20160316_GVE011

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:38
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2016-03-16
Erscheinungsdatum 2016-03-16
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 17.03.2016 Zl. 004-2/2016 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 16. März 2016, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: GR Heike Ladurner-Strolz GR Norbert Haumer GR Bernhard Schrottenbaum Werner Ganahl DI (FH) Michael Gantner MSc Marion Wachter Tobias Kieber Peter Vergud Bettina Juen-Schmid Michael Fritz Martin Fussenegger Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Christian Fiel Elisabeth Pögler BEd Alexander Nöckl GR Marcellin Tschugmell Werner Marent DI Karoline Bertle Manuel Torghele Ewald Hofmann Franz Bitschnau MMag. Dr. Siegfried Marent Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ..... Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Ersatzleute: Richard Durig Ing. Michael Kieber Theresa Scheibenstock Raphael Mäser Rainer Gehrmann Dr. Monika Vonier Thomas Zuderell Martin Jenny BSc Reinhard Winterhoff Mag. Christof van Dellen Rudi Bitschnau Mag. Siegfried Neyer Stefan Simenowskyj Felizitas Maklott Mag. Thomas Ettenberger Franz Oliva Ing. Gerhard Mangeng Martin Pögler BEd Christine Geiger Dietmar Tschohl Erika Scheibenstock Ing. Wernfried Geiger Helmut Neuhauser Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 12 Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Alexander Nöckl, Marcellin Tschugmell und Werner Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende gem. § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz Top 7 c „Alpin Sport Zentrale: Zustimmung zur Bauführung auf GST-NR 194/4 (Marktgemeinde Schruns)“, Top 7 d „Grundtausch betr. eine Teilfläche des GST-NR 194/4 (Marktgemeinde Schruns) und des GST-NR 194/1 (Josefsheim Projektentwicklungsgesellschaft mbH) im Ausmaß von jeweils rd. 46 m²“ sowie Top 8 „Silvretta Montafon GmbH, St. Gallenkirch: Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme von der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4 auf 6 Geschosse gem. § 35 RPG für die Errichtung der Alpin Sport Zentrale“ von der Tagesordnung ab. Die bisherigen Top 9, 10 und 11 werden somit als Top 8, 9 und 10 behandelt. Der Grund für diese Absetzung liegt darin, dass die Frist des in § 35 Abs. 2 RPG vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens zwar bereits abgelaufen ist, seitens der Hotel Löwen Schruns GmbH bzw. der Fa. Liebherr jedoch gebeten wurde, ihr für die Stellungnahme noch etwas Zeit einzuräumen, da noch Gespräche mit den Architekten geführt werden. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Neuwahl eines Mitglieds des Gemeindevorstandes aufgrund Amtsverzichts von GR Heike Ladurner-Strolz (§ 58 Abs. 3 iVm § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz) 3. Entsendung eines(r) Gemeindevertreters(in) oder EM in Organe von Gemeindeverbänden und eines(r) Vertreters(in) der Gemeinde in Organe sonstiger juristischer Personen aufgrund Amtsverzichts von GR Heike Ladurner-Strolz gemäß § 50 Abs. 1 lit. b Z 9 Gemeindegesetz: a) Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH – Generalversammlung b) Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG – Generalversammlung (Vertreter der Gemeinde als Kommanditistin) c) Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG – Beirat d) Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ – Verbandsversammlung 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 12 e) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Generalversammlung f) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Beirat 4. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 0312/12-2015 Ansuchen von Gerda Flatz auf Umwidmung der GST-NR .392/3, .840 und 1431 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/12-2015/1 5. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2014 und Stellungnahme des Bürgermeisters und des Leiters der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person 6. Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH, Freigabe der Auszahlung des Finanzierungsbeitrages für 2016 7. Alpin Sport Zentrale a) Kauf- und Schenkungsvertrag betr. Teilflächen der GST-NR 194/3, .951, 194/1 und 194/3 b) Änderung des Vertrags über den Rückkauf des Areals des Josefsheims (Wiederkaufsrecht) 8. Außerordentliche Revision an den 2016/06/0003-2, Revisionsbeantwortung 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2016 Verwaltungsgerichtshof Zl. Ra 10. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • Nach erfolgter Ausschreibung wird die Vereinbarung über die Verpachtung des Kiosks beim Alpenbad in der kommenden Woche in der Beiratssitzung der Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH behandelt werden. • In der gestrigen Standessitzung wurde u.a. das Projekt familienfreundliches Montafon präsentiert. Dabei standen vor allem drei Unterprojekte zur Behandlung: Gesundes Aufwachsen im Montafon, Spiel- und Freiraumkonzept Vorderes Montafon und ganztägige Kinder- und Schülerbetreuung. Am 26.04.2016 findet das Spielraumcamp in Schruns statt, eine gesonderte Einladung folgt noch. 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • In der nächsten Gemeindevorstandssitzung wird die Einrichtung eines Ganztagskindergartens in Schruns behandelt werden. Seite 4 von 12 • Bei der Ortsfeuerwehr Schruns hat in der letzten Jahreshauptversammlung ein Kommandowechsel stattgefunden. Der langjährige Kommandant Martin Ganahl verabschiedete sich, und es wurde Lukas Beck zum neuen Kommandanten gewählt. • Seitens des Gemeindevorstandes wurde im Hinblick auf eine Umstellung auf LED die Ausarbeitung eines Beleuchtungskonzeptes für das Ortszentrum in Auftrag gegeben. Betraut wurde damit die Fa. Dieter Bartenbach, prozessorientierte Lichtberatung, Innsbruck, die bereits eine Bestandsaufnahme gemacht und Vorschläge unterbreitet hat. • Der Kommunikations(Blättle)Ausschuss hat die Vorbereitung für ein neues Layout in die Wege geleitet. • Die Schienenschmieranlage im Bereich Heller wurde bereits installiert, die Geschwindigkeitsreduktion hat allerdings noch nicht in der gewünschten Form stattgefunden. Heller Herbert hat angefragt, ob er die E-Mail-Adressen aller Gemeindevertreter(Innen) bekommen könnte, um sie direkt mit seinen Aussendungen beteilen zu können. Es wird einhellig für zweckmäßiger erachtet, dass Herbert Heller die Mitteilungen an die Gemeindeverwaltung übermittelt und diese von dort an die jeweiligen Mandatare weitergeleitet werden. • Am 30.03.2016 findet die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Zentrumsprojekt, in der u.a. die Sanierungs- und Neubaukosten für das Haus des Gastes präsentiert werden, statt. • Beim Stand Montafon hat eine Informationsveranstaltung zum Thema RinderTBC in Vorarlberg stattgefunden, in der diese Problematik auch aus tiermedizinischer Sicht beleuchtet wurde. Weitere Informationsveranstaltungen in anderen Gemeinden mit der Jägerschaft und der Veterinärmedizinerin Dr. Annette Nigsch werden folgen. Leider ist unlängst auch in Schruns ein Verdachtsfall aufgetreten. • Aufgrund Austritts einer Mitarbeiterin in der Gemeindekasse ist die Stelle einer Karenzvertretung neu ausgeschrieben worden. • Als Termin für die bereits seit Längerem angekündigte Klausur der Gemeindevertretung bietet sich der 15./16.04. oder der 22./23.04.2016 an. Bitte um Rückmeldung, welcher Termin besser passen würde. 