19711201_GVE015

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:55
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-12-01
Erscheinungsdatum 1971-12-01
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 2.12.1971 Zl. 004-3 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am MITTWOCH, den 1.12.1971 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 15. Öffentlicher Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Erhart Ludwig und Düngler Rudolf sowie die Gemeinde-Vertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Schnetzer Ludwig, Wachter Franz und Waldberg Johann für die ÖVP; Ganahl Edmund, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Mayer Robert für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; Und Prof. Fritz Josef für die FPÖ; Dr. König (BH. Bludenz) und Gde. Bautechniker Kraller Kurt als Referenten; Gde. Sekretär Marchetti Herbert als Schriftführer; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Hutter Josef, Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig, Dkfm. Piske Jürgen, Bauer Rudolf; Erledigte TAGESORDNUNG: 1. Bauobjekt "VERBELLA I“ Berichterstattung; 2. Mittelwellen-Lokalsender Schruns; Berichterstattung; 2. Allfälliges; a) Bericht des Vorsitzenden über die Grundkäufe der VIW.AG und LöwenAreal“; b) Jahresabschlussbericht "Alpenbad Montafon" durch den Geschäftsführer; c) Anfrage GV. Kessler Emil bezügl. Äusserungen des Gde.Bautechnikers; d) Blutspendeaktion 1971; Erklärung GV. Prof. Fritz Josef; -2Zu 1.) GV. Prof. Fritz Josef hat bezüglich des Objektes „VERBELLA I" (Fragen 1-5) und bezüglich des Objektes Pension " MESSMER“ (Frage 6) eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, welche vollinhaltlich verlesen wird. Der Vorsitzende gibt hiezu folgende Erklärung ab: "Wegen Fortführung der Bauarbeiten wurde wiederholt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Anzeige erstattet; von dieser wurden auch entsprechende Strafverfahren durchgeführt. Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen und es bleibt daher Amtsgeheimnis, ob und in welcher Höhe der Bauführer bestraft wurde. Die Bauführer haben über Aufforderung um die Genehmigung von Planabweichungen (Abstände, Obergeschoss)angesucht. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Gemäss § 80 der Landesbauordnung kann die Abtragung erst angeordnet werden, wenn der Bauführer binnen 14 Tagen nicht um die Bewilligung ansucht, oder wenn die Bewilligung versagt wird. Die Entscheidung über die Rechtsfrage, ob es sich beim gegenständlichen Objekt um ein ausgebautes Dachgeschoss oder um ein Obergeschoss handelt, liegt noch nicht vor. Hierüber hat die Vlbg. Landesregierung in letzter Instanz zu entscheiden. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 9.7.1970 wurde dem Bauherrn die Anschlussbewilligung an die Gemeindewasserleitung im Sinne des Artikels II Abs.2 der Gemeindewasserleitungsordnung der Marktgemeinde Schruns vom 11.10.1950, erteilt. Der spätere Beschluss des Gemeindevorstandes, den Anschluss an die Hauswasserinstallation von der Erteilung der Benützungsbewilligung abhängig zu machen, greift ohne gesetzliche Grundlage in ein bereits bestehendes Recht ein und ist daher rechtswidrig. Im übrigen ist weder durch die Bauordnung noch durch die Gemeindewasserleitungsordnung die Möglichkeit eingeräumt, einen Bauwerber, der eigenmächtig Planabweichungen vornimmt, mit Ausschluss von der öffentlichen Wasserversorgung zu bestrafen. Anschliessend gibt der Vorsitzende bekannt, dass am 30.11.71 in der Bürgermeisterkanzlei der Marktgemeinde Schruns eine Besprechung unter Anwesenheit der Herren RA. Dr. Ciresa/Feldkirch in Begleitung seiner Mandanten Gebhardt Linus u. Baum. Hauser Walter, Dr. König u. Dr. Summer von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Bgm. Isele Eugen, Vbgm. Wekerle Harald u. Gde. Bautechniker Kraller Kurt stattgefunden habe. Als Ergebnis dieser Aussprache habe RA. Dr. Ciresa eine Erklärung abgegeben, welche am 1.12.1971 in schriftlicher Form beim Marktgemeindeamt Schruns deponiert wurde. Diese Erklärung wird vom Vorsitzenden verlesen und hat folgenden Inhalt: „Bezugnehmend auf die ausführliche Besprechung beim Marktgemeindeamt Schruns vom 30.11.1971 halten wir fest, dass die Durchführung der Schlussüberprüfung und die Erteilung der Benützungsbewilligung für das Bauvorhaben "VERBELLA I" innerhalb der nächsten 8 Tage zugesichert wurde. Für den Fall der Erteilung der Benützungsbewilligung geben Herr Baum. Walter Hauser und Herr Linus Gebhardt, als Vertreter der Interessengemeinschaft "VERBELLA I" für die Schlussüberprüfung die Erklärung ab, dass sie bereit sind, das erstellte Dach am Haus "VERBELLA“ in der Form abzuändern, dass der Zustand in den Eingabeplänen hergestellt wird. Dabei wurde festgehalten, dass das Ausmaß der Dachabsenkung so erfolgt, dass der Abstand zur ROK-Decke über dem 2. Obergeschoss und Oberkante Fusspfette 1, 70 m beträgt; die Höhe ab Oberkante Rohdecke über dem Dachgeschoss bis Oberkante Firstpfette 3, 80 m. Die Absenkung des Daches soll bis Mitte des Jahres 3.972 erfolgen. -3- Die Dachvorsprünge sowohl an der Traufen- als auch an der Giebelseite wurden bereits mit dem Baubewilligungsbescheid vom 9.7.1970 mit einer Breite von 1, 50 m bezw. 1, 00 m genehmigt. Die Dachvorsprünge wurden aus landschaftsgestalterischen Gründen ortsüblich aber noch ausladender errichtet, und zwar mit einem Ausmaß von 1, 65 m bezw. 2, 20 m. Wir ersuchen die Baubehörde, diese bestehenden Dachvorsprünge im Ermessen des Landschafts- und Ortsbildes beibehalten zu dürfen und ersuchen, für den Fall, dass dadurch geringe Bauabstandsnachsichten erforderlich werden, diese zu genehmigen. Seitens der Bauwerber wird nochmals festgehalten, dass bezüglich des gegenständlichen Daches mehrmals der Baubehörde gegenüber die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht wurde, dieses abzusenken. Es wurde dabei aber von der Baubehörde selbst jedesmal darauf verwiesen, die endgültige Entscheidung des jetzigen Instanzenzuges abzuwarten". Die nun folgende Debatte ergibt eine Rekonstruktion des Verlaufes dieser Bauangelegenheit seit der Kommissionierung. Dabei werden von verschiedenen Gemeindevertretern Anfragen an den anwesenden Baureferenten der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Herrn Dr. König gestellt, die er soweit sie die Rechtsinterpretation zum gegenständlichen Fall betreffen – entsprechend beantwortet. GV. Prof. Fritz Josef und GV. Brugger Georg erklären übereinstimmend, dass der Bauherr Gebhardt Linus bei ihnen vorgesprochen und dabei u.a. erklärt habe, er sei seitens der Baubehörde zur Fortführung der Bauarbeiten ermuntert worden. Der Vorsitzende bestreitet energisch, jemals eine solche Äusserung dem Bauherrn gegenüber abgegeben zu haben. GR. Düngler Rudolf hingegen berichtet, dass der Bauherr Gebhardt Linus anlässlich einer heute erfolgten Vorsprache mehrmals und ausdrücklich erklärt habe, dass weder der Bürgermeister noch der Gde.Bautechniker ihm jemals Anlass durch evtl. Zusagen oder Äusserungen gegeben habe, das Bauvorhaben ausserhalb der genehmigten Baupläne weiterzuführen. Bezüglich der schriftlich vorgelegten Erklärung beantragt GV. Brugger Georg, dass ein Polierplan mit genauen Maßen +/- vom ursprünglichen Terrain vorgelegt wird, welcher auf Grund der genehmigten Eingabepläne erstellt ist. Nach Einlangen dieser Pläne soll der Bauausschuss den Termin festlegen, an welchem die Absenkung des Daches erfolgt sein muß und weitere Bedingungen, wie Höhe der zu hinterlegenden Bankhaftung, bestimmen. GV. Ganahl Edmund gibt bekannt, dass er im Besitze der Durchschrift einer Anrainererklärung ist, in welcher die Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Bauherrschaft bezüglich der Bauabstände, die sich aus der Mehrlänge des Gebäudes und größeren Dachvorsprüngen ergeben, gegen entsprechende Entschädigung, festgehalten ist. Er sieht daher in dieser Tatsache einen bedeutsamen Schritt zur Lösung dieses seit Monaten anstehenden Problemes. GR. Schmidt Karl kritisiert, dass bei dem Im Oktober 1971 -4- stattgefundenen Lokalaugenschein durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Anrainer nicht, geladen wurden. Dr. König klärt die Anwesenden auf, , dass im Zuge des Vorstellungsverfahrens die Anrainer nicht zu laden sind, da bei diesem Verfahren die Aufsichtsbehörde lediglich festzustellen hat, ob die Baubehörde bei der Erlassung des Bescheides gesetzmässig vorgegangen ist. Abschliessend wird der Antrag von GV. Brugger Georg einstimmig angenommen. Zum Bauprojekt Pension "MESSMER" in Schruns/Montjola, stellt GV. Ganahl Edmund fest, dass dieses Bauwerk durch seine Grösse das Landschaftsbild störend beeinflusse und bemängelt, dass seitens der Marktgemeinde 3chruns bei der kommissionellen Bauverhandlung, welche von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (da Gewerbebetrieb!) durchgeführt wurde, nicht entsprechender Protest eingelegt wurde. Der Vorsitzende erwidert, dass bei diesem Bauvorhaben auf Grund von Anrainerbeschwerden festgestellt wurde, dass bei diesem Objekt die Bauabstände