20161116_GVE018

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:58
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2016-11-16
Erscheinungsdatum 2016-11-16
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dipl.BW (FH) Susann Wenkel Tel: +43 (0)5556/ 724 35-311 susann.wenkel@schruns.at Schruns, 17. November 2016 Zl. 004-2/2016 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 16. November 2016, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im „Raum Montafon“, im 1. OG im Haus des Gastes, stattgefundene 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Karl Vallaster MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter (zu Top 3, 4 und 5) Schriftführer: Susann Wenkel Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Martin Fussenegger, Werner Marent, Manuel Torghele, Martin Borger Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Vor Eingang in die Sitzung legt Karl Vallaster gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Jürgen Kuster ab. Seite 2 von 10 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehenden Gegenstand zu behandeln: • Anfrage der Familien Kaiser und Suhr hinsichtlich der Bewilligung der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Aufnahme eines Finanzdarlehens 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/13-2016 Ausweisung von Freifläche Freihaltegebiet (Grünzonen) im Gemeindegebiet Schruns nach Maßgabe der Pläne-Nr. 031-2/13-2016_1, 031-2/13-2016_2 und 031-2/13-2016_3 – Beschlussfassung des Entwurfs 4. Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung nach Auflage 5. Teilbebauungsplan Areal Kurhotel - Beschlussfassung des Entwurfs 6. Dienstbarkeitseinräumung zugunsten der Volksbank Vorarlberg AnlagenLeasing GmbH auf GST-NR 739/1 (Zufahrt zum Biomasseheizwerk) – Zusatzvereinbarung zum Dienstbarkeitsvertrag 7. Erlassung eines Bettelverbotes (Antrag „Metnand för Schru“ gem. § 41 Abs. 2 GG) 8. Montafon Tourismus GmbH, Genehmigung des Kostenaufteilungsschlüssels 9. Tschohl Christoph und Tschohl Stefan, Tschagguns / Marktgemeinde Schruns, Gemeinde Tschagguns: Beendigung des Mietvertrags vom 23.11.1998 und Löschung der ob der Liegenschaft in EZ 254, GB 90108 Tschagguns, zu C-LNR 4 und 5 einverleibten Bestandrechte sowie Zustimmung zum Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.10.2016 Seite 3 von 10 11. Anfrage der Familien Kaiser und Suhr hinsichtlich der Bewilligung der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG 12. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden Der Vorsitzende berichtet über folgende Themen: • derzeitiger Stand Haus des Gastes • Silvretta Montafon GmbH hat Baueingabe für das Bürogebäude vorm Josefsheim eingereicht • Die Projektstrukturgenossenschaft inklusive Errichtung Genossenschaftsvertrag wird in der Dezember-Sitzung behandelt werden und der Vorsitzende bittet die Gemeindevertreter darum, sich im Vorfeld inhaltlich mit dem Thema vertraut zu machen, sich zu informieren, um das Thema in der nächsten Sitzung entsprechend abwickeln zu können • Neustrukturierung des Bürgerservices (Meldeamt, Gemeindekasse, Sicherheitswache); Herbert Schuster als Leiter des Bürgerservices • Ersatz für Ernst Wagenblast durch Kurt Walter • Vogewosi hat mit Bau ihrer Wohnanlage in der Batloggstraße gestartet; das Projekt sieht auch Mietkäufe vor • bzgl. Bahnverlängerung wurden im Zuge der Erstellung der Trassenstudie erneut Gespräche geführt • Kindergarten Auf der Litz II – Einrichtung einer fünften Kindergartengruppe, Start voraussichtlich Herbst 2017 • Ankündigung: im Jänner 2017 ist ein öffentlicher Workshop zum Thema „Baukultur“ in der Kulturbühne geplant, zu dem auch die Bevölkerung angehalten ist mitzudiskutieren Zu 2. Aufnahme eines Finanzdarlehens Der Vorsitzende führt aus, dass die Aufnahme des Finanzdarlehens zur Abdeckung der laufenden Ausgaben notwendig ist. Dieses ist im Budget vorgesehen, allerdings wird nicht die gesamte Höhe von € 1, 3 Mio. aufzunehmen sein, sondern nur € 800.000, 00 auf Grund geringerer bzw. verschobener Investitionen. 