Niggatobelverbauung - höhere Förderungen gewährt werden. die stattgefundene landschaftsschutzrechtliche und forstrechtliche Verhandlung betreffend das Litzkraftwerk. von der VKL III in Abzug gebrachte Vorsteuer eingebracht werden. die Fremdenverkehrsentwicklung im Juni 1992. Ing. Wilhelm WALCH merkt an, daß auch die Firma Forstner, Feldkirch, ein Interesse an der Sanierung und Neugestaltung der Litzbrücke hat und deshalb zur Angebotsabgabe eingeladen werden sollte. Weiters vertritt er die Meinung, daß das Böschis-Tobel entgegen dem zur Kenntnis gebrachten Gutachten nicht erst in 15 Jahren, sondern bereits in 5 Jahren voll sein wird. Mag. Dr. Siegfried MARENT erkundigt sich über technische Daten des von der Hochjochbahn geplanten Schitunnels. Weiters regt er an, daß sich die Gemeinde die Müllgebührenordnung, insbesondere was die Mindestabnahmemengen betrifft, überdenken sollte. Seiner Ansicht nach sollten größere Verbraucher stärker zur Kasse gebeten werden. Den eingerichteten Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz hält er für eine teure Zwischenlösung und glaubt, daß früher oder später ohnedies eine eigene Müllverbrennungsanlage im Montafon notwendig werden wird. zu 2) Der Rechnungsabschluß 1991 der Marktgemeinde Schruns wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben liegen um rund S 5 Mio über dem Voranschlag, der Abgang hingegen mit S 106.962, 63 weit unter dem Voranschlagsansatz von S 531.000, -. Die Mehrausgaben sind überwiegend zurückzuführen auf: Katastrophenschäden am öffentlichen Gut mit S 0, 2 Mio, Gemeindeamtsumbau mit S 0, 9 Mio, HS Schruns-Dorf Heizungserneuerung mit S 1 Mio, Wildbach- und Lawinenverbauung mit S 0, 4 Mio, Wanderwege, Kanal, Hallenbad und Manipulationsgebühr mit je rund S 0, 5 Mio, Zinsen für den Kontokorrentkredit mit S 0, 6 Mio, Tourismusinformation/Veranstaltungen und Werbung mit S 0, 8 Mio. An Minderausgaben sind die Rückstellung der Sportanlage, höhere Beitragsgewährungen aus dem KRAZAF sowie höhere Steuereinnahmen zu erwähnen, mit denen die Mehrausgaben gedeckt werden können. Die Verschuldung bleibt in den Grenzen des Voranschlages. Der Vorsitzende spricht dem Gemeindekassier Ludwig Brugger Dank und Anerkennung für die Erstellung des Rechnungsabschlusses 1991 und die informativen Darstellungen aus. Die gleichzeitige Mitbehandlung des Berichtes des Prüfungsausschusses ist noch nicht möglich, da dieser noch nicht vorliegt. In der stattfindenden Diskussion wird von einem Teil der Mandatare angeregt, in Zukunft den Rechnungsabschluß erst nach Vorlage des Prüfberichtes sowie der Stellungnahme der Verwaltung zur Behandlung zu bringen. Diesbezüglich verweist der Vorsitzende auf § 78 des Gemeindegesetzes, wonach der Bürgermeister den Rechnungsabschluß spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Gemeindevertretung vorzulegen hat. Auf die Frage, warum der Rechnungsabschluß der Gemeindevertretung nicht bereits viel früher vorgelegt worden ist und ob dies damit zusammenhänge, daß einige Zahlungseingänge abgewartet worden sind, um dasSyntax Warning: Invalid Font Weight Ergebnis zu verschönern, antwortet der Gemeindekassier, daß die Verumlagung auf alle Schulen sowie die Abrechnung des Hallenbades und des Schwimmbadausschusses abgewartet werden mußte. Für die Zukunft wird ersucht, alle Schulden aus Beteiligungen und Haftungen auf derselben Seite auszuweisen. Manche sehen sich aufgrund des vorliegende Rechnungsabschluß ihres Eindrucks bestärkt, daß im Budget insbesondere die Einnahmen äußerst vorsichtig angesetzt worden sind. Die Summe der insgesamten Abweichungen mute recht hoch an. Die weiteren Fragen, die sich auf die Ausgaben für Modelle u. Vorentwurf Veranstaltungssaal und die Wegsanierung Vicari I beziehen, werden vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, daß für das Baumassenmodell ein Beschluß des Gemeindevorstandes vorliegt und die Positionen Forstwegebau auch einen Anteil für den Wegausbau Vicari II - Einbau von Betonrinnen und Kehrenausbau - beinhalten. Kritisiert wird, daß der Entwurf von Dipl.-Ing. Ganahl in dem in Auftrag gegebenen Baumassenmodell eigentlich nichts verloren hätte und dieses vom Gemeindevorstand nicht in dieser (teuereren) Ausführung beschlossen worden ist. Abschließend wird der Rechnungsabschluß 1991 der Marktgemeinde Schruns, der Gesamteinnahmen von zzgl. dem Gebarungsüberschuß aus 1989 von Gesamtausgaben von einen Abgang von S 137.239.847, 51 S 4.556.559, 16 S 141.903.369, 30 S 106.962, 63 ausweist, stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: GR Ing. Werner NETZER, DDr. Heiner BERTLE, Helmut NEUHAUSER, Dipl.