19701118_GVE006

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:09
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1970-11-18
Erscheinungsdatum 1970-11-18
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 19.11.1970 NIEDERSCHRIFT über die am MITTWOCH den 18.11.1970 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 5. öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Hutter Josef und Düngler Rudolf, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kleber Ludwig, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Schnetzer Ludwig Wachter Franz und Waldberg Johann für die ÖVP; Dipl. Ing. Jäger Rudolf, Dkfm. Piske Jürgen, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof. Fritz Josef und Bauer Rudolf für die FPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Erhart Ludwig, Schreiber Jakob und Ganahl Edmund. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Rechnungsabschluss für das Jahr 19691 Genehmigung; 2. Dienstpostenplan 1971; Genehmigung; 3. Voranschlag 1971 für das Krankenhaus St.Josefsheim; Genehmigung 4. Änderung der Gästetaxe-Ordnung; Ferienhäuser u. Appartements; 5. Vergabe der museumstechnischen Angelegenheiten einschliesslich Feststellung des Raumbedarfes, Raumplanung und Herausgabe eines Museumsführers; 6. Planung „Litz-Hotel―, Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von 6 Obergeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss; Erteilung von Abstandsnachsichten 1 a Wohnbauselbsthilfe Bregenz, für die Errichtung einer 5-boxigen Garage (Gendarmerie), gegenüber Gp. 369 (Ganahl Reinhilde); b Dipl. Ing. Eder Albert, Schruns, für die Errichtung eines Schopfes gegenüber Gp. 1293/4 (Wittwer Ernst); c Kurt und Heinz Krismer, Schruns, für die Errichtung einer Garage gegenüber Gp. 1225 (Battlogg Rudolf)! -2d Johann Mangeng, Schruns, für die Errichtung eines Wohnhauses gegenüber Gp. 236/1 (Mangeng Irma); e Egon Wieser, Schruns, für die Errichtung einer Garage gegenüber Gp. 1408 (Mühlbacher Mathilde) und Bp. 402 (Vallaster Claudia/Marent Zita); 8. Feststellung des Lokalbedarfes; a Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns, Betrieb eines Schischleppliftes (Seebliga II); b Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns, Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform eines Restaurant es mit dem Standort Schruns-Kapell; c Auguste Furtner, Schruns, Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform „Hotel-Garni―, mit dem Standort Schruns, Wagenweg Nr. 893; d Konsumgenossenschaft Schruns, Gast - und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform einer Imbiß-und Erfrischungstheke mit dem Standort Schruns, Kirchplatz (Neubau); 9. Parkplätze; Vorschreibung bei Neu- und Umbautem 10. Personalangelegenheiten; BESCHLÜSSE: ZU 1.) Der Bericht des Überprüfungsausschusses ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugegangen. Es wird daher auf eine Verlesung verzichtet. Die Anwesenden erhalten die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfungsbericht ausgefolgt, welche nach kurzer Debatte zur Kenntnis genommen wird, über Antrag des Finanzausschusses wird der Rechnungsabschluss 1969, welcher bei Einnahmen von S 24.500.492, 78 und Ausgaben von S 24.125.598, 23 einen Gebarungsüberschuss von S 382.984, 45 ausweist, einstimmig genehmigt. Zu 2.) Der Dienstpostenplan 1971 wird in allen Einzelheiten durchbesprochen. Eine längere Debatte ergibt sich über die vorgesehenen zwei Dienstposten für Sicherheitswachebeamte, wobei die Meinungen über die Einstellung von einem oder zwei Sicherheitswachebeamten auseinandergehen. Eine durchgeführte Abstimmung spricht sich stimmenmehrheitlich für die Belassung von zwei Dienstposten für Sicherheitswachebeamte aus. GV. Kieber Ludwig und GV. Wachter Franz stimmen dagegen mit der Begründung, dass vorläufig ein Gemeindepolizist genügen würde. Ebenso wird über den Posten eines Sachbearbeiters für den technischen Dienst debattiert. Der Vorsitzende erläutert eingehend die Notwendigkeit der Besetzung des Gemeindebauamtes mit einer zweiten Kraft, um den anfallenden und sich immer mehrenden Arbeiten gerecht werden au können. Die Belassung dieses Dienstpostens wird einstimmig beschlossen. -3Die vorliegende Ausfertigung des Dienstpostenplanes ist durch folgenden Nachtrag zu ergänzen: "IV. Fremdenverkehr 7 Kindergärtnerin (Gästekindergarten) c - derzeit nicht besetzt.― Mit dieser Ergänzung kommt der Dienstpostenplan 1971 zur Abstimmung und wird einstimmig angenommen. Zu 3.) Vbgm. Wekerle erläutert den Voranschlag 1971 für das Krankenhaus St.Josefsheim und beantwortet hiezu gestellte Fragen. Über Antrag des Finanzausschusses wird dem Voranschlag 1971 für das Krankenhaus St.Josefsheim mit Einnahmen von S 2.596.400.— mit Ausgaben von S 3.377.400.— und einem Gebarungsabgang von S 781.000.— einstimmig die Genehmigung erteilt. Die Bedeckung des Abganges erfolgt durch einen 40%igen Beitrag des Landes Vorarlberg, einen 40%igen Beitrag der spitalbeschickenden Gemeinden und 20% Selbstbehalt der Marktgemeinde Schruns. Zu 4.) Seitens des Finanzausschusses wurde ein Abänderung der Gästetaxe-Ordnung empfohlen. Dies sollte dahingehend geschehen, dass auch die Besitzer von Ferienhäusern und Appartements für die Zeiten ihres Aufenthaltes in Schruns taxpflichtig sind. Dabei sind die Möglichkeiten einer Berechnung nach tatsächlichem Aufenthalt oder einer Pauschalierung offen geblieben. Auskünfte von Verwaltungsjuristen (Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Vlbg. Gemeindeverband) sind widersprechend. In der Debatte wird anhand von Beispielen aufgezeigt, dass bei konsequenter Handhabung der Besitzerabgabe sich nicht vertretbare Härten ergeben würden. GV. Fritz Josef fordert daher, dass im Falle der Einführung dieser beabsichtigten Änderung der Gästetaxeordnung alle Besitzer, von denen ein Eheteil gebürtiger Montafoner ist, von der Entrichtung der Gästetaxe ausgenommen werden müßten. Bis zum Eintreffen einer klaren Entscheidung über die Rechtslage durch das Amt der Vlbg. Landesregierung, wird die weitere Behandlung dieses Punktes zurückgestellt. Zu 5.) Der Obmann des Kulturausschusses Dr. Hermann Sander berichtet über das Ergebnis der Kulturausschußsitzung vom 11.11.1970 bezüglich Museumsneubau und verliest den Wortlaut des Antrages an die Gemeindevertretung. Dieser hat zum Inhalt, dass die Herren Univ. Doz. Dr. Elmar Vonbank, Bregenz, und Dr. Klaus Beitl, Wien, mit der wissenschaftlichen Inventarisierung, der Restaurierung und Konservierung des Museumsbestandes, mit der Feststellung des Raumbedarfes und der Raumplanung, sowie mit der Herausgabe eines Museumsführers betraut werden sollen. Weiters soll Oberstaatskonservator Dr. Erwin Heinzle die Mitwirkung bei der Aussengestaltung des neuen Museumsgebäudes übertragen werden. In der folgenden Debatte werden die Finanzierungsfragen erörtert. Dabei wird festgestellt, dass laut verbindlicher Aussage von Dr. Erwin Heinzle die Kosten der wissenschaftlichen Inventarisierung, -4- der Restaurierung und der Konservierung vom Bundesdenkmalamt getragen werden. Bezüglich der Baukosten weist Dr. Sander darauf hin, dass durch die Miteinplanung eines Leseraumes und einer öffentlichen WC-Anlage die Finanzierung anteilmäßig aus dem Gemeindebudget zu erfolgen hat. Aus dem zweckgebundenen Erbe "Durig―, sowie aus den zu erwartenden Subventionen vom Land Vorarlberg, dem Stand Montafon und den Vlbg. Illwerken erscheine der Großteil der Kosten gedeckt. In der abschliessenden Abstimmung wird der Antrag des Finanzausschusses einstimmig angenommen. Zu 6.) Architekt Werner Pfeifer erläutert anhand eines in die einzelnen Stockwerke zerlegbaren Modells das Projekt „Litz-Hotel―, welches ca. 400 Betten nebst allen erforderlichen Nebeneinrichtungen nach dem neuesten internationalen Stande sowie ein zusätzliches öffentliches Hallenbad mit Beckengrösse 25 x 13, 50 m und einen den Gemeindewünschen entsprechenden Mehrzwecksaal mit variabler Kapazität (200 – 600 Personen) aufweist. Debatten ergeben sich über den geplanten Hubschrauberlandeplatz auf dem Hoteldach, wodurch eine starke Lärmbelästigung befürchtet wird. Architekt Pfeifer ist jedoch der Ansicht, dass hier nur gelegentliche Landung und Abflüge stattfinden werden und keineswegs eine ständige Luftverbindung mit Flugplätzen geschaffen werden soll. Grundsätzlich herrscht Einstimmigkeit über den wirtschaftlichen Nutzen für die Marktgemeinde Sehruns durch die Verwirklichung dieses Projektes. Bs bleibt jedoch unbestritten, dass dieses Bauwerk mit Erdgeschoss, 6 Obergeschossen und ausgebautem Dachgeschoss einen Eingriff in das Landschaftsbild bedeutet (ca. 92 x 20 x 23 m). Die Notlage auf dem Hotelsektor zwinge die Marktgemeinde Schruns zur Befürwortung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach der LBO. Die ausgesprochen Befürchtung, dass nun innerhalb des Gemeindegebietes jeder Hochbau dieser Größenordnung befürwortet werden müßte, wird mit der Begründung zurückgewiesen* dass jeder an die Gemeindevertretung herangetragene Fall genauestens bezüglich der örtlichen Lage, seines Einflusses auf das Landschaftsbild und seiner wirtschaftlichen und strukturellen Notwendigkeit begutachtet werden müsse. Zur kostenlosen Beistellung des gemeindeeigenen Grundstückes wird festgestellt, dass eine diesbezügliche Zusage bis zum 31.7.1971 zu befristen ist. In der abschliessenden Abstimmung wird gemäss Antrag des Bauausschusses die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 59 (8) LBO für die Errichtung des projektierten Hotelbaues an der Litz mit Erdgeschoss, 6 Obergeschossen und ausgebautem Dachgeschoss einstimmig befürwortet. GV. Prof. Fritz Josef war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. Zu 7. a) Die Wohnbauselbsthilfe Bregens hat um die Erteilung einer Abstandsnachsicht gemäss § 10 LBO für die Errichtung einer Garage mit 3 Boxen von 3, 00 m bis auf 0, 00 m gegenüber der Bp. 369 und der Gp. 1188 (beide im Eigentum der Reinhilde Ganahl, Schruns Nr. 20) angesucht. -5angesucht. In dieser Garage sollen die Dienstfahrzeuge der Gendarmerle untergebracht werden. Der Vertreter der Grundeigentümerin hat sich mit Eingabe vom 28.10.1970 gegen eine Erteilung der beantragten Abstandsnachsicht ausgesprochen und in der Begründung angeführt, dass ca. 75 cm von der Grundstücksgrenze entfernt ein Stallgebäude steht, wodurch ein nach der LBO unzulässiger Zwischenraum entstehen würde. Ausserdem wäre der Zutritt von Licht und Luft sowie die Zugänglichkeit für Feuerlösch- und Rettungszwecke erheblich beeinträchtigt. Der Antragsteller verweist in einer Stellungnahme darauf, dass der Abstand von 75 cm nur auf eine Länge von ca. 1, 00 m bestehe, dass die Wohnbauselbsthilfe vertraglich verpflichtet sei, der Gendarmerie drei Garageboxen zu erstellen und dass das Bauwerk keinerlei nachteilige Beeinflussung auf das Nachbargrundstück ausübe. In der Debatte wird darauf verwiesen, dass die Planung des Gesamtkomplexes die Erstellung von Garagen nicht berücksichtigt habe und dass eine Situierung unter Einhaltung des gesetzlichen Bauabstandes möglich wäre. Bei Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (Einsatzbereitschaft der Gendarmeriefahrzeuge) überwiege doch der nachteilige Einfluss des Bauwerkes auf das Nachbargrundstück, vor allem dann, wenn in Zukunft darauf ein Geschäftshaus errichtet würde. Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens wird die beantragte Abstandsnachsicht einstimmig abgelehnt. Weitere Abstandsnachsichten werden einstimmig gewährt, da in diesen Fällen das nachbarliche Einverständnis schriftlich vorliegt und auch Öffentliche Interessen nicht entgegenstehen Zu 7. b) Dem Dipl. Ing. Eder Albert, Schruns, für die Errichtung eines Schopfes gegenüber Gp. 1293/4 (Wittwer Ernst) und der geplanten Wegtrasse Gp. 1294 von 3, 00 m bis auf 2, 60 m; Zu 7. c) Den Brüdern Kurt und Heinz Krismer, Schгuns, für die Errichtung eines unterkellerten Doppelgaragenbaues von 4, 00 m bis auf 1, 30 m gegenüber Gp. 1215 (Battlogg Rudolf); Zu 7. d) Dem Mangeng Johann, Schruns, für die Errichtung eines Wohnhauses von 4, 00 m bis auf 1, 00 m gegenüber Gp. 236/1 (Mangeng Irma); Zu 7. e) Dem Wieser Egon, Schruns, für die Errichtung einer Garage von 3, 00 m bis auf 0, 00 ш gegenüber Gp. 1408 (Mühlbacher Mathilde) und Bp. 402 (Vallaster Claudia und Marent Zita). Zu 8.) Der Lokalbedarf wird als gegeben erachtet: a Hontafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns, Konzession zum Betrieb eines Schischleppliftes (Seebliga II); b Monatafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns, Gast - und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform eines Restaurant es mit dem Standort Schruns-Kapell; -6– c Auguste Furtner, Schruns, Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform „Hotel-Garni― mit dem Standort Schruns, Wagenweg Nr. 895; d Konsumgenossenschaft Schruns, Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform einer Imbiß- und Erfrischungstheke mit dem Standort Schruns, Kirchplatz (Neubau). Zu 9.) Die bestehende Parkraumnot macht es erforderlich. Richtlinien für die Vorschreibung von Parkplätzen bei Neu- und Umbauten zu erlassen. Der Bauausschuss hat in seiner Beratung vom 12.11.1970 einen Vorschlag dieser Richtlinien erstellt, die wie folgt endgültig festgelegt werden: Verkehrsquelle erforderlicher Parkplatz = (R) _________________________________________________________________________ 1. Einfamilienwohnhäuser 2. Mehrfamilienwohnhäuser Appartements 3. Ladengeschäfte (klein) bis 50 m2 Nutzfläche 4. Ladengeschäfte über 50 m2 Nutzfläche (ohne Treppen u. Lagerräume) 5. Gasthäuser, Tagescafe, Hotel 6. Cafe- u. Barbetriebe 7. Übernachtungsbetriebe 8. Gasthäuser in Verbindung mit Übernachtungsbetrieben 9. Industrielle- u. gewerbl. Betriebe 10. Büro- und Verwaltungsgebäude 1 P. für 1 Wohnung/Gästezimmer sep. 1 P. für 1 Wohnung, 1 P. für 1 Appartm. 2 P. 1 P. für je angef. 50 m2 zusätzl. 1 P. für je 4 Bedienstete (Besitzer inbegriffen) 1 P. für 8-10 Sitzplätze (auf 1 m2 Lokalfläche 1 Sitzplatz Minimum) 1 P. 4-6 Sitzplätze (auf 1 m2 Lokalfläche 1 Sitzplatz Minimum) 1 P. pro 4 Betten Berechnung nach Betten u. Sitzplätzen getrennt, grössere erforderliche Anzahl der Parkplätze 80-100 m2 Betriebsfläche 1 P. zuzügl. je 4 Bedienstete 1 P. 50 m2 Betriebsfläche 1 P. zuzügl. Je 4 Bedienstete 1 P. 11. Tankstellen a) ohne oder mit 1 Wagenpflegehalle b) f. jede weitere Wagenpflegehalle 10 P. 5 P. zusätzl. (Grösse 2, 3 x 5, 5m) 12. Für jeden fehlenden Parkplatz sind zur Schaffung öffentlicher Parkplätze der Marktgemeinde Schruns bis spätestens bei Fertigstellung des Bauvorhabens ...... S 12.000.-- zu bezahlen. Vor Erstellung des Bescheides ist der Baubehörde ein Plan im M. 1 : 500, 1 : 200 oder 1 : 100 vorzulegen, auf dem die Abstellflächen genau eingezeichnet sind. - 7 Die Abstellplätze sind winterfest auszubauen, das ganze Jahr für Parkzwecke freizuhalten und entsprechend zu räumen. (Schnee) Debattiert wird über die sich ergebenden Härten bei Um- oder Zubauten, weil in diesen Fällen der Altbau in die Berechnung der Parkplätze einbezogen wird. Dies könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gastgewerbebetrieben notwendige und wünschenswerte Zubauten oder Verbesserungen unterbleiben. Es bleibt daher gegebenenfalls dem Bauwerber offen, gegen die Vorschreibung der Parkplätze zu berufen. Der Berufungsentscheid bleibt der Gemeindevertretung vorbehalten. Über Antrag des Bauausschusses werden die Richtlinien über die Vorschreibung von Parkplätzen mit 17 Ja-und 6 Neinstimmen beschlossen. Vbgm. Wekerle, GR. Schmidt und die Gde.Vertreter Kleber Ludwig, Prof. Fritz Josef, Juen Franz Josef und Vonbank stimmen dagegen mit der Begründung, dass bei Um- und Zubauten der Altbestand bei der Berechnung der Parkplätze ausser Acht gelassen werden sollte. Zu 10.) Personalangelegenheiten: a) Fiel Christian, Genehmigung der Reiseleitertätigkeit; Dienstvertrag; Bestätigung als Leiter des Verkehrsamtes. Am 29.10.1970 wurde in Anwesenheit von Bgm. Isele, Vbgm. Wekerle, Dkfm. Piske, Gde.Kassier Fenkart und Verkehrsamtsleiter Fiel eine Vereinbarung zur Regelung des Problemes der Reiseleitung „Scharnow― getroffen. Demnach erhält Fiel ab 1.12.1970 den in der Gde.Vertretungssitzung am 28.10.1968 beschlossenen Bruttogehalt von S 6.200.— plus den in der Zwischenzeit angefallenen Lohnerhöhungen allgemein und den Gehaltsvorrückungen auf Grund des Gde.Angestelltengesetzes. Der Bruttolohn per 1.12.1970 beträgt somit: Grundgehalt nach c-1-9 20 % Personalzulage 15 % Aufwandsentschädigung Leiterzulage S 7.100.40. Haushaltszulage Kinderzulage Zusammen S S S S 4.464.-932, 80 699, 60 804.-- S S S 160.-600.-7.860, 40 Das Erlangen höherer Bezüge richtet sich nach den für die Gde.Angestellten jeweils in Geltung stehenden Vorschriften. Ausserdem erhält Fiel sowie alle anderen Angestellten des Verkehrsamtes die anfallenden Überstunden ausbezahlt, die monatlich dem Bürgermeister vorzulegen sind. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den für die Gde. Angestellten jeweils in Geltung stehenden Vorschriften. Die Marktgemeinde Schruns gestattet Fiel, die Scharnow-Reiseleitung weiterhin im Verkehrsamt Schruns abzuwickeln, und er bezahlt dafür der Marktgemeinde Schruns pro Gast mindestens S 15.-- bezw. die jeweils geltenden Reise1eitergebühren anderer Reisebüros. -6Weiters ist darauf zu achten, dass die Zimmerpreise durch die Preisgestaltung der Scharnowgäste nicht reduziert werden. Dem Marktgemeindeamt Schruns ist zwecks Kontrolle die Schamowgäste-Liste vorzulegen. Diese Abmachung ist in einem Dienst vertrag festzulegen. Über Antrag des Finanzausschusses wird diesem Dienstvertrag stimmenmehrheitlich zugestimmt und Fiel Christian als Leiter des Verkehrsamtes bestätigt. (Gegenstimme GV. Wachter Franz, Begründung: Unklarheit über die tatsächlichen Einnahmen von Fiel aus der Reiseleitertätigkeit.) b) Erhöhung des Ruhegenusses und der Witwenpensionen: Über Antrag des Finanzausschusses wird dem Vorschlag des Amtes der Vlbg.Landesregierung zugestimmt, dass die Ruhegenussbemessungsgrundlage und die Witwenpensionsbezüge mit Wirkung vom 1.7.1970 analog der Handhabung bei Landesbediensteten erhöht werden. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt nun für die ersten 10 Jahre 50 % und die Witwenpension 55 % der Bemessungsgrundlage; (Einstimmige Annahme.) Nach Abschluss der Tagesordnung informiert der Vorsitzende die Mitglieder der Gemeindevertretung über die durchgeführte Kommissionierung der Lawinenverbauung am Kapellstock (Wang-Bargus und Theuß). Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 5.öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 0.45 Uhr Tag d. Verlautbarung: 19.11.1970 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) M./ (Bürgermeister)