19690129_GVE029

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:00
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1969-01-29
Erscheinungsdatum 1969-01-29
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 30.1.1969 Niederschrift über die am Mittwoch, den 29.1.1969 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefunden 29. öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Juen Franz Josef, Hutter Josef, Ganahl Edmund, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Vonier Robert und Kieber Ludwig für die ÖVP; Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig, Rieder Hans und Bitschnau Arnold für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Konzett Manfred und Nels Josef für die FPÖ; und Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Beatimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Wekerle Harald, Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert und Tschann Werner. Erledigte Tagesordnung: BESCHLUSS GEGENSTÄNDE 1. Gemeinde Voranschlag 1969; 2. Hebesätze der Gemeindesteuern und Abgaben 1969; 2. Stemer Thilbert, Schruns Nr. 321; Erstellung einer Materialseilbahn; Beitrag zur Freihaltung der Schipiste; 4. Realteilung Jenny, Schruns Nr. 443; Antrag des Gemeindevorstandes; 5. Wagenweg; neuerliche Beschlussfassung über die Ausbaubreite; c. Konzessionsansuchen - Lokalbedarf; a) Schlatter Anton, Schruns Nr.7l6; Mietwagengewerbe; b) Durig Renate, Schruns Nr. 199; Gast- und Schankgewerbe (Fremdenheim; BESCHLÜSSE: Zu 1.) Der Vorsitzende gibt einen allgemeinen Bericht zum Gemeindevoranschlag 1969 und verweist dabei auf die diesbezügl. Beratungen des Gemeindevorstandes v. 15.1.1969 und des Finanzausschusses v.22.1.1969. Das Ergebnis dieser Beratungen liegt nunmehr als Entwurf zur Entscheidung und Beschlussfassung vor. Die Gruppen werden im einzelnen durchbesprochen und hiezu gestellte Fragen beantwortet. Im Besonderen wird vermerkt: zu Gruppe 0: Allgemeine Verwaltung Keine Debatte. zu Gruppe 1: öffentliche Sicherheit GR. Ganahl und GV. Nels verweisen auf die Notwendigkeit, eine zwekmässige Lösung des Verkehrsproblems während der Hauptsaisonzeiten besonders im Ortszentrum zu finden. Der Vorsitzende, GR. Ganahl, GV. Brugger und GV. Nels werden sich mit dieser Angelegenheit befassen und entsprechende Verkehrspläne ausarbeiten, die evtl. nur in Verkehrsspitzen zur Anwendung gelangen. zu Gruppe 2: Schulwesen GR. Ganahl gibt zu bedenken, dass die hoch scheinenden Ausgaben-Ansätze für das Schulwesen durch die stetig steigende Sohülerzahl bedingt sind. Er zeigt anhand von Zahlenmaterial die Bewegung der Schülerzahlen im Bereich der Marktgemeinde Schruns auf. Demnach ergibt sich folgendes Bild: Volksschule Schruns: Schuljahr 1964/65 ............ 219 Schüler Schuljahr 1968/69 ............ 288 Schüler Steigerung: 31 % Polytechn. Lehrgang: Schuljahr 1966/67 ............ 71 Schüler Schuljahr 1968/69 ............ 55 Schüler Rückgang: 22 % Hauptschule Schruns: Schuljahr 1964/65 ............ 224 Schüler Schuljahr 1968/69 ............ 328 Schüler Steigerung: 46 % Derzeit besuchen die Volksschule Gamprätz ..... die Volksschule Gamplaschg ... ein Gymnasium (bis 15 Jahr) .. ein Gymnasium (16 - 19 Jahre) berufsbildende Schulen ....... 62 Schüler 32 Schüler ca. 50 Schüler ca. 40 Schüler ca. 20 Schüler An den Universitäten studieren ca. 30 Schrunser. In diesem Zusammenhang wird von GR. Ganahl wieder auf das Problem der einklassigen Schulen und die Wichtigkeit der Bildung der bäuerlichen Bevölkerung verwiesen. Nach Ansicht von GR. Fritz ist ein Schulhausneubau für die Marktgemeinde Schruns in absehbarer Zeit nicht mehr möglich. Die Schülerzahl der Gemeinden St.Gallenkirch und Gaschurn würde die Errichtung einer Hauptschule in der "Innerfratte" rechtfertigen. Diesbezügl. müßte seitens der Marktgemeinde Schruns bei den Landesbehörden interveniert werden. zu Gruppe 3: Kulturwesen GV. Schreiber gibt einen umfassenden Bericht über die statt gefundene Neugründung einer Harmoniemusik in der Parzelle Gantschier. Für diese Parzelle besteht ein sich in seinen Grenzen deckender Schul- und Kirchensprengel, der sich auf die Gemeindegebiete Schruns und Bartholomäberg erstreckt. Die Bevölkerung setzt sich aus 173 Familien mit insgesamt 780 Personen zusammen. 