gegenüber der Montjolastrasse nicht entsprechend dem Baubewilligungsbescheid eingehalten sind. Weiters wurde festgestellt, dass die bergseitige Aussenwand über zwei Geschosse hinterfüllt wird und diese Wand nur mit normalen Kellersteinen errichtet ist. Die statische Festigkeit wird bezweifelt, zumal durch das Näherrücken an die Strasse mit verstärktem Berg- bezw. Verkehrsdruck auf diese Aussenwand zu rechnen ist. Unter Hinweis auf diese vorangeführte Tatsachen ist an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Anzeige erstattet und die Baueinstellung bis zur Klärung der Sachlage beantragt worden. Der Bauherr hat Deckpläne vorgelegt, die eine Vergrösserung des Objektes vorsehen. Diese Vergrösserung wird in einem eingeholten Gutachten der Landesplanungsstelle vollkommen abgelehnt. Auf Freitag, den 3.12.1971 ist eine Kommissionierung über die durchgeführten bezw. beabsichtigten Planänderungen angesetzt. Die Marktgemeinde Schruns wird dabei durch GV. Brugger Georg vertreten. In diesem Zusammenhang weist GV. Prof. Fritz Josef darauf hin, dass die Marktgemeinde Schruns als einzige Marktgemeinde des Landes die Kompetenz als Baubehörde bei der Errichtung gewerblicher Bauten an die Bezirkshauptmannschaft abgetreten habe. Es ist ihm klar, dass dies auf Grund eines einstimmigen Gde.Vertretungsbeschlusses erfolgte. Man müßte aber aus gemachten Fehlern lernen. Er stellt daher den Antrag, da3S die Kompetenz wieder an die Gemeinde zurückgegeben werden soll. Vbgm. Wekerle Harald spricht gewisse Bedenken dagegen aus und ist der Ansicht, dass im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die dort aus dem Gemeindegebiet Schruns eingereichten Pläne für gewerbliche Bauten rechtzeitig der Gemeinde vorgelegt werden müßten, damit sie dem Bauausschuss zur Begutachtung und Stellungnahme zur Verfügung stehen. Die Ansicht des Bauausschusses könnte dann der jeweilige Vertreter der Marktgemeinde Schruns bei den diesbezüglichen Bauverhandlungen vorbringen. Die Schwierigkeiten bei der Kommissionierung gewerblicher Bauvorhaben erblicken auch andere Sprecher in der Tatsache, dass bei grösseren Bauvorhaben oft schwierige, rechtliche Probleme auftauchen, bei der eine Entscheidung dem jeweiligen Verhandlungsleiter nicht zuzumuten ist. - 5 – Die Bezirkshauptmannschaft verfüge über VerwaltungsJuristen und einem Amtsarzt und sei daher leichter in der Lage, solche Kommissionierungen durchzuführen. GV. Prof. Fritz Josef zieht seinen eingebrachten Antrag zurück und stellt einen neuerlichen Antrag. Es möge beschlossen werden, dass der Bauausschuss unter Hinzuziehung der Fraktionsobmänner in einer gemeinsamen Beratung einen Antrag an die Gde. Vertretung ausarbeite, ob die baupolizeilichen Kompetenzen bei der Errichtung von gewerblichen Betrieben wieder an die Gemeinde zurückgehen sollen. Dieser Antrag wird stimmenmehrheitlich angenommen. (Gegenstimme Vbgm. Wekerle mit der Begründung, dass die Gemeinde bei Übernahme dieser Kompetenzen überfordert wird). Zu 2.) Die SPÖ-Fraktion in der Gde.Vertretung hat in der Angelegenheit der Einstellung des Mittelwellen-Lokalsenders einen Antrag eingebracht, welcher vollinhaltlich zur Verlesung kommt. Ein Schreiben in gleicher Angelegenheit des Herrn Büsch Wolfgang wird ebenfalls vollinhaltlich verlesen. Die im Antrag der SPÖ-Fraktion gestellten Fragen beziehen sich zur Hauptsache darauf, dass nach Bekanntwerden der Absichten des ORF, den Mittelwellen-Lokalsender Schruns im Herbst 197o einzustellen, seitens der Gemeinde Schruns nicht rechtzeitig entsprechende Gegenmassnahmen gesetzt wurden. Der Bürgermeister verweist auf einen Beschluss des Gde.Vorstandes vom 19.10.l970, wonach den vom ORF geforderten Kosten für die Erstellung einer neuen Erdungsanlage in Höhe von S 84.000.- nicht zugestimmt wurde. In der Debatte kommt zum Ausdruck, dass der ORF die Abschaltung u.a. damit begründet, dass die entsprechenden Erhebungen seitens der Gemeinde nicht durchgeführt wurden. Gleichzeitig wird seitens des ORF jedoch festgestellt, dass in Mittelwellensendeanlagen keine Investitionen mehr erfolgen, da die Sendungen auf Mittelwelle im Verlaufe der Zeit gänzlich eingestellt werden. Diese Einstellung begründe auf int. Abmachungen. Für den Bereich des Talkessels hat der ORF die Installation einer UKW-Sendeanlage auf "Golm“ zugesagt. GV. Kessler Emil erklärt, dass es technisch keine Schwierigkeiten bereite, nach Einstellung der Mittelwelle die empfangene UKW-Welle auf Mittelwelle auszustrahlen. GV. Dr. Sander Hermann gibt bekannt, dass er heute mit dem Intendanten