Ök. Ing. Helmut DAXER und Mag.Dr. Siegfried MARENT) zustimmend zur Kenntnis genommen. zu 3) Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Obmann des Prüfungsausschusses Erwin RIEDLE, der zu der vom Büro Adler schriftlich übermittelten Gegenäußerung zum Bericht des Prüfungsausschusses Stellung nimmt. Er wirft dem Büro Adler vor, daß es im Schreiben nicht auf die einzelnen Kritikpunkte eingegangen ist. Insbesondere sei auf die Kritik der unrichtigen und unvollständigen Ausschreibung nicht näher Bezug genommen worden. Offensichtlich sei dem Büro Adler entgangen, daß die Ausschreibung wesentliche Mängel beinhaltet, was jedoch bereits aus den 35 Nachtragspositionen ersichtlich sei. Vielmehr seien die festgestellten Fehler und Unzulänglichkeiten ausschließlich dem Bauamt, das die Bauleitung inne hatte, zugeschrieben worden. Dieses habe angeblich laufend andere, nicht in der Ausschreibung berücksichtigte Anleitungen getroffen. Seiner Ansicht nach sind jedoch die 35 Nachtragspositionen ausschließlich auf die mangelnde Ausschreibung des Büro Adler zurückzuführen. Ing. Wilhelm WALCH hält fest, daß der Auftrag an das Büro Adler vergeben worden ist, das unbeeinflußt und selbständig die Ausschreibung durchzuführen hatte, und zwar eine Ausschreibung, die dem Wettbewerb dienlich ist. Dies sei jedoch in gegenständlichem Fall nicht erfolgt. Peter VONBANK macht darauf aufmerksam, daß der Raumordnungsausschuß nachträglich über Vorschlag des Büro Egg/Falch beschlossen hat, die Entwässerung der DorfStraße über eine Mittelrinne vorzusehen. Hätte dies das Büro Adler vorher gewußt, hätte auch die Ausschreibung anders gelautet. Dem Vorwurf von Erwin Riedle, daß das Büro Adler es verabsäumt hat, verschiedene Längsleitungen/-kabel einzukalkulieren, schließt er sich an. Allerdings habe das Büro Adler nicht über verborgene Einbauten wie z. B. Beton usw., Bescheid gewußt. In der weiteren Diskussion wird auf die Stellungnahme der Firma Vonbank Bezug genommen. Der Prüfungsausschuß läßt die vorgebrachten Argumente nicht gelten, da sich jeder Anbieter vor Abgabe eines Angebotes über mögliche Erschwernisse zu informieren und dies bereits in den Einheitspreisen zu berücksichtigen habe. Es wird daher die Forderung aufgestellt, daß die Firma Vonbank die geleistete Überzahlung in voller Höhe wieder an die Gemeinde zurückerstattet. Der Bürgermeister habe durch seine Zustimmung zu den Nachtragsangeboten klar seine Kompetenzen überschritten. Der Vorsitzende weist die gemachten Vorwürfe zurück und erkennt als einzigen KrSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight itikpunkt die mangelnde Ausschreibung an. Die vom Prüfungsausschuß vorgenommene Ermittlung der Preise für die Nachtragsangebote könne in der Form nicht akzeptiert werden. Er macht auch darauf aufmerksam, daß die im Angebot ausgewiesenen Gesamtkosten nicht überschritten worden sind. In weiterer Folge wird über verschiedene Punkte wie Einsatz einer Fäkalpumpe, Eintragen von Spekulationspreisen, Ver- kehrserschwernisse usw. diskutiert. Peter VONBANK, der sich in seiner Argumentation u.a. auf verschiedene Bestimmungen des Vbg. Bauleistungsbuches stützt, wird entgegengehalten, daß hiebei lediglich die Richtlinien des Wasserwirtschaftsfonds anzuwenden sind. Da Erwin RIEDLE als Obmann des Prüfungsausschusses nochmals konkret die Forderung aufstellt, daß die Firma Vonbank die geleistete Überzahlung wieder zurückerstattet, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag.Dr. Siegfried MARENT, der aufgrund der Ausformulierung des gegenständlichen TOP keine Möglichkeit sieht, in der Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluß zu fassen - unter einem TOP "Berichte" kann nicht abgestimmt werden) beschlossen, daß zur Abklärung der noch offenen Fragen das Landeswasserbauamt Bregenz um Erstattung eines Gutachtens bzw. Durchführung einer Sonderprüfung ersucht wird. Für den Fall, daß sich dieses für nicht zuständig erklärt, wäre ein neutraler Gutachter zu beauftragen, und, sollte auch hiebei keine Einigung erzielt werden, ein Schiedsgericht einzusetzen. Der