80 Familien wohnen im Gemeindegebiet von Bartholomäberg, 75 in Schruns und l8 in Vandans. Es war daher ein berechtigter Wunsch der Bevölkerung, für die in diesem Bereich stattfindenden Festlichkeiten eine eigene Musikkapelle zu besitzen. Eine Haussammlung bei den Familien in der Parzelle ergab über S 50, 000.--, die Vlbg. Illwerke AG. spendeten S 25.000.— und von der Gemeinde Bartholomäberg wurden S 30.000.— für diesen Zweck bewilligt. Die Instrumente für 32 Musiker kosten ca. S 180, 000.—, die Musikkapelle hat aber bereits 44 aktive Mitglieder. Als besonders wertvoll wird von GV. Schreiber bezeichnet, dass zur Hauptsache junge Burschen zu den Mitgliedern zählen und damit gute Jugendarbeit geleistet wird. Für die Belebung des Kulturlebens wird von GR. Ganahl die Errichtung einer Musikschule für das Tal Montafon als äußerst notwendig erachtet. Hier würde der Nachwuchs für die Musikkapellen herangebildet und der Grundstock für einen neuen Aufschwung des musikalischen Lebens im Ort gelegt. An den Schulen des Tales soll durch eine Umfrage die Anzahl der Interessenten erhoben werden. zu Gruppe 4: Fürsorgewesen und Jugendhilfe. Die von GV. Nels aufgezeigten Unklarheiten im Besitzverhältnis der Kindergartengebäude des Pfarrkindergartens werden vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass anlässlich der Gde. Vorstandssitzung vom 20.1.1969 mit dem Pfarrherrn die Klärung und Besitzregelung eingeleitet wurde. GV. Nels spricht sich für eine Übernahme des gesamten Kindergartenwesens durch die Gemeinde aus, da dies eine Angelegenheit der Gemeinde sei. Vbgm. Schmidt entgegnet hiezu, dass in vielen Orten neben den kommunalen auch konfessionelle Kindergärten bestehen und die Übernahme des Pfarrkindergartens durch die Gemeinde nur vermehrte finanzielle Lasten mit sich bringen würde. Allerdings sollte in Zukunft die finanzielle Beihilfe auf die Übernahme der anteiligen Personalkosten beschränkt bleiben. zu Gruppe 5: Gesundheitswesen Hierzu ergibt sich keine Debatte. zu Gruppe 6: Bau-Wohnungs- und Siedlungswesen GV. Dipl. Ing. Jäger nimmt zum beabsichtigten Neubau eines Bauhofes Stellung und vertritt die Ansicht, dass bei dem derzeitigen Schuldenstand der Gemeinde die Planung hiefür sparsam erfolgen sollte. Über Anfrage von GR. Ganahl teilt der Gemeindekassier mit, dass die Endabrechnung für den Ausbau der Silvrettastrasse noch nicht erfolgen konnte, da von zwei Betrieben die erbrachten Leistungen noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Endkostensumme wird aber im Rechnungsabschluss 1968 ausgewiesen. Bezügl. der Sanierung des Weges von der Abzweigung Unterdorfstrasse-Feld sind noch Verhandlungen mit der Familie Böhm zur Ablösung des erforderlichen Grundes zu führen. zu Gruppe 7: öffentliche Einrichtungen GV. Nels bringt hier besonders das Problem der Müllabfuhr für Hotelbetriebe zur Sprache. Der Anfall an sperrigen Gütern ist zu Saisonzeiten so groß, dass eine Unterbringung in Mülltonnen nicht mehr möglich ist. Es wäre zu prüfen, ob für solche Betriebe nicht fahrbare Groß-Mullbehälter zweckmäßig wären. Von mehreren Sprechern wird auf die Notwendigkeit einer planvollen Plattenbekämpfung verwiesen. Der Beschluss der Gemeindevertretung von Tschagguns, den Forderungsbetrag an das Schwimmbad Schruns nicht mehr zu bezahlen, wird mit Befremden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Tschagguns ist schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass bei Aufrechterhaltung dieses Beschlusses die gewährten Vergünstigungen für die Tschaggunser Bevölkerung und die Gäste mit Tschaggunser Gästekarte bei Benützung des Schrunser Schwimmbades nicht mehr gegeben werden können. Bezüglich des Ansatzes der Investitionsrücklage für Fremdenverkehrseinrichtungen wurden in der Sitzung des Finanzausschusses vom 22.1.1969 Anträge von GV. Wekerle und GR. Fritz gestellt. Diese gelangen zur Verlesung. Einstimmig wird die Meinung vertreten, dass gemäss dem Antrag von GR. Fritz der im Entwurf vorgesehene Betrag von S 212.800.— nicht erhöht werden soll. Für die geplanten Fremdenverkehrsprojekte wird von GR. Fritz die Raum- und Finanzierungsplanung als vordringlich bezeichnet. Weiters sollen die Investitionen für den Fremdenverkehr klar bezeichnet sein, da seiner Meinung nach z.B. Gehsteige und Strassenbeleuchtung eine Notwendigkeit auch für die einheimische Bevölkerung darstellen. GR. Ganahl richtet ein dringendes Ersuchen an den Bürgermeister, für spezielle Sachgebiete Referenten aus dem Kreis der Gemeindevertretung zu bestellen, die ihn in seiner umfangreichen Arbeit entsprechend entlasten würden. In der Angelegenheit Schwimmbadbau Tschagguns sprechen sich GR. Durig und GV. Nels für eine Beteiligung mit 50% an diesem Projekt im Rahmen einer Betriebsgesellschaft aus, da dadurch dar Marktgemeinde Schruns ein entsprechendes Mitspracherecht gesichert wäre. GR. Ganahl und GV. Dipl. Ing. Jäger vertreten die Meinung, dass das Mitspracherecht in einem entsprechenden, von einem Juristen ausgearbeiteten Vertrag klar und rechts gültig festgelegt werden muß. Über die Gruppe 8: Wirtschaftliche Unternehmungen und die Gruppe 9: Finanz- und Vermögensverwaltung werden keine Debatten abgeführt. Vor Durchführung der Abstimmung stellt GR. Ganahl namens des verhinderten Fraktionsobmannes der Ortspartei GV. Fritz Ernst die Anfrage, welche Spazierwege im -5– Arbeitsprogramm 1969 zur Errichtung bezw. Verbesserung vorgesehen sind. Der Vorsitzende bezeichnet insbesonders: 1. Illweg Bahnhof Tschagguns-Kaltenbrunnen; 2. - " - Materialprüfanstalt der VIW. zur Gampadellsbrücke (Wuhrdamm) 3. Wanderweg in Verlängerung des Auweges von Vallaster Theodor zur Umfahrungsstrasse sowie zur Silvrettastrasse; 4. Waldweg Kloster Oauenstein bis Gebrüder Brugger/Gantschier und mehrere Wanderwege im Gebiet Kapell-Kropfen-Brif. GR. Fritz ersucht dringend, für das kommende Jahr jedem Gemeindevertreter eine komplette Ausfertigung des Gde. Voranschlages auszufolgen. Er erachtet dies im Hinblick auf die im Verlaufe eines Jahres notwendig werdenden Informationen der Bevölkerung unbedingt notwendig. In der nun folgenden Abstimmung wird der Gemeindevor anschlag 1969 mit Gesamteinnahmen von S 22.845.700.-- und Gesamtausgaben von S 23.845.700.— einstimmig genehmigt. Die für die Abgangsdeckung erforderliche Aufnahme eines Kredites in laufender Rechnung in Höhe von S 1.000.000.-und zwar: S 500.000.-- bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns und S 500.000.— bei der Sparkasse der Stadt Bludenz wird ebenfalls einstimmig genehmigt. Zu 2.) Die Hebesätze für Gemeindesteuern - und Abgaben werden nicht im Einzelnen verlesen, da ausser den durch Landesgesetz erfolgten Erhöhungen der Gemeindeverwaltungsabgaben keine Änderungen erfolgt sind. Lediglich in der Handhabung der Reduzierung der Wasseranschlussgebühren auf die Hälfte, die bisher jedem Anschlusswerber zugute kam, der den Nachweis der zeitlichen Grundsteuerbefreiung für sein Wohnhaus vom Finanzamt erbrachte, werden die diesbezügl. Bestimmungen neu verfaßt. Die Textierung lautet wie folgt: „Bei Nachweis der Zuerkennung einer zeitlichen Grundsteuerbefreiung für einen Neubau, kann die Gemeindevertretung über Ansuchen die Rückvergütung der Hälfte der Anschlussgebühr genehmigen. Der Finanzausschuss hat jedes Ansuchen bezügl. der sozialen Bedürftigkeit des Antragstellers zu überprüfen und einen Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen." Bezügl. der Kanalanschlussgebühren bemerkt GR. Hütter, dass «diese für manchen Anschlusspflichtigen eine untragbare Belastung bedeuten. Vbgm. Schmidt spricht sich für entsprechende Ratenzahlungen auf längere Fristen aus, während GR. Durig die Handhabung dieser Gebührenordnung für die Landwirte als kaum durchführbar bezeichnet. GR. Fritz weist jedoch darauf hin, dass mit jeder Abänderung der Syntax Warning: Invalid Font Weight bestehenden Kanalgebührenordnung das gesamte Kanalisationsprojekt aus dem Konzept gerät und dass die vom Wasserwirtschaftsfond gewährten Darlehen auf Grund der zu erwartenden Einnahmen von Anschlussgebühren gegeben wurden. Eine Abänderung sei daher nicht möglich. -6- Die Gemeindesteuern - und Abgabenordnung für 1969 der Marktgemeinde Schruns wird in der Abstimmung einstimmig genehmigt. In eigener Abstimmung wird die Abänderung der Bestimmungen über die Rückvergütung der Hälfte der Wasseransshlussgebühren einstimmig genehmigt. Zu 3.) Der Landwirt Stemer Thilbert, Schruns Nr. 521 beabsichtigt, zur rationelleren Bewirtschaftung seiner Grundstücke eine Materialseilbahn zu erstellen. Anlässlich der Kommissionierung dieses Vorhabens wurden über Antrag der Marktgemeinde Schruns zur Freihaltung der Schiabfahrtspiste Vorsehreibungen erlassen, die in der technischen Ausführung Mehrkosten in Höhe von S l6.000.-- für den Bauwerber ausmachen. Der Übernahme von S 8.000.-- durch die Marktgemeinde Schruns wird einstimmig zugestimmt. Die restlichen S 8.000.— wären von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. als gleichberechtigter Interessent zu tragen. Zu 4.) Über Antrag des Gemeindevorstandes wird den getroffenen Vereinbarungen über die Realteilung mit der Familie Jenny Agnes, Schruns, Wagenweg Nr. 443 einstimmig die Zustimmung erteilt. Die Vereinbarung ist in der Niederschrift über die Besprechung mit Lokalaugenschein vom l6.11.1968 und der diesbezügl. Stellungnahme der Familie Jenny vom 29.11.1968 festgehalten und wird vollinhaltlich verlesen. Zu 5.) Gemäss Absprache in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 8.1.1969 könnte mit den Anrainern des Wagenweges in Verhandlung getreten werden, wenn sich die Ausbaubreite auf 5, 00 m und 1, 50 m Gehsteig beschränken würde. Um eine Verhandlungsbasis zu erhalten, wird nochmals überlas mit Beschluss der Gemeindevertretung v. 22.10.68 genehmigte Ausbauprojekt, welches 6, 00 m Fahrbahn und 1, 50 m Gehsteig vorsieht, beraten. GV. Brugger, GV. Nels und GV. Dipl. Ing. Jäger sprechen sich grundsätzlich für die beschlossene Ausbaubreite von 6, 00 m aus. Während GV. Brugger eine Verlegung der Baufluchtlinie auf 1, 5o m bis zum Strassenrand zur Milderung der entstehenden Härten vorschlägt, spricht sich GV. Schreiber aus gestalterischen Gründen dagegen aus. GR. Durig ist der Ansicht, dass mit der Sperrung der Strasse für den Durchzugslastenverkehr für die Anrainer eine gewisse Erleichterung gegeben wäre. GV. Nels stellt den Antrag, die Gemeindevertretung möge beschliessen, dass die Ausbaubreite mit 6, 00 m zuzügl. 1, 50 m Gehsteig zur Ausführung gelangt. In schriftlicher Abstimmung werden 11-Ja und 11-Nein-Stimmen abgegeben Gemäss § 39 Abs.2 des Gemeindegesetzes gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt, was in diesem Falle bedeutet, dass es bei dem Gde.Vertretungsbeschluss vom 22.10.1968 in gegenständlicher Sache verbleibt. Ein zweiter Antrag zur Abstimmung wurde nicht gestellt. -7- Zu 6.) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer a) Mietwagenkonzession für Sohlatter Anton, Schruns, Ausserlitzstrasse Nr. 716 (auf Grund der Zurücklegung durch Neyer Berta, Schruns, Silvrettastrasse Nr. 13); b) Gast- und Schankgewerbekonzession in der Form eines Fremdenheimes für Durig Renate, Schruns, Silvrettastrasse Nr. 199 wird ohne Debatte einstimmig als gegeben erachtet. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 0.15 Uhr Tag der Verlautbarung: 30.1.1969 M./ MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 30.I.1969 Niederschrift über die am M i t t w o c h , den 29.1.1969 abends um 2o, 15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefunden 29.öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm.Schmidt Karl und die Gemeinderäte Juen Franz Josef, Hütter Josef, Ganahl Edmund, Fritz Josef und Durls; Franz, sowie die Gemeindevertreter und -ESyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rsatzmänner Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothfcr, Vonier Robert und Kieber Ludwig für die ÖVP; Gantner Christian, Dipl.Ing.Jäger K.Ludwig, RiM2£ Hans und Bltschnau Arnold für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Konzett Manfred und Nels Josef für die FPÖ; und Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit Ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG.entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend : Wekerle Harald, Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert und Tschann Warner. Erledigte Tagesordnung: BESCHLUSS GEGENSTÄNDE 1- ri emeinde Voranschlag 19^9; 2. Hebesätze der Gemeindesteuern und Abgaben 1969; 2- S t e m e r Thilbert, Schruns Nr.221; Erstellung einer Materialseilbahn; Beitrag zur Freihaltung der Schipiste; 4. Realteilung Jenny, Schruns Nr.442; Antrag des Gemeindevorstandes; 5. Wagenweg; neuerliche Beschlussfassung über die Ausbaubreite; c. Konzessionsansuchen - Lokalbedarf;: a) Schlatter Anton, Schruns Nr.7l6; Mietwagengewerbe; b; Durig Renate, Schruns Nr.199;Gast- und Schankgewerbe (Fremden heim; BESCHLÜSSE : Zu 1.) Der Vorsitzende gibt einen allgemeinen Bericht zum Gemeindevorsnschlag 1969 und verweist dabei auf die diesbezügl.Beratungen des Gemeindevorstandes v.15.1.1969 und des Finanzausschusses v.22.1.1969. Das Ergebnis dieser Beratungen liegt nunmehr als Ent wurf zur Entscheidung und Beschlussfassung vor. Die Gruppen werden im einzelnen durchbesprochen und hiezu gestellte Fragen beantwortet. Im Besonderen wird vermerkt : zu Gruppe 0 s Allgemeine Verwaltung Keine Debatte. ./. zu Gruppe 1 : öffentliche Sicherheit GR.Ganahl und GV.Nels verweisen auf die Notwendigkeit, eine zwekmässige Lösung de» Verkehrsproblems während der Haupts&isonzeiten besonders im Ortszentrum zu finden. Der Vorsitzende, GR.Ganahl, GV.Brugger und GV.Nels werden sich mit dieser Angelegenheit befassen und ent sprechende Verkehrspläne ausarbeiten, die evtl.nur in Verkehrsspitzen zur Anwendung gelangen. zu Gruppe 2 : Schulwesen GR.Ganahl gibt zu bedenken., dass die hoch scheinenden ' Ausgaben-Ansätze für das Schulwesen durch die stetig steigende Schülerzahl bedingt sind. Er zeigt anhand von Zahlenmaterial die Bewegung der Schülerzahlen im Bereich der Marktgemeinde Schruns auf. Demnach ergibt sich folgendes Bild : Volksschule Schruns : Schuljahr 1964/65 219 Schüler Schuljahr 1968/69 288 Schüler Steigerung:31 % Polytechn.Lehrgang : Schuljahr 1966/67 Schuljahr 1968/69 71 Schüler 55 Schüler Rückgang: 22 % Hauptschule Schruns : Schuljahr T ^ T 7 ^ Schuljahr 1968/69 224 Schüler 328 Schüler Steigerung:46 % Derzeit besuchen 62 Schüler die Volksschule Gamprätz die Volksschule Gamplaschg ... 32 Schüler ca. 50 Schüler ein Gymnasium (bis 15 Jahr) .. ca. 4o Schüler ein Gymnasium (l6 - 19 Jahre) ca. 2o Schüler berufsbildende Schulen An den Universitäten studieren ea«2o Schrunser. In diesem Zusammenhang wird von GR.Ganahl wieder auf das Problem der einklassigen Schulen und die Wichtigkeit der Bildung der bäuerlichen Bevölkerung verwiesen. Nach Ansicht von GR.Pritz ist ein Schulhausneubau für die Marktgemeinde Schruns in- absehbarer Zeit nicht mehr möglich. Die Schülerzahl der Gemeinden St.Gallenkirch und Gaschurn würde die Errichtung einer Hauptschule in der " Innerfratte " rechtfertigen. Diesbezügl.müßte seitens der Marktgemeinde Schruns bei den Landesbehörden interveniert werden. zu Gruppe 3 : Kulturwesen GV.Schreiber gibt einen umfassenden Bericht über die statt gefundene Neugründung einer Harmoniemusik in der Parzelle Gantschier. Für diese Parzelle besteht ein sich in seinen Grenzen deckender Schul- und Kirchensprengel, der sich auf die Gemeindegebiete Schruns und Bartholomäberg erstreckt.Die Bevölkerung setzt sich aus 173 Familien mit insgesamt 780 Personen zusammen. 