Dr. Walter Tölzer vom Studio Vorarlberg eine Telefongespräch geführt habe, in welchem Dr. Tölzer ebenfalls auf die im Laufe der Zeit erfolgende Totaleinstellung der Mittelwellensendung verwiesen habe. Vbgm. Wekerle Harald stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung: Die Gde.Verwaltung möge erheben 1. Wieviel Haushalte im Bereich der Marktgemeinde Schruns haben auf Grund der Stillegung des Mittelwellen-Lokalsenders Schruns derzeit keine Rundfunkempfangsmöglichkeit; 2. Wie lange wird der ORF Mittelwelle senden; besteht die Möglichkeit UKW ausgestrahlte Sendungen auf Mittelwelle weiter zu leiten; 3. Welche Kosten würden sich aus der Wiederherstellung der Mittelwellenlokalsende-Anlage für die Marktgemeinde Sehr uns ergeben. -6– Dieser Antrag wird in der abschliessenden Abstimmung einstimmig angenommen. Zu 3. a) Der Vorsitzende berichtet, dass die Hauptversammlung der VIW. AG. den Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde Schruns und der VIW.AG. zugestimmt habe und daher die Verträge für Grundkauf und Tausch, wie sie von der Gde.Vertretung in der Sitzung vom 13.10.1971 beschlossen wurden, erstellt werden können. Die Finanzierung für den Ankauf des " Löwen-Areals n ist ebenfalls aufsichtsbehördlich genehmigt, sodass auch hier die entsprechende Verträge ausgearbeitet werden können. Zu 3. b) GV. Ganahl Edmund als Geschäftsführer des "Alpenbades Montafon" verliest einen ausführlichen, detaillierten Bericht über den Ablauf des Geschäftsjahres (Sommersaison 1971)für das " Alpenbad Montafon Dabei wird ersichtlich, dass durch den heißen und trockenen Sommer eine ausserordentlich hohe Besucherzahl (110.000 Besucher) und dementsprechende Einnahmen zu verzeichnen waren. Der Bericht wird an die Mitglieder der Gde.Vertretung verteilt. GV. Ganahl Edmund gibt abschliessend bekannt, dass mit diesem Bericht seine Tätigkeit als Geschäftsführer des „Alpenbades Montafon“ beendet sei, die er in der abgelaufenen Saison ehrenamtlich durchgeführt habe. Der Vorsitzende dankt für den Bericht und die geleistete Arbeit. Zu 3. c) GV. Kessler Emil richtet an den Bürgermeister die Anfrage, ob es den Tatsachen entspricht, dass ein Gde.Bediensteter einen Schrunser Bürger im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "VERBELLA II“ unter Druck gesetzt hat. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser ihm bekannte Vorfall im Gemeindebauamt stattgefunden hat und ersucht den anwesenden Gde.Bautechniker, seine Stellungnahme hiezu abzugeben. Gde.Bautechniker Kraller erklärt: In einem an das Gemeindeamt Schruns gerichteten Schreiben vSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight om 11.11.1971 haben die Anrainer u.a. erklärt, dass die Tragweite gewisser Entscheidungen von der Baubehörde I. Instanz augenscheinlich nicht erkannt würden, und daher die Dienste qualifizierter Fachleute in Anspruch genommen werden sollten. Dieses Schreiben war auch vom Anrainer Mirco Martinelli unterzeichnet. Ich habe Herrn Martinelli öfters in privaten Angelegenheiten beraten. Auf Grund der Unterschrift des Herrn Martinelli auf dem besagten Sehreiben habe ich ihm erklärt, dass ich nicht verstehe, dass er einerseits meine Dienste in Anspruch nimmt und andererseits meine fachlichen Kenntnisse in Abrede stellt. Herr Martinelli entschuldigt sich damit, dass er das Schriftstück unterfertigt habe, ohne es zu lesen. Bei seinem Besuch im Bauamt erklärte er, dass er eine Planarbeit benötigen würde, worauf ich ihm erklärte, dass er diese Arbeit bei dem machen lassen solle, der das von ihm unterschriebene Schriftstück verfaßt hat. Bezüglich der weiteren Anschuldigung, dass ich gesagt habe, -7- dass Herr Martinelli keinen weiteren Auftrag von der Gemeinde mehr erhält, muß ich feststellen, dass ich diese Äusserung nicht gemacht habe und auch nicht machen könnte, da Aufträge für die Marktgemeinde Schruns nicht von mir vergeben werden können, Zu 3. d) GV. Prof. Fritz Josef verweist auf den bedauerlicherweise schlechten Erfolg der Blutspendeaktion und kritisiert eine Zeitungsnotiz, nach der angeblich Schrunser Ortsvereine ihr Erscheinen zugesagt hätten und dann nicht erschienen sind. Er habe sich bei verschiedenen Vereinen erkundigt und festgestellt, dass derartige Einladungen an Vereine nicht ergangen sind. Bei der nächsten Blutspendeaktion in Schruns würden sich die Ortsvereine bei entsprechender Verständigung sicherlich zur Verfügung stellen. Ende der Beratung: 0.10 Uhr Tag d. Verlautbarung: 2.12.1971 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Bürgermeister) M./ MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Schruns, den 2.12.1971 Hauptverwaltung ZI. oo4-3 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die am MITTWOCH, den 1.12.1971 abends um 20*15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 15.