19650210_GVE056

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:54
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1965-02-10
Erscheinungsdatum 1965-02-10
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 11.2.1965 Zl. 004-3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 10. Februar, 1965 um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefunden 56. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz sowie Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig Juen, Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin, und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Niels Josef für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert und Med. Rt. Dozent Dr. Albrich Erledigte TAGESORDNUNG: Gedenken an Sr. Vitalis/St. Josefsheim BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Grunderwerb in Tschagguns / Zelfen für die Errichtung einer neuen Schwimmbadanlage durch die Gemeinden Tschagguns und Schruns: 2. Gemeinde Voranschlag 1965; 3. Voranschlag 1965 für das Wasserwerk Schruns; 4. Förderungsbeiträge; 5. Ausbau Ausserlitzstrasse, Fassade Cafe Wekerle Instandsetzungsbeitrag; 6. Gde.Bauhof–Verlegung; Erstellung einer Brücke über die Litz; Vergabe; 7. Gewerbe-Konzessionsansuchen - Lokalbedarf; 8. Berufungen gegen die Vorschreibung der Frd.Verk.Förderungsbeiträge 1964; 9. Spitalerhalterverband; Beitritt; 10. Stierhaltung 1965; 11. Bauabstandsnachsicht - Erteilung; (Abbundhalle Zimmerm. Brugger, Nr. 134): 12. Personalangelegenheit 5 (Gde. Bautechn. Kraller, Gehaltserhöhung); Eingangs der Beratung gedenkt der Vorsitzende in einem Nachruf der vor kurzem im Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern in Zams verstorbenen langjährigen Nachtschwester im Gde.Krankenhaus St.Josefsheim Ehrw. Sr. Vitalis. BESCHLÜSSE: zu 1.) über Antrag des Fremdenverkehrsausschusses und des Finanzausschusses wird dem Ankauf einer 2 Hektar großen Grundfläche im Gemeindegebiet Tschagguns (Zelfen) durch die Gemeinden Tschagguns und Schruns für die gemeinsame Errichtung einer modernen Schwimmbadanlage bei einer 50 %igen Beteiligung der Marktgemeinde Schruns zugestimmt. Angekauft werden die Grundstücke Bp. 916, Gp. 2275, 3334/6 und 3334/7 mit genau 20.000 m2 von den Eigentümerinnen Anna Rosina Ganahl geb. Lorenzin, Tschagguns Nr. 175 und Lorenzin Gisela Josefine, Tschagguns Nr. 510. Der Kaufpreis beträgt S 30.- / m2 bezw. S 10.- / m2 für die von der projektierten Hochspannungsleitung seinerzeit überspannte nicht verbauungsfähige Grundfläche. Ein Betrag von S 100.000.- wurde von der Gemeinde Tschagguns bereits anbezahlt, -2- der Rest der Kaufsumme wäre wertgesichert (Lebenshaltungskostenindex Wien) in Raten bis 1.9.1967 zu bezahlen. Der anwesende Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns Brugger Anton gibt auf Anfragen entsprechende Aufklärungen und bestätigt neuerlich, daß sich auch die Gemeinde Tschagguns mit 50 % beim Aufwand für die Grundsicherung und die Errichtung von Autoabstellplätzen auf der Schrunser Seite zwischen Umfahrungsstrasse und Ill, beim Aufwand für die Errichtung eines Steges über die Hl und bei den Kosten für die Errichtung einer evtl. Fußgängerunterführung der Umfahrungsstrasse beteiligen werde. Mit ziemlicher Sicherheit werde es auch gelingen, von den gleichen Grundbesitzerinnen weitere 2 Hektar Grund in der Zelfen, allerdings zu einem höheren Kaufpreis, zu erwerben. Hinsichtlich der Ausführung der Schwimmbadanlage werden zu gegebener Zeit gesonderte Verhandlungen zwischen den Gemeinden Tschagguns und Schruns zu führen sein. (Einstimmige Beschlussfassung). 