19690730_GVE032

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:39
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1969-07-30
Erscheinungsdatum 1969-07-30
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, den 31. Juli 1969 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 30. Juli 1969 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 32. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Eugen ISELE als Vorsitzender, die Gemeinderäte Josef HÜTTER, Franz Josef JUEN, Edmund GANAHL, Josef FRITZ und Franz DURIG, sowie die Gemeindevertreter Jakob SCHREIBER9 Georg BRUGGER, Lothar JENNY, Harald WEKERLE, Robert VONIER, Ludwig KIEBER, die Ersatzmänner Kurt WALSER und Eugen VONIER für die ÖVP; die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Ernst FRITZ, Herbert MÜHLBACHER, Arnold BITSCHNAU und Doz. Dr. Edwin ALBRICH für die Ortspartei; die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Manfred KONZETT, Josef NELS, Werner TSCHANN, und Otto HUTER für die FPÖ; und die Gemeindevertreter Werner BITSCHNAU und Josef FILIPPI für die SPÖ. Gde.Kassier Karl FENKART und Gde.Bautechniker Kurt KRALLER Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG«, entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Vizebürgermeister Karl SCHMIDT, die Gemeinde Vertreter Ludwig ERHART, Christian GANTNER, Dipl. Ing. Karl Ludwig JÄGER und Rudolf BAUER, A) Erledigte BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Wagenweg; Ablöseforderungen dar Anrainer; (Antrag des Finanz- u. Bauausschusses) 2) Schwimmbadneubau Tschagguns; Bürgschaftsübernahme 3) H. u. R. GMEINER, Kunstgewerbe, Schruns, Außerlitzstraße; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.5.1969 Über die Versagung der Aufstellung eines Schaukastens am Hermann-Sander-Weg 4) Konzessionsansuchen - Lokalbedarf Gast- u. Schankgewerbe in der Betriebsform einer Pension (Vollkonzession beschränkt auf hauseigene Beherbergungsgäste) für Kurt HEINGÄRTNER, Nüziders, Muttersberg; Stellungnahme -25) Architekt Dipl. Ing. Rudolf JÄGER, Schruns, namens der Konsumgenossenschaft Schruns; Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der LBO um Errichtung eines 3. Obergeschosses 6) Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten: a) Konsumgenossenschaft Schruns, Kirchplatz 28 unter Terrain: gegenüber Gp 23/1 (Walser HNr. 502) von gegenüber Gp 8/1 (Stemer HNr. 786) von gegenüber Gp 3145 (Stand Montafon) von gegenüber Gp 13 (Stand Montafon) von gegenüber Gp 167 (Stand Montafon) von gegenüber Gp 15 (Stand Montafon) von gegenüber Gp 17 (Stand Montafon) von 9.00 7.50 7.50 8.50 7.75 7.50 7.75 m m m m m m m auf auf auf auf auf auf auf 0, 20 0.00 0.00 1.20 0.00 4.00 0.00 m m m m m m m über Terrain: gegenüber Gp 23/1 gegenüber Gp 8 gegenüber Gp 3145 gegenüber Gp 167 gegenüber Gp 15 gegenüber Gp 17 (Walser HNr. 502) (Stemer HNr. 786) (Stand Montafon) (Stand Montafon) (Stand Montafon) (Liechtensteiner) von von von von von von 9.50 7.25 7.25 9.50 9.50 6.75 m m m m m m auf auf auf auf auf auf 6.40 4.60 6.50 5.50 3.40 4.00 m m m m m m b) Kurt STEMER und Peter EGGER, Schruns unter Terrain gegenüber Gp 6/1 (Neyer HNr. 647) gegenüber Gp 8/2 (Neyer HNr. 647) gegenüber Gp 10 (Rieder HNr. 23) gegenüber Gp 11 (Marktgemeinde) gegenüber Gp 12 (Marktgemeinde) gegenüber Gp 3145 (Stand Montafon) gegenüber Gp 13 (Stand Montafon) gegenüber Gp 23/3 (Konsum Schruns) gegenüber Gp 23/1 (Walser HNr. 502) von von von von von von von von von 7.50 8.75 8.75 8.75 8.75 8.75 8.75 8.75 8.75 m m m m m m m m m auf auf auf auf auf auf auf auf auf 0.20 0.20 4.80 0.20 0.20 0.00 1.50 0.00 0.20 m m m m m m m m m c) Ing. Wilhelm LUH, Schruns 683, gegenüber