19690311_GVE030

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1969-03-11
Erscheinungsdatum 1969-03-11
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 12.2.1969 Niederschrift über die am Dienstag, den 11.3.1969 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 3o.öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hütter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Wekerle Harald, Vonier Robert, Kleber Ludwig und Walser Kurt für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Dipl. Ing. Jäger Karl-Ludwig für die Ortspartei Schruns; Konzett Manfred und Tschann Werner für die FPÖ; und Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Jenny Lothar, Bauer Rudolf, Nels Josef. Erledigte Tagesordnung: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Kanalisation Wagenweg; Vergabe; 2. Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1968; Entscheidung über eingebrachte Berufungen; 3. Grundverkehrs-Ortskommission; Bestellung der Mitglieder; 4. Gesetzesbeschlüsse des Vlbg. Landtages; Stellungnahme; a) Strassengesetz; b) Landesvolksabstimmungsgesetz; c) Abänderung der Landesverfassung; d) Bestattungsgesetz; Bauvorhaben Krois Alfred/Dornbirn; Entscheidung über eingebrachte Berufung; Konzessionsansuchen - Lokalbedarf: a) Klomfar Helga, Schruns Nr.727; Kaffeehaus; b) Juen Renate , Schruns Nr. 699; Fremdenpension; c) Barbisch Karl/Rankweil; Mietwagen (Omnibus); 7. Stand Montafon; Bürgschaft für die Montafonerbahn AG.Schruns; -2BESCHLÜSSE Vor Eingang in die Tagesordnung wird ein Dringlichkeitsantrag des Vorsitzenden Über die Aufnahme des TO.Pkt.7 (Stand Montafon; Bürgschaft für die Montafonerbahn AG.)einstimmig angenommen. Zu 1.) Der Antrag des Finanz- und Bauausschusses wird verlesen. In diesem wird die Vergabe der Bauarbeiten für die Kanalisation Wagenweg an die Fa. Hilti und Jehle/Feldkirch als Bestbieter vorgeschlagen. GV. Dipl. Ing. Jäger stellt die Anfrage über den Stand der Verhandlungen betreffend den Wagenwegausbau, der doch unmittelbar mit dem Kanalisationsbau in Zusammenhang steht. Der Vorsitzende vertritt die Meinung, dass Anrainerverhandlungen aussichtsreicher wären, wenn der Gde.Vertretungsbeschluss vom 22.10.1968 (Beharrungsbeschluss vom 29.1.1969 ) welcher eine Fahrbahnbreite von 6, 00 m plus 1, 50 m Gehsteig vorsieht, doch noch auf eine Fahrbahnbreite von 5.00 m plus 1, 50 m Gehsteig abgeändert würde. Die vorangeführten Fahrbahnbreiten beinhalten die 0, 50 m Bankett nicht. GV. Fritz Ernst weist mit Nachdruck darauf hin, dass die finanziellen Einsparungen bei einer gleichzeitigen Durchführung der Kanalisationsund Strassenarbeiten bestimmt in einem Ausmaße wären, die eine Rückstellung der Vergabe der Kanalisationsarbeiten rechtfertigen würden. Dem wird entgegengehalten, dass das Zeitprogramm des Wasserwirtschaftsfonds unter allen Umständen eingehalten werden muß und daher eine Rückstellung der Kanalisationsarbeiten aus terminlichen Gründen nicht möglich erscheint. Es sollen nunmehr die Arbeiten für die Wagenweg-Kanalisation in der Welse ausgeführt werden, dass die Teilstücke Illeinmündung - Auweg und Landhaus Riffler bis Silvrettastrasse (Casaplana) zuerst in Angriff genommen werden. Das Hauptstück Wagenweg käme dann im Herbst nach Saisonende zur Ausführung. In der nun anschliessenden Abstimmung werden bei einer Gegenstimme (GR Ganahl Edmund) die Arbeiten für. den Ausbau der Ortskanalisation Wagenweg Baulos I und II der Fa. Hilti und Jehle/Feldkirch zum Offertrichtpreis von S 2.223.426.