20210317_GVE007_in_Videokonferenz

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:32
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2021-03-17
Erscheinungsdatum 2021-03-17
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 18.03.2021 Seite 1 von 11 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 17. März 2021, um 19.00 Uhr, als Videokonferenz bzw. mit der Möglichkeit der physischen Anwesenheit im Sitzungszimmer im Gebäude des Standes Montafon, Montafonerstraße 21, stattgefundene 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Gemeindewahlleiter Gemeindevertreter: Ersatzleute: ☒ GR Heike Ladurner-Strolz ☐ Martin Netzer ☒ Vbgm. Norbert Haumer ☐ Dr. Monika Vonier ☒ Bernhard Schrottenbaum ☐ Ing. Michael Kieber ☒ Tobias Kieber ☐ Mag. phil. Birgit Spannring-Isele ☒ Raphael Mäser ☐ Mag. Christof van Dellen ☒ DI (FH) Nina Fritz ☐ Martin Zugg ☒ Peter Vergud ☐ Bettina Schmid-Juen ☒ Martin Jenny BSc ☐ Werner Ganahl ☒ Theresa Scheibenstock BEd ☐ Mag. jur. Jan Rudigier ☒ Reinhard Winterhoff ☐ Claudia Oberer ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☐ Richard Durig ☒ Martin Fussenegger ☐ Bernd Steiner ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA ☒ Dominik Ganahl ☐ GR Jürgen Haller ☐ Christian Fiel ☒ Marcellin Tschugmell MBA ☐ Jodok Marent ☒ Birgit Goll ☐ Wolfgang Honold ☒ Christian Engstler ☐ Daniel Thöny ☒ Mag. Daniel Witzani ☐ DI Karoline Bertle ☒ Martin Fritz ☐ Markus Riedler ☒ Carmen Fitsch ☐ Franz Oliva ☒ Alexander Nöckl ☐ Rene Juen ☒ Tanja Könsgen ☐ Mag. Jürgen Jakober ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Bauamtsleiter Dipl.-Ing. Martin Sadjak (zu Top 3, 4 und 5) Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Jürgen Haller und Siegfried Marent Seite 2 von 11 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die an der Videokonferenz teilnehmenden bzw. persönlich anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) auf die Tagesordnung aufzunehmen, der/die am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird/werden:  Arbeitsgruppe Wohnungsvergabe: Nominierung eines weiteren Mitglieds  Ausschuss Umwelt: Neubestellung von Mitgliedern Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Bericht über den 1. Umlaufbeschluss bezüglich der Kooperationsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Silvretta Montafon Bergerlebnisse GmbH, 6780 Schruns, betreffend die Errichtung eines „Flowtrails“ und eines „Mountainbikeweges“ am Hochjoch 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/10-2019 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1050/1 von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW F-(BW) sowie Korrekturwidmungen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2019/01 vom 04.03.2021 3. Auftragsvergabe: Geländer am Litzdamm 4. Ansuchen um Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 RGP: a) Dr. Bettina Fink, 1130 Wien, Mag. Johannes Fink, 2301 Großenzersdorf, und Mag. Ursula Glaser, 3012 Wolfsgraben, betr. das Wohnhaus Dekan WalterStraße 2 b) Silke Weitendorf, D-22397 Hamburg, betr. die Wohnung Top 13 im Haus Bahnhofstraße 24 5. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Reinhard Ritter, 6890 Lustenau, für die Wohnung Top 25 im Haus Batloggstraße 22 6. Verhandlungsschrift, Genehmigung 7. Mitteilungen des Vorsitzenden 8. Arbeitsgruppe Wohnungsvergabe: Nominierung eines weiteren Mitglieds 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 11 9. Ausschuss Umwelt: Neubestellung von Mitgliedern 10. Allfälliges Zu 1. Bericht über den 1. Umlaufbeschluss bezüglich der Kooperationsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Silvretta Montafon Bergerlebnisse GmbH, 6780 Schruns, betreffend die Errichtung