19891129_GVE054

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1989-11-29
Erscheinungsdatum 1989-11-29
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 29.11.1989 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 53. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebürgermeister Gerhard REBHOLZ (ab 21.40 Uhr) die Gemeinderäte Werner BITSCHNAU und Ing. Werner NETZER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Ing. Rudolf HAUMER, MR Dr. Hermann Sander, Hans NEYER, Dipl.Ing.Dr. Ernst PÜRER, Fritz NETZER, Wilhelm GANTNER, Trudi DÜNSER, Dr. Hansjörg CZINGLAR, Dipl.Ing. Manfred JÄGER und Max DOBLER für die ÖVP; Mag.Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER für die Fraktion SPÖ und Parteifreie; DDr. Heiner BERTLE, Dr. Edgar DÜNGLER, Gebhard MARENT und Felicitas MAKLOTT für die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger; Referent: GdeKassier Ludwig BRUGGER; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER; Entschuldigt abwesend: die Gemeinderäte Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER sowie die Gemeindevertreter Peter VONBANK, Ing. Kurt PRAUTSCH, Rudolf LISCHKA jun., Manfred KONZETT und Mag. Siegfried NEYER; Abwesend: GV Manfred HANISCH; Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: * Dienstpostenplan der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1990; * Loipenfahrzeug Kässbohrer Pistenbully, Ankauf; Gemäß § 41 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 7. 'Gemeindekrankenhaus "St. Josefheim"', Voranschlag 1990 vorzuziehen und als ersten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Ebenfalls werden einstimmig nachfolgende Änderungen der Verhandlungsschriften über die beiden vorangegangenen Sitzungen beschlossen : Zu Tagesordnungspunkt 9. der 51. Gemeindevertretungssitzung: Die einführende Wortmeldung stammt nicht von GV Mag. Dr. Siegfried MARENT sondern von GR Ing. Werner NETZER. -2 Zu Tagesordnungspunkt 2 b. der 52 Gemeindevertretungssitzung: GV Fritz NETZER wurde irrtümlich als abwesend eingetragen, hat sich jedoch zuvor entschuldigt.GR Werner BITSCHNAU stellt den Antrag, die Tobelmühle nicht in bar abzugelten, sondern sich ein Strombezugsrecht zu sichern. Erledigte T a g e s o r d n u n g Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim", Voranschlag 1990; Jodok Marent - Berufung gegen den Bescheid auf lung des rechtmäßigen Zustandes (Sarglager); Wiederherstel- Gurschler-Parkplatz - Ankauf durch die Gemeinde, Beauftragung des Bürgermeisters und je eines Vertreters der SPÖ und Parteifreien und der FPÖ und parteifreien Bürger zu gemeinsamen Verhandlungen; Mesner-Haus" am Kirchplatz, Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie); auf Denkmalschutz Ersatzlose Aufhebung des Tobel-Parkplatzes (Antrag der Fraktion SPÖ und Parteifreie); auf (Antrag Gemeindegrund Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes bzgl. des Baugesetzes und der Garagenverordnung (Antrag der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger); Veranstaltungssaal Schruns/Tschagguns, Aufnahme von weiteren Verhandlungen mit dem VIW-Vorstand in tunlicher Frist bezüglich der Grundbeistellung "Sägeplatz" (beim Bahnhof Tschagguns) durch die VIW (Antrag des Ausschusses zur Erhebung des Bedarfes, des Standortes und der Kosten eines Veranstaltungssaales); Landeswohnbaufonds, Abschreibung von Verlusten; a) Dienstpostenplan 1990 der Marktgemeinde Schruns, b) Gemeindebautechniker Josef das Beamtenverhältnis. Gemeindeamt - Umbau, die Umbauplanung; Hutter, Ansuchen Bestellung eines um Aufnahme Arbeitsausschusses in für Loipengerät Kässbohrer-Pistenbully, Ankauf; Berichte des Bürgermeisters und Allfälliges. zu 1) Der Voranschlagsentwurf, der im Gemeindevorstand unter Hinzuziehung des Finanzausschusses eingehend beraten worden ist, wurde allen Anwesenden mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt. Die Entwicklung der wesentlichsten Positionen der letz- -3 ten Jahre wurde übersichtlich dargesteSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight llt. Im wesentlichsten ist zu erwähnen: die Verpflegstage wurden vorsichtig angenommen; der Instandhaltungsaufwand beläuft sich auf insgesamt 1, 47 Mio Schilling; das Jahr 1990 wird das letzte Jahr mit einem relativ hohen Abgang sein. Der Bürgermeister verweist auf die beiden unterschiedlichen Berechnungsarten im Krankenhausbereich - die Abgangsrechnung und die Rechnung nach dem Spitalbeitragsgesetz. Diese zwei Berechnungsmodi tragen oft zur Verwirrung bei, und er beantwortet Fragen von GR Ing. Werner NETZER und GV DDr. Heiner BERTLE bzgl. Kostenrückersatz Altersheim. Die Frage zur Facharztpraxis von Dr. Schenk wird von GV MR Dr. Hermann Sander dahingehend beantwortet, daß ihm und auch den übrigen Ärzten keine neuen Informationen zugegangen sind. GV Dr. Edgar Düngier, der allerdings nicht zu einer offiziellen Auskunftserteilung ermächtigt worde ist, bringt vor, daß Dr. Schenk seines Wissens nach anfangs Dezember seine Tätigkeit in der Kuranstalt aufnehmen wird. Die Aktion "Essen auf Rädern" hat große Erfolge gezeitigt und wie den einzelnen Voranschlagssätzen zu entnehmen ist, stark zugenommen. GV Dipl.Ing. Wilhelm GANTNER erkundigt sich, warum trotz des Personalmangels eine Zunahme der Personalaufwendungen zu verzeichnen ist. Dies ist lt. Gemeindekassier auf die Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Bürokraft, diverse Karenzfälle, die Bildung einer Rücklage für Abfertigungen, höhere Geburten- und Kinderbeihilfen und die im Jänner 1990 anstehenden zweijährigen Vorrückungen zurückzuführen. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT vertritt die Ansicht, daß das Spital mit geringeren Mitteln nicht gut auskommen könnte und stellt einen Vergleich mit anderen Krankenhäusern an. Unbefriedigend sei der leerstehende Trakt. Wenn dieser Zustand noch länger anhalte, müsse etwas anderes damit gemacht werden. Insgesamt habe sich im Spital einiges verbessert, zum Teil durch den Neubau, zum Teil beim Personal. Er könne daher dem Voranschlag 1990 zustimmen, in der Hoffnung, daß der Neubau endlich ganz fertiggestellt wird. GV MR Dr. Hermann SANDER versichert, daß der Bau I im Jahre 1990 gänzlich fertiggestellt werden wird. Die Öffnung des Parterres hänge mehr oder weniger von der Einstellung einer weiteren Dipl.Krankenschwester ab, da in absehbarer Zeit zwei teilzeitbeschäftige Dipl. Krankenschwestern aus dem Karenz zurückkommen. Aufgrund der guten Erfahrungen werde man versuchen, eine zweite Inderin zu bekommen. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, daß auch in anderen Spitälern Schließungen aufgrund von Personalmangel erforderlich waren. Der Voranschlag des Gemeindekrankenhauses "St. Josefsheim" für das Jahr 1989, welcher Ausgaben von S 17.623.000, Einnahmen von S 12.292.000, und einen Abgang von.S 5.331.000, vorsieht, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. zu 2) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an GR Werner BITSCHNAU und verläßt wie auch die EM Dr. Hansjörg CZINGLAR und Gebhard MARENT wegen Befangenheit den Sitzungstisch. Herr Jodok Marent hat ohne baubehördliche Bewilligung im Jahr 1970 auf der Gp 1632/2 KG Schruns eine erdgeschoßige Baracke im Ausmaß von 8 x 10 m zur Lagerung von Särgen erstellt. Nach Androhung der Verfügung der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes im Jahr 1986 hat Herr Jodok Marent durch RA Dr. Fritz Miller, Schruns, den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung gestellt. Diese Baubewilligung wurde versagt und es ist der diesbezügliche Bescheid in Rechtskraft erwachsen und von der Vorstellungbehörde bestätigt worden. Aufgrund des § 41 Abs. 3 des Baugesetzes hat die Behörde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen einer angemessen festzusetzenden Frist zu verfügen, wenn die Baubewilligung für ein bereits in Ausführung begriffenes oder schon fertiggestelltes bewilligungspflichtiges Vorhaben versagt wird. Da das Sarglager bereits vor Inkrafttreten des Baugesetzes erstellt worden ist, stellt sich die Frage, ob für das gegenständliche Sarglager uneingeschränkt das geltende Baugesetz anzuwenden ist. Die ÜbergangsbestimmunSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight gen sagen diesbezüglich nichts aus, allerdings wird im Kommentar zum Vbg. Baugesetz von HR Dr. Helmut Feuerstein auf Seite 96 angemerkt, daß bewilligungspflichtige Bauwerke, die bereits vor dem Inkrafttreten des Baugesetzes ohne Bewilligung errichtet wurden, auch hinsichtlich der Bewilligungspflicht uneingeschränkt dem Baugesetz unterliegen. Dieser Aussage ist nach Ansicht von Dr. Oswald Huber zu entnehmen, daß dies auch auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes zutrifft. Diesbezüglich wird allerdings noch ein Rechtsgutachten seitens des Amtes der Vbg. Landesregierung eingeholt. Zur Frage der vorherigen Einstellung der Arbeiten wird auf die Anmerkung zu § 41 Baugesetz, ein Erkenntnis des VwGH. vom 14.01.1987, 86/06/0072 verwiesen: Wird eine Baubewilligung versagt, so hat die Behörde nach § 41 Abs. 3 die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen einer angemessen festzusetzenden Frist zu verfügen, ohne daß in diesem Fall eine Androhung im Sinne der vorangehenden Absätze erfolgt sein müßte, dient diese Androhung nur dem Zweck, ein Baubewilligungsverfahren bzw. Abtragungsverfahren einzuleiten. Die Beiziehung von EM Dr. Hansjörg CZINGLAR als Auskunftsperson ist nach Dr. Oswald Huber aufgrund der Gesetzeslage nicht mehr erforderlich. Eine Anhörung soll jedoch anläßlich den nächsten Behandlung vorgenommen werden. Die Berufung des Jodok Marent gegen den Bescheid auf Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes (Sarglager) wird bis zur Klärung von Vorfragen stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: GV Ing. Rudolf HAUMER und GV Dipl.Ing. Wilhelm GANTNER) vertagt. zu 3) Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. -5 Der Antrag mute - so GV Mag. Dr. Siegfried MARENT - zum jetzigen Zeitpunkt merkwürdig an, sei jedoch mit der Notwendigkeit am Erwerb zentral gelegener Grundstücke zu erklären. Die Ortsplaner leisten zwar gute Arbeit, es entspreche jedoch ihrer Philosophie Baulücken aus ortsbildnerischen Gründen zu schließen (diesbezügl. Gutachten), was im gegenständlichen Fall nicht unbedingt zutreffen müsse. Da das anhängige Bauverfahren sicher nicht so klaglos abgewickelt werden könne, sollte die Gemeinde