Öffentlicher Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm.Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Erhart Ludwig und püngler Rudolf, sowie die Gemeinde Vertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Vonier Robert, Dr.Sander ^Hermann, Sehnetzer Ludwig, Wächter Franz und WaTdberg Johann für dieUvP; Ganahl Edmund, Mühibaeher Herbert, Gantnei* Christian und Mayer Robert für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof.Fritz Josef für die FPÖ"; Dr.König (BH.Bludenz) und Gde„Bautechniker Kraller Kurt als Referenten; Gde.Sekretär Marchetti Herbert als Schriftführer; Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen des GG.entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend : Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Hutter Josef, Dipl.Ing.Jäger K.Ludwig, Dkfm.Piske Jürgen, Bauer Rudolf; Erledigte TAGESORDNUNG : 1. 2. 2. Bauobjekt " VERBELLA I Berichterstattung; Mittelwellen-Lokalsender Schruns; Berichterstattung; Allfälliges; a) Bericht des Vorsitzenden über die Grundkäufe der VIW.AG und Löwen-Areal n ; b) Jahresabschlussbericht " Alpenbad Montafon " durch den Geschäftsführer; c) Anfrage GV.Kessler Emil bezügl. Äusserungen des Gde.Bautechnikers; d) Blutspendeaktion 1971; Erklärung GV.Prpf.Fritz Josef; Zu 1.) GV.Prof .Fritz Josef hat bezüglich des Objektes VERBELLA 11I " (Fragen 1-5) und bezüglich des Objektes Pension " MESSMER (Frage 6} eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, welche vollinhaltlich verlesen wird. Der Vorsitzende gibt hiezu folgende Erklärung ab : " Wegen Fortführung der Bauarbeiten wurde wiederholt bei der Bezirkshauütmannschaft Bludenz Anzeige erstattet; von dieser wurden auch entsprechende Strafverfahren durch geführt. Im Verwaltungsstrafverfahren ist die ?Syntax Warning: Invalid Font Weight ?ffentlichkeit ausgeschlossen und es bleibt daher Amtsgeheimnis, ob und in welcher Höhe der Bauführer bestraft wurde. Die Bauführer haben über Aufforderung um die Genehmigung von Planabweichungen (Abstände, Obergeschoss)angesucht. Dieses Verfahren ist nocht nicht abgeschlossen. Gemäss § 80 der Landesbauordnung kann die Abtragung erst angeordnet Vierden, wenn der Bauführer binnen 14 Tagen nicht um die Bewilligung ansucht, oder wenn die Bewilligung versagt wird. Die Entscheidung über die Rechtsfrage, ob es sich beim gegesi ständlichen Objekt um ein ausgebautes Dachgeschoss oder um ein Obergeschoss handelt, liegt noch nicht vor. Hierüber hat die Vlbg.Landesregierung in letzter Instanz zu ent scheiden. Mit Rechtskräftigem Bescheid vom 9*7»197o wurde dem Bauherrn die Anschlussbewilligung an die Gemeindewasserleitung im Sinne des Artikels II Abs.2 der Gemeindewasserleitungsordnung der Marktgemeinde Schruns vom ll.lo.195o, erteilt. Der spätere Beschluss des Gemeindevorstandes, den Anschluss an die Hauswasserinstallation von der Erteilung der Benützungsbewilligung abhängig zu machen, greift ohne gesetzliche Grundlage in ein bereits bestehendes Recht ein und ist daher rechtswidrig.Im übrigen ist weder durch die Bauordnung noch durch die Gemeindewasserleitungsordnung die Möglichkeit eingeräumt, einen Bauwerber, der eigenmächtig Plarabweichungen vornimmt, mit Ausschluss von der öffentlichen Wasserversorgung zu bestrafen Anschliessend gibt der Vorsitzende bekannt, dass am 3o.ll.71 in der Bürgermeisterkanzlei der Marktgemeinde Schruns eine* Besprechung unter Anwesenheit der Herren RA.Dr.Ciresa/Feldkirch in Begleitung seiner Mandanten Gebhardt Linus u.Baum.Hauser Walter, Dr.König u.Dr.Summer von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Bgm, Isele Eugen, Vbgm.Wekerle Harald u.Gde.Bautechnlker Kraller Kurt stattgefunden habe. Als Ergebnis dieser Aussprache habe RA.Dr.Ciresa eine Er klärung abgegeben, welche am 1.12.1971 in schriftlicher Form beim Marktgemeindeamt Schruns deponiert wurde. Diese Erklärung wird vom Vorsitzenden verlesen und hat folgenden Inhalt : •s Bezugnehmend auf die ausführliche Besprechung beim Markt gemeindeamt Schruns vom 3o.l1.1971 halten wir fest, dass die Durchführung der Schlussüberprüfung und die Erteilung der Benützungsbewilligung für das Bauvorhaben ."VERBELLA I " innerhalb der nächsten 8 Tage zugesichert i/urde. Für den Fall der Erteilung der Benützungsbewilligung geben Herr Baum.Walter