20111130_GVE016

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:53
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2011-11-30
Erscheinungsdatum 2011-11-30
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-209 oswald.huber@schruns.at Schruns, 1. Dezember 2011 Zl. 004-2/2011 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 30. November 2011 um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Bauamtsleiter DI Andreas Pfeifer Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner und Bernd Steiner Seite 1 von 15 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 15 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehenden Gegenstand zu behandeln, wobei dieser Punkt gem. § 41 Abs. 1 GG einstimmig an die 7. Stelle der Tagesordnung gesetzt wird: „Grundablösevereinbarung mit Robert Mayer und Martina Orlainsky betr. eine Teilfläche des GST-NR 1050/1 zur Verbreiterung des Feldweges“ Sodann wird gemäß § 41 Abs. 1 GG einstimmig beschlossen, die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände dahingehend abzuändern, dass der bisherige Top 9. „Ortsfeuerwehr Schruns, Rüstlöschfahrzeug RLF 5000, Genehmigung des technischen Fahrzeugkonzeptes und Auftragsvergabe“ vorgezogen und an die zweite Stelle der Tagesordnung gesetzt wird. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Ortsfeuerwehr Schruns: Rüstlöschfahrzeug RLF 5000, Genehmigung des technischen Fahrzeugkonzeptes und Auftragsvergabe 3. Kurzberichte der Ausschussobleute 4. Grundtausch mit Franz Brugger betr. die GST-NR 1148/6 und 1149/4 (Rainweg) 5. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Maß der baul. Nutzung: Ammannbau GmbH, Nenzing, für die Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohnungen auf GST-NR 1149/2 von 40 auf 59 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 12/10 Kronenwiese betr. (Teil)Flächen der GST-NR 1049/1, 1049/2, 1049/3, 1050/1, 1050/2 u.a. b) Reg.Nr. 06/11 Umwidmung des GST-NR 254/4 (Mag. Elmar Girardi) von (BW) in BW, Teilflächen der GST-NR 205, 3172, 211, 215/1 und 215/2 von BW und FL in VF-Straße sowie (Teil)Flächen der Grundstücke entlang des Buchenwaldes von FL in FF (Grünzone) 7. Beschluss Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Kronenwiese“ 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 15 8. Grundablösevereinbarung mit Robert Mayer und Martina Orlainsky betr. eine Teilfläche des GST-NR 1050/1 zur Verbreiterung des Feldweges 9. Überbauung der Bahnhofstraße (GST-NR 3236) durch das Gesims im Bereich des „Kopfbaues“ des Alpina Projektes 10. Grundablösevereinbarung mit Robert Mayer und Martina Orlainsky betr. eine Teilfläche des GST-NR 1050/1 zur Verbreiterung des Feldweges 11. Darlehensaufnahme in Höhe von € 700.000, 00 (Finanzdarlehen) 12. Silvretta Montafon, Gemeindebeitrag zu den Investitionen – Genehmigung des Rahmenvertrages und der Genussrechtsbedingungen 13. Verwertung des Kurhotel Montafon, Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Piccolruaz & Müller, Bludenz 14. Antrag von Mandataren der Schrunser Volkspartei und Parteifreie gem. § 41 Abs. 2 GG, nachfolgenden Beschluss zu fassen: „Die Marktgemeinde Schruns verfolgt das klare Ziel, gemeinsam mit dem Stand Montafon und dem Heimatschutzverein ein zeitgemäßes Heimatmuseum am zentralen Standort Schruns unter besonderer Berücksichtigung des Ortsbildes und der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu planen.“ 15. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • • • • Der Verein Offene Jugendarbeit Montafon wurde neu organisiert, und es ist nunmehr neben Dipl.-Päd. Heino Mangeng Dipl. Soz.-Päd. Miriam Piske als Jugendarbeiterin und Waltraud Valentin als Obfrau des Vereins tätig. City Taxi Montafon ist als neues Taxiunternehmen nach Schruns gekommen, Taximal hat seinen Standort in Schruns aufgegeben. Der Personal- und Finanzplanungsausschuss wird eine Exkursion nach Sulzberg und Hohenweiler unternehmen und Informationen über die unter Begleitung von externen Beratern (z.B. Dr. Mathis) erstellten Aktions- und Maßnahmenpläne im Hinblick auf eine Budgetkonsolidierung einholen. Gestern fand eine Heimbeiratssitzung im Gesundheits- und Sozialzentrum Montafon, in der u.a. über die kommenden zwei Projekte (Bartholomäberg und St. Gallenkirch) informiert wurde, statt. Das Heim in Schruns ist derzeit voll ausgelastet. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 15 Zu 2. Ortsfeuerwehr Schruns: Rüstlöschfahrzeug RLF 5000, Genehmigung des technischen Fahrzeugkonzeptes und Auftragsvergabe Der Vorsitzende fasst den wesentlichen Sachverhalt kurz zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit des Ankaufs eines neuen Feuerwehrfahrzeuges. Aufgrund der höheren Landesförderung hat man sich für ein Rüstlöschfahrzeug entschieden, das nach den Ergebnissen der Ausschreibung und Abzug aller Förderungen die Gemeinde rd. € 396.000, 00 kostet. Das technische Fahrzeugkonzept wurde vorgelegt, die Lieferung ist im Februar 2013 vorgesehen. In der stattfindenden Diskussion wird vor allem auch auf die Unterbringungsmöglichkeit für dieses Fahrzeug eingegangen, und es verweist der Vorsitzende auf die derzeit laufenden Gespräche mit der OF Schruns und die diesbezüglich in Ausarbeitung befindlichen Vorschläge. Mag Siegfried Neyer drängt unter Hinweis auf den gefassten Grundsatzbeschluss darauf, dass die Schaffung einer Unterbringungsmöglichkeit mit Nachdruck weiter verfolgt wird, wobei er eine provisorische Lösung am jetzigen Standort ablehnt. In diesem Zusammenhang kommt er auf die Frage der Finanzierung dieser Investitionen zu sprechen und erkundigt sich, ob hierfür seitens des Landes überhaupt noch die Zustimmung erteilt wird. Jedem hier sollte vor einer Abstimmung klar sein, dass die Finanzierung gesichert sein muss, andernfalls diejenigen, die für die Investitionen stimmen, mitunter haftbar sind. Der Vorsitzende informiert über das in der vergangenen Woche mit dem Landeshauptmann geführte Gespräch zu den Themen Feuerwehrgerätehausneubau in Schruns, Neuanschaffung eines RLF für die OF Schruns, eines MTF für die OF Gantschier und Kostenanteil für Drehleiter und Gebäudeneubau in St. Gallenkirch. Angesichts dieser Aufwände kommt eine große Lösung nicht mehr in Frage, was auch vom Land so gesehen wird. GR Mag. (FH) Günter Ratt fasst die Ergebnisse der Beratung in der letzten Gemeindevorstandssitzung zu diesem Thema kurz zusammen und erinnert weiters an den bereits gefassten Beschluss, dass das Atelier Ender ein Konzept für das Feuerwehrgerätehaus ausarbeiten soll, und zwar - als Alternative zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses eine „Boxenlösung“, um vor einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beide Varianten gegenüberstellen zu können. Der Vorsitzende erinnert an die Besprechung mit dem Feuerwehrausschuss, anlässlich der darüber informiert wurde, dass die „abgespeckte“ Variante immer noch Kosten von € 2, 1 Mio. verursachen würde. Daneben steht die Errichtung von 2 bzw. als Variante 4 – 5 Boxen zur Diskussion, die Kosten werden im nächsten Monat vorliegen. Wie Werner Ganahl ausführt, hat er ursprünglich Bedenken gegen einen Ankauf eines RLF gehegt, da dieses kaum finanzierbar ist, erkennt jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen die Notwendigkeit hierfür. Es darf jedoch nicht erwartet werden, dass die Gemeinde nunmehr auch ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet. Unabhängig davon, welche Variante schlussendlich zur Ausführung gelangt, werden eine entsprechende 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Eigeninitiative und Eigenleistungen seitens der Feuerwehr Voraussetzung sein. Über nochmalige Anfrage zur Finanzierbarkeit bestätigt der Vorsitzende, dass das Land dem Ankauf des RLF zugestimmt hat bzw. die in Aussicht gestellte Förderung eine solche Zusage bereits inkludiert. Seite 5 von 15 Der unter den Zuhörern anwesende Feuerwehrkommandant Martin Ganahl gibt nochmals Detailinformationen über das neue Feuerwehrfahrzeug und dessen Ausstattung sowie die seitens der OF Schruns erfolgten Vorabklärungen. Nach Lieferung des neuen Fahrzeuges wird das alte TLF abgestoßen werden. Entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung als offenes Verfahren (OSB-Lieferauftrag) nach dem BVergG 2006 wird das technische Fahrzeugkonzept genehmigt und der Auftrag zur Lieferung des Rüstlöschfahrzeuges RLF 5000 für die Ortsfeuerwehr Schruns nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der festgelegten Ausstattung (Seilwinde) an die Fa. Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, 8301 Kainbach b. Graz, als Bestbieterin um die Angebotssumme von € 547.450, 00 zzgl. MwSt. erteilt (einstimmig). Zu 3. Kurzberichte der Ausschussobleute Es erfolgen keine Berichte. Zu 4. Grundtausch mit Franz Brugger betr. die GST-NR 1148/6 und 1149/4 (Rainweg) Der Grundtausch mit Franz Brugger betr. die GST-NR 1148/6 und 1149/4 (Rainweg) nach Maßgabe des im Entwurf vorliegenden Tauschvertrages wird einstimmig genehmigt. Zu 5. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Maß der baul. Nutzung Wie DI Andreas Pfeifer ausführt, plant Ammannbau die Errichtung von 7 Wohnungen, und er informiert über die laut Stellplatzverordnung vorgeschriebenen sowie die tatsächlich zur Ausführung gelangenden Autoeinstell- und Abstellplätze. Angesichts des Umstandes, dass laufend Ausnahmen zur Behandlung stehen, spricht sich Mag. Dr. Siegfried Marent dafür aus, dass im Sinne einer Gleichbehandlung die Baunutzungszahl generell hinaufgesetzt wird. Weiters vertritt er die Meinung, dass die auf Kosten der Gemeinde neu errichtete Straße (Verlängerung Flurstraße) auf- 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at grund mangelnder Breite keinen Schutz für Fußgänger bietet. Der Vorsitzende wird die Anregung einer generellen Anhebung der BNZ in der nächsten Bau- und Raumordnungsausschusssitzung gerne zur Behandlung bringen. Im Grunde genommen bietet die derzeitige Regelung - wie auch Norbert Haumer ausführt - der Gemeinde doch einen gewissen Spielraum zur Mitbestimmung bzw. ein gewisses Steuerungsinstrument in Rücksicht auf öffentliche Interessen. Die Straße breiter zu gestalten scheiterte an der mangelnden Zustimmung der Grundeigentümer. Festzuhalten ist auch, dass der rd. 200 m² große Grundstreifen, der an die Gemeinde noch zu übertragen ist, bei der Berechnung der Baunutzung gar nicht mit berücksichtigt worden ist. Eine verdichtete Bauweise erscheint angesichts der knappen Grundreserven durchaus sinnvoll. Abgesehen davon ist der Preis für eine Wohnung bei geringeren Grundstückskosten etwas günstiger, sodass es jungen heimischen Familien eher möglich sein wird, eine Wohnung zu erwerben. Seite 6 von 15 Gemäß § 35 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: SPÖ und Parteifreie) beschlossen, die von der Ammannbau GmbH, Nenzing, beantragte Ausnahmebewilligung vom Maß der baulichen Nutzung von 40 auf 59 für die Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohnungen auf GST-NR 1149/2 zu erteilen. Zu 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 12/10 Kronenwiese betr. (Teil)Flächen der GST-NR 1049/1, 1049/2, 1049/3, 1050/1, 1050/2 u.a. DI Andreas Pfeifer informiert über den derzeitigen Verfahrensstand. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden 65 Grundeigentümer angehört, 13 Stellungnahmen sind schlussendlich eingelangt. Die Einwendungen beziehen sich hauptsächlich auf die verkehrsmäßige Erschließung, wobei hier auf das verkehrstechnische Gutachten des Verkehrsplanungsbüros Besch & Partner sowie die Einschätzung von DI Reinhard Falch zu verweisen ist, die die Erschließung nach Maßgabe der dargestellten Verbreiterung für eine Bebauung für ausreichend erachtet haben. Die im Plan vorgesehene Verkehrsspange ist schlussendlich von der Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer abhängig, es wird damit jedoch eine Bebauung verhindert, sodass eine Erschließung zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich sein wird. Wie bereits angesprochen, ist die abschnittsweise Verbreiterung des Feldweges, die durch eine Grundabtretung der Antragsteller ermöglicht wird, Voraussetzung hierfür. Die eingelangten Stellungnahmen sind den Mandataren zugesandt worden, die neu eingelangte Stellungnahme von Ing. Wilhelm Walch wird verlesen. Die Bedenken, dass der Baustellenverkehr insbesondere beim „Eck Giesriegl“ aufgrund der Beengtheit Probleme bereiten könnte, werden grundsätzlich geteilt, es verhält sich dies jedoch auch bei anderen Bauvorhaben am Feldweg gleich. Die Haftung als Straßenhalter trifft den jeweiligen Grundeigentümer, beim bestehenden Feldweg 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at somit die Miteigentümergemeinschaft, beim abzutretenden Grundstreifen die Gemeinde. In weiterer Diskussion wird der schlechte Straßenzustand des Feldweges angesprochen und eine Sanierung, insbesondere im Hinblick auf den Baustellenverkehr, für notwendig erachtet. Der Vorsitzende verweist nochmals auf den Umstand, dass die Gemeinde den Grundstreifen unentgeltlich übertragen erhält. Wenn weitere Umwidmungen gewünscht werden, wird erneut eine Verbesserung der Zufahrtssituation wie beispielsweise durch eine Schaffung der Querverbindung zu prüfen sein. GR DI (FH) Jürgen Kuster verweist auf die lange Vorgeschichte und hält es für angebracht, endlich eine Entscheidung zu treffen. Durch die Übertragung des Grundstreifens tritt auf jeden Fall eine Verbesserung der Verkehrssituation ein, und es macht auch die vorgesehene Spange Sinn. Die eingelangten Stellungnahmen beinhalten seiner Ansicht nach keine ausreichende Begründung für eine Ablehnung der beantragten Umwidmung. Mag. Siegfried Neyer führt aus, dass in rechtlichen Belangen immer unterschiedliche Meinungen bestehen können und ein gewisses Risiko besteht, das sich jedoch, da bereits ein Großteil als BW gewidmet ist, hier etwas relativiert. Abgesehen davon würde uns der Erhalt einer Grünzone im Hinblick auf Ablöseforderungen Millionen kosten, weshalb davon auszugehen ist, dass mit der nunmehrigen Lösung das Beste herausgeholt worden ist. DI Andreas Pfeifer zeigt nochmals auf, dass die westlich gelegenen Grundstücke über die „Zufahrt Schweinberger“ und die östlich gelegenen Grundstücke über den Feldweg erschlossen werden und mit der vorgesehenen Verkehrsflächenwidmung