Verhandlungen über den Ankauf dieser Liegenschaften aufnehmen. Die Fraktion SPÖ und Parteifreie möchte nicht als wirtschaftsschädigend - wie bereits verschiedentlich zu hören gewesen sei - dastehen und es werde durch diesen Antrag diesbezüglichen Vorwürfen der Wind aus den Segeln genommen. mr Herrn Otto Gurschler hat auf Grund der Tagesordnung bereits mit Bürgermeister Harald Wekerle Kontakt aufgenommen und sich dahingehend geäußert, daß sich die Einsetzungen eines Verhandlungkomitees erübrige, da er einen Optionsvertrag mit der Firma Vonbank abgeschlossen habe. Er hat der Gemeinde empfohlen, sich zu überlegen, was ihr der Platz wert ist und ein entsprechendes Angebot zu machen. Nach Vorliegen eines entsprechenden Angebotes werde er entscheiden, ob er die Option verlängert oder mit der Gemeinde Kontakt aufnimmt. GV Dipl.Ing. Wilhelm GANTNER erkundigt sich, wie der Platz im Falle eines Ankaufes durch die Gemeinde verwendet werden soll. Soll er als Parkplatz erhalten bleiben oder der Ankauf lediglich ein Bauvorhaben verhindern? Soll er als Tauschobjekt mit der Auflage, daß er nicht verbaut werden dürfe Verwendung finde?Die Zielsetzungen sollten im Vorhinein klar sein, was allerdings nach Aussage von GV Mag. Dr. Siegfried MARENT nicht möglich ist. Seine Fraktion stelle sich im Moment vor, den Platz zu begrünen und den Blick auf das "Mesner-Haus" freizuhalten. Dazu bemerkt GV DDr. Heiner BERTLE, daß dem Gesichtspunkt der Freihaltung des Blicks auf das "Mesner-Haus" die größere Notwendigkeit der Verdeckung des Konsumgebäudes entgegenstehe. Gästeumfragen haben gezeigt, daß der Ortsteil als heimelig empfunden werde, in dem wie in der Dorfstraße Haus an Haus gebaut sei. Aus seiner Sicht müsse daher die Bahnhofstraße bis zum Bereich Gurschler weiter verbaut werden. Hinsichtlich der Lückenfüllung sei es gleichgültig, ob dies durch die Gemeinde oder durcSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight h einen Privaten erfolgt. Der Vizebürgermeister erscheint um 21.40 Uhr zur Sitzung. GV Ing. Rudolf HAUMER schließt sich diesen Ausführung an und erinnert an die Zielsetzung "Zentrumsverbauung Schruns". Er spricht sich gegen einen Ankauf des Grundstückes ohne Klarstellung des Verwendungszweckes aus. Die Gemeindemittel müssen in der Art und Weise verwendet werden, daß die Bevölkerung davon einen Nutzen hat. GR Werner BITSCHNAU spricht vehement sich gegen die von den Ortsplanern angedeute Schleifung des "Mesner-Hauses" aus. -6 Der Bürgermeister plädiert für eine Vertagung, damit sich jede Fraktion die Kaufwürdigkeit dieses Grundstückes überlegen kann. Er erinnert, daß die Zielsetzung bzgl. der ortsbildlichen Entwicklung des Kerngebietes erst kürzlich durch die Gemeindevertretung neu überarbeitet und beschlossen wurde und daß in jedem Falle bei einer Verbauung dieses Grundstückes Probleme auftreten. Die Fraktionen sollen nun beraten, ob ein Kaufinteresse besteht und was ihnen das Grundstück allenfalls wert ist. Sodann soll darüber im Finanzausschuß beraten werden. Die Einsetzung eines Ausschusses hinsichtlich der Führung von Verhandlungen bezüglich des Ankaufs des Gurschler-Parkplatzes durch die Gemeinde wird stimmenmehrheitlich (4 Ja-Stimmen: Fraktion SPÖ und Parteifreie und GR Ing. Werner NETZER) abgelehnt. zu 4) Die Marktgemeinde Schruns wurde seitens des Landeskonservatorates aufgefordert, eine Stellungnahme zur getroffenen Wertung der Objekte abzugeben. Nach Ansicht von GV Mag.Dr. Siegfried MARENT sollte