Hauser und Herr Linus Gebhardt, als Vertreter der Interessengemeinschaft " VERBELLA I " für die Schlussüberprüfung die Erklärung ab, dass sie bereit sind, das erstellte Dach am Haus " VERBELLA I h in der Form abzu ändern, dass der Zustand in den Eingabeplänen hergestellt wird. Dabei wurde festgehalten, dass das Ausmaß der Dachabsenkung so erfolgt, dass der Abstand zur ROK-Decke über dem 2.Obergeschoss und Oberkante Fusspfette 1, 7o m beträgt; die Höhe ab Oberkante Rohdecke über dem Dachgeschoss bis Oberkante Firstpfette 3*8o m. Die Absenkung des Daches soll bis Mitte des Jahres 3.972 erfolgen. Die DachvorSprünge sowohl an der Traufen- als auch an der Giebelseite wurden bereits mit dem Baubewilligungsbescheid vom 9.7.1970 mit einer Breite von l, 5o m bezw«l, oo m genehmigt. Die Dachvorsprünge wurden aus laridschafts gestalterischen Gründen ortsüblich aber noch ausladender errichtet, und zwar mit einem Ausmaß von 1, 65 m bezw. 2, 2o m. Wir ersuchen die Baubehörde, diese bestehenden Dachvor Sprünge im Ermessen des Landschafts- und Ortsbildes bei behalten zu dürfen und ersuchen, für den Fall, dass dadurch geringe Bauabstandsnachsichten erforderlich werden, diese zu genehmigen. Seitens der Bauwerber wird nochmals festgehalten, dass bezüglich des gegenständlichen Daches mehrmals der Bau behörde gegenüber die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht wurde, dieses abzusenken. Es wurde dabei aber von der Bau. behörde selbst jedesmal darauf verwiesen, die endgültige Entscheidung des Jetzigen Instanzenzuges abzuwarten Die nun folgende Debatte ergibt eine Rekonstruktion des Ver laufes dieser BSyntax Warning: Invalid Font Weight auangelegenheit seit der Kommissionierung. Dabei werden von verschiedenen Gemeindevertretern Anfragen an den anwesenden Baureferenten der Bezirkshauptrnannschaft Bludenz Herrn Dr.König gestellt, die er - soweit sie die Rechtsinter pretation zum gegenständlichen Fall betreffen - entsprechend beantwortet.GV.Prof.Fritz Josef und GV.Brugger Georg erklären übereinstimmend, dass der Bauherr Gebhardt Linus bei ihnen vorgesprochen und dabei u.a. erklärt habe, er sei seitens der Baubehörds zur Fortführung der Bauarbeiten ermuntert worden. Der Vorsitzende bestreitet energisch, jemals eine solche Äusserung dem Bauherrn gegenüber abgegeben zu haben. * GR.Düngier Rudolf hingegen berichtet, dass der Bauherr Gebhardt Linus anlässlich einer heute erfolgten Vorsprache mehrmals und ausdrücklich erklärt habe, dass weder der Bürgermeister noch der Gde.Bautechniker ihm jemals Anlass durch evtl•Zusagen oder Äusserungen gegeben habe, das Bauvorhaben ausserhalb der genehmigten Baupläne weiterzuführen. Bezüglich der schriftlich vorgelegten Erklärung beantragt GV.Brugger Georg, dass ein genauen Maßen +/» vom ursprünglichen Terrain vorgelegt wird, welcher "auf Grund der genehmigten Eingabepläne erstellt ist. Nach Einlangen dieser Pläne soll der Bauausschuss den Termin festlegen, an welchem die Absenkung des Daches erfolgt sein muß und weitere Bedingungen, wie Höhe der zu hinterlegenden Bankhaftung, bestimmen. GV.Ganahl Edmund gibt bekannt, dass er im Besitze der Durch schrift einer Anrainererklärung ist, in welcher die Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Bauherrschaft bezüglich der Bauabstände, die sich aus der Mehrlänge des Gebäudes und größeren Dachvorsprüngenfergeben, gegen entsprechende Ent Schädigung, festgehalten ist. Er sieht daher in dieser Tatsache einen bedeutsamen Schritt zur Lösung dieses seit Monaten an stehenden Problemes. GR.Schmidt Karl kritisiert, dass bei dem im Oktober 1971 statt« gefundenen Lokalaugensohein durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Anrainer nicht, geladen wurden, Dr.König klärt die Anwesenden auf, , dass im Zuge des Vorstellungsverfahrens die Anrainer nicht zu laden sind, da bei diesem Verfahren die Aufsichtsbehörde lediglich festzustellen hat, ob die Baubehörde bei der Erlassung des Bescheides gesetzmässig vorgegangen ist. Abschliessend wird der Antrag von GV.Brugger Georg einstimmig angenommen. Zum Bauprojekt Pension " MESSMER " in 3chruns/Montjola, stellt GV.Ganahl Edmund fest, dass dieses Bauwerk durch seine Grösse das Landschaftsbild störend beeinflusse und bemängelt, dass seitens der Marktgemeinde Schruns bei der kommissioneilen Bauverhandlung, welche von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz { da Gewerbebetrieb ! ) durchgeführt wurde, nicht entsprechender Protest eingelegt wurde. Der Vorsitzende erwidert, dass bei diesem Bauvorhaben auf Grund von