jedenfalls auch die Freihaltung für eine Spange gesichert ist. Seite 7 von 15 Die Umwidmung von (Teil)Flächen der GST-NR 1049/1, 1049/2, 1049/3, 1050/1, 1050/2 u.a. nach Maßgabe der vorliegenden Plandarstellung wird stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl, Stefan Simenowskyj, Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger – aufgrund der unzureichenden Straßensituation und Bernhard Schrottenbaum) beschlossen. b) Reg.Nr. 06/11 Umwidmung des GST-NR 254/4 (Mag. Elmar Girardi) von (BW) in BW, Teilflächen der GST-NR 205, 3172, 211, 215/1 und 219/2 von BW und FL in VF-Straße sowie (Teil)Flächen der Grundstücke entlang des Buchenwaldes von FL in FF (Grünzone) Auch dieser Umwidmungsakt steht bereits seit mehreren Jahren zur Bearbeitung an. Mag. Elmar Girardi hat alle in den letzten Jahren seitens der Gemeinde gemachten Auflagen erfüllt. Wie DI Andreas Pfeifer ausführt, wurde die Umwidmung auch mit dem Land und DI Reinhard Falch abgeklärt, wobei es hier um eine Rückführung in Baufläche, wie sie ursprünglich bestanden hat, geht. In weiterer Folge erläutert er die einzelnen Verfahrensschritte und informiert über die Ergebnisse des zweimal durchgeführten Anhörungsverfahrens. Wesentlich ist, dass Mag. Elmar Girardi nunmehr die Voraussetzungen für eine Zufahrt und damit für eine Bauflächenwidmung geschaffen hat, daraus jedoch keine weiteren Umwidmungen abgeleitet werden können. Die Umwidmung des GST-NR 254/4 wurde gleichzeitig auch zum Anlass genommen, die Grünzone unterhalb des Buchwaldgürtels abzusichern. Der- 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zeit sind die dortigen Flächen als FL gewidmet, was die Errichtung gewisser landwirtschaftlicher Objekte ermöglichen würde. Die nunmehrige Widmung FF soll ein klares Zeichen sein, dass dieser Bereich, der im räumlichen Entwicklungskonzept bereits als Grünzone ausgewiesen ist, mittelfristig von jeglicher Bebauung freigehalten werden soll. Die Zufahrt, mit der auch eine Erschließung der Bestandsobjekte Vallaster und Marent ermöglicht wird, wodurch sich eine Querung der Schipiste erübrigt, ist bereits über einen längeren Abschnitt ausparzelliert worden, die Kehre selbst würde in FL zu liegen kommen. Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten soeben erfolgten Anhörung liegt darin, dass bei letzterer die Erschließungsstraße talseitig des Hauses Vallaster vorgesehen und der als FF gewidmete Streifen etwas schmäler ist, damit die Straße nicht in diesen Bereich hineinragt. Die eingelangten Stellungnahmen sind bis auf jene von Stefan Fend, die während der Sitzung verlesen wird, den Gemeindemandataren vorab zugegangen. Auch der Raumordnungsausschuss wurde über diese vollinhaltlich informiert. DI Karoline Bertle spricht die Steigung der Straße an und regt an, dass im Bauverfahren eine Verrohrung zur Ableitung der Straßenwässer vorgeschrieben wird, um Schäden an Grundstücken der Unterlieger zu vermeiden. Klargestellt und betont wird nochmals, dass im Raumordnungsausschuss darüber Einigkeit bestanden hat, dass die Errichtung der Straße zu keinen weiteren Umwidmungen führen wird. In weiteren Wortmeldungen wird nochmals die Notwendigkeit des Erhalts des Grüngürtels unterstrichen. Die Widmung des GST-NR 254/4 stellt eine ähnliche Altlast wie der Fall Kronenwiese dar. Das Grundstück wurde als Baugrundstück vor Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes gekauft. Der Handlungsspielraum für die Gemeinde ist eingeschränkt, zumal Mag. Elmar Girardi alle ihm in den letzten Jahren gemachten Auflagen erfüllt hat. Für Martin Fussenegger ist Voraussetzung für eine Umwidmung, dass auch die Erschließung der Bestandsobjekte rechtlich abgesichert ist. Die weitere Diskussion bezieht sich auf die Widmung des Grünstreifens sowie die Bautiefen entlang der Silvrettastraße. Über Anfrage bestätigt DI Andreas Pfeifer, dass auch die nunmehrige Straßenführung, und zwar sowohl die Kurvenradien als auch die Steigungsverhältnisse, verkehrstechnisch geprüft und positiv beurteilt worden ist. Darüber, dass im Bereich der geplanten Straße eine Quelle entspringen soll, ist bis dato kein näherer Hinweis eingegangen, und es kann schlimmstenfalls der Quellaustritt bautechnisch immer noch verlegt werden. Im Anhörungsverfahren jedenfalls wurde kein einziger Hinweis auf eine Verletzung eines Wasserbezugsrechtes gemacht. Seite 8 von 15 Die Umwidmung des GST-NR 254/4 (Mag. Elmar Girardi) von (BW) in BW, Teilflächen der GST-NR 205, 3172, 211, 215/1 und 219/2 von BW und FL in VF-Straße sowie (Teil)Flächen der Grundstücke entlang des Buchenwaldes von FL in FF (Grünzone) nach Maßgabe der vorliegenden Plandarstellung wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj, Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, Richard Durig und Martin Fussenegger) beschlossen. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 7. Seite 9 von 15 Beschluss Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Kronenwiese“ Die Auflage des Entwurfs des gegenständlichen Bebauungsplanes wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 18.10.2011 beschlossen und anschließend einen Monat lang öffentlich kundgemacht, eine Stellungnahme hierzu langte nicht ein. Auf Grund der §§ 28 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl, Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen, nach Rechtswirksamkeit der unter Reg.Nr. 12/10 beschlossenen Umwidmung durch Verordnung den zur allgemeinen Einsicht aufgelegten Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Kronenwiese“ nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlagen sowie des angeschlossenen Erläuterungsberichtes zu erlassen. Zu 8. Grundablösevereinbarung mit Robert Mayer und Martina Orlainsky betr. eine Teilfläche des GST-NR 1050/1 zur Verbreiterung des Feldweges Die Grundablösevereinbarung mit Robert Mayer und Martina Orlainsky betr. eine Teilfläche des GST-NR 1050/1 zur Verbreiterung des Feldweges nach Maßgabe der vorliegenden bereits unterfertigten Vertragsurkunde wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Dietmar Tschohl) genehmigt. Zu 9. Überbauung der Bahnhofstraße (GST-NR 3236) durch das Gesims im Bereich des „Kopfbaues“ des Alpina Projektes Seitens des Bau- und Raumordnungsausschusses wurde die Anbringung eines Simses auf dem Dach des Kopfbaus gewünscht, wobei dieses weniger weit als das bisherige auf die Straße ragt. Ing. Wernfried Geiger vertritt die Ansicht, dass bei einem Neubau darauf getrachtet werden sollte, dass man zumindest zu Fuß um das eigene Gebäude gehen kann. Weiters sollte das Dach nicht auf fremden Grund ragen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass der Bauwerber einen ein Meter breiten Grundstreifen entlang des Gässles an die Gemeinde abtritt. Die Neubepflanzung ist im Bebauungsplan vorgegeben. Der Überbauung der Bahnhofstraße (GST-NR 3236) durch das Gesims im Bereich des „Kopfbaues“ des Alpina Projektes wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) zugestimmt. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 15 Zu 10. Darlehensaufnahme in Höhe von € 700.000, 00 (Finanzdarlehen) Die Darlehensaufnahme ist im heurigen Budget vorgesehen. Es wurden Angebote von 7 Banken eingeholt, die Vorarlberger Volksbank ist als Bestbieterin hervorgegangen. Ing. Wernfried Geiger erkundigt sich unter Bezugnahme auf den „schwarzen Brief“ des Landes über die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde, da der Beschluss für diese Darlehensaufnahme dem Land zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden muss. Was Einsparungen anbetrifft, verweist Mag. Siegfried Neyer auf die im Prüfbericht gemachten Anregungen. GR Mag. (FH) Günter Ratt erinnert daran, dass bereits des Öfteren eine Tagung des Finanzausschusses zur Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten angekündigt worden ist, und er regt nochmals eine Klausur zu diesem Thema an. DI Karoline Bertle stellt die Forderung auf, dass diese spätestens im Jänner abgehalten wird. GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster verweist auf die im Gemeindevorstand diesbezüglich bereits geführten Diskussionen und die anstelle eines Neubaus eines Kinderhauses vorgesehenen baulichen Maßnahmen, die wesentlich günstiger kommen, sowie die Abstriche beim Feuerwehrgerätehaus. Er vertritt die Ansicht, dass die angesprochene Klausur unter Beiziehung eines externen Fachmanns abgehalten werden sollte. Wie die Erfahrungen in anderen Gemeinden gezeigt haben, wird man aus eigener Kraft keine allzu großen Einsparungen erzielen können. Bei der geplanten Exkursion nach Sulzberg und Hohenweiler wird man sich ein Bild über die dortige Situation machen können. Dipl.-Ing. Karoline Bertle schlägt vor, dass für den Fall, dass man mit Dr. Mathis überein kommt und er im Jänner Zeit hat, die Klausur mit ihm abgehalten werden soll, andernfalls soll sie ohne ihn stattfinden, und es wird über ihren Antrag einstimmig beschlossen, im Hinblick auf eine Organisationsoptimierung und Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten spätestens bis Ende Jänner 2012 eine Klausur abzuhalten, wenn möglich, unter Beiziehung von Dr. Gerald Mathis als externen Berater. Mag. Dr. Siegfried Marent bestätigt, dass die finanzielle Situation der Gemeinde äußerst kritisch ist, warnt jedoch davor, in die Stimmung zu verfallen, immer und überall zu sparen. Schlussendlich kommt es darauf an, für was Schulden gemacht werden. Grundsätzlich jedoch gilt es alles zu hinterfragen, wobei Personaleinsparungen nur bei gleichzeitiger Reduktion der Leistungen umzusetzen sein werden. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz berichtet über ein Seminar für Führungskräfte, in dem es auch um diese Thematik ging. Peter Vergud vertritt die Ansicht, dass sich die Bürger daran gewöhnen müssen, dass nicht alles Sache der Gemeinde ist. Derzeit wird viel über Gemeindekooperationen geredet. Mit solchen Kooperationen wird sich – in einem Zeitrahmen von 3 bis 5 Jahren - einiges bewirken lassen wie beispielsweise die Verlagerung der Buchhaltung an eine zentrale Stelle (Vorschreibung Kanal, Wasser, Müll, …). 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 15 GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster kommt nochmals auf die Beratung durch Dr. Mathis sowie das von ihm vorgelegte Angebot zu sprechen und führt andere Möglichkeiten an, wie man zusätzliche Einnahmen erzielen könnte. Was fehlt, ist ein Masterplan, wie unsere Mittel am sinnvollsten investiert werden können. Zurückkommend auf die Ausschreibung wird die Anregung von Martin Fussenegger, hinkünftig in der Aufstellung über die Angebote die Indizes anzuführen, gerne aufgenommen. Aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Franz Bitschnau) beschlossen, bei der Vorarlberger Volksbank als Bestbieterin ein Darlehen zur Bedeckung der laufenden Ausgaben in Höhe von € 700.000, 00, Tilgungsbeginn 30.06.2012 (40 Raten), aufzunehmen. Zu 11. Silvretta Montafon, Gemeindebeitrag zu den Investitionen – Genehmigung des Rahmenvertrages und der Genussrechtsbedingungen Der Vorsitzende verweist auf die übermittelten Unterlagen und gibt darüber Auskunft, dass ein Anwaltsbüro eingeschaltet und ein Zusatz im Vertrag vorgesehen ist, wonach dessen Rechtswirksamkeit von der Genehmigung durch das Land abhängig gemacht wird. Franz Bitschnau unterbreitet noch den Vorschlag, dass in den Vertrag ein Passus mit aufgenommen wird, dass die Schipiste vom Brif beschneit und präpariert wird, da es für den weniger geübten Gast oft schwierig ist, den Schnetzer Hang herunterzufahren. Diesbezüglich bestehen jedoch nach Auskunft des Vorsitzenden zum Teil Probleme mit den Grundeigentümern. Dipl.-Ing. Karoline Bertle geht davon aus, dass die Abfahrt Brif ersessenes Recht ist, nicht jedoch die Beschneiung dieses Abschnitts. Der Vorsitzende erklärt sich gerne bereit, mit den Grundeigentümern nochmals zu sprechen, allerdings kommt eine Umsetzung nur dann in Betracht, wenn deren Vorstellungen nicht zu hoch sind. An die vorige Wortmeldung anknüpfend schlägt GR Mag. (FH) Günter Ratt vor, dass 5 % des Betrages dann fällig werden sollten, wenn die Beschneiung Brif installiert ist, wobei eine punktuelle Beschneiung als ausreichend angesehen werden könnte. Der Vorsitzende bemerkt hierzu, dass es schon äußerst schwierig war, Einigung über die jetzt im Vertrag angeführten Zahlungstermine zu erzielen. GR Dipl.-Ing. Jürgen Kuster führt vor Augen, dass der Betrag von € 1, 7 Mio. doch in einem größeren Zeitraum von 10 Jahren zur Zahlung fällig wird. Die Verhandlungen haben lange gedauert und waren zum Teil sehr zäh, das Ergebnis ist für ihn gerade noch tragbar. Der Gemeindebeitrag bedingt, dass in Summe zwischen € 50 und 80 Mio. am Berg investiert werden, weshalb die Gemeinde angehalten ist, mitzumachen. Die Finanzierung ist allerdings eine andere Frage, die es noch zu klären gilt. Die erste Zahlung wird Ende der 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at kommenden Wintersaison zu leisten sein. Für Peter Vergud ist es nicht gerade einfach, den Vertrag zu verstehen. Er ist zwar nicht grundsätzlich dagegen, dass die Gelder an Silvretta Montafon bezahlt werden, zumal die Gemeinde ja auch am Aufschwung teilnimmt, allerdings würde er sich dafür aussprechen, dass die Vertragswerke durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater unseres Vertrauens geprüft werden. In § 2 lit. b des Rahmenvertrages sollte der Zusatz „nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten“ eingefügt werden. Der Vorsitzende bestätigt, dass die Gespräche mit Anwälten am Laufen sind und drei Gutachten vorliegen. Was die Beteiligung anbetrifft, werden keine Gewinne zu erwarten sein. Die Bürgermeister der vier beteiligten Gemeinden werden demnächst wieder zusammenkommen und die Angelegenheit intern nochmals beraten, wobei auch der Aspekt der Genehmigung durch die Finanzabteilung beim Land angesprochen werden wird. GR Christian Fiel stellt den Antrag auf Vertagung der Entscheidung, bis die abgeänderten vertraglichen Grundlagen vorliegen. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz schlägt vor, dass der Vertrag vom Gemeindevorstand nochmals beraten und heute nur eine grundsätzliche Zustimmung beschlossen werden soll. Ing. Wernfried Geiger glaubt, dass die Gemeinde Schruns im Vergleich zur Gemeinde Silbertal noch recht gut aussteigt, wobei ihm klar ist, dass das Geld weg sein wird. Allerdings möchte er sichergestellt haben, dass sich ein Verlust lediglich im Rahmen des Nominales bewegt und die Gemeinde nicht noch darüber hinaus in Anspruch genommen werden kann (keine Verlustbeteiligung). Seite 12 von 15 Über Antrag von GR Christian Fiel, ergänzt durch Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen: mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, Mag. Siegfried Neyer, Dipl.-Ing. Karoline Bertle, Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau und Stefan Simenowskyj) beschlossen, eine Entscheidung zu vertagen und den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Rahmenvertrag und die Genussrechtsbedingungen im Hinblick auf die angesprochenen Punkte zu überarbeiten, die Ergebnisse der Prüfung durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater einfließen zu lassen und sodann die Verträge der Gemeindevertretung nochmals zur Genehmigung vorzulegen. Mag. Dr. Siegfried Marent merkt noch an, dass die Gemeinde zuerst enteignet worden ist und nunmehr von ihr auch noch Geld gefordert wird. Das Vertragswerk sei an Infamität kaum zu überbieten. Weiters hält er es für unvereinbar, dass der Bürgermeister gleichzeitig auch als Mitglied des Aufsichtsrates von Silvretta Montafon fungiert. Zu 12. Verwertung des Kurhotel Montafon, Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Piccolruaz & Müller, Bludenz Der Vorsitzende umreißt kurz den derzeitigen Stand der Dinge und informiert, dass für das Kurhotel bereits zwei bis drei Interessenten aufgetreten sind. Ing. Wernfried Geiger, der darauf hinweist, dass die Rechtsanwälte Piccolruaz & Müller bereits 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at beim Verkauf an die Gemeinde gut ausgestiegen sind, kritisiert den Passus, dass das Erfolgshonorar bereits dann fällig wird, wenn ein Angebot abgegeben wird. Es wird dies jedoch nicht davon abhängig gemacht, ob auch tatsächlich etwas realisiert wird. Franz Bitschnau spricht sich angesichts der Kosten dafür aus, zuerst mit den bereits vorhandenen Interessenten zu verhandeln, bevor ein solcher Vertrag abgeschlossen wird. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz pflichtet den vorigen Ausführungen insofern bei, als das Honorar erst nach Baubeginn zu zahlen ist. Lt. GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster wird aus Sicht der Rechtsanwälte wohl nur ein Exklusivvertrag ähnlich einem Maklervertrag – in Frage kommen. GR Mag. (FH) Günter Ratt schlägt vor, dass zumindest eine Liste der bereits bekannten Kontakte erstellt und vereinbart wird, dass eine Zusammenarbeit mit einer auf dieser Liste angeführten Person keine Honoraransprüche auslöst. Mag. Siegfried Neyer teilt die Bedenken von Ing. Wernfried Geiger und fordert ebenfalls, dass das Honorar erst dann zu leisten ist, wenn auch tatsächlich ein Projekt umgesetzt wird. € 5.000, 00 könnte als Anzahlung und der Rest nach Vollendung des Projektes geleistet werden. Für Dipl.Ing. Karoline Bertle sind die 25 % Ferienwohnungsnutzung etwas hoch, sie kann sich jedoch damit einverstanden erklären, wenn tatsächlich ein 4 – 5-Sterne Hotel errichtet wird. Der Grundstückswert ist mit € 1, 7 Mio. anzusetzen. Mag. Dr. Siegfried Marent erachtet die angebotenen Prozentsätze angesichts der Investitionssumme für zu hoch. Dem pflichtet auch Dipl.-Ing. Karoline Bertle bei, die vorschlägt, dass nochmals nachverhandelt wird. In weiterer Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde das Honorar auch zahlen muss, wenn sie mit einem Investor, der ein entsprechendes Angebot gelegt hat, nicht zusammenarbeiten will bzw. inwieweit eine Abschlusspflicht besteht. Peter Vergud schlägt folgende Zahlungsmodalitäten vor: 25 % bei Spatenstich, 25 % in der Bauphase und 50 % bei Bauvollendung. Seite 13 von 15 Die Beauftragung der Rechtsanwälte Mag. Piccolruaz und Dr. Müller mit der Verwertung des Kurhotels mit Fokus auf einer qualitativ hohen touristischen Nutzung (4-Sterne-Hotel) gemäß Leistungs- und Aufgabenbeschreibung wird grundsätzlich stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) genehmigt, allerdings wird der Gemeindevorstand damit betraut, das vorliegende Angebot in folgenden Punkten, die insbesondere die Zahlungsmodalitäten betreffen, zu überarbeiten bzw. abzuändern: • Fälligkeit des Honorars nicht bereits bei Namhaftmachung eines Investors/Betreibers, der den vorgegebenen Zielvorstellungen im Wesentlichen entspricht, sondern erst dann, wenn gesichert ist, dass das Investitionsprojekt auch tatsächlich umgesetzt wird, wobei Teilzahlungen (z.B. 25 % bei Spatenstich, 25 % während der Bauphase, 50 % nach Fertigstellung) vorstellbar wären; • Abschlusspflicht: Klarstellung, ob die