die Gemeinde die Unterdenkmalschutzstellung des "MesnerHauses" vorantreiben, damit dieses nicht geschliffen werden kann. Auch GV DDr. Heiner BERTLE vertritt die Ansicht, daß schutzwürdige öffentliche Gebäude aus Vorbildgründen unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. GV MR Dr. Hermann SANDER erwähnt die einschneidenden Beschränkungen bei einer Unterdenkmalschutzstellung. Die Einstufung als erhaltungswürdig befürwortet er. Die vom Landeskonservatorat übermittelte Bestandsaufnahme zur Erfassung der erhaltungs- oder schützungswürdigen Bausubstanz in Schruns wird im Bau- und im Raumplanungsausschuß näher behandelt werden. GV Mag.Dr. Siegfried MARENT zieht den von der Fraktion SPÖ parteifreie Bürger gestellten Antrag auf Denkmalschutz bzgl. "Mesner-Hauses" am Kirchplatz zurück. und des zu 5) GV Mag. Dr. Siegfried MARENT führt aus, daß durch die "Kellergarage" noch mehr Verkehr auf die Silbertalerstraße gezogen und die Frequenz erhöht werde. Dies sei den dortigen Anrainern nicht mehr zumutbar, und es haben sich schon bisher alle Betroffenen gegen die Verkehrsbelästigungen ausgesprochen. Es sei nicht zu verantworten, daß zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Tobelparkplatz geparkt werde. Einer nächtlichen Abschrankung, wie dies verschiedentlich vorgebracht worden sei, stehe er skeptisch gegenüber. Das Grundübel sei durch die Vermietung der Lodenfabrik und die angrenzenden Cafes bedingt. Letztere seien insbesondere für den Lärm nach Mitternacht verantwortlich. Sein Antrag laute daher, den Tobelparkplatz aufzulassen. Sollte dies nicht möglich sein, müsse die Familie Borger in die Verhandlungen miteinbezogen werden, denn -7 seines Wissens nach habe die Familie Borger bisher keinen Tiefgarageneinstellplatz erworben. Es gehe nicht an, daß die Gemeinde private Vermieter auf längere Zeit oder für immer subventioniert. Der Bürgermeister stellt die Belästigungen durch den Parkplatz außer Frage. Es sei unbestritten, daß die Anrainer von den Belästigungen entlastet werden müssen, allerdings halte er den jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Bei Auflassung dieses Parkplatzes werden andere Ausweichen gesucht und die Belastung verlagert, aber nicht beseitigt. Zuerst müsse eine zentrale Großgarage geschaffen werden. Dies ist Aufgabe der Gemeindevertretung Schruns. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT glaubt, daß mit diesem Argument überhaupt jegliche Verbesserung verhindert werden könne. Als Betroffener wäre er schon längst auf die Barrikaden gestiegen. In diesem ZusammenhSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ang erwähnt er, daß er in Sachen "Parkplatzbewirtsschaftung" enttäuscht worden sei. Diese dürfe nicht erst nach den Wahlen kommen. GV MR Dr. Hermann SANDER vertritt die Meinung, daß früher durch den Betrieb der Tobelmühle wesentlich stärkere Belastungen gegeben waren. GV Dipl.Ing. Dr. Ernst PÜRER: Bisher wurden mittel- bzw. langfristige Perspektiven aufgezeigt. In der letzten Raumordnungsausschußsitzung sei man knapp vor einem Antrag an die Gemeindevertretung auf Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung gestanden. Allerdings wollte man noch die Ergebnisse der bisher getätigten Erhebungen abwarten, und es waren z.B. die noch freien Plätze in der Löwen-Tiefgarage nicht bekannt. GV DDr. Heiner BERTLE hält eine Entschärfung des nächtlichen Verkehrsaufkommens für möglich, wenn die Sperrstundenbewilligungen restriktiv gehandhabt