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 2. Seite 5 von 12 Neuwahl eines Mitglieds des Gemeindevorstandes aufgrund Amtsverzichts von GR Heike Ladurner-Strolz (§ 58 Abs. 3 iVm § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz) GR Heike Ladurner-Strolz hat vor rd. 2 Wochen dem Bürgermeister die schriftliche Verzichtserklärung betreffend die Ausübung ihres Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes übergeben. Sie gibt einen Rückblick auf die Zeit als Mitglied des Gemeindevorstandes sowie als Vizebürgermeisterin und begründet ihren Rückzug im Wesentlichen damit, dass sie lange und gerne für die Bereiche Schule, Soziales und Familie zuständig war, angesichts dessen, dass ihre Kinder nunmehr erwachsen sind, jedoch nicht mehr so viele direkte persönliche Berührungspunkte gegeben sind. Dies war ihr bereits vor der letzten Wahl bewusst, allerdings wollte sie noch eine Person, die ihre Nachfolge antritt, in diese Thematik einführen, was in der Person von Marion Wachter bestens gelungen sei. Wichtig ist es ihr auch, dass wieder eine Frau Mitglied des Gemeindevorstandes wird. Marion habe sich insbesondere auch den Themen Flüchtlinge und Soziales angenommen und möchte diese im Gemeindevorstand vertreten. Sie blicke auf eine interessante Aufgabe, geprägt durch ein konstruktives Miteinander, zurück und dankt ihren VorstandskollegenInnen für die schöne Zeit. Der Bürgermeister und der Vizebürgermeister geben diesen Dank zurück, die Zusammenarbeit funktionierte bestens, und es hat sich sehr bewährt, eine Frau mit dabei zu haben. Auch Martin Borger schließt sich den Dankesworten an und glaubt, dass die Lücke, die sie hinterlässt, insbesondere in Tourismusangelegenheiten, schwer zu schließen sein wird. Gleichzeitig bezeichnet er es als Glücksfall, mit Marion Wachter eine engangierte Nachfolgerin gefunden zu haben. In weiterer Diskussion wird kurz die Situation, dass der Bürgermeister selbst nicht Mitglied des Gemeindevorstandes ist, angesprochen. Auch auf die Tatsache, dass im Ausschuss Wirtschaft und Tourismus nurmehr Gemeindevorstandsmitglieder, die der Fraktion Metnand för Schru angehören, als touristisches Sprachrohr vertreten sind, wird verwiesen. Von mehreren Seiten wird jedoch bescheinigt, dass sich Marion Wachter bereits in verschiedenen Bereichen sehr engagiert gezeigt hat. Die Fraktion Team Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie hat für die nachzubesetzende Stelle im Gemeindevorstand folgenden schriftlichen Vorschlag gemäß den Vorschriften des § 56 Abs. 2 GG. erstattet: • Marion Wachter Der Vorsitzende lässt über diesen Wahlvorschlag mit Stimmzetteln abstimmen. Entsprechend dem vorschriftsmäßig eingebrachten Vorschlag der Fraktion Team Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie wird in schriftlicher Abstimmung folgendes Mitglied der Gemeindevertretung als Mitglieder des Gemeindevorstandes gewählt: 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Marion Wachter abgegebene Stimmen 24 ungültige Stimmen 2 gültige Stimmen 22 Seite 6 von 12 Der Vorsitzende stellt fest, dass die nominierte Person Frau Marion Wachter mit der erforderlichen Mehrheit der gültigen Stimmen als Mitglied des Gemeindevorstandes gewählt ist. Marion Wachter bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und erklärt, die Wahl anzunehmen. Martin Borger stellt an den Gemeindevorstand eine Anfrage gem. § 38 Abs. 4 GG bezüglich dessen Ressortverteilung und übergibt dem Vorsitzenden den schriftlich ausformulierten Anfragetext. Zu 3. Entsendung eines(r) Gemeindevertreters(in) oder EM in Organe von Gemeindeverbänden und eines(r) Vertreters(in) der Gemeinde in Organe sonstiger juristischer Personen aufgrund Amtsverzichts von GR Heike Ladurner-Strolz gemäß § 50 Abs. 1 lit. b Z 9 Gemeindegesetz: Anstelle von Heike Ladurner-Strolz wird Marion Wachter (stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen) als Mitglied in die nachstehend angeführten Organe von Gemeindeverbänden gewählt bzw. als Vertreterin der Gemeinde in Organe sonstiger juristischer Personen delegiert: a) b) c) d) e) f) Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH – Generalversammlung Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG – Generalversammlung (Vertreter der Gemeinde als Kommanditistin) Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG – Beirat Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ - Verbandsversammlung Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH - Generalversammlung Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH - Beirat Zu 4. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns (Reg.Nr. 031-2/122015) Gerda Flatz hat um Umwidmung der GST-NR .392/3, .840 und 1431, die sich im Schrunser Feld befinden, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet angesucht. 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen. Norbert Haumer, Obmann des Ausschusses „Bau- und Raumordnung, Wohnen“ informiert über die Ergebnisse der dortigen Beratung – das Ansuchen wurde eindeutig ablehnend beurteilt - und verweist auf das Räumliche Entwicklungskonzept (REK 2002), das eine Freihaltung des Schrunser Feldes unterhalb des „Reh“ vorsieht. Es entspricht also den Grundsätzen der Schrunser Raumplanung, den dortigen Bereich von einer weiteren Bebauung freizuhalten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit sogar geprüft, das Schrunser Feld von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Freifläche Freihaltegebiet umzuwidmen, um diese grundsätzliche Vorgabe entsprechend zu manifestieren. Auch im stattgefundenen Planungsgespräch mit der Antragstellerin wurde auf diesen Umstand hingewiesen, und es wurden ihr gegenüber die maßgeblichen Erwägungen dargelegt. Seite 7 von 12 In der stattfindenden Diskussion wird Verständnis für die Antragstellerin, die zwei Bauplätze für ihre Kinder sichern möchte, aufgebracht. Auch angesichts der bestehenden Umgebungsbebauung ist es nicht einfach zu erklären, warum die Voraussetzungen für eine Umwidmung in diesem speziellen Fall nicht vorliegen. Die Freihaltung des Schrunser Feldes wurde bereits bei Erlassung des Flächenwidmungsplanes in den 1970er Jahren vorgegeben. Eine Umwidmung würde eine besondere Präjudizwirkung entfalten, und es müsste mit einer Reihe von anderen Umwidmungsansuchen gerechnet werden. Ein Verweis auf ähnliche Beispiele in der Vergangenheit zeigt, wie schwierig es oft ist, den vorgegebenen Weg beizubehalten. Dies ist nur möglich, wenn man konsequent an der bisherigen Praxis festhält, und es wird an die politische Verantwortung appelliert. Angesichts dieser Überlegungen spielt die Zufahrtssituation nur eine untergeordnete Rolle, sodass hierauf nicht weiter eingegangen wird. Bei anderen in den letzten Jahren behandelten Umwidmungen sowie sonst raumplanerisch relevanten Maßnahmen, auch bei solchen von Bauträgern, stellt sich die Situation völlig anders dar, auch was die Erteilung einer Ausnahme bezüglich Baunutzung oder Geschosszahl betrifft. Diese Grundstücke sind im REK als Bauland vorgesehen. Würde jedoch im verfahrensgegenständlichen Fall eine Umwidmung ins Auge gefasst werden, müsste zuerst das REK abgeändert werden. Da man sich bisher zu einer Freihaltung des Schrunser Feldes bekannt hat, ist eine solche Überlegung jedoch mehr theoretischer Natur. Es ergeht das allgemeine Ersuchen an die Mandatare, sich das REK, das Grundlage für solche Entscheidungen ist, nochmals eingehend anzuschauen. Es wird dieses an alle in digitaler Form übermittelt und könnte auch im Rahmen der Klausur der Gemeindevertretung nochmals vorgestellt werden. Festgestellt wird, dass sowohl die Flächenwidmung als auch verschiedene andere mit dem Raumplanungsgesetz zusammenhängende Angelegenheiten zum Teil tiefgreifende Eingriffe in Eigentumsrechte zum Inhalt haben, wenngleich die gesetzlichen Grundlagen in Vorarlberg noch nicht so rigide wie in manch anderen Bundesländern sind. Gewisse Beschränkungen sind jedoch notwendig, und es kann nicht sein, dass jeder mit seinem Grund und Boden tun und lassen darf, was er will. 