19670510_GVE017

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1967-05-10
Erscheinungsdatum 1967-05-10
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 11.5.1967 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 10. Mai 1967 abends um 20.15 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtes stattgefundene 17. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Frits Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Vonier Robert und Walser Kurt für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantпет Christian und Hans für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Konzett Manfred und Tschann Werner für die SPÖ; sowie Bitschnau Werner und Filipni Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit iяt gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Kleber Ludwig, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Bauer Rudolf und Nels Josef. Erledigte TAGESORDNUNG 1.) Realteilung der Heimat Schruns Hr»l66 (ehemal. Untermann-Gut); 2.) Vergabeordnung; 3.) Kanalgebührenordnung-Ergänzung: Kanalbenützungsgebühren für Gebäude mit Einleitung d. Abwässer in nicht verrohrte Gerinne; 4.) Schwimmbad; Liegeflächeerweiterung; 5.) Bannwaldbrücke-Silbertal; Baukostenbeitrag; 6.) Balla~Bella-Tobel; Vermurung 1965-Räumungskostenbeitrag; 7.) Rafaneggweg-Teilstückerwerbung v. Schuchter Peter Lorenz, Tschagguns 8.) Ausbau Silvrettastrasse; Ablösung Kaponig Edith, Schruns 800; 9.) Batlogghalle -Kino: Saalmiete u. Vergnügungssteuer; Neuregelung; 10.) Schutzhunde-Dressurvorführung; Ausfallhaftung; als Dringlichkeitspunkte: 11.) Fratteweg - Ausbau 1967; Grundeinlösung - Projekt; 12.) Schwimmbad: Sprungbrettersatz; BESCHLÜSSE: zu 1.) Der Realteilung des landwirtschaftlichen Anwesen, Heimat Schruns, Im Feld Nr. 166, Einl. Zl. 149 Kat.Gem. Schruns (Gesamtausmaß 1.76.37 ha) zu den mit den Grundeigentümern vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Auf Grund der derzeit gegebenen Eigentumsverhältnisse erhalten: Jenny Ernst, Schruns 443, und seine Mutter Jenny Agnes, Schruns 443 (3/12 und 1/12 Anteil) eine Grundfläche von 58, 79 ar, ferner zusätzlich ohne Ablösung das Wohnhaus Schruns Nr. 166 (Вр. 360) und die beiden Ställe (Bp. 354/1 und 356); die Marktgemeinde Schruns (8/12 Anteil) eine Grundfläche unterhalb des Rains anschliessend an den Grundbesitz Jenny von 1.17.58 ha. Im Zuge der Durchführung der Realteilung wird im Tauschwege 1 : 1 eine Grundfläche von ca. 275 m2 für eine spätere Verlängerung der Flurstrasse in Richtung Wagenweg gesichert. -2- Mit dem Eigentum an der Heimat, Schruns Nr. 166 (Einl. Zl. 149) ist automatisch 1/7 - Eigentumsanteil am Feldweg Gp. 3198 (Einl. Zl. 404) verbunden. Aus gegebener Veranlassung beschliesst die Gemeindevertretung, daß die Marktgemeinde Schruns weiterhin su 8/12 el Miteigentümerin am 1/7 - Flächenanteil dieses Weges bleiben soll. Bei der Vermessung der Grundstücksteilung soll versucht werden, von dem im Eigentum der Gemeinde verbleibenden Grundstück für die spätere Verlängerung der Flurstrasse über den südseitigen Jenny-Grundbesitz entlang der ost- oder westseitigen Grundstücksgrenze einen 3 m breiten Zufahrtsweg oder zumindest einen Gehweg zum Gemeindegrundbesitz unterhalb des Hains im Tauschwege zu sichern. Die Vermessungskosten für die Realteilung trägt zur Gänze die Marktgemeinde Schruns, während die Kosten für die Herstellung der Grundbuchordnung entsprechend der derzeitigen Miteigentumsverhältnisse auf beide Parteien aufgeteilt werden. (Jenny 4/12 - Gemeinde 6/12). (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 2.) Für die Vergebung von Leistungen und Lieferungen für die Marktgemeinde Schruns und ihre Betriebe und Anstalten wird Eine Vergabeordnung (siehe Anlage) erlassen. Diese regelt eingehend die Zuständigkeit für die Auftragserteilungen und beinhaltet u.a., daß bei annähernd gleichwertigen Angeboten, ortsansässige Angebotsteller bei der Auftragsvergabe su bevorzugen sind, wenn ihre Angebote bei einem veranschlagten Aufwand bis su S 100.000.- nicht mehr als und bei einem Aufwand von über S 100.000.- nicht mehr als 5 % höher sind als die Offerte auswärtiger Unternehmer. Angeregt wird, auf den Auftragscheinen der Gemeinde bei einem Neudruck einen Vermerk hinsichtlich der Möglichkeit einer Stornierung des Auftrages binnen 2-3 Tagen anzubringen. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 3.) In Ergänzung der am 22.3.1967 beschlossenen Kanalgebührenordnung beschliesst die Gemeindevertretung nach eingehender Debatte, daß mit Wirkung ab 1.1.1967 auch für alle jene Gebäude und Anlagen, deren Abwässer in nicht verrohrte Gerinne (Ill, Litz, Mühlbäche u. dergleichen) im engeren Ortsbereich bis einschl. Wäschefabrik Kunert an der Gantschierstrasse eingeleitet werden, eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten ist. Auch im Falle einer hinkünftigen Neueinleitung von Abwässern in nieht verrohrte Gerinne ist eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 5o % der normalen Anschlussgebühr su entrichten. Ferner beschliesst die Gemeindevertretung, daß in Gebäuden mit Eigenwasserversorgungsanlagen zwecks Erfassung des Wasserverbrauches als Grundlage für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren zu Lasten der Marktgemeinde Schruns Wassermesser einzubauen sind. Der Hauseigentümer hat jedoch für den vor der Gemeinde beigestellten Wassermesser eine Messermietgebühr zu entrichten. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 4.) Die vorgesehene Erweiterung der Liegefläche des Schrunser Schwimmbades wird, da die hiefür vorgesehene Grundfläche unterhalb der Badanlage vorerst nur im Pachtwege für ein Jahr zur Verfügung stehen würde, ( 2.176 m2 Fläche - Pachtentgelt S 1.-/1967) zurückgestellt. Es soll jedoch eine käufliche Erwerbung dieser -3- Erweiterungsfläche von Willy und Hedy Böhm), Schruns Nr. 98 zu einem vertretbaren Kaufpreis (derzeitige Forderung S 300.-/m2) und günstigen Zahlungsbedingungen im nächsten Jahr angestrebt werden. Angeregt wird (GR. Fritz Josef) für diesen Grunderwerb allenfalls den Verkauferlös für das Gemeindegrundstück Gp. 1046/6 (Schallners Bündte - 1.228 m2) heranzuziehen. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Für die Neuerstellung der Bannwaldbrücke im Silbertal mit einer Tragkraft von 20 to als Voraussetzung für die Weiterführung der Verbauungsmaßnahmen der Mure im Bereich Gisla/Bärenalpe (Aufwand ca. 20 - 25 Millionen, der zur Gänze vom Bund – 70% - und vom Land - 30 % - getragen wird) wird der Gemeinde Silbertal ein Baukostenbeitrag in Höhe von einem Drittel, begrenzt mit höchstens S 35.000.-, gewährt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Zum Aufwand von S 11.725.- für die Räumung des im Sommer 1945 durch eine Mure aufgefüllten Balla-Bella-Tobels im Stiefen, der seitens des Landes mit S 7.000.- subventioniert wurde, wird ein Gemeindebeitrag von S 4.725.- (Räumungefirma Vaplon/Graß in Bludenz) geleistet. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Der Erwerbung eines oa. 335 m langen Teilstückea des Rafaneggweges mit 3.00 m Breite (nichtparzellierter Weg über Gp. 1920/1, 1921, 1922 , Einl. Zl. 239 Kat.Gem. Schruns) von Schuchter Peter Lorenz, Tschagguns Hr.25Ü um einen Pauschalbetrag von S l0.000.- wird zugestimmt. (Einstimmige Beschlussfassung). Der Kaponig Edith, Schruns Nг. 800 (Gasthaus Fuchsenstube) wird als Abgeltung aller Forderungen in Bezug auf die Gestaltung der Einfahrt zum Hebengebäude-Grundbesitz, hinsichtlich der evtl. Staubfreimachung des Gasthausvorplatzes und für die wirtschaftlichen Erschwernisse während der Bauzeit ein einmaliger Pauschalbetrag von S 4.000.- gewährt. Unter Berücksichtigung der von der Marktgemeinde Schruns erbrachten Leistungen durch die Errichtung einer 36 m langen Einfriedungsmauer gegenüber dem ostseitig gelegenen Grundbesitz Mühlbacher erscheint die zum Strassenausbau von Frau Kaponig abgetretene Grundflache (60 m2 für den Strassenausbau + 6о m2 für die Gehsteiganlage) hinreichend entschädigt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangenen Besucherfrequenz und der andererseits stark angestiegenen Kinobetriebskosten wird die Miete für die Batlogghalle (Pächter Mühlbacher Josef, Schruns 499) 1.5.1967 mit 5 % des Nettoerlöses des Kinobetriebes neu festgesetzt. Ferner wird die Vergnügungssteuer ab dem gleichen Zeitpunkt für normale Spielfilme ohne Wertprädikat von 10 % auf 7 % des Eintrittentgeldes herabgesetzt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Für eine im Juli d. J. auf dem Sportplatz Schruns stattfindende 8chutzhunde~Dressurvorführung der Vorführgruppe des Österr. Schäferhundevereins, Ortsgruppe Lustenau wird für die Deckung zu 8.) eines eventuellen Abganges eine Ausfallhaftung bis zu S 1.000.