eines „Flowtrails“ und eines „Mountainbikeweges“ am Hochjoch Über folgenden Antrag erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufweg gem. § 101 Abs. 3a Gemeindegesetz, wobei dies in den Akten als „6. Sitzung“ geführt wird: Zustimmung seitens der Marktgemeinde Schruns zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Silvretta Montafon Bergerlebnisse GmbH, 6780 Schruns betreffend die Einrichtung eines „Flowtrails“ mit Short-Cuts („Singletrails“) zwischen Bergstation Kapell und Mittelstation Kropfen sowie eines „Mountainbikeweges“ zwischen Mittelstation Kropfen und Ortszentrum Schruns laut beiliegender Vertragsurkunde An dieser Beschlussfassung nahmen 22 Gemeindevertreter*innen teil. Davon haben 21 Gemeindevertreter*innen dem Antrag zugestimmt, 1 Gemeindevertreter, und zwar Siegfried Marent, hat dagegen gestimmt. An der Abstimmung nicht teilgenommen haben Martin Fritz und Alexander Nöckl. Dieses Ergebnis wird einhellig zur Kenntnis genommen. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen und erinnert daran, dass man sich bereits in der vorigen Gemeindevertretungsperiode mit dieser Umwidmung beschäftigt hat. Er informiert kurz über die Vorgeschichte und weist darauf hin, dass seinerzeit im Zuge der von der Revital Bauträger GmbH beantragten Umwidmung des GST-NR 1050/1 ein Grundstreifen zur Verbreiterung des Feldweges abgetreten worden ist, wobei damals zugesagt worden ist, dass man sich dann zu gegebener Zeit auch dafür verwenden wird, dass die als Bauerwartungsfläche gewidmete Teilfläche des GST-NR 1050/1 in Baufläche umgewidmet wird. ZIMA hat bereits vor 2 Jahren ein Projekt präsentiert, das jedoch bei der Gemeinde auf wenig Zustimmung gestoßen und in der Folge immer wieder abgeändert und den 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wünschen der Gemeinde angepasst worden ist. Nunmehr hat der Raumordnungsausschuss einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Umwidmungsantrag zu entsprechen, und es hat auch der Gestaltungsbeirat das nunmehrige Projekt positiv beurteilt. Zu erwähnen ist, dass der für das dortige Gebiet erlassene Bebauungsplan im unteren Bereich eine Höchstgeschosszahl von 3 ½ Geschossen, im oberen Bereich lediglich von 3 Geschossen zulässt. Sinnvoller wäre es jedoch, dies genau umgekehrt zu handhaben und im zentrumsnahen oberen Bereich eine höhere Geschosszahl vorzusehen, was jedoch eine Ausnahme gem. § 35 RPG notwendig macht. Aus architektonischer Sicht ist die Fassadengestaltung (Holzschindeln) zu befürworten. Die ursprünglich einmal angedachte Unterbringung einer Kleinkindbetreuung ist nicht mehr aktuell, denn es wurde seitens der Betreiber angeboten, eine Wohnung für diesen Zweck zu günstigen Konditionen zu verkaufen, was jedoch nicht im Sinne der Gemeinde war. Seite 4 von 11 In der anschließenden Diskussion stellt Günter Ratt drei Fragen: 1. Welche Ausnahmegenehmigungen sind zur Realisierung des Projektes notwendig? 2. Was hat es mit der in den mitgelieferten Unterlagen dargestellten Spange (Wegverbindung) auf sich? 3. Wie sieht es mit der Zufahrt über den Feldweg, es ist dies eine im Eigentum Privater stehende Straße, aus und wer trägt die Kosten für die Instandhaltung bzw. Sanierung? Darauf wird wie folgt Antwort gegeben: Zu 1. Das Projekt sieht für das obere Haus (Haus A) 3 ½ Geschosse vor, die Baunutzung liegt bei 75, 1. Laut Teilbebauungsplan wäre eine HGZ von 3 und eine Baunutzung von 60 + 12 möglich. Somit wäre eine Ausnahme hinsichtlich der Höchstgeschosszahl von 3 auf 3 ½ sowie hinsichtlich der Baunutzung von 72 auf 75, 1 notwendig, was von der Gemeindevertretung zu beschließen wäre. Demgegenüber hält das Haus B die Vorgaben mehr als ein. Die maximale