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gemäß einigen Wortmeldungen tendieren die Gemeindevertreter mehrheitlich zu einer Fixverzinsung. Michael Fritz führt aus, dass nach 10 Jahren eine Zinsgleitklausel zu tragen kommt, die eine Anpassung auf einen variablen Zins mit sich bringen würde. Dies ist aus den Unterlagen allerdings nicht ganz eindeutig zu lesen und es wäre dies noch abzuklären, genauso ob nach 10 Jahren ausgestiegen werden kann. Die 10 Jahre zu einem fixen Zins werden als sehr gut angesehen, da man damit eine niedrige Rate hat (20 Jahre Laufzeit) und vor allem Kalkulationssicherheit. Nach den 10 Jahren Fixzinsphase wäre eine Sondertilgung ohne Pönale interessant, wenn sich die Zinssituation immer noch so darstellt wie aktuell. Danach könne man ein neues Darlehen aufnehmen, mit welchem das alte Darlehen abgedeckt werden kann. Da aus den mitgesendeten Unterlagen nicht ganz eindeutig zu lesen ist, ob diese Option wie erwähnt, welche als Optimalste angesehen wird, zu verstehen ist, würde ein Beschluss vorbehaltlich dessen getroffen werden. Der Kreditvertrag wäre dahingehend noch einmal zu prüfen. Seite 4 von 10 Der Vorsitzende weist darauf hin, Detailfragen, die sich im Vorfeld bei Begutachtung der übermittelten Unterlagen ergeben, am besten bereits vorher mit dem Gemeindekassier abzustimmen, da dieser nicht immer als Auskunftsperson bei den Sitzungen dabei sein kann. Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) beschlossen, ein Finanzdarlehen in Höhe von € 800.000, 00 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Fixzinsphase von 10 Jahren mit einem Zinssatz von 1, 125 % und der Möglichkeit einer spesenfreien vorzeitigen Tilgung ab dem 10. Jahr nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes bei der Sparkasse Bludenz als Billigst- bzw. Bestbieterin aufzunehmen. Zu 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/13-2016 Ausweisung von Freifläche Freihaltegebiet (Grünzonen) im Gemeindegebiet Schruns nach Maßgabe der Pläne-Nr. 031-2/13-2016_1, 031-2/13-2016_2 und 031-2/13-2016_3 – Beschlussfassung des Entwurfs Andreas erläutert die Hintergründe dieser Umwidmung, die ebenfalls im Räumlichen Entwicklungskonzept verankert sind, und er zeigt an den mit der Einladung übermittelten 3 Plänen auf, welche Areale von dieser Grünzonenausweisung betroffen sind und warum diverse Bereiche bewusst ausgenommen wurden. Auf Anfrage erklärt Andreas, dass bei einer solchen flächenmäßig weitläufigen Umwidmung nicht jeder betroffene Grundeigentümer persönlich angeschrieben, sondern der beschlossene Entwurf an der Amtstafel und auf der gemeindeeigenen Homepage kundgemacht wird. Michael Fritz schlägt vor, dass beim denkmalgeschützten Sanderhaus (Außerlitzstraße) die seitlichen Grundstücke neben dem Gebäude nicht in FF gewidmet werden, mit dem Hintergrund, dass denkmalgeschützte Häuser in der Sanierung und 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Erhaltung sehr kostenintensiv sind. Bei einer Widmung in FF würde man dem Eigentümer die Möglichkeit nehmen, Grundstücke zu verkaufen, um die Sanierung zu finanzieren. Seite 5 von 10 Im Hinblick auf die Freihaltung besonderer Bereiche im Gemeindegebiet Schruns wird gem. § 29 RPG der vorliegende Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Maßgabe der mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Pläne-Nr. 031-2/13-2016_1, 031-2/13-2016_2 und 031-2/13-2016_3 (einstimmig, keine Gegenstimme) beschlossen und einen Monat im Marktgemeindeamt Schruns zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Zu 4. Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung nach Auflage In der 16. Gemeindevertretungssitzung hat die Gemeindevertretung Schruns den Entwurf für eine Änderung/Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Zweitwohnsitze inklusive seitens des Landes vorgeschlagener Ergänzungen beschlossen. Dieser beschlossene Entwurf des REK lag gemäß § 11 Abs. 3 RPG einen Monat (bis 08.11.2016) im Marktgemeindeamt Schruns zur allgemeinen Einsicht auf, wurde an der Amtstafel angeschlagen sowie auf der Homepage der Gemeinde kundgemacht, und es wurden gemäß § 11 Abs. 4 und 5 RPG die Nachbargemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften (Stand Montafon) sowie die Vorarlberger Landesregierung gehört. Es gingen dazu keine Stellungnahmen ein. Die Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Zweitwohnsitze nach Maßgabe des aufgelegten Entwurfs wird einstimmig beschlossen. Zu 5. Teilbebauungsplan Areal Kurhotel - Beschlussfassung des Entwurfs Andreas Pfeifer präsentiert den Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Areal Kurhotel“. Das Areal ist für Investoren nur interessant, wenn diese einen gewissen Anteil an Ferienwohnungen verkaufen können. Will die Gemeinde diese Möglichkeit anbieten, wird eine Umwidmung der Grundstücke in BW-Fa (Baufläche Wohngebiet in der auch Ferienwohnungen errichtet werden dürfen) erforderlich, was zur Folge hätte, dass zu 100% Ferienwohnungen errichtet werden dürften. Um dies einzugren- 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zen wird der Teilbebauungsplan erforderlich, welcher die Ferienwohnungserrichtung auf 30 % der Geschossfläche der künftigen Gebäude deckelt. Seite 6 von 10 Auf Anfrage wird erläutert, warum z.B. nicht auch 25 % Ferienwohnungen ausreichen würden. Die Gemeinde ist bereits konkret mit einem interessierten Investor in Verhandlung, welcher nur unter der Voraussetzung der 30 % investieren wird. Aufgrund der §§ 28 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Teilbebauungsplan Areal Kurhotel“ nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlagen sowie des angeschlossenen Erläuterungsberichtes einstimmig beschlossen. Dieser Entwurf und der Erläuterungsbericht werden einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Andreas Pfeifer verabschiedet sich nach diesem Tagesordnungspunkt von allen Anwesenden. Zu 6. Dienstbarkeitseinräumung zugunsten der Volksbank Vorarlberg Anlagen-Leasing GmbH auf GST-NR 739/1 (Zufahrt zum Biomasseheizwerk) – Zusatzvereinbarung zum Dienstbarkeitsvertrag Die Einräumung einer Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über GST-NR 739/1, GB 90104 Schruns, gemäß dem mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Entwurf einer Zusatzvereinbarung zum Dienstbarkeitsvertrag wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen) genehmigt. Zu 7. Erlassung eines Bettelverbotes (Antrag „Metnand för Schru“ gem. § 41 Abs. 2 GG) Die Erlassung einer Verordnung betreffend das Verbot des Bettelns an öffentlichen Orten in Schruns wird nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs samt planlicher Darstellung einstimmig beschlossen. Dr. Siegfried Marent ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend. Zu 8. Montafon Tourismus GmbH, Genehmigung des Kostenaufteilungsschlüssels 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Bürgermeister erläutert, so wie in der letzten Sitzung bereits ausgeführt, nochmals kurz den ausformulierten Beschlussantrag von Montafon Tourismus (lt. E-Mail des AR-Vorsitzender Martin Netzer vom 11.10.2016). Seite 7 von 10 Nach eingehender Beratung wird die Leistung von Finanzierungsbeiträgen seitens der Marktgemeinde Schruns an die Montafon Tourismus