werden. Die Einschränkung des Tagesbetriebes gestalte sich durch die Notwendigkeit von Einkäufen mit dem Auto schwieriger. Seine Fraktion habe sich jedoch um Lösungsmöglichkeiten bemüht und er überreicht dem Vorsitzenden eine Planskizze (Vorentwurf einer Parklösung hinter der Tobelmühle), in welcher ein Garagenkomplex mit drei Parkebenen eingetragen ist. Dieser Garagenkomplex liegt hinter dem Bauhofareal und bedingt die Errichtung einer weiteren Brücke beim Bauhofareal. Eine Kostenbeteiligung des Landes könne er sich im Zusammenhang mit dem Ausbau der Silbertalerstraße vorstellen. Kostenpunkt rund 14 Mio Schilling für den Parkgaragenkomplex, zusätzlich 1, 5 bis 2, 0 Mio Schilling für die Brücke. Dieses Vorhaben werden insbesondere dadurch ermöglicht, daß in drei bis vier Jahren der Gefahrenzonenplan überprüft und der dortige Bereich in gelbe Zone umgewandelt werden soll. Dies würde lediglich eine Verstärkung der Parkdecks bedingen. Die Abfahrt aus dem untersten Parkdeck erfolgt wohl über die Tobelmühle, die Zu- und Abfahrten zu den übrigen Decks jedoch über die neuzuerrichtende Brücke. Dies stelle einen Schritt dar, um in absehbarer Zeit auf ausschließlich gemeindeeigenem Grund ein Bauvorhaben zu verwirklichen, das eine Entlastung für die Anrainer bringt. Der Bürgermeister bedankt sich für den konkreten Lösungsvorschlag, der ihm prüfenswert erscheint. Er verweist darauf, daß das Bauamt -8 derzeit auch untersucht, ob nicht die jetzige Löwen-Tiefgarage in Richtung Krankenhaus verbreitert werden könne. Jedenfalls werde die Errichtung einer Tiefgarage im Bahnhofsbereich immer kommen müssen. Solche Beiträge helfen jedoch, das Übel an der Wurzel zu packen. GV DDr. Heiner BERTLE drängt auf eine sofortige Prüfung seines Vorentwurfes, da mit der Straßenplanungsstelle abgeklärt werden müsse, wie die Widerlager zu errichten sind und ob eine teilweise Kostentragung möglich ist. GR Ing. Werner NETZER führt gedanklich weiter und hält es für überlegenswert, die obere Parkebene um ein weiteres Stockwerk zu überbauen und einen ähnlichen Markt in der Größenordnung "BAYER" zu situieren. Dies sei auch ein Denkanstoß in Richtung Finanzierung und Beschleunigung. Allerdings solle in dieser Sache etwas Zurückhaltung geübt werden, da auch Anrainer an der Silbertalerstraße liegen. Die ersatzlose Aufhebung des Tobel-Parkplatzes auf Gemeindegrund wird stimmenmehrheitlich (17 Gegenstimmen: Fraktion ÖVP sowie FPÖ und parteifreie Bürger) abgelehnt. Die Errichtung eines Widerlagers im Zuge der Arbeiten an der Silbertalerstraße und eine Kostenbeteiligung durch das Land werden mit der Straßenplanungsstelle abgeklärt. zu 6) GR Ing. Werner NETZER führt an, daß der in der vorletzten Sitzung als Dringlichkeitsantrag beschlossene Tagesordnungspunkt unter anderem im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben auf dem Gurschler-Areal zu sehen sei. Er richtet die Frage an den Bürgermeister, wie verschiedene Bauvorhaben hinsichtlich der Park- und Abstellsituation baurechtlich abgehandelt worden sind und führt dabei insbesondere die Bauvorhaben Oskar Ganahl, Hypothekenbank, Cafe Frederick, Wohnhaus Zugg und Borger, Cafe Vallaster, Verwaltungsgebäude der MontafSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight onerbahn und das Bauvorhaben Gurschler an. "War in diesen Fällen immer eine Gleichbehandlung gegeben ?" Diese, nach Ansicht des Bürgermeisters typische Fragestellung der Opposition mache es notwendig, daß er sich