19630515_GVE039

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:00
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1963-05-15
Erscheinungsdatum 1963-05-15
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, аш 16.5.1963 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 15.5.1963 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschuld Schruns stattgefundene 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gde.Räte Kleber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Galehr Ferdinand für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; sowie Filippi Josef und Würbel Karl für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig. Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin und Ruprecht Ernst. Die Beschlussfähigket ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Neubau der Hauptschule-Baugenehmigungsverfahren; 2. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim - Überholung der Aussenfassade 3. Stand Montafon; Antrag auf Statutenänderung; 4. Gde.Wasserwerk; Darlehenaufnähme - Sicherung der Lifinarquellen; 5. Wildschadenvergütung - Jagdschlichter; 6. Weg-Benennungen; 7. Gewerbeangelegenheiten; Bitschnau Bruno, Nr. 830, Fremdenheimkonz.; Ausflugsfahrten-Veranstaltungen - Praxis; 8. Bauabstandsnachsichten; Konsumgenossenschaft Schruns; Erw.Anbau Emil u. Irma Gamon, Nr.797 – Garagenanbau; 9. Gde.Waage am Kirchplatz-Auflassung; 10. Belieferung der Geschäfte im Bereich der Dorfstraase Erlassung einer ortspol. Anordnung; В ALLFÄLLIGES UND BERICHTE Eingangs der Beratung gedenkt der Vorsitzende des am 4.5.1963 verstorbenen langjährigen Volksschuldirektor i. R. Heinzle Gottfried unter Würdigung seiner Verdienste. Die Anwesenden erheben sich zum Zeichen der Trauer von ihren Sitzen. A BESCHLÜSSE: zu 1.) Die Erteilung der Baugenehmigung für den Hauptschulneubau hat sich infolge der vom Anrainer Otto Wekerle, Schruns 43, eingebrachten Berufungen gegen eine Ausführung des Bauvorhabens mit 0 m Bauabstand gegenüber der Gp. 149/2 verzögert. Der Vorsitzende gibt einen Bericht über die in letzter Zeit im Gegenstande geführten Besprechungen mit den zuständigen Referenten beim Amt der VIbg. Landesregierung am 19.04.1963, über die in weiterer Folge vorgenommene Umplanung des Bauvorhabens zwecks Ermöglichung einer Einhaltung des vollen gesetzlichen Bauabstandes gegenüber dem Anrainergrundbesetz Wekerle (Variante B) und die Stellungnahme des Lehrkörpers -2- der Hauptschule Schruns hierzu, sowie über das Ergebnis der am 7.5. und 10.5.1963 mit Otto Wekerle geführten Verhandlungen zwecks Erreichung seiner Zustimmung zur Errichtung des Hauptschulneubaues mit einem von 0 m auf 1, 20 m vergrösserten Abstand gegenüber der Gp. 149/2. Am 14.5.1963 fand in Anwesenheit von Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Längle und Lds. OBR. Dipl. Ing. Riedmann vom Amt d. VIbg. Landesregierung eine letzte Aussprache mit dem Anrainer Wekerle statt, um denselben zu einer Mässigung seiner Forderungen - im besonderen hinsichtlich der geforderten Abtretung von ca. 600 m2 Grund vom Armenhausbühel - zu bewegen, die jedoch ergebnislos verlief. Otto Wekerle sprach sich für ein Abwarten auf die endgültige Entscheidung der Vlbg. Landesregierung über seinen eingebrachten Rekurs aus. Der Gemeindevertretung obliegt es nunmehr, zwecks Vorlage eines entsprechenden Berichtes an die Vlbg. Landesregierung sich für eine der nachstehend angeführten Lösungen zu entscheiden: a) Errichtung des Hauptschulneubaues nach der Umplanung Variante B bei Einhaltung des vollen gesetzl. Bauabstandes gegenüber dem Anrainergrundbesitz Wekerle; oder b) Akzeptierung der Forderungen des Anrainers Wekerle in vollem Ausmaße für seine Zustimmung zur Errichtung des Hauptschulneubaues mit 1, 20 m Abstand gegenüber Gp. 149/2; oder c) Errichtung des Hauptschulneubaues nach der Variante A (seinerzeit mit dem I. Rang ausgezeichnetes Projekt) mit einem von 0 m auf 1, 20 m verbesserten Abstand gegenüber dem Anrainergrundbesitz Wekerle und Abwarten der endgültigen Entscheidung