20200304_GVE053

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2020-03-04
Erscheinungsdatum 2020-03-04
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 4. März 2020 Zl. 004-2/2020 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 04.03.2020, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 53. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Ing. Michael Kieber GR Norbert Haumer Theresa Scheibenstock GR Bernhard Schrottenbaum Raphael Mäser Werner Ganahl Rainer Gehrmann DI (FH) Michael Gantner MSc Dr. Monika Vonier Marion Wachter Thomas Zuderell Tobias Kieber Martin Jenny BSc Peter Vergud Reinhard Winterhoff Bettina Juen-Schmid Mag. Christof van Dellen Richard Durig Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Roman Spannring Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen:                          Schriftführer:  GdeSekr Dr. Oswald Huber                         Seite 1 von 7 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Marion Wachter, Martin Fussenegger, Manuel Torghele, Franz Bitschnau und Felizitas Maklott Seite 2 von 7 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 des Gemeindegesetzes einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) zu behandeln: • Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Abänderung des von der Gemeindevertretung in ihrer 49. öffentlichen Sitzung vom 18.12.2019 gefassten Beschlusses betr. die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 194/5 Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Prüfbericht 2018 2. Auftragsvergaben a) Ortskanal BA 15, Baumeisterarbeiten b) Straßensanierungen 2020, Baumeisterarbeiten c) Sanierung Silvrettastraße im Bereich Alpenhotel und Verlegung Trinkwasserleitung 3. Hotel Löwen Schruns GmbH, Silvrettastraße 8, Schruns, und Marktgemeinde Schruns a) Grundtausch betr. GST-NR 190 (Löwen) und GST-NR 185/6 (Gemeinde) b) Verordnung als Gemeindestraße und Auflassung als Gemeindestraße 4. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.02.2020 5. Mitteilungen des Vorsitzenden 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Abänderung des von der Gemeindevertretung in ihrer 49. öffentlichen Sitzung vom 18.12.2019 gefassten Beschlusses betr. die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 194/5 7. Allfälliges Zu 1. Prüfbericht 2018 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 7 Siegfried Marent, Obmann des Prüfungsausschusses, fasst den vorliegenden, von ihm verfassten Prüfbericht nochmals kurz zusammen, wobei er anmerkt, dass entgegen der alten Übung seitens des Bürgermeisters keine schriftliche Stellungnahme dazu vorliegt, was die Behandlung etwas einfacher gemacht hätte. Sodann geht er die einzelnen Punkte überschlagsmäßig durch. Zu Punkt 1 Pflichtausgaben und Finanzkraft hält er fest, dass die Gegenüberstellung der Gemeindeabgaben und Ertragsanteile mit den Pflichtausgaben wiederum ein Minus ergibt, was strukturelle Änderungen notwendig macht. Unter Punkt 2.1 wird das Durchgangsrecht von der Kronengasse zur Außerlitzstraße behandelt, dies bereits zum dritten Mal. Als Grund dafür gibt er an, dass es nicht sein kann, dass die Gemeinde ihr zustehende Dienstbarkeitsrechte aufgibt, ohne dass hierfür in irgendeiner Form eine Gegenleistung gewährt wird. Als weitere Beispiele führt er den Durchgang vom Spar-Markt zur Silvrettastraße sowie die Stiege beim Sennereigebäude zum Kindergarten, der Zugang ist durch ein Gatter versperrt, an. Das unter Punkt 2.2 behandelte Trinkwasserkraftwerk Gamprätz, das ökologisch sinnvoll ist und sich von selbst finanziert, erwähnt er lobend. Nicht klar eruiert werden konnte jedoch, warum seinerzeit die Darlehensfinanzierung über ein anderes als das von der Gemeindevertretung vorgegebene Kreditinstitut erfolgte. Unter Punkt 2.3 hält er einen kurzen Rückblick auf das Entstehen und die Entwicklung der Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft GmbH. Es ist dies eine öffentliche Einrichtung und man muss sich bewusst sein, dass eine solche nicht positiv bilanzieren kann. In diesem Zusammenhang geht er kurz auf öffentliche Unternehmen aus der Sicht der Gemeinwirtschaftslehre ein. Beim Aktivpark musste ein starker Personalwechsel festgestellt werden, was bedauerlich ist, da entsprechende Fachkenntnisse notwendig sind, um die Arbeiten ordentlich erledigen zu können, was jedoch bei einem ständigen Wechsel nicht der Fall ist. Er räumt jedoch ein, dass es nicht unbedingt einfach ist, gutes Personal zu finden. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich auf den Kostenaufteilungsschlüssel für den Aktivpark zwischen Schruns und Tschagguns, der, da sich die seinerzeitigen Bemessungsgrundlagen geändert haben, unbedingt angepasst werden sollte, was er als Appell an die nächste Gemeindevertretung richtet. Mögliche Modellvarianten für einen neuen Kostenverteilungsschlüssel finden sich im Prüfbericht. Weitere Punkte, auf die er näher eingeht, sind die Kommunalsteuer - hier wurde auch ein Vergleich zwischen den einzelnen Sparten angestellt - eine Darlehensanalyse sowie die Abfallwirtschaft. Zu letzterer hält er fest, dass sich der Recyclinghof bewährt hat, die Öffnungszeiten jedoch etwas begrenzt sind, was jedoch letztendlich eine Frage des Personals ist. Ein Punkt, den auch der Landesrechnungshof angesprochen hat, ist der, dass Aufgaben im Talschaftsinteresse, so z.B. die Kunsteisbahn, von allen gemeinsam getragen bzw. finanziert werden sollten. Abschließend bedankt er sich bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre tatkräftige Mitarbeit. Wie er betont, steckt viel Arbeit dahinter, es ist wohl in keinem Ausschuss die Mitarbeit auch nur annähernd so zeitintensiv wie im Prüfungsausschuss. Der Vorsitzende bedankt sich für diese Ausführungen, spricht dem ganzen Team des Prüfungsausschusses seinen Dank aus und nimmt die wertvollen Anregungen gerne auf. Sodann geht er auf einige der wesentlichsten Punkte kurz ein. Was die Ausführungen zur Auflassung von Dienstbarkeitsrechten anbetrifft, ist wie erwähnt der Durchgang 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at von der Kronengasse zur Außerlitzstraße wieder hergestellt worden. Der Zugang von der Silbertalerstraße zum Kindergarten St. Jodok ist ihm jedoch nicht bekannt. Die Auflassung des Durchgangs beim Spar wurde von der Gemeindevertretung mitgetragen, im Gegenzug wurde ein anderes Durchgangsrecht gesichert. Was die Situation beim Aktivpark anbetrifft, insbesondere die Stundenüberhänge, wird dem durch organisatorische Maßnahmen und Besinnung auf das Kerngeschäft begegnet werden. So fallen beispielsweise dann, wenn viele Arbeiten in Eigenregie ausgeführt werden, vermehrt Überstunden an. Den Ausführungen zum Personalwechsel beim Aktivpark kann er beipflichten und informiert über die derzeitige personelle Situation. Die Anpassung des Kostenaufteilungsschlüssels wird sich die nächste Gemeindevertretung auf die Fahnen heften müssen. Zu erwähnen ist noch, dass der Stand Montafon bei der Sanierung des Eislaufplatzes anlässlich der EYOF mitgezahlt hat. Siegfried Marent vermerkt hierzu, dass getrachtet werden sollte, vermehrt Veranstaltungen zu bekommen, da diese doch einiges an Einnahmen bringen. Die im Prüfbericht angesprochene Planung der Umbauarbeiten beim Gemeindeamt war aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Auch hier gilt es, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren. Abschließend wird dem Gemeindekassier für seine Tätigkeit gedankt, und es wird positiv erwähnt, dass es beispielsweise zweckmäßig war, dass im Abfallbereich Reserven gebildet wurden. Seite 4 von 7 In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Fragen gestellt. Hinsichtlich der Kommunalsteuereinnahmen wird auf die Regelungen bei längerdauernden Großbaustellen, die ebenfalls eine Abgabepflicht begründen, verwiesen. Großveranstaltungen wie beispielsweise die EYOF mögen für den Aktivpark positiv sein, sind jedoch aus touristischer Sicht weniger interessant, da sie eher zu Umsatzausfällen führen. Eine kurze Debatte löst das Thema Versicherungen aus, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob die von Versicherungsmaklern eingeholten Angebote ausreichend waren oder man auch bei Versicherungsagenturen nachfragen hätte sollen. Hierzu gibt Reinhard Winterhoff, Mitglied des Prüfungsausschusses, der sich heute unter den Zuhörern befindet und diesen Bereich untersucht hat, Auskunft. Der vom Prüfungsausschuss erstellte Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2018 sowie die dazu gemachten Ausführungen des Obmannes des Prüfungsausschusses und des Bürgermeisters werden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zu 2. Auftragsvergaben a) Ortskanal BA 15, Baumeisterarbeiten Für diesen Bauabschnitt ist budgetäre Vorsorge getroffen worden. Die breuß mähr bauingenieure gmbh, 6842 Koblach, hat die Arbeiten ausgeschrieben und die Angebote geprüft. Mit den Arbeiten soll gleich nach Ostern begonnen werden, und es erläutert der Vorsitzende die einzelnen Baumaßnahmen. 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Baumeister- und Installationsarbeiten betreffend den Ortskanal BA 15 werden entsprechend der Vergabeempfehlung der breuß mähr bauingenieure gmbh, 6842 Koblach, auf Grundlage des vorliegenden Angebotes einstimmig an die Fa. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Röthis, um die Angebotssummte von € 1.154, 673, 06 netto vergeben, wobei, unter Berücksichtigung der Fördermittel, der im Voranschlag 2020 hierfür veranschlagte Betrag vom € 818.000, 00 netto als Obergrenze vorgegeben wird und nicht überschritten werden darf. b) Seite 5 von 7 Straßensanierungen 2020, Baumeisterarbeiten Wie aus dem von Gerald Vonbank erstellten Aktenvermerk zu entnehmen ist, wurde ein Jahresauftrag für Straßensanierungen ausgeschrieben. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen handelt es ich um einzelne Massenansätze. Dieser Tagesordnungspunkt wird keiner Beschlussfassung unterzogen. c) Sanierung Silvrettastraße im Bereich Alpenhotel und Verlegung Trinkwasserleitung Aufgrund der zeitlichen Vorgaben wird einstimmig beschlossen, den Gemeindevorstand zu ermächtigen, nach Vorliegen der Angebote die Aufträge bezüglich der Sanierung der Silvrettastraße im Bereich Alpenhotel und Verlegung der Trinkwasserleitung zu vergeben, wobei die in der vorliegenden Kostenschätzung, in der die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage inkl. anteiliger Straßenwiederherstellung mit € 120.000, 00, die Materiallieferung für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage mit € 28.000, 00, die Baumeisterarbeiten Straßen- sowie der Gehsteigausbau inkl. Straßenentwässerung € 200.000, 00 und die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung inkl. Lichtmastfundamente sowie Leerverrohrung mit € 15.000, 00 angenommen wurden, angeführte Gesamtsummen von € 363.000, 00 netto als Obergrenze vorgegeben wird und nicht überschritten werden darf. Zu 3. Hotel Löwen Schruns GmbH, Silvrettastraße 8, 6780 Schruns, und Marktgemeinde Schruns a) Grundtausch betr. GST-NR 190 u. 191/1 (Löwen) und GST-NR 185/6 (Gemeinde) Dem Abtausch der im Teilungsplan des Vermessungsbüros Bolter+Schösser ZT OG, Bludenz, GZ: 12737/2020, dargestellten Teilflächen 1 aus GST-NR 185/6 (Marktgemeinde Schruns), die dem GST-NR 190 zugeschrieben wird, mit der Teilfläche 2 aus GST-NR 191/1 (Hotel Löwen Schruns GmbH) mit jeweils 17 m² wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) zugestimmt. b) Verordnung als Gemeindestraße und Auflassung als Gemeindestraße 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gem. § 20 StrG wird die im Lageplan des Vermessungsbüros Bolter+Schösser ZT OG, Bludenz, GZ: 12737/2020, dargestellte Teilfläche 2 aus GST-NR 191/1 unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeinde das Eigentum daran erwirbt, durch Verordnung als Gemeindestraße erklärt sowie die Teilfläche 1 aus GST-NR 185/6 als Gemeindestraße aufgelassen. (stimmenmehrheitlich 2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) Seite 6 von 7 Zu 4. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.02.2020 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit mündlich oder schriftlich Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift über die 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.02.2020 erhoben hat, und es wird diese einstimmig genehmigt. Zu 5. Mitteilungen des Vorsitzenden • Das Probelokal der Harmoniemusik Schruns ist sanierungsbedürftig, und es wurde ein „Optimalvorschlag“ vorgelegt, der mit der Verhandlungsschrift übermittelt werden wird. • Hinsichtlich der Einrichtung eines Jugendplatzes am Litzdamm wurde seitens der illwerke vkw eine Baurechtseinräumung in Aussicht gestellt, und es liegen auch die Finanzierungs- und Förderzusagen vor. • Angesichts dessen, dass es heute die letzte Sitzung ist, bedankt sich der Vorsitzende für die gute Zusammenarbeit in der vergangenen Funktionsperiode. Zu 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Abänderung des von der Gemeindevertretung in ihrer 49. öffentlichen Sitzung vom 18.12.2019 gefassten Beschlusses betr. die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 194/5 Es wird einstimmig beschlossen, den von der Gemeindevertretung in ihrer 49. öffentlichen Sitzung vom 18.12.2019 gefassten Beschluss betr. die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Areals des Josefsheims dahingehend abzuändern, als die im Plan 031-2/14-2019-02 dargestellte Teilfläche des GST-NR 194/5 nicht in FS Tourismusbetrieb umgewidmet, sondern die bestehende Widmung [fh]-FF belassen wird. 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 7 Zu 7. Unter „Allfälliges“ gibt der Vorsitzende bekannt, dass für kommenden Sonntag für die Messfeier anlässlich der Erhebung der Pfarrkirche Schruns zum Münster für die Gemeindemandatare eine Bank reserviert werden wird. Über Anfrage von Christian Fiel bestätigt der Vorsitzende, dass TUI BLUE für ihr Hotel selbstverständlich sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben zu zahlen hat und auch der Baurechtszins vereinnahmt wird. Es wird keinen eigenen Zugang ins Schwimmbad geben, man ist jedoch im Begriff, ein Package anzubieten. Ende der Sitzung: 22.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 53. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.03.2020