20030625_GVE023

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:58
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2003-06-25
Erscheinungsdatum 2003-06-25
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Marktgemeindeamt Schruns 6780 Schruns, Kirchplatz 2  (05556) 724 35 Zl. 004-1/2003 Schruns, 26. Juni 2003 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 25. Juni 2003, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoss des "Haus des Gastes" stattgefundene 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Dr. Erwin Bahl Gemeindevertreter: Vizebgm. Karl Hueber GR Heike Ladurner GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Dr. Elisabeth Lerch Daniela Netzer Martin Fussenegger Prof. Willi Gantner Betr.Oec. Herbert Tschofen Rudolf Bitschnau Christine Schnetzer Karl Mäser Monika Ganahl Hubert Both Partei Schrunser Volkspartei (ÖVP) Ersatzleute: Peter Vergud Franz Scheibenstock Ludwig Kieber Eugen Vonier Christian Vonier Emil Fitsch Thomas Zuderell Reinhold Juen Martin Walser Mag. Andreas Loretz Gernot Maier Markus Grabher Walter Zudrell Dr. Wolfgang Sander Andreas Pfeifer GR LAbg. Mag. Siegfried Neyer Dr. Norbert Böhler GR Peter Grauf Erika Scheibenstock Albert Trunsperger Daniel Ganahl Christian Bauer Alfred Maier Stefan Auer Christine Geiger Heinz Auer Simon Mathis Robert Mugg Johann Josef Battlogg Christian Fiel (bis einschl. TOP 1) Franz Bitschnau Schrunser F und parteifreie Bürger -"-"-"-"-"-"-"SCHRUNS AKTIV -"- Mag. Dr. Siegfried Marent Gerhard Flatz Ing. Gerhard Mangeng Dr. Johann Tripolt Walter Burtscher Dietmar Tschohl Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Rechtsanwalt Dr. Ernst Hagen (zu Top 1) Gemeindekassier Ludwig Brugger (zu Top 4) Schriftführer: GdeSekr. Dr. Oswald Huber Schrunser Volkspartei (ÖVP) -"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"-"- SPÖ und Parteifreie Ortsliste "Für Schruns" -"-"- -2Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist, und er verweist auf die in der Einladung bekannt gegebene Tagesordnung: 1. Tiefgarage Bahnhof: a) Kauf-, Tausch- und Grundteilungsvertrag zwischen der Marktgemeinde Schruns, der Montafonerbahn AG, Gerold Salzgeber und der Sparkasse der Stadt Bludenz b) Grundteilung des GST-NR 3247 in EZ 518 in GST-NR 3247/1 mit 2.627 m² und GSTNR 3247/2 mit 402 m² c) Auflassung der neuen GST-NR 3247/2 als Gemeindestraße und Übertragung aus dem öffentlichen Gut in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung der Marktgemeinde Schruns, Abschreibung dieses GST-NR 3247/2 vom Gutsbestand der EZ 518 und Bildung einer neuen Einlage, Widmung als öffentliche Privatstraße und Einräumung einer Dienstbarkeit des Gehens- und Fahrens für die Allgemeinheit d) Begründung von (vorl.) Wohnungseigentum e) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns, der Montafonerbahn AG und Gerold Salzgeber 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Erlassung eines Bebauungsplanes für den als Baufläche Mischgebiet gewidmeten Bereich „Stand Montafon“ an der Montafonerstraße 4. Marktgemeinde Schruns, Rechnungsabschluss 2002 5. Wahl von Ausschussmitgliedern bzw. Ersatzleuten (Nachbesetzungen): a) Dr. Bernd Tagwercher, Gemeindearzt, Schruns, Mitglied des Prüfungsausschusses und Ersatzmitglied im Ausschuss für Schule und Kindergarten- Nachbesetzung b) Herbert Tschofen, Gantschierstraße 44, Schruns, Ersatzmitglied im Ausschuss für Sport Freizeit und Jugend und Ersatzmitglied im Finanz- und Personalausschuss – Nachbesetzung c) Robert Mayer, Schruns, Ersatzmitglied in der Berufungskommission 6. Liegenschaftsankauf: Erwerb von Anteilen an den Liegenschaften in EZ 51 KG Schruns (Wald) und in EZ 834 St. Gallenkirch (Alpe) 7. Allfälliges Zu 1. Tiefgarage Bahnhof: Der Vorsitzende nimmt auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung an die Mandatare übermittelten Unterlagen, insbesondere die Vertragsentwürfe, Bezug und ersucht anschließend Herrn Rechtsanwalt Dr. Hagen, den er in dieser Runde recht herzlich begrüßt, nochmals die 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -3wesentlichsten vertraglichen Grundlagen zu erläutern und die grundbuchstechnischen Notwendigkeiten aufzuzeigen. Um einzelne Tiefgaragenplätze verkaufen zu können, ist es notwendig, eine Teilfläche der Bahnhofstraße abzutrennen und hierfür eine eigene Einlagezahl zu begründen. Da dieser Bereich weiterhin als Straße benützt werden wird, ist wie es auch von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz empfohlen worden ist, die öffentliche Benützung durch eine Gemeingebrauchswidmung abzusichern und zusätzlich ein Dienstbarkeitsrecht zu begründen. Ausgeklammert von den Verträgen sind derzeit noch das Silvretta Center, die Wohnungseigentümergemeinschaft Silvretta Center und die Nachbarn van Ast/Rieder. Gerold Salzgeber hat für die Erteilung der Erlaubnis, im Bereich seines Grundstücks eine Tiefgarage zu errichten, einen neuen Kiosk erhalten. An die MBS wurden seitens der Gemeinde € 96.800, -- netto bezahlt. Ursprünglich war eine Summe von ATS 2, 1 Mio. vereinbart. Im Zuge der Errichtung der Tiefgarage und Neugestaltung der Bahnhofstraße konnte neben verschiedenen anderen Verbesserungen auch eine Verbesserung des Kreuzungsbereichs Sander erreicht werden. Die Tiefgarage ist größtenteils auf Grund der MBS errichtet worden, daher auch die Höhe der bezahlten Dienstbarkeitsentschädigung. Der Parkstreifen vor dem neuen Gebäude der MBS steht im Eigentum der Gemeinde, wird jedoch fast ausschließlich von der MBS genutzt, weshalb hierfür noch einmal eine Abgeltung auszuhandeln sein wird. Für Mag. Dr. Siegfried Marent, nach dessen Einschätzung die Verträge recht kompliziert abgefasst worden sind, stellt sich die Frage, warum diese nicht bereits vor Baubeginn abgeschlossen worden sind. Das gesamte Areal stelle ein Bauwerk dar und es sei dies auch als solches zu sehen, weshalb von vornherein für die Tiefgarage eine Einlagezahl gebildet werden hätte sollen. Weiters erachtet er aus juristischer Sicht vorläufiges Wohnungseigentum für problematisch, zumal die Miteigentümer der Tiefgaragenplätze bei einer allfälligen Tiefgaragensanierung mitzahlen müssen. Er weist darauf hin, dass die von Rechtsanwalt Dr. Hagen erwähnte Superädifikatslösung rechtlich so zu sehen ist, dass damit ein Bauwerk lediglich auf bestimmte Zeit abgesichert wird. Aus diesem Grunde glaubt er, dass mit dem vorliegenden Vertrag Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. In weiterer Folge spricht er die Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG an, aus der er schließt, dass die Gemeinde längere Zeit kein Geld vereinnahmen können wird. Diesen Aussagen hält der Vorsitzende entgegen, dass eine Sanierung irgendwann mit und ohne Begründung von Wohnungseigentum notwendig werden und bei jeder Eigentümergemeinschaft eine Aufteilung der Kosten vorgenommen wird. Rechtsanwalt Dr. Hagen versucht nochmals die Hintergründe für die Vertragserstellung aufzuzeigen und hält fest, dass die Situation insbesondere im Zusammenhang mit der Tiefgarage des Konsums sehr kompliziert ist. Die Verträge sind rechtlich einwandfrei und mit dem Grundbuchsführer abgeklärt und mit diversen Juristen besprochen worden. Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist in seiner Entwicklung mehr zur Praxis hin orientiert, und es können nunmehr Garagen selbstständig parifiziert werden. Die jetzige Konzeption wurde vor allem darum notwendig, weil jeder Eigentümer von Grundstücken im Bereich der Tiefgarage weiterhin Eigentümer bleiben wollte. Daher wurde auf das Rechtsinstitut des Superädifikats zurückgegriffen. Ursprünglich war dieses für Markthütten und dgl. vorgesehen, zwischenzeitlich wurden jedoch auf dieser rechtlichen Grundlage riesige Gebäude wie Messeparks, Tankstellen und dgl. errichtet, und es hat sich auch die Judikatur in diese Richtung entwickelt. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -4Der Vorsitzende betont, dass, um das Vorhaben überhaupt durchführen zu können, sehr viel Wohlwollen und Vertrauen von allen Seiten notwendig war. Mag. Dr. Marent äußert sich dahingehend, dass die Profession der Juristen "Streit" ist. Abgesehen davon konnte die MBS nur im Zusammenwirken mit der Gemeinde bauen. Die Rechtsmeinung von Dr. Hagen sei eine, es gebe aber auch andere, die diese rechtliche Konstruktion kritisch sehen und es stellt diese für ihn keine glückliche Lösung dar. Über Anfrage stellt Dr. Ernst Hagen klar, dass er von Seiten der MBS, und zwar vom damaligen Vorstand, Herrn Direktor Gottfried Schapler, gefragt worden ist, ob er die Vertragsabwicklung übernehmen möchte, da er bereits ein ähnliches Projekt in Gaschurn betreut hat. Er vertritt auch gleichzeitig die Konsumgenossenschaft, und es konnten bereits von allen Miteigentümern auf einem Vorvertrag die Unterschriften eingeholt werden. Aufgrund Pflichtenkollision (Spar) hat er jedoch zwischenzeitlich die Vertretung der Konsumgenossenschaft beendet. Er ist sich bewusst, dass jeder Vertrag verbesserungsfähig ist und ist für jeden guten Vorschlag dankbar und wird diesen gerne einer genaueren Prüfung unterziehen. Professor Willi Gantner weist darauf hin, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Vertrag, je komplizierter die Materie ist, desto umfangreicher sein wird. Wichtig ist, dass der Vertragsersteller über entsprechende Erfahrungen verfügt. Es war sich jeder von Anfang an bewusst, dass es sich um keine leichte Sache handelt. Was Sanierungen und Reparaturen anbetrifft, ist sich jeder, der irgendwo beteiligt ist, bewusst, dass sowohl die Rechte als auch die Pflichten nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt und von jedem die entsprechenden Anteile zu tragen sind, außer der Vertrag sieht andere Regelungen vor. In weiterer Diskussion wird von mehreren Seiten festgehalten, dass man sich schlussendlich auf das Urteil der Fachleute verlassen muss und es vor allem wichtig ist, dass die Gemeinde die Plätze verkaufen kann, um über entsprechende Einnahmen zu verfügen. Abschließend werden nachstehende Beschlüsse gefasst: a) Der Abschluss des Kauf-, Tausch- und Grundteilungsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns, der Montafonerbahn AG, Gerold Salzgeber und der Sparkasse der Stadt Bludenz nach Maßgabe des von Rechtsanwalt Dr. Ernst Hagen erstellten Vertragsentwurfs wird genehmigt. b) Die Grundteilung des GST-NR 3247 in EZ 518 GB 90104 Schruns in GST-NR 3247/1 mit 2.627 m² und GST-NR 3247/2 mit 402 m² wird genehmigt. c) Die Bahnhofstraße wird im Bereich des in der Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Bischofberger+Partner, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Bludenz, vom 19.11.2001, Geschäftszahl 12388/2001, durch Teilung neu gebildeten GST-NR 3247/2 gemäß § 9 Abs. 6 Straßengesetz durch Verordnung als Gemeindestraße aufgelassen und aus dem öffentlichen Gut in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung der Marktgemeinde Schruns übertragen und dieses GST-NR 3247/2 vom Gutsbestand der EZ 518 GB 90104 Schruns abgeschrieben und hiefür eine neue Einlage gebildet. Entsprechend der Empfehlung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird der Bereich des neu gebildeten GST-NR 3247/2 ausdrücklich als öffentliche Privatstraße für sämtliche Verkehrsteilnehmer gewidmet und eine unwiderrufliche und unbeschränkte Dienstbarkeit des Gehens- und Fahrens für die Allgemeinheit eingeräumt. d) Die Begründung von (vorläufigem) Wohnungseigentum nach Maßgabe des von Rechtsanwalt Dr. Ernst Hagen erstellten Vertragsentwurfs wird genehmigt. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -5e) Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns, der Montafonerbahn AG und Gerold Salzgeber nach Maßgabe des von Rechtsanwalt Dr. Ernst Hagen erstellten Vertragsentwurfs wird genehmigt. (stimmenmehrheitliche Beschlussfassung: 1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) Der Vorsitzende bedankt sich bei Rechtsanwalt Dr. Ernst Hagen, der sich verabschiedet, und wünscht ihm eine gute Heimfahrt. Zu 2. Der Vorsitzende berichtet: Die Nächtigungsstatistiken liegen dem Protokoll bei. Die Montafoner Hochjochbahnen GesmbH konnte in der heurigen Wintersaison wieder sehr gute Zahlen schreiben und ist derzeit im Begriff, eine neue 6er-Einseilumlaufbahn zu installieren. Die Umbauarbeiten beim Silvretta Center haben bereits begonnen. Eine Bauführung wäre nie möglich gewesen, wenn seitens der Gemeinden nicht rechtzeitig ein Bebauungsplan beschlossen worden wäre. Ein positiver Baubescheid seitens des UVS liegt vor, und es konnte auch die Finanzierung gesichert werden. Mit Billa und Bipa wurden gute Vertragspartner gefunden, und es wird sicher auch eine Belebung im Wettbewerb stattfinden. Ohne Tiefgarage hätte jedoch Billa kein Engagement gezeigt. Dieses Unternehmen ist als Frequenzbringer in Verbindung mit anderen Geschäften, die einen ordentlichen Branchenmix bringen werden, notwendig. Wie bereits in früheren Sitzungen erwähnt, ist die Einrichtung einer Schrankenanlage in die Tiefgarage geplant, wobei ein 1 ½-stündiges kostenloses Parken vorgesehen ist. Hinsichtlich der hinkünftigen Verwendung der Batlogghalle wird in der nächsten Gemeindevorstandssitzung eine Besprechung mit einem potenziellen Betreiber geführt werden, wobei neben dem Kinobetrieb auch andere Veranstaltungen abgewickelt werden sollen. Zu 3. Bebauungsplan Nr. 2 „Bereich Stand Montafon“ an der Montafonerstraße: Der Vorsitzende berichtet über den bisherigen Verhandlungsstand und ruft insbesondere die Erlassung einer Bausperre im Hinblick auf die Erlassung eines Bebauungsplanes in Erinnerung. Im Rahmen der generellen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes wurde der gegenständliche Bereich von BBI in BM umgewidmet. Weiters wurde durch den Raumordnungsausschuss unter fachlicher Begleitung von Dipl.-Ing. Falch der Entwurf eines Bebauungsplanes erarbeitet. Dieser wurde von der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 09.04.2003 gemäß §§ 28 und 29 RPG als Entwurf beschlossen und anschließend einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Aufgrund der von den direkt vom Bebauungsplan betroffenen Grundeigentümern eingelangten Einwendungen hat am 13.06.2003 mit diesen eine Besprechung stattgefunden, in der sie von Dipl.-Ing. Falch noch einmal über die genauen Details sowie die fachlichen Grundlagen informiert worden sind. Das Ergebnis dieser Besprechung war, dass eine geänderte Erschließungsvariante geprüft werden soll. Die heutige Abklärung mit der Raumplanungsstelle hat ergeben, dass die Erschließung einen wesentlichen Bestandteil des Bebauungsplanes darstellt, wes23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -6halb die zur Diskussion gestellte Ausklammerung der Erschließung rechtlich bedenklich erscheint. Alle zum aufgelegten Entwurf des Bebauungsplanes eingelangten Stellungnahmen wurden den Gemeindemandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung in Kopie übermittelt. Wie der Vorsitzende festhält, besteht, ausgenommen seitens der Fa. SB-Autowaschanlage BludenzBürs GmbH, kein grundsätzlicher Widerstand gegen die Erlassung eines Bebauungsplanes, es wurde lediglich eine andere Art der Erschließung vorgeschlagen. Bereits in den 90er Jahren wurde von Dipl.-Ing. Egg eine Erschließungsstudie ausgearbeitet, die jedoch zum Teil noch einen anderen Hintergrund hatte. Dort war eine mittige Erschließung vorgesehen, was jedoch heute nicht mehr möglich erscheint. Bei Verkauf des Grundstückes an Dr. Schenk hat die Gemeinde bewusst eine Teilfläche im Hinblick auf eine hinkünftige Erschließung des dortigen Gebietes zurückbehalten. In weiterer Diskussion wird auf die Einwendungen der Fa. SB-Autowaschanlage Bludenz-Bürs GmbH Bezug genommen, und es werden vor allem die Aussendungen ihres Rechtsvertreters Rechtsanwalt Dr. Battlogg aufgrund verschiedener darin gemachter Äußerungen und Vorwürfe kritisiert. Für manche stellt dies fast schon eine Beeinflussung eines gewählten Organs dar. Festgehalten wird, dass Raumplanung fast immer mit Eingriffen in Eigentumsrechte verbunden ist, weshalb auch die Erstellung des vorliegenden Entwurfs eines Bebauungsplanes unter fachlicher Begleitung und in Abstimmung mit der Raumplanungsstelle des Landes erfolgt ist. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass bei der seinerzeitigen Umwidmung die Bewilligung des Landes nur unter der Bedingung erteilt worden ist, dass ein entsprechender Bebauungsplan erlassen wird. LAbg. Mag. Siegfried Neyer erinnert daran, dass bei der Widmung in BBI daran gedacht war, entlang der L 188 Betriebe anzusiedeln, nicht jedoch Wohnungen, da aufgrund möglicher Emissionen Probleme zu befürchten gewesen wären. Er könnte sich daher vorstellen, dass die Widmung in BM zurückgenommen und dieser Bereich wieder als BBI gewidmet wird. Jedenfalls aber sollten mehrgeschossige und nicht eingeschossige Gebäulichkeiten errichtet werden, damit diese einen Schallschutz zum dahinterliegenden Wohngebiet bilden. Der Vorsitzende sagt zu, die angesprochene Umwidmung im Raumordnungsausschuss zur Behandlung zu bringen, weist jedoch darauf hin, dass es mehrere Beispiele, so die Gebäude der Fa. Sutterlüty und des Installationsbetriebes Kuster, gibt, wo neben den Betriebsstätten Wohnungen eingerichtet worden sind. Dr. Norbert Böhler, der im unmittelbaren Nahbereich wohnt, sieht die Angelegenheit anders und nimmt vor allem auf die Lärmbeeinträchtigungen durch Hubschrauberlandungen beim danebenliegenden Sanatorium Dr. Schenk Bezug. Er habe sich die Mühe gemacht, Lärmmessungen bei bestehenden Waschanlagen vorzunehmen. Dabei habe er festgestellt, dass in der Nähe von größeren Straßen der Umgebungslärm stärker ist als der Lärm durch das Waschen. Außerdem habe er nach Bewilligung der Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern am Auweg kein Vertrauen mehr in die Verkehrsplanung. In der weiteren Diskussion wird mehrfach betont, dass die Sicherheit auf einer Landesstraße abnimmt, je mehr Einbindungen vorhanden sind. Jedenfalls muss vor einem neuen Bauvorhaben zuerst die Erschließung abgeklärt werden. Mag. Dr. Siegfried Marent schließt sich den Ausführungen von Dr. Böhler an, dass der Verkehr auf dem Auweg seit Bestehen der Wohnanlage der Fa. Zima spürbar zugenommen hat. Der Vorsitzende verweist auf das im Rahmen des durchgeführten Bauverfahrens eingeholte verkehrstechnische Gutachten. Die Fa. Zima hat sich bereit erklärt, zur Verbreiterung der Straße einen 2 m breiten Grundstreifen an das öffentliche Gut abzutreten. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -7GR Peter Grauf richtet an alle Gemeindemandatare den Appell, Gemeindevorstandsprotokolle vertraulich zu behandeln. Dr. Battlogg habe in seinen Schreiben den einen oder anderen Passus wortwörtlich wiedergegeben, was eindeutig darauf schließen lasse, dass er von jemanden die Protokolle erhalten hat. Der Vorsitzende, der aus Erfahrung sagen kann, dass beim Zitieren von Passagen aus Protokollen die Gefahr besteht, dass Dinge aus dem Zusammenhang gerissen werden, verweist ebenfalls auf die Vertraulichkeit der Beratungen im Gemeindevorstand und berichtet, dass Überlegungen angestellt werden, nur