GmbH (MT) entsprechend dem heute vom Vorsitzenden nochmals im Detail erläuterten Kostenschlüssel für die Gemeinden des Montafons als deren Gesellschafter beschlossen. Voraussetzung ist, dass in der nächsten „Legislaturperiode“ die Besetzung des Aufsichtsrates von Montafon Tourismus entsprechend der Höhe des Finanzierungsbeitrages und nicht nach Anzahl der Betten vorgenommen wird. Zusätzlich werden im Beschlussvorschlag zur Klarstellung die Textpassagen „ … ohne Schutzhütten“ und im letzten Absatz „ … und Gesellschafteranteile“ gestrichen. (einstimmige Beschlussfassung) Zu 9. Tschohl Christoph und Tschohl Stefan, Tschagguns / Marktgemeinde Schruns, Gemeinde Tschagguns: Beendigung des Mietvertrags vom 23.11.1998 und Löschung der ob der Liegenschaft in EZ 254, GB 90108 Tschagguns, zu C-LNR 4 und 5 einverleibten Bestandrechte sowie Zustimmung zum Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ Der Vorsitzende erläutert die Wichtigkeit, dass das Thema in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird, obwohl der Gemeindeverband dafür zuständig ist. Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob man die Leistungen in der bisher genutzten Form so weiterhin braucht (z.B. Parkflächen in der Wiese) oder ob der Vertrag neu verhandelt werden sollte. Heike weist darauf hin, dass der Räumungsvergleich in 7 Jahren (2023) endet. Bevor der neue Mietvertrag unterfertigt wird, sollte auch unbedingt dieser Räumungsvergleich entsprechend verlängert werden. Nach eingehender Beratung einigt man sich auf folgende Empfehlung an den Gemeindeverband: • der Vertrag ist neu zu verhandeln im Hinblick darauf, dass die Parkflächen entlang der Wiese aus dem Vertrag ausgenommen werden • für diesen Bereich ist ein Kauf anzustreben • langfristig ist die Abspannung über den Zeitraum 2023 hinaus zu sichern • der Räumungsvergleich ist entsprechend zu verlängern 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Es wird noch der Hinweis gegeben, dass im Jahr 2019 der Pachtvertrag für den mittleren Trainingsplatz ausläuft. Diese Verlängerung soll auch im Auge behalten werden. Seite 8 von 10 Von einer Beschlussfassung über den „Antrag auf Beendigung des Mietvertrags vom 23.11.1998 zwischen den Gemeinden Schruns und Tschagguns und der Familie Tschohl und Löschung der ob der Liegenschaft in EZ 254, GB 90108 Tschagguns, zu C-LNR 4 und 5 einverleibten Bestandrechte sowie Zustimmung zum Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ und dessen Eintragung im Grundbuch nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs“ wird zur weiteren Abklärung und nochmaliger Verhandlung einhellig Abstand genommen. Zu 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.10.2016 Der Vorsitzende stellt nach Umfrage fest, dass keine Einwendungen gegen die öffentliche Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.10.2016 erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese einstimmig genehmigt. Zu 11. Anfrage der Familien Kaiser und Suhr hinsichtlich der Bewilligung der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG Im Sommer 2015 ist eine Novelle zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz erschienen, wonach sich bisherige Ausnahmebewilligungen für die Nutzung von Ferienwohnungen nicht mehr erteilen lassen. Familie Suhr hat bisher eine zeitlich befristete Bewilligung zur Ferienwohnungsnutzung gehabt, welche mittlerweile ausgelaufen ist. Mit der neuen Gesetzeslage ist eine solche Ausnahmeerteilung nicht mehr vorgesehen und eine Bewilligung somit nicht verlängerbar. Bei Familie Kaiser stellt sich die Situation wie folgt dar. Gemäß § 16 Abs. 4a RPG (alte Fassung) war es möglich, dass Wohnungen, die dem Wohnungseigentümer nachweislich mindestens fünf Jahre zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs gedient haben, von diesem und seinen Familienangehörigen als Ferienwohnung benutzt werden. Der Sohn der Familie Kaiser hatte seinen Hauptwohnsitz mehrere Jahre in Schruns und aufgrund einer Fehlinformation vor einigen Jahren hat Familie Kaiser angenommen, dass sie auf Grund dieser Tatsache selbst ihre Wohnung offiziell als Zweitwohnsitz (Ferienwohnung) nutzen dürften. Im Zuge der 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Erstellung eines Ferienwohnungsverzeichnisses, welches von der Landesregierung seit diesem Jahr gefordert wird, wurde ersichtlich, dass die Wohnung ohne Rechtsgrundlage als Zweitwohnsitz genutzt wurde. Seite 9 von 10 Es gibt nunmehr nur die Möglichkeit nach § 16 Abs. 4 lit. b RPG, dass die Gemeindevertretung auf Antrag des neuen Eigentümers, der zum Kreis der gesetzlichen Erben des Vorbesitzers zählen muss, die Nutzung von Wohnungen oder Wohnräumen als Ferienwohnung mit Bescheid bewilligt, wenn auch weitere Kriterien eingehalten sind. Eine solche Bewilligung berechtigt nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen, die Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen (subjektives Recht). Es ist somit nicht möglich, dass dieses Recht an eine Wohnung geknüpft ist und der Wohnraum als Zweitwohnsitz weiterverkauft werden kann (dingliches Recht). Beide Familien wären bereit, die Wohnung auf ihre Kinder zu übertragen, so dass diese den o.a. Antrag auf Bewilligung stellen können und eine Nutzung als Zweitwohnsitz legalisiert werden kann. Diese Übertragung möchten sie allerdings nur vornehmen, wenn seitens der Gemeindevertretung diese Ausnahmebewilligung auf Nutzung als Ferienwohnung in Aussicht gestellt wird. Nach eingehender Beratung wird einstimmig beschlossen, dass bei gegebenem Sachverhalt die Erteilung der Ferienwohnungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG für die Wohnungen der Familie Kaiser (Buchwaldweg 1/1) sowie der Familie Suhr (Gamplaschgerweg 10) in Aussicht gestellt werden kann. Die formellen Beschlüsse durch die Gemeindevertretung können jedoch erst nach Vorliegen eines Antrages getroffen werden. Zu 12. Allfälliges Die Standgebühren beim Silbriga Sunntigs-Markt werden angesprochen. NichtMitglieder der WiGe Montafon zahlen derzeit für Degustations-Stände € 150, -. Auf Anfrage, ob gemeinnützige Vereine nicht von der Standgebühr befreit werden könnten, werden die Hintergründe beschrieben, und es wird erklärt, dass Vereine grundsätzlich zahlen müssen aber eine Quasi-Ermäßigung in Form einer Förderung erhalten können, wenn sie öffentlich aktiv sind, sich z.B. an der Flurreinigung beteiligen. Franz Bitschnau berichtet, dass bei der Kommission für Beschilderung darüber Verwunderung besteht, dass an der Umfahrungsstraße die Tafel der Ortsgrenze durch die BH auf Höhe des Fußballplatzes versetzt worden ist. Außerhalb des Ortsgebietes dürfen ohne Bewilligung keine Tafeln aufgestellt werden. Eventuell kann sich dies nachteilig bei ihrem Beschilderungskonzept auswirken. 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auf Anfrage warum der Brunnen im Auweg verschwunden sei und mit dem Hinweis, dass auch weitere Brunnen (Sport Rudigier) entfernt wurden, wird erklärt, dass die Weiterbetreibung des Auwegbrunnens einen sehr hohen Sanierungsaufwand erfordert hätte. Grundsätzlich ist man für die Erhaltung von Dorfbrunnen. Auch der Brunnen gegenüber des Heimatmuseums wird wieder errichtet werden. Seite 10 von 10 Michael Fritz berichtet von der 1. Sitzung der Illis Naturschatzhüter. Der Vorsitzende begrüßt es sehr, dass es engagierte Personen gibt, die sich diesem Thema widmen. Ende der Sitzung: 23:30 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: 18. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.11.2016