2.) Der Gemeindevoranschlag 1.965, der erfolgsmässige Einnahmen von S 15.861.500, - und erfolgsmässige Ausgaben von S 22.792.700.- sowie vermögenswirksame Einnahmen von S 7.558.200.- und vermögenswirksame Ausgaben von S 870.000.- (somit Gesamteinnahmen und Ausgaben von je S 23.662.700.-) vorsieht, wird einstimmig genehmigt. An Anregungen im Verlaufe der Beratung der einzelnen Gruppen werden vorgemerkt: Eine Instandsetzung des Fratteweges im Bereich: Abzweigung von der Silvrettastrasse - Abzweigung Bargusweg und im besonderen eine Beseitigung der Engpaßstelle beim Stall Kessler / Bitschnau erscheint dringend notwendig. Im Zuge eines Lokalaugenscheines (Gde. Bautechniker Kraller, Gde. Werkmeister Marent und GR. Durig Franz) sollen geeignete Verbesserungsmaßnahmen festgelegt werden. Für die Waldeigentümer im Bereiche Brif und Gamplaschg sollen geeignete Holzlagerplätze bereitgestellt werden. Die Pflege-Sr. im Altersheim Schruns soll zu einer freundlicheren Behandlung der Pfleglinge verhalten werden. Da bei den zuständigen Landesdienststellen die Vorarbeiten hinsichtlich des Ausbaues der Silbertalerstrasse und der Silvrettastrasse nicht vorangehen, übernimmt GV. Dipl. Ing. K. L. Jäger am 11.2.1965 eine diesbezgl. Vorsprache zwecks Betreibung der Planungs- u. Ausschreibungsarbeiten. Auch bei der Agrarbezirksbehörde Abtlg. Güterwegbau soll der Abschluss der Planungsarbeiten für den Ausbau des Hofweg-Güterweges betrieben Werden. Zwecks Bedeckung des Voranschlag-Abganges und Herstellung eines ausgeglichenen Budgets wird der Aufnahme von Gesamtdarlehen in Höhe von S 7, 5 Millionen zugestimmt. Diese Darlehen sollen wie folgt aufgenommen werden: S 2 Millionen bei der Vers.Anst. d. österr. Bundesländer, Vers. A.G.: Laufzeit 10 Jahre, Zinsfuß 6 (GV. Beschluss 22.8.1962!) S 1 Million bei der Spar- u. Darlehenskassa f. Montafon reg.Gen.m.unb.H. Laufzeit 10 Jahre, Zinsfuß 6 1/2 % für 5 Jahre und 7 % für die restlichen 5 Jahre; S 1 Million bei der Sparkasse der Stadt Bludenz: Laufzeit 10 Jahre, Zinsfuß 7 1/4 %; und S 3, 5 Millionen bei der Hypothekenbank des Landes Vlbg., Bregenz; Laufzeit 10 Jahre, Zinsfuß 7 %. (Einstimmige Beschlussfassung). Schliesslich werden noch die Hebe Sätze der Gemeindesteuern u. –Abgaben für 1965, die mit Ausnahme der Vergnügungssteuer und der Gde. Verwaltungsabgaben f. Tanzveranstaltungen gegenüber dem Jahr 1964 unverändert bleiben, genehmigt. -3- Die Vergnügungssteuer Ordnung wird insoweit geändert, daß künftighin bis auf weiteres - mit Ausnahme von Filmvorführungen-Veranstaltungen aller Art einschl. von Tanzveranstaltungen von der Vergnügungssteuerpflicht ausgenommen bleiben. Hinsichtlich der Filmvorführungen bleibt nach wie vor in Gültigkeit, daß nur Spielfilme, denen das Landes- oder Bundesprädikat "kulturell besonders wertvoll" zuerkannt wurde, von der Vergnügungssteuer befreit bleiben. (Einstimmige Beschlussfassung}. zu 3.) Der Voranschlag 1965 für das Wasserwerk Schruns mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 985.000.-, der für Erweiterungsvorhaben S 410.000.- beinhaltet, wird einstimmig genehmigt. Demzufolge werden im laufenden Jahr 1965 folgende Vorhaben ausgeführt: a) Hauptstrang Au-Weg. (Zubringerleitung); Fertigstellung mit Anschluss an den Hauptstrang Silvrettastrasse bei der Abzweigung des Fratteweges (S 54.000.-ca); b) Unterführung der Gantschierstrasse mit einem Hauptstrang beim Haus Nr. 138 (Kathies Leopoldine) für die Versorgung des rechtsseitigen Verbauungsgebietes (S 25.000.- ca); c) Auswechslung des Hauptstranges im Zuge des Ausbaues der Silbertalerstrasse (Batloggplatz - Verteilung beim Haus Nr. 75 / Jenny) mit ca. S 50.000.-; d) Auswechslung des Hauptstranges im Zuge des Ausbaues der Silvrettastrasse (Bereich Abzweigung der Bergbahnstrasse - Hydrant beim Wohnhaus Nr. 175 / Mühlbacher J.) mit ca. S 135.000. e) Neuverlegung eines Hauptstranges im Fratteweg (Bereich Haus Nr. 212 / Stüttler (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner werden die Hebesätze der Wassergebühren für das Jahr 1965, die gegenüber dem Jahr 1964 unverändert bleiben, einstimmig genehmigt. Mit der Vergabe der Materiallieferungen für die Erweiterungsvorhaben des Wasserwerkes wird der Gemeinderat beauftragt. Die Materialbestellung für die Auswechslung des Hauptstranges in der Silvrettastrasse (I. Bauetappe) soll bis zur Klärung, ob der Ausbau dieses Strassenzuges tatsächlich im Frühjahr d. J. durchgeführt werden kann zurückgestellt werden. Schliesslich wird, zwecks Gewährleistung eines weiteren planmässigen Ausbaues der Gde. Wasserversorgungsanlage nach dem Projekt 1964 (Dipl. Ing. Kaufmann/Dornbirn), der Einbringung eines Antrages auf Gewährung eines zinsverbilligten Darlehen (1 % Verzinsung) durch den Wasserwirtschaftsfonds in Höhe von S 2.676.000.- (entsprechend von 40 % des veranschlagten Baukostenaufwandes von S 6.69o.000.-) zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Fussballclub Schruns S 1.500.-; b) dem Sprachheilheim Carina in Feldkirch S 3.000.-; c) der vor kurzem neu errichteten „Beschützende Werkstätte" in Bludenz (Hilfswerk der Caritas für die Eingliederung geistig und körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher in den Arbeitsprozeß) als Zuschuss zum Transportkostenaufwand für die Schrunser Kinder S 5.000.-; und d) dem Kirchenbauverein Gantschier für die Fertigstellung der neuen Kirche Gantschier / Kaltenbrunnen S 50.000.-. (Einstimmige Beschlüsse), zu 5.) Der Fr. Wekerle Anna, Schruns Ausserlitzstr. Nr. 94 wird für die Renovierung der ostseitigen Hausfront die Überholung ist wegen der Hückversetzung des Wohn- u. Geschäftshauses Tomaselli bezw. den Abbruch des Kronenstalles im Zuge des Ausbaues der Ausserlitzstrasse erforderlich - ein Beitrag von S 4.000.- bewilligt. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 6.) Zwecks Erschliessung des von der Gemeinde für die Verlegung des Bauhofes angekauften Grundstückes „Im Tobel“ (Gp. 147/1) ist die Wiedererrichtung der im Jahre 1954 (Lawinenkatastrophe) zerstörten Zufahrtsbrücke über die Ill erforderlich. Die Lieferung der neuen Brücke (Ausführung mit 18 To Tragkraft mit Ortbetonplatte) wird der Fa. Hilti & Weh, Feldkirch zum Pauschalpreis von S 147.400.