Anrainerbeschwerden festgestellt wurde, dass bei diesem Objekt die Bauabstände gegenüber der Montjolastrasse nicht; entsprechend dem Baubewilligungsbescheid eingehalten sind.Weiters wurde festgestellt, dass die bergseitige Aussenwand über zwei Geschosse hinterfüllt wird und diese Wand nur mit normalen Kellersteinen errichtet ist. Die statische Festigkeit wird bezweifelt, zumal durch das Näherrücken an die Strasse mit verstärktem Berg- bezw. Verkehrsdruck auf diese Aussenwand zu rechnen ist. Unter Hinweis auf diese vorangeführtsi Tatsachen ist an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Anzeige erstattet und die Baueinstellung bis zur Klärung der Sachlage beantragt worden. Der Bauherr hat Deckpläne vorgelegt, die eine Vergrösserung des Objektes vorsehen. Diese Vergrösserung wird in einem eingeholten Gutachten der Landesplanungsstelle voll kommen abgelehnt. Auf Freitag, den .3.12.1971 ist eine Kommissionierung über die durchgeführten bezw.beabsichtigten Planänderungen angesetzt. Die Marktgemeinde Schruns wird dabei durch GV.Brugger Georg vertreten. In diesem Zusammenhang weist GV.Prof.Fritz Josef darauf hin, dass die Marktgemeinde Sohruns als einzige Marktgemeinde des Landes die Kompetenz alsSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Bau behörde bei der Errichtung gewerblicher Bauten an die Bezirkshauptmannschaft abgetreten habe. Es ist ihm klar, dass dies auf Grund eines einstimmigen Gde.Vertretungsbeschlusses erfolgte. Man müßte aber aus gemachten Fehlern lernen. Er stellt daher den Antrag, da3S die Kompetenz wieder an die Gemeinde zurück gegeben werden soll. Vbgm.Wekerle Harald spricht gewisse Bedenken dagegen aus und ist der Ansicht, dass im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die dort aus dem Gemeindegebiet Schruns eingereichten Pläne für gewerbliche Bauten rechtzeitig der Gemeinde vorgelegt werden müßten, damit sie dem Bauausschuss zur Begutachtung und Stellungnahme zur Verfügung stehen. Die Ansicht des Bauausschusses könnte dann der jeweilige Vertreter der Marktgemeinde Schruns bei den diesbezüglichen Bauverhandlungen vorbringen. Die Schwierigkeiten bei der Kommissionierung gewertöL Bauvorhaben erblicken auch andere Sprecher in der Tatsache, dass bei grösseren Bauvorhaben oft schwierige, rechtliche Probleme auftauchen, bei der eine Entscheidung dem jeweiligen Ver- leichter handlungsleitei/nicht zuzumuten ist. Die Bezirkshauptmann schaft verfüg^ über VerwaltungsJuristen und einem Amtsarzt und sei daher in der Lage, solche Kommission!erungen durchzuführen . GV.Prof.Fritz Josef zieht seinen eingebrachten Antrag zurück und stellt einen neuerlichen Antrag, Es möge beschlossen werden, dass der Bauausschuss unter Hinzuziehung der Fraktionsob mariner in einer gemeinsamen Beratung einen Antrag an die Gde. Vertretung ausarbeite, ob die baupolizeilichen Kompetenzen bei der Errichtung von gewerblichen Betrieben wieder an die Gemeinde zurückgehen sollen. Dieser Antrag wird stimmenmehrheitlich angenommen .{ Gegenstimme Vbgm.Wekerle mit der Begründung, dass die Gameinde bei Übernahme dieser Kompetenzen überfordert wird) Die SPÖ-Fraktion in der Gde.Vertretung hat'in der Angelegen' heit der Einstellung des Mittelwellen-Lokalsenders einen Antrag eingebracht, welcher vollinhaltlich zur Verlesung kommt. Ein Schreiben in gleicher Angelegenheit des Herrn Büsch Wolffeeng wird ebenfslls vollinhaltlich verlesen. Die im Antrag der SPÖFraktion gestellten Fragen beziehen sich zur Hauptsache darauf, dass nach Bekanntwerden der Absichten des ORF, den MittelwellenLokalsender Schruns im Herbst 197o einzustellen, seitens der Gemeinde Schruns nicht rechtzeitig entsprechende Gegenmassnahmen gesetzt wurden. Der Bürgermeister verweist auf einen Beschluss des Gde.Vorstandes vom 19.1o.l97o, wonach den vom ORF geforderten Kosten für die Erstellung einer neuen Erdungsanlage in Höhe von S 84, ooo.