mehr Beschlussprotokolle zu verfassen. Mag. Dr. Siegfried Marent führt die Gesamtlärmsituation ins Treffen. Seine Aussage, dass dann, wenn die Lärmbeeinträchtigungen beim Sanatorium Schenk als ortsüblich anzusetzen sind, jeder, der bauen möchte, auf eine Gleichbehandlung drängen kann, was schlussendlich eine schleichende Erhöhung zur Folge haben wird, wird vom Vorsitzenden in dieser Form als unrichtig zurückgewiesen. Für Prof. Willi Gantner war das Bauvorhaben der Fa. SB-Autowaschanlage Bludenz-Bürs GmbH der Anstoß, einen Bebauungsplan auszuarbeiten. LAbg. Mag. Siegfried Neyer stellt klar, dass die Fa. SB-Autowaschanlage Bludenz-Bürs GmbH möglicherweise ein zweigeschossiges Gebäude mit Waschanlagen errichten könnte, weshalb dann zu prüfen wäre, ob ein solches mit dem Bebauungsplan vereinbar ist. Der Vorsitzende erläutert nochmals die im Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehenen Bebauungsvorschriften sowie die übrigen Festlegungen. Anschließend wird über seinen Antrag auf Grund der §§ 28 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau, Mag. Dr. Siegfried Marent, Dr. Norbert Böhler und Johann Josef Battlogg) beschlossen, durch Verordnung den zur allgemeinen Einsicht aufgelegten Bebauungsplan Nr. 2 „Bereich Stand Montafon“ an der Montafonerstraße nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlagen sowie des angeschlossenen Erläuterungsberichtes zu erlassen. Gleichzeitig wird der Auftrag an den Raumordnungsausschuss erteilt, unter Beiziehung eines Fachplaners sowie der betroffenen Grundeigentümer einen alternativen Erschließungsvorschlag auszuarbeiten. Erika Scheibenstock war zur Zeit der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend. Zu 4. Rechnungsabschluss 2002: Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Unterlage und die saubere Darstellung durch den Gemeindekassier. Der Rechnungsabschluss weist mit Einnahmen 10.720.099, 87 und Ausgaben von € 10.594.889, 28 einen Überschuss von € 125.210, 59 aus. Durch den Vortrag des Gebarungsabganges in Höhe von € 358.769, 29 ergibt sich somit eine Entnahme aus Kassabeständen in Höhe von € 233.558, 70. Prognostiziert war im Voranschlag 2002 eine Entnahme in Höhe von € 161.000, --. Somit ergeben sich für den Rechnungsabschluss 2002 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von € 10.953.658, 57. Die Steuereinnahmen haben sich gut entwickelt, obwohl die Gästetaxe um ca. € 30.000, -- unter dem Voranschlagswert lag. Abweichungen haben sich unter anderem bei der Ortsfeuerwehr Schruns in Höhe von € 16.000, -- bedingt durch die defekte Tragkraftspritze, bei der Volksschule Schruns Dorf € 20.000, -- für die Anteilszahlung für den Zugang zur Hauptschule, beim Hauptschulverband € 68.000, -- für den Erweiterungsbau, bei der HPSZ € 12.000, -- und beim Poly € 9.000, -- ergeben. Bei der Wasserversorgung wurden geringere Ein23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -8nahmen von rd. € 20.000, -- und bei der Abwasserbeseitigung von rd. € 17.000, -- erzielt. Diese doch beträchtlichen Abweichungen konnten durch Mehreinnahmen in anderen Bereichen kompensiert werden (z. B. Anschlussgebühren), schlagen sich jedoch auch im höheren Abgang nieder. Das Maastrichtergebnis ist mit € 438.634, 39 positiv. Der Schuldenstand liegt bei € 9.950.711, 26, was eine Kopfquote von € 2.546, 24 ergibt. Im Voranschlag 2003 ist ein Schuldenstand von € 9.054.300, -- vorgesehen, also um rd. € 900.000, -- niedriger. Über Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinde Schruns bei der Lavadielbachverbauung bei einem Gesamtaufwand von ATS 30 Mio. eine Belastung von 5 % erwachsen ist. Hinsichtlich der von der Gemeinde an Architekt Hans Hohenfellner für die Planung der Tiefgarage Bahnhof zuviel bezahlten ATS 500.000, -- verweist er auf eine Vereinbarung mit der MBS. Die Projektsteuerung hat diese Summe freigegeben und es wird diese Angelegenheit noch im Detail abzuklären sein. Die Aussage, dass die Projektsteuerung gegenüber dem Bauherrn eine Mehrkostenanalyse abgeben hätte müssen, wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende empfiehlt dem Prüfungsausschuss diesbezüglich mit Josef Hutter, Bauamt, die vorliegenden Unterlagen durchzugehen. Bitschnau Franz möchte hiezu auch die Projektsteuerung beiziehen. Mag. Dr. Siegfried Marent gibt als Obmann des Prüfungsausschusses eine Erklärung ab, warum zur heutigen Sitzung noch kein Bericht vorliegt, und zwar sei dies darin begründet, dass er als Obmann des Prüfungsausschusses neu bestellt worden ist und zum Teil auch andere neue Mitglieder hinzugekommen sind. Außerdem sei durch die Prüfung der Abrechnung der Tiefgarage alles andere blockiert worden. In diesem Zusammenhang beklagt er sich über die mangelnde Ausfolgung der vom Prüfungsausschuss angeforderten Unterlagen. Dies sei auch Grund dafür gewesen, warum der Prüfungsausschuss für den Fall, dass die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist vorgelegt werden, beschlossen hat, einen Sachverständigen zu bestellen. In der Folge wird kurz über die internen Differenzen im Prüfungsausschuss hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise gesprochen und über die Sinnhaftigkeit der Beiziehung eines externen Fachmannes diskutiert. Dass die Projektsteuerung eine Endabrechnung zu erstellen hat und schlussendlich auch sagen können müsste, wo und warum welche Kostenüberschreitungen erfolgt sind, bleibt unbestritten. Nach weiterer Diskussion stellt Professor Willi Gantner den Antrag, dass ein eigener Ausschuss bzw. ein Gremium gebildet werden soll, in dem die Verwaltung mit dabei ist, mit der Aufgabe der Prüfung der Abrechnung Tiefgarage Bahnhof. Der Vorsitzende ergänzt diesen Antrag dahingehend, dass von jeder Fraktion ein Mitglied in dieses Gremium entsendet werden soll, und zwar jemand, der in Bauangelegenheiten versiert ist. Mag. Dr. Siegfried Marent möchte allerdings zuerst die Unterlagen übermittelt bekommen und würde sich dann bereit erklären, mit der Projektsteuerung und der Verwaltung zusammenzusitzen. Der Vorsitzende wiederholt jedoch nochmals den vorigen Antrag und stellt fest, dass der Prüfungsausschuss unabhängig von diesem Gremium seine Prüfungstätigkeit entfalten soll. Professor Willi Gantner würde es auch für zweckmäßig erachten, dass sich der Prüfungsausschus mit dem Bauausschuss zusammensitzt und diese Angelegenheit berät. Der vom Vorsitzenden gestellte Antrag, dass zur Überprüfung der Tiefgarage Bahnhof neben dem Prüfungsausschuss zusätzlich eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt wird, in die von jeder Fraktion ein nach Möglichkeit in bautechnischen Belangen versierter Vertreter entsendet wird, wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Franz Bitschnau) zum Beschluss erhoben. Diese Arbeitsgruppe wird unabhängig vom Prüfungsausschuss, der dadurch in seiner Prüfungstätigkeit in keinster Weise eingeschränkt werden wird, tätig sein. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 -9Der Rechnungsabschluss 2002 der Marktgemeinde Schruns, der Ausgaben von..............................................€ Einnahmen von............................................€ Vortrag Gebarungsabgang 2000..................€ Abgang von..................................................