Gemeinde verpflichtet ist, mit einem solcherart namhaft gemachten Investor zusammenzuarbeiten oder ob hier – zumindest bei entsprechender Begründung - eine Ablehnung möglich ist (mit entsprechender Honorarregelung); • Interessentenliste: Auflistung von Investoren/Betreibern, die bereits bekannt sind und bei Realisierung des Projektes durch einen dieser Interessenten kein Honorar fällig wird; 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • Honorar: Nachverhandlung hinsichtlich der angebotenen Prozentsätze Seite 14 von 15 Zu 13. Antrag von Mandataren der Schrunser Volkspartei und Parteifreie gem. § 41 Abs. 2 GG, nachfolgenden Beschluss zu fassen: „Die Marktgemeinde Schruns verfolgt das klare Ziel, gemeinsam mit dem Stand Montafon und dem Heimatschutzverein ein zeitgemäßes Heimatmuseum am zentralen Standort Schruns unter besonderer Berücksichtigung des Ortsbildes und der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu planen.“ Wie GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster, der den Antrag mit unterfertigt hat, ausführt, sind die Vorgaben klar. Es ist davon auszugehen, dass alle möchten, dass das Heimatmuseum in Schruns bleibt. Es wird daher an den Stand Montafon heranzutreten und diesem das Angebot zu unterbreiten sein, unter Einbeziehung des Bau- und Raumordnungsausschusses gemeinsam eine akzeptable Lösung zu erarbeiten. Es sieht dies als Chance, dass sich die Gemeinde Schruns einbringen kann. Er verweist darauf, dass bereits ein nicht unbeträchtlicher Aufwand betrieben und viel Zeit in das Projekt investiert worden ist und es schade wäre, wenn die Angelegenheit nunmehr einschlafen würde. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz ergänzt, dass in Richtung Stand das klare Signal abgegeben werden soll, dass der Wille, dass etwas weiter geht, vorhanden ist. Dipl.-Ing. Karoline Bertle kann sich dem anschließen, unterbreitet jedoch noch zwei Änderungsvorschläge. Zum einen sollte es im Antrag statt „zentralen“ heißen, am „derzeitigen“ Standort, zum anderen anstatt „planen“ „auszubauen bzw. zu realisieren“. Mag. Siegfried Neyer bemerkt, dass man sich nach interner Diskussion seitens seiner Fraktion die Einbringung eines ähnlichen Antrags überlegt hat, da dies sicher dem Wunsch der Bevölkerung entspricht. Mag. Dr. Siegfried Marent weist darauf hin, dass im Rahmen des Architektenwettbewerbs mehrere Projekte eingereicht worden sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, weshalb geprüft werden sollte, ob ein anderes weiter verfolgt werden soll, um nicht wieder bei null anfangen zu müssen. Seitens seiner Fraktion sei das Thema Museum nicht politisiert worden, und es sollte innerhalb der ÖVP ebenfalls eine einheitliche Meinung vertreten werden, da dies sonst gegenüber dem Stand ein schlechtes Bild abgeben würde. Über Antrag von Mandataren der Schrunser Volkspartei und Parteifreie gem. § 41 Abs. 2 GG sowie nach Maßgabe der Änderungsvorschläge von DI Karoline Bertle wird einstimmig nachfolgender Beschluss gefasst: „Die Marktgemeinde Schruns verfolgt das klare Ziel, gemeinsam mit dem Stand Montafon und dem Heimatschutzverein ein zeitgemäßes Heimatmuseum am derzei- 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at tigen Standort in Schruns unter besonderer Berücksichtigung des Ortsbildes und der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.“ Seite 15 von 15 Zu 14. Unter „Allfälliges“ sagt der Vorsitzende über Anfrage zu, dass die Tourismusstatistiken hinkünftig per E-Mail an die Gemeindevertreter übermittelt werden. GR Christian Fiel würde sich wünschen, dass die Weihnachtsbeleuchtung auch in Richtung Gamprätz erweitert wird. Wie der Vorsitzende informiert, wird diese von der WiGe finanziert, die verständlicher Weise darauf schaut, wo ihre Mitgliedsbetriebe sind. Im Bereich der Silvrettastraße fehlen solche im Moment noch. Weiters bestätigt der Vorsitzende über Anfrage, dass die Fa. List angeblich konkrete Verhandlungen mit einer anderen Investorengruppe führt. Ing. Wernfried Geiger erkundigt sich über die Bezeichnung der Verbindung Batloggstraße – Schweinberger. Nach Auskunft des Vorsitzenden wurden bereits mehrere Anregungen unterbreitet, unter anderem „Coudenhove-Kalergi Weg“. Eine Möglichkeit wäre vielleicht die Straßenbezeichnung im Wege einer Versteigerung zu bestimmen. Die Anlagen zu Gemeindevertretungssitzungen sollen hinkünftig, sofern sie per EMail verschickt werden, einheitlich PDF-Dateien hinausgegeben werden. Die langanhaltende Trockenheit hat bis dato noch zu keinen Engpässen bei der Wasserversorgung geführt. Gegen die Verhandlungsschrift über die 15. Gemeindevertretungssitzung vom 18.10.2011 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.22 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 30.11.2011