Gp. 1037 (Franz u. Christian THÖNY) von 4, 00 m auf 0, 00 m; d) Anton NETZER, Schruns 188, gegenüber der neuzubildenden Wegparzelle von 4, 00 auf 0, 00 m 7) Einstellung eines Gemeindepolizisten Als Dringlichkeitsantrag: 8) Erhöhung der Verpflegssätze im Altersheim B) BERICHTE Zu 1) Der Gemeindevertretung wird das Protokoll über den Punkt 1 der TO. Der Bau- und Finanzausschußsitzung vom 23. Juli 1969 zur Kenntnis gebracht. -3Dazu stellt GV Josef Nels die Anfrage, ob der vorgesehene Ausbau dem Teilregulierungsplan entspricht und ob die Möglichkeit besteht, den Wagenweg auf 6.00 m Straßenbreite auszubauen. Diese Fragen werden von GV. Georg BRUGGER dahingehend beantwortet, daß, seiner Ansicht nach, eine Straßenbreite von 5.5o m zu schmal ist. Er glaubt, daß sich der Wagenweg nach dem Ausbau, begünstigt durch die kürzere Anfahrt über die Umfahrungsstraße, zu einem Hauptzubringer nach Schruns entwickelt. Man könne jedoch bei einer eventuellen späteren Verbreiterung des Wagenweges nach rechts - das ist talauswärts - ausweichen. Auf die weitere Frage des GV, Josef NELS, ob man nicht wenigstens den unteren Teil des Wagenweges auf 6, 00 m Straßenbreite hätte ausbauen können, weist der Bürgermeister auf die ohnehin schon schwierigen Ablöseverhandlungen hin. Verneint wird auch die Anfrage des GV Josef NELS, ob die VIW gegen den 6.00 - Ausbau in dem ihnen gehörigen Bereich waren. Eine Verbreiterung auf VXW-Grund war wegen des Vorhandensein eines 220-kV Gittermasten an dieser Stelle nicht möglich. GR. Josef FRITZ fordert die Anwesenden auf, sich in keine weiteren Debatten über die Breite des Wagenweges einzulassen. Er betont, daß die Verhandlungskommission das Bestmögliche erreicht habe. Künftighin sollten bei der Erteilung von Baugenehmigungen Auflagen für den Straßenbau gemacht werden. GV. Werner BITSCHNAU weist in diesem Zusammenhang auf das Problem der Zufahrt zu den neuerbauten Wohnhäusern der Vorarlberger gemeinnützigen Wohn- u. Siedlungsgesellschaft an der Umfahrungsstraße hin und fordert den Bürgermeister auf, die notwendigen Verhandlungen einzuleiten. Der Antrag des Bau- u. Finanzausschusses vom 23. Juli 1969, dem vorliegenden Bericht über die Grundablöseverhandlungen zuzustimmen, wird mit 22 Ja-Stimmen, gegen die Stimmen der GV. Josef NELS und Ludwig KIEBER, beschlossen. Hingegen wird der Antrag des Bau- u. Finanzausschusses vom 23. Juli 1969, die Finanzierung des Bauvorhabens Wagenweg in der Weise vorzunehmen, daß 1 Mio Schilling aus dem Budget 1969 erbracht und die noch erforderlichen Beträge im Voranschlag 197o vorgesehen werden sollen, einstimmig angenommen. 2) referiert eingangs der GV. Ernst FRITZ über die am vergangenen Donnerstag in Tschagguns erfolgte Besprechung mit Vizebürgermeister Eduard BITSCHNAU und Gemeindesekretär Otto BITSCHNAU. Von der Marktgemeinde Schruns haben an dieser Besprechung der Bürgermeister und er (GV, FRITZ) teilgenommen. Bei dieser Unterredung wurde der Rechtsanspruch der Gemeinde Tschagguns gegenüber der Marktgemeinde Schruns hervorgehoben und anerkannt. Es wurde jedoch von den Schrunser Teilnehmern an diesem Gespräch auf die, durch den Beschluß vom 28. Mai 1969 entstandene Uneinigkeit unter der Schrunser Bevölkerung hingewiesen. Die Gemeinde Tschagguns hat nun am vergangenem Donnerstag in der Gemeindevertretersitzung einen neuen Vertragsentwurf erarbeitet, -4- der anschließend zur Kenntnis gebracht werden soll. Die Gemeinde Tschagguns ist über die Verzögerung äußerst ungehalten und betont, daß dies ihr letztes Angebot sei, wenn sie von dem ihr zustehenden Recht nicht Gebrauch machen will. Der Bürgermeister verliest hierauf das Schreiben der