20160921_GVE016

Dateigröße 99.9 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 17:04
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2016-09-21
Erscheinungsdatum 2016-09-21
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 22.09.2016 Zl. 004-2/2016 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 21. September 2016, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Stefan Simenowskyj GR Marcellin Tschugmell Felizitas Maklott Werner Marent Mag. Thomas Ettenberger DI Karoline Bertle Franz Oliva Manuel Torghele Ing. Gerhard Mangeng Franz Bitschnau Martin Pögler BEd Christine Geiger Dietmar Tschohl Erika Scheibenstock Rosa-Maria Jenny Tobias Gemm MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Gerald Mathis, ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung(zu Top 1) Seite 1 von 11 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Reinhard Wachter, ARGE Makler (zu Top 2) Gerald Sattler, ARGE - Makler (zu Top 2) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Seite 2 von 11 Heike Ladurner-Strolz, Günter Ratt, Alexander Nöckl, Karoline Bertle, Manuel Torghele und Martin Borger Eingangs der Sitzung legen Rainer Gehrmann und Tobias Gemm gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Jürgen Kuster ab. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 GG beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • „Das Schruns“ Hotelprojektentwicklungsgesellschaft mbH, Kaufvertrag mit Optionsrecht (anstelle des bereits beschlossenen Vorvertrags) • Montafon Tourismus, Kostenaufteilungsschlüssel Weiters wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände dahingehend abzuändern, dass Top 2 „Gründung einer Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft (PSG)“ vorgezogen und an die erste Stelle gesetzt und der bisherige Top 1 „Gemeindeversicherungen“ als Top 2 behandelt wird. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Gründung einer Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft (PSG): a) Information durch Vertreter des Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) und der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon b) Grundsatzbeschluss über eine Beteiligung und Einbringung von Immobilien c) Festlegung der weiteren Vorgangsweise 2. Gemeindeversicherungen: a) Präsentation der Ergebnisse der Risikoanalyse und der Ausschreibungsergebnisse b) Beauftragung eines Maklerbüros (Maklervertrag) c) Kündigung bestehender Versicherungsverträge und Neuabschluss 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 3. Mitteilungen des Vorsitzenden 4. Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze, Beschlussfassung des Entwurfs 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/14-2015 Mäser Tanja betreffend eine Teilfläche des GST-NR 1416/2 (nunmehr GST-NR 1413) im Ausmaß von 60 m² von derzeit Freifläche Freihaltegebiet (Wald) in künftig Baufläche Wohngebiet und eine Teilfläche des GST-NR 1416/2 (nunmehr GST-NR 1413) von 700 m² in künftig Freifläche Landwirtschaftsgebiet lt. Planbeilage vom 12.08.2016, Nr. 031-2/14-2015/01 6. Europäisches Olympisches Jugendfestival Vorarlberg-Liechtenstein 2015 GmbH (EYOF), Schruns, Abtretung des Gesellschaftsanteils 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.08.2016 8. „Das Schruns“ Hotelprojektentwicklungsgesellschaft mbH, Kaufvertrag mit Optionsrecht (anstelle des bereits beschlossenen Vorvertrags). 9. Montafon Tourismus, Kostenaufteilungsschlüssel Seite 3 von 11 10. Allfälliges Zu 1. Gründung einer Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft (PSG) a) Information durch Vertreter des Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung (ISK) und der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Dr. Gerald Mathis, ISK, der bisher die Gemeinde zum Thema Gemeindeentwicklung begleitet und die Ergebnisse in der Kulturbühne präsentiert hat. Ob und in welcher Form die Gemeinde aktive Immobilienpolitik betreiben soll, wurde schon damals diskutiert, und es ist diese Thematik wiederum im Gemeindevorstand bzw. in Aktionsgruppen besprochen worden. Dr. Mathis zeigt anhand einer PowerPoint-Präsentation auf, wie eine Flächenpolitik/-management funktionieren kann. Diese wäre über eine Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft (PSG), von denen im Land