80 Familien wohnen im Gemeindegebiet von Bartholomäberg, 75 in Schruns und l8 in Vandans. Es war daher ein berechtigter Wunsch der Bevölkerung, für die in diesem Bereich statt findenden Festlichkeiten eineSyntax Warning: Invalid Font Weight eigene Musikkapelle zu besitzen. Eine Haussammlung bei den Familien in der Parzelle ergab über S 50, 000.--, die Vlbg.Iiiwerke AG. spendeten S 25*000.— und von äsr Gemeinde Bartholomäberg wurden S 30, 000.— für diesen Zweck bewilligt. Die Instrumente für 22 Musiker kosten ca. S 180, 000.—, die Musikkapelle hat aber bereits 44 aktive Mitglieder. Als besonders wertvoll wird von GV.Schreiber bezeichnet, dass zur Hauptsache Junge Burschen zu den Mitgliedern zählen und damit gute Jugendarbeit geleistet wird. Für die Belebung des Kulturlebens wird von GR.Ganahl die Errichtung einer Musikschule für das Tal Montafon als äußerst notwendig erachtet. Hier würde der Nach wuchs für die Musikkapellen herangebildet und der Grund stock für einen neuen Aufschwung des musikalischen Lebens im Ort gelegt. An den Schulen des Tales soll durch eine Umfrage die Anzahl der Interessenten erhoben werden. zu Gruppe 4 ; Fürsorgewesen und Jugendhilfe. Die von GV.Nels aufgezeigten Unklarheiten im Besitz Verhältnis der Kindergartengebäude des Pfarrkinder gartens werden vom Vorsitzenden dahingehend beant wortet, dass anlässlich der Gde.Vorstandssitzung vom 20.I.1969 mit dem Pfarrherrn die Klärung und Besitzregelung eingeleitet wurde. GV.Nels spricht sich für eine Übernahme des gesamten Kindergartenwesens durch die Gemeinde aus, da dies eine Angelegenheit der Gemeinde sei. Vbgm.Schmidt entgegnet hiezu, dass in vielen Orten neben den kommunalen auch konfessionelle Kindergärten bestehen und die Übernahme des Pfarrkindergartens durch die Gemeinde nur vermehrte finanzielle Lasten mit sich bringen würde. Allerdings sollte in Zukunft die finanzielle Beihilfe auf die Übernahme der anteiligen Personalkosten beschränkt bleiben. zu Gruppe 5 : Gesundheitswesen Hierzu ergibt sich keine Debatte. zu Gruppe 6 : Bau-Wohnungs- und Siedlungswesen GV.Dipl.Ing.Jäger nimmt zum beabsichtigten Neubau eines Bauhofes Stellung und vertritt die Ansicht, dass bei dem derzeitigen Schuldenstand der Gemeinde die Planung hie für sparsam erfolgen sollte, über Anfrage von GH.Ganahl teilt der Gemeindekassier mit, dass die Endabrechnung für den Ausbau der Silvrettastrasse noch nicht erfolgen konnte, da von zwei Betrieben die erbrachten Leistungen noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Endkosten summe wird aber im Rechnungsabschluss 1968 ausgewiesen. Bezügl.der Sanierung des Weges von der Abzweigung Unterdorfstrasse-Feld sind noch Verhandlungen mit der Familie Böhm zur Ablösung des erforderlichen Grundes zu führen. zu Gruppe 7 : öffentliche Einrichtungen GV.Nels bringt hier besonders das Problem der Müllabfuhr für Hotelbetriebe zur Sprache. Der Anfall an sperrigen Gütern ist zu Saisonzeiten so groß, d&ss eine Unterbringung in Mülltonnen nicht mehr möglich ist.Es wäre zu prüfen, ob für solche Betriebe nicht fahrbare GroßMullbehälter zweckmässig wären. Von mehreren Sprechern wird auf die Notwendigkeit einer planvollen Ratten bekämpfung verwiesen. Der Beschluss der Gemeindevertretung von Tschagguns, den Forderungsbetrag an das Schwimmbad Schruns nicht mehr zu bezahlen, wird mit Befremden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Tschagguns ist schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass bei Aufrechterhaltung dieses Beschlusses die gewährten Vergünstigungen für die Tschaggunser Bevölkerung und die Gäste mit Tschaggunser Gästekarte bei Benützung des Schrunser Schwimmbades nicht mehr gegeben werden können. Bezüglich des Ansatzes der Investitionsrücklage für Fremdenverkehrseinrichtungen wurden in der Sitzung des Finanzausschusses vom 22.1.1969 Anträge von GV.Wekerle und GR.Fritz gestellt. Diese gelangen zur Verlesung. Einstimmig wird die Meinung vertreten, dass gemäss dem Antrag von GR.Fritz der im Entwurf vorgesehene Betrag von S 212, 8oo.— nicht erhöht werden soll. Für die geplanten Fremdenverkehrsprojekte wird von GR.Fritz die Raum- und Finanzierungsplanung als vordringlich bezeichnet. Weiters sollen die Investitionen für den Fremdenverkehr klar bezeichnet sein, da seiner Meinung nach Z.B.Gehsteige und Strassenbeleuchtung eSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ine Notwendigkeit auch für die einheimische Bevölkerung darstellen. GR.Ganahl richtet ein dringendes Ersuchen an den Bürger meister, für spezielle Sachgebiete Referenten aus dem Kreis der Gemeindevertretung zu bestellen, die ihn in seiner umfangreichen Arbeit entsprechend entlasten würden. In der Angelegenheit Schwimmbadbau Tschagguns sprechen sich GR.Durig und GV.Nels für eine Beteiligung mit 5o % an diesem Projekt im Rahmen einer Betriebsgesellschaft aus, da dadurch dar Marktgemeinde Schruns ein ent sprechendes Mitspracherecht gesichert wäre. GR.Ganahl und GV.Dipl.Ing.Jäger vertreten die Meinung, dass das Mitspracherecht in einem entsprechenden, von einem Juristen ausgearbeiteten Vertrag klar und rechts gültig festgelegt werden muß. Uber die Gruppe 8 ; Wirtschaftliche Unternehmungen und die Gruppe 9 t Finanz-und Vermögensverwaltung werden keine Debatten abgeführt. Vor Durchführung der Abstimmung stellt GR.Ganahl namens des verhinderten Fraktionsobmannes der Ortspartei GV.Fritz Ernst die Anfrage, welche Spazierwege im Arbeits- 1 - 5Programm 1969 zur Errichtung bezw. Verbesserung vor gesehen sind. Der Vorsitzende bezeichnet insbesondere ; 1. Illweg Bahnhof Tschagguns-Kaltenbrunnen; 2. - " - Materialprüf&nstalt der VlW.zur Gampadellsbrücke (Wuhrdamm) 3. Wanderweg in Verlängerung des Auweges von Vall&ster Theodor zur Ümfahrüngsstrasse sowie zur Silvretfca strasse; 4. Waldweg Kloster Gauenstein bis Gebrüder Brugger/Gantschier und mehrere Wanderwege im Gebiet Kapell-KropfenBrif. GR.Fritz ersucht dringend, für das kommende Jahr jedem Gemeindevertreter eine komplette Ausfertigung des Gde. Voranschlages auszufolgen. Er erachtet dies im Hinblick auf die im Verlaufe eines Jahres notwendig werdenden Informationen der Bevölkerung unbedingt notwendig. In der nun folgenden Abstimmung wird der Gemeindevor anschlag 1969 mit Gesamteinnahmen von S 22, 845.7oo.— und Gesamtausgaben von S 23*845.700«— einstimmig genehmigt. Die für die Abgangsdeckung erforderliche Aufnahme eines Kredites in laufender Rechnung in Höhe von 3 1/000.000.»und zwar : S 5oo»ooo.-- bei der Spar-und Darlehenskasse für Montafoh in Schruns und S 500*000»— bei der Sparkasse der Stadt Bludenz wird ebenfalls ein^timmlff genehmigt. Zu 2.) Die Hebesätze für Gemeindesteuern - und Abgaben werden nicht im Einzelnen verlesen, da ausser den durch Landesgesetz erfolgten Erhöhungen der Gemeindeverwaltungs abgaben keine Änderungen erfolgt sind. Lediglich in der Handhabung der Reduzierung der Wasseranschluss gebühren auf die Hälfte, die bisher jedem Anschluss werber zugute kam, der den Nachweis dei» zeitlichen Grundsteuerbefreiung für sein Wohnhaus vom Finanzamt erbrachte, werden die diesbezügl•Bestimmungen neu, verfaßt.Die Textierung lautet wie folgt : n Bei Nachweis der Zuerkennung einer zeitlichen Grundsteuerbefreiung für einen Neubau, kann die Gemeinde Vertretung über Ansuchen die Rückvergütung der fiälfte der Anschlussgebühr genehmigen. Der Finanzausschuss hat jedes Ansuchen bezügl.der sozialen Bedürftigkeit des Antragstellers zu überprüfen und einen Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen. " Bezügl.der Kanalanschlussgebühren bemerkt GR.Hütter, dass «diese für manchen Anschlusspflichtigen eine untragbare Belastung bedeuten. Vbgm.Schmidt spricht sich für entsprechende Ratenzahlungen auf längere Fristen aus, während GR.Durig die Handhabung dieser Gebührenordnung für die Landwirte als kaum durchführbar bezeichnet. GR.Fritz weist jedoch darauf hin, dass mit jeder Abänderung der bestehenden Kanalgebührenordnung das gesamte Kanalisationsprojekt aus dem Konzept gerät und dass die vom Wasserwirtschaftsfond gewährten Darlehen auf Grund der zu erwartenden Einnahmen von Anschlussgebühren gegeben wurden. Eine Abänderung sei daher nicht möglich. Dia Gemeindesteuern - und Abgabenordnung für 1969 der Marktgemeinde Schruns wird in der Abstimmung einstimmig genehmigt. In eigener Abstimmung wird die Abänderung der Bestimmungen über die Rückvergütung der Hälfte der Wasseranschlussgabühren einstimmig genehmigtSyntax Warning: Invalid Font Weight . Der Landwirt S t e m e r Thilbert, Schruns Nr.521 beabsichtigt, zur rationelleren Bewirtschaftung seiner Grundstücke ein« Materialseilbahn zu erstellen. An iäswlioh der Kommissionierung dieses Vorhabens wurden* über Antrag der Marktgemeinde Schruns zur Freihaltung der Schiabfahrtspiste Vorsehreibungen erlassen, die in d£r technischen Ausführung Mehrkosten in Höhe von S l6, ooo.-- für den Bauwerber ausmachen. Der Uber« nähme von S 8, ooo.-- durch die Marktgemeinde Schruns wird einstimmig zugestimmt. Die restlichen S Ö, ooo.— wären von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H.als gleichberechtigter Interessent zu tragen. Uber Antrag des Gemeindevorstandes wird den getroffenen Vereinbarungen über die Realteilung mit der Familie Jenny Agnes, Schruns, Wagenweg Nr.443 einstimmig die Zustimmung erteilt. Die Vereinbarung ist in der Nieder schrift über die Besprechung mit Lokalaugenschein vom l6.ll.i968 und der diesbezügl.Stellungnahme der Familie Jenny vom 29.ll.i968 festgehalten und wird vollinhaltlich verlesen. Gemäss Absprache in der Sitzung des GemeindeVorstandes vom 8.1.1969 könnte mit den Anrainern des Wagenweges in Verhandlung getreten werden, wenn sich d'ie Ausbau breite auf 5, 00 m und l, 5o m Gehsteig beschränken würde. Um eine Verhandlungsbasis zu erhalten, wird nochmals überlas mit Beschluss der Gemeindevertretung v.22.1o.68 genehmigte Ausbauprojekt, welches 6, 00 m Fahrbahn und 1, 5© m Gehsteig vorsieht, beraten. GV.Brugger, GV.Nels untj. GV.Dipl.Ing.Jäger sprechen sich grundsätzlich für die beschlossene Ausbaubreite von 6, 00 m aus. Während GV.Brugger eine Verlegung der Baufluchtlinie auf l, 5o m bis zum Strassenrand zur Milderung der entstehenden Härten vorschlägt, spricht sich GV.Schreiber aus gestalterischen Gründen dagegen aus. GR.Durig ist der Ansicht, dasstoitder Sperrung der Strasse für den Durchzugslastenverkehr für die Anrainer eine gewisse Erleichterung gegeben wäre. GV.Nels stellt den Antrag, die Gemeindevertretung möge beschliessen, dass die Aus .baubreite mit 6, 00 m zuzügl.l, 5o m Gehet«ig zur Aus führung gelangt. In schriftlicher Abstimmung werden IX-Ja und 11-Nein-Stimmen abgegeben Gemäss § 39 Abs.2 des Gemeindegesetzies gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt, was in diesem Falle bedeutet, dass es bei dem Gde.Vertretungsbeschluss vom 22.I0.1968 in gegenständlicher Sache verbleibt« Ein zweiter Antrag zur Abstimmung wurde nicht gestellt. Der Lokalbedarf für die Erteilung einer a) Mietwagenkonzession für Sohlatter Anton, Schruns, a J• ( a u f Grund der Zurücklegung durch Neyer Berta, S*ehrüns, Silvrettastrasse Nr. 13 }; b) Oast-uad Schankgewerbekonzession in der Form eines Fremdenheimes für Durig Renate, Schruna»Silvrettastrasse Nr.19S wird ohne Debatte einstimmig als gegeben erachtet. Gegen die Fassung der Niederschrift Uber die vorausgegangene 28.öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben» sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung : o, 15 Uhr Tag der Verlautbarung : 30.1.1969 M./