20190612_GVE045

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:05
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2019-06-12
Erscheinungsdatum 2019-06-12
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 13.06.2019 Zl. 004-2/2019 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 45. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: GR Heike Ladurner-Strolz GR Norbert Haumer GR Bernhard Schrottenbaum Werner Ganahl DI (FH) Michael Gantner MSc Marion Wachter Tobias Kieber Peter Vergud Bettina Juen-Schmid Richard Durig Martin Fussenegger Ersatzleute: Ing. Michael Kieber Theresa Scheibenstock Raphael Mäser Rainer Gehrmann Dr. Monika Vonier Thomas Zuderell Martin Jenny BSc Reinhard Winterhoff Mag. Christof van Dellen Rudi Bitschnau Roman Spannring Harald Kieber Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Arch. Helmut Pfandl, ArchMP Mossbrugger Pfandl ZT GmbH (zu Top 1) Arch. Berthold Moosbrugger, ArchMP Mossbrugger Pfandl ZT GmbH (zu Top 1) Dipl.-Ing. Martin Sadjak, Bauamt (zu Top 3) Seite 1 von 11 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Seite 2 von 11 Marion Wachter, Richard Durig, Günter Ratt, Manuel Torghele und Franz Bitschnau Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Sodann stellt er Dipl.-Ing. Martin Sadjak, der mit Beginn dieses Monats in den Gemeindedienst aufgenommen worden ist und die Funktion des bisherigen Leiters des Bauamtes Schruns, Dipl.-Ing. Andreas Pfeifer, der zu hundert Prozent in die Bauverwaltung wechselt, übernehmen wird, vor. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gem. § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz nachstehende auf der Tagesordnung stehende Gegenstände von der Tagesordnung ab: Top 2. Anfrage von Michael Messmer (Alpenhof Messmer GmbH & Co KG) bzw. der Mountain Resort Montafon GmbH auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. c RPG im Zusammenhang mit der Sanierung des bestehenden Gasthofs Messmer sowie der Schaffung von zusätzlichen Flächen für den gewerblichen Beherbergungsbetrieb auf den GST-NR 442/1, 442/4, 445/2 und 444/1 – Grundsatzbeschluss Top 4 b: Reg.Nr. 031-2/06-2019 Umwidmung der GST-NR 71/4 (Teilfläche), 72/4 (Teilfläche) und 915/13 im Bereich des ehem. Kurhotels von dzt. BW in FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung als Grundwidmung mit Befristung F und (BW) als Folgewidmung gemäß PlanNr. 031-2/06-2019/01 Top 4 c: Reg.Nr 031-2/07-2019 Antrag von Martin Bauer, Schruns, auf Umwidmung von Teilflächen der GST-NR .117/1, .117/2 und 37/1 von VF-Straße in BK einschließlich Korrekturwidmungen gemäß PlanNr. 031-2/07-2019/01 – Beschluss nach Anhörung der betroffenen Eigentümer Top 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 44. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.05.2019 Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden Gegenstände verändert sich entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Geländer an der Litz: Projektpräsentation durch Arch. Helmut Pfandl und Arch. Berthold Moosbrugger, ArchMP Moosbrugger Pfandl ZT GmbH, Dornbirn 2. Grundtausch Marktgemeinde Schruns – Roman Spannring betr. die GST-NR 3230/4 in EZ 1230 (Marktgemeinde Schruns) und die GST-NR 1061/1 und 1060/3 in EZ 709 (Gerlinde Wall) – Zustimmung zur Bauführung 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/02-2019 Antrag der Alpe Vorderkapell auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 3134/1 von FL in FS Sportgeschäft, Bergrettung, Bergsportschule, Freizeitparcours als Grundwidmung mit Befristung F und FL als Folgewidmung gemäß PlanNr. 031-2/02-2019/01 – Beschluss nach Planauflage b) Reg.Nr. 031-2/20-2019 Antrag von Gebhard Schrottenbaum auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 818 von FF in FL gemäß Plan Nr. 031-2/20 2019/01 – Beschluss des Entwurfs 4. Auftragsvergabe: Wasserversorgungsanlage BA 16 Leitungsinformationssystem, Honorarangebot für Ingenieurleistungen 5. Aufnahme eines weit. Gesellschafters in den Montafon Tourismus: die WIGE Montafon • Die sich daraus ergebenden Änderungen der Geschäftsanteile • Erhöhung der Mitglieder des AR 5 auf 7 • Entsendungsrechte der WIGE Montafon mit 2 AR • Die unentgeltliche Abtretung von 6, 04 % der Geschäftsanteile der Montafon Tourismus GmbH (FN 323308d) durch die Marktgemeinde Schruns 6. Antrag von SPÖ und Parteifreie Schruns: Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage, die vom Kinderspielplatz an der Litz (Gst-Nr. 64/5) fußläufig erreichbar ist 7. Antrag von SPÖ und Parteifreie Schruns: Einarbeitung der neuen Mobilitätsachse für die Verlängerung der Montafonerbahn ab dem Bahnhof Schruns bis zur Querung mit der L188 Montafonerstraße in das REK (REP) der Marktgemeinde Schruns 8. Mitteilungen des Vorsitzenden 9. Allfälliges Seite 3 von 11 Zu 1. Geländer an der Litz: Projektpräsentation durch Arch. Helmut Pfandl und Arch. Berthold Moosbrugger, ArchMP Moosbrugger Pfandl ZT GmbH, Dornbirn Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die beiden Architekten Helmut Pfandl und Berthold Moosbrugger, die mit der Erstellung eines Gestaltungsvorschlags für ein Geländer an der Litz beauftragt worden sind. Er hält fest, dass Jahrzehnte hindurch am Litzdamm bis auf kurze Abschnitte kein Geländer angebracht war, nunmehr jedoch, gestützt auf ein Gutachten des Landes, die Notwendigkeit der Anbringung einer Absturzsicherung festgestellt worden ist. 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Norbert Haumer, der sich bereits im Vorfeld mit möglichen Varianten befasst und dies auch im Bau- und Raumordnungsausschuss zur Behandlung gebracht hat, informiert darüber, dass die Anzahl der Kinder, die täglich auf dem Litzdamm gehen, von der Gemeinde zu beurteilen ist und bei einer hohen Frequenz ein Geländer mit Füllung anzubringen wäre. Es erfolgten auch kleinere Exkursionen im Land, bei denen verschiedene Geländer besichtigt wurden. Das Geländer an der ehemaligen Bahntrasse des Wälderbähnles habe aufgrund der Einfachheit und schlichten Eleganz von der Idee her allen gut gefallen, weshalb mit den beiden Architekten Kontakt aufgenommen und nach Behandlung im Gemeindevorstand sodann an sie der Auftrag zur Ausarbeitung von Entwürfen erteilt worden sei. Diese liegen nunmehr vor, wobei natürlich noch verschiedene Detailfragen zu klären sind. Seite 4 von 11 Wie der Vorsitzende ausführt, gilt es heute den Entwurf zu begutachten und, wenn die Richtung passt, ein Muster auf eine Länge von 10 bis 20 m als Prototyp aufzustellen, um dieses in natura zu sehen. Die beiden Architekten gehen nochmals auf die von ihnen konzipierten Geländer an der Radwegbrücke zwischen Thüringen und Ludesch sowie an der Wälderbahntrasse ein und demonstrieren diese anhand von Fotos. Das Geländer an der Litz würde eine Länge von 2 x 1 km aufweisen und nicht geradlinig verlaufen. Diesen Vorgaben entsprechend haben sie sich eine Grundidee überlegt, die sie vorstellen möchten, und berichten kurz über ihre Überlegungen, die zum vorliegenden Entwurf geführt haben (lange Strecke, Kosten, sicherheitstechnische Auflagen, gestalterische Verträglichkeit, ...). Sie haben sich für eine Stahlkonstruktion mit Auflager im Abstand von jeweils 5 m (autonome Elemente) entschieden. Dazwischen befinden sich schräggestellte Stahlstäbe, und es wird ein relativ breiter Handlauf angebracht. Als Durchfallschutz dient ein Edelstahlnetz. Im Hinblick auf die Schneeräumung gibt es als Sonderlösung einige verschiebbare Sonderelemente. Verschiedene Fragen wie Beleuchtung, Themenwege und dgl. sind noch abzuklären. Die Kosten des Geländers auf die gesamte Länge (2 km) würden sich auf ca. € 530.000, 00 belaufen, wobei mit dem Land Vorarlberg noch Fördermöglichkeiten abzuklären sind. Die Ausführung sollte nach Ansicht des Vorsitzenden aus Kostengründen jedenfalls in Etappen vorgesehen werden. In der stattfindenden Diskussion beantworten die beiden Architekten die an sie gestellten Fragen. So bezeichnen sie eine Holzvertäfelung und dgl. schwierig. Beschädigungen am Edelstahlnetz können relativ einfach behoben werden, und zwar auch vom Bauhof in Eigenregie. Die vorgesehene Höhe von 1 m wird als ausreichend bezeichnet, da es sich beim Litzdamm um keinen klassischen Radweg handelt, wobei das Geländer ohnedies etwas höher ausgeführt werden würde und die Handlaufbreite von 20 cm ebenfalls mitgerechnet werden müsste. Das vorgestellte Konzept wird durchwegs positiv beurteilt und unter anderem auch die Ansicht vertreten, dass es an dieser schönen Promenade ein Juwel werden und deshalb nicht primär die Kostenseite im Vordergrund stehen sollte. Weitere Fragen beziehen sich auf die Materialisierung, insbesondere wird 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at das Rostmaterial in Frage gestellt. Eine Lackierung wäre jedoch sehr aufwändig, Edelstahl wiederum würde Streusalz nicht vertragen und zudem weitaus höhere Kosten verursachen. Was den Rost betrifft, hat gerade auch das Geländer an der Wälderbahntrasse gezeigt, dass kein Abrieb erfolgt. Aluminium ist wesentlich teurer und auch von der Stabilität her problematisch, es würde kein „luftiges“ Geländer mit Blick in den Bachraum ermöglichen. Auf die Finanzierung zurückkommend wird wie erwähnt noch abgeklärt werden, ob irgendeine Art von Förderung möglich ist. Dass sich die Republik Österreich als Eigentümerin des Litzdammes an den Kosten beteiligt, kann ausgeschlossen werden. In weiterer Wortmeldung wird zum Teil die Befürchtung geäußert, dass auch noch andere Bereiche, an denen ein Geländer angebracht werden muss, folgen könnten. Über Anfrage bestätigt Arch. Moosbrugger, dass ein zusätzlicher Handlauf aus Holz angesichts der hohen Wartungskosten allenfalls punktuell vorstellbar wäre. Was die Farbe „Rost“ anbetrifft, könnte hier ein Vergleich mit einem Baumstamm im Winter gezogen werden. Die Lebensdauer eines solchen Geländers beziffert er mit mindestens 70 Jahren, wobei er allerdings noch keine konkreten Berechnungen angestellt habe. Der Vorsitzende möchte in der nächsten Gemeindevorstandssitzung die Anbringung eines Prototyps in Auftrag geben, und es folgt anschließend eine kurze Diskussion über den Standort eines solchen Prototyps. Seite 5 von 11 Die Präsentation der Entwürfe für ein Geländer an der Litz durch Arch. Helmut Pfandl und Arch. Berthold Moosbrugger, ArchMP Moosbrugger Pfandl ZT GmbH, Dornbirn, wird zur Kenntnis genommen. Zu 2. Grundtausch Marktgemeinde Schruns – Roman Spannring betr. die GST-NR 3230/4 in EZ 1230 (Marktgemeinde Schruns) und die GST-NR 1061/1 und 1060/3 in EZ 709 (Gerlinde Wall) – Zustimmung zur Bauführung Unter Hinweis auf den bereits genehmigten Grundtausch, der demnächst grundbücherlich durchgeführt werden wird, wird der Bauführung (Kfz-Werkstätte) auf GST-NR 3230/4 in EZ 1230 (Marktgemeinde Schruns) durch die Automobil Spannring GmbH, Schruns, einstimmig zugestimmt. Roman Spannring enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Zu 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/02-2019 Antrag der Alpe Vorderkapell 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende erläutert anhand der vorliegenden Pläne die beantragte Umwidmung sowie die vorgesehenen Maßnahmen, die eine Umwidmung erfordern, und verweist im Übrigen auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen. Seite 6 von 11 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes betr. eine Teilfläche des GST-NR 3134/1 von FL in FS Sportgeschäft, Bergrettung, Bergsportschule, Freizeitparcours als Grundwidmung mit Befristung F und FL als Folgewidmung gemäß PlanNr. 031-2/02-2019/01 entsprechend dem von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 08.05.2019 beschlossenen Entwurf wird einstimmig beschlossen. c) Reg.Nr. 031-2/20-2019 Antrag von Gebhard Schrottenbaum Die Errichtung des geplanten Hofladens macht eine Umwidmung notwendig. Diese widerspricht weder den Zielen des § 2 RPG und dem Räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Marktgemeinde Schruns, noch wird ein Landesraumplan von der Änderung berührt. Auch die sonstigen Voraussetzungen gemäß dem Raumplanungsgesetz sind gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes betr. eine Teilfläche des GSTNR 818 von FF in FL gemäß Plan Nr. 031-2/12-2019/01 wird einstimmig beschlossen. Gebhard Schrottenbaum enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Zu 4. Auftragsvergabe: Wasserversorgungsanlage BA 19 Leitungsinformationssystem, Honorarangebot für Ingenieurleistungen Der Vorsitzende verweist auf den mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Angebotsspiegel. In diesem sind noch die falsch übernommenen Prozentsätze beim Nachlass zu korrigieren, an den Vergabesummen und somit der Reihung selbst ändert sich dadurch nichts. Die diesbezüglichen Aufwände sind im Budget berücksichtigt. Es besteht praktisch eine Verpflichtung, einen Wasserleitungskataster zu erstellen, mit dem Wartungsbuch soll allerdings noch etwas zugewartet werden. Die Anregung, hinkünftig diesbezügliche Ausschreibungen über den Stand Montafon oder sogar über den Gemeindeverband vorzunehmen, wird vom Vorsitzenden gerne aufgenommen. Die Ingenieurleistungen bezüglich der Wasserversorgungsanlage BA 19, Leitungsinformationssystem, werden aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung einstimmig an die Adler+Partner Ziviltechniker GmbH, 6833 Klaus, um die Honorarsumme (ohne Wartungsbuch) von € 87.653, 00 (abzüglich 10 % Nachlass) vergeben. Zu 5. 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Aufnahme eines weit. Gesellschafters in den Montafon Tourismus: die WIGE Montafon • Die sich daraus ergebenden Änderungen der Geschäftsanteile • Erhöhung der Mitglieder des AR 5 auf 7 • Entsendungsrechte der WIGE Montafon mit 2 AR • Die unentgeltliche Abtretung von 6, 04 % der Geschäftsanteile der Montafon Tourismus GmbH (FN 323308d) durch die Marktgemeinde Schruns Seite 7 von 11 Bezüglich der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters wurden intensive Überlegungen angestellt. Da die gewerblichen und privaten Gastgeber nur in lose Vereinigungen eingebunden sind, hat man sich dafür entschieden, dass die WiGe als Sektion bzw. Wirtschaftsgemeinschaft aufgenommen und diese Interessen vertreten soll. Diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie einige Nachjustierungen wurden mit Notar Dr. Bachmann und RA Dr. Flatz abgestimmt, wobei die Änderungen nur als Gesamtpaket beschlossen werden können. Heike Ladurner-Strolz informiert im Detail über den bisherigen Verfahrensverlauf, beginnend mit der Einbindung der anlässlich der Gründung vor 5 Jahren besprochenen „Gelben Gruppe“ - die Gastgeber - sowie die genauen Hintergründe. Die Bergbahnen zahlen Marketingbeiträge wie die Gastgeber, wobei letztere nicht einzeln vertreten sind, sondern wie zuvor erwähnt durch die WiGe, und zwar in der Form, dass im Aufsichtsrat jeweils ein Vertreter für die gewerblichen und ein Vertreter für die nicht gewerblichen Gastbetriebe vorgesehen ist. Begründet wird dies damit, dass es sich bei Montafon Tourismus um eine Gesellschaft für den Tourismus handelt und daher auch Personen aus dem Tourismusbereich mit vertreten sein sollen. Im Folgenden geht der Vorsitzende auf die Unentgeltlichkeit der Abtretung der Geschäftsanteile ein. Die Beteiligung richtete sich ursprünglich danach, was von Seiten der Gemeinden an Beiträgen zu leisten ist. Ändert sich die Beitragshöhe, verändern sich auch die Geschäftsanteile. Um Ausgleichszahlungen bei jeder Änderung zu vermeiden, wurde angesichts der relativ geringen Beträge der Weg der unentgeltlichen Abtretung gewählt. Siegfried Marent zweifelt den Gesellschaftsvertrag aufgrund der vorgesehenen Abgangsdeckung, die sich nicht an den Anteilen orientiert, sowie die diesbezüglich vorgesehene Anpassung alle fünf Jahre von Grund auf an. Zudem stellt sich für ihn die Frage, wer die Abgangsdeckung für den Anteil der WiGe zahlt. Er sieht dies als eine sehr schwerfällige Konstruktion. Je mehr Personen involviert sind, desto geringer ist erfahrungsgemäß die Schlagkraft. Dem hält Michael Gantner entgegen, dass die Aufnahme der Gastbetriebe als weitere Gesellschafter wichtig ist und die Beteiligungsverhältnisse im Grunde genommen nicht so von Bedeutung sind, da nach Köpfen abgestimmt wird. Der Aufsichtsrat ist ein reines Kontrollinstrument und hat allenfalls beratende Funktion. Dazu erwidert Siegfried Marent, dass gemäß dem GmbH-Gesetz dem Aufsichtsrat, wenn er seiner Verpflichtung nachkommt, auch hier eine gewisse Aufgabe zukommt, zumindest wird kein Geschäftsführer grundlegende strategische Entscheidungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Aufsichtsrat treffen. 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Es wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) beschlossen, den Gesellschaftsvertrag der Montafon Tourismus GmbH vom 10.03.2015 wie folgt abzuändern: Seite 8 von 11 Pkt. VII., 1., a): Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern Pkt. VII., 2., Entsendungsrecht: Den Bergbahngesellschaftern wird das Recht eingeräumt, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Den zwei nächtigungsstärksten Gemeinde-Gesellschaftern wird das Recht eingeräumt, je ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Den restlichen Gemeinde-Gesellschaftern wird das Recht eingeräumt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Wirtschaftsgemeinschaft (WIGE) Montafon wird nach deren Eintragung als Gesellschafterin im Firmenbuch das Recht eingeräumt, zwei Mitglieder des Tourismusbeirates in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Wirtschaftsgemeinschaft (WIGE) Montafon entsandten Aufsichtsratsmitglieder ersetzen jeweils diejenigen Aufsichtsratsmitglieder, für die ihre Wohnsitzgemeinden ein Entsendungsrecht als Gemeinde-Gesellschafter hätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die nächtigungsstärksten Gemeinden. Diese Entsendungsrechte kommen den Gesellschaftern für die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu, können jedoch bei Abtretung ihres Geschäftsanteils nicht mitübertragen werden. Die entsendeten Aufsichtsratsmitglieder üben ihre Funktion maximal so lange aus, als die sie in die entsendenden Organe (Gemeindevertretungen bzw. Tourismusbeirat) gewählt sind. Pkt. VII., 3. Aufsichtsratsvorsitzender c) Der Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden ausschließlich aus dem Kreis der von den Gemeinde-Gesellschaftern entsendeten Mitgliedern aus. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Zu 6. Antrag von SPÖ und Parteifreie Schruns: Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage, die vom Kinderspielplatz an der Litz (GST-NR 64/5) fußläufig erreichbar ist Wie Siegfried Marent ausführt, wurde bereits vor mehreren Jahren ein gleichlautender Antrag gestellt. Damals wurde dem Antrag entgegengehalten, dass beim Kino ein WC eingerichtet werde. Passiert ist jedoch bis heute nichts, es ist immer noch das alte WC in Betrieb. Jetzt sollte nicht wieder argumentiert werden, dass die Installierung eines WCs im Zuge der Einrichtung eines Minigolfplatzes erfolgen wird, sondern es sollte 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at aufgrund des unhaltbaren Zustandes bereits jetzt ein solches mit vertretbaren Kosten umgesetzt werden. Seite 9 von 11 Der Vorsitzende verweist darauf, dass diesbezüglich bereits Angebote eingeholt und erste Zeichnungen angefertigt worden sind, das WC ist also in Planung und soll umgesetzt werden, weshalb der Antrag aus seiner Sicht überflüssig ist. Allerdings sind von Seiten der Verwaltung im Vorfeld noch gewisse Abklärungen zu treffen (Kanalanschlussmöglichkeit, …). Im Moment scheitert das Projekt noch an der technischen Machbarkeit. Karoline Bertle unterbreitet den Vorschlag, als Übergangslösung die WCAnlage im Kellergeschoss des Kinos, deren Zugang vom Gang her abgetrennt werden kann, hierfür tagsüber zur Verfügung zu stellen. Wie der Vorsitzende ausführt, bedarf ein WC einer entsprechenden Wartung und Beaufsichtigung, es muss tagtäglich aufund abgesperrt und gereinigt werden. Hier würde sich ein WC mit vollautomatischer Reinigung anbieten, das ohne Personal betrieben werden kann. Dies könnte in einer der nächsten Gemeindevertretungssitzungen präsentiert werden. Der von Siegfried Marent und Martin Borger gem. § 41 Abs. 2 Gemeindegesetzt gestellte Antrag „Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage, die vom Kinderspielplatz an der Litz (GST-NR 64/5) fußläufig erreichbar ist“, wird stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen) zum Beschluss erhoben. Zu 7. Antrag von SPÖ und Parteifreie Schruns: Einarbeitung der neuen Mobilitätsachse für die Verlängerung der Montafonerbahn ab dem Bahnhof Schruns bis zur Querung mit der L188 Montafonerstraße in das REK (REP) der Marktgemeinde Schruns Der Vorsitzende verweist auf die in der letzten Gemeindevertretungssitzung diskutierte weitere Vorgangsweise, wonach, nach Behandlung im Bau- und Raumordnungsausschuss, die Angelegenheit der Gemeindevertretung zur Behandlung vorgelegt und die Trassenführung im REK bzw. REP kenntlich gemacht werden soll. Vor allem stößt er sich daran, dass trotzdem wiederum ein gleichlautender Antrag eingebracht wird. Aus seiner Sicht muss sich die Gemeinde für kommende Generationen einen Korridor, der von einer Bebauung freizuhalten ist, sichern. Die Aufnahme in den REP garantiert eine gewisse Beständigkeit, zumal jede Änderung der Genehmigung der Landesregierung bedarf. Am 02.07.2019, um 16.00 Uhr, wird beim Stand Montafon die Machbarkeitsstudie präsentiert werden. Michael Gantner hält ergänzend dazu fest, dass Schruns nicht immer die Vorreiterrolle einnehmen, sondern dies im Gleichklang mit den anderen Gemeinden umsetzen sollte. Der von Siegfried Marent und Martin Borger gem. § 41 Abs. 2 Gemeindegesetzt gestellte Antrag „Einarbeitung der neuen Mobilitätsachse für die Verlängerung der Montafonerbahn ab dem Bahnhof Schruns bis zur Querung mit der L188 Montafonerstraße in das REK (REP) der Marktgemeinde Schruns“ wird stimmenmehrheitlich (21 Gegenstimmen, für den Antrag stimmen Siegfried Marent und Martin Borger) abgelehnt. 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 11 Zu 8. Mitteilungen des Vorsitzenden Am 26.06.2019, beginnend um 18.00 Uhr, findet die öffentliche Präsentation „Baukultur Strategie- und Richtlinien“ statt. Alle Mandatare sind an diesem Infoabend „baua z‘ Schru“ eingeladen, und es erhält auch jeder Haushalt eine Einladung. In der letzten Sitzung des Gemeindeverbandes Alpenbad Montafon wurden diverse Baumaßnahmen beim Alpenbad behandelt (Sanitäranlage, Abänderung Eingangsbereich, …). Derzeit besuchen 160 Kinder die Volksschule Schruns-Dorf, 13 Kinder gehen in die Vorschulklasse. Damit befindet man sich mit dem Schulgebäude am Limit. Arch. Josef Fink wurde mit der Ausarbeitung von Unterlagen für einen Wettbewerb betraut. Die Volksschule Schruns-Dorf erhält neue Tafeln, und zwar wird auf elektronische Schultafeln umgestellt. Der Ankauf erfolgt in zwei Tranchen. Für Herbst ist geplant, Schülerlotsen zu installieren. Leider sind von den Eltern bis dato nur spärliche Rückmeldungen eingelangt. In der letzten Gemeindevorstandssitzung wurde über die beantragte Fristerstreckung bezüglich des Ankaufs des „Haus des Gastes“ sowie der Beendigung des Benützungsrechtes an der Tiefgarage Löwen informiert. Diese Gegenstände werden der Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung zur Behandlung vorgelegt werden. Zu 9. Unter „Allfälliges“ gibt der Vorsitzende über Anfrage bekannt, dass das von der Gemeindevertretung beschlossene Schreiben an das Land bezüglich des Steuerwettbewerbs unter den Gemeinden zwar noch nicht versendet, aber das Land darüber bereits mündlich informiert worden ist. Martin Borger richtet gem. § 38 Abs. 4 GG an Günter Ratt, der allerdings heute nicht anwesend ist, eine Anfrage zum Betrugsfall bei der Gemeindeinformatik. Er möchte wissen, welcher Anteil auf Schruns entfällt, was die Gemeinde diesbezüglich zu unternehmen gedenkt und ob hierfür bereits eine (budgetäre) Vorsorge getroffen worden ist. Auf die Anfrage von Martin Borger zur Höhe der Landesförderung für das Kindergartenpersonal wird, da niemand die genauen Zahlen im Kopf hat, auf den Rechnungsabschluss, der demnächst zugestellt und in der kommenden Sitzung behandelt werden wird, verwiesen. 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 11 Seine weitere Anfrage zur Aufteilung der von der TUI BLUE AT GmbH für das neue Hotel beim Alpenbad zu entrichtenden Kommunalsteuer auf die beiden Gemeinden Schruns und Tschagguns kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Was seine Fragen zum Bike Trail am Kropfen anbetrifft, wird auf die demnächst stattfindende Sitzung des Tourismus- und Wirtschaftsausschusses, in der dieses Thema behandelt werden wird, verwiesen. Die neue Homepage der Gemeinde wird derzeit befüllt und voraussichtlich noch vor Schulende online geschaltet werden. Siegfried Marent spricht das Thema „öffentliches WC im Ortszentrum“ an. Beim WC beim Friedhof löst sich offensichtlich das Furnier an der Türe, zudem sollte dort seiner Ansicht nach ein Hinweis auf dieses öffentliche WC angebracht werden. Die Information von Franz Oliva, dass sich die Fläche zwischen SiMo und dem Friedhofsgebäude zum Teil in einem ungepflegten Zustand befindet, wird an Schruns Kommunal weitergegeben werden, wobei allerdings darauf hingewiesen wird, dass es durchaus erwünscht ist, dass in gewissen Bereichen erst etwas später gemäht wird, damit eine Blumenwiese aufkommen kann. Siegfried Marent hält es für ein merkwürdiges Verständnis von „Handschlagqualität“ und spricht dabei den von der SiMo angekündigten Platz für öffentliche Veranstaltungen an, der in dieser Form noch nicht umgesetzt ist. Ende der Sitzung: 22.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 45. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.06.2019