19880914_GVE039

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1988-09-14
Erscheinungsdatum 1988-09-14
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Inhalt des Dokuments

M A R K T G E M E I N D E A M T S C H R U N S über die am Mittwoch, den 14.09.1988 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 39. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebürgermeister Gerhard REBHOLZ, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER, sowie die Gemeindevertreter, bzw. Ersatzleute Ing. Rudolf HAUMER, MR Dr. Hermann SANDER, Hans NEYER, Dipl.Ing. Dr. Ernst PüRER, Ing. Kurt PRAUTSCH, Jakob GANAHL, Fritz NETZER, Trudi DüNSER und Dr. Hansjörg CZINGLAR für die öVP; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Mag. Manfred HANISCH, Franz NETZER und Rudolf LISCHKA jun. für die SPö und Parteifreie; DDr. Heiner BERTLE, Mag, Siegfried NEYER, Dr. Edgar DüNGLER und Ernst FITSCH für die FPö und Parteifreie Bürger; Schriftführer: Meldeamtsleiter Manfred WEIHS. Entschuldigt abwesend: GR Gerhard WILLE, GV Peter VONBANK, GV Wilhelm Gantner, GV Werner BITSCHNAU und GV Manfred KONZETT. Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG. zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. In der Anfragestunde bemerkt Ing. Karl Tschanett, daß der Straßenverkehr im Wagenweg zunimmt und immer höhere Geschwindigkeiten auch von Lkws - gefahren werden. Die vom Gemeindebauhof auf der Fahrbahndecke angebrachten "50"-Beschriftungen sind zwar dankenswert, doch hält sich niemand daran. Er verweist auf eigene Wahrnehmungen in einem deutschen Kurort, wo sogar auf der durchführenden Bundesstraße eine 40 km/h-Beschränkung besteht; infolge der entsprechenden Überwachung und des rigorosen Durchgreifens wird diese auch exakter eingehalten. Seiner Ansicht nach kann nur eine 40 km/h-Beschränkung für den Wagenweg Abhilfe schaffen. Auch die an der Montafoner Bundesstraße geplante Diskothek, welche dem Vernehmen nach 500 Besucher fassen soll - was etwa gleichviel Kraftfahrzeuge bedeutet - und mit der schon die Anrainer keine Freude haben, werde zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen im Wagenweg führen. Um die Wohnqualität in diesem Bereich sicherzustellen, kann er sich nur die Verhängung eines Nachtfahrverbotes für den Wagenweg vorstellen. - 2- Der Bürgermeister verweist darauf, daß es sich bei den angesprochenen Problemen um "heiße Eisen" handelt. Anfänglich wurden in Schruns von der BH Radarmessung durchgeführt. Wegen überstunden- und anderen Problemen sind jedoch an die einzelnen Gendarmeriposten keine Geräte abgegeben worden, weshalb die Radarüberwachung wieder abgeflaut ist. Auch die Einschaltung einer Privatfirma bzw. die Anmietung eines Überwachungsgerätes brachte keinen Erfolg, da die dafür notwendigen Einsatzstunden im Lande nicht zusammengebracht wurden. Im übrigen hält er eine Beschränkung auf 40 km/h erst dann für sinnvoll, wenn diese überprüft werden kann, über die Eindämmung des Straßenverkehrs wurde bereits im Raumordnungsausschuß beraten. Vorerst sollen in der Batloggstraße entsprechende Maßnahmen ergriffen werden und später auch andere Straßenzüge einbezogen werden. Der Grundeigentümer hat einen Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1370/1 gestellt, um sodann dieses Grundstück an Grabher zu verkaufen, welcher die Absicht hat, hier eine Diskothek zu errichten. Im Raumordnungsausschuß war man mehrheitlich der Ansicht, daß dieser Standort akzeptierbar ist, wenn gewisse bauliche Voraussetzungen (u.a. der Bau einer Unterführung vom Parkplatz unter der B 188 als Zugang etc.) erfüllt werden. In der darauf folgenden Gemeindevertretungssitzung wurden jedoch vermehrt Bedenken gegen diesen Standort ausgesprochen. Er schätzt den Anteil der Besucher aus Schruns auf ca. 20 %, der Rest kommt aus dem übrigen Montafon, dem Raum Bludenz oder dem Unterland. Nach Ansicht von GR Ing. Werner NETZER hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung ohne Überwachung wenig Sinn. Eventuell kann eine entsprechende bauliche Ausgestaltung, wie z.B. die VermiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight nderung der Sichtweite, etc. Auch er ist über die Errichtung einer Diskothek an der Umfahrungsstraße nicht erfreut und fürchtet die Unruhe, die durch den zusätzlichen Verkehr zwischen der Disco und den Lokalen im Dorf entsteht. Darüberhinaus ist für ihn ein Diskothekenstandort in Schruns nicht vorstellbar, auch nicht an der B 188, denn von dort aus kann man den Lärm - speziell in der Facht - bis weit ins Schrunser Feld hören, EM Trudi DüNSER unterstützt die Ausführung von Ing. Karl Tschanett und verweist auf die zahlreich vorhandenen Unterhaltungsmöglichkeiten in Schruns, wie z.B. Tanzbar Sassella, Alpina-Keller, Zimbakeller, Löwengrube, etc. Es wäre besser, Wohnraum für junge Familien zu schaffen, als noch eine weitere Diskothek zu bauen. Schruns ist Kurort, nicht Rummelplatz und zudem für die einheimische Bevölkerung Lebensraum. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT stellt einen Umschwung in der Meinung der Gemeindevertreter fest und führt dies auf die strikte Ablehnung des Projektes durch die betroffenen Anrainer zurück. Vor Eingang in die Tagesordnung - um 20.00 Uhr - weist der Vorsitzende darauf hin, daß der von GR Ing. Werner NETZER sowie den Gemeindevertretern Mag. Dr. Siegfried MARENT und Mag. Siegfried NEYER eingebrachte Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Grundstückerwerb Erbengemeinschaft Juen (Kaltenbrunnen) - Änderung des Angebots" zwar rechtzeitig, jedoch nach Fertigstellung der Tages- - 3- Ordnung zur gegenständlichen Sitzung eingelangt ist und daher als Punkt 12 behandelt werden wird. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) 1) a) b) c) d) e) Auftragsvergaben: Wasserversorgung Montjola - Baulos 3, Baumeisterarbeiten; Ortskanalisation Gamprätz - Baulos 2, Baumeisterarbeiten; Stahlbetonrohre und Fertigteilschächte, Lieferung; gußeiserne Druckrohre, Lieferung; Armaturen und Formstücke; 2) Urgenz "Errichtung eines Ganztagskindergartens", Vorlägebericht des Bürgermeisters; 3) Kanalgebühren — Pausehalermaßigungen für Hausgärten;; 4) "Altstoffentsorgung", Beitritt zu der in Gründung befindlichen Verwaltungsgemeinschaft; 5) Andreas Ganahl, Kirchplatz, Grundabtretung für die Sanierung und Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses; 6) Montafoner Kunsteisbahnverein, einen Abstattungskredit; Übernahme der Bürgschaft für 7) Dienstgeberdarlehen, Gewährung; 8) Grundteilung Franz Brugger, Berufung; 9) Sperrstundenverlängerung ruf; Lothar Küster, Berufung gegen Wider- 10) Grundteilung Graß Josef, Neuerliche Beschlußfassung; 11) Diskussion über die Effizienz des Verkehrsverbandes Montafon, (Antrag der SPö und Parteifreien); 12) Grundstückerwerb Erbengemeinschaft Änderung des Angebots; Juen (Kaltenbrunnen), 13) Berichte des Bürgermeisters und "Anfälliges". zu 1) Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugegangenen Unterlagen und erläutert den Stand der Kanalbauarbeiten. GV DDr. Heiner BERTLE stellt die Frage nach der Einbeziehung der Überwassermengen aus den Schwarzhans-Quellen. Der Bürgermeister spricht sich für eine klare Trennung zwischen privater und öffentlicher Wasserversorgung aus und will keinen Druck auf Private aus- - 4- üben, ihre Wasserversorgung aufzulassen. Dies würde nur zu überhöhten Forderungen führen. Auch blieb eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde Bartholomäberg bis jetzt unbeantwortet. Dort fehlt es auch an Hochbehältern mit entsprechendem Fassungsraum. Nachdem die Gemeindewasserversorgung auf Montjola voll ausgebaut sein wird, werden einige Objekte angeschlossen und die Löschwasserversorgung gesichert werden. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT ist der Ansicht, daß zwischen der öffentlichen Ausschreibung, dem Prüfbericht und der Vergabeempfehlung Abweichungen bestehen. Der Vorsitzende erklärt, daß sich die "15 Monate" auf die Festpreise beziehen und nicht auf die Bauzeit. Veiters stellt er die Frage, wie die Durchführung der Bauaufsicht bei Kanalbauten gehandhabt wird. Dazu antwortet der Bürgermeister, daß die Bauaufsicht durch das Bauamt erledigt wird, da eher die MöglichkeiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight t besteht, die Baustellen des öfteren zu besuchen, um so allenfalls auftretende Unklarheiten beseitigen zu können, überdies erweist sich die Kenntnis von örtlichkeiten und Personen von Vorteil. Die für diese Leistung anfallenden Kosten wurden nie extra ausgewiesen, da sie dem Wasserwirtschaftsfonds gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden können. Allgemein wird betont, daß die Planung des Kanales im Gamprätz durch das Ingenieurbüro Dipl.Ing. Adler gravierende Mängel aufweist und nur durch die umsichtige Bauaufsicht von Gemeindebautechniker Josef Hutter verhindert wurde, daß noch mehr verkehrt gemacht wurde. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage wer in einem solchen Fall die Mehrkosten zu tragen und zu haften hat. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT spricht sich dafür aus, die Planer mangelhafter Projekte links liegen zu lassen und gegebenenfalls exemplarische Haftungsstrafen zu fordern. Im übrigen hat er noch nie gehört, daß die Gemeinde gegen einen Planer Ansprüche wegen mangelhafter Planung gestellt hat. Veiters möchte GV Mag.Dr. Siegfried MARENT wissen, wie das Ingenieurbüro Dipl.Ing. Adler zu diesem Auftrag kam. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß ursprünglich das Büro Kaufmann die Kanalprojektierungsarbeiten und später das Büro Riedmann durchführte. Unzufriedenheit mit der Planung vom Büro Riedmann führten dazu, daß in der Folge auch das Büro Adler beauftragt wurde. Die Planungsvergabe an mehrere Projektanten bedeutet Mehrarbeit, führt GV DDr. Heiner BERTLE aus, man soll sich die Einschaltung eines weiteren Planungsbüro gut überlegen und lieber zuvor eine Aussprache mit dem Büro Adler bezüglich der mangelhaften Planung herbeiführen. GV Dipl.Ing. Dr. Ernst PüRER weist darauf hin, daß seiner Ansicht nach in diesem Fall zwar die Planungkosten nach der Gebührenordnung abgerechnet wurden, die Planungsleistung (Erhebung) jedoch nicht erbracht wurde und im übrigen der Gemeinde keine Mehrkosten erwachsen sind. - 5 - Abschließend werden folgende Auftragsvergaben an den jeweiligen Bestbieter einstimmig beschlossen, wobei der Fertigstellungszeitpunkt lt. Ausschreibung festgelegt wird: a) Die Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der Vasserversorgunganlage BA 06 - Montjola - Bau los 3, an die Firma Gebr. Vonbank, Schruns, zum Preis von S 1.154.589, 15 (netto); b) die Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Ortskanalisation BA 05 - Gamprätz - Baulos 2 an die Firma Gebr. Vonbank, Schruns, zum Preis von S 4.013.562, 21 (netto); c) die Lieferung von Stahlbetonrohren und Fertigteilschächten an die Firma Betonrohrwerk Schlins zum Preis von S 906.075, (netto); d) die Lieferung von gußeisernen Druckrohren an die Fa. Schmidts's Erben, Bludenz zum Preis von S 338.299, 75 (netto), (eine Stimmenthaltung) ; e) die Lieferung von Armaturen und Formstücken an die Firma SFS Rhomberg, in Götzis, zum Preis von S 45.488, - (netto). zu 2 ) Der Bürgermeister weist darauf hin, daß die Gemeindevertretung bereits mit diesem Problem befaßt wurde. In der Zwischenzeit wurden bei den Städten und Marktgemeinden des Landes Erkundigungen über die Einrichtung, den Betrieb und die Kosten von Ganztagskindergärten eingeholt. Die diesbezügliche Aufstellung ist bereits mit der Einladung zu vorangegangenen Gemeindevertretungssitzung zugegangen. Sodann wurde im letzten Bürgermeisterbrief ein Fragebogen genereller Art verfaßt, um so bis Ende des Monats bei den betroffenen Eltern einen allfällig bestehenden Bedarf zu ermitteln. Bisher sind fünf Rückläufe eingelangt, von denen sich vier für flexiblere Hol- und Bringzeiten aussprachen, jedoch kein Interesse an einem Ganztagskindergarten bekundet wurde. GV Ing. Rudolf HAUMER spricht sich für eine Vertagung aus, damit das Einlangen der Rückmeldungen abgewartet werden kann. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT ist ebenfalls für eine Vertagung. Seine Fraktion war zwar dafür, eine Erhebung zu machen, aber nicht im Bürgermeisterbrief. Gewiß ist ein Interesse für die Einführung eines Ganztageskindergartens in Schruns vorhanden, aber die Ankündigung, daß dies pSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ro Kind und Monat rund 2.000, - kosten soll noch dazu wo kein diesbezüglicher Beschluß von der Gemeindevertretung vorliegt - war nicht gerade ermunternd. Der Vorsitzende verweist wegen der zu erwartenden Kosten auf die diesbezüglichen Schreiben der Vorarlberger Städte. Er findet es unseriös, bei den Interessenten Hoffnung zu wecken, ohne über die zu erwartenden Kosten zu sprechen. GV Dipl.Ing. Dr. Ernst PüRER regt eine Erhebung an, ob Interessenten im Ganztagskindergarten in Bludenz untergebracht werden können. - 6- GV Fritz NETZER kann sich nicht vorstellen, daß jene, die selbst auf ihre Kinder schauen, die Kosten eines Ganztagskindergartens mitbezahlen, damit andere billiger durchkommen. Abschließend wird einstimmig beschlossen, den Bericht des Bürgermeisters über die Einrichtung eines Ganztagskindergartens zur Kenntnis zu nehmen und die Entscheidung darüber bis zum Rücklangen der mit dem Bürgermeisterbrief ausgesandten Erhebungsformulare zu vertagen. zu 3) GV Mag. Dr. Siegfried MARENT begründet diesen Antrag seiner Fraktion damit, daß es in Schruns viele Gärten gibt, die bewässert werden müssen. Da jedoch das über die Wasserversorgung zum Tränken dieser Gärten bezogene Wasser nicht über den Kanal als Abwasser entsorgt wird, ist man der Ansicht, daß bei den Kanalgebühren eine Pauschalermäßigung für Hausgärten eingeführt werden soll. Nach einer internen Schätzung beläuft sich die Anzahl der in Frage kommenden Gärten auf 200 bis 400. Als Richtgröße für den Wasserverbrauch kann man sich max, 15 n»3 vorstellen. Außerdem sollen nur Gemüsegärten - und nicht Rasen - vor dieser Maßnahme betroffen sein. Eine solche Regelung ist von der finanziellen Seite her gerechtfertigt, da der Kanal für diese Abwasserentsorgung nicht benützt wird und im Rechnungsabschluß ohnehin ein Überschuß von 1, 8 Mio Schilling ausgewiesen ist. Der Bürgermeister erwidert, daß es bei den Kanalgebühren bei der Einhebung der Erschließungsbeiträge Überschüsse gibt, welche jedoch durch Investitionen im dünnerbesiedelten Bereich abgebaut werden. Außerdem werden die Belastungen aus der ARA und durch anfallende Reparaturen größer. Es ist zu erwarten, daß sich bei den derzeit noch niedrigen Kanalgebühren in absehbarer Zeit eine Erhöhung ergeben wird. Er verweist auf die schon heute praktizierte Möglichkeit, stillgelegte Kläranlagen zu reinigen und darin das Regenwasser zu sammeln. Für GR Ludwig KIEBER ist das Argument "für etwas zu zahlen, was man nicht braucht" richtig. Er verweist jedoch auf den aus einer solchen Regelung resultierenden Verwaltungsaufwand, welcher wahlscheinlich höher als die Ersparnis für den Betroffenen - ca. S 180 - 200 - sein wird. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT verweist auf die Aussage des Bürgermeisters, wonach die Kanalgebühren in absehbarer Zeit steigen wer— den und ist der Ansicht, daß dann diese Ersparnis für die Betroffenen keine Bagatelle mehr sein wird. GV DDr. Heiner BERTLE findet das Argument "für etwas zu zahlen, was man nicht braucht" vordergründig, da der ganze Staat auf diesem Prinzip basiert. Er ist der Ansicht, daß der Ersparnisbetrag auch in Zunkunft geringfügig sein wird. Man soll aber die Gartenbesitzer auf die Möglichkeit der Verwendung der aufgelassenen Klärgruben als Regenwassersammelbecken hinweisen. - 7- Nach Meinung des Vizebürgermeisters muß vorerst geklärt werden, was unter dem Begriff "Garten" zu verstehen ist (z.B. Bepflanzung, Größe, etc.). Im übrigen würde die Abwassermessung mittels Uhr wie sie auch gemäß Kanalgesetz beantragt werden kann - die gerechteste Lösung darstellen, ist aber bei Haushalten kaum durchführbar. Der Bürgermeister bemerkt, daß der vorliegende Antrag zwar gut gemeint, aber aus den dargelegten Gründen nicht zielführend ist und stellt den Antrag auf Ablehnung, Er wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Fraktion SPö und Parteifreie) beschlossen, die Einführung einer Pauschalermäßigung für Hausgärten bei den Kanalgebühren abzulehnen. zu 4) Der Bürgermeister zitiert die neuen gesetzlichenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Bestimmungen bezüglich der Abfallbeseitigung, und zwar die Verordnung zur Sicherung der Standorte zur Abfallentsorgung, den Abfallbeseitigungsplan und die Abfallverordnung, welche mit 1.1.1989 in Kraft treten. Er führt weiter aus, daß die Firma Branner die Altstoffentsorgung im Montafon übertragen bekommen hat. Für das kommende Jahr wurden die Entsorgungsbeiträge für Glas mit S 132, -, für Papier mit S 520, - und Metall mit S 1.439, - pro Tonne landeseinheitlich festgelegt. In Schruns wurden im Jahr 1987 ca 2 to Problemabfälle (Lacke, ehem. Mittel, etc.), 41 to Altpapier und 70 to Altglas gesammelt. GV DDr. Heiner BERTLE will wissen, ob sich auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen die Müllgebühren ändern werden und ob in Schruns weiterhin Müllkübel verwendet werden können, weiters wer der fachkundige Berater ist, und ob die Gemeinden nicht fähig oder willig sind und darum diese Kompetenzen einer Verwaltungsgemeinschaft übertragen, was seiner Ansicht nach wiederum auf Kosten der Bürgernähe geht. Der Bürgermeister antwortet, daß Investitionen die von der Gemeinde in diesem Zusammenhang getätigt werden - Anschaffung und Erhaltung der Sammelbehälter - , in die Müllgebühr eingerechnet werden müssen, über eine allfällige Förderung durch das Land ist noch keine Entscheidung gefallen. Das Land hat auf seine Kosten den Auftrag, das Entsorgungsmodell kontrollierend zu begleiten und je nach Bedarf zu optimieren, an die Beratungsfirma Vogel und Müller vergeben. Die Gemeinden können den Müllberater, Herrn Lampert, kostenlos kontaktieren. Die Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft ist es, den Gemeinden zusätzliche Verwaltungsarbeit zu ersparen und die Abrechnung zu kontrollieren. Sie wird für eine Anfangsphase von zwei Jahren eingerichtet. Hinsichtlich der Verwendung von Müllsäcken verweist der Bürgermeister auf das Abfallgesetz, wonach Müllsäcke nicht zwingend vorgesehen, wohl aber empfohlen werden. Es bleibt schließlich der Gemeinde überlassen, welche Behältnisse sie für diesen Zweck verwendet. - 8- GV Mag. Dr. Siegfried MARENT ist der Ansicht, wenn wir diesem Vertrag in der vorliegenden Form zustimmen, dann dürfen wir nur mehr zahlen. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, daß es sich solidarischerweise um flächendeckende Preise handelt und so gewährleistet ist, daß auch den Randgemeinden mit geringerem Altstoffanfal1 und längeren Anfahrtswegen keine höheren Kosten erwachsen. Diese Kosten sind entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex wertgesichert. Er weist darauf hin, daß die Sperrmüllabfuhr nach wie vor Sache der Gemeinde ist und jeder einzelne Bürger die Mülltrennung ernster nehmen muß. Eine rigorose Mülltrennung hilft Kosten sparen, da die Tonnenpreise für Altstoffe unter den Kosten für Hausmüll liegen, GR Ing. Werner NETZER spricht sich für einen Beitritt aus, weil Schruns keine eigene Deponie hat. Er berichtet dem Bürgermeister, daß unlängst die Papiercontainer wiederum randvoll waren. Dieser bemerkt, daß die Abfuhrunternehmen hinkünftig zur wöchentlichen Entsorgung verpflichtet sind, GR Dipl.Vw. Otmar TSCHANN fordert, daß die Gemeinden im Organisationsplan dieser Verwaltungsgexaeinschaf t ihre Interessen - z.B. zweimalige Abfuhr in der Hochsaison, etc. - wahren müssen. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: GV Mag. Dr. Siegfried MARENT, weil seiner Ansicht die Kostenauswirkungen nicht bekannt sind) beschlossen, der in Gründung befindlichen Verwaltungsgemeinschaft "Altstoffentsorgung" beizutreten. zu 5) Der Vorsitzende erläutert an Hand eines Planes die Situation und verweist darauf, daß dieses Problem bereits im Bauausschuß und im Gemeindevorstand besprochen wurde, welche auch einen entsprechenden Antrag an die Gemeindevertretung gestellt haben. Von der örtlichen Bausubstanz her ist die Sanierung im öffentlichen Interesse gelegen, da damit ein weiterer Schandfleck im Ortszentrum beseitigt wird. EM Ernst FITSCH spricht sich - vorbehaltlich der baulichen Gestaltung - ebenfalls dafür aus. GV DDr. Heiner BERTLE erkundigt sich, ob sich Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight durch die geplante Verbauung an der Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaft etwas ändert, worauf der Bürgermeister antwortet, daß keine SchlechterAbschließend wird der Verkauf von ca. 19 m2 gemeindeeigener Grundfläche aus Gp 171/3 und die Einräumung eines Überbauungsrechtes auf ca. 15 m2 ab Erdgeschoß an bzw. für Andreas Ganahl, Schruns, Kirchplatz, gegen eine Barablöse von S 50.000, - sowie diverser anderer schriftlich festgelegter Leistungen, die Andreas Ganahl im Zuge der Um- und Zubauarbeiten zugunsten der Gemeinde zu erbringen hat, einstimmig beschlossen. - 9 - zu 6) Der Vorsitzende berichtet, daß in der vergangenen Saison der Besuch und damit verbunden, die Einnahmenentwicklung gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessert werden kannte. Leider traten an den vorhandenen Sole-Kühlsätzen Probleme auf, welche größere Investitionen im maschinellen Bereich notwendig machen. Eine überschlägige Schätzung der Reparaturkosten belief sich auf einen Betrag von S 450.000, -. So erschien es sinnvoller, einen Block herauszunehmen und durch einen neuen Kühlsatz zu ersetzen. Im übrigen weist er darauf hin, daß bei der Kunsteisbahn/Alpenbad der Verrechnungsanteil geändert und ein Betriebsstundenzähler zwecks Abgrenzung zwischen Schwimmbad und Kunsteisbahn eingebaut werden muß. Der Kunsteisbahnverein nimmt das für die Anschaffung erforderliche Darlehen auf, wobei alle Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Die Abwicklung erfolgt über die Gemeinde Tschagguns. Auf die Frage von GV Dr. Heiner BERTLE, ob das Angebot der Firma Sulzer Escher Wyss das beste von mehreren ist, erwidert der Bürgermeister, daß mehrere Angebote vorlagen, welche in einer Sitzung des Künsteisbahnvereins behandelt wurden. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Tschagguns im Namen des KunsteislaufVereins bereits die Anschaffung des Kälteaggregats an die Firma Sulzer Escher Wyss vergeben, da es sich hier um eine Pflichtreparatur handelt, ohne die der Betrieb nicht gewährleistet werden kann. GV DDr. Heiner BERTLE will wissen, wer den Künsteisbahnverein zur Aufgabe dieser Bestellung - auf Kosten der Gemeinden - ermächtigt hat und GV Mag. Dr. Siegfried MARENT ist der Ansicht, daß die Gemeinde von anderen Organisationen in ihrer Entscheidungsfindung erpreßt wird. Der Bürgermeister entgegnet, daß die Fraktionen im Kunsteisbahnverein - wie auch in den anderen Verwaltungsausschüssen vertreten sind und daß ihre Mitglider die diesbezüglichen Unterlagen und Niederschriften zugestellt erhalten. Es liegt daher an ihnen, ihre Fraktionen besser zu infomieren. GV MR Dr. Hermann SANDER weist darauf hin, daß bis jetzt der Informationsfluß immer gegeben war. GV Ing. Rudolf HAUMER regt an, daß künftig die Gemeindevertretungen die Entscheidungsgrundlagen von den Verbänden rascher bekommen sollten, und nicht erst dann, wenn die Sachen schon bestellt sind. Die anteilige Bürgschaftsübernahme für einen Abstattungskredit des Montafoner Kunsteisbahnvereins in Höhe von S 500.000, - mit einer Laufzeit von 5 Jahren für die Anschaffung einer Kältemaschine wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: GR Ing. Werner NETZER und GV DDr. Heiner BERTLE) beschlossen. -10- zu ) Die Gewährung eines Dienstgeberdarlehens in Höhe von S 60.000, - an Andrea Wachter, Sachbearbeiterin in der polizeilichen Meldestelle, zur Errichtung eines Eigenheimes in Bartholomäberg-Obergantschier wird einstimmig beschlossen. zu 8) Die Mitglieder der Grundverkehrs-Ortskommission und des Gemeindevorstandes, welche am Zustandekommen der bekämpften Entscheidung mitgewirkt haben, enthalten sich wegen Befangenheit der Debatte und der Abstimmung. GV Ing. Rudolf HAUMER, der Gemeindevertreter mit der höchsten Wahlpunktezahl übernimmt den Vorsitz. Er verliest den Grundteilungsantrag des Franz Brugger vom 10.03.1988 und erläutert an Hand des Lageplanes die Situation, weiters den daraufhin nach Anhörung der Grundverkehrs-Ortskommission und Beschlußfassung durch den Gemeindevorstand ergangenen Bescheid vom 09.05.1988, mit welchem die beantragte Grundteilung gemäßSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight § 34 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl Nr. 15/ i.d.g.F. versagt wurde, da sie den raumplanerischen Zielen entgegenstand sowie die innert offener Fritz eingebrachte Berufung des Rechtsvertreters des Franz Brugger, Notar Dr. Arnold Lins, gegen diesen Bescheid, GV Jakob GANAHL spricht sich dagegen aus, dem Berufungsantrag stattzugeben und begründet dies damit, daß seiner Ansicht nach die Zufahrt zum Haus nicht gesichert ist. Der als Zuhörer anwesende Hubert Brugger erklärt auf Befragen, daß die schrifliche Zusicherung von Otto Oberer, daß der Weg benutzt werden kann, vorliegt. Auf Anfrage erklärt der Bürgermeister, daß seiner Meinung nach keine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Abtrennung dieser Teilfläche besteht. Soviel er weiß, hat Franz Brugger dieses Grundstück dem Hubert Brugger versprochen und will nun sein Versprechen einlösen, nachdem er die anderen landwirtschaftlichen Flächen seinem Sohn Walter übergeben hat. Er verweist darauf, daß der Latangerweg als Hofzufahrt zum Anwesen des Mathies Lorenz errichtet wurde. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT hält die von Notar Dr. Arnold Lins eingebrachte Berufung für schlüssig und sieht keine Möglichkeit, diese abzulehnen. Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: GV Jakob GANAHL, wegen Unklarheit mit der Zufahrt) beschlossen, der Berufung des Franz Brugger gegen den Grundteilungsbescheid vom 09.05.1988 bezüglich der Gpn 2580/1 und 2581/1 stattzugeben. Die Entscheidung wird damit begründet, daß der Berufung des Antragstellers sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht gefolgt werden kann, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß daraus nicht das -11- Recht auf Umwidmung und/oder Bauführung - unabhängig vom Bestand eines allfälligen Zufahrtrechtes - abgeleitet werden kann. zu 9) Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund wiederholter Anrainerbeschwerden mit Bescheid vom 29.06.1988 die dem Lothar Kuster für das Cafe Astoria erteilte Sperrstundenbewilligung widerrufen wurde. Er verliest die Berufung und weist darauf hin, daß eine Stattgebung der Berufung gesetzlich nicht gedeckt ist. Um eine Gleichbehandlung mit gleichartigen Gewerbebetrieben, bei denen die Sperrstundenverlängerung befristet wurde, zu gewährleisten, wird der Berufung des Lothar Küster gegen den Widerruf der Sperrstundenverlängerung einstimmig nicht stattgegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Der Antragsteller kann jedoch um eine saisonal befristete Sperrstundenverlängerung ansuchen. GR Dipl.Vw. Otmar TSCHANN verläßt wegen anderer dringender Verpflichtung um 23.30 Uhr die Sitzung. zu 10) GV Dr. Edgar DüNGLER und EM Dr. Hansjörg CZINGLAR enthalten sich als Parteienvertreter wegen Befangenheit der Debatte und Abstimmung. Der Vorsitzende erläutert führt wie folgt aus: an Hand der Akten die Situation und Anton, Irmgard und Sieglinde Gurschler haben mit Schreiben vom 12.05.1987 die Genehmigung eines Teilungsplanes nach dem Raumplanungsgesetz beantragt. Diese beantragte Grundteilung wurde mit Bescheid vom 12.08.1987 versagt. Anton, Irmgard und Sieglinde Gurschler haben daraufhin gegen den Bescheid der Marktgemeinde Schruns vom 12.08.1987 Berufung erhoben. Die Gemeindevertretung hat dieser Berufung stattgegeben, den erstinstanzlichen Bescheid aufgehoben und die beantragte Grundteilung genehmigt. Nunmehr hat Josef Grass gegen diesen Berufungsbescheid der Gemeindevertretung Vorstellung an die Bezirkshauptmannschaft erhoben. Die Bezirkshauptmannschaft hat dieser Vorstellung stattgegeben, den angefochtenen Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit an die Gemeinde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Nach kurzer Debatte wird einstimmig beschlossen den Bescheid des GemeindeVorstandes vom 12.08.1987, ZI. 031-4/87, aufzuheben und den Antrag von Anton, Irmgard und Sieglinde Gurschler vom 12.05.1987 auf Genehmigung der Grundteilung gemäß dem Teilungsplan des Dipl.Ing. P. Bischofberger vom 29.04.1987, GZL 6581/87, wird mangels Antragslegitimation zurückgewiesen. Der Bürgermeister übernimmt nunmehr wieder den Vorsitz. -12- zu 11) EsSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight wird einstimmig beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt der fortgeschrittenen Zeit zu vertagen. wegen zu 12) Der Bürgermeister erläutert den Ablauf "Grundstückserwerb Erbengemeinschaft Juen (Kaltenbrunnen)". Nach Beratung im Gemeindevorstand wurde beim Vertreter der Verkäufer, RA Dr. Brandtner, das Interesse der Gemeinde an diesen Grundstücken angemeldet. Dies wurde nicht akzeptiert, sodaß im Gemeindevorstand ein konkretes Angebot von 3, 7 Mio Schilling - vorbehaltich der Zustimmung der Gemeindevertretung - beschlossen und dies Dr. Brandtner am 28.04.1988 schriftlich mitgeteilt wurde. Zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beratungen im Finanzausschuß und in der Gemeindevertretung war laut mündlicher Information von Dr. Brandtner die Gemeinde wohl Bestbieter, jedoch sollte der Kaufpreis erhöht werden, sodaß auf die Klausel "Aufwertung" verzichtet werden kann. Nach Beschluß der Gemeindevertretung teilte Dr. Brandtner wenig später mit, daß seitens der Eigentümer noch keine Entscheidung gefällt wurde und er beauftragt ist, den höchstmöglichen Verkaufserlös man erwartet einen Erlös von rund 5 Mio Schilling für diese Parzellen - zu erzielen. Zudem wurde mittlerweile ein wesentlich höheres Angebot von der Firma Gebr. Vonbank vorgelegt. Die Antwort des Bürgermeisters an Dr. Brandtner, wie auch an den Vertreter der VIW war unter anderem, daß aufgrund der in den Gemeindegremien geführten Debatten - worüber auch die Verkäuferseite immer vollinhaltlich informiert wurde - ein höheres Angebot der Gemeinde nicht zu erwarten wäre. Daher erschien auch die Zusammenlegung der Angebote Gemeinde und VIW nicht zielführend. Nach Ansicht des Vorsitzenden wurde die Angebotsgenehmigung, insbesondere jedoch die hinkünftige Verwendung und die damit zusammenhängenden Umwidmungsfragen viel zu ausführlich diskutiert. GV DDr. Heiner BERTLE erkundigt sich, ob der Grundkauf auch an Nichtlandwirte genehmigt werden wird. GV Ing. Werner NETZER ist der Ansicht, daß man für die derzeitigen Widmung nicht so viel Geld ausgeben kann und die Chancen der gezielten, kostengünstigen Betriebsansiedlung in diesem Gebiet vorbei sind. GV Mag.Dr. Siegfried MARENT sieht eine personelle Verflechtung zwischen dem Bestbieter und dem Obmann des Raumordnungsausschusses Peter Vonbank. Er ist gespannt, wie sich die Grundverkehrs-Ortskommission und der Raumordnungsausschuß dem Problem gegenüber verhalten werden und darauf wie die Debatte, ob umgewidmet werden soll oder nicht, ausgeht. Falls das Geschäft mit der Firma Gebr. Vonbank zustandekommt, hat der Bürgermeister dabei Vorschub geleistet. Man kann als Gemeinde kein Anbot machen, unter der Voraussetzung, daß umgewidmet wird. GV Dipl.Ing. Dr. Ernst PüRER findet es absurd, wenn die Gemeinde in der Absicht umzuwidmen - ein Kaufanbot macht und dies einem anderen Käufer verunmöglicht. -13- Der Vizebürgermeister gibt zu Bedenken, daß die Gemeinde unter diesen Umständen - ein allfälliger Umwidmungsantrag von privater Seite wäre nun abzulehnen - den Grund auch nicht kaufen kann, da sie keine Landwirtschaft betreiben, sondern die Flächen für gewerbliche Betriebe zur Verfügung haben will. Venn die Gemeinde der Meinung ist, - regt EM Dr. Hansjörg CZINGLAR an, daß das Gebiet für zwanzig Jahre reserviert werden soll, dann muß die Gemeindevertretung beschließen, daß hier an Private nicht verkauft oder umgewidmet werden darf. Nach Ansicht von GV Ing. Rudolf HAUMER ist die Firma Gebr. Vonbank keine Unperson, welcher man den Grundankauf versagen müßte. Ein expandierender Gewerbebetrieb braucht eben Platz zur Erweiterung. GV DDr. Heiner BERTLE kann sich vorstellen, daß der Bürgermeister künftighin Käufe tätigen wird, ohne größere Informationen an die Gemeindevertretung zu geben. Abschließend weist der Bürgermeister nochmals ausdrücklich darauf hin, daß der Ursprung dieser Diskussion die öffentliche Ausschreibung des Grundverkaufes und die viel zu ausführliche öffentliche Beratung bezüglich der hinkünftigen Verwendung dieser Liegenschaft war. Die Verkäufer wurden geradezu animiert, ihre Erlöserwartungen nach oben hin zu korrigieren. Hier hätte auch ein neuerliches Angebot nichts gebracht. Zudem muß es auch einem Mandatar der Gemeinde möglich sein, bei öffentlich ausgeschriebenen Grundverkäufen mitzubieten. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.30 Uhr Schruns, am 27. September 1988