der Vlbg. Landesregierung über den dort vorliegenden Rekurs des betroffenen Anrainers. Es ergibt sich in weiterer Folge eine längere Debatte, bei der zum Ausdruck kommt, daß eine Akzeptierung der Anrainerforderungen in vollem Umfange, im besonderen die bereits erwähnte Grundabtretung bei künftigen Verhandlungen zwecks Grundabtretungen zu verschiedenen Vorhaben der Gemeinde nicht abzusehende Folgen nach sich ziehen würde und daher aus öffentlichen Rücksichten nicht vertretbar erscheine. GV Nels Josef bringt auf Grund der gegebenen Schwierigkeiten und unter Hinweis auf die ungünstigen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Errichtung des Hauptschulneubaues nach der vorgesehenem Situierung am Armenhausbühel auf die Gemeinde (Auflassung des Marktfeldservitutes, Verlegung des Marktfeldes, Pachtzinsleistung für den Schulspielplatz usw.) eine Resolution ein, eine anderweitige Situierung des Bauvorhaben ernstlich in Erwägung zu ziehen und im Fremdenverkehrsinteresse von einer totalen städtischen Verbauung des Ortskerns Abstand nehmen zu wollen. Er erklärt aus diesen Gründen, einer Lösung des Hauptschulneubaues nach der derzeit vorgesehenen Situierung nicht zustimmen zu können und ersucht um diesbezgl. protokollarische Festhaltung. Zu dieser Resolution wird auf verwiesen, daß alle seinerzeitigen Bemühungen auf Sicherung eines anderweitigen geeigneten Baugrundstückes in entsprechender Verkehrslage für die Errichtung der neuen Hauptschule erfolglos waren und daß auch derzeit die Erwerbung eines ausreichend großen Baugrundstückes im engeren Ortsbereich nicht möglich ist. -3- Schliesslich spricht sich die Gemeindevertretung über Antrag (GV. Würbel) stimmenmehrheitlich bei einer Gegenstimme (GV Nels J.) für die Errichtung der neuen Hauptschule nach der Variante A (seinerzeit mit dem I. Rang ausgezeichnetes Wettbewerbsprojekt) bei Einhaltung eines von 0 m auf 1, 20 m vergrösserten Abstandes gegenüber Gp. 149/2 (Wekerle Otto) aus. Gleichzeitig sichert die Gemeindevertretung in Annahme eines Zusatzantrages (Kleber J.) dem Anrainer Otto Wekerle die für einen eventuellen Umbau des Stallobjektes Bp. 12 im Rahmen der mit dem Liegenschaftseigentümer besprochenen Varianten erforderliche Erteilung der Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Gemeindegrundbesitz zu. Auf Grund dieser Entscheidung der Gemeindevertretung darf nunmehr mit einer umgehenden Erledigung der Anrainerberufung durch die Vlbg. Landesregierung als Berufungsbehörde II. und letzter Instanz gerechnet werden. zu 2.) Einer Renovierung der Aussenfassade des Gde.Krankenhauses St.Josefsheim wird zugestimmt. Die hiefür erforderlichen Arbeiten werden wie folgt vergebens a) die Baumeisterarbeiten an Stukkateurmeister Stocker Siegfried, Schruns Nr. 704 zum Richtpreis von S 52.490, -; b) die Malerarbeiten an die ARGE Neyer August, Schruns Nr. 647, und Metzer Fritz, Schruns Nr. 164, zum Richtpreis von S 43.347, -; und c) die Schreinerarbeiten für die Süd- und Westfassade) an die Fa. Kieber Werner, Schruns Nr.732, zum Richtpreis von S 31.000.- (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner wird einem Umbau der Kühlanlage im Wirtschaftstrakt des Gde.Krankenbauses von Luftkühlung auf Wasserkühlung durch die Fa. Kiechel & Hagleitner, Bregenz (S 7.850.-) zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Die derzeit geltenden Statuten für den Ausschuss des Stand Montafon sehen unter § 5 vor, daß im Falle [daß] ein Bürgermeister der 8 Forstfondsgemeinden nicht im Besitze das Standesbürgerrechtes sein sollte, die betreffende Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen Standesbürger zu wählen hätte, der an Stelle des Bürgermeisters Mitglied des Standesausschusses wid und der die betreffende Gemeinde in allen Angelegenheiten des Stand Montafon zu vertreten hat. Die Gemeindevertretung spricht sich stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen) dafür aus, beim Stand Montafon den Antrag auf Änderung der Statuten bezw. Erlassung getrennter Statuten sowohl für den Stand