19610809_GVE019

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:58
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-08-09
Erscheinungsdatum 1961-08-09
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 10.8.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 9. August 1961 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 19. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Stemer Heinrich, Juen Franz Josef und Brugger Georg für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ und Würbel Karl für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist Gegeben. Entschuldigt abwesend: Mag. Ph. Heinzle Hubert, Med.Rat Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz, Filippi Josef und Ruprecht Ernst. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. b) 2. 3. 4. 5. 6. 7. Kriegerdenkmal: a) Namenstafelanbringung Einweihung—Beitrag, f. Kameradschaftsbund Waldparzelle Gp. 2056 / Bruggenwald - Anteilübernahme; Naschold Irmgard, Schruns Nr. 783 - Fremdenheim-Konzession; Grundteilungen; Hofweg-Verlegung; Österr. Minigolf-Staatsmeisterschaften 1961 - Ehrenpreis; Personalangelegenheiten: Neuregelung der Bezüge der Gemeindebediensteten ab 1.9.1961; 8. Speiseeisabgabe-Rückstände - Stellungnahme zu Berufungen; 9. Vogewosi-Wohnhausneubauten "Auf der Litz"-Wohnungszuweisung an Dr. Rhomberg; 10. Altersheim -Besetzung -Neuaufnahmen B BERICHTE BESCHLÜSSE: zu 1.) Die ÖVP-Fraktion hat mit schriftlicher Eingabe beantragt, soferne von Weihbischof Exz. Dr. Wechner eine diesbezgl. Zustimmung erlangt werden kann, an Stelle der seinerzeit beschlossenen Anbringung einer Gedenktafel unterhalb des Wandmosaiks an der Pfarrkirche Schruns mit dem zahlenmässigen Hinweis auf unsere Kriegsopfer eine Wandtafel mit den Namen der, Gefallenen und Kriegsvermißten anzubringen. Zu diesem Antrag ergibt sich eine längere Debatte. Der Vorsitzende gibt einleitend das Vorliegen der in der Zwischenzeit von ihm in Begleitung von Kunstmaler Honold Eingeholten bischöflichen Bewilligung zur Anbringung der Namenstafel bekannt. GV. Würbel Karl verweist darauf, daß seine in zwei Gemeindevertretungssitzungen vorgebrachten Anträge bezw. Anregungen, eine solche Namenstafel anzubringen, unberücksichtigt blieben und zwar im besonderen infolge der ablehnenden Stellungnahme von Mitgliedern der ÖVP-Fraktion. -2- Er verlangt eine diesbezgl. protokollarische Festhaltung und Veröffentlichung dieses Sachverhaltes, soferne seitens der ÖVP-Fraktion der vorliegende, als Politikum zu wertende Antrag nicht zurückgezogen werde. GR Fritz Josef bringt vor, daß der Bürgermeister eine von ihm auf Grund diesbezgl. Vorstellungen von GR. Hutter in der letzten Gemeinderatsitzung und der vorherrschenden öffentlichen Meinung erfolgte Auftragserteilung zur Anbringung der Namenstafel infolge des Einspruches von Mitgliedern der ÖVP-Fraktion sofort rückgängig machen musste. Aus Gründen einer objektiven Sachverhaltsfesthaltung und zur Vermeidung einer späteren einseitigen Legendenbildung sei festzuhalten, daß der vorliegende Antrag der ÖVP-Fraktion nicht als Initiativantrag, sondern lediglich als Erklärung, daß seitens der ÖVP-Fraktion der bisherige Widerstand gegen die Anbringung einer Namenstafel aufgegeben werde, anzusehen sei. Sowohl die Ortspartei als auch die FPÖ hätten sich von jeher für die Anbringung einer Namenstafel ausgesprochen, sich aber schliesslich im Interesse einer Lösung der Kriegerdenkmalfrage der beim Bischof getroffenen Vereinbarung