Gemeinde Tschagguns vom 26. Juli 1969 vollinhaltlich. Zu diesem Schreiben wirft GR. Edmund GANAHL die Frage auf, welche Einsparungen durchgeführt wurden. Die Baukostensumme beträgt jetzt nur mehr 6.9 Mio Schilling. Der als Zuhörer anwesende Planer des Schwimmbadprojektes, Architekt Ing. Rudolf JÄGER erklärt diesen Umstand wie folgt: Von den veranschlagten Gesamtbaukosten im Betrage von 7, 2 Mio Schilling können durch eine Ausschreibung des Bauvorhabens erfahrungsgemäß 8 - 10% der Gesamtbaukosten eingespart werden. Weiters führt er aus, das in der Gesamtbaukostensumme von 6, 9 Mio Schilling das Schwimmbad und ca. 3000 m2 Parkplätze, nicht aber die Brücke über die Ill, die Unterführung der Umfahrungsstraße und die Parkplätze auf Schrunser Gebiet enthalten sind. Hinsichtlich des Brückenbaues erklärt der Vorsitzende, es hätte wenig Sinn eine Notbrücke zum Preis von S 100.000, - zu erstellen. Diese Brücke würde nach den Fertigstellungsarbeiten am Schwimmbad wieder abgerissen werden. Eine Anfrage an Architekt Ing. Rudi JÄGER ergibt, daß sich die Kosten für eine zweispurige Brücke über die Ill samt Fußgeherstreifen, Straßenbelag und Geländer auf ca. 1/2 Mio Schilling beziffern würde. GV. Ernst FRITZ weist darauf hin, daß diese neue Brücke ein weiters Bindeglied zwischen den Gemeinden Tschagguns und Schruns sein wird. Die nächste Brücke befindet sich beim Gasthof Rhätikon. Dieser Übergang dient nicht nur dem Schwimmbad, sondern wird auch eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Belebung in Schruns haben. Er selbst habe sich über den großzügigen Vorschlag der Gemeinde Tschagguns gewundert. Es sind zwar in diesem Vertrag noch einige Schönheitsfehler enthalten, doch stellen diese keine unzumutbaren Bedingungen dar. Eines ist allerdings klar, eine Zustimmung zu diesem Vertrag ist kein Wahlschlager. Auf eine Zwischenfrage des GR, Franz DURIG antwortet GV. Bmst FRITZ, daß die Frage des Verhältnisses der Finanzierung mit ERP-Krediten aus dem vorliegenden Vertragsentwurf nicht hervorgehe. Er (FRITZ) würde einer Regelung in der Weise zustimmen, wonach die beiden Gemeinden in der bisher gehandhabten Art die Bürgschaft für den durch den Verkehrsverein aufzunehmenden ERP - u, Hypothekenbankkredit übernehmen. GR. Franz DURIG erklärt, daß gegen den 50 : 50 Beschluß des Jahres 1965 bis 1968 kein Einspruch geltend gemacht wurde. -5Auch der Beschluß vom Oktober des Vorjahres wurde nicht angefochten. Erst gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 28, Mai 1969 opponierte das Aktionskomitee. Die große Unterschriftenzahl sei nur auf falsche Aufklärung seitens des Aktionskomitees zustandegekommen. Durig hält den vorliegenden Tschaggunser Vorschlag für die schlechtere Lösung. GV. Harald WEKERLE weist in den nachfolgenden Ausführungen darauf hin, daß der Vorschlag der Gemeinde Tschagguns, welcher nun zur Diskussion steht, wesentliche Teile des Beschlusses der Schrunser Gemeindevertretung vom 22.10.1968 enthält. Jedoch sei er mit einigen Vertragspunkten nicht ganz einverstanden. So wäre vorerst die 50 : 50 Beteiligung an der Illbrücke zu erwähnen. Tschagguns hat die größeren Vorteile an diesem Bauwerk, da sich die Grundablöseverhandlungen über eine Zufahrt zum Schwimmbad von der Zelfenstraße äußerst schwierig gestalten. Weiters solle eine 1/3 : 2/3 Vereinbarung für den Katastrophenfall getroffen werden. Sodann würde er anregen, daß die Gäste und Bewohner Tschagguns nur das in Schruns zur Ausführung kommende Hallenbad, nicht aber das Mehrzweckhaus zu den gleichen Bedingungen wie die Schrunser Gäste und Bewohner benutzen dürften. Was die Frage der Finanzierung, bzw. der Bürgschaftsübernahme