20101215_GVE007

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2010-12-15
Erscheinungsdatum 2010-12-15
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-209 oswald.huber@schruns.at Schruns, 16. Dezember 2010 Seite 1 von 21 Zl. 004-2/10 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Thomas Zuderell GR Mag. Elisabeth Trippolt Astrid Robe Peter Vergud Bernhard Schrottenbaum Dr. Erwin Bahl Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Nesensohn Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Ing. Gerhard Mangeng Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: … Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Dr. Erwin Bahl, Bernd Steiner und Stefan Simenowskyj Seite 2 von 21 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare sowie die Ersatzmitglieder und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende Gegenstände zu behandeln: • Erwerb des neu gebildeten GST-NR 1536/3 (Teilabschnitt des Buchwaldweges) von Mathilde Tschugmell und Renate Durig und Einräumung von Dienstbarkeiten • Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2011 3. Beschäftigungsrahmenplan 2011 4. Darlehensaufnahmen: a) Gamplaschgerweg € 460, 000, 00 b) Radweg Gantschier € 220.000, 00 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns sowie Änderung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über die Geschosszahl: a) Reg.Nr. 07/10 Matthias Stüttler: Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 225/6 und 225/3 (Grundeigentümer: Josef Stüttler) b) Reg.Nr 10/10 Dkfm. Jürgen Piske: Umwidmung des GST-NR 990/2 c) Reg.Nr. 11/10 Fa. Sutterlüty: Umwidmung bzw. Zusatzwidmung EKZ betr. die GST-NR 967 und 3250/10 und Festlegung einer Mindestgeschosszahl (Grundeigentümer: Jäger Immobilien GmbH und weitere Miteigentümer) 6. Hotel- und Indoor Badeanlage, Verträge 7. Silvretta Montafon, Gemeindebeitrag zu den Investitionen 8. Werner Ganahl, Batloggstraße, Verkauf einer Teilfläche des GST-NR 970 (Lahmeyer-Areal) 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 9. Delegierung der Beratungen zur Entscheidungsfindung über das Projekt „Museum Neu“ mit folgenden Themen in die jeweiligen Ausschüsse, um in diesen bis spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2011 eine Empfehlung zu erarbeiten (Antrag von Mandataren der Fraktion Schrunser Volkspartei und Parteifreie gem. § 41 Abs. 2 GG: Bauausschuss: Themen zu Baurecht und Ortsbild - Änderung des Bebauungsplanes - Gestaltung und Schutz des Ortsbildes (Folgewirkungen) - Nachbarrechte - räumliche Entwicklung des Ortskerns Wirtschaftsausschuss: Themen zu Ortskernbelebung und Zukunftsperspektiven - Gestaltung des Einganges der Geschäftspassage (gegebenenfalls Gespräch mit der Geschäftsleitung des Silvretta Centers) - Ergibt sich durch neue Einrichtungen (z.B. Bücherei und Spielothek) eine Steigerung der Attraktivität des Standortes? - nachhaltige Entwicklung der Gemeinde, Außenwirkung - Situierung und Führung (Öffnungszeiten) einer Cafe-Bar - Nutzung der Räumlichkeiten des Museums Neu auch für externe Veranstaltungen (Tourismus), die zur Belebung des Dorfzentrums dienen - Zukunftsperspektiven bei Nichtrealisierung bzw. der Wahl eines anderen Standortes Kulturausschuss. Themen zu kultureller Identität und kultureller Nutzbarkeit - Konzept der Montafoner Heimatmuseen (Identitätsbildung für das Montafon?) - geplantes Konzept für Ausstellungen im Museum Neu (Berührungspunkte zur Bevölkerung) - Heimatschutz (ist WAS?) - Standort - Architektur ein Kulturgut - nachhaltige Entwicklung der Gemeinde, Außenwirkung - welche Möglichkeiten eröffnen sich bei Realisierung Museum Neu - welche Möglichkeiten eröffnen sich bei Nichtrealisierung Museum Neu Finanzplanungsausschuss (Gemeinderat): - Abklärung des Finanzierungsplanes mit dem Stand Montafon - Darstellung der Kosten für Schruns im Finanzplan der Gemeinde Seite 3 von 21 10. Areal Kurhotel/Kuranstalt Montafon (Antrag von 3 Mandataren der Fraktion Metnand för Schru gem. § 41 Abs. 2 GG): Die Gemeinde möge in einem offiziellen Schreiben an die Firma Jäger Bau, Herrn DI Guntram Jäger, Schruns, anfragen, ob und in welcher Form Interesse an einer touristischen Nutzung für dieses o.a. Areal besteht. 11. Winterjugendspiele 2015 – Probegalopp 2014 (Antrag von 3 Mandataren der Fraktion Metnand för Schru gem. § 41 Abs. 2 GG): Es wird beantragt, dass die Gemeindevertretung über den Stand der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachschau laufend informiert wird: 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at a) um mit einem einheitlichen und verbindlichen Wissensstand die Bürger von Schruns bei Anfrage konkret informieren zu können b) um rechtzeitig darüber informiert zu sein, welche Aufgaben und Kosten von der Gemeinde Schruns übernommen werden müssen c) um den Erfolg und den Nutzen dieser Veranstaltungen unterstützen zu können Seite 4 von 21 12. Erwerb des neu gebildeten GST-NR 1536/3 (Teilabschnitt des Buchwaldweges) von Mathilde Tschugmell und Renate Durig und Einräumung von Dienstbarkeiten 13. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages 14. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Aufzeichnungen über die Verkehrsmessungen im Zeitraum Oktober/November 2010 werden dem Protokoll beigelegt bzw. per E-Mail übermittelt. Die Anregung von Dietmar Tschohl, dass gerade auch im Bereich des Wagenweges Laserpistolen verwendet werden, wird gerne weitergegeben. • Die Nächtigungszahlen im Sommer 2010 werden ebenfalls dem Protokoll beigelegt bzw. per E-Mail übermittelt. • Vor kurzem hat eine Besichtigung der von der Fa. Jäger Bau errichteten AlpinLodges in Kühtai durch Vertreter der Gemeinde stattgefunden. Es handelt sich hierbei um ein Ferienprojekt mit Wohnungen mit ein bis fünf Doppelzimmern. In diesem Zusammenhang ist auch das Areal des Kurhotels angesprochen und die Fa. Jäger ersucht worden, Überlegungen über ein Projekt an diesem Standort anzustellen. Auch von Seiten der Fa. Gebr. Vonbank wurde Interesse signalisiert und angeboten, einen Projektvorschlag zu unterbreiten. GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster berichtet über die anlässlich eines „Antrittsbesuchs“ zusammen mit Werner Ganahl, Obmann des Ausschusses Wirtschaft, bei der Fa. Jäger u.a. auch zu dieser Thematik geführten Diskussion. Offen ist die auch im Gemeindevorstand immer wieder aufgeworfene Frage der Errichtung von Zweitwohnsitzen. Für die Fa. Jäger hängt ein solches Projekt maßgeblich davon ab, dass eine gewisse Anzahl von Zweitwohnsitzen errichtet werden darf. In diesem Zusammenhang informiert er über das räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Brand, das ebenfalls auf diese Thematik eingeht. Dieses wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses Gemeindeentwicklung behandelt, 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at und es wird eine Empfehlung an die Gemeindevertretung und an den Gemeindevorstand über den Umgang mit Zweitwohnsitzen abgegeben werden. • Ein Hauptthema in der gestrigen Standessitzung war die Austragung der European Youth Olympic Festivals (EYOF) 2015 Vorarlberg-Liechtenstein. Es gilt nunmehr abzuklären, welche Leistungen seitens des Standes Montafon im Hinblick auf die europäischen Winterjugendspiele 2015 erbracht und welche Projekte in den kommenden 2 Jahren umgesetzt werden müssen. Als Host City der Spiele und Standort des Olympischen Dorfes ist Schruns/Tschagguns vorgesehen. Über den Stand der Dinge wird der Gemeindevertretung laufend berichtet werden. • Für das Alpina Areal wurde von den nunmehrigen Eigentümern ein Projekt vorgelegt, das allerdings vom Bauausschuss in einer ersten Stellungnahme negativ beurteilt worden ist. Weitere Pläne befinden sich in Ausarbeitung. • In der Angelegenheit Museum Neu wurde es insbesondere von Seiten GR Dipl.Ing. (FH) Jürgen Kuster für zweckmäßig erachtet, verschiedenste Fragen in den jeweiligen Ausschüssen zu behandeln, weshalb dieser Punkt auch auf die heutige Tagesordnung genommen worden ist. • Die Berichte der Ausschussobleute über die Arbeit in den Ausschüssen und die zur Behandlung anstehenden Themen werden zur Kenntnis genommen. Seite 5 von 21 Zu 2. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2011 Die von der Verwaltung im Entwurf erstellte und vom Personal- und Finanzplanungsausschuss überarbeitete und als Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossene Aufstellung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2011 liegt allen Mandataren vor. Es werden nachfolgende Änderungen, die, insoweit es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden, beschlossen. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft. Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser Zählermieten 3-5 m³ pro Jahr 7 m³ pro Jahr 20 m³ pro Jahr 2010 2010 2010 2010 € 1, 66 € 9, 14 € 11, 71 € 21, 58 2011 2011 2011 2011 € 1, 75 € 12, 20 € 15, 60 € 28, 80 stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger. Als Begründung geben sie an, dass das Investitionserfordernis schwankt und davon auszugehen ist, dass in Zei- 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 21 ten, in denen weniger investiert werden und sich der kostendeckende Satz dementsprechend verringern wird, sicher keine Gebührenreduktion erfolgen wird. Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag (Anpassung an den Baukostenindex) 2010 € 26, 98 2011 € 27, 82 2010 € 1, 80 2011 € 2, 00 2011 2011 € 42, 48 € 14, 16 einstimmig Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen SPÖ und Parteifreie Schruns Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge (Anpassung an den Baukostenindex) 2010 € 41, 19 2010 € 13, 73 einstimmig Sowohl bei den Wasserbezugsgebühren als auch bei den Kanalbenützungsgebühren erfolgt somit eine Angleichung in Richtung Kostendeckung. Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2011 um jeweils rd. 3 % erhöht. Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2011: Elementarunterricht bisher € 119, 00 ab 01.09.2011 € 123, 00 4-er Gruppe bisher € 164, 00 ab 01.09.2011 € 169, 00 3-er Gruppe bisher € 18400 ab 01.09.2011 € 190, 00 2-er Gruppe bisher € 240, 00 ab 01.09.2011 € 247, 00 Einzelunterricht bisher € 314, 00 ab 01.09.2011 € 323, 00 Kurzstunde bisher € 240, 00 ab 01.09.2011 € 247, 00 Tanzerziehung bisher € 90, 00 ab 01.09.2011 € 93, 00 Die bisherigen Ermäßigungen bleiben unverändert bestehen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten) b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 75 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 50 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 25 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis einstimmig Kindergartengebühren Die Elternbeiträge werden gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht und betragen somit ab 01.09.2011 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 30, 00 Kindergarten Auf der Litz € 30, 00 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Kindergarten St. Jodok Seite 7 von 21 € 30, 00 einstimmig Gästetaxe Die Gästetaxe wird ab 01.11.2011 in der Zone II von € 1, 60 auf € 1, 85 und in der Zone I von € 1, 75 auf € 2, 00 pro Nächtigung angehoben. Festgehalten wird, dass die aus der Erhöhung von € 0, 25 erfließenden Mehreinnahmen zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet werden. stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme Franz Bitschnau Tourismusbeitrag Für 2011 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 605.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2011 wird mit 1, 14 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. einstimmig Zweitwohnsitzabgabe automatische Indexanpassung lt. Verordnung Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. Friedhofsgebühren Bestattungsgebühren: Mit Ausnahme der Erhaltungskostenbeiträge, die wie folgt neu festgesetzt werden, bleiben die Friedhofsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert: Die Erhaltungskostenbeiträge betragen pro Jahr: a) Einzelgrab bisher € 12, 00 b) Doppelgrab bisher € 18, 00 c) Arkadengrab bisher € 29, 00 d) Urnenreihengrab bisher € 12, 00 e) Urnennischen bisher € 12, 00 ab 01.01.2011 ab. 01.01.2011 ab 01.01.2011 ab 01.01.2011 ab 01.01.2011 € 15, 00 € 21, 00 € 32, 00 € 15, 00 € 15, 00 einstimmig Marktgebühren Bei den Marktgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen, und es betragen diese somit: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 30, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 4, 30 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 15, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 25, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 15, 00 Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 45, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) Seite 8 von 21 einstimmig Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Hundesteuer: Die Hundesteuer wird gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) 2010 € 12, 50 2011 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blinden und Berufshunde) 2010 € 66, 00 2011 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf 2010 € 55, 00 2011 € 15, 00 € 70, 00 € 60, 00 stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme Richard Durig Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Veränderungen. Die Abfall-Grundgebühr wird pro Jahr wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): a) Einpersonenhaushalt und kleiner Haushalt (1 bis 3 Personen) € 38, 00 Mittlerer Haushalt (4 bis 5 Personen) € 55, 00 Großer Haushalt (über 5 Personen) € 76, 00 b) Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser und Maisäßhäuser: mit bis zu 3 Betten € 38, 00 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at mit 4 bis 5 Betten € 55, 00 mit über 5 Betten € 76, 00 c) Handels- und Gewerbebetriebe mit weniger als 5 Dienstnehmern oder Beherbergungsbetriebe ohne Küchenbetrieb mit 11 bis 20 Gästebetten oder alle freiberuflich Tätigen mit weniger als 5 Dienstnehmern € 168, 00 d) Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe ohne Küchenbetrieb mit 21 bis 50 Gästebetten oder Cafés, Imbissstuben, Pubs und dgl. mit eingeschränktem Küchenbetrieb mit bis zu 150 Sitzplätzen oder Gastgewerbebetriebe ohne Küchenbetrieb mit 5 bis 20 Dienstnehmern oder Dienstleistungsbetriebe mit 5 bis 20 Dienstnehmern oder alle freiberuflich Tätigen mit 5 und mehr Dienstnehmern € 420, 00 Seite 9 von 21 e) Gewerbe-, Verkehrs-, Elektrizitätswerks-, Handels- und alle anderen Dienstleistungsbetriebe mit 20 bis 35 Dienstnehmern oder Hotels, Gasthöfe und Pensionsbetriebe mit Küchenbetrieb oder Gastgewerbebetriebe ohne Küchenbetrieb mit 50 bis 100 Gästebetten oder Restaurants, Cafés, Pubs und alle anderen Gastgewerbebetriebe mit über 150 Sitzplätzen oder Campingplätze mit über 50 Stellplätzen € 840, 00 f) Gewerbe-, Verkehrs-, Elektrizitätswerks-, Handels- und alle anderen Dienstleistungsbetriebe mit mehr als 35 Dienstnehmern oder Gastgewerbebetriebe mit mehr als 100 Gästebetten € 1.679, 00 g) Privatzimmervermieter bis zu 10 Gästebetten pro Bett € 9, 00 Die Abfuhrgebühren für den gem. § 7 vorgeschriebenen Pflichtbezug (Mindesteinheiten) pro Jahr werden wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): 2 Abfallsäcke für Restmüll oder 5 Banderolen für einen 25-Liter-Eimer oder 3 Banderolen für einen 35-Liter-Eimer oder 2 Banderolen für einen 55-Liter-Eimer für Restmüll € 8, 40 4 Abfallsäcke für Restmüll oder 10 Banderolen für einen 25-Liter-Eimer oder 7 Banderolen für einen 35-Liter-Eimer oder 4 Banderolen für einen 55-Liter-Eimer für Restmüll € 16, 80 6 Abfallsäcke für Restmüll oder 14 Banderolen für einen 25-Liter-Eimer oder 10 Banderolen für einen 35-Liter-Eimer oder 7 Banderolen für einen 55-Liter-Eimer für Restmüll € 25, 20 10 Abfallsäcke für Restmüll oder 24 Banderolen für einen 25-Liter-Eimer oder 17 Banderolen für einen 35-Liter-Eimer oder 11 Banderolen für einen 55-Liter-Eimer für Restmüll € 42, 00 Die Gebühr für sonstige Abfallsäcke für Restmüll à 25 Liter beträgt pro Stück (inkl. MWSt.) à 60 Liter beträgt pro Stück (inkl. MWSt.) € 2, 10 € 4, 20 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Gebühr für Bioabfallsäcke à 15 Liter beträgt pro Stück (inkl. MWSt.) Die Gebühr für Bioabfallsäcke à 8 Liter beträgt pro Stück (inkl. MWSt.) Seite 10 von 21 € 1, 20 € 0, 70 Die Gebühr für zusätzliche Banderolen für Restmülleimerentleerungen beträgt (inkl. MWSt.): Einzelpreis für eine Banderole für einen 25-Liter-Eimer € 1, 80 Einzelpreis für eine Banderole für einen 35-Liter-Eimer € 2, 50 Einzelpreis für eine Banderole für einen 55-Liter-Eimer € 3, 90 Einzelpreis für eine Banderole für einen 120-Liter-Eimer € 8, 40 Einzelpreis für eine Banderole für einen 240-Liter-Eimer € 16, 80 Die Gebühr für eine Banderole für die Entleerung eines 800-Liter-Containers beträgt (inkl. MWSt.) Entleerung eines 1.000-Liter-Containers beträgt (inkl. MWSt.) Entleerung eines 1.100-Liter-Containers beträgt (inkl. MWSt.) € 56, 00 € 70, 00 € 77, 00 Für die Sperrgutabfuhr werden die Abfuhrgebühren wie folgt festgelegt: Wertmarke pro Stück (inkl. MWSt.) pro Gegenstand max. ½ m³ oder 35 kg € 10, 00 Chipkartengebühren (inkl. MWSt.) pro Chipkarte € 8, 70 einstimmig Im Einzelnen ergeben sich dazu noch folgende Bemerkungen: Kanal- und Wassergebühren: Bei den Kanal- und Wassergebühren ist man noch weit vom kostendeckenden Satz entfernt. Die Kalkulation hängt stark vom jeweiligen Investitionsvolumen ab. Der Anregung, einen Investitionsplan für die nächsten Jahre vorzulegen, wird gerne nachgekommen werden. Musikschulgebühren: Aufgrund der zum Teil als relativ hoch angesehenen Miete empfiehlt Dietmar Tschohl, mit der Raiba im Montafon als Vermieterin über eine Miet- und Betriebskostensenkung zu verhandeln. Der Vorsitzende verweist auf die von der Raiba getätigten Investitionen, die sich in der Miete niederschlagen, weshalb diesbezügliche Anfragen bereits negativ beschieden worden sind. Abgesehen davon wirken sich diese Kosten im Vergleich zu den Löhnen relativ gering aus. In weiterer Folge werden Gedanken über eine mögliche Ausgliederung der Musikschule angestellt, und es werden Vergleiche mit Sport- und sonstigen Vereinen, die Jugendliche betreuen und Fertigkeiten vermitteln und die von der Gemeinde unterstützt werden, gezogen. Die große Bedeutung der Musikschule als Akt der Jugendförderung bleibt unbestritten. Kindergartengebühren: Im Personal- und Finanzplanungsausschuss wurde die Situation, die sich durch die verpflichtende Aufnahme von Dreijährigen ergibt, besprochen. Angesichts der zunehmenden Kinderzahl muss im kommenden Jahr mögli- 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at cherweise eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden. Die Erhöhung der Gebühr könnte nach Ansicht des Personal- und Finanzplanungsausschusses für manche mit entscheidend sein, ihre dreijährigen Kinder noch nicht in den Kindergarten zu geben. Die Kosten für den Besuch des Kinderwerkstättlis liegen mit € 138, 00 weit über den Kindergartengebühren. Nach Ansicht der Gemeindevertretung sollte jedoch keine unterschiedliche Gebührengestaltung für Dreijährige und Vierjährige vorgenommen werden, weshalb die Kindergartengebühren für alle Schrunser Kindergärten einheitlich mit € 30, 00/Monat festgesetzt werden. Seite 11 von 21 Gästetaxe: Die Erhöhung ist ab 01.11.2011 vorgesehen, damit die Betriebe genügend Zeit haben, dies in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen. Die derzeitige Zoneneinteilung wird hinterfragt, es erscheint diese allenfalls noch im Hinblick auf eine Ortsbusanbindung gerechtfertigt. Franz Bitschnau begründet seine Gegenstimme jedenfalls damit, dass die bestehende Zonierung überholt ist. Mit der Gemeinde Tschagguns wird eine Tarifabstimmung erfolgen. Marktgebühren: Eine vor einiger Zeit erfolgte Gebührenanhebung wurde wieder rückgängig gemacht. Eine Belebung des Ortskerns wird allgemein als wichtig angesehen, weshalb die Gebühren gleich bleiben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Bauhofkosten pro Veranstaltung auf rd. € 350, 00 belaufen. GR Mag. (FH), Günter Ratt, MA, regt an, dass sich der Wirtschaftsausschuss Gedanken über die Abhaltung von Märkten machen soll. Abfallgebühren: Bei der Abfallgebührenordnung wird die bisher in § 4 (Gebührenhöhe) Abs. 6 angeführte Ausnahme der gänzlichen Befreiung von der Grundgebühr gestrichen. Weiters wird die Gebühr für Banderolen für die Entleerung von 80-Liter und 120-Liter-Biotonnen gestrichen, da diese Behältnisse nicht in Verwendung stehen. Weiters wird beim Bezug von Biomüllsäcken anstelle von Restmüllsäcken das Mengenverhältnis gestrichen (einstimmig). Hundesteuer: Es erfolgt eine Neudefinition des Begriffes „Wachhund“ sowie eine klare Umschreibung der Voraussetzungen für die Befreiung bei Haltung eines solchen Hundes (einstimmig). Die Anregung, in der Gemeindezeitung die Bevölkerung über die Gebühren zu informieren und die Erhöhungen zu begründen, wird aufgenommen. Zu 3. Beschäftigungsrahmenplan 2011 Der Vorsitzende kündigt an, dass dem Personal- und Finanzplanungsausschuss ein Organigramm sowie Funktions-/Stellenbeschreibungen vorgelegt und insbesondere durch geänderte Aufgabenzuordnungen Personalkosteneinsparungsmöglichkeiten geprüft werden sollen. Vor allem aber wird man sich Gedanken darüber machen 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at müssen, wo Leistungen der Gemeinde zurückgenommen werden können. Zu hinterfragen wird auch die Beauftragung einer privaten Reinigungsfirma sein. Seite 12 von 21 Der Beschäftigungsrahmenplan 2011 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2011 von insgesamt 56, 75 vorsieht, einstimmig beschlossen. Zu 4. Darlehensaufnahmen a) Gamplaschgerweg € 460.000, 00 Auf Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung wird einstimmig beschlossen, das Darlehen für die Sanierung des Gamplaschgerweges mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Höhe von € 460.000, 00 bei der Österr. PSK als Bestbieterin aufzunehmen. b) Radweg Gantschier € 220.000, 00 Auf Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung wird einstimmig beschlossen, das Darlehen für den Radweg Gantschier mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Höhe von € 220.000, 00 bei der Österr. PSK als Bestbieterin aufzunehmen. Zu 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns sowie Änderung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über die Geschosszahl: a) Reg.Nr. 07/10 Matthias Stüttler: Angesichts des bestehenden Bauwunsches hat der Bau- und Raumordnungsausschuss der beantragten Umwidmung zugestimmt, jedoch eine zusammenhängende Widmung für notwendig erachtet. Auf der unteren Teilfläche in Form eines Dreiecks wird zwar kein Wohnhaus errichtet werden können, eine Garage wäre jedoch ohne weiteres realisierbar. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine Rückmeldungen eingelangt. Die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 225/6 und 225/3 (Grundeigentümer: Josef Stüttler) von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet bzw. Bauerwartungsfläche nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung wird einstimmig beschlossen. b) Reg.Nr 10/10 Dkfm. Jürgen Piske: Hier handelt es sich lediglich um eine Korrektur, da der gegenständliche Bereich nie für die Hauptschule genutzt worden ist. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine Rückmeldungen eingelangt. 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 13 von 21 Die Umwidmung des GST-NR 990/2 von Vorbehaltsfläche-Hauptschule in Baufläche-Mischgebiet wird einstimmig beschlossen c) Reg.Nr. 11/10 Fa. Sutterlüty: Auf die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns, LGBL.NR 27/2009, die Grundlage für die heutige Umwidmung bildet, wird verwiesen. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über die Geschosszahl vom 11.08.1979 i.d.g.F, bezogen auf die GST-NR 967 und 3250/10 gemäß § 31 des Raumplanungsgesetzes zu ändern. Im Bereich dieser Liegenschaften ist vorgesehen, das Maß der baulichen Nutzung mit einer Mindestgeschosszahl von 2 festzulegen, wobei ein Geschoss keine geringere Geschossfläche als 80 % der Geschossfläche des größten Geschosses aufweisen darf, um als ganzes Geschoss gezählt zu werden. Geschosse sind als tatsächliche Geschosse, unabhängig von der Geschosshöhe zu verstehen. Mit dieser Änderung soll lediglich der jetzige Zustand rechtlich auf eine klare Basis gestellt werden, es sind keine weiteren Auswirkungen auf die Grundeigentümer zu erwarten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine Rückmeldungen eingelangt. Die Umwidmung bzw. Zusatzwidmung EKZ betr. die GST-NR 967 und 3250/10 (Grundeigentümer: Jäger Immobilien GmbH und weitere Miteigentümer) und die Festlegung einer Mindestgeschosszahl nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung und entsprechend den Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schruns, LGBl. Nr. 27/2009, wird einstimmig beschlossen. Zu 6. Hotel- und Indoor Badeanlage, Verträge Zu diesem Punkt wurde von Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, Vizebgm. Elmar Egg und Gf Manuel Bitschnau, MBA, eine Zusammenstellung vorbereitet, in dem, was den laufenden Betrieb und die Gesamtfinanzierung anbetrifft, verschiedene Szenarien vom Worst-Case bis zum Best-Case durchgerechnet wurden. Eingangs informiert der Vorsitzende noch kurz über die in der gestrigen Standessitzung von den Bürgermeistern gemachten Äußerungen hinsichtlich der Beteiligung der anderen Montafoner Gemeinden an den Investitionskosten und den Kosten für den laufenden Betrieb der Indoor Badeanlage, die das Vorhaben durchwegs als „Montafoner Projekt“ bezeichnet haben. Festzuhalten ist, dass die Gemeindevertretungen von Schruns und Tschagguns ihre diesbezüglichen Beschlüsse im Großen und Ganzen bereits gefasst haben und es heute gilt, neben der Genehmigung des Baurechtsvertrages nochmals dem Projekt und den vom Gemeindeverband abzu- 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at schließenden Verträgen bzw. von diesem anzunehmenden Anboten grundsätzlich zuzustimmen. Seite 14 von 21 Laut Mitteilung von TUI wird das aqi-Hotel in 760.000 Katalogen beworben werden, weltweit hat TUI insgesamt 400.000 Betten unter Vertrag. Was die Beteiligung der anderen Montafoner Gemeinden betrifft, lautet der Vorschlag, dass zu den Investitionskosten € 500.000, 00 aus dem Talschaftsfonds und € 500.000, 00 von den übrigen Standesgemeinden aufgebracht werden. Hinsichtlich der Betriebskosten wurde ein finanzieller Beitrag in Höhe von € 0, 5/Einwohner/Monat vorgeschlagen, und es informiert der Vorsitzende über die Ergebnisse der mit den Bürgermeistern der anderen Gemeinden bisher hierüber geführten Gespräche. Ing. Wernfried Geiger nimmt in seiner umfangreichen Wortmeldung sowohl auf die Finanzierung, so sind für ihn einige Zahlen nicht nachvollziehbar, als auch auf die im Entwurf vorliegenden Verträge Bezug, erinnert an die in der gemeinsamen Gemeindevertretungssitzung vorgelegten Berechnungen und Aussagen, vergleicht sie mit den nunmehrigen Unterlagen, stellt einige vertragliche Punkte bzw. Formulierungen in Frage und unterbreitet verschiedene Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. In weiterer Beratung wird insbesondere von Mag. Dr. Siegfried Marent auf die finanzielle Situation der Marktgemeinde Schruns verwiesen und festgehalten, dass es sich um das größte Projekt seit vielen Jahren handelt und dieses zu 100 % mit Fremdmitteln finanziert werden muss. Angesichts der vorliegenden Zahlen wird auch eine Redimensionierung zur Diskussion gestellt. Es wird davor gewarnt, zu blauäugig zu sein und eine zu schwache vertragliche Position einzunehmen. GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster bestätigt die bisher einmalige Größenordnung des Projektes, gibt jedoch zu bedenken, dass es immer ein erstes Mal gibt und über dieses Projekt schon seit zwei Jahren diskutiert wird, sich die Projektgruppe Bad intensiv damit befasst hat und schon mehrere grundsätzliche Beschlüsse gefasst worden sind. Eine absolute Sicherheit/Gewissheit wird man nie haben, es sind jedoch externe Fachexperten, beginnend von einem Wirtschaftsanwalt bis zu einem Steuerberater, beigezogen worden. Abgesehen davon bringen die besten Verträge nichts, wenn man kein Vertrauen zum Partner hat. Die Finanzierung wurde mehrfach geprüft und überarbeitet, und es liegen die Berechnungen vor. Für GR Christian Fiel stellt sich das Vertragswerk so umfangreich und komplex dar, dass es für jemanden, der nicht tagtäglich damit zu tun hat, schwierig ist, alle Details zu überblicken und die Konsequenzen abschätzen zu können. Für ihn ist das Vorliegen von fixen Förderzusagen bzw. Zusagen hinsichtlich einer Beteiligung ausschlaggebend, weshalb für ihn eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht erscheint. 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz erinnert daran, dass man sich schlussendlich nur auf die Empfehlungen der beigezogenen Fachleute verlassen kann. Für sie ist der entscheidende Faktor das Plus an Betten. Es ist dies für sie ein Input, der andere Betten nachzieht. Auf die Höhe des vereinbarten „Bäder-Euros“ Bezug nehmend erwähnt sie, dass sie bei Errichtung eines der Größe ihres Hotels entsprechenden Wellnessbereichs mit einem Aufwand von € 3, 88 pro Nächtigung kalkulieren müsste. Abgesehen davon sind bereits rd. € 2 Mio. an Planungskosten entstanden, weshalb an ein Zurück ohnedies nicht mehr zu denken ist. Seite 15 von 21 In weiterer Diskussion wird noch auf Themen wie Straße/Zufahrt und Parkplätze für das Hotel näher eingegangen. Mag. Siegfried Neyer vermerkt, dass eine Verlegung der Straße zu teuer gekommen wäre. Der Betrieb eines Hallenbades wird immer ein Verlustgeschäft sein, allenfalls können aus dem Wellnessbereich gewisse Einnahmen erzielt werden. Seine Kritik geht dahingehend, dass Altbgm. Dr. Erwin Bahl immer die Beiträge der anderen Gemeinden ins Treffen geführt hat, jedoch noch immer keine fixen Zusage abgegeben worden sind. Er bestätigt allerdings, dass bereits vor rd. einem Jahr beschlossen worden ist, dass die Fa. List ihre Planungen fortführen soll. Es handelt sich hier um ein Projekt, das Folgewirkungen haben und zu einer Attraktivierung des Standortes beitragen wird. Wenngleich man mit einem gewissen Risiko in Vorleistung tritt, bedeutet dies eine riesige Chance. Richard Durig, der einen Antrag auf Abstimmung einbringt, nimmt zur Kenntnis, dass noch die eine oder andere Wortmeldung zugelassen wird. Auch Peter Vergud sieht in diesem Projekt große Vorteile für Einheimische und Gäste. Ein Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt würde den guten Ruf von Schruns trüben und mit einem Vertrauensverlust einhergehen. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, würde sich wünschen, dass das Projekt von einer möglichst breiten Mehrheit getragen wird, was wie es aussieht heute noch nicht möglich sein wird. Er schlägt daher vor, diesen Punkt zu vertagen und in der Jännersitzung nochmals zu behandeln, wobei er sich die Vorlage eines Entscheidungspapiers, eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Eckdaten und Punkte erwarten würde. Der Vorsitzende verweist darauf, dass es heute vorrangig um eine Genehmigung des Baurechtsvertrages geht. Hinsichtlich der anderen Verträge, die vom Gemeindeverband noch eingehend behandelt werden und von diesem abzuschließen sind, wäre lediglich eine grundsätzliche Zustimmung zu bekunden. Da es sich bei TUI um einen international agierenden Konzern handelt, erscheint das Risiko einer schlechten Auslastung gering. Der Abschluss des Baurechtsvertrages zwischen den Gemeinden Schruns und Tschagguns und dem Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, der zwar nicht gegen das Projekt ist, jedoch kritisiert, dass der Tagesordnung nicht zu entnehmen ist, über was genau abgestimmt wird, und nicht jeder Mandatar über die Verträge verfügt, GR Christian Fiel, 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) genehmigt und den von der Marktgemeinde Schruns entsendeten Vertretern in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ die Ermächtigung zur Zustimmung zum Abschluss bzw. Annahme der mit dem Bau der Hotel- und Indoor Badeanlage zusammenhängenden Verträge und An(ge)bote, insbesondere nachstehender Verträge und An(ge)bote, erteilt: • Totalübernehmerangebot • Anbot auf Abschluss eines Baurechtskauf- und Wohnungseigentumsvertrages • Anbot auf Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Baurechtskauf- und Wohnungseigentumsvertrag • Vereinbarung betr. die Nutzung von Synergien, Leistung eines „Bäder-Euros“ sowie die Verpflichtungen der Betreiber des Hotels und der Badeanlage Seite 16 von 21 Zu 7. Silvretta Montafon, Gemeindebeitrag zu den Investitionen Der Vorsitzende erläutert nochmals die Vorstellungen von Silvretta Montafon über eine finanzielle Beteiligung der Markgemeinde Schruns an den Projekten am Hochjoch und die zeitliche Abwicklung/Zahlungsziele und fasst kurz die Ergebnisse der im Rahmen einer Gemeindevorstandssitzung mit Vorstandsvors. BTV Peter Gaugg und DI Dr. Georg Hoblik, Silvretta Montafon, geführten Diskussion zusammen. Das grundsätzliche Bekenntnis seitens der Gemeinde zum Tourismus wurde von ihnen sehr positiv bewertet und auch Verständnis für die prekäre finanzielle Situation, in der sich die Gemeinde im Moment befindet, aufgebracht. Abschließend wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: Die Marktgemeinde Schruns begrüßt und unterstützt geplante Investitionen der Silvretta Montafon Bergbahnen in die touristische Infrastruktur im Montafon. Die Gemeinde wird auch weiterhin mit großem Engagement die Schaffung von Gästebetten in Schruns voran treiben, um unter anderem damit auch die Frequenz am Berg entsprechend zu steigern. Mittelfristig ist eine Beteiligung an der Silvretta Monafon Bergbahnen AG im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand interessant und soll in der nächsten Zeit entsprechend gemeinsam mit den anderen Gemeinden und der Silvretta Montafon Bergbahnen AG verhandelt werden. Mag. Dr. Siegfried Marent äußert sich noch kritisch zur Vorgangsweise der SiMo bei der Abberufung und Bestellung von Aufsichtsräten, konkret, was die Bürgermeister von Schruns anbetrifft. Zu 8. Werner Ganahl, Batloggstraße, Verkauf einer Teilfläche des GST-NR 970 (Lahmeyer-Areal) 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 17 von 21 Der Verkauf eines 3 Meter breiten und rd. 100 m² großen Grundstreifens aus GSTNR 970 an Werner Ganahl zu den angeführten Konditionen wird einstimmig genehmigt, und zwar zu dem Quadratmeterpreis, um den die Gemeinde das Areal von der Vorarlberger Illwerke AG erworben hat. Zu 9. Delegierung der Beratungen zur Entscheidungsfindung über das Projekt „Museum Neu“ mit folgenden Themen in die jeweiligen Ausschüsse, um in diesen bis spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2011 eine Empfehlung zu erarbeiten (Antrag von Mandataren der Fraktion Schrunser Volkspartei und Parteifreie gem. § 41 Abs. 2 GG GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster erläutert nochmals den von mehreren Mandataren seiner Fraktion eingebrachten Antrag. Er begründet diesen damit, dass das Projekt „Museum Neu“ immer wieder Anlass zu heftigen Diskussionen gibt, wobei speziell die Fassadengestaltung umstritten ist, jedoch das Ganze nicht daran aufgehängt werden sollte. Seiner Ansicht nach benötigt die Gemeindevertretung für eine Entscheidungsfindung noch einige Inputs, zumal er nicht davon ausgeht, dass alle Mandatare bei allen Präsentationen anwesend waren, weshalb er eine vorbereitende Behandlung in den angeführten Ausschüssen zu den speziellen Themen und Fragestellungen für zweckmäßig erachtet. Beispielsweise ist hinsichtlich der konkreten Ausführung des Projektes und der Fassadengestaltung auf baurechtliche Vorgaben wie beispielsweise den Bebauungsplan abzustellen, weshalb eine Befassung des Bau- und Raumordnungsausschusses zweckmäßig erscheint. Auch die Finanzierung bedarf noch einer näheren Erörterung. Weiters wäre es interessant zu wissen, wie der Kulturausschuss und Wirtschaftsausschuss zu diesem Projekt steht, wobei er die Themenkreise, die diesbezüglich von besonderem Interesse erscheinen, im Detail anführt. Er würde es bedauern, dass dieses Projekt, das er im Grunde genommen sehr begrüßt, wenngleich auch er hinsichtlich der Fassadengestaltung gewisse Bedenken hat, zerredet wird. Norbert Haumer schließt sich diesen Ausführungen an und würde es auch angesichts der vom Stand Montafon bereits gefassten Beschlüsse schade finden, wenn das Projekt an dieser Frage scheitern würde. Lt. Information des Vorsitzenden trägt sich der Stand mit der Absicht, einen Vorprüfungsantrag einzubringen, und es informiert Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, dass sich auch der Standesrepräsentant vorstellen kann, in einer Zusammenkunft mit den Architekten ausschließlich das Thema Fassade nochmals zu behandeln. GR Christian Fiel nimmt auf die vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 14.01.2010 festgelegte Vorgangsweise Bezug und erkundigt sich über die Verbindlichkeit dieses Beschlusses. Mag. Siegfried Neyer hält fest, dass der Marktgemeinde Schruns als Mitglied des Standes Montafon auf jeden Fall eine Mitsprachemöglichkeit zukommt. Abgesehen von der umstrittenen Architektur wird nach dem Umbau schlussendlich weniger Platz zur Verfügung stehen als vorher, und er erkundigt sich, was mit dem Stall, der 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at abgerissen werden soll, und den dort gelagerten Gegenständen passieren soll. Sodann stellt er den Antrag, dass sich die Gemeindevertretung gegen das Projekt Museum Neu in der vorliegenden Fassung aussprechen und der Bürgermeister beauftragt werden soll, diese Haltung im Stand einzunehmen und klarzustellen, dass seitens der Gemeinde weder ein direkter Beitrag, noch ein Beitrag über die Standesumlage geleistet werden wird. Dipl.-Ing. Karoline Bertle gibt einen kurzen Rückblick, und zwar beginnend mit der Ausschreibung, in der noch von einem Erhalt der Fassade die Rede war. Sie informiert über die in der Folge stattgefundene Diskussion über einen Abriss der Fassade und das Abstimmungsverhalten in der Jury, in der man sich schlussendlich mehrheitlich für den Abbruch der Fassade entschieden hat. Wie sie weiters ausführt, hat lediglich ein Projekt den Bebauungsplan tatsächlich eingehalten. Eine Kostenschätzung war nicht Teil des Wettbewerbs. Im Interesse der Bürger und insbesondere auch der direkt davon betroffenen Nachbarn und nicht zuletzt unter Bezugnahme auch auf die in der 50. Standessitzung gemachten Vorgaben ersucht sie, dass die Gemeindevertretung baldmöglichst Stellung zum vorliegenden Projekt bezieht. Seite 18 von 21 GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster kann sich diesen Ausführungen teilweise anschließen und glaubt, dass man mit der Befassung der Ausschüsse im Grunde genommen keine Zeit verliert, da kein zeitlicher Druck besteht. Er geht davon aus, dass sicher noch einige interessante Aspekte zur Sprache gebracht werden. Dipl.-Ing. Karoline Bertle stellt den Antrag, zu beschließen, dass sich die Gemeindevertretung klar zur Frage äußert, ob der Erhalt der Fassade des Konsumhauses Priorität hat und zum Ortsbild von Schruns gehört. Mag. Christof van Dellen, Obmann der Wige, der unter den Zuhörern anwesend ist, wird als Auskunftsperson die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Dieser unterstreicht die Bedeutung der Verbindung vom Kirchplatz zum Bahnhof und informiert, dass untern den Mitgliedern der Wige keine Begeisterung besteht, sondern das Projekt durchwegs abgelehnt wird. Mit der Beseitigung des Schaufensters fällt eine Lebensader weg, und er führt beispielhaft die ablehnende Aussage der Inhaberin eines Betriebes im Silvretta Center an. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, vermerkt, dass sich für Schruns die Chance bietet, ein neues Museum zu bekommen, allerdings lehnt er das Projekt in der vorliegenden Form ab und merkt kritisch an, dass es Schruns als Standortgemeinde verabsäumt hat, im Stand diesbezüglich mitzureden. Auch sei man dem Antrag seiner Fraktion, dies in der Gemeindevertretung zu präsentieren, nie nachgekommen. Über den gem. § 41 Abs. 2 GG von drei Mandataren der Fraktion Schrunser Volkspartei und Parteifreie eingebrachten Antrag auf Delegierung der Beratungen zur Entscheidungsfindung über das Projekt „Museum Neu“ wird stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen) die Zuweisung an die angeführten Ausschüsse zur Behandlung beschlossen, und zwar an den Bauausschuss zu den Themen Baurecht und Ortsbild, den Wirtschaftsausschuss zu den Themen Ortskernbelebung und Zukunftsperspekti- 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ven, den Kulturausschuss zu den Themen kulturelle Identität und kulturelle Nutzbarkeit und den Finanzplanungsausschuss (Gemeinderat) zur Abklärung des Finanzierungsplanes mit dem Stand Montafon und Darstellung der Kosten für Schruns im Finanzplan der Gemeinde. Seite 19 von 21 Über Antrag von Mag. Siegfried Neyer wird stimmenmehrheitlich (mit 14 Stimmen) beschlossen, dass sich die Gemeindevertretung Schruns gegen das vorliegende Projekt „Museum Neu“ (Marte/Marte) in der jetzt vorliegenden Form ausspricht. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Haltung im Stand Montafon zu vertreten, und es wird die Gemeinde Schruns keine finanziellen Mittel für dieses Projekt, weder direkt, noch über die Standesumlage, zur Verfügung stellen. Der Antrag von Dipl.-Ing. Karoline Bertle, zu beschließen, dass die Fassade des Konsum-Hauses erhalten bleiben muss, wird stimmenmehrheitlich (15 Gegenstimmen) abgelehnt. Mag. Dr. Siegfried Marent erklärt, dass er bei den letzten beiden Anträgen nicht mitgestimmt hat, da seiner Ansicht nach mit der Abstimmung über den weitestgehenden Antrag die anderen mit erledigt worden sind. Mag. Siegfried Neyer merkt diesbezüglich an, dass dies nur dann der Fall ist, wenn die Anträge gegensätzlich sind. Zu 10. Areal Kurhotel/Kuranstalt Montafon (Antrag von 3 Mandataren der Fraktion Metnand för Schru gem. § 41 Abs. 2 GG): Die Gemeinde möge in einem offiziellen Schreiben an die Firma Jäger Bau, Herrn DI Guntram Jäger, Schruns, anfragen, ob und in welcher Form Interesse an einer touristischen Nutzung für dieses o.a. Areal besteht. GR Christian Fiel nimmt auf eine Aussage von Dipl.-Ing. Guntram Jäger Bezug, wonach die Gemeinde noch keine offizielle Anfrage an seine Firma gerichtet habe. Auch die Fa. Vonbank hätte an einem Projekt Interesse. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er darüber bereits persönlich mit DI Jäger gesprochen habe, es jedoch auch absolut in seinem Interesse liegt, verschiedene Firmen nochmals offiziell zu kontaktieren. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde offiziell die Anfrage an Bauunternehmen und andere interessierte Firmen richtet, ob und in welcher Form Interesse an einer touristischen Nutzung für dieses o.a. Areal besteht, und zur Kenntnis genommen, dass dies bereits bei einigen Schrunser Baufirmen erfolgt ist. Zu 11. Winterjugendspiele 2015 – Probegalopp 2014 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 20 von 21 Drei Mandatare der Fraktion Metnand för Schru haben einen Antrag gem. § 41 Abs. 3 GG eingebracht, der lautet, dass die Gemeindevertretung über den Stand der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachschau laufend informiert wird: a) um mit einem einheitlichen und verbindlichen Wissensstand die Bürger von Schruns bei Anfrage konkret informieren zu können b) um rechtzeitig darüber informiert zu sein, welche Aufgaben und Kosten von der Gemeinde Schruns übernommen werden müssen c) um den Erfolg und den Nutzen dieser Veranstaltungen unterstützen zu können Die Winterjugendspiele 2015 waren auch Gegenstand der Behandlung in der gestrigen Standessitzung. Zur Vorbereitung werden eigene Gremien eingerichtet werden, und es ist für den Vorsitzenden eine Selbstverständlichkeit, dass über den Stand der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachschau betr. die Winterjugendspiele 2015 laufend informiert werden wird. Falls gewünscht, wird er auch gerne Mitglieder des Bewerbungskomitees oder sonstige Personen als Auskunftspersonen zu Sitzungen einladen. Zu 12. Erwerb des neu gebildeten GST-NR 1536/3 (Teilabschnitt des Buchwaldweges) von Mathilde Tschugmell und Renate Durig und Einräumung von Dienstbarkeiten Der Erwerb des neu gebildeten GST-NR 1536/3 (Teilabschnitt des Buchwaldweges) von Renate Durig und Mathilde Tschugmell im Wege der Schenkung nach Maßgabe des im Entwurf vorliegenden Tausch- und Schenkungsvertrages sowie die Einräumung des unbeschränkten Geh- und Fahrrechtes über dieses Grundstück zugunsten der angeführten Liegenschaften im Eigentum von Mathilde Tschugmell und Renate Durig wird einstimmig beschlossen. Zu 13. Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages Der Änderung des § 8 des Gesellschaftsvertrages der Schruns Tschagguns Tourismus GmbH, Schruns, dahingehend, dass • der Beirat aus 8 (acht) anstelle 7 Mitgliedern besteht, wobei die Gemeinden Schruns und Tschagguns jeweils 4 Mitglieder wählen, • weitere kooptierte Mitglieder möglich sind und Fachleute zu bestimmten Themen eingeladen werden können, • aber kein neuntes ständiges Mitglied dem Beirat angehört, wird einstimmig zugestimmt und den Vertretern der Gemeinde die Ermächtigung zur Genehmigung dieser Änderungen erteilt. 7. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.12.2010