als Verwalter des Forstfonds und dem Stand als Interessengemeinschaft der Montafoner Gemeinden und Verwalter des nicht zum Forstfonds gehörenden Vermögen einzubringen. In den abgeänderten bezw. neuen Statuten wäre festzulegen, daß der jeweilige Bürgermeister, ungeachtet, ob er das Standesbürgerrecht besitzt oder nicht, im Standesausschuss die Interessen seiner Gemeinde bei der Verwaltung des nicht zum Forstfonds -4- gehörenden Vermögen des Stand Montafon zu vertreten hat und daß den zuständigen Gemeindevertretungen vor der Fassung von Beschlüssen hinsichtlich grösserer vermögenswirksamer Vorhaben ein entsprechendes Mitspracherecht gesichert wird. zu 4.) Zur Herstellung des Ausgleiches für den Voranschlag 1963 des Wasserwerkes Schruns ist die Aufnahme eines Landesdarlehen vorgesehen. Nach Vorliegen einer diesbezgl. Zusage seitens des Amtes der Vlbg. Landesregierung stimmt die Gemeindevertretung einhellig der Aufnahme eines Darlehens von S 100.000.-, zu 4 % p.a., rückzahlbar in 5 Jahresraten, beginnend im Jahre 1964, zu. Ferner wird den Vereinbarungen mit den Eigentümern der Lifinarquellen (Versell Agatha und Versell Meinrad, Nr. 228 und Schallner Emilie, Nr. 554 sowie Wittwer Albert, Gaschurn Nr. 74), betreffend die Erwerbung, der 2 Lifinarquellen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Schruns und des für die Errichtung der Quellfassungsanlagen benötigten Grundes zugestimmt. Lifinarquelle I (Versell / Schallner) Schüttungsvermögen 2 – 10 sec – lt. Pauschalkaufpreis: S 5.000.- + S 10.- je m2 Grund Sonstige Leistungen: Verlegung einer Versorgungsleitung für die Maisäßobjekte und unentgeltliche Wasserüberlassung ohne Mengenbeschränkung für die derzeit bestehenden Objekte; Lifinarquelle II (Wittwer) Schüttungsvermögen 3 – 15 sec-lit. Pauschalkaufpreis: S 1.000.- pro Sekundenliter, berechnet nach dem Jahresdurchschnitt-Schüttungsvermögen der Quelle nach vorausgegangener 3jähriger Beobachtung und Messung der gefassten Quelle; Vorauszahlung 1963 S 5.000.-; + S 10.- je m2 Grund Sonstige Leistungen: Verlegung einer Versorgungsleitung für die Maisäßobjekte und unentgeltliche Überlassung des benötigten Wassers ohne Mengenbeschränkung des benötigten Wassers ohne Mengenbeschränkung für die derzeit bestehenden Objekte; sowie Gewährung eines unentgeltlichen Anschlusses an die Gde.Wasserleitung (Befreiung von der einmaligen Anschlussgebühr) für einen etwaigen von Tschugmell Mathilde, geb. Wittwer, Schruns Nr. 78, im Bereich der Marktgemeinde Schruns erstellten Wohnhausneubau; (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Als Schlichter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen zur Entscheidung über eingebrachte Anträge auf Wild- bezw. Jagdschadenvergütung wird der gerichtl. Beeidete Ortsschätzer Mangeng Josef, Schruns 206, bestellt. (Einstimmige Annahme.) Zu 6.) Der Verbindungsweg: Batloggstrasse – Lagerhaus der Spar- u. Darlehenskasse f. M. – linkss. Litzdammweg erhält die Bezeichnung Grütweg, der neue Güterweg im Gamprätz, Abzweigung vom Fratteweg beim Wohnhaus Epple – Kehre beim Nebengut Stofleth Nr. 235 wird mit Bargusweg benannt. -5- Eine Benennung des Erschliessungsweges vom Veltlinerweg in Richtung Rain (Thöny Joh. Jos. Erben) wird vorerst zurückgestellt, da die vom Kulturausschuss vorgeschlagene Benennung mit Wiesenrain unzweckmässig erscheint. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Fremdenheim-Konzession gem. § 16 Gew.O. zu Gunsten des Bitschnau Bruno, Schruns-Batloggstrasse Nr. 830, wird als gegeben erachtet. Die Konzessionserteilung wird befürwortet. (Einstimmige Beschlussfassung.) Zu einem Schreiben von Dir. Martini Louis, betreffend die Handhabung der Werbung von Kurgästen zu Ausflugsfahrten in das benachbarte Ausland, wird Stellung bezogen. Nach Fühlungnahme mit der BH Bludenz hat die Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit, diese Werbetätigkeit, soweit sie nicht gegen Anstand, Sitte und verkehrspolizeiliche Vorschriften verstößt, zu unterbinden. Die örtlichen Autounternehmer sollen mittels eines Rundschreibens neuerlich dazu verhalten werden, in erster Linie und bevorzugt Fahrten im Inlandsbereich auszuschreiben. zu 8.) Für einen Erweiterungsbau der Konsumgenossenschaft Schruns reg. Gen. m. b. H. wird gegenüber der Gp. 23/3 (Liechtensteiner Berta, Innsbruck) mit Zustimmung der Anrainerin eine Abstandsnachsicht von 4, 00 bis zu 1, 00 m erteilt. (Einstimmige Beschlussfassung). Hingegen wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen) für einen Garagenanbau der Eheleute Emil und Irma Gamon, Schruns Nr. 797, eine erforderliche Bauabstandsnachsicht von 4, 00 bis auf 0, 70 m nicht erteilt, da diesbezgl. Zwischen den Anrainern keine Einigung zustande kam. Zu 9.) Einer Auflassung der reparaturbedürftigen, wegen der zu geringen Wiegekapazität (5.099 kg) den derzeitigen Erfordernissen nicht mehr entsprechenden Gemeinde-Brückenwaage am Kirchplatz wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). Als Ersatz für diese Waage steht künftighin evtl. zumindest für die Jahreshauptzeit die neue 30-TonnenWaage der Fa. STAG, Schruns, auf dem Umschlagplatz der Vlbg. AG zur Verfügung. Zu 10.) Zwecks Gewährleistung einer hinkünftigen Freihaltung des beidseitigen Zuganges in die Dorfstrasse, für welche seinerzeit ein „Allgemeines Fahrverbot“ erlassen wurde, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung einer ortspolizeilichen Anordnung durch den Bürgermeister aus, wonach eine Belieferung der im Bereiche des Kirchplatzes und der Dorfstrasse gelegenen Geschäfte bezw. Betriebe im Wege einer Abstellung von Lieferfahrzeugen auf dem Kirchplatz bezw. bei der Zufahrt von der Silbertalerstrasse zur Dorfstrasse ab sofort täglich an Werktagen nur mehr in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 10.00 Uhr vormittags erfolgen darf. Überdies soll das Abstellen der Lieferfahrzeuge unbedingt so erfolgen, daß der Zugang zur Dorfstrasse in Fahrbahnbreite für den übrigen Verkehr frei bleibt. Diese ortspolizeiliche Anordnung soll vorerst nur für die Lieferfahrzeuge der Gemüsehändler Gültigkeit haben. -6- Unter Allfälligem Wird angeregt (GV Fritz E.), den Parkplatz vor dem Gemeindeamtsgebäude als „Kurzparkzone“ zu erklären, um ein Dauerparken zum Nachteil der Kurzbesucher von Schruns abzustellen. Nach Anlegung zusätzlicher Parkplätze – in diesem Zusammenhange wird wiederum eine ehemöglichste Verlegung des Heimatmuseums angeregt – sollte eine Umgestaltung des Platzes vor dem Gemeindeamt in eine Grünanlage in Erwägung gezogen werden. Der Vorsitzende begrüsst diese Absicht grundsätzlich, verweist jedoch auf die großen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von anderweitiger Parkfläche. Unter Berichte bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: daß Vlbg. Landesregierung zum Baukostenaufwand der neuen Hauptschule Schruns aus Mitteln der „Besonderen Bedarfszuweisungen“ einen 25 %igen Förderungsbeitrag bewilligt hat und hievon für den 1. Bauabschnitt im laufenden Jahr S 750.000.- zur Anweisung gelangen; Ferner sind der Gemeindevertretung im Wege einer schriftlichen Vorlage folgende Berichte zur Kenntnis gebracht worden: 1.) Hauptschulneubau; Vergabe der Statik und des Projektes f. d. Heizungsanlage und die Sanitären Anlagen-Handhabung der örtlichen Bauleitung; 2.) Ausbau d. Rhätikonstrasse; Errichtung einer Gehsteiganlage von der Litz bis zum Grundbesitz der VIW an der Batloggstrasse; 3.) Schwimmbadüberholung – Änderungen; 4.) Verkehrsamt Schruns – Personaleinsatz-Prospektedruck; 5.) Kindergarten-Lösung; 6.) Batlogghalle-Terminvergabe; 7.) Nutz- u. Brennholzabverkäufe; Gde.Grundbesitz - Verpachtung 1963; 8.) Museumsgebäude-Überholung; 9.) Kinderferienaktion 1963; 10.) Gemeindeamt-Volksschulgebäude-Staubsaueranschaffung; 11.) Umfahrungsstrasse – Einfriedungsmaterial – Flurschadenvergütung; 12.) Gemeindepersonal – Entlohnung – Dienstzeit; 13.) Gde.-Voranschlag 1963 – Genehmigung; 14.) Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. – Ausbau III. Sektion; Finanzierung; 15.) Wohnhaus Dorfstr. Nr. 35 – Einsturzgefahr 17.) Gde.Bautechniker – DienstantriSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight tt; Handhabung der Baupolizei; 18.) Ausbau d. Flurstrasse – Überholung d. Wasserleitungsanschlüsse; 19.) Krankenhaus; Verpflegskostensätze d. Sozialversicherungsinstitute; Entlohnung der Ärzte ab 1.4.1963; 20.) Ortsbeleuchtung-Ausbau Unterdorfstrasse u. Batloggstrasse; Änderung; Da die vorangeführten Berichte ohne Einwand zur Kenntnis genommen wurden, wird in den Fällen, bei denen eine Zustimmung der Gemeindevertretung nach den Bestimmungen der Gde.Ordnung erforderlich erscheint, eine solche als nachträglich gegeben erachtet. -7- Die Niederschrift über die vorausgegangene 38. Sitzung der Gemeindevertretung wird ohne Einwand genehmigt. Über Anfrage (GV Würbel) hinsichtlich der in den Protokollen vermerkten Entschuldigung von GV. Med. Rt. Doz. Dr. Albrich Edwin, der infolge seines Gesundheitszustandes an den Beratungen der Gemeindevertretung und deren Unterausschüssen nicht teilnehmen kann und jeweils die Entsendung eines Ersatzmannes veranlasst, wird entspr. Aufklärung gegeben. Hinsichtlich einer Anregung (Vbgm. Isele), künftighin in den Protokollen über die Sitzungen der Gemeindevertretung grundsätzlich keine Namen der Anträge oder besondere Anregungen einbringenden Mitglieder der Gemeindevertretung anzuführen, es sei denn, daß dies besonders gewünscht und beantragt werde, ergeben sich verschiedene Auffassungen. Infolge der umfangreichen Tagesordnung soll diese Angelegenheit als gesonderter Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung der Gde.Vertretung behandelt werden. Ende der Beratung: 23.45 Uhr Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./ über die am M i t t w o c h , den 15.5*1963 abends um 2o.l5 Uhr im Zeichensaal der Hauptschuld Schruns stattgefundene 39, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, 'die ßde.Räte Kleber Josef, Hutter Josef, Fritz ~Josef und Durig Franz ;sowie die GemeindeVertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar« Mag.Ph.Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin und Brugger Georg für die ÖVPj Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl.Ing., Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und "galehr Ferdinand für "die Ortspartei Sehruns; Fiel Franz., Bauer Rudolf und Nels Jo.^f für ji • ö; r. Filippi Je ef und Würbel Karl für di • SPÖ* Entschuldigt abwesends Erhart Ludwig, Med.Bfc.Doz.Dr.Alb n und Huprecht Ernst. Die Beschlussfähigke .t ist gegeben.Erledigte TAGÄ8 ORDNUNG! der Hauptschule Schruns hierzu, sowie ilb@r das Ergebnis der am 7*5* und lo»5»1963 mit Otto Wekerle geführten Verhandlungen zwecks Erreichung seiner Zustimmung zur Errichtung des Haupts.chulneubaues mit einem von 0 m auf l, 2o m vergrösserten Abstand gegenüber der Gp»149/2» Am 14»5.1963 fand in Anwesenheit von Bezirkshauptmann Hofrat Dr#Längl@ und Lds•OBR«Dipl»Ing*Riedmann vom Amt d.VIbg.Landesregierung eine letzte Aussprache mit dem Anrainer Wekerle stattj, um denselben zu einer Mässigung seiner Forderungenim besonderen hinsichtlich der geforderten Abtretung von ca»6oo m2 Grund vom Armenhausbühel -zu bewegen, die jedoch ergebnislos verlief«Otto Wekerle sprach sich für ein Abwarten auf die endgültige Entscheidung der Vlbg »Landesregierung über seinen eingebrachten Rekurs aus* Der Gemeindevertretung obliegt es nunmehr, zwecks Vorlage eine entsprechenden Berichtes an die VXbg»Landesregierung, sich für ein® der nachstehend angeführten Lösungen zu entscheiden? &) Errichtung t'iv i Hauptschulneubaues nach der Umplanung Variante B bfei Einhaltung des vollen gesetzl»Bauabstandes gegenüber den Anrainergrundbesits Wekerle1 oder fo)Akzeptierung de - Forderungen des Anrainers Wekerle in vollem Ausmaße für seine Zustimmung zur Errichtung des Hauptschulneub&ues mit 1.2o m Abstand gegenüber öp«149/2; oder c)Errichtung des Hauptschulneubaues nach der Variante A (seinerzeit mit dem I.Hang ausgezeichnetes Projekt) mit einem von 0 m auf l>2o nr verbesserten Abstand gegenüber dem Anrainerg »undbesitz Wekerle undSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Abwarten der endgültigen Entscheidung der Vlbg./Landesregierung über den . dort vorliegenden Rekurs des betroffenen Anrainers* Es ergibt sich in weiterer Folge eine längere Debatte, bei der zum Ausdruck k o m m t , d a g , B ^ f f£rderim^en _ in vollem Umfange, iia besonder die "bereits er^ wllffi B i m Verhandlungen zwecks Grundabtretungen zu verschiedenen Vorhaben der Gemeinde nicht abzusehende Folgen nach sich ziehen würde und daher aus öffentlich® i Rücksichten nicht vertretbar erscheine* QV»NelB • Jcsaf bringt auf @run<£'Tier g^geBeneä^ScHwierig-keiten und un- eHinweis auf die ungünstigen wirtschaftlichen Auawirkungen einer Errichtung des Hauptschulneubaues nach der vorgesehenem Situierung am Armenhausbühel auf die Gemeinde (Auflassung des M^rktfeldservitutes, Verlegung des Marktfeldes, Fachtzinsleisturig für den Schulspielplatz usw.) eine Resolution ein, eine anderweitige Situierung des Bauvorhaben ernstlich in Erwägung zu ziehen und im FremdenverkehrsInteresse von einer totalan städtischen Verbauung des Ortskerns Abstand nehmen zu wollen. Er erklärt, aus diesen Gründen , einer Lösung des Hauptschulneubaues nach der derzeit vorgesehenen Situierung nicht zustimmen zu können und ersucht um diesbezgl» protokollarische Festhaltung. Zu dieser Resolution wird auf verwiesen, daB alle seinerzeitigen Bemühungen auf Sicherung eines anderweitigen geeigneten Baugrundstückes in entsprechender Verkehrslage für die Errichtung der neuen Hauptschule erfolglos waren und daß auch derzeit die Erwerbung eines ausreichend großen Baugrundstückes im enteren Ortsbereieh nicht möglich ist. der Hauptschule Schruns hierzu, sowie ilb@r das Ergebnis der am 7*5* und lo»5»1963 mit Otto Wekerle geführten Verhandlungen zwecks Erreichung seiner Zustimmung zur Errichtung des Haupts.chulneubaues mit einem von 0 m auf l, 2o m vergrösserten Abstand gegenüber der Gp»149/2» Am 14»5.1963 fand in Anwesenheit von Bezirkshauptmann Hofrat Dr#Längl@ und Lds•OBR«Dipl»Ing*Riedmann vom Amt d.VIbg.Landesregierung eine letzte Aussprache mit dem Anrainer Wekerle stattj, um denselben zu einer Mässigung seiner Forderungenim besonderen hinsichtlich der geforderten Abtretung von ca»6oo m2 Grund vom Armenhausbühel -zu bewegen, die jedoch ergebnislos verlief«Otto Wekerle sprach sich für ein Abwarten auf die endgültige Entscheidung der Vlbg »Landesregierung über seinen eingebrachten Rekurs aus* Der Gemeindevertretung obliegt es nunmehr, zwecks Vorlage eine entsprechenden Berichtes an die VXbg»Landesregierung, sich für ein® der nachstehend angeführten Lösungen zu entscheiden? &) Errichtung t'iv i Hauptschulneubaues nach der Umplanung Variante B bfei Einhaltung des vollen gesetzl»Bauabstandes gegenüber den Anrainergrundbesits Wekerle1 oder fo)Akzeptierung de - Forderungen des Anrainers Wekerle in vollem Ausmaße für seine Zustimmung zur Errichtung des Hauptschulneub&ues mit 1.2o m Abstand gegenüber öp«149/2; oder c)Errichtung des Hauptschulneubaues nach der Variante A (seinerzeit mit dem I.Hang ausgezeichnetes Projekt) mit einem von 0 m auf l>2o nr verbesserten Abstand gegenüber dem Anrainerg »undbesitz Wekerle und Abwarten der endgültigen Entscheidung der Vlbg./Landesregierung über den . dort vorliegenden Rekurs des betroffenen Anrainers* Es ergibt sich in weiterer Folge eine längere Debatte, bei der zum Ausdruck k o m m t , d a g , B ^ f f£rderim^en _ in vollem Umfange, iia besonder die "bereits er^ wllffi B i m Verhandlungen zwecks Grundabtretungen zu verschiedenen Vorhaben der Gemeinde nicht abzusehende Folgen nach sich ziehen würde und daher aus öffentlich® i Rücksichten nicht vertretbar erscheine* QV»NelB • Jcsaf bringt auf @run<£'Tier g^geBeneä^ScHwierig-keiten und un- eHinweis auf die ungünstigen wirtschaftlichen Auawirkungen einer Errichtung des Hauptschulneubaues nach der vorgesehenem Situierung am Armenhausbühel auf die Gemeinde (Auflassung des M^rktfeldservitutes, Verlegung des Marktfeldes, Fachtzinsleisturig für den Schulspielplatz usw.) eine Resolution ein, eine anderweitige Situierung des BaSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight uvorhaben ernstlich in Erwägung zu ziehen und im FremdenverkehrsInteresse von einer totalan städtischen Verbauung des Ortskerns Abstand nehmen zu wollen. Er erklärt, aus diesen Gründen , einer Lösung des Hauptschulneubaues nach der derzeit vorgesehenen Situierung nicht zustimmen zu können und ersucht um diesbezgl» protokollarische Festhaltung. Zu dieser Resolution wird auf verwiesen, daB alle seinerzeitigen Bemühungen auf Sicherung eines anderweitigen geeigneten Baugrundstückes in entsprechender Verkehrslage für die Errichtung der neuen Hauptschule erfolglos waren und daß auch derzeit die Erwerbung eines ausreichend großen Baugrundstückes im enteren Ortsbereieh nicht möglich ist. Vi)Zur Herstellung des Ausgleiches für den Voranschlag 1963 des Wasserwerkes Sehruns ist die Aufnahsse eines Landesdarlehen vorgesehen, Nach Vorliegen einer Amtes der Vlbg?Landesregierung stimmt die Gemeindevertretung .einhellig der Aufnahme eines Darlehen von S loosooo*«^ zu 4 % p.a., rückzahlbar in 5 Jahresraten, beginnend im Jahre zu * Ferner wird den Vereinbarungen mit den Eigentümern der Lifinarquellen (Verseil Agatha und Verseil Meinrad, Nr«228 und Schallner Emilie, Nr.554, sowie Wittwer Albert, Gaschurn Nr»?4), betreffend die Erwerbung, der 2 Llftoarouellen für die öffentliche Wasservex^TorfuSgsanlage' deFlförktgemelnde Sehruns und des für die Errichtung der Quellfaseungsanlagen benötigten Grundes, zugestimmt« Lifinarquelle1' (Versell/Sohallner) Schilttungivirmögen 2-lo sec-lt. Pauschalkauf preis $ SJ^ooo.- + S lo»-je m2 Grund Eine Benennung üm Ers Ohl i essungsi*eges vom Veltlinerweg in Richtung Hain (Thöny Joh*Jos.Erben) wird vorerst zurückge» stellt, da die vom Kulturaussohuss vorgeschlagene Benennung mit W i © s e n r a i n unzweckmäasig erseheint« (Einstimmige Beschlussfassung) Lokalbedarf für die Erteilung einer Fremdenhela«»Konzes&Ion gern•§ 16 Gew«0» zu Gunsten des Bitsclmau BrunoTIchruns«Batlogg« strasse Hr, 8j5o wird als gegeben erachtet-Die Konzessionserteilung wird befürwortet* (Einstimmige Beschlussfassung)« Zu einem Sehreiben von Dir .«Martini Louis, betreffend die Handhabung der W^^bunf von Kurgästen zu Ausflu«®fahrtan in das benachbart©"Ausland, wird Stellung bezogen«Haeh Fühlung«* nähme mit cler B, H.Bindenz hat die Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit, diese Werbetätigkeit, soweit sie nicht gegen Anstand, fSitte und verkehrspolizeiliche Vorschriften verstoßt, zu unterbinden *D:L® Örtlichen Autounternehmer sollen mittels eines RundsohreIben neuerlich dazu verhalten werden, in erstar Linie und bevorzugt Fahrten im Inlandsbereich auszuschreiben* 8. )Für einen Erweiterungsbau cler Konsumgenossenschaft Schruns reg•Gen«m.b.H* wird gegenüber der Gp.23/3 (Liechtensteiner Berta, Innsbruck) mit Zustimmung der Anrainerin eine Abstandsnaohsioht von 4loo bis zu 1, 00 m erteilt#(Einstimmige Beschlussfassung)* Hingegen wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren Stimmenmehrheitlieh { 8 Ja-Stimmen und 15 Heinastimrnen) für ©inen Garagananbau der Eheleute Emil und Irma Gamon, Schruns Nr*79? eine erforderlich© Bauabstandsnaoh»icht von 4, 00 bis auf o«7o m nicht erteilt, "da diesfoezgl*zxvischen den Anrainern, keine Einigung zustand© kam». 9*)Einer Auflassung^ der reparaturbedürftigen, wegen der zu geringen"Wiegekapazität ( 5*o99 kg) den derzeitigen Er® fordemissen nicht mehr entsprechenden Gemeinde «»Brückenwaage am(>Kirehplat/i wird zugestimmt» (Einstimmige BeschlussTaSsungX« ÄliT Ersatz "für diese Waag© steht künftighin evtl»zumindest für die Jahreshauptzeit die.neu© 50-Tonnen-Waage der Fe BTAG, Schruns auf dem Umschlagplafcz cler Vlbg«Iiiwerke A.G zur Verfügung lo«)Zweck® Gewährleistung einer hinkünftigen Freihaltung des beidseitigen Zuganges inn dl© XJ o r f s t r a s sf;© , für welche seinerzeit ein Allgemeines Fahrverbot erlassen wurde, spricht sieh die Gemeindevertretung einstimmig für di© Erlassung, einer ortspolizfil^chen Anordnung, durch den Bürgermeister atisTwonaclVjän® BMief@nm£ der 'im Bereiche des Kirohplatzes. \ tnd . ilägenen'GiichiTfei" bSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ezw Betriebe inÖtige. einer'* Abst^Xij?^. auf dem Kiz^chi'daiz''"^^ezwTHeiT^Ser aartVorTSli'< Sil'bertalerstrasse * zur''lX>rfstrasse" ab"'sofort "täglich an Werktagen nur _ J^c..JJhr loft'oo -Uhr vormittags erfolgen darftfberdies' IJoll! "das Absteufen Ifer TJIei erfahr^ zeuge unbedingt so erfolgen, daS der Zugang zur DorfStrasse in Fahrbahnbriite für den Übrigen Verkehr frei bleibt* Diese ortspolizeiliche Anordnung soll vorerst nur i:lr die Lieferfahrzeuge der Gemüsehändler Gültigkeit haben» Unter l l l l l l 1.1.1 m wird angeregt ( GV«Fritz E«)sden Parkplatz vor dem Gemeindeamts® gebäude als Kurzparkzone ' zu erklaren, um ein Dauerparken zum Nachteil der KurzDSsuoher von Sehruns abzustellen, Hash Anlegung zusätzlicher Parkplätze -in diesem Zusammenhange wird wiederum ein® ehemötgliehste Verlegung de© Heimatmuseums angeregt« sollt® ein© Umgestaltung des Platzes vor dem Gemeindeamt in ©im Grünanlage in Erwägung gezogen werden* Der Vorsitzende begrüsst diese Absicht grundsätzlich, verweist jedoch auf die großen Schwierigkeiten bei dex* Beschaffung von anderweitiger Parkfläche • Unter B e r i ch te bringt der Vorsitzend© zur Kenntnis g daß die Vlbg«Landesregierung zum Baukostenaufwand der neuen Hauptschule Sehruns aus Mitteln der Besonderen Bedarfs zu« Weisungen n ©inen 25 % igen Förderungsbeitrag bewilligt hat und hievon für den 1«Bauabschnitt im laufenden Jahr S 75o»ou© • zur Anweisung gelangen; Ferner sind der Gemeindevertretung im Weg® ainer schriftlichen Vorlag® folgend® Berichte zur Kenntnis gebracht Wardens 1.)Hauptschulneuhau;Vergabe der Statik und des Projektes f«d« Heizung®anlag® und dl© Sanitären Anlagen-Handhabung der ört1ichen Bauleitung; 2«)Ausbau d.Rhätikonstrasse;Errichtung einer Gehsteiganlag© von der Litz bis zum Grundbesitz der VIW an der Batloggstrassei 3«)Sohwimmbadüberholung «Änderungen; 4, /Verkehrsamt Schruna -Personaleinsat.z-Prospektedruek; 5») Kindergarten-Lösung; 6«)Batlogghalle-Termin1vergäbe; 7.)Nutz»u.Brennholzabverkäufe; Gde«Grundbesitz-Verpachtung 1963* 8«)Museumsgebäude-Üb©rholung; 9, )Kinderferienaktion 19&3; lo, )GemeindemBt-Volksschulgebäude-Staubsaugaranschaffung; 11«)Umfahrungsstrass© -Einfriedungsmaterial <*Flurschadenvergütung; 12»)Gemeindepersonal-Entlohnung -Dienstzeit1 13«}Gde «r Voranschlag 1963-Genehmigung; 14, )Montafoner Bergbahn Ges*in«b«H* -Ausbau III«Sektion;Finanzier.mgj 15*) Wohnhaus Dorfs tr * Nr # 35 »Eins turzgefahr; 17«)Gde»Bautechniker «Dienstantritt; Handhabung der Baupolizei; .alversicherungsInstitute; Entlohnung dar Ärzte ab 1«4.1963; 2o«)Ortsbeleuchtung*Ausbau Unterdorfstrasse u«Batloggstrasse5Änderung Da die vor angeführten Berichte ohne .Einwand zur Kenntnis genommen wurden*wird in den Fällen, bei denen ein® Zustimmung der Gemeindevertretung nach den Bestimmungen der Gde*Ordnung erforderlich erscheint*eine solche als nachträglich erachtet« Unter l l l l l l 1.1.1 m wird angeregt ( GV«Fritz E«)sden Parkplatz vor dem Gemeindeamts® gebäude als Kurzparkzone ' zu erklaren, um ein Dauerparken zum Nachteil der KurzDSsuoher von Sehruns abzustellen, Hash Anlegung zusätzlicher Parkplätze -in diesem Zusammenhange wird wiederum ein® ehemötgliehste Verlegung de© Heimatmuseums angeregt« sollt® ein© Umgestaltung des Platzes vor dem Gemeindeamt in ©im Grünanlage in Erwägung gezogen werden* Der Vorsitzende begrüsst diese Absicht grundsätzlich, verweist jedoch auf die großen Schwierigkeiten bei dex* Beschaffung von anderweitiger Parkfläche • Unter B e r i ch te .alversicherungsInstitute; Entlohnung dar Ärzte ab 1«4.1963; 2o«)Ortsbeleuchtung*Ausbau Unterdorfstrasse u«Batloggstrasse5Änderung Da die vor angeführten Berichte ohne .Einwand zur Kenntnis genommen wurden*wird in den Fällen, bei denen ein® Zustimmung der Gemeindevertretung nach den Bestimmungen der Gde*Ordnung erforderlich erscheint*eine solche als nachträglich erachtet«