anbetrifft, schließe er sich den Ausführungen des GV. Ernst FRITZ an. GV. Josef NELS fordert die Anwesenden auf, gegen den Vorschlag der Gemeinde Tschagguns zu stimmen. Man solle vielmehr eine Betriebsgesellschaft auf der Basis 50 : 50 zur Errichtung des Freischwimmbades gründen. GR. Franz Josef JUEN spricht sich für die Annahme des Vorschlages aus und gibt zu bedenken, daß die Tschaggunser aus diesem Vertragsentwurf kein Mitspracherecht an einem eventuell zur Ausführung kommenden Schrunser Projekt beanspruchen. GV. Ernst FRITZ kommt nochmals auf die Einwendungen des GV. Harald WEKERLE zu sprechen. Er findet diese Einwendungen verständlich, man habe jedoch in der derzeitigen Situation nur die Wahl zwischen dem Vertragsentwurf der Gemeinde Tschagguns und dem am 28.5.1969 von der Schrunser Gemeindevertretung gefaßten Beschluß. GV. Herbert MÜHLBACHER wirft die Frage auf, warum nicht schon nach dem Beschluß vom 28.5.1969 gebaut wurde. Dieser Beschluß sei doch gültig gewesen. GV. Harald WEKERLE meint daß auch der Oktoberbeschluß vom Vorjahr gültig gewesen sei. Auf Wunsch verliest der Bürgermeister das am 15.7.1969 an die Gemeinde Tschaggans gerichtete Schreiben. GV. Josef FILLIPPI stellt den Antrag die Abstimmung schriftlich durchzuführen. GV. Georg BRUGGER sagt, daß ihm nicht alle Vertragspunkte 100% gefallen, daß er sich aber entschlossen habe, dem Vorschlag Tschagguns seine Zustimmungen zu geben. -6- Der Antrag auf Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 28. Mai 1969 und Annahme des Vertragsentwurfes der Gemeinde Tschagguns erhält bei der schriftlichen Abstimmung 12 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen. Es gilt somit der Beschluß der Gemeindevertretung vom 28.5.1969 als bestätigt, während die Annahme des vorliegenden Tschaggunser Vertragsentwurfes abgelehnt wird. GV. Josef NELS und Georg BRUGGER werden einstimmig als Verbindungsmänner zu Gemeinde Tschagguns in Sachen Schwimmbadbau bestellt. Der Vorsitzende verliest nun das Bürgschaftsübernahmeschreiben der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg. Gegen die Stimmen der Gemeindevertreter, bzw. Ersatzmänner Harald WEKERLE, Ludwig KIEBER und Kurt WALSER wird dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme für a) einen ERP-Kredit von 2 Mio Schilling, b) einen Kredit im Betrage von 2 Mio Schilling bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg zur Realisierung des Schwimmbadbaues in Tschagguns, mit 21 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Mit 23 Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (GV. Ludwig KIEBER) wird folgender Antrag des GV. Ernst FRITZ stimmenmehrheitlich angenommen: Die Gemeindevertretung Schruns beschließt den gemeinsamen Schwimmbadbau mit der Gemeinde Tschagguns nach dem Projekt des Architekten Ing. Rudolf JÄGER, Schruns (Gesamtbaukosten 6, 8 Mio Schilling) zu verwirklichen. Gleichzeitig erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand die Vollmacht, die dazu erforderlichen Verträge ausarbeiten zu lassen und ermächtigt ihn weiters, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden, Bauvergaben im vorgezeichneten Kostenrahmen durchzuführen. Dieselbe Regelung gilt für die baulichen Maßnahmen, wie Parkplatz, Unterführung und Illbrücke, jedoch nicht für die in beiden Gemeinden vorgesehenen Zufahrtsstraßen zum Schwimmbad. zu 3) Der Bürgermeister hat mit Bescheid vom 23.5.1969 der Fa. H. u. R. GMEINER, Kunstgewerbe, Schruns, Außerlitzstraße, die Aufstellung eines Schaukastens am Hermann-Sander-Weg untersagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Berufung der Fa. H. u. R. GMEINER. über Antrag des GV. Nels