eine Antwort wohl überlege, da jedes Wort auf die Waagschale gelegt werde. Grundsätzlich werte er diesen Antrag als Mißtrauen gegenüber der Behörde und als Vorwurf, daß sie nicht überall mit gleichem Maß messe. Er erinnert an die letzte Beschlußfassung über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe anläßlich der auch seitens der Oppositionsparteien befürwortet worden sei, daß diese Ausgleichsabgaben vorerst nicht vorgeschrieben werden sollten, da in absehbarer Zeit ein Tiefgaragenprojekt verwirklich werde. Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung habe sich insofern ein Wandel vollzogen, daß bei Zu- oder Umbauten bzw. bei Verwendungsänderungen nur die zusätzlich notwendigen Parkplätze vorgeschrieben werden können. Er erläutert die Vorgangsweise bezüglich der vorangeführten Bauvorhaben, bei denen einerseits Ersatzgebühren bezahlt wurden und andererseits Parkplätze auf eigenem Grund und Boden bzw. Tiefgaragenbeteiligungen gegeben waren. Die Vollziehung der diesbezüglichen Bestimmungen im Baugesetz gestalte sich oft schwierig. GV DDr. Heiner BERTLE vertritt die Meinung, daß der Bürgermeister diesbezüglich einen entsprechenden Antrag auf Beschließung einer praktikableren Lösung hätte einbringen müssen. Für den Bürgermeister war eine Gleichbehandlung insofern gegeben, daß bei jedem einzelnen Bauvorhaben der Fehlbestand ermittelt worden ist und den Parteien die gesetzlich normierten Möglichkeiten offen gestanden sind. Hinsichtlich der zukünftigen Vorgangsweise wird rechtlich abgeklärt, ob bei rechtsverbindlichen Erklärungen des Bauwerbers, sich an einer hinkünftigen Tiefgarage zu beteiligen, der Nachweis der entsprechenden Einstell- bzw. Abstellplätze erbracht ist oder nach wie vor eine Nachsicht von dieser Schaffung zu gewähren ist, welche wiederum bedingt, daß eine entsprechende Ausgleichsabgabe zu entrichten ist. Weiters wird abgeklärt, wie sich dies im Falle der Erlassung einer Verordnung gemäß § 12 Abs. 6 Baugesetz, daß im ganzen Gemeindegebiet oder in Teilen desselben auch bei bestehenden Bauwerken, Garagen oder Abstellplätze zu schaffen sind, soweit dies zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsfläche notwendig ist, verhält und ob auch bei bereits entrichteter Ausgleichsabgabe diese Verordnung anzuwenden oder damit die Verpflichtung der Schaffung der entsprechenden Abstell- bzw. Einstellplätzen als erfüllt anzusehen ist. GV Mag. Dr. Siegfried MARENT möchte abgeklärt haben, ob bei Entrichtung der Ausgleichsabgabe gegenüber der Gemeinde ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ab- bzw. Einstellplatzes besteht. Die Ausführungen des Bürgermeisters betreffend die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes bzgl. des Baugesetzes und der Garagenordnung werden zur Kenntnis genommen. EM Dr. Hansjörg CZINGLAR verläßt um 23.30 Uhr die Sitzung. zu 7) Die Gemeinde Tschagguns zeigt sich interessiert, gemeinsam mit der Marktgemeinde Schruns auf dem VIW-Gelände einen Veranstaltungssaal zu bauen. Ursprünglich bestand die Absicht, eine Unterkellerung des Schulplatzes vorzunehmen, um einen Saal kleineren Ausmasses zu errichten. Eine diesbezügliche Ausschreibung eines Wettbewerbes wurde vorerst zurückgestellt. Der Ausschuß zur Erhebung des Bedarfes, des Standortes und der Kosten eines Veranstaltungssaales hat aus diesem Grunde den Antrag eingebracht, daß die Gemeindevertretung Schruns beschließt, daß die Bürgermeister in tunlicher Frist in dieser Sache weiter aktiv werden und weitere Verhandlungen mit dem VIW-Vorstand über einen möglichen Kauf, Tausch oder eine Anpachtung aufgenommen werden. GV DDr. Heiner BERTLE verweist auf die Äußerung des Bürgermeisters anläßlich der Versammlung der Trachtengruppe, wonach beim Scheitern einer gemeinsamen Lösung "etwas anderes' verwirklicht werden -10soll. Diesbezüglich habe die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger bereits einSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight en konkreten Vorschlag ausgearbeitet und er überreicht dem Bürgermeister eine weitere Planskizze, auf welcher in Ergänzung zur in Tagesordnungpunkt 5. vorgelegten Planskizze über ein Garagenprojekt im Tobel auf die Garage aufbauend ein Veranstaltungssaal eingetragen ist. Es wird einstimmig beschlossen, weitere Verhandlungen mit dem VIWVorstand bzgl. der Grundbeistellung für einen Veranstaltungssaal der Gemeinden Schruns und Tschagguns zu führen und den von der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger hiezu eingebrachten Vorschlag dem Unterausschuß zur Prüfung zuzuweisen. zu 8) Die Abschreibung von Darlehensforderungen des Landeswohnbaufonds in Höhe von S 1.062.433, - wird einstimmig beschlossen. zu 9) a) Gegenüber dem Änderungen: Dienstpostenplan 1989 ergeben sich nachfolgende * Gemeindebautechniker Josef Hutter wird in das Beamtenverhältnis übernommen und in Verwendungsgruppe C eingestuft. * Helmut Netzer, Sachbearbeiter in der Gemeindekasse wird von der Verwendungsgruppe c in b überstellt. * Für die Verwaltung im Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim" wird ein zusätzlicher Dienstposten (Sachbearbeiter) mit einem 50 %igem Beschäftigungsausmaß geschaffen. Für die Laborantin (20 %-iges Beschäftigungsausmaß) wird anstelle eines Dienstpostens der Verwendungsgruppe "c" ein solcher in "b" geschaffen. * Bei Bedarf wird ein c-Posten im Verkehrsamt in einen solchen in "b" umgewandelt. Abschließend wird der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1990 in der vorliegenden Form unter der Vporaussetzung 9 daß der Verwalter des Krankenhauses St. Josefsheim seine Uberstunden abbaut, stimmenmehrheitlich (eine Gegenstimme: GR Ing. Werner NETZER, die sich lediglich auf die Ausweitung des Dienstpostenplanes der Gemeindekrankenhauses "St. Josefsheim" bezieht) genehmigt. b) Die Aufnahme von Gemeindebautechniker Josef Hutter in das Beamtenverhältnis (Verwendungsgruppe C) wird einstimmig beschlossen. GV MR Dr. Hermann SANDER verläßt die Sitzung. -11zu 10) In den Arbeitsausschusses "Umbau - Gemeindeamt" wird einstimmig Ing. Rudolf Haumer (ÖVP), Ing. Werner Netzer (FPÖ) sowie die Gemeindebediensteten Dr. Oswald Huber und Josef Hutter nominiert; die Fraktion SPÖ und Parteifreie lehnt die Entsendung eines Vertreters ab. GV Mag.Dr. Siegfried MARENT hält es für nicht zielführend, für jedes Problem einen eigenen Arbeitsausschuß zu ernennen. Er hege den Eindruck, daß diese lediglich zur Entlastung des Bürgermeisters dienen. Außerdem müsse abgeklärt werden, welche Maßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden getroffen werden können. zu 11) Der Tagesordnungpunkt "Loipengerät - Kässbohrer Pistenbully, Ankauf" wird aufgrund der fortgeschrittenen Zeit einstimmig vertagt. Da gegen die Verhandlungsschriften über die beiden vorausgegangenen Sitzungen der Gemeindevertretung kein weiterer Einwand erhoben wird, gelten diese als genehmigt. Ende der S i t z u n g : 24.00 Uhr Schruns, am 7. Dezember 1989