- übernommen. Angeregt vird (GV. Fritz Ernst), die Veranstalter darauf aufmerksam zu machen, daß die hohen Inseratkosten durchaus vermeidbar erscheinen, da anderweitige weniger kostspielige Werbemöglichkeiten für diese Veranstaltung gegeben sind. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 11.) Das erst am Montag, den 8.5.1967 eingelangte Projekt für den vorgesehenen Ausbau des Fratteweges in Bereich: Abzweigung von der Silvrettastrasse bis zur Abzweigung des Bargusweges (335 lfm) wird auf Grund des Beschlusses d. Gemeindevorstandes vom 8.5.67 eingehend beraten. Die Gemeindevertretung spricht sich schliesslich Stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: GR. Ganahl Edmund und GV. Ersatzmann Waiser Kurt) dafür aus (Antrag: GR. Durig Franz), die Grundablösungsverhandlungen für einen Ausbau dieses Teilstückes des Fratteweges mit 3.00 m Fahrbahnbreite 0.50 m Bankett mit Ausweichen und einer Gehsteiganlage mit 1, 50 m Breite durchzuführen. Als Voraussetzung für den Baubeschluss (endgültige Ausführung) sollen vom Gemeindebauamt nach Abschluss der Ablösungsverhandlungen Kostenberechnungen für den vorgesehenen Wegauebau mit Varianten vorgelegt werden. (Anm.: Siehe Allfälliges) Zu 12.) Für das Schwimmbad wird bei der Fa. Plaschkowitz / Wien ein Егsatzsprungbrett (mit Sandauflage) zu S 5.130 (5 % Rabatt, 3 % Skonto-Ziel 30 Tage) in Auftrag gegeben. (Einstimmige Beschlussfassung). Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß die Vlbg. Illverke A.G. nunmehr die projektierte 22o KV-Leitung Bürs-Partenen in Bereich der Gemeinde Tschagguns und Schruns für die Errichtung einer Schwimmbadanlage erworbene Grundstück in der Zelfen ohne wesentliche Behinderung verbaut werden könnte. Unter ALLFÄLLIGEM wird a) die Direktion der Volksschule Schruns ersucht, vorerst von der Anschaffung neuer Klassenmöbel \ 14 Tische, 28 Sessel) Abstand nehmen su vollen und zu versuchen, die Klasseneinrichtungen aus dem vorhandenen Altbestand an 8chulmobiliar zu ergänzen; b) angeregt, den neuen Sport- u. Spielplatz beim Hauptschulneubau fertigzustellen; (GR. Ganahl E.); c) angeregt, die Überholungsarbeiten an verschiedenen Spazierwegen (Dörfli-Weg, Spazierwege über Gauenstein Richtung Gantschier usw.) in Angriff su nehmen (Gr. Ganahl E.); d) angeregt, die Planungsarbeiten für einen Gehsteig im Gantschier als Voraussetzung für die Grundablösungsverhandlungen zu betreiben, sowie den Wagenweg zu schütten und einzuwalzen und Maßnahmen für eine baldige Einzäunung der Baugrube für den Neubau des Architekt/Pfeifer Werner am Wagenweg zu treffen. (Gr. Fritz Josef); und e) angeregt, für den Wagenweg eine Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) zu verfügen. (Vbgm. Schmidt Karl). -5- Zum Abschluss der Beratungen kommt GV. Fritz Ernst nochmals auf den von der Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich gefasstem Beschluss, betreffend Durchführung der Grundablösung für den Ausbau des Fratteweges zurück. Dieser Beschluss müsse als etwas übereilt bezeichnet werden, sodaß der Beschluss eigentlich nicht rechtswirksam sei. GV. Fritz Ernst verweist in weiterer Folge auf die prekäre finanzielle Lage der Marktgemeinde Schruns und daß für das gegenständliche Bauvorhaben im Voranschlag 1967 nur S 400.000.- vorgesehen seien, sodaß nur ein nicht allzu aufwendiger Ausbau des Fratteweges vertretbar sein wird. Im übrigen sollte eine gewisse Rangordnung hinsichtlich der Vordringlichkeit des Ausbaues besonders stark frequentierter Gemeindestrassen (Gehsteiganlage: Batloggstrasse, Gantschierstrasse usw.) eingehalten werden. Der Vorsitzende begründet nochmals kurz die Notwendigkeit der Behandlung der Angelegenheit in der Gemeindevertretung (siehe Beratung des Gemeindevorstandes vom 8.5.1967) und betont, daß sich die Gemeindevertretung in keiner Weise festgelegt habe. Nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Grundablösungsverhandlungen werde die Gemeindevertretung Gelegenheit haben, sich für die endgültige Ausbauart su entscheiden und einen entsprechenden Baubeschluss zu fassen. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene l6. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Beratung: 23.30 Uhr Tag der Verlautbarung: 11.5.1967 Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gemeindesekretär) (Bürgermeister) W./