wird einstimmig beschlossen, den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.5.1969 vollinhaltlich zu bestätigen und der Berufung keine Folge zu geben. zu 4) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform einer Pension (Vollkonzession beschränkt auf hauseigene Beherbergungsgäste) für Kurt HEINGÄRTNER, Nüziders, Muttersberg mit dem Standort Schruns-Montjola wird mit 22 Stimmen gegen die Stimmen des GR. Franz Josef JUEN und GV. Josef NELS als gegeben erachtet. -7- zu 5) spricht GV, Ernst FRITZ über die Gründe, welche den Bau eines Geschäftswohnhauses und einer Tiefgarage erfordern. Er weist darauf hin, daß dem Ort Schruns durch das Projekt viele Vorteile erwachsen. So z.B. die Entlastung des Kirchplatzes und des Gässles vom Zubringerverkehr, die Schaffung zusätzlicher Abstellplätze im Ortszentrum, u.s.w. Allerdings, fügt GV. Ernst FRITZ hinzu, sei es ihm nicht gelungen, mit allen Anrainern das Einvernehmen hinsichtlich der Zustimmung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß, bzw. zur Erteilung der notwendigen Bauabstandsnachsichten herzustellen. Die Errichtung eines 3. Obergeschosses sei aber aus wirtschaftlichen und steuertechnischen Gründen notwendig. GR. Edmund GANAHL betont, daß sich die Bauweise Erdgeschoß plus zwei Obergeschosse im inneren Ortsbereich von Schruns nicht mehr weiter halten kann. Zum Beispiel wird in der Schweiz für die höhenmäßige Verbauung ein Zonenplan errichtet. GV. WEKERLE Harald erklärt sich mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß unter der Voraussetzung bereit, daß es für zukünftige Bauprojekte, Erdgeschoß plus drei Obergeschosse keiner Ausnahmegenehmigung mehr bedürfe. Die GV. Ludwig KIEBER und Werner BITSCHNAU schließen sich dieser Ansicht an. Dieses Ansinnen wird von Gde. Bautechniker Kraller unter Hinweis auf die Bestimmungen der LBO. abgewiesen. Hinsichtlich der unter Punkt 6 lit. a und b zu erteilenden Bauabstandsnachsichten regt der Bautechniker an, bestimmte Teilgebiete von Schruns als "geschlossene Verbauung" im Sinne der LBO zu bestimmen. GV.-Ersatzmann Doz. Dr. Edwin ALBRICH bezeichnet das gegenständliche Bauvorhaben als schönstes Projekt, welches in letzter Zeit für Schruns geplant wurde. Er weist auch auf die Vorteile hin, die der Allgemeinheit durch dieses Bauvorhaben erwachsen. An der nun folgenden Abstimmung nehmen GV. Ernst FRITZ als Geschäftsführer und GV* Herbert MÜHLBACHER als AufsichtsratsVorsitzender der Konsumgenossenschaft Schruns nicht teil. Der Antrag, dem vorliegenden Ansuchen um Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergsschosses unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß in Hinkunft ähnlichen Ansuchen, wenn die Voraussetzungen bestehen, die Genehmigung nicht zu versagen ist, wird in schriftlicher Abstimmung mit 21 Ja gegen 1 Nein-Stimme stimmenmehrheitlich beschlossen. zu 6) a) ergibt die schriftliche Abstimmung über den Antrag, die Zustimmung zu den beantragten Bauabstandsnachsichten zu erteilen, ein Resultat von 12 Ja und 9 Nein-Stimmen. Eine abgegebene, ungültige Stimme wird den Nein-Stimmen zugezählt. (Diese Zustimmung bezieht sich auf Bauabstandsnachsichten über Terrain) Dieser Antrag wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stand Montafon beschlossen, a) und b) wird der Erteilung der erforderlichen Bauabstandsnachsichten unter Terrain in schriftlicher Abstimmung mit 15 Ja gegen 7 NeinStimmen zugestimmt. -8- c) wird dem Ing. Wilhelm LUH, Schruns 683, die Bauabstandsnachsicht gegenüber Gp 1037 (Thöny Franz und Christian) von 4, 00 m auf 0, 30 m einstimmig erteilt. d) wird die Entscheidung auf Antrag des GR. JUEN vertagt, um eine Besