19750312_GVE038

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:52
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1975-03-12
Erscheinungsdatum 1975-03-12
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDЕАМТ SCHRUNS Hauptverwa1tung Schruns, den 13.03.1975 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12.03.1975 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns, stattgefundene 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen, als Vorsitzender. Vizebürgermeister Wekerle Harald, die Gemeinderäte Schmidt Karl, Hutter Josef und Düngler Rudolf. Die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Juen Franz-Josef, Kieber Ludwig, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Sehnetzer Ludwig, Wachter Franz und Waldberg Hans für die ÖVP. Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen und Mühlbacher Herbert für die Ortspartei. Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ. Prof. Fritz Josef für die FPÖ. Referent: Gemeindekassier Fenkart Karl. Schriftführer: Gmde. Sekretär Marchetti Herbert. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Dipl. Ing. Jäger KarlLudwig, Gantner Christian und Fiel Franz jun. Bürgermeister Isele Eugen eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Die Zustellung der Einladung mit den erforderlichen Unterlagen zur gegenständlichen Sitzung erfolgte den Bestimmungen des Gem. Gesetzes nach zeitgerecht. Erledigte Tagesordnung: 1. Voranschlag der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1975. 2. Darlehensaufnahmen 1975. 3. Bürgschaftsübernahme für Kinderfacharzt Dr. Galos. 4. Entscheid über Anträge auf Zonenänderung – Gästetaxe. 5. Grundverkauf an Fenkart Karl, Schruns Nr. 700. 6. Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen gemäß Verordnung vom 14.06.1974 nach dem Raumplanungsgesetz. -2- Zu 1.) Der Vorsitzende erteilt dem Finanzreferenten das Wort. Vizebürgermeister Wekerle Harald, als Obmann des Finanzausschusses, gibt einen ausführlichen Bericht zum Voranschlag 1975, welcher vom Gemeindevorstand unter Hinzuziehung des Finanzausschusses beschlossen wurde. In diesem Voranschlagsentwurf sind vorgesehen: Einnahmen aus der Vermögensgebarung aus der Erfolgsgebarung Einnahmen aus der Haushaltsgebarung Ausgaben aus der Vermögensgebarung aus der Erfolgsgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung S 10.782.000, -S 40.203.000, -S 50.985.000, -=============== S 4.927.000.-S 47.519.500.-S 52.446.500, -- Der Abgang in Höhe von S 1.461.500, - wird durch Entnahme aus Kassabeständen abgedeckt, sodaß der Voranschlag 1975 mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von S 52.446.500, — ausgeglichen erscheint. Die einzelnen Gruppen werden verlesen und hierzu gestellte Anfragen vom Finanzreferenten oder Gemeindekassier beantwortet. Abschließend wird über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses der Voranschlag 1975 in der vorliegenden Form stimmenmehrheitlich genehmigt. Gegenstimme: Kessler Emil, mit der Begründung, daß er bereits der Gebührenordnung (Wassergebühren) seine Zustimmung versagt habe. Anlässlich der auslaufenden Legislaturperiode spricht Vizebürgermeister Wekerle den Mitgliedern des Finanzausschusses sowie dem Bürgermeister und den Bediensteten der Verwaltung den Dank für die gedeihliche Zusammenarbeit aus. Zu 2.) Die im Rahmen des genehmigten Voranschlages 1975 notwendig werdenden Darlehensaufnahmen werden einstimmig beschlossen: a) Beim Wasserwirtschaftsfond für den Ausbau der Kanalisationsanlage S 1.500.000, -b) Bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg, für die Errichtung des Mehrzweckgebäudes, sowie für den Kanal-, Wasser- und Straßenbau S 5.000.000, -mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinsfuß von 9, 875 %. c) Erweiterung des Kreditrahmens bei der Raiffeisenbank für Montafon in Schruns S 1.000.000, (von S 1.500.000, -- auf 2.500.000, --) -3Zu 3.) Der derzeit am Dornbirner Stadtspital als Oberarzt tätige Kinderfacharzt Dr. Tibor Galos beabsichtigt mit 1. April 1975 seine Ordination als Kinderfacharzt in Schruns (Ordination Dr. Sprenger), zu eröffnen. Zur Einrichtung der Ordination, mit den notwendigen medizinisch technischen Geräten, benötigt er ein Darlehen in Höhe von S 300.000, -—, welches ihm von der Vorarlberger Ärztekammer bewilligt wurde. Dr. Galos