Baunutzung liegt bei 80, tatsächlich sind 66, 8 vorgesehen. Auch die höchstzulässige Geschosszahl von 3 ½ wird mit den vorgesehenen 3 Geschossen unterschritten. Theoretisch wäre eine Tausch der beiden Objekte möglich, was jedoch raumplanungsfachlich nicht optimal wäre. Beide Objekte zusammengerechnet ergeben eine BNZ von 71. Festzuhalten ist noch, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verwaltungstechnisch wesentlich einfacher als eine Änderung des Teilbebauungsplanes ist. Zu 2. Die Spange ist nur planlich dargestellt, bedürfte jedoch zu deren Verwirklichung der Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer. Zur eingezeichneten halbbogenförmigen Linie wird vermerkt, dass dies eine Vorgabe für die radiale Ausrichtung der Gebäude sein soll. Zu 3. Der Feldweg selbst befindet sich im privaten Eigentum, und zwar bestehen hier realrechtliche Verbindungen des Eigentumsrechtes mit dem Eigentum an bestimmten Grundstücken. In einem früheren Verfahren wurde das Vorliegen 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at des Gemeingebrauchs nach den Bestimmungen des Straßengesetzes festgestellt, was bedeutet, dass die Straße von jedermann unter denselben Bedingungen benützt werden kann. Straßenhalter sind die Grundeigentümer, hier zu einem gewissen Anteil auch die Gemeinde. Da sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wurde vor Jahren deren Übernahme als Gemeindestraße angedacht, was jedoch die Zustimmung aller Grundeigentümer bedurft hätte. Marcellin Tschugmell weist auf die seinerzeit erfolgte Behandlung im Gemeindevorstand hin, wonach die Grundeigentümer angeschrieben und auf Grundlage des Straßengesetzes aufgefordert werden sollten, die Straße zu sanieren, wobei damals bereits ein diesbezügliches Schreiben im Entwurf vorgelegen ist. Wie der Vorsitzende informiert, sind die gröbsten Straßenschäden bisher von der Gemeinde behoben worden. Seite 5 von 11 In weiteren Wortmeldungen werden nochmals die Durchwegung der Kronenwiese, die grundsätzliche Wohnungssituation in Schruns und die Vorbehalte gegenüber neuen Wohnanlagen usw. angesprochen, wobei hier besonderes Augenmerk auf eine hochwertige Gestaltung und Ausführung zu legen wäre. Hierzu wird auf die Aussagen des Gestaltungsbeirates verwiesen, der Vorgaben hinsichtlich Ausrichtung und Stellung zueinander, Anpassung der Gebäudehöhe, Fassadengestaltung usw. gemacht und zuletzt das Projekt sehr positiv bewertet hat. Der gegenständliche Standort eignet sich sehr gut für eine verdichtete Bauweise, und es darf nicht vergessen werden, dass die Hälfte des Grundstücks bereits als Baufläche und der Rest als Bauerwartungsfläche gewidmet ist. In weiterer Diskussion wird nochmals auf die Zufahrtssituation Bezug genommen. Dabei wird die schwer einsehbare Engstelle im obersten Bereich ab der Einfahrt von der Unterdorfstraße erwähnt, wobei bereits die Unterdorfstraße nicht übermäßig breit ist. Weiters wird die Ansicht vertreten, dass für den Fall, dass weitere Mehrfamilienwohnhäuser errichtet werden, die Wohnungen für die einheimische Bevölkerung (junge Familien, …) leistbar sein und keine Investorenwohnungen geschaffen werden sollten. Sodann dreht sich die Diskussion um die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass diese nicht zu Ferienwohnungen umfunktioniert werden. Der Vorsitzende fasst abschließend kurz zusammen, dass die Grundeigentümer bereits früher schon einen Grundstreifen zur Verbreiterung des Feldweges abgetreten haben. Breitere Zufahrten schaffen mehr Verkehr und man ist schneller unterwegs. Was die Nutzung anbetrifft, wird der Vorschlag, einen Raumplanungsvertrag abzuschließen, aufgenommen. Damit soll es neben den verwaltungsrechtlichen Einschränkungen auch noch privatrechtliche Vorgaben, mit denen eine Nutzung zu Ferienzwecken unterbunden wird, geben. Reg.Nr. 031-2/10-2019 Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1050/1 von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW F-(BW) sowie Korrekturwidmungen gemäß Plan-Zl. 031-2/10-2019/01 vom 04.03.2021 vorsieht, samt Erläuterungsbericht wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen: Christian Engstler, Martin Borger, 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Bernhard Schrottenbaum, Tanja Könsgen, Martin Fritz und Carmen Fitsch) beschlossen und gem. § 21 RPG veröffentlicht, und es werden die angeführten öffentlichen (Dienst)Stellen von der Veröffentlichung verständigt und die betroffenen Personen nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt. Trotz der vorgesehenen Befristung wird insbesondere im Hinblick auf das Hintanhalten einer Ferienwohnungsnutzung ein Raumplanungsvertrag ausgearbeitet werden. Seite 6 von 11 Zu 3. Auftragsvergabe: Geländer am Litzdamm Über die Notwendigkeit der Anbringung eines (neuen) Geländers am Litzdamm wurde wiederholt und eingehend diskutiert. Heute soll eine Vorstellung sowie Information über die Kosten erfolgen, damit sich jeder nochmals die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung, in der dann der endgültige Beschluss gefasst werden soll, überlegen kann. Bis dahin werden auch noch mögliche Förderungen abgeklärt werden. Hier hofft man einerseits auf eine Förderung seitens der Republik Österreich als Grundeigentümerin, da das bestehende Geländer als Teil des Litzdammes anzusehen ist, andererseits seitens des Landes auf eine Radverkehrsförderung aufgrund der Führung des Radweges über eine Seite. Norbert Haumer informiert sodann ausführlich über die derzeitigen Gegebenheiten, u.a. über die wiederholt vorgebrachten Ängste und Bedenken von Müttern, die zur Sicherung des Zugangs zum danebenliegenden Kinderspielplatz eine Absturzsicherung fordern. Das Land ist diesbezüglich auch schon vorstellig geworden, und es wurde eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vorgenommen. Dabei fließen mehrere Faktoren mit ein (Frequenz, ….), die Ergebnisse sind bekannt. Nach weiteren Informationen über die Anforderungen an ein solches Geländer berichtet Norbert Haumer über eine Besichtigung unterschiedlicher Geländer im Land, wobei hier jenes an der Trasse der ehemaligen Bregenzerwälderbahn mit seiner einfachen Struktur technisch und optisch sehr gelungen ist und allen Sicherheitsaspekten genügt. Er erinnert an die Vorstellung der Architekten Moosbrugger/Pfandl, die seinerzeit den für das Wälderprojekt ausgeschriebenen Architektenwettbewerb gewonnen haben, vor der Gemeindevertretung. Ende 2019 wurde sodann ein Muster an der Litz aufgestellt, verbunden mit einer Befragung der Bevölkerung. Im Ergebnis war jedoch keine klare Tendenz zu erkennen. Um die Kosten zu ermitteln, wurden im Herbst die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet, wobei die Preise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Zwischenzeitlich hat sich auch die Schneeräumung im Bereich des Ausstellungsstückes als problemlos erwiesen. Abschließend wird darauf verwiesen, dass man die Wahl hat, ob man das bestehende alte Geländer aufwendig sanieren oder ein neues Geländer anbringen möchte. In der anschließenden Beratung werden verschiedene Fragen wie Zugang zur Litz für den Bezug von Löschwasser, Notwendigkeit des Einsatzes einer Schneefräse, Umsetzung in mehreren Tranchen, Kosten/Finanzierung/Förderung, Übergangsregelung während der Bauphase, Schäden am Asphalt durch die Baumaßnahmen, Bauzeitplan und dgl. aufgeworfen, die zum größten Teil beantwortet