~- nicht zugestimmt wurde. In der Debatte kommt zum Ausdruck, dass der ORF die Abschaltung u.a. damit begründet, dass die entsprechenden Erhebungen seitens der Gemeinde nicht durchgeführt wurden. Gleichzeitig wird seitens des ORF jedoch festgestellt, dass in Mittelwellensendeanlagen keine Investitionen mehr erfolgen, da die Sendungen auf Mittelwelle im Verlaufe der Zeit gänzlich eingestellt werden. Diese Einstellung begründe auf int. Abmachungen. Für den Bereich des Talkessels hat der ORF die Installation einer UKW-Sendeanlage auf " Golm M zugesagt. GV.Kessler Emil erklärt, dass es technisch keine Schwierigkeiten bereite, nach Einstellung der Mittelwelle die empfangene UKW-Welle auf Mittelwelle auszustrahlen. GV.Dr.Sander Hermann gibt bekannt, dass er heute mit dem Inten« danten Dr.Walter Tölzer vom Studio Vorarlberg eine Telefon gespräch geführt habe, in welchem Dr.Tölzer ebenfalls auf die im Laufe der Zeit erfolgende Totaleinstellung der Mittelwellensendung verwiesen habe. Vbgm.Wekerle Harald stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung: Die Gde.Varwaltung möge erheben 1. Wieviel Haushalte im Bereich der Marktgemeinde Schruns haben auf Grund der Stillegung des Mlttelwellen-Lokalsenders Schruns derzeit keine Rundfunksempfangsmöglichkeit; 2. Wie lange wird der ORF Mittelwelle senden;besteht die Möglichkeit UKW ausgestrahlte Sendungen auf Mittelwelle weiter zu leiten; 3. Welche Kosten würden sich aus der Wiederherstellung der « MittelwSyntax Warning: Invalid Font Weight ellenlokalsende-Anlage für die Markt^emeinde Sehruns ergeben. Dieser Antrag wird in der abschliessenden Abstimmung einstimmig angenommen. Zu Der Vorsitzende berichtet, dass die Hauptversammlung der VIW.AG.den Vereinbarungen zwischen der Markfeemeinde Sehruns und der VIW.AG. zugestimmt habe und daher die Verträge für Grundkauf und Tausch, 1wie-sie von der Gde.Vertretung in der Sitzung vom 13.lo.X97 beschlossen wurden, erstellt werden können. Die Finanzierung für den Ankauf des " Löwen-Areals n ist ebenfalls aufsichtsbehördlich genehmigt, sodass auch hier die entsprechende Verträge ausgearbeitet werden können. Zu 3-b) GV.Ganahl Edmund als Geschäftsführer des " Alpenbades Montafon " verliest einen ausführlichen, detaillierten Bericht Uber den Ablauf des Geschäftsjahres (Sommersaison 1971)für das " Alpenbad Montafon Dabei wird ersichtlich, dass durch den heißen und trockenen Sommer eine ausser ordentlich hohe Besucherzahl (llo, ooo Besucher) und dementsprechende Einnahmen zu verzeichnen waren. Der Bericht wird an die Mitglieder der Gde.Vertretung verteilt. GV.Ganahl Edmund gibt abschliessend bekannt, dass wmit diesem Bericht If seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Alpenbades Mont. beendet sei, die er in der abgelaufenen Saison ehrenamtlich durchgeführt habe. Der Vorsitzende dankt für den Bericht und die geleistete Arboit. Zu 3*c) GV.Kessler Emil richtet an den Bürgermeister die Anfrage, ob es den Tatsachen entspricht, dass ein Gde.Bediensteter einen Sehrunser Bürger im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben " VERBELLA II r? unter Druck gesetzt hat.Der Vorsitzende erklärt, dass dieser ihm bekannte Vorfall im Gemeindebau amt stattgefunden hat und ersucht den anwesenden Gde.Bautechniker, seine Stellungnahme hiezu abzugeben. Gde.Bautechniker Kraller erklärt : In einem an das Gemeindeamt Schruns gerichteten Schreiben vom ll.ll.i97i haben die Anrainer u.a.erklärt, dass die Tragweite gewisser Entscheidungen von der Baubehörde I.Instanz augenscheinlich nicht erkannt würden und daher die Dienste qualifizierter Fachleute in Anspruch genommen werden sollten. Dieses Sehreiben war auch vom Anrainer Mirco Martineiii unterzeichnet. Ich habe Herrn Martineiii Öfters in privaten Angelegen heiten tsra^en. Auf Grund der Unterschrift des Herrn Martineiii auf dem besagten Sehreiben habe ich ihm erklärt, dass ich nicht verstehe, dass er einerseits meine Dienste in Anspruch nimmt und andererseits meine fachlichen Kennt nisse in Abrede stellt. Herr Martineiii entschuldigt sich damit, dass er das Schriftstück unterfertigt habe, ohne es zu lesen. Bei seinem Besuch im Bauamt erklärte er, dass er eine Planarbeit benötigen würde, worauf ich ihm erklärte, dass er diese Arbeit bei dem machen lassen solle, der das von ihm unterschriebene Schriftstück verfaßt hat. Bezüglich der weiteren Anschuldigung, dass ich gesagt habe, dass Herr Martineiii keinen weiteren Auftrag von der Gemeinde mehr erhält, muß ich feststellen, dass ich diese Äusserung nicht gemacht habe und auch nicht machen könnte, da Aufträge für die Marktgemeinde Schruns nicht von mir vergeben werden können, u 3.d) GV.Prof.Fritz Josef verweist auf den bedauerlicherweise schlechten Erfolg der Blutspendeaktion und kritisiert eine Zeitungsnotiz, nach der angeblich Schrunser Ortsvereine ihr Erscheinen zugesagt hätten und dann nicht erschienen sind. Er habe sich bei verschiedenen Vereinen erkundigt und fest gestellt, dass derartige Einladungen an Vereine nicht ergangen sind.Bei der nächsten Blutspendeak&ion in Schruns würden sich die Ortsvereine bei entsprechender Verständigung sicherlich zur Verfügung stellen. Ende der Beratung : o, lo Uhr Tag d.Verlautbarung s 2.12.1971