ersucht nun um die Übernahme der Bürgschaft für dieses Darlehen durch die Marktgemeinde Schruns. In der Debatte kommt zum Ausdruck, daß eine Bürgschaftsübernahme durch den Stand Montafon wünschenswert wäre, da doch alle Talgemeinden an der Niederlassung des Kinderfacharztes in Schruns interessiert sind. Durch die auslaufende Legislaturperiode der Gemeindevertretungen, scheint es jedoch nicht möglich, in der kurzen Zeit die entsprechenden Gemeindevertretungsbeschlüsse zur Genehmigung eines allfälligen Standesbeschlusses zu erreichen. Es wird daher über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses einstimmig beschlossen: Die Marktgemeinde Schruns übernimmt die Bürgschaft für das von Dr. Tibor Galos aufzunehmende Darlehen bei der Vorarlberger Ärztekammer in Höhe von S 3oo.000, --, auf die Dauer der Darlehenslaufzeit von maximal 4 Jahren. Sollte Dr. Galos vor diesem Zeitpunkt die Facharztpraxis in Schruns auflösen, so erlischt gleichzeitig die Bürgschaft der Marktgemeinde Schruns. Zu 4.) über die eingegangenen Anträge auf Änderungen der Gästetaxezone wird über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wie folgt entschieden: a) Hohenfellner Karl - Pension Limat, Haupt Walter - Privatzimmer, Filzmaier Walter - Pension Tannenhof, werden in die Zone II eingeteilt. (Einstimmige Beschlußfassung) b) Mangeng Johann - Privatzimmer, Stemer Robert - Privatzimmer, Hofweg: Der Hofweg wird ab der nicht asphaltierten Strecke bis zur Abzweigung des neuen Güterweges Gamplaschg in die Zone II eingeteilt. (Einstimmige Beschlußfassung) c) Die Privatzimmervermieter Oberer Anton, Oberer Herta, Versell Ignaz, Erhart Hermann und Stüttler Richard, alle Gamplaschg, werden in die Zone III eingeteilt. (Stimmenmehrheitlicher Beschluß - 7 Gegenstimmen) d) Kieber Ludwig, Montjolastraße 606: Gemeindevertreter Kleber Ludwig enthält sich wegen Befangenheit der Debatte und Abstimmung. Der Antrag von GV Kessler Emil, daß alle Vermieter an der Montjolastraße in die Zone II fallen sollen, bis die Silbertalerstraße befahrbar wird, wird mit 19 Gegenstimmen abgelehnt. Es ergibt sich eine längere Debatte, in welcher auf die außergewöhnliche Belastung des Hauses Kieber, durch den Kraftfahrzeugverkehr verwiesen wird, welche sicherlich eine schwere Beeinträchtigung der Zimmervermietung mit sich bringt. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) beschlossen, daß das Haus Kieber in der Zone I verbleibt, bis eine grundsätzliche Neuregelung der Zoneneinteilung durchgeführt wird. Sollte jedoch die Silbertaler Straße bis zum -4- 30.06.1975 nicht für den Verkehr freigegeben sein, so ist der Differenzbetrag der Gästetaxe von Zone I auf Zone II dem Vermieter Ludwig Kleber gutzuschreiben. e) Steiner Eduard, Briferweg, bleibt bis zur grundsätzlichen Neuordnung in der Zone I (Einstimmige Beschlußfassung) f) Die Privatzimmervermieter Lechthaler-Bitschnau und Netzer Ludwig am Auweg, werden in die Zone XI eingeteilte (Einstimmige Beschlußfassung) g) Wirnsberger Herbert - Zimmervermieter, Bargusweg bleibt bis zur grundsätzlichen Änderung der Zoneneinteilung in der Zone I. (Stimmenmehrheitliche Beschlußfassung, 9 Gegenstimmen). Alle beschlossenen Zonenänderungen gelten rückwirkend ab 01.01.1975. Zu 5.) Karl Fenkart Schruns, Dr. Vonbunweg, hat um die käufliche Überlassung eines Teilstückes der Gp. 66/1 KG, Schruns, im Ausmaße von ca. 180 m2 zur Vergrößerung seiner Hoffläche angesucht» Uber Antrag des Gemeindevorstandes und Finanzausschusses wird dem Verkauf zum Preise von S 300, - pro m2 einstimmig zugestimmt. Zu 6.) Wie aus einem zwischenzeitlich von der BH.Bludenz erlassenen Vorstellungsbescheid (Versagung der Ausnahmegenehmigung an Helmut Pfister, Wohnhausbau am Auweg) hervorgeht, ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Raumplanungsgesetz nicht vorgesehen und daher gesetzwidrig. Es hat vielmehr die Baubehörde I. Instanz festzustellen, ob ein Bauvorhaben dem Zweck der Bausperre widerspricht oder nicht, und nach dem Ergebnis der Ermittlungen einen positiven oder negativen Baubescheid auszustellen. Die unter diesem Tagespunkt vorgesehenen Entscheidungen entfallen daher. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Beratung: 22.30 Uhr. Tag der Verlautbarung: 13.03.1975 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Gmde.Sekretär Bürgermeister