Bericht des Prüfungsausschusses über die Abrechnung der Ortskanalisation Schruns, BA 07 wird zur Kenntnis genommen. Ing. Rudolf HAUMER merkt ergänzend an, daß die Kammer für solche Fälle ein eigenes Schiedsgericht eingerichtet hat, dessen Tätigkeit kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Sollte tatsächlich ein solches Schiedsgericht eingesetzt werden, wäre neben einer neutralen Person je ein Vertreter der beiden Parteien einzusetzen. zu 4) Da aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten das gegenständliche Bauvorhaben "Wohnhausneubau am Hofweg (Gst.Nr 222/2)", das auf Anordnung der Gemeinde entsprechend ausgesteckt worden ist, als nicht störend empfunden wird, wird auf Antrag von Rudolf Ackermann einstimmig die Ausnahmegenehmigung für die Errichtung des 6. Halbgeschosses erteilt. zu 5) Herr Basilius Aßmann beabsichtigt, sein Gst-Nr 1142/3 im Ausmaß von rd. 780 m2 in ungefähr zwei gleich große Teilflächen aufzuteilen. Seine Tochter und ihr Ehemann Irmgard und Gerhard Fritsch beabsichtigen, auf der einen Teilhälfte ein Einfamilienhaus zu errichten. Auf der verbleibenden Hälfte wäre die Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Auf Antrag der Familie Irmgard und Gerhard Fritsch, Dek. Walter-Straße 3, wird der Erhöhung der Baunutzungszahl von 40 auf 62 für das auf einer Teilfläche des Gst.Nr 1142/3 zur Errichtung gelangende Einfamilienwohnhaus einstimmig zugestimmt. Seitens der Gemeindevertretung wird jedoch darauf hingewiesen, daß durch eine zu hohe Baudichte die Gefahr besteht, daß zuwenig Spiel- und Betätigungsflächen zur Verfügung stehen. Die Entwicklung sollte daher nicht in Richtung einer allzu hohen Baudichte gehen. Für den gegenständlichen Bereich erscheint jedoch eine Baunutzungszahl von 62 noch vertretbar. zu 6) a) Nach öffentlicher und anschließend beschränkt öffentlicher Ausschreibung werden mit Zustimmung des Landeswasserbauamtes Bregenz die Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre und Schächte für BA 07 der Ortskanalisation Schruns, Doz. Albrich-Weg, stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Ing. Werner NETZER, DDr. Heiner BERTLE und SPÖ und Parteifreie) an die Firma Gebr. Vonbank GesmbH, Schruns, als Best- und Billigstbieterin um die Angebotssumme von S 856.840, 15 zzgl. MWSt. vergeben. Das Landeswasserbauamt hat der 50 %igen Kostenüberschreitung zugestimmt und hiermit das Einvernehmen im Sinne der Wasserwirtschaftsfondsvergaberichtlinien hergestellt. Die Baudurchführung erfolgt nunmehr im Herbst. Erwin RIEDLE regt an, dieses Baulos im Zuge eines deSyntax Warning: Invalid Font Weight r nächsten Baulose mitzuvergeben - eventuell mit einer Zuschlagspauschale für die Baustelleneinrichtung. Er wirft auch die Frage auf, ob nicht eine gleichzeitige Ausschreibung mit dem Baulos Gamprätz möglich gewesen wäre. b) Aufgrund der Arbeitsüberlastung im Bauamt sowie verschiedener noch offener Fragen im Zusammenhang mit dem Baulos Dorfstraße wird die Beschlußfassung über die Vergabe der örtlichen Bauaufsicht einstimmig vertagt. Der Gemeindevorstand wird nach Vorliegen weiterer Offerte einstimmig zu deren Vergabe ermächtigt. zu 7) Es wird einstimmig beschlossen, daß die Marktgemeinde Schruns im Rahmen der Benützung der Eisenbahnbrücke der Vorarlberger Iiiwerke AG über die Litz als Geh- und Radwanderweg die im 7. Abschnitt des Vorarlberger Straßengesetzes, LGBl. Nr. 8/1969, festgelegten Verpflichtungen eines Straßenhalters sowie die Verpflichtung gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung für die gegenständliche Brücke übernimmt. zu 8) Infolge des Ausscheidens von Dipl.-Ing.Dr. Ernst PÜRER aus der Gemeindevertretung werden seitens der Schrunser Volkspartei folgende Nachbesetzungen in Unterausschüsse vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung durch Wahl bestätigt . Prüfungsausschuß: Mitglied - Werner Brugger Raumordnungsausschuß: Mitglied - Ing. Paul Dörler Ausschuß für Schule, Jugend und Kindergarten: Mitglied - Christine Schnetzer zu 9) Nachstehende nicht für dringlich erklärte Gesetzesbeschlüsse des Landtages werden zur Kenntnis genommen: Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes Gegen die vorausgegangene 24. und 25. Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselben als genehmigt gelten. Ende der Sitzung: 00.25 Uhr Der Schriftführer Bgm. H. Wekerle