werden können. Die Anregung, im Raumordnungsausschuss nochmals diverse Detailabklärungen zu treffen, so 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at u.a. auch im Hinblick auf ein „rundes Konzept“ die Radwegführung, die Aufstellung von Bänken, Geländerauskragungen, Kosteneinholung für ein alternatives Konzept mit einfacherer Ausführung als Vergleich usw. wird aufgenommen. Seite 7 von 11 Die Informationen über die Ergebnisse der Ausschreibung sowie der Gestaltung und technischen Ausführung werden zur Kenntnis genommen und die Grundlagen für eine Beschlussfassung vorbereitet. Zu 4. Ansuchen um Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 RGP: a) Dr. Bettina Fink, 1130 Wien, Mag. Johannes Fink, 2301 Großenzersdorf, und Mag. Ursula Glaser, 3012 Wolfsgraben, betr. das Wohnhaus Dekan WalterStraße 2 Dem Ansuchen der Antragsteller wird einstimmig (Peter Vergud war bei der Beschlussfassung nicht anwesend) stattgegeben, und es wird beschlossen, ihnen die Bewilligung für die Nutzung als Ferienwohnung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG zu erteilen. b) Silke Weitendorf, D-22397 Hamburg, betr. die Wohnung Top 13 im Haus Bahnhofstraße 24 Dem Ansuchen der Antragstellerin wird einstimmig (Peter Vergud war bei der Beschlussfassung nicht anwesend) stattgegeben, und es wird beschlossen, ihr die Bewilligung für die Nutzung als Ferienwohnung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG zu erteilen. Bauamtsleiter Martin Sadjak hält fest, dass aufgrund der Vorgabe, in Sachen Ferienwohnungen weiter tätig zu werden, rd. 50 Eigentümer angeschrieben und um Bekanntgabe der Nutzung ersucht wurden. Es werden daher in nächster Zeit wohl noch weitere Anträge dieser Art einlangen. Zu 5. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Reinhard Ritter, 6890 Lustenau, für die Wohnung Top 25 im Haus Batloggstraße 22 Die Diskussion hierüber geht klar in die Richtung, dass Zweitwohnungen Einhalt geboten werden soll. Einerseits stehen Wohnungen oft längere Zeit leer, andererseits gibt es Personen, die dringend erschwingliche Wohnungen benötigen würden. Die Idee hinter den Bestimmungen des § 16 Abs. 4 lit. a und b RPG ist nach Ansicht der Gemeindevertretung eine andere als die Einräumung eines erleichterten Zugangs zu Ferienwohnungsbewilligungen. 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 11 Zur Anfrage von Reinhard Ritter bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG für die Wohnung Top 25 im Haus Batloggstraße 22 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Tobias Kieber) die Ansicht vertreten, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Zu 6. Verhandlungsschrift, Genehmigung Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter*in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschriften über die 5. nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.02.2021 und 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.02.2021 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat, und es werden diese einstimmig genehmigt. Zu 7. Mitteilungen des Vorsitzenden  Kindercampus: Das pädagogische Konzept für den Volksschulneubau wird weitergeführt. Diese Woche hat auch eine Besprechung mit LR Barbara Schöbi-Fink sowie mit Gernot Feuerstein stattgefunden. Heute stand eine Begehung mit der Kindergarteninspektorin auf dem Programm, bei der sich u.a. ergeben hat, dass sich das bestehende Volksschulgebäude ( EG und UG) ohne größere Investitionen für einen dreigruppigen Kindergarten eignen würde. Dr. Edgar Düngler ist mit der Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen Pfarre und Gemeinde bezüglich der Grundbeistellung befasst.  Kleinkindbetreuung: Die Kinderbetreuung durch das EKIZ und Kinderwerkstättli wird insofern neu organisiert werden, als diese beiden Vereine in einer gemeinnützigen GmbH zusammengefasst werden. Dadurch würden die Vereine entlastet werden. Dies brächte auch den Vorteil, dass auch für die Mittagsbetreuung in den Mittelschulen, die derzeit zum Teil mit Unterstützung der Jugendarbeit Montafon (JAM) erfolgt, qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen würde. Der Gesellschaftsvertrag wird der Gemeindevertretung noch zur Beschlussfassung vorgelegt werden.  Ausschusssitzungen: In den nächsten Wochen werden verschieden Ausschüsse ihre Tätigkeit aufnehmen. Derzeit läuft gezwungenermaßen vieles virtuell.  Bauarbeiten: Im Bereich des Kirchplatzes sind derzeit einige Leitungserneuerungen im Gange, und es werden bis Ostern auch einige gestalterische Änderungen vorgenommen. 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Haus des Gastes: Der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und der Hotel Löwen Schruns GmbH ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, und es ist die grundbücherliche Eintragung im Grundbuch erfolgt. Da das Haus des Gastes abgerissen und mit den Erdarbeiten begonnen worden ist, sind auch die Voraussetzungen für die Löschung des Wiederkaufsrechtes eingetreten. Diesbezüglich ist die Unterfertigung einer Löschungserklärung durch die Gemeinde erforderlich, die Zustimmung der Gemeindevertretung hierzu wird im Wege eines Umlaufbeschlusses eingeholt werden. Seite 9 von 11 Zu 8. Arbeitsgruppe Wohnungsvergabe: Nominierung eines weiteren Mitglieds Es wird einstimmig beschlossen, Martin Borger als weiteres Mitglied in die Arbeitsgruppe Wohnungsvergabe zu entsenden. (Birgit Goll nimmt aufgrund der abgebrochenen Verbindung an der Abstimmung nicht teil) Zu 9. Ausschuss Umwelt: Neubestellung von Mitgliedern Jürgen Kuster, bisher Ersatzmitglied, wird einstimmig als Mitglied des Ausschusses Umwelt gewählt, Heike Ladurner-Strolz, die auf ihre Mitgliedschaft verzichtet hat, wird einstimmig als Ersatzmitglied gewählt. (Birgit Goll nimmt aufgrund der abgebrochenen Verbindung an der Abstimmung nicht teil) Zu 10. Unter „Allfälliges“ präsentiert Norbert Haumer die vorgesehenen baulichen und gestalterischen Maßnahmen im Bereich des Kirchplatzes und Jakob Stemer-Weges. Er gibt einen kurzen Rückblick auf die Gründung der Arbeitsgruppe Zentrumsentwicklung im Jahre 2017 und auf die Auftragsvergaben an das Büro Mettler zur Begleitung der Gestaltung der Silvrettastraße und Einbindung des Kirchplatzes sowie an M+G Ingenieure hinsichtlich der Straßenführung. In der Folge wurden auch erste Gespräche mit den angrenzenden Grundeigentümern (SiMo, Löwen, Taube) geführt. Da diese Projekte nicht parallel dazu entwickelt worden sind, kam es zu einem vorübergehenden Stillstand, die seinerzeit auferlegten Leitlinien/Richtschnüre wurden jedoch weiterverfolgt, und Mettler und M+G Ingenieure haben das Projekt weiterentwickelt. Nunmehr ist vorgesehen, die Arbeiten im Bereich des Kirchplatzes auszuführen, zumal die einmalige Gelegenheit aufgrund der Baustelle beim Posthotel Taube zur Sperre des Jakob Stemer-Weges genutzt werden muss. Sodann führt er die vom Büro Mettler erstellte Präsentation für den Bereich Kirchplatz vor und gibt entsprechende Erläuterungen dazu. Ausgangsbasis war die Einrichtung einer verkehrsberuhigten 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zone vom Friedhof – im Idealfall – bis zum Bahnhof, jedenfalls bis zum Kirchplatz. Nach den ersten Entwürfen des Büros Mettler war vorgesehen, den Kirchplatz und die Silvrettastraße zu pflastern, von dem man jedoch nunmehr aus technischen und kostenmäßigen Gründen abgegangen ist. Nach jetziger Planung