€ 10.594.889, 28 10.720.099, 87 358.769, 29 233.558, 70 ausweist, wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent, Franz Bitschnau und Dietmar Tschohl) beschlossen Zu 5. Wahl von Ausschussmitgliedern bzw. Ersatzleuten (Nachbesetzungen): a) Für das verstorbene Mitglied bzw. Ersatzmitglied Gemeindearzt Dr. Bernd Tagwercher, Wagenweg 30, werden einstimmig als Mitglied des Sozialausschusses Dr. Wolfgang Sander und als Ersatzmitglied Peter Vergud nominiert. Die Nachbesetzung der Funktion des Mitglieds im Prüfungsausschuss wird einstimmig vertagt. b) Für das ausgeschiedene Mitglied bzw. Ersatzmitglied Herbert Tschofen, Gantschierstraße 44, werden einstimmig als Mitglied des Raumordnungs- und Bauausschusses LAbg. Mag. Siegfried Neyer und als Mitglied des Ausschusses für Sport, Freizeit und Jugend Daniel Ganahl nominiert. Die Nachbesetzung eines Ersatzmitgliedes im Finanz- und Personalausschuss wird einstimmig vertagt. c) Für die aufgrund Funktionsverzicht von Betr.Oec. Herbert Tschofen frei gewordene Stelle eines Mitgliedes im Prüfungsausschuss wird einstimmig Emil Fitsch nominiert. Zu 6. Liegenschaftsankauf: Der Ankauf von 6/2400 Anteilen (Wald) an EZ 51 GB 90104 Schruns sowie von 6/2400 Anteilen an EZ 834 (Alpe) GB 90107 St. Gallenkirch von der ruhenden Verlassenschaft nach der verstorbenen Frau Edith Schiel wird nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs einstimmig genehmigt. Zu 7. Unter Allfälliges wird bekannt gegeben, dass das Haus von Frau Reinhilde Ganahl zum Verkauf steht. Dieses Haus, das in zentraler Lage am Kirchplatz steht, wird wohl insbesondere für die Raiba von Interesse sein. Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat bereits ein Gespräch betreffend die Errichtung eines (Veranstaltungs)saales geführt. Diese Angelegenheit wird weiter verfolgt und, und es werden die Grundlagen zusammengetragen werden. Hinsichtlich der Befugnisse des Sicherheitswachebeamten der Marktgemeinde Schruns ist in den letzten Wochen ein neuerlicher Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz gestellt worden. 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003 - 10 Aus diesem Grunde soll mit der vorgeschlagenen Abänderung des Textes auf den Hinweis- bzw. Strafzetteln zugewartet werden, bis eine Entscheidung vorliegt. Robert Mugg berichtet, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass auf dem Kinderspielplatz Drogen und Tabletten angeboten werden. Es wird allgemein das Ersuchen an alle Anwesenden gerichtet, bei Verdacht irgendwelcher strafbarer Handlungen sofort Anzeige bei der Gendarmerie zu erstatten. Franz Bitschnau, der darauf hinweist, dass die Sanierung des Kirchplatzes in der Prioritätenliste nicht an vorderster Stelle aufgelistet ist, erkundigt sich, ob die nun doch vorgenommene Sanierung mit der 75-Jahr-Feier der Marktgemeinde Schruns zusammenhängt. Dies wird vom Vorsitzenden bejaht, der jedoch gleichzeitig darauf hinweist, dass die Sanierung im Interesse vieler Vereine im Hinblick auf eine bessere Nutzung liegt. Auf die Anfrage von Mag. Dr. Siegfried Marent, ob bereits Überlegungen über eine hinkünftige Nutzung des Alters- und Josefsheimes angestellt worden sind, antwortet der Vorsitzende, dass mit der Raiba als möglicher Investor Gespräche geführt werden. In der Prioritätenliste ist diese Maßnahme angeführt. Über Anfrage bestätigt der Vorsitzende, dass das Hotelprojekt in Tschagguns derzeit nicht mehr zur Diskussion steht. Mag. Dr. Siegfried Marent erkundigt sich, ob die Gemeinde Interesse am freiwerdenden Krankenhauses Maria Rast hat. Der Vorsitzende informiert über das Ergebnis der mit den Schwestern geführten Gespräche, wonach ein Hotelprojekt möglich erscheint, das die Einbindung von 10 Ferienwohnungen mit beinhalten würde. Die abschließende Frage von Mag. Dr. Siegfried Marent, ob der Gemeinde bekannt ist, dass es ein Lärmgutachten hinsichtlich des Heliports von Dr. Schenk gibt, in dem eine Gesundheitsschädigung angesprochen wird, wird vom Vorsitzenden verneint. Gegen die Verhandlungsschrift über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.04.2003 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung 23.25 Uhr Der Schriftführer Der Vorsitzende 23. Gemeindevertretungssitzung vom 25.06.2003