gefügt. GV. Juen Franz Josef stellt fest, daß die Gemeindevertretung seinerzeit, bei nur einer Stimmenthaltung, die derzeit vorgesehene Gestaltung des Kriegerdenkmals beschlossen habe. Diese fast einhellige Beschlussfassung sei nur auf den beim Bischof vereinbarten Kompromiß (Motto: keine Sieger, keine Besiegten) zurückzuführen. Ein nachträgliches Abgehen von diesem Kompromiß war, wie dies bei der diesbezgl. Beratung in der GV.Sitzung vom 12.7.1961 auch zum Ausdruck gebracht wurde, als unfaire Handlungsweise gegenüber dem kirchl. Aufsichtsbehörde. einerseits und den Anhängern einer Denkmalerrichtung im Friedhofsbereich andererseits angesehen worden. In der Zwischenzeit habe sich die Situation geändert. Viele Angehörige der Kriegsopfer, die über die Vorgeschichte und die Kompromißvereinbarung nicht im Detail unterrichtet sind, haben sich für die Anbringung der Namen beim neuen Denkmal ausgesprochen. Im Interesse einer inneren Befriedung, sah sich daher die ÖVP-Fraktion veranlasst, durch Einbringung eines entsprechenden Antrages nochmals die Anbringung der Namenstafel zur Beratung zu stellen. Eine Zurückziehung des vorliegenden Antrages, wie dies verlangt wurde, sei, da der Antrag nun einmal ursächlich für die gegenständliche Beratung und evtl. Beschlussfassung anzusehen sei, nicht gut möglich. Der Sprecher versichert jedoch, daß die ÖVP-Fraktion durch diesen Antrag, der keinesfalls als Politikum angesehen werden dürfe, keinerlei Bonus für sich verbucht haben wolle. Schliesslich einigt sich die Gemeindevertretung im Sinne eines allseits zustimmend aufgenommenen Antrages (GR. Hutter Josef.) einstimmig dahingehend, im Zuge der Fertigstellung der Kriegergedenkstätte an der Pfarrkirche Schruns als von allen Fraktionen gemeinsam beantragte Änderung an Stelle der bisher vorgesehenen Tafel mit dem zahlenmässigen Hinweis auf unsere Kriegsopfer eine Bronzegußtafel mit den Namen unserer Gefallenen und Vermißten anzubringen. Der Kostenaufwand für die Bronzegußtafel beläuft sich auf voraussichtlich ca. S 17.000. — bis 18.0000.In weiterer Folge werden dem Kunstmaler Honold Konrad Richtlinien für die Ausführung der Namenstafel erteilt. Auf der Tafel ist nur eine Unterteilung in Kriegs gefallene und Kriegsvermißte vorzusehen. Anzubringen sind die Vor- u. Zunamen sowie das Geburts- u. Sterbejahr. Die Namen sollen übersichtlich in alphabetischer Reihenfolge untereinander angebracht werden. Die Höhe der Schrift wird mit 2 1/2 cm festgesetzt. Im Falle daß die Namen wegen Platzmangel[s] nicht übersichtlich in Spalten untereinander, sondern nur fortlaufend nebeneinander angebracht werden könnten, wäre eine Verkleinerung der Lettern bis auf 2 cm bei Beibehaltung der übersichtlichen Spaltenanordnung unbedingt vorzuziehen. Die künstlerische Anordnung der Namen wird dem Kunstmaler Honold überlassen. Zu einer vom -3- Vorgenannten vorgebrachten Anregung, gleichzeitig mit der Denkmalerrichtung auch einen grösseren Vorplatz beim ebenfalls sehr überholungsbedürftigen Kirchplatzbrunnen in die Neugestaltung einzubeziehen (Kostenaufwand ca. S 23.000.-), wird von der Gemeindevertretung keine Stellungnahme bezogen. b) Dem Kameradschaftsbund Montafon, Ortsgruppe Schruns, dem die Organisation und Durchführung der Kriegerdenkmaleinweihung, die am 24. September d.J. stattfinden soll, übertragen wurde, wird hiefür stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen, 1 Stimme für S 4.500.-) ein Beitrag von S 3.000.