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Es muss auch jedem hier bewusst sein, dass die Gemeindevertretung in diesen Angelegenheiten hoheitliche Funktionen ausübt und Entscheidungen nach rein sachlichen Kriterien zu treffen sind. Auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Seite 8 von 12 Reg.Nr. 031-2/12-2015: Das Ansuchen von Gerda Flatz auf Umwidmung der GSTNR .392/3, .840 und 1431 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/12-2015/1 wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ewald Hofmann) abgelehnt. Martin Borger ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. Zu 5. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2014 und Stellungnahme des Bürgermeisters und des Leiters der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person Der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2014 ist allen Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zeitgerecht zugegangen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Obmann Siegfried Marent und den weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die geleistete Arbeit und die konstruktiven Hinweise und Anregungen. Siegfried Marent hofft, dass der Prüfbericht bewirkt, dass über das eine oder andere nachgedacht wird. Die Bauverwaltung Montafon wird derzeit seitens des Landesrechnungshofs geprüft, weshalb er hierauf im Moment nicht weiter eingehen möchte. Wie im Bericht ebenfalls angeführt, bereitet das Gästemeldewesen derzeit etwas Probleme. Er nimmt die vom Vorsitzenden dazu in seiner Stellungnahme gemachte Äußerung Kenntnis, hält diese jedoch etwas zu knapp gehalten. Er ist sich bewusst, dass hier mehrere Umstände zusammengekommen sind. Es ist jedoch wichtig, dass für eine entsprechende personelle Ausstattung gesorgt wird. Als weitere Punkte spricht er die Auflassung des Fußwegerechtes hinter dem „alten Adler“ sowie die Grundbeistellung für das Projekt Hotel und Indoor-Badeanlage beim Alpenbad an. Was letztere anbetrifft, wird das ursprüngliche Projekt für die Gemeinden nicht machbar sein, und er erinnert daran, dass er bereits seinerzeit in der gemeinsamen Sitzung in Tschagguns - als einziger - dagegen gestimmt hat. In weiterer Diskussion geht es um die aufwändige Arbeit des Prüfungsausschusses sowie angebliche Ungereimtheiten bei der Sitzungseinladung. Franz Bitschnau hat es übernommen, das Naturwärmeheizwerk, an dem die Gemeinde mit 20 % beteiligt ist, zu prüfen. In seinen Ausführungen nimmt er auf die Preisgestaltung Bezug und vertritt die Ansicht, dass angesichts des günstigen Ölpreises der Stand Montafon auch den Holzpreis etwas günstiger gestalten sollte. Jedenfalls aber sollten die Abnehmer wissen, warum das Preisniveau derzeit so hoch 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ist. Der Vorsitzende hält fest, dass der Stand Montafon einen marktkonformen Preis verlangt, was betriebswirtschaftlich auch notwendig ist. Zudem ist das Preismodell mit den Abnehmern so vereinbart worden, und es müsste eine Änderung mit allen Abnehmern vereinbart werden. Sodann dankt er nochmals dem Ausschuss für die geleistete Arbeit und die wertvollen Hinweise. Seite 9 von 12 Der vom Prüfungsausschuss erstellte Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2014 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Zu 6. Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH, Freigabe der Auszahlung des Finanzierungsbeitrages für 2016 Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung versendeten Unterlagen, insbesondere auf das in der Gesellschafterversammlung beschlossene Budget. Wie überall, sind auch hier mögliche Kosteneinsparungen zu prüfen. Die Anregung, eine Sitzung des Ausschusses Finanzen zum Thema Sommerprogramm im Aktivpark und Art der Führung des Restaurants einzuberufen, wird aufgenommen. Angesprochen werden auch die Pachtzahlungen für die Sportplätze und den Erlebnispark, die recht hoch erscheinen. Die Anstellung eines Geschäftsführers zur professionelleren Vermarktung der Sportanlagen wird zu prüfen sein, wobei die Bezahlung jedenfalls erfolgsabhängig erfolgen müsste. Da sowohl die Fußballplätze, als auch im Winter der Eislaufplatz voll ausgelastet sind, ist zu hinterfragen, ob die für einen Geschäftsführer aufzubringenden Kosten dafür stehen. Die Auszahlung des Finanzierungsbeitrages für 2016 an die Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH in Höhe von insgesamt € 324.350, 00 wird einstimmig genehmigt. Zu 7. Alpin Sport Zentrale a) Kauf- und Schenkungsvertrag betr. Teilflächen der GST-NR 194/3, .951, 194/1 und 194/3 Der Vorsitzende erläutert kurz die Vorgeschichte, und zwar die bereits im Kaufvertrag zwischen der Projektentwicklungsgesellschaft mbH und der Gemeinde vom 13.02.2014 ausbedungene kostenlose Rückübereignung einer Teilfläche aus GSTNR 194/1 an die Gemeinde. Dieses Teilstück verfügt zwar derzeit noch über keine verkehrsmäßige Anbindung, es ist jedoch im Masterplan eine Erschließungsspanne 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zu den dahinterliegenden Grundstücken vorgesehen, weshalb es dennoch Sinn macht, dieses bereits jetzt ins Eigentum übertragen zu bekommen. Auch bei allfälliger Realisierung einer Tiefgarage könnte diese Fläche für eine unterirdische Verbindung (Zufahrt) zur Tiefgarage Löwen von Vorteil sein. Bezüglich des fehlenden Abschnitts haben bereits im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung für das Kirchendach Gespräche mit dem Pfarrkirchenrat – das vordere Grundstück steht im Eigentum der Pfarre - stattgefunden. Sollte es für keinen dieser Zwecke Verwendung finden, wäre immer noch eine Veräußerung an einen Nachbarn vorstellbar. Weiters wurde seinerzeit vereinbart, dass die Gemeinde bzw. die GIG über Verlangen einen Grundstreifen im Bereich der Zufahrt zur Leichenhalle östlich des Josefsheimareals um den Betrag von € 400, 00 pro Quadratmeter an Silvretta Montafon abzutreten hat. Seite 10 von 12 Der Abschluss des Kauf- und Schenkungsvertrags betr. Teilflächen der GST-NR 194/3, .951, 194/1 und 194/3 nach Maßgabe der vorliegenden Vertragsurkunde wird einstimmig genehmigt. b) Änderung des Vertrags über den Rückkauf des Areals des Josefsheims (Wiederkaufsrecht) Was das ebenfalls im Vertrag vom 13.02.2014 ausbedungene Wiederkaufsrecht anbetrifft, das angesichts der geplanten Errichtung der Verwaltungszentrale (Alpin Sport Zentrale) modifiziert werden soll, liegen bereits mehrere Vertragsentwürfe vor. Der Vorsitzende informiert nochmals über die genaueren Hintergründe dieser Vereinbarung sowie die im Plan dargestellten Bereiche, auf die sich die Vereinbarung bezieht. Mit dem Bau der Alpin Sport Zentrale soll baldmöglichst begonnen werden. Hingegen sollen die Hotelprojekte zeitlich etwas zurückgestellt werden, weshalb diesbezüglich um eine Fristerstreckung um rd. 2 Jahre ersucht wurde. Unbestritten ist, dass Verträge einzuhalten sind. Allerdings sollte man bei Änderungswünschen des Partners diesem nach Möglichkeit auch etwas entgegenkommen. Dass die Verhandlungsergebnisse teilweise von den von der Gemeindevertretung bereits beschlossenen Vorgaben abweichen, wird nicht in Abrede gestellt, in der stattfindenden Beratung wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Alpin Sport Zentrale auch im Interesse der Gemeinde liegt und, damit das Wiederkaufsrecht nicht ausgelöst wird, nunmehr sogar ein Baubeginn und nicht nur die Einreichung des Bauvorhabens vorausgesetzt wird, womit man in gewisser Weise an Sicherheit gewonnen hat. Zum Teil unterschiedliche Meinungen bestehen hinsichtlich der Aliquotierung des Wiederkaufspreises auf die Fläche der (neuvermossenen) Grundstücke und/oder Grundstücksteile) unter Punkt 3. 