19640708_GVE051

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1964-07-08
Erscheinungsdatum 1964-07-08
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 9.7.1964 Zl. 004/3 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 8. Juli 1964 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Frans als Vorsitzender Vbgm. Isele Eugen sowie die Gemeinderäte Rieber Josef Hutter Josef und Fritz Josef, ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Ganahl Oskar, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann und Brugger Georg für die Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Nels Josef und Hutter Otto für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht, Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: GR. Durig Franz und die Gde.Vertreter und Ersatzmänner: Mag. Ph. Heinzle H., Mähr Armin, Med. Rat Doz. Dr. Albrich E., Dipl.Ing. Jäger K.L., Fiel Franz. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. 2. 3. 4. 5. 6. Neubau der Hauptschule Schruns; zusätzliche Unterkellerung. Rohbau-Brandschadenversicherung; Vergabe. Hauptschule Schruns; Einführung eines zweiten Klassenzuges. Klassenraumsicherung - Errichtung einer Sonderschule. Vermächtnis Frl. Durig Ilse, Tschagguns. VOGEWOSI/Dornbirn; Grunderwerb von Thöny Franz / Schruns; Zinskostenzuschuss-Gewährung. 7. Nutzholzschlägerungen im Rafanegg – Gde.Wald; Vergabe der Waldräumung, 8. Förderungsbeiträge; (Tennisclub Montafon, Minigolf-Sportclub Schruns, Harmoniemusik Schruns, Pfarrkirchenchor Schruns, österr. Schwarzes Kreuz, Fussballclub Schruns). 9. Bauabstandsnachsicht – Grundstückverkehr. 10. Entlaßschüler der Volks- u. Hauptschule Schruns; Ehrengeschenke in vertraulicher Beratung 11. Personalangelegenheiten: a) Neubesetzung der Stelle einer weibl. Ranzleikraft im Gemeindeamt b) Kollektivvertrag B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES zu A BESCHLÜSSE: zu 1.) Über Anregung des Bau- u. Finanzausschusses wird einer zusätzlichen Unterkellerung des Eingangstraktes der im Rohbau befindlichen Hauptschule zugestimmt. Durch diese Unterkellerung werden bei einem Kostenmehraufwand von ca. S 50.000.- zwei zusätzliche Kellerbezw. Abstellräume mit einer Nutzfläche von 65 m2 gewonnen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 20) Die Brandschadenversicherung für den Hauptschulneubau wird vorerst als Rohbauversicherung mit einer Versicherungssumme von S 10 Millionen, für die bis zum Bezug des Neubaues keine Prämien zu entrichten sind - der Vlbg. Landes-Feuervers. Anstalt Bregenz vergeben. Bei der Provisionszuweisung sind die beiden Ortsvertreter der Lds.Feuervers.Anstalt Ganahl Edmund, Schruns 706, und Marent Friedrich, Schruns 779, zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. (Einstimmige Beschlussfassung). -2- zu 3.) Zu einer Eingabe von Eltern, deren Kinder seitens der Leitung der Volksschule Schruns lediglich als reif zum Besuch eines sogenannten 2. Klassenzuges einer Hauptschule erklärt wurden, mit dem Ersuchen um Einrichtung eines solchen Klassenzuges an der Hauptschule Schruns wird eingehend Stellung genommen. Direktor Thomann Max von der Hauptschule Schruns erläutert eingehend die Vorteile des nach der neuen Schulgesetzgebung vorgesehenen sogenannten 2. Klassenzuges an den Hauptschulen und gibt eine Übersicht über den Lehrplan dieses Klassenzuges. Die Gemeindevertretungen in den meisten übrigen Hauptschulorten haben sich bereits für die Einrichtung eines 2. Klassenzuges ausgesprochen. Auch seitens des Bezirksschulrates wird die Einführung eines 2. Klassenzuges an der Hauptschule Schruns begrüsst. Voraussetzung hiefür ist jedoch eine Mindestbeschickung mit 30 Schülern auch der erforderliche zusätzliche Klassenraum muss gesichert sein. Auf Grund der derzeit gegebenen Sachlage könnte an der Hauptschule Schruns ein 2. Klassenzug frühestens im Herbst 1965 (Schuljahr 1965/66) eingerichtet werden. Nach eingehender Aussprache spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Einrichtung eines 2. Klassenzuges an der Hauptschule Schruns aus u. zwar mit dem Zeitpunkt, in dem die hiefür erforderlichen Voraussetzungen gegeben erscheinen. In diesem Zusammenhange teilt Hauptschuldirektor Max Thomann mit, daß er infolge seines angegriffenen Gesundheitszustandes voraussichtlich mit Ende des kommenden Schuljahres 1964/65 seine Pensionierung anstreben werde. Im Hinblick auf die großen umfangreichen Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhange mit dem Bezug des neuen Hauptschulgebäudes würde es sehr zweckmässig erscheine, wenn die Direktor stelle an der Hauptschule Schruns noch während seiner Amtstätigkeit zur Neubesetzung ausgeschrieben und in weiterer Folge definitiv besetzt würde. Falls dies nicht veranlasst wird, bestellt die Schulbehörde von amtswegen, beginnend ab dem Schuljahr 1965/66 vorerst provisorisch für die Dauer eines Jahres den dienstältesten Hauptschullehrer zum provisor. Direktor der Hauptschule und veranlasst erst in weiterer Folge die Ausschreibung der Direktor stelle zur endgültigen Neubesetzung. Da die letztangeführte Lösung sowohl im Interesse des Lehrkörpers als auch im Interesse der Vorarbeiten für den Bezug des Hauptschulneubaues unzweckmässig erscheint, spricht sich die Gemeindevertretung – ohne Gegeneinwand - für eine Neubesetzung der Direktor stelle an der Hauptschule Schruns noch während der Amtstätigkeit von Herrn Direktor Thomann Max aus. zu 4.) Zu einer Eingabe von GV. Nels Seppl, betreffend Sicherung des für die vorgesehene Einrichtung eines 2. Klassenzuges an der Hauptschule Schruns erforderlichen zusätzlichen Klassenraumes und der Anregung, evtl. das im Bau befindliche neue Hauptschulgebäude um ein weiteres zusätzliches Geschoß aufzustocken, wird ebenfalls eingehend Stellung genommen. Schulleiter Ganahl Edmund verweist darauf, daß nach Einrichtung des 2. Klassenzuges an der Hauptschule Schruns und des sogenannten polytechnischen Lehrganges9 in einigen Jahren bestimmt Mangel an Klassenräumen herrschen wird. Nach den vorliegenden Stellungnahmen von Archit. Pfeifer Werner / Schruns und von Dipl. Inge Clemens – Dipl. Ing. Manahl / Bregenz (Statik) erscheint eine zusätzliche Aufstockung des Hauptschulneubaues sowohl aus gestalterischen als auch aus statischen Gründen nicht mehr möglich. Für eine zweizügige Führung der Hauptschule Schruns erscheinen die nach Bezug des neuen Hauptschulgebäudes in allen Schulgebäuden vorhandenen Klassenräume ausreichend. Hinsichtlich des Klassenraumes für den polytechn. Lehrgang wird zum Ausdruck gebracht, daß die -3- Marktgemeinde Schruns nicht verpflichtet werden könne, Schulraum für die auswärtigen Schüler des polytechn. Lehrganges bereitzustellen. In diesem Zusammenhange wird der Anregung des Herrn BezirksschulInspektors, daß für die Unterbringung des polytechn. Lehrganges von allen Montafoner Gemeinden eine eigene Schule mit eigener Leitung zu errichten sei, beigepflichtet. Schulleiter Ganahl Edmund verweist abschliessend auf die Notwendigkeit der Errichtung einer eigenen Sonderschule im Montafon für schwachbegabte Schüler. Die Gemeindevertretung spricht sich einhellig für die Errichtung einer derartigen Sonderschule aus und beauftragt den Vorsitzenden, diesbezüglich beim Bezirksschulrat eine entsprechende Eingabe einzubringen. zu 5.) Die am 11.6.1964 in Innsbruck verstorbene Frl. Durig Ilse, Tochter des verewigten Hofrates Prof. Arnold Durig /Tschagguns, hat ihren Liegenschaftsbesitz in Tschagguns (Heimat Latschau Nr. 119 mit Inventar) gemäß letztwilliger Verfügung vom 28.5.1964 der Marktgemeinde Schruns vermacht mit der Auflage, daß die Hinterlassenschaft für die Errichtung eines Neubaues zur Unterbringung des Montafoner Heimatmuseums und zu dessen weiterer Ausstattung zu verwenden ist. Der Antrag dieses mit verschiedenem Auflagen (Legate, Übernahme der Todfallkosten usw.) beschwerten Vermächtnisses wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Die Vlbg. gemeinn. Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft m.b.H. in Dornbirn (VOGEWOSI) beabsichtigt von Thöny Franz, Schruns und dessen Tochter Bitschnau Lotte, Vandans, ein ca. 1, 40 Hektar umfassendes Bauareal an der Umfahrungsstrasse (Au) für die Errichtung weiterer Mietwohnungshäuser anzukaufen. Die Marktgemeinde Schruns, die an der Errichtung dieser Wohnhäuser sehr interessiert ist, erklärt sich bereit, der VOGEWOSI zwecks Erleichterung der Finanzierung dieses Grundankaufes bis einschliesslich 1966 einen Zinskostenzuschuss in Höhe von 4 % der 1, 5 Mill. Schilling betragenden Kaufsumme zu leisten. Auf diese Verkäufer soll eingewirkt werden, daß sie mit einer Verlegung des Termines für die Ausbezahlung der Kaufsumme gegen Ende d. Jahres einverstanden sind, sodaß in diesem Jahre möglichst keine Zinsaufwendungen erwachsen. Ferner soll auf die VOGEWOSI Einfluss genommen werden, daß die auf dem kaufgegenständlichen Grundbesitz vorgesehenen Wohnhausbauten in gefälliger, bodenständiger Bauweise geplant werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Holzakkordant Kaufmann H. / Dornbirn obliegt die Waldräumung im Gde.Waldbereich Rafanegg nach Abschluss der Schlägerung der Marktgemeinde Schruns. Diese Waldräumung wird dem Stofleth Jakob, Schruns Nr. 115 zu S 6.je Festmeter geschlägerten Nutzholzes übertragen. Für das im Zuge dieser Räumung abfuhrbereit an den Rafanegg-Weg gestellte Nutzholz erhält Stofleth Jakob, soferne die Marktgemeinde Schruns das Holz für sich beansprucht, eine Vergütung von S 200.- je Festmeter. Das übrige anfallende Holz, wird, soweit die Marktgemeinde Schruns darauf keinen Anspruch erhebt, dem Räumungsübernehmer überlassen. Stofleth Jakob und die übrigen bei der Waldräumung beschäftigten Arbeitskräfte sind von der Marktgemeinde Schruns bei der Vlbg.Gebietskrankenkasse anzumelden. Die für die Genannten auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Endabrechnung für die durchgeführte Waldräumung in Abzug zu bringen. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 8.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Tennisclub Montafon, Schruns, ein Ehrenpreis (Pokal im Werte von ca. 400. - 500.-) anlässlich der in Schruns zur Austragung gelangenden Vlbg. Tennismeisterschaften; (Einstimmige B.) b) dem Minigolf-Sportclub Schruns für die Austragung des Internat. Montafoner-Hochjochpokal-Turniers S 800.-; (Einstimmige B.) c) der Harmoniemusik Schruns aus Anlaß der Erringung des guten Erfolges beim Vlbg. Bundes-Musikfest in Rankweil ein Sonderbeitrag von S 1800.- für Zwecke der Kameradschaftspflege (Abendunterhaltung bezw. Ausflug in Begleitung der Ehefrauen). Die Überreichung von je einem Geschenkskorb an Vorstand Fiel Franz und Kapellmeister Dir. Blaut wird nachträglich genehmigt. (Einstimmige Beschlussfassung). d) dem Pfarrkirchenchor für 1964 S 4.000.-. (Einst. Beschlussf.) e) dem Österr. Schwarzen Kreuz, Lds.Verband Vorarlberg S 500.- (E.B.) in Annahme eines Dringlichkeitsantrages: f) den Fussball-Club Schruns anlässlich seines Aufstieges in die LandesLiga für den weiteren Ausbau der Sportplatzanlage (Umkleideräume, Brauseu. WC Anlage) S 5.000.- als einmaliger Sonderbeitrag. (Stimmenmehrheitl. Beschlussfassung; 3 Stimmen für S 3.000.-) zu 9.) Für einen Wohnhausanbau beim Hause, Schruns, Ausserlitzstr. Nr. 109 (Pfeifer Rudolf) wird gegenüber Gp. 83/4 (Weg) mit Zustimmung des Anrainers (Dr. Sander Hermann) eine Abstandsnachsicht von 4, 00 m bis auf 1, 80 m erteilt. (Einstimmige Beschlussfassung.) Der lastenfreien Abschreibung der Gp. 1143/6 (Baugrundstück Tschugmell Wendelin, Schruns 682) und einer Teilfläche der Gp. 1236 (zwecks Vergrösserung des Baugrundstückes Neyer Roman, Schruns 579) im Bereiche des „Rain-Weges“ sowie einer Realteilung des landw. Anwesen, Schruns-Kapieschaweg Nr. 264 (Küng Monika mit Miteigentümer) wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Der Ausgabe des vom Verkehrsverband Montafon neu herausgebrachten „Montafoner Bildbandes" an die Entlaßschüler der Volks- u. Hauptschule Schruns wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 11.) a) Die Stelle einer weibl. Kanzleikraft im Marktgemeindeamt Schruns (Hauptverwaltung) – Frl. Bitschnau Sieglinde scheidet mit 1.9.1964 über eigenen Wunsch aus dem Gemeindedienst - wird mit Frl. Ganahl Marianne, Schruns Nr. 826, neu besetzt. Entlohnung nach dem Gde. Ang. Ges., Verw. Grp. d Geh. St. 1. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Ein Beitritt zu dem vom Vlbg. Gemeindeverband vorgelegten neuen Kollektivvertrag für die „Gemeindearbeiter“ wird über Antrag des Finanzausschusses vorerst bis zu den Beratungen für das Gemeindebudget 1965 zurückgestellt. Das Gemeindeamt wird beauftragt, bis zu diesem Zeitraum festzustellen, wieviel Gemeinden im Landesbereich den neuen Kollektivvertrag angenommen haben. (Einstimmige Beschlussfassung). zu В Unter BERICHTE wird zur Kenntnis gebracht: a) das Vorliegen einer Eingabe von Grundeigentümern» deren Grundbesitz zwischen Ill und Umfahrungsstrasse mit einem Bauverbot belegt wurde mit dem Ersuchen um Aufhebung dieses Verbotes; -5- b) daß nunmehr die Campingplatzanlage unterhalb der Flurstrasse (Thöny Josef, Schruns Nr. 55} von der Bezirkshauptmannschaft Bludens als Baubehörde II. Instanz genehmigt worden ist und da 12 die Anrainer mit ihren Einsprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurden; c) das Vorliegen von Einsprüchen seitens der Anrainer gegen die beabsichtigte Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (Eigentumswohnungen), bestehend aus Keller-Erd- 1. und 2. Obergeschoß, sowie ausgebautem Dachgeschoß, (Bauwerber Krois Alfred - Varrone Kurt / Dornbirn); d) daß das I. Baulos des neuen Güterweges Schruns - Bartholomäberg der Güterweginteressentschaft zur Betreuung bezw. Erhaltung übergeben und die Ausführung des II. Bauloses (Fortsetzung des Wegbaues „vom Dörfli bis Bartholomäberg / Zentrum“) der Bauunternehmung Fa. Ing. Jäger / Schruns vergeben wurde; e) daß die Vorarbeiten für die Verbauung der Wang – Barguß- u. Theuß – Lawinenzüge abgeschlossen erscheinen (Aufwand S 36.000.-) und nunmehr das endgültige Projekt für die Lawinenverbauungsmaßnahmen ausgearbeitet wird; f) daß die Wasserversorgungsanlage (Projekt Dipl. Ing. A. Kaufmann / Dornbirn) am 18.6.1964 anstandslos abgewickelt werden konnte; und g) daß die Projektierung für den neuen Güterweg Briferweg – Hofweg – Kapieschaweg seitens der Agrarbezirksbehörde Bregenz in Angriff genommen wurde. Leider hat sich nunmehr in letzter Zeit der Landwirt Berthold Franz, Schruns, Nr. 317, gegen die vorgesehene Führung der Wegtrasse ob seinem Stall ausgesprochen, sodaß sich neuerlich eine Verzögerung in den Planungs- u. Vorbereitungsarbeiten ergibt. In diesem Zusammenhang ergibt sich wiederum eine längere Aussprache hinsichtlich der dringend erforderlichen Instandsetzung der Wege in den Parzellen Brif und Gamplaschg. Angeregt wird der Einsatz einer Planierraupe zur Schaffung verschiedener Ausweichstellen. Entsprechend der seinerzeitigen Beschlussfassung soll der Bauausschuss in nächster Zeit an einem Sonntag-Nachmittag eine Wegbegehung vornehmen. Die Niederschrift über die vorausgegangene Sitzung der Gemeindevertretung wird – Einwendungen gegen die Fassung derselben werden nicht vorgebracht – als genehmigt erklärt. Ende der Beratung: 23.45 Uhr Tag der Verlautbarung: 9.7.1964 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)