19660209_GVE008

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:08
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1966-02-09
Erscheinungsdatum 1966-02-09
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-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Zl. 004-3 Schruns, am 10. Februar 1966 NIEDERSCHRIFT Über die am Mittwoch, den 9.2.1966 abends um 20.15 Uhr im Sitzungsraum der Gemeindevertretung stattgefundene 8. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Stofleth Franz Josef sowie Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Juen, Franz Josef, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald und Vonier Robert für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Ganahl Edmund und Rieder Hans für die ORTSPARTEI; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner für die FPÖ; sowie Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung wurden zur gegenständlichen Sitzung ordnungsgemäß rechtzeitig vorher geladen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1.) Gemeindevoranschlag 1966. a) Ordentlicher Voranschlag b) Gde. Steuern-Abgaben-Gebühren c) Voranschlag des Wasserwerkes - Bauvorhaben 1966 2.) Neuwahl des Gemeinde Vorstandes und des Vizebürgermeisters gem. § 91 des neuen Gemeindegesetzes (GG. LGBL. Nr. 45/1965). 3.) Wohnbauförderung 1966; Darlehengewährung. 4.) Wagenweg Gp. 3174/2 - Erwerbung als Gemeindeweg. 5.) Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1965; Berufungen. 6.) Landwirtschaftskammergesetz-Novelle 1966; Stellungnahme. in vertraulicher Beratung: 7.) Personalangelegenheiten B BERICHTE zu A BESCHLÜSSE zu 1.) a) Der ordentliche Gemeindevoranschlag für 1966, der erfolgs- und vermögenswirksame Gesamteinnahmen- u. Gesamtausgaben von je S 20.528.000.- vorsieht, wird als ausgeglichen festgestellt und Und einstimmig genehmigt. Im Zuge der Beratungen der Ansätze der einzelnen Haushaltsgruppen- u. stellen werden an Anregungen vorgebracht: zu Gruppe 0: Verzicht der Gde. Funktionäre auf Entschädigungen, ausgenommen Unkostenrückersatz – Veranstaltung einer jährlichen Exkursionsfahrt mit der Gde. Vertretung; (GR. Fritz J.) - siehe TO. Pkt. 7a). zu Gruppe 2: Fortsetzung der Bemühungen zur Errichtung einer Handelsschule in Bludenz; (GV. Fritz E.). zu Gruppe 3: Vergrössertes Augenmerk auf die Aufräumung und Sauberhaltung des Ortsbildes -Betreuung der Wegbezeichnungstafeln Förderung der Heimattracht - Markterhebungsjubiläum 1968 / Heimatbuch. (GV. Ganahl E.) -2- Zu Gruppe 4: Fortsetzung der Bemühungen für die Erhöhung der Fürsorge – Verpflegskostensätze der Aitersheiminsassen; (Bgm. Isele, Gv. Fritz E.). Zu Gruppe 6: Versetzung der Randsteininseln auf dem neuen LöwenbündteParkplatz (Bgm. Isele E.); hiefür wird von der Gde.Vertretung eine Erhöhung des Voranschlagansatzes um S 20.000.- bewilligt. Klärung der Garantiefrist für die Belagsüberholungsarbeiten der Fa. Nägele / Sulz - im besonderen Überprüfung der Batloggstrausse (GR. Fritz J.) im Wege einer Begehung mit dem Firmeninhaber. Zu Gruppe 7: Gewährleistung durch die Gemeindevertretung, daß der neue Löwenbündte-Parkplatz nach Staubfreimachung tatsächlich für die Abhaltung der Viehmärkte im Sinne des seiner zeitigen Gde. V. Beschlusses bereitgestellt wird« (GR Stoffleth Fr. J., GV. Juen Fr. J., GV. Fritz E.). Heranziehung der für die Schneeräumung bereitgestellten Mitteln zum Einsatz von Strassenräummaschinen nach der Schneeschmelze (GV. Fritz E.) Klärung des Benützungsrechtes bezw. Fahrrechtes der Anlieger am neuen Güterweg Kropfen-Rieder Maisäße (GV. Juen Fr. J. - GV. Konzett M.) Fremdenverkehrsangelegenheiten: Vermehrung der Ruhebänke mit gleichztg. Anbringung von Papierkörben, Einsatz einer Strassenkehrmaschine; Verhalten der Hochjochbahn zur Wiederinstandsetzung des Weges Kropfen-Alpe Vorderkapell als Spazierweg. (GV. Ganahl E.) Benützung der Aula des Hauptschulneubaues für fremdenverkehrsfördernde Veranlagungen während der Sommerferien. (GV. Fritz E.) Die von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. beantragte Aufstockung des Gesellschaftskapitals beww. der Gemeinde Stammeinlage (derzeit S 1, 6 Mill.) um 23, 5 % - im Voranschlag 1966 ist für die Aufstockung auf 1, 6 Mill. Ein Betrag von S 1 Mill. vorgesehen - soll im Finanzausschuss behandelt werden. Gleichzeitig sollen neuerliche Verhandlungen mit dem Land bezgl. Übernahme dieser neuerlichen Stammeinlagenerhöhung (S 376.000.- in 2 Jahresraten) aus Landesmitteln geführt werden. zu 1.) b) Die Hebesätze der Gemeindesteuern-Abgaben- u. Gebühren für 1966, die mit Ausnahme der Marktstandgebühren gegenüber dem Vorjahre keine Änderung erfahren, werden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Marktstandgebühren betragen nunmehr: für einen Stand am Hauptmarkt S 70.-, an den übrigen Märkten S 50. -; Platzgebühr bei Selbststellung eines Standes oder Tisches S 10.-/m2. Unter einem wird auch die Erhöhung der Leichenhallenmiete (Pächter Leichenbestattungsunternehmen Jodok Marent) von S 50.- auf S 100.- / Monat beschlossen. zu 1.) c) Der Voranschlag 1966 des Wasserwerkes der Marktgemeinde Schruns mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 2.98o.600, wird als ausgeglichen festgestellt und ebenfalls einstimmig genehmigt. Gleichzeitig wird die Durchführung folgender Erweiterungen bezw. Bauvorhaben genehmigt: Neubau des Hochbehälters III Gamprätz Versorgungshauptleitung f. d. Parzelle Stiefen Zubringerhauptstrang Fratteweg (Grundbesitz Zitschnau Elsa – Einmündung Silvrettastrasse) Zubringerhauptstrang Grundbesitz Karner W. – Montafonerstrasse – Umfahrungsstrasse – Zusammenschluss mit Auweg – Hauptstrang auf Grundbesitz Schwarzhans S 450.000.- ca S 175.000.- ca S 142.000.- ca. S 530.000.- -3- und vorausgesetzt, daß die Finanzierung gesichert erscheint; Zubringerhauptstrang Kreuzung Auweg/Wagenweg talauswärts entlang des Auweges mit Zusammenschluss Hauptstrang Rhätikonstrasse bis zu einem Höchstaufwand von ca. S 415.000.-. Der im Voranschlag 1966 vorgesehenen Aufnahme eines Bankdarlehens von S 435.000, - sowie der Aufnahme eines Überbrückungsdarlehens vom Land in Höhe von S 200.000.- (zinsverbilligt 4 % p.a.) wird - soferne hierzu unbedingte Notwendigkeit gegeben erscheint grundsätzlich zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). Gem. Art. 117 Abs. 5 des Bds. Verfassungsgesetzes haben die im Gemeinderat - künftighin Gemeindevorstand genannt - vertretenen Parteien bezw. Fraktionen nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand. Dies bedeutet, daß der Gemeindevorstand dem Proporz unterliegt und daß daher im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage { § 83 Abs. 2 Gde. Wahlordnung) die Gemeindevorstands sitze die Gemeindevorstandssitze unter Einrechnung der Person des Bürgermeisters auf die Parteien aufzuteilen sind, soferne der Bürgermeister nicht auf sein Stammrecht als Mitglied des Gemeindevorstandes verzichtet. Da der derzeitige Gemeinderat bezw. Gemeindevorstand, in seiner Zusammensetzung nicht den Bestimmungen des neuen Gemeindegesetzes, LGBL. Nr. 45/1965 (GG) entspricht, ist eine Neuwahl desselben gem. § 91 des GG erforderlich. Ferner ist nach dem neuen Gemeindegesetz entgegen der bisherigen Handhabung der 1. Gemeinderat nicht mehr automatisch Vizebürgermeister bezw. Stellvertreter des Bürgermeisters, sondern letzterer ist aus dem Kreise der Gemeinderäte zu wählen, sodaß auch diese Funktion durch eine Neuwahl gemäß § 91 des GG zu besetzen ist. Gemäß § 49 GG wird stimmeneinhellig die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes mit 6 (Höchstzahl) festgesetzt. Demzufolge ergibt sich folgende Verteilung der Gemeindevorstandsmandate: ÖVP = 3, ORTSPARTEI = 2, FPÖ = 1, SPÖ = 0. Vor Beginn der Wahlhandlung gibt Bürgermeister Eugen Isele die Erklärung ab, daß er aus begründeter Veranlassung auf sein Stimmrecht als Mitglied des Gemeindevorstandes für die Dauer der laufenden Funktionsperiode verzichte, sodaß seine Person bezw. Funktion nicht in die festgesetzte Mitgliederzahl des Gemeindevorstandes einzurechnen ist. Nach Erklärungen der Fraktionsführer GV. Juen Franz Josef für die ÖVP und GV Fritz Ernst für die ORTSPARTEI, die nach der neuen Rechtslage auf Grund der bei der letzten Gemeindewahl erreichten Anzahl von Wählerstimmen auf Grund der beschlossenen Zahl der Gde.Vorstandsmitglieder (6) Anspruch auf ein zusätzliches Gemeindevorstandsmandat hat, werden als Stimmprüfer die Gemeindevertreter Brugger Georg und Mühlbacher Herbert bestellt. Hierauf wird in gesonderten Wahlgängen mittels Stimmzettel auf Grund der von den Fraktionen bis zum Wahlbeginn schriftlich erstatteten Wahlvorschlägen gemäß § 50 GG gewählt: als 1. Gemeinderat: Schmidt Karl, Gastwirt, Schruns 634 mit 15 Stimmen, bei 9 ungültigen Stimmen (hievon 8 Stimmenthaltungen, 1 Stimme für Hutter Josef); ÖVP-Fraktion -4- Als 2. Gemeinderat: Hutter Josef, Zimmermeister, Schruns 526 mit 23 Stimmen, bei 1 ungültigen Stimme (hie von 1 Stimmenthaltung); ORTSPARTEI-FRAKTION Als 3. Gemeinderat: Fritz Josef, Hauptschuloberlehrer, Schruns 706 mit 18 Stimmen, bei 6 ungültigen Stimmen (hievon 5 Stimmenthaltungen, 1 Stimme für Bauer R.); FPÖ-Fraktion Als 4. Gemeinderat: Stofleth Franz Josef, Landwirt, Schruns 177 mit 18 Stimmen, bei 6 ungültigen Stimmen (hievon 6 Stimmenthaltungen); ÖVP-Fraktion Als 5. Gemeinderat: bei Verzicht der ÖVP-Fraktion auf dieses ihr zustehende Gds. Vorstandsmandat zu Gunsten der SPÖ-Fraktion: Durig Franz, Landwirt, Schruns 194 mit 20 Stimmen, bei 4 ungültigen Stimmen (hievon 4 Stimmenthaltungen); und Ganahl Edmund, Volksschuldirektor, Schruns 706 mit 16 Stimmen, bei 8 ungültigen Stimmen (hievon 8 Stimmenthaltungen); ORTSPARTEI-Fraktion. Die wieder- bezw. neugewählten Gemeinde Vorstandsmitglieder (Gemeinderäte) erklären die Wahl anzunehmen. Für die Wahl zum Vizebürgermeister gem. § 56 GG aus dem Kreise der Gemeindevorstandsmitglieder werden in Vorschlag gebracht: von der ÖVP-Fraktion, unterstützt von der SPÖ-Fraktion, der 1.Gemeinderat und bisherige Vizebürgermeister Schmidt Karl, von der ORTSPARTEI-Fraktion, unterstützt von der FPÖ-Fraktion der 2. Gemeinderat Hutter Josef. Vor Durchführung der Wahlhandlung wird Vbgm. Schmidt Karl von GR Fritz Josef veranlasst, zu einem von ihm ausgelösten Vorkommnis, das den Unmut des Erstgenannten ausgelöst hat und Gegenstand einer Untersuchung durch den Herrn Bezirkshauptmann war, eine klärende Stellungnahme zu beziehen, Vbgm. Schmidt Karl verliest hierauf ein Schreiben von GR Fritz Josef an den FDP-Ortsobmann in Altlussheim / Baden. 9 In diesem Schreiben (27.1.1966) wurden u.a. Auskünfte über den früher in Altlussheim wohnhaft gewesenen Vbgm. Schmidt Karl hinsichtlich seiner Militärdienstzeit- bezw. Leistung und evtl. Parteizugehörigkeit und darüber, ob der Genannte in Altlussheim Bürgermeister gewesen ist, erbeten. Dieses Schreiben wurde vom FDP-Ortsobmann in Altlussheim mit einer Durchschrift des Antwortschreiben Vbgm. Schmidt übersandt. Der Versitzende verliest hierauf den Inhalt dieses Anwortschreiben, in welchem der gute Leumund von Vbgm. Schmidt Karl bekundet und seine Tätigkeit als Bürgermeister in Altlussheim bestätigt wird, vollinhaltlich. In weiterer Folge verliest Vbgm. Schmidt Karl seine persönliche Stellungnahme zu diesem Vorkommnis, in der er sich gegen die Art und Weise der von GR Fritz Josef angestellten Nachforschungen über seine Person und die ihm seiner Ansicht nach von GR Fritz entgegengebrachten bezw. von ihm ausgelösten Anfeindungen seit seiner Wahl zum Vizebürgermeister verwahrt. Gde.Rat Fritz Josef stellt zum Vorbringen von Vbgm. Schmidt Karl fest, daß er in seiner Anfrage bezw. in der Auskunfteinholung keinen ehrenkränkenden Tatbestand erblicke, sondern daß er nur klären wollte, ob Vbgm. Schmidt Karl -5- Tatsächlich in Altlussheim bezw. in seiner Heimat Bürgermeister gewesen sei, im Übrigen wolle weder er persönlich noch seine Fraktion eine Opposition gegenüber Schmidt Karl betreiben. So habe z.B. die FPÖFraktion vor der Wahl der Gde.Vorstandsmitglieder sich geeinigt, ihm die Stimme als Gemeinderat zu geben. Auf die Frage von GR Fritz, ob die Antwort des FDP-Ortsobmannes in Altlussheim bezgl. seiner Tätigkeit als Bürgermeister richtig sei, bestätigt Herr Schmidt Karl, daß er in Altlussheim gewählter Bürgermeister gewesen sei. GR Fritz Josef beantragt eine Protokollierung dieser Erklärung. In weiterer Folge beschliesst die Gemeindevertretung über Antrag von GVe. Nels Josef, unterstützt von GV Fritz Ernst und GV Juen Franz Josef mit 13 Stimmen mehrheitlich - bedingt durch den mit Zuhörern überfüllten Sitzungsraum - zwecks Gewährleistung einer absolut geheimen Wahl, daß die Auefüllung der Stimmzettel für die Vizebürgermeisterwahl durch die Mitglieder der Gemeindevertretung einzeln ausserhalb des Sitzungsraumes zu erfolgen hat. Die in Kuverts eingelegten Stimmzettel werden vom Vorsitzenden in einer Wahlurne übernommen. Das Abstimmungsergebnis ergibt 13 Stimmen für GR Schmidt Karl und 11 Stimmen für GR. Hutter Josef. Somit erscheint der bisherige Vizebürgermeister Schmidt Karl in seiner Funktion wieder bestätigte. Er erklärt, die Wahl anzunehmen. Der Vorsitzende beglückwünscht die wieder- bezw. neugewählten Gemeindefunktionäre und gibt seiner Hoffnung auf eine hinkünftige weitere gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde Ausdruck. Zu 3.) Für Zwecke der Wohnbauförderung wird dem Wohnbaufonds f. d. Land Vorarlberg ein zinsfrei unkündbares Darlehen in Höhe des Pflichtbetreffnisses für 1966 = S 124.000. – gewährt.- (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 4.) Ein Bericht über den derzeitigen Stand der Grundeinlösungsverhandlungen mit den Eigentümern des privaten Wagenweges Gp. 3174/2 wird zur Kenntnis genommen. Die Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegen die Parteien, die mit der von der Marktgemeinde Schruns angebotenen Grundablösungsvergütung von S 10.- / m2 nicht einverstanden sind, erscheint der Mehrheit der Gde.Vertretung nicht zweckmässig, da diese Parteien auch für den Vollausbau des Wagenweges Grund abzutreten haben und sich in diesem Falle die weiteren Grundeinlösungsverhandlungen erschweren könnten. Infolge der vorgeschrittenen Zeit wird eine Behandlung dieser Angelegenheit vertagt. (Einstimmige Beschlussfassung). Der Vorschlag des Finanzausschusses (Beschluss v. 26.1.1966) für die Entscheidung über die eingegangenen 11 Berufungen gegen die Einstufung und Vorschreibung eines Fremdenverkehrsförderungsbeitrages 1965 wird bestätigte (Einstimmige Beschlussfassung). Eine Volksabstimmung über die vom Landtag als für nicht dringlich erklärte 3. Landwirtschaftskammergesetz-Novelle wird nicht verlangt. (Einstimmige Beschlussfassung). In vertraulicher Beratung: zu 7.) a) Zum Antrag des Finanzausschusses, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung eine Vergütung von S 25./Stunde bei Heranziehung zu Vertretungen und sonstigen Dienstleistungen als Gemeindefunktionär zu gewähren, ergibt eine längere Diskussion. Schlussendlich wird über Antrag von GV. Frita Ernst und GV. Juen Franz Josef stimmenmehrheitlich mit 19 Stimmen ein Vergütungssatz -6- von S 25.- / Stunde für die Gemeindefunktionäre festgelegt. Die Gemeindekasse wird angewiesen, diese Aufwendungen jedoch nicht auf den Sachgebieten, sondern unter der Haushaltsstelle "Gemeindevertretung“ zu buchen. (Beschlussfassung: 19 Ja - 5 Nein-Stimmen v. GR. Ganahl, GR Fritz J., GV Bauer Rudolf, GV Konzett Manfred u. GV Nels Josef, die sich wohl für die Vergütung der den Gemeindefunktionären entstandenen Unkosten, jedoch gegen eine darüberhinaus gehende Entschädigung aussprechen.) zu 7.) b) Die Übernahme des seit 1.8.1951 bei der Marktgemeinde Schruns beschäftigen Gemeindewerkmeisters Marent Ferdinand in das Angestelltenverhältnis wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 16 : 8 Stimmen abgelehnt. Hingegen wird der Übernahme des seit 9.1.1961 bei der Marktgemeinde Schruns beschäftigten Wasserwerk-Monteurs Stocker Ronald in das Angestelltenverhältnis mit Wirkung vom 1.2.1966 in schriftlichem Abstimmungsverfahren einstimmig zugestimmt. zu 7.) c) Gde.Polizeiwachtmeister Bertsch Gebhard hat mündlich erklärt, daß er den Gemeindepolizeidienst aus gegebener Veranlassung nicht mehr ausüben wolle und hat sich um Wiederaufnahme in den GendarSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight meriedienst beworben. Ab 1.2.1966 befindet sich Bertsch G. in unbezahltem Urlaub, der von der Gde.Vertretung gem. § 40 Gem.Ang.Gesetz genehmigt werden muss. Gemäß zwischenzeitlich beigebrachtem fachärztlichem Attest vom 8.2.1966 befindet sich Bertsch G. bis auf weiteres (ca. 2 Wochen voraussichtlich) im Krankenstand, sodaß die Entscheidung der Gde. Vertretung über einen unbezahlten Sonderurlaub gegenstandslos geworden ist. Gde.Polizeiwachtm. Bertsch Gebhard beabsichtigt nach Vorliegen der Zustimmung zur Wiederaufnahme in den Gendarmeriedienst sofort seine Austrittserklärung aus dem Gemeinde-Beamtenverhältnis vorzulegen und den Gemeindedienst zu quittieren. Die Gemeindevertretung stimmt für den Fall des Eintrittes dieser Sachlage gem. § 22 Gde.Ang.Gesetz dem Dienstaustritt zu. (Einst. B.) Falls jedoch eine Wiederaufnahme des Genannten in den Gendarmeriedienst abgelehnt werden sollte, erfolgt hinsichtlich der weiteren Verwendung von Bertsch G. im Gemeindedienst eine Klärung durch den Gemeindevorstand. Zu dieser Beratung sollen auch die Fraktionsobmänner beigezogen werden. (Antrag GR Fritz J.). Da die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Genannten in den Gendarmeriedienst erst in 2 - 3 Wochen zu erwarten ist und somit der Dienstposten von Bertsch noch nicht endgültig frei ist, kann vorerst bis zur Klärung der Angelegenheit der ausgeschriebene Dienstposten eines Gde.Polizeiorganes nicht neu besetzt werden. Unter B Berichte wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: a) eine Information der Vlbg. Illwerke A.G. Bregenz, betreffend den Stand der Projektierungsarbeiten für das Gafluna- bezw. Litzkraftwerk im Silbertal; -7- b) daß am 14.2.1965 über Initiative der Marktgemeinde Schruns eine Besprechung der Montafoner Bürgermeister unter Vorsitz von Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Längle, betreffend Organisation und Schulraumbereitstellung für den Polytechnischen Jahrgang (9. Schuljahr) stattfindet; und c) daß die künstlerische Gestaltung in der Vorhalle des Hauptschulneubaues an Kunstmaler Honold Konrad, Schruns, übertragen wurde. (Motiv mit den Wappen aller Hauptschulsprengelgemeinden). Unter Allfälligem: Wird GV Fritz Ernst ersucht, bei der am 10.2.1966 stattfindenden Beratung des Stand Montafon, betreffend die Aufstockung der Stammeinlage bei der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H., sich für eine positive Entscheidung des Standesausschusses einzusetzen. Ferner wird von GV Konzett Manfred ersucht, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Bewohnern des Hof- u. Kapieschaweges endlich einen Fahrweg zu sichern und das Güterwegprojekt „Hofweg“ mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Die vorgeschrittene Zeit lässt eine eingehendere Behandlung dieses Punktes nicht mehr zu. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 7. Öffentliche Sitzung d. Gde.Vertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Beratung: 0.40 Uhr Öffentliche Kundmachung Gem. § 42 Abs. 7 GG In Kurzfassung erfolgt am 10.2.1966 Vermerkt: Zahl der Zuhörer: 56 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister) W./ MAR KTGEMEX&DEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTÜNG r Schruns, am lo. Februar 1966« Zl, oo4-3 NIEDERSCHRIFT 2o. 15 Uhr im Sitzungsraum über die am M i 11 w.o t h . , den 9» 2.1966 che Sitzung der Gemeinde* de» Gemeindeamts gebäudes stattgefunden© Vertretung;. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender , Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hütte r Josef? Fritg Josef, Stofletfa ff'ranz Josef sowie Durig Franz »ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner JuenJTrans Josef , Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugfter Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald und Vonier Robert für die ÖVP ; Fritz Ernst, , Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Ganahl Edmund und Rieder Hans für die ORTSPARTEI ; t Bauer "Rudolf, Konzeti Manfred, Nel3 Josef und Tschann Werner "für die FPÖ ; sowie Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ« Samtliche Mitglieder der Gemeindevertretung wurden zur gegenständlichen SitzunSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight g ordnungsgemäß rechtzeitig vorher geladen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESOR A DNUNGs BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1.) Gemeindevoranschlag 1966. a)Ord«ntlicher Voranschlag b)Gde * Steuern-Abgaben~Gebühr en cVoranschlag des Wasserwerkes »Bauvorhaben 1966 2.) Neuwahl des Gemeinde Vorstandes und des Vizebürgermeisters gem. § 91 des neuen Gemeindegesetzes (GG, LGBL. Nr. 45/1965). 3.) 4.) 5.) Wohnbauförderung 1966;Darlehengewfthrung. Wagenweg Gp. 3174/2 - Erwerbung als Gemeindeweg . Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1965;Berufungen. 6.) LandwirtsChaftskammergesetz-Novelle 1966;Stellungnahme. in vertraulicher Beratung: 7.) Personalangelegenheiten B BERICHTE zu A BESCHLÜSSE^ zu 1.) a) Der ordentliche Gemeindevoranschlag für 1966, der erfolge-und vermögenswirksame Gesamtefena^ S 2o. 528.goo. »vorsieht , wird als ausgeglichen festgestellt und un3^elnstlmmlg genehmigt. Im Zuge der Beratungen der Ansätze der einzelnen Haushaitsgruppen-u. Stellen werden an Anregungen vorge» bracht? zu Gruppe Oj Verzicht der Gde. Funktionäre auf Entschädigungen, ausgenommen Unkostenrfcckersatz - Veranstaltung einer jährlichen Exkursionsfahrt mit der Gde. Vertretung; (GR.Fritz J.) - siehe TO«Pkt. 7a). zu Gruppe 2: Fortsetzung der Bemühungen zur Errichtung einer Handelsschule in Bludenz ;(GV.Fritz E.). zu Gruppe 3: Vergrössertes Augenmerk auf die Aüfräumung und Sauberhaltung des Ortsbildes -Betreuung der Wegbezeichnungstafeln - Förderung dur Heimat rächt Markte rhebung6 Jubiläum 1968/Heimatbuch. i (GV.Ganahl E , ) Fortsetzung der Bemühungen für die Erhöhung der Füre^jrge-VerpIXegakoeteneätze der Aiter8heimineas o en; (Bgm.Xsele , Gv. Fritz E„). zu Grupjfc 6: Versetzimg der Randsteininseln auf dem neuen LöwenbündteParkplatz (Bgm.Isele E„ ); hiefür wird von der Gde. Vertretung eine Erhöhung des Voransefclagansatzes um S 2o. ooo. «bewilligt» Klärung der Garantiefrist für die Belagsüberholungsarbeiten der Fa.Nägele/Snlz -im besonderen Überprüfung der BatloggStrauße (GH«Fritz J, ) im Wege einer Begehung mit dem Firmeninhaber. zu Gruppe 7: Gewährleistung durch die Gemeindevertretung, daß der neue Löwenbündte-Parkjplatz nach Staubfreimachung tatsächlich £üi* die Abhaltung cier Viehmärkte im Sinne des seiner zeitigen Gde. V. Beschlusses bereitgestellt wird« (GH • St'oHeth Fr, JJ , GV. Juen Fr. J., GV. Fritz E.). Heranziehung der für die Schneeräumung bereitgestellten Mitteln zum Einsatz von Strassenräummaschinen nach der Schneeschmelze (GV.Fritz E . ) . Klärung des Benützungsrechtes -»bezw. Fahrrechtes der Anlieger am neuen Güterweg Klopfen-Bieder Maisäße (GV. .Tuen Fr. J. -GV. Konzett M . ) . Fremdenverkehrsangelegenheiten: Vermehrung der Ruhebänke mit gleichztg.Anbringung von Papierkörben »Einsatz einer Strassenkehrmaschine ; Verhalten der Hochjochbahn zur Wiederinstahdsetzung des Weges Kropfen-Alpe Vorderkapell als Spazierweg. (GV.Ganahl E„) Benützung der Aula des Hauptschulneubaues für fremdenver kehre fördernde Veranlagungen während der Sommerferien.(GV„ Fritz E . ) zu Gruppe 4: Die von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H* beantragte Aufstockung des Gesellschaftskapitals beaw.äer Gemeinde Stammeinlage (derzeit S 1, 6 Mill.) um 23.5 % - im Voranschlag 1966 ist für die Aufstockung auf 1, 6 Mill.ein Betrag von & 1 Mill. vorgesehen - soll im Finanzausschuss behandelt werden. Gleichzeitig sollen neuerliche Verhandlungen mit dem Land bezgl« Übernahme dieser neuerlichen S^ammeinlegenerh&hung (s 376. ooo. - in 2 Jahresraten) aus LandesmitfeJta geführt werden« zu 1.) b) Die Hebes&tze der Gemelndeoteuern-Abgaben-u.Gebühren für 1966s die mit Ausnahme der Marktstandgebühren gegenüber dem Vorjahre keine Änderung erfahren, werden ebenfalls einstimmig genehmigt* Die Markt standgebühr an betragen nunmehr: für einen Stand am Hauptmarkt S 7o.-, an den Übrigen Märkten S 5o. - ; Platzgebühr bei Selbststellung eines Standes oder Tisches S lo. -/m2. Unter einem wird auch die Erhöhung der kelchenheUenmiete (Pächter Leichenbestattungsunternehmen Jodok Marent) voSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight n S 5o. -auf S 1qqiV*/Monat beschlossen. su L ) c) Der Voranschlag 1966 des Wasserwerkes der Marktgemeinde Schruns mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 2, 98o. 6oo, wird als ausgeglichen festgestellt und ebenfalls einstimmig"" genehmigt« Gleichzeitig wird die Durchführung folgender Erweiterungen bezw. Bauvorhaben genehmigt; Neubau des Hochbehälters III Gamor&tz S 45o, ooo.- ca. 175, ooo*- ii Versorgungshauni'leifcung iCd. Parzelle Sfciefeq.... Zubringerhauptstrang Fratkeweg (Grundbesitz Bleichnau Elsa - Einmündimg Silvrettastr. ) * . » . . 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Dies bedeutet, daß der Gemeinde vor stand dem Proporz unterliegt und daß daher im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage { § 83 Abs. 2 Gde. Wahlordnung) die Gemeinde vor stands sitze die Gemeindevorstandssitze unter Einrechnung der Person des Bürgermeisters auf die Parteien aufzuteilen sind, soferne de? Bürgermeister nicht auf sein Stammrecht als Mitglied des Gemeindevorstandes verzichtet. Da der derzeitige Gemeinderat bezw. Gemeindevorstand , in seiner Zusammensetzung nicht den Bestimmungen des neuen Gemeindejp;eset z e s L G B L . Nr. 45/1965 (GG) entspricht»i st eine Neuwahl desselben qem« § 91 des GG erforderlich« Ferner ist nach dem neuen Gemeindegesetz entgegen der bisherigen Handhabung der 1. Gemeinderat nicht mehr automatisch Vizebürgermeister bezw. Stellvertreter des Bürgermeisters, sondern letzterer ist aus dem Kreise der Gemeinderäte zu wählen, sodaß auch diese Funktion durch eine Neuwahl gemäß § 91 91 GG zu besetzen ist. Gemäß § 49 GG wird stimmeneiuhellig die Zahl der Mitglieder des Gemeinde vor standes mit 6 (H&chstzahl) festgesetzt« Demzufolge ergibt sich folgende Verteilung der Gemeinde vor standsmandate: ÖVP- 3 , ORTSPARTEI « 2 , FPÖ = 1, SPÖ « O. Vor Beginn der Wahlhandlung gibt Bürgermeister Eugen Isele die Erklärung ab, daß er aus begründeter Veranlassung auf sein Stimmrecht als Mitglied des Gemeindevorstandes für die Dauer der laufenden Funktionsperiode verzichte, sodaß seine Person bezw. Funktion nicht in die festgesetzte Mitglieder zahl des Gemeindevorstandes einzurechnen ist. Nach Erklärungen der Fraktionsführer GV. Juen Franz Josef für die ÖVP und GV«Fritz Ernst für die ORTSPARTEI , die nach der neuen Rechtslage auf Grund der bei der letzten Gemeindewahl erreichten Anzahl von Wählerstimmen auf Grund der beschlossenen Zahl der Gde«, Vorstandsmitglieder ( 6 ) Anspruch auf ein zusätzliches Gemeinde vor standsmandat hat, werden als St immprtt*er die Gemeindevertreter Brugger Georg und Mühlbacher Herbert bestellt» Hierauf wird in gesonderten Wahlgängen mittels Stimmzettel auf Grund der von den Fraktionen bis zum Wahlbeginn schriftlich erstatteten Wahlvorschlägen gemäß § 5o GG g e w ä h l t : als 1. Gemeinderats S c h m i d t Karl, Gastwirt, Schruns 634 mit 15 Stimmen » bei 9 ungültigen Stimmen (hievon 8 Stimmenthaltungen, 1 Stimme für Hutter Josef) 5 ÖVP-Fraktion als 2. Gemeinde rat g H u t t e v Josef, Zimmermeister, Schruns 526 mit 23 Stimmen, bei 1 ungültigen Stimme (hie von 1 Stimmenthaltung); ORTSPAR TEI-FR AKTION als 3eSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Gemeindera«:: F r i t s Josef »Hauptschuloberlehrer, Schruns 7o6 mit 18 Stimmen, bei 6 ungültigen Stimmen (bievon 5 Stimmenthaltungen, 1 Stimme für Bauer R*);, FPÖ»Fraktion S t o f 1 e t h Franz Josef , Landwirt, Schruns 177 mit 18 Stimmen, bei 6 ungültigen Stimmen (hievon 6 Stimmenthaltungen); ÖVP- Fraktion mmmi'Mn« TW i-jaiMunacuh».»»*«*». als 4. Gemeinderat: als 5. Gemeinde rat: bei Verzicht der ÖVP-Fraktion auf dieses ihr zustehende Gds. Vorstandsmandat zu Gunsten der SPÖ-Fraktion: D u r i % Franz , Landwirt, Schruns 194 mit 2o Stimmen, bei 4 ungültigen Stimmen (hievon 4 Stimmenthaltungen); und als 6B Gemeinde rat: G a na hl Edmund, Volks schul direktor, Schruns 7o6 mit iS'Stimmen, bei 8 ungültigen Stimmen (hievon 8 Stimmenthaltungen); GR TSPAR TFI-Fraktion. Die wieder-be zw. neugewählten Gemeinde Vorstandsmitglieder (Gemeinderäte) erklären die Wahl anzunehmen« Für die Wahl zum Vizebürgermeister gern« § 56 GG aus dem Kreise der Gemeindevorstandsmitglieder werden in Vorschlag gebracht: von der ÖVP-Fraktion, unterstützt von der SPÖ-Fraktion, der 1* Gemeinderat und bisherige Vizebürgermeister S c h m i d t Karl , von der OK TSPAR TEI* Fraktion, unterstützt von der FPÖ-Fraktion der 2* Gemeinde rat H u t t e y Josef . Vor Durchführung der Wahlhandlung wird Vbgm. Schmidt Karl von GR »Fritz Josef veranlasst, zu einem von ihm ausgelösten Vorkommnis: das den Unmut des Erstgenannten ausgelöst hat und Gegenstand einsr Unter* suchung durch den Herrn Bezirkshauptmann war, eine klärende Stellungnahme zu beziehen, Vbgm*Schmidt Karl verliest hierauf ein Schreiben von GR.Fritz Josef an den FDP*-Ortsobmann in Altlusöheim/Badea 9 In diesem Schreiben (27.1 „1966} wurden u.a.Auskünfte über den früher in Alfclussheim wohnhaft gewesenen Vbgm. Schmidt Karl hinsichtlich seiner Militärdienstzeit-bezw. Leistung und evtl* Parteizugehörigkeit und darüber, ob der Genannte in Altlussheim Bürgermeister gewesen ist» erbeten*Dieses Schreiben wurde vom FDP-Ortsobmann in Alt lussheim mit einer Durchschrift des Antwortschreiben Vbgm0 Schmidt übersandt.Der Versitzende verliest hierauf den Inhalt dieses Auwortschreiben, in welchem der gute Leumund von Vbgm „Schmidt Karl bekundet und seine Tätigkeit als Bürgermeister in Altlussheim bestätigt wird» vollinhaltlich« In v/eiterer Folge verliest Vbgm«.Schmidt Karl seine persönliche Stellungnahme zu diesem Vorkommnis , in der er sich gegen die Art und Weise der von GR .Fritz Josef angestellten Nachforschungen über seine Person und die ihm seiner Ansicht nach von GR.Fritz ent* gegengebrachten beaw. von ihm ausgelösten Anfeindungen seit seiner Wahl zum Vizebürgermeister verwahrt. Gde.Rat Fritz Josef stellt Eum Vorbringen von Vbgm*Schmidt Karl fest, daß er in seiner Anfrage bezw.in der Auskunfteinholung keinen ehrenkränkenden Tatbestand erblicke, sondern daß er nur klären wollte, ob Vbgm»Schmidt Karl fc&fcslSchtieh in Alfclussfcefca bcawoin seiner Heimat Bürgermeister gewesen sei» im Übrigen wolle weder et* persönlich , noch seine Fraktion eine Opposition gegenüber Schmidt Karl betreiben»So habe z.B, die FPÖ« Fraktion vor der Wahl der Gde«, Vorstandsmitglieder sieh geeinigt«, ihm die Stimme als Gemeinderaü zü geben« Au? die Frage von GR .Fritz»ob die Antwort des FDP-Ortsobmannes in Alfclussheim bezgl. seiner Tätigkeit als Bürgermeister richtig sei, bestätigt Herr Schmidt Karl» daß er in Altlussheim gewählter Bürgermeister gewesen sei. GS «Fritz Josef beantragt eine Protokolliorung dieser Erklärung. In weiterer Folge beschliesst die Gemeindevertretung über Antrag von GVe. Neis Josef, unterstützt von GV« Fritz Ernst und GV. Juen Franz Josef mit 13 Stimmen mehrheitlich -bedingt durch den mit Zuhörern überfüllten Sifczunga räum« zwecks Gewährleistung einer absolut geheimen Wahl »daß die Ausfüllung der Stimmzettel mr die Vizebürgermeisterwahl duixh die Mitglieder der GemeindeVertretung einzeln ausserhalb des Sitsungsraumes »ü erfolgen hat* Die in Kuverts eingelegten Stimmzettel werden vom Vorsitzenden in eSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight iner Wahlarne Übernommen, Das Abstimmungsergebnis ergibt 13 Stimmen für GR«Schmidt Karl und 11 Stimmenfahr GR. Huttor Josef» Somit erscheint dp? bisherige Vizebllrgermeiater Schmidt Karl in seiner Funktion wieder bestätigt« Er erklärt* die Wahl anzunehmen. Der Vorsitzende beglückwünscht die wieder»beaw« neugewählten Gemeinde» funkfcionäre und gibt seiner Hoffnung auf eine hinkünftige weitere gedeihliche Zusammenarbeit zum V/ohl der Gemeinde Ausdruck« zu 3, ) Für Zwecke der Wohrih^uförderung wird dem Wohnbaufonds f.d.Land Vorarlberg ein zinsfreies» unkündbares Darlehen in Höhe des Hlichtbetreffnisse© 1966 e S 134. ooo. - gewährt» (Einstimmige Beschlussfassung}« au 4, ) Ein Bericht über den derzeitigen Stand der Gr undeinlösung3 Verhandlungen mit den Eigentümern des privaten Wagenweges Gp« 3174/2 wird zur Kenntnis genommen» Die Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegen die Parteien» die mit der von der Marktgemeinde Schruns angebotenen Grund* aMösungyVergütung von S lo* »fmZ nicht einverstanden sind »erseheint de? Mehrheit der Gde* Vertretung nicht zweckmässig«da diese Parteien auch für den Vollausbau des Wagenweges Grund abzutreten haben und sich in diesem Falle die weiteren Grundeinlösunge Verhandlungen erschweren könnten« Infolge der vorgeschrit&enen Zeit wird eine Behandlung dieser Angelegenheit v e r t a g t , ( Einstimmige Beschlussfassung)« zu 5„) Der. Vorsehlag des Finanzauseehueses( Beschluss v. 26.1.1966) für die Entscheidung Über die eingegangenen 11 Berufungen gegen die Einstufung und Vorschreibung eines FremdenverkehrsfÖrderungsbeitrages 1965 wird bestätigte (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Eine Volksabstimmung über die vom Landtag als für nicht dringlich erklärte 3c Lanfeirtseha^skammc^geectz-Novelle wird nicht verlangt. (Einstimmige Beschlussfassung). hx verfcra^i^her^ Beratung zu 7«) a) Zum Antrag des Finanzausschusses »Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretimg eine Vergütung von S 25. -/Stunde bei Heranziehung zu Vertretungen und sonstigen Dienstleistungen als Gemeindefunktionär zu gewähren, ergibt eine längere Diskussion« Schluss endlich wird Über Antrag von GV. Frita Ernst und GV. Juen Franz Josef stimmenmehrheitlich mit 19 Stimmen ein Vergütungssatz ü « ß « GemefcadefunkUonäre festgelegt «.' Die*Gemeindekase o wird angewiesen, dies© Aufwendungen jedoch nicht auf den Sachgebieten sondern unter der Hauehaltssweile " Gemeindevertretung u au buchen. (Beschlussfassung: 19 Ja -5 Nein-Stimmen v*GR. Ganahl, GR. Fritz J., GV« Bauer Rudolf, GV. Konzott Manfred u*GV«Nels Josef, die sich wohl för die Vergütung der den Gemeindefunktionären entstandenen Unkosten, Jedoch gegen eine darüberhinaus gehende Entschädigung aussprechen.) zu 7») b) Die Übernahme des seit 1.8*1951 bei der Marktgemeinde Schruns beschäftigen Gemeinde Werkmeister s M a r e n £ Ferdinand fc das AngesteUtenverhaltnis wird i n s c E Ä c & m Abstimmungs* verfahren mit 16 î 8 Stimmen a b ^ e ljs h nfc », Hingegen wird der Übernahme des seit 9« 1961 bei der Markt*» gemeinde Schruns beschäftigten Wasserwerk*Monteurs 3| r ofi k e y Ronald in das Angestelltenverhältnis mit Wirkung v S 'OrïesWtf 15.2, 1966 in schriftlichem Abstimmungsverfahren einstimmig zugestimmt* au 7. ) c} Unter B Gde« Polizeiw&chtm* Bertseh Gebhard hat mündlich erklärt, daö er den Gemcindepotoeidiensfc aus gegebener Veranlassung nicht mehr aueüben wolle und hat sich um Wiederaufnahme in den Gei*darmeriediens£ beworben« Ab L 1966 befindet sich Bertsch G« in unbezahltem Urlaubs der von der Gde. Vertretung gem«§ 4o Gern« Ang»Gesetz genehmigt v/erden muss« Gemäß gwisehenzoifclich beigebrachtem iaebärztüßhem Attest vom 8, ?.. 1966 befindet eich Bestseh G« ftbJt^JJj&k bis auf weiteres (ca« 2 Wochen voraussieht* lieh) im Krankenstand, sodaß die Entscheidung der Gde. Vertretung über einen unbezahlten Sonderurlaub gegenstandslos geworden ist« Gde» Poüzeiwaöhtm« Bertsch Gebhard beabsichtigt nach Vorliegen der Zustimmung zur Wiederaufnahme in den GenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight darmeriedienst sofort seine Austrittserkt&arung aus dem Gemeinde»Beamtenverh&ltni» vorzulegen und den Gemeindedienst zu quittieren* D^Gemeindever^retu^ sUmm^ für v denJ^g^des J&nfoitfce s, dieser Sachlage gem*J Gde »Ans» Gesetz dem Dienstaustritt zu« (Einst» B . ) Falls jedoön eine Wiederaufnahme des Genannten in den Gendarmerie« dienst abgelehnt werden sollte »erfolgt hinsichtlich der weiteren Verwendung von Bertsch Go im Gemeindedienst eine Klärung durch den Gemeinde vorsiand* Zu dieser Beratung sollen auch die Fraktions» obmänner beigezogen werden. (Antrag GR «Fritz J» ). Da die Entscheidung Uber die Wiederaufnahme des Genannten in den Gendarmeriedienst erst in 2*3 Wochen zu erwarten ist und somit der Dienstposten von Bertsch noch nicht endgültig frei ist, kann vorerst bis zur Klärung der Angelegenheit der ausgeschriebene Dienstposten eines Gde« Polizeiorgane s nicht neu besetzt werden« 2&JL vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: a)ein© Information der Vibg. Iiiwerke A.G«, Bregenz* betreffend den Stand der Projektierungsarbeiten für das Gafluna«bezw. Litzkraftwerk im Siibertal ; b) daß am 14* 2 0 1965 über Initiative der Marktgemeinde Sehr uns eine Besprechung der Montafoner Bürgermeister unter Vorsitz von Bezirkshauptmann Hofrat Dr.Lü gle «betreffend Organisation und Schulraumbe reit Stellung für den Polytechnischen Jahrgang (9o Schuljahr) stattfindet ; und c) daß die künstlerische Gestaltung in der Vorhalle des Hauptschulneubaues an Kunstmaler Honold Konrad» Sehr uns. übertragen wurde, (Motiv mit den Wappen aller Hauptschulsprengelgemeinden). Unter Anfälligem; wird GV* Fritz Ernst ersucht, bei der am lo*2.1966 stattfindenden Beratimg des Stand Montafon, betreffend die Aufstockung der Stammeinlage bei der Montafoner Bergbahn Ges*nuboHc f sich für eine positive Entscheidung des Standecausschusses einzusetzen« Ferner wird von GV.Konzett Manfred ersucht» mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Bewohnern des Hof-u. Kapieschaweges endlich einen Fahrweg zu sichern und das Güterwegprojekt H Hofweg " mit Nachdruck weiter zu verfolgen«. Die vorgeschrittene Zeit lässt eine eingehendere Behandlung dieses Punktes nicht mehr zu0 Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 7„öffentL Sitzung da Gde. Vertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt«, Ende der Beratung: o»4o Uhr öffentliche Kundmachung gem 0 § 42 Abs«, 7 GG in Kurzfassung erfolgt am 1oq2.1966 Vermerkt«5 Zahl der Zuhörer: 56 Der Schriftführers •»Vertretung; Vertretung: Der r u u , * - (Gde. Sekretär) W./ r) (Bürg