- (ausgenommen der Aufwand für den Brückenbelag und die Erstellung der beidseitigen Auffahrtsrampen} übertragen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer "Buffetkonzession" beim Campingplatz an der Flurstrasse zu Gunsten H. Thöny Josef, Schruns Nr.55; für die Verleihung einer „Konzession zum Betrieb einer Milchtrinkstube“ mit dem Standort Schruns, Kirchplatz Nr. 27 (Milchhof-Filiale) zu Gunsten H. Dir. Müller Ludwig, Bludenz; und für die Verleihung einer „Fremdenheim-Konzession“ zu Gunsten der Fr. Seilern, Martha, Schruns, Batloggstrasse Nr. 833 - wird einstimmig als gegeben erachtet. Der Lokalbedarf für die Erweiterung der Transportgewerbe-Konzession der Fa. STAG (Staubgut-Transport Ges.m.b.H. Schruns) auf die uneingeschränkte Güterbeförderung mit 2 LKW wird nach eingehender Debatte und nach Kenntnisnahme der ablehnenden Stellungnahme der zuständigen Innung in schriftlich durchgeführtem Abstimmungsverfahren (13 Ja- und 10 Neinstimmen – GV. Dipl. Ing. Jäger hat wegen Befangenheit das Sitzungslokal verlassen) stimmenmehrheitlich als gegeben erachtet. zu 8.) Von 218 Beitragspflichtigen, die zur Entrichtung eines Fremdenverkehrsförderungsbeitrages im Jahre 5.964 herangezogen worden sind, haben nur 16 eine Berufung gegen die erfolgte Einstufung und Beitragsvorschreibung eingebracht. Zwecks Erledigung dieser Berufungen durch das Amt der Vlbg. Landesregierung werden die vom Frd.Verkehrs- u. Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.1.1965 beschlossenen Anträge bestätigt. Ausnahme: der Fr. Neyer Agnes, Fremdenpension, Schruns Nr. 777 soll der Fremdenverkehrsförderungsbeitrag 1964 auf Grund berücksichtigungswürdiger Umstände (neuerliche Einweisung des Ehemannes Neyer Siegfried in das Krankenhaus) zur Gänze erlassen werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Dem Beitritt der Marktgemeinde Schruns zum neu gegründeten Vlbg. Spitalerhalterverband wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Der Unterbringung der Stiere für die Deckperiode 1965 (Regelung besprochen zwischen Funktionären des Viehzuchtvereines und Mitgliedern des Gde.Landwirtschaftsausschusses.) wird zugestimmt. In diesem Zusammenhange wird der Gde.Landwirtschaftsausschuss Bevollmächtigt, hinkünftig selbständig die Stierhaltung (Standort der Stiere, Deckbereichabgrenzung und Futtergeldfestsetzung) zu regeln. Ferner beschliesst die Gemeindevertretung auf Grund entsprechender Bestimmungen des Tierzuchtförderungsgesetzes und der Satzungen des Viehzuchtvereines, die Viehhalter ungeachtet einer evtl. Deckung ihrer Tiere durch einen in einer auswärtigen Gemeinde befindlichen Stier seitens der Marktgemeinde Schruns zur Entrichtung der Deckgebühr in voller Höhe herangezogen werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) Für den Neubau einer Abbundhalle durch die Fa. Brugger Ludwig, Schruns 134, wird gegenüber der Gp. 618/1 mit Zustimmung des Anrainers eine Bauabstandsnachsicht bis zu 0 m erteilt. (Einstimmige Beschlussfassung). -5- in vertraulicher Beratung: zu 12.) Dem Gde. Bautechniker Kraller Kurt werden über Ansuchen die Gehaltsbezüge ab 1.2.1965 um S 500.- brutto erhöht. Neue Bezüge: Grundbezug nach dem Gde.Ang.Gesetz S 2.294, zuzüglich: Ergänzungszulage S 2.036. -, somit Gesamtleistungsentlohnung S 4.330. (Einstimmige Beschlussfassung). Gegen die Fassung de? Niederschrift über die vorausgegangene 55. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 11.2.1965 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./