bleibt die Silvrettastraße asphaltiert, was zum einen weniger Aufwand erfordert und zum anderen auch von der Lärmentwicklung her vorteilhafter ist. Die bestehenden Bäume am Kirchplatz wurden von einem Baumspezialisten inspiziert. Dabei wurde festgestellt, dass der Baum in Richtung Taube krank ist, weshalb er gefällt werden musste. Überhaupt wurde geprüft, wie im Hinblick auf Veranstaltungen auf dem Kirchplatz eine Neubepflanzung aussehen könnte. Der Betontrog beim Gemeindeamt wurde entfernt, der „Sieger“ wird auf einen Sockel gestellt werden. Im Zuge der Adaptierung bzw. Neuerrichtung der Taube ist in der „alten Post“ die Errichtung einer Bar + Bistro vorgesehen, der Platz vor der Taube wird bestuhlt, wobei eine Pflästerung bis zum Haupteingang erfolgt. Die Silvrettastraße wird auf das Niveau des Platzes angehoben werden, somit entsteht dort eine ebene Fläche. Nach weiteren Ausführungen über die Gestaltung des Gehsteigs zum Taubengarten kommt Norbert Haumer auf die angedachte Abgrenzung des Platzes mit Senkpollern, es ist dies ein Vorschlag der Sicherheitswache, sowie das neue Beleuchtungskonzept in diesem Bereich zu sprechen. In der anschließenden Diskussion beantwortet Norbert Haumer verschiedene Fragen. So wird der Asphalt nicht eingefärbt, es wird wieder eine mobile Bühne, wenn auch in einer etwas anderen Ausführung, aufgestellt werden, wobei auch noch eine Behandlung im Tourismusausschuss stattfinden wird, in der dieser und andere Punkte beraten werden. Eine Umbenennung des „Kirchplatzes“ ist nicht vorgesehen. Die Unterflurversorgungskästen am Kirchplatz sind in Arbeit, der Platz selbst bleibt unangetastet. Inwieweit noch weitere Halterungen für Sonnenschirme angebracht werden, ist noch abzuklären. Seite 10 von 11 Günter Ratt kommt auf die Sitzung des Jagdausschusses zu sprechen, an der der Bürgermeister nicht teilgenommen, es jedoch verabsäumt habe, seinen Vertreter zu informieren. Festgehalten wird, dass von der Gemeindevertretung noch ein Vertreter in die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schruns zu entsenden ist. Die neu eingeführte Bürgermeistersprechstunde ist gut angenommen worden. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Grundankauf im Gantschier ist aufgrund geänderter Umstände etwas ins Stocken geraten. Peter Vergud informiert über die in St. Anton i.M. seit dem vergangenen Wochenende eingerichtete Covid19-Teststation (Selbsttest mit Beaufsichtigung). Über Anfrage von Martin Borger wird bestätigt, dass auch in Schruns ein Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung betreffend das Volksabstimmungsverfahren eingebracht worden ist. Das angekündigte Budgetcontrolling durch den Finanzausschuss und die Gemeindekasse wird wie angekündigt vorgenommen werden. Der Vorsitzende möchte sich die Unterlagen über die Initiative „Courage – Mut zur Menschlichkeit“ mit dem Ziel, Menschen aus den griechischen Lagern zu retten - laut 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Medienberichten nehmen schon 40 Gemeinden daran teil - noch genauer anschauen. Die Umsetzung des WCs beim Kinderspielplatz hängt mit dem Kanalanschluss des danebenliegenden Wohnhauses ab und wird weiterverfolgt. Das Außenraumkonzept im Rahmen der Erweiterung des Löwenhotels ist in Ausarbeitung und wird mit dem Büro Mettler abgestimmt. Es liegt bei der Hotel Löwen Schruns GmbH, dieses Konzept nach Fertigstellung zu präsentieren. Was die Mobilitätsachse anbetrifft, wird diese im ROA behandelt werden, wobei der Stand Montafon auf die Gemeinde noch zukommen wird. Seite 11 von 11 Ende der Sitzung: 21.40 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 07. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021