bereits sechs installiert worden sind, denkbar. Hierbei geht es um die Verfügbarkeit von Grundstücksflächen und strategisch interessanten Immobilien als Grundlage für die Gemeindeentwicklung sowie eine aktive Bodenpolitik und ein gut organisiertes Flächenmanagement als 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at unabdingbare Instrumente einer Standortentwicklung. Bekanntlich besteht ein Engpass an verfügbaren gewidmeten Flächen. Die Idee dahinter ist, sich durch den Ankauf von Grundstücken Flächen für den Wohnbau oder für gewerbliche, touristische oder sonstige strategisch interessante Zwecke der Gemeinde zu sichern, wobei die Genossenschaft nicht gewinnorientiert ausgerichtet ist. Grundlage für ein solches Projekt ist immer ein entsprechendes Gemeinde- oder Regionalentwicklungskonzept. Zur Umsetzung der standortwirtschaftlichen Ziele von Schruns wurden sieben Handlungsfelder erarbeitet, die von ihm im Detail erläutert werden. Das Grundmodell der PSG sieht folgende Beteiligungsverhältnisse vor: 60 % Gemeinde, 40 % lokale Bank. Die ISK bringt das Know-how ein. Sämtliche Entscheidungen zwischen Gemeinde und Bank müssen konsensual getroffen werden, was bereits in den Satzungen verankert wird. Seite 4 von 11 Michael Gantner kommt zur Sitzung hinzu. Durch die Beteiligung und Risikoübernahme durch Partner führt dies zu einer wesentlichen Entlastung des Gemeindehaushaltes. Bei einer Finanzierung von € 1 Mio. werden in der Gemeinde nur € 150.000, 00 Maastricht-wirksam (Hebelwirkung). Was die Organisation und Abwicklung anbetrifft, würde die Gemeinde den Vorsitz im Vorstand übernehmen. Bei einer positiven Entscheidung würden als nächster Schritt die Satzungen ausgearbeitet werden. Empfohlen wird eine Basisfinanzierung von rd. € 50.000, 00, die von den Genossenschaftsmitgliedern entsprechend ihrer Beteiligung aufzubringen wären. Mit dem Zeitpunkt eines entsprechenden Investments empfiehlt sich dann auch eine adäquate Aufstockung des Eigenkapitals. Das betriebswirtschaftliche Risiko ist die Einlage, wobei mit den aktivierbaren Grundstücken ein Wert dagegen steht. Wie der Vorsitzende ergänzend ausführt, könnte diese Konstruktion das erste Mal beim Ankauf der Grundstücke von der Fam. Auerbach sowie ev. auch der Nachbargrundstücke angewendet werden. Weiters erwähnt er, dass sich die Raiba BludenzMontafon ebenfalls an einem solchen Projekt interessiert zeigt. Die Gemeinde sollte nunmehr die Rahmenbedingungen schaffen, um Investments generieren zu können. Für Siegfried Marent ist die Angelegenheit mangels Informationen noch nicht spruchreif. Wernfried Geiger sieht dies mehr als legalen Weg, wie mehr Schulden gemacht werden können. Wie er weiters kritisch vermerkt, ist die Gemeinde ein guter Schuldner und damit ein bequemer Partner, und es hätte die Bank mit ihrer Minderbeteiligung ein Vetorecht. Die Informationen von Dr. Gerald Mathis, ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, über die Organisation und Aufgaben einer Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft werden zur Kenntnis genommen. b)+c) Grundsatzbeschluss über eine Beteiligung und Einbringung von Immobilien und Festlegung der weiteren Vorgangsweise 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Es wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) der Grundsatzbeschluss gefasst, dass sich die Marktgemeinde Schruns an einer zu gründenden Projekt- und Strukturgenossenschaft analog der vorgestellten Projekte beteiligen möchte und diesbezüglich ein entsprechendes Modell ausgearbeitet, die Statuten erarbeitet und geprüft und sodann der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Seite 5 von 11 Zu 2. Gemeindeversicherungen a) Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die beiden unabhängigen Versicherungsmakler Reinhard Wachter und Gerald Sattler, die sich zur „ARGE- Makler“ zusammengeschlossen haben. Nach einem kurzen Rückblick – die ersten Kontaktaufnahmen mit der Gemeinde erfolgten bereits im Jahre 2013 – stellen sie ihre Büros in Schruns sowie ihr Konzept, das sie bereits dem Gemeindevorstand präsentiert haben, vor. Über den Sommer wurden die bestehenden Versicherungsverträge gesichtet und die versicherten Risiken analysiert, und es wurde eine Ausschreibung an acht große Versicherungsgesellschaften vorgenommen, wobei verpflichtend die Akzeptanz des ÖMV Klauselpakets vorgegeben wurde. Als Bestbieterin ist die Wiener Städtische hervorgegangen. Im Ergebnis konnte eine beträchtliche Prämienersparnis für die Gemeinde bei gleicher oder sogar besserer Risikoabdeckung (z.B. großes Rechtsschutzpaket) erzielt werden. Die bestehenden Versicherungsverträge können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Jahres gekündigt werden. Im Hinblick auf eine qualitative Beratung und Betreuung sollte der Maklervertrag auf fünf Jahre abgeschlossen werden. In der stattfindenden Diskussion wird festgehalten, dass Versicherungsangelegenheiten Vertrauenssache sind. Hier erscheint eine Beauftragung von Schrunser Büros eine gute Gewähr für eine optimale Betreuung zu geben, wobei vermerkt wird, dass die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Partner auch sehr gut war. Die Frage, ob alle in Schruns ansässigen Versicherungen zur Angebotslegung eingeladen worden sind, wird bejaht, wenngleich nach Auskunft von Reinhard Wachter nicht von allen eine Rückmeldung eingelangt ist, was er auf das strenge Deckungskonzept zurückführt. Dem wird jedoch entgegen gehalten, dass offensichtlich eine Versicherung keine Ausschreibungsunterlagen erhalten hat. Diesem Hinweis werden die beiden Versicherungsmakler noch nachgehen. Mit Ausnahme für die Einrichtung einer Plattform, für die die Gemeinde einen einmaligen Kostenbeitrag von € 1.500, 00 zu leisten hätte, entstehen keine Mehrkosten, die „ARGE – Makler“ arbeitet auf Provisionsbasis. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Präsentation der Ergebnisse der Risikoanalyse und der Ausschreibungsergebnisse durch Reinhard Wachter und Gerald Sattler, „ARGE – Makler“, werden zur Kenntnis genommen. Seite 6 von 11 b) Die Kündigung der bestehenden Maklervereinbarung und der erteilten Vollmacht sowie der Abschluss eines neuen Maklervertrages/Alleinvermittlungsauftrags mit der „ARGE – Makler“ nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs werden stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Franz Bitschnau und Dietmar Tschohl) beschlossen. c) Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Franz Bitschnau) beschlossen, dass die bestehenden Versicherungsverträge der Marktgemeinde Schruns bzw. der über sie laufenden Versicherungsverträge mit Ende 2016 gekündigt und an deren Stelle entsprechend den Ausschreibungsergebnissen der „ARGE - Makler“ neue Verträge abgeschlossen werden. Die Hinzunahme einer Rechtsschutzversicherung wird einstimmig genehmigt. Marion Wachter enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Beschlussfassung. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass für Genossenschaftswege eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden sollten. Zu 3. Mitteilungen des Vorsitzenden • Mit dem Abbruch des Kurhotels wurde bereits begonnen. Die Gemeinde steht mit Max Gebhardt bezüglich der Einräumung eines Optionsrechtes noch in Verhandlungen. • Der Workshop „Baukultur“ war interessant, und es bedankt sich der Vorsitzende für die rege Teilnahme. Die zweite Runde wird zeitnah im Herbst stattfinden. • Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg, mit dem der Bescheid der Gemeindevertretung betr. die Zurückweisung einer beantragten „Ferienwohnungswidmung“ bestätigt wurde, zurückgewiesen. • Ewald Hofmann und Elisabeth Pögler haben ihr Gemeindevertretungsmandat, zurückgelegt, Ewald Hofmann auch sein Mandat als Ersatzmitglied, und es spricht ihnen der Vorsitzende seinen Dank für ihren Einsatz und ihr Engagement aus. 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 4. Seite 7 von 11 Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze, Beschlussfassung des Entwurfs Der vorliegende mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelte Entwurf der Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes wurde von Ortsplaner DI Reinhard Falch in Zusammenarbeit mit dem Bauamt und dem Bau- und Raumordnungsausschuss erstellt und mit der Raumplanungsstelle des Landes abgestimmt. Die Notwendigkeit für die Änderung des REK ergibt sich aus der Gesetzesänderung, mit der die Schaffung bzw. Bewilligung von Ferienwohnungen völlig neu geregelt wurde. Nunmehr gibt es lediglich entweder die Möglichkeit einer „Ferienwohnungswidmung“ oder der Erteilung einer Bewilligung nach § 16 Abs. 4 lit. a – d RPG, die jedoch nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen möglich ist. Der Entwurf zielt im Wesentlichen darauf ab, dass nicht mehr als die bisher im Ferienwohnungsverzeichnis angeführte Zahl an Ferienwohnungen neu geschaffen werden sollen. Ausgenommen hiervon ist die Schaffung von Ferienwohnungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung oder Generalsanierung von touristischen Beherbergungsbetrieben in gehobener Qualität sowie bei denkmalgeschützten oder positiv ortsbildprägenden Objekten, die vor dem Verfall geschützt bzw. in ihrer schützenswerten Substanz erhalten werden sollen. Die Gefahr, dass quasi ein Handel mit Ferienwohnungsbewilligungen entstehen könnte, wird als sehr gering eingestuft. Ziel ist, die derzeitige Quote an Zweitwohnsitzen zu bewahren, jedoch noch einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Eine „Quasiübertragung“ ist nur auf bereits bebaute Grundstücke und nur in der gleichen Kategorie vorgesehen. In der stattfindenden Diskussion wird auf die Differenzierung zwischen der Nutzung als Zweitwohnsitz zu Ferienzwecken und der Vermietung an ständig wechselnde Gäste verwiesen, wobei letzterer mehrfach bürokratische Hürden entgegenstehen könnten. Diesbezüglich wäre mitunter der Verein für Privatzimmervermieter aufgerufen, beim Land vorstellig zu werden und auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken. Abgesehen davon sind die Regelungen bezüglich der Nutzung von Wohnungen zu Ferienzwecken nicht unbedingt leicht zu verstehen. Weiters werden genauere Regelungen bezüglich des Time-Sharings oder der kurzfristigen Überlassung privater Hauptwohnsitze an Gäste (z.B. Airbnb) vermisst. Ein zusätzliches Problem bilden die im Jahre 1993 angezeigten Ferienwohnungen, die der Vermietung an ständig wechselnde Gäste gedient haben, und es wird auf die Übergangsbestimmungen des Gesetzes über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes LGBl.Nr. 27/1993 verwiesen. Diese Thematik wurde im Stand Montafon bereits thematisiert und versucht, eine einheitliche Vorgangsweise festzulegen. Der Vorsitzende sichert zu, dies im Stand Montafon nochmals vorzubringen. Eine einheitliche Regelung wird jedoch aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Interessenslage schwierig werden. Im Bereich des Kurhotels wird ein Teilbebauungsplan zu erlassen und eine Umwidmung 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at vorzunehmen sein, um die vorgesehene Konstruktion (Hotel und Ferienappartements) zu ermöglichen. Seite 8 von 11 Der Entwurf der Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Zweitwohnsitze nach Maßgabe der mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Fassung und der von Seiten des Landes vorgeschlagenen Ergänzungen wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) beschlossen und einen Monat zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt. Zu 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Reg.Nr. 031-2/14-2015: Der Vorsitzende erläutert kurz die vorgesehene Umwidmung, informiert über die Beweggründe sowie die positive Stellungnahme des Bauund Raumordnungsausschusses und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen. Es handelt sich zum einen um eine geringfügige Anpassung an die Breite der Bauflächenwidmung der taleinwärts anschließenden Grundstücke und zum anderen um eine Korrektur der Ausweisung als Wald angesichts der erteilten Rodungsbewilligung. Die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1416/2 (nunmehr GST-NR 1413) im Ausmaß von 60 m² von derzeit Freifläche Freihaltegebiet (Wald) in künftig Baufläche Wohngebiet und einer Teilfläche des GST-NR 1416/2 (nunmehr GST-NR 1413) im Ausmaß von 700 m² in künftig Freifläche Landwirtschaftsgebiet lt. Planbeilage vom 12.08.2016, Nr. 031-2/14-2015/01, wird einstimmig beschlossen. Franz Bitschnau ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend. Zu 6. Europäisches Olympisches Jugendfestival Vorarlberg-Liechtenstein 2015 GmbH (EYOF), Schruns, Abtretung des Gesellschaftsanteils Über Antrag des Vorsitzenden wird eine Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt. Zu 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.08.2016 