— vergeben. Hiezu wird noch bemerkt, dass im Auftragsschreiben an die Fa. Hilti und Jehle darauf verwiesen wird, dass bei Vergabe der Strassenbauarbeiten an eine andere Firma der Fa. Hilti und Jehle keinerlei Rechte erwachsen und gegenüber der Marktgemeinde Schruns keine Sonderkosten verrechnet werden können. Weiters darf die Lohnerhöhung vom 1.4.1969 der Marktgemeinde Schruns keine Mehrkosten bringen, da diese Erhöhung bereits über ein Jahr bekannt ist. In Erweiterung dieses TO.Pkt wird einvernehmlich eine Kommission bestellt, welche baldmöglichst die Verhandlungen mit den Anrainern des Wagenweges bezüglich Strassenausbau aufnehmen soll. Nach längerer Debatte werden nachstehende Herren als Verhandlungsmitglieder bestellt: Bürgermeister Isele Eugen, Vizebürgermeister Schmidt Karl, GR. Durig Franz, GV. Gantner Christian. GR. Fritz Josef gibt namens der FPÖ bekannt, dass seine Fraktion keinen Vertreter zu diesen Verhandlungen entsenden werde, da die FPÖ bei GrundVerhandlungen, in denen den Anrainern etwas geboten werden konnte, nicht zur Teilnahme eingeladen wurden. Um den gemeinsamen Bau von Kanal und Strasse zu ermöglichen, wird die Verhandlungskommission ermächtigt, Verhandlungen auf der Basis von 5, 50 m (einschliesslich Bankett) und 1, 50 m zu führen. Zu 2.) Die eingebrachten Berufungen gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen 1968 werden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig in jedem Falle auf den Antrag des Finanzausschusses verwiesen. GR. Durig erläutert die wirtschaftliche Lage des Milchhofes Bludenz bezüglich seiner Verkaufsstelle in Schruns. Auf Grund der vorgebrachten Argumente wird die Punktezahl für die Milchtrinkstube von 15o Punkte auf 75 Punkte herabgesetzt. Die übrigen Entscheidungen des Finanzausschusses werden bestätigt. Es ergibt sich nachfolgende Sachlage: Einspruchwerber Amann Anton, Silbertal Punktezuteilung Entscheidung der Gde.Vertretung 50 Belassung! 150 Belassung! Weinhaus Dorner, Götzis 15 Belassung! Erhard Franz jun., Schruns Nr.846 70 Belassung! Gamon Emil, Schruns Nr.797 30 Belassung! Grabher August, Schruns Nr. 497 30 Herabsetzung 20! Kunz Josefine, Schruns Nr. 69 70 Belassung! Brauerei Frastanz, Depot Wachter Nr. 476 Milchhof Bludenz, Milchtrinkstube 150 Herabsetzung 75! Milchhof Bludenz, Verkaufsgeschäft 400 Herabsetzung 200! Marent Jodok, Schruns Nr. 445 Fa. Stolz Markus, Bludenz Unterweger Resi, Silbertal Vallaster Ehrenfried, Schruns Nr. 41 50 250 70 130 Herabsetzung 30! Belassung! Herabsetzung 50! Belassung! Fa. Vonbank August, Schruns Nr. 711 150 Belassung! Die Abstimmung hierüber erfolgt einstimmig. Während der Abwesenheit von GR. Ganahl Edmund wird nochmals über die Zuteilung von 25 Beitragspunkten auf Wunsch desselben beraten. Obwohl sich der Gemeindevorstand in -4seiner Sitzung vom 11.2.1969 in Anbetracht der grossen Verdienste, die sich Dir. Ganahl um die Interessen des Fremdenverkehrs erworben hat, ausdrücklich auf eine Beitragsleistung des Genannten verzichtete, spricht sich die Gde.Vertretung über ausdrücklichen Wunsch von Dir. Ganahl, für eine Vorschreibung von 25 Beitragspunkten pro Jahr aus. Dies kann jedoch erst ab dem Jahre 1969 erfolgen, da für die Pestsetzung von Beitragspunkten allein der Einschätzungsbeirat zuständig ist. Zu 3.) Gemäss §11 Abs.2 des Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 55/68 sind seitens der Gde.Vertretung die Mitglieder der Ortskommission in Vorschlag zu bringen und vom Bürgermeister zu bestellen. Bisher waren als Mitglieder der GrundverkehrsOrtskommission tätig: Mangeng Josef, Landwirt, Schruns Brugger Georg, Landwirt, Schruns Pfeifer Werner, Architekt, Schruns Nr. 206 Nr. 134 Nr. 650 In längerer Debatte wird besonders darauf verwiesen, dass bisher keine Mitglieder der Ortskommission aus dem Bereich Gamplaschg-Brif waren. Dies führte des öfteren zu Schwierigkeiten bei Entscheidungen über Grundteilungen in diesen Parzellen, infolge mangelhafter Kenntnis der Örtlichkeit. Es sollen nunmehr über Vorschlag der Gde.Vertretung nachstehende Herren vom Bürgermeister als Kommissionsmitglieder bestellt werden: Brugger Georg, Landwirt, Schruns Schnetzer Ludwig, Landwirt, Schruns Hutter Josef, Zimmermeister, Schruns Nr. 134 Nr. 303 Nr. 526 und als Ersatzmänner: Both Johann, Landwirt, Schruns Durig Werner, Landwirt, Schruns Kleber Albert, Zimmermeister, Schruns Nr. 407 Nr. 194 Nr. 110 Dieser Beschluss wird einstimmig gefaßt. Zu 4. a) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben des Vlbg.Gemeindeverbandes zur Verlesung, in welchem sich dieser gegen die Volksabstimmung ausspricht. Aus dem Gesetzestext selbst werden jene Paragraphen zur Verlesung gebracht, welche die Gemeinden insbesondere betreffen. In längerer Debatte werden insbesonders die Paragraphen 5 und 6, 10, 23, 24, 25 und 31 teils für die Gemeinde als nicht praktikabel, teils als schwere finanzielle Belastung der Gemeinde und teils als Eingriff in das persönliche Eigentum, betrachtet. Es wird daher einstimmig die Abhält unfeiner Volksabstimmung verlangt. Zu den übrigen Gesetzesvorlagen über b) das LandesVolksabstimmungsgesetz c) Abänderung der Landesverfassung u. d) Bestattungsgesetz werden ebenfalls einstimmig keine Volksabstimmungen verlangt. -5- Zu 5.) Der Bürgermeister hat mit Bescheid vom 16.1.1969 über Ansuchen des Krois Alfred / Dornbirn die Errichtung eines Eigentumswohnblocks (Wohnblock III) auf Gp. 1041 KG. Schruns an der Batloggstrasse genehmigt. Gegen die Erteilung dieser Baugenehmigung hat RA. Dr. Piccolruaz / Bludenz als Vertreter verschiedener Anrainerparteien in offener Frist Berufung eingelegt. Der Bescheid des Bürgermeisters, die Berufung von RA. Dr. Piccolruaz und eine Stellungnahme hiezu von RA. Dr. Czinglar, als Vertreter des Bauwerbers, werden vollinhaltlich verlesen. Laut hieramts eingeholtem Sachverständigen-Gutachten wird die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Bescheides bestätigt. Der Vorsitzende enthält sich der Debatte und der Abstimmung, bei welcher gegen die Stimmen von GR. Hutter Josef und GV. Brugger Georg der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltlich bestätigt, und der Berufung keine Folge gegeben wird. Zu 6.a) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Konzession zum Betrieb eines Kaffeehauses für Klomfar Helga, Schruns Nr. 727 wird gegen die Stimmen von GR. Schmidt Karl und GV. Brugger Georg als gegeben erachtet. b) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Konzession für eine Fremdenpension für Juen Renate, Schruns Nr. 699, welcher die Zurücklegung der Konzession von Frau Bradlwarter Maria zugrunde liegt, wird einstimmig als gegeben erachtet. c) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Mietwagenkonzession (Omnibus) für Barbisch Karl / Rankweil, mit dem Standort Bartholomäberg / Gantschier wird, was das Interesse der Marktgemeinde Schruns betrifft, einstimmig als nicht gegeben erachtet. Zu 7.) Um die Erneuerungsarbeiten am Oberbau der Bahn fortsetzen zu können, hatte die Montafonerbahn AG. die Absicht ein ERP-Darlehen in Höhe von S 3, 5 Millionen aufzunehmen. Mit Beschluss vom 25.2.1965 war der Stand Montafon bereit, die Bürgschaft hiefür zu übernehmen. Nachdem eine Zuteilung von ERP-Mitteln nicht zustande kam, hat nun die Montafonerbahn AG. die Möglichkeit, vom PensionsInstitut der Österr. Privatbahnen ein Darlehen in Höhe von S 3 Millionen zu bekommen. Zur Sicherstellung dieses Darlehens ersucht die Montafonerbahn AG. den Stand Montafon um die Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler. Der Standesausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.2.1969 diesem Ansuchen stattgegeben. Diesem Beschluss wird gemäss § 10 der Standesstatuten einstimmig die Zustimmung erteilt. Es wird bemerkt, dass der Beschluss des Standesausschusses vom 25.2.1965 über die Bürgschaftsübernahme für ein S 3, 5 Millionen ERP-Darlehen gegenstandslos geworden ist. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 29. öffentl. Sitzung der Gde.Vertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 24.00 Uhr Tag der Verlautbarung: 12.3.1969 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) M./ (Bürgermeister)