- bewilligt. Der Kameradschaftsbund soll nochmals informiert werden, daß nur eine schlichte Einweihungsfeier unter Teilnahme aller von der Marktgemeinde Schruns einzuladenden Hinterbliebenen unserer Kriegsopfer und unter Mitwirkung des Kameradschaftsbundes Montafon, der Harmoniemusik und des Kirchenchors Schruns veranstaltet werden soll. Das Programm der Einweihungsfeier soll vor Veröffentlichung nochmals dem Gemeinderat zur Stellungnahme vorgelegt werden. zu 2.) Anlässlich der am l4.7.196l durchgeführten Begehung und Neuvermarktung im Gemeinschaftswald Gp. 2056 (Bruggen / Tschuggenwald) wurde festgestellt, daß die von Frau Sofie Manahl, Schruns Nr. 223, die ebenfalls wie die Marktgemeinde Schruns an diesem Wald einen aus 2 Teilstücken bestehenden Anteil (960/4800el) besitzt, in den letzten Jahren veranlassten Holzschlägerungen fast ausschliesslich in dem der Gemeinde gehörenden Waldanteil vorgenommen wurden. Insgesamt handelt es sich um 37 Stämme mit mindestens 82 Festmeter Nutz- u. Brennholz bei einem Wert von mindestens S 30.000.-. Hauptschuldtragend hieran ist in erster Linie der zuständige Waldaufseher, der es unterlassen hat, vor der Auszeichnung der Stämme sich über die Grenz- und Besitzverhältnisse genau zu informieren. Frau Manahl Sofie hat der Marktgemeinde Schruns zur Schadendeckung die Überlassung ihres Anteiles am gegenständlichen Waldgrundstück angeboten. Es wird festgestellt, daß dieser Anteil mit höchstens S 10.000, - bewertet werden kann. Das obere Teilstück, ein Lawinenzug, ist praktisch völlig wertlos, das untere Waldstück weist keinen schlagbaren Baumbestand, sondern nur Jungwuchs auf. Die Gemeindevertretung spricht sich schliesslich einstimmig für die Übernahme der 960/4800el-Anteile der Gp. 2056 von Frau Manahl Sofie, Schruns Nr. 223, zur teilweisen Schadensdeckung Aus. Die restliche Schadensumme, deren genaue Höhe vom Forstwirtschaftsausschuss noch festzulegen wäre, soll durch einen von Frau Manahl zu unterfertigenden Schuldschein, der seinerzeit von den Erben einzulösen wäre, zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns sichergestellt werden. In diesem Zusammenhange stellt GV. Stofleth Franz Josef die Schlägerung von ca. 1200 Festmeter Nutz- u. Brennholz (hievon 2/3el Nutzholzbestand) in den Gemeindewaldungen im Rafanegg-Gebiet zur Diskussion. Es handelt sich um bereits ausgezeichnete, unbedingt in nächster Zeit zu schlägernde, zum Teil sehr alte Baumbestände. Die Entscheidung über die zweckmässigste Art des Holzabverkaufes bezw. einer Selbstschlägerung wird dem Forstwirtschaftsausschuss überlassen. (Einstimmige Beschlussfassung). -4- zu 3.) Der Lokalbedarf für die Verleihung einer Fremdenheim-Konzession zu Gunsten der Frau Naschold Irmgard, Schruns - Feldweg Nr. 783 (Haus Irma), wird einstimmig als gegeben erachtet. zu 4.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Ausscheidung eines Baugrundstückes (Gp. 1369) mit 383 m2 am Wagenweg zu Gunsten Ganahl Helmut, Tschagguns, aus dem Grundbesitz der Eheleute Ludwig und Luzie Fleisch, Schruns 687; b) die Ausscheidung eines Baugrundstückes (Gp. 2373) mit 649 m2 am Kapieschaweg zu Gunsten Küng Anton, Schruns Nr. 760, aus dem Grundbesitz, der Küng Monika, Schruns Nr. 266; c) die Ausscheidung von zwei Baugrundstücken (Gp. 247/5 und 247/6) mit 662 und 637 m2 aus dem Grundbesitz der Eheleute Oskar und Rosa Ganahl, Schruns Nr. 313 am Hofweg; und d) die Ausscheidung eines Arrondierungsgrundstückes mit 525 m2 (Gp. 247/2) am Hofweg zu Gunsten Loretz Peter, Schruns Nr. 759, aus dem Grundbesitz von Oskar und Rosa Ganahl, Schruns Nr. 313. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 5.) Einer Verlegung (Begradigung) des öffentlichen Hofweges Gp. 3252 im Bereiche des Wohnhausneubaues von Oskar Ganahl, Schruns Nr. 313, wird unter folgenden Bedingungen bewilligt: a) Der Weg ist auf Kosten der Antragsteller Oskar und Rosa Ganahl ohne Belastung der Marktgemeinde Schruns so zu verlegen, daß nach Fertigstellung zwischen dem Wohnhausneubau und dem inneren Wegrand eine Bauabstandsbreite von 4, 00 m gegeben ist; b) Der für die Wegverlegung erforderliche Grund ist aus dem Grundbesitz Oskar und Rosa Ganahl, Schruns 313 lastenfrei und unentgeltlich in das Öffentl. Gut zu übertragen. Die Kosten der Vermessung und Herstellung der Grundbuchsordnung (Vertrag) sind von den Antragstellern zu tragen; und c) Seitens der Antragsteller ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, daß im Sinne der zwischen ihnen und dem WSV-Schruns getroffenen Vereinbarung die Skiabfahrt über den Grundbesitz Ganahl unbehindert belassen wird. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 6.) Der Minigolf-Sportsektion Schruns wird aus Anlass der am 2 und 3.9.196l in Schruns stattfindenden 1. Österr. MinigolfStaatsmeisterschaften ein Ehrenpreis im Werte bis zu S 500.- gestiftet. (Einstimmige Beschlussfassung) zu 7.) Die Erhöhung bezw. Neuregelung der Gehaltsbezüge der Gemeindebediensteten ab 1.9.1961 (Erhöhung um 9 %) wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig bewilligt die Gemeindevertretung eine 10%ige Erhöhung der den Gemeindebediensteten seinerzeit zugestandenen Netto-Personalzulagen (gem. § 2 und 3 der Nebenbezügeverordnung LGBL. Nr. 4/1954). Dem Gemeindesekretär wird eine Personalzulage von S 500.- netto und dem Gemeindekassier eine solche von S 300.- netto bewilligt. Engstler Richard erhält bis auf weitere einen mtl. Rentenzuschuss von S 150.-. -5- Der Einstufung und Entlohnung der Gemeindebediensteten ab 1.9 .1961 wird wie folgt zugestimmt: Einstufung: Aufwands- u. Personalzulage Wille Othmar C-VI-13 mit 2 fr. Bef. Geh. St. Ergänzungszulage auf c-2-13 + S 500.- netto Zulage Fenkart Karl C-VI-10 mit 2 fr. Bef. Geh. St. Ergänzungszulage auf c-2-10 + S 300.- netto Zulage Bertsch Gebhard + S 165.- netto Zulage D-VI-13 (1 fr. Bef. Geh. St.) Marchetti Herbert C-VI-11 (1 fr. Bef. Geh. St.) Raunicher Anton C-VI-10 (1 fr. Bef. Geh. St.) + S 165.- netto Zulage zuzüglich S 30.- netto Kass.FG. + S 165.- netto Zulage -----------------------------------------------------------------------Hauer Hubert c-1-15 (1 fr. Bef. Geh. St.) + S 150.- netto Zulage Tschofen Antonie d-1-11 (1 fr. Bef. Geh. St.) + S 165.- netto Zulage zuzüglich. Kass. FG Hueber Ingeborg + S 110.- netto Zulage d-1-7 (1 fr. Bef. Geh. St.) Bitschnau Siglinde Pausch. S. 1.070.- + 20. WB -.- Fitsch Engelbert c-1-17 (1 fr. Bef. Geh. St.) + S 220.- netto Zulage Wössner Brigitte d-1-3 halbtägig + S Fiel Christian c-1-4 + S 165.- netto Zulage Boss Hildegard d-1-4 + S 165.- netto Zulage Oberer Christian e-1-18 55.- netto Zulage + S 110.- netto Zulage Pöchler Josef Paus. S 2.180.- + Fam.Zlg. + S 110.- netto Zulage ------------------------------------------------------------------------Musikdirektor Blaut E. Pausch. S 1.200.- -.- ------------------------------------------------------------------------Aufräumerinnen – Sonstiges Personal Oberer Monika Brugger Agatha Salzgeber Julia Ogris Irma Stemer Rosina Marent Zita S 600.- brutto S 1100.- brutto S 750.- brutto S 750.- brutto S 450.- brutto S 500.- brutto Gemeindeamt Volksschule Schruns Hauptschule E Hauptschule I Verkehrsamt Ausspeisungs-K. ------------------------------------------------------------------------Zusatzrenten: Engstler Richard S 150.- brutto ab 1.5.1961 bis auf weiteres. -6- zu 8.) Im Sinne des Ergebnisses der Finanzausschussberatungen vom 14.6.1961 wurde 6 zur Entrichtung der Speiseabgabe verpflichtete Betriebe die für die Zeit vom 1.1.1958 bis 31.12.1960 (somit 3 Jahre) nachzuentrichtende Speiseabgabe im Wege eines Einschätzungsbescheides zur Zahlung vorgeschrieben. Gegen diesen Einschätzungsbescheid haben das Kurhotel Montafon, das Hotel Krone, das Cafe Feurstein Josef, das Cafe Vallaster Ludwig und das Cafe Alpina-Karrer Irma Einspruch eingelegt. Die Gemeindevertretung nimmt diese Berufungen zur Kenntnis und spricht sich in schriftlicher Abstimmung mit 15 Ja- und 1 Neinstimme dafür aus, den Berufungen in keinem Falle stattzugeben, sondern die endgültige Entscheidung dem Land zu überlasen. (Berufungsbehörde II. und letzter Instanz.) In dem den Berufungswerbern vom Gemeindeamt zugehenden diesbezgl. Bescheid soll vermerkt werden, daß es der Gemeindevertretung jederzeit frei stehen würde, die mit 1.1.1961 aufgelassene Speiseeisabgabe wiederum einzuführen und daß daher die Betriebe in ihrem eigenen Interesse für eine sofortige Begleichung der rückständigen Abgabe Sorge tragen mögen. zu 9.) Dr. Franz Rhomberg, Schruns-Montjola, zurzeit in der Schweiz berufstätig, hat um Zuweisung einer Vier- und einer Zweizimmerwohnung in einem der beiden Wohnhausneubauten der Vlbg. gemeinnützigen Wohnungsbauu. Siedlungsgesellschaft [VOGEWOSI] auf der Litz zwecks Eröffnung einer ärztlichen Praxis ersucht. In Ausübung des der Gemeinde zustehenden Vorschlagsrechtes für die Besetzung der Wohnungen in den gegenständlichen Neubauten wird von der Gemeindevertretung die beantragte Zuweisung der beiden Wohnungen an Dr. Rhomberg einstimmig befürwortet. zu 10.) Ein Bericht des Vorsitzenden, daß Gstach Otto wegen Verehelichung und Künzle Fini wegen Übersiedlung zu ihrer Schwester aus dem Altersheim ausgezogen sind, wird zur Kenntnis genommen. Einer Aufnahme des Ganahl Wilhelm, Schruns Nr. 20, in das Altersheim als Selbstzahler (S 25.- je Tag) wird zugestimmt. Hingegen kann einem Ersuchen der Gemeinde Bürs um Aufnahme einer alten, alleinstehenden Frau nicht entsprochen werden. Unter BERICHTE bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß nunmehr zur Durchführung der Grundablösung das endgültige Ausbauprojekt für die Umfahrungsstrasse entlang der Ill vorliegt. Der Bauabschnitt I (Mathis Leopoldine, Ganschierstrasse bis Litzbrücke beim Gasthaus Rhätikon) wird vorerst nicht ausgeführt, hingegen wird der Bauabschnitt II (Gasthaus Rhätikon bis Ill-Brücke) noch im Verlaufe des Herbstes 1961 in Angriff genommen. b) eine Eingabe der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. betreffend Beteiligung der Gemeinde am weiteren Ausbau der Standard-Skiabfahrt Kapell-Kropfen, die dem Fremdenverkehrs- und Finanzausschuss zur Beratung zugewiesen wird; und c) einen Bericht über die vom Bauausschuss veranlassten Änderungen für den Umbau der Gemeindekassenräume zwecks Erhaltung der alten Getäfeldecke. -7- Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 18. Gde.V.Sitzung wird genehmigt. Ende der Beratung: 0.05 Uhr Tag der Verlautbarung: 10.8.1961 Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)