2. Absatz. Letztendlich, so der Vorsitzende, sollte einem Verhandlungspartner immer ein gewisses Vertrauen entgegengebracht werden. Dass durch diese Bebauungsmöglichkeit eine enorme Wertsteigerung verbunden ist, von der die Gemeinde durch eine Ausgleichszahlung 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at (deren Höhe gegebenenfalls durch einen Sachverständigen zu ermitteln wäre) ebenfalls profitieren sollte, und diesbezüglich Nachverhandlungen anzustellen wären, stellt mehr oder weniger eine Einzelmeinung dar. Von anderer Seite wird darauf hingewiesen, dass dann, wenn die Alpin Sport Zentrale wider Erwarten doch nicht gebaut wird, auch die Gemeinde die Möglichkeit hat, diese als Filetstück bezeichnete Teilfläche um den vereinbarten Preis zurückzukaufen. Wenn hingegen die Verwaltungszentrale gebaut und Schruns zum Hauptstandort wird, stehen die Chancen für Hotelneubauten gut. Abschließend wird vermerkt, dass die Gemeindevertretung früher einmal sogar so weit gegangen ist, im Rahmen der Genussrechtsvereinbarung das Josefsheim kostenlos an Silvretta Montafon zu übertragen. Seite 11 von 12 Der Abschluss eines Vertrages betreffend die Änderung bzw. Ergänzung des zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Josefsheim Projektentwicklungsgesellschaft mbH, 6791 St. Gallenkirch, abgeschlossenen Kaufvertrags vom 13.02.2014 nach Maßgabe der mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Mandataren übermittelten Vertragsurkunde „Entwurf/vom 11.03.2016“ wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) genehmigt. Zu 8. Außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof Zl. Ra 2016/06/0003-2, Revisionsbeantwortung Der Antrag des Vorsitzenden auf Rückverweisung zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in öffentlicher Sitzung wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Der Vorsitzende erläutert den bisherigen Verfahrensverlauf, und verweist auf den vor einem Jahr gefassten Beschluss der Gemeindevertretung und auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen. Seitens der Gemeindevertretung als belangter Behörde wird die Einbringung einer Revisionsbeantwortung zur außerordentlichen Revision gemäß verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29.01.2016, Zl. Ra 2016/06/0003-2, nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs einstimmig genehmigt. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2016 Die Verhandlungsschrift über die 10. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2016 wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) genehmigt. 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 12 von 12 Zu 10. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich Franz Oliva über den Stand der Dinge in Sachen Ausbau/Erweiterung der Reha-Klinik. Über Anfrage von Martin Borger gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Einladung des Landeshauptmanns zur Danke-Veranstaltung für ehrenamtliche Tätigkeiten demnächst versendet werden wird. Die Gemeindeverwaltung Bartholomäberg hat eine Außenstelle in Gantschier eröffnet. Von Seiten des Marktgemeindeamtes Schruns ist keine solche Außenstelle geplant. Der Untermietvertrag mit dem Stand Montafon betreffend die Räumlichkeiten der Musikschule im Haus Montafon ist noch nicht unterzeichnet worden. Bezüglich der Anbringung eines Geländers am Litzdamm sowie der hinkünftigen Nutzung der Schreinerei Bauer ist dem Vorsitzenden nichts Neues bekannt. Die Verhandlungsschriften über die Sitzungen des Gemeindevorstandes werden an alle Fraktionsobleute versendet. Über Anfrage informiert der Vorsitzende, dass der Optionsvertrag betreffend das Kurhotel derzeit noch beim Notar liegt. Die Errichtung eines Fitness Centers in der Außerlitzstraße ist derzeit offensichtlich nicht mehr aktuell. Über Anfrage bestätigt der Vorsitzende, dass die Haltung der Marktgemeinde Schruns zur geplanten Bahnverlängerung klar deponiert worden ist und der Bahnhof in Schruns erhalten bleiben muss. Der Neubau eines Kreisverkehrs in Bludenz/Bürs hat keine Auswirkungen auf die Verkehrssituation im Bereich der Zufahrt ins Montafon. Ende der Sitzung: 23.50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 11. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.03.2016