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende stellt nach Umfrage fest, dass keine Einwendungen gegen die öffentliche und nichtöffentliche Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.08.2016 erhoben worden sind bzw. werden, und es werden diese einstimmig genehmigt. Seite 9 von 11 Zu 8. „Das Schruns“ Hotelprojektentwicklungsgesellschaft mbH, Kaufvertrag mit Optionsrecht (anstelle des bereits beschlossenen Vorvertrags). Der Vorsitzende gibt einen kurzen Rückblick auf die diesbezüglich bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. In den damals vorliegenden Vertragsentwurf wurde eine Fristverlängerung bis 31.12.2018 hineinreklamiert. Dies führte bei der Vertragspartnerin zur Überlegung, dass angesichts des demnächst vorgesehenen Baubeginns die Eigentumsübertragung an der bebauten Fläche sofort und die Grundabtretung an die Gemeinde nach Vorliegen der Pläne für die Ausgestaltung der an sie zu übertragenden Teilfläche vorgenommen werden soll. Diesbezüglich würde der Gemeinde eine Kaufoption eingeräumt werden. Er verweist auf den mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Entwurf und regt ergänzend an, dass unter dem Punkt Gewährleistung auf die bestehenden Wasser-, Kanal-, Drainage- und sonstigen Leitungen hingewiesen und diesbezüglich keine (außerbücherliche) Lastenfreiheit zugesagt wird. Der Kritikpunkt, dass wissentlich eine Planung unter Einbeziehung eines fremden Grundstücks erfolgt, dies ohne zuvor die Zustimmung des Eigentümers einzuholen und die vertraglichen Details festzulegen, wird vermerkt, dass das Abrücken vom Josefsheim über ausdrücklichen Wunsch des Gestaltungsbeirats erfolgt und die Zustimmung zur Bauführung bereits in der letzten Sitzung beschlossen worden ist. Anstelle des in der letzten Sitzung bereits beschlossenen Vorvertrags wird dem Abschluss eines Kaufvertrages mit Optionsrecht gemäß dem übermittelten Vertragsentwurf mit der Maßgabe, dass unter dem Punkt Gewährleistung keine Haftung für vorhandene Leitungen, Kanäle oder ähnliche Einbauten übernommen wird, stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Marcellin Tschugmell, Siegfried Marent und Wernfried Geiger) zugestimmt. Zu 9. Montafon Tourismus, Kostenaufteilungsschlüssel Der Vorsitzende verweist auf die bereits übermittelte Aufstellung „Finanzierungsschlüssel Tourismus“, die nach langen Verhandlungen als Vorschlag an die Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden zur Genehmigung übermittelt worden ist. Er erläutert die drei Faktoren für den Aufteilungsschlüssel: Gästetaxpflichtige Nächtigungen (bereinigt durch Nächtigungen in Schutzhütten, Nächtigungen 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at von Kindern, ...), Zweitwohnsitzabgaben (absoluter Betrag) und Tourismusbeiträge (bereinigt um den Hebesatz). Bei der Gewichtung wurde auf zwei große Komponenten/Kostenfaktoren von Montafon Tourismus abgestellt, einerseits die Verwaltung, Vermarktung etc., andererseits die Tourismusbüros. Bei letzteren wurde ein maximaler Aufwand für die drei Büros von € 600.000, 00 angesetzt, wobei dieser Aufwand nach dem Bettenschlüssel zuzüglich einem Standortbeitrag zur Verumlagung gelangen würde. Der vorliegende Schlüssel hat zu einigen Verschiebungen geführt, weshalb die eine oder andere Gemeinde der Neuaufteilung kritisch gegenübersteht. Schlussendlich ist dies jedoch das Ergebnis intensiver Gespräche. Heute gilt es zu entscheiden, ob dies ausgehend vom angenommenen Gesamtbudget eine Größenordnung ist, der man sich aus Schrunser Sicht anschließen kann. Seite 10 von 11 Werner Ganahl informiert über die Beratungen im Tourismus- und Wirtschaftsausschuss, bei dem die Obergrenze für die jährliche Beitragsleistung mit € 730.000, 00 beziffert worden ist, wobei allerdings noch die Verumlagung der Aufwände für den Standes- und Staatsbürgerschaftsverband als Verhandlungskomponente mit ins Spiel gebracht werden soll. Bei Einigkeit über die Verumlagung dieser Aufwände ausschließlich nach den Einwohnergleichwerten könnte der Finanzierungsbeitrag für Montafon Tourismus in Höhe von € 760.000, 00 grundsätzlich akzeptiert werden. Auf die Anfrage, warum für die Tourismusbüros ein Standortbeitrag von € 10.000, 00 vorgesehen ist, verweist der Vorsitzende auf die Ergebnisse der Verhandlungen. Wie er ausführt, ändern sich die Summen, wenn sich die Bettenzahl ändert. Die vorliegende Aufstellung basiert auf dem Schnitt der letzten drei Jahre. Was die in der Diskussion angeregte Deckelung des Budgets von Montafon Tourismus anbetrifft, ist festzuhalten, dass dieses von der Gesellschaft selbst beschlossen wird. In der Praxis würde es nicht funktionieren, wenn bei jeder Festsetzung der Höhe eines Jahresbudgets vorausgesetzt werden würde, dass vorher Einigkeit mit allen Gemeinden erzielt wird, und zwar abgesegnet durch Gemeindevertretungsbeschlüsse. Es könnte jedoch hinsichtlich der Finanzierungszusage eine Obergrenze eingezogen werden, wobei er festhält, dass die Finanzierungsvereinbarung ohnedies noch gesondert zu beschließen ist. Die stattfindende Diskussion ist durch eine große Zahl von Wortmeldungen geprägt, zusammengefasst im Wesentlichen wie folgt: Auch die Zweitwohnsitzabgabe sollte angesichts der unterschiedlichen Höhen in bereinigter Form für die Ermittlung der Kostenanteile herangezogen werden. Der Landesgesetzgeber sollte die für die Festlegung/Berechnung der Zweitwohnsitzabgabe festgelegte Obergrenze/Deckelung anheben. Die Verumlagung des Aufwandes für den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband sollte nach Einwohnergleichwerten erfolgen. Eine Deckelung des Finanzierungsbeitrages ist schwierig, da schlussendlich das Budget von Montafon Tourismus maßgeblich ist und, falls aufgrund fehlender Finanzierungsbeiträge ein Abgang zu verzeichnen ist, ohnedies die Gemeinden wieder die Außenstände zu übernehmen haben werden. Michael Gantner, der bei den Vorbereitungen und Gesprächen maßgeblich beteiligt war, informiert nochmals über die grundsätzliche Konzeption und zeigt die Verbes- 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at serungen gegenüber dem früheren Schlüssel auf. Für Jürgen Kuster wird dies der kleinste gemeinsame Nenner sein. Für ihn stellt sich die Frage, was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird. Theoretisch könnte es zwei Arten von Mitgliedschaften geben. Dies wäre zum einen eine „Vollmitgliedschaft“, bei der Montafon Tourismus alle touristischen Leistungen erbringt, zum anderen eine „Teilhaberschaft light“ bei der ein Marketingbeitrag einbezahlt, mit Ausnahme des Marketings jedoch von der/den Gemeinde(n) alles selbst übernommen wird. Ein wesentlicher Punkt ist die Besetzung der Aufsichtsräte, die nicht nach Nächtigungen, sondern nach der Höhe des Finanzierungsbeitrags erfolgen sollte. Seite 11 von 11 In die Entscheidung mit einfließen sollte die Überlegung, wohin sich Schruns bewegen soll. Soll Schruns eine reine Wohngemeinde werden oder der Tourismus seinen Stellenwert behalten. Vermerkt wird, dass die Hotels selbst Werbung betreiben. Auch auf den stetigen Rückgang an Gästebetten wird verwiesen. Gefordert wird eine saubere Aufgabenanalyse samt Kostenberechnung. Nach weiterer eingehender Beratung wird die Leistung von Finanzierungsbeiträgen an die Montafon Tourismus GmbH (MT) durch die Gemeinden des Montafons als deren Gesellschafter gemäß dem mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten und heute vom Vorsitzenden im Detail erläuterten Kostenschlüssel a) unter der Voraussetzung, dass die Besetzung des Aufsichtsrates der MT entsprechend der Höhe der Finanzierungsbeiträge und nicht nach der Anzahl der Betten vorgenommen wird, b) in Erwartung, dass mit den Verbandsgemeinden des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes eine Vereinbarung dahingehend getroffen wird, dass der Aufwand des Verbandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel ohne Standortbeitrag aufgeteilt wird, und c) unter der Voraussetzung, dass die endgültige Vereinbarung der Gemeindevertretung nochmals zur Genehmigung vorgelegt wird, grundsätzlich einstimmig befürwortet. Zu 10. Unter „Allfälliges“ teilt Felizitas Maklott mit, dass in der Litzkapelle seit einiger Zeit kein Strom mehr zur Verfügung steht. Dies wird mit der MBS abgeklärt werden. Siegfried Marent gibt seinem Bedauern Ausdruck, dass die Marktgemeinde Schruns für die Gemeindevertretungssitzungen über keinen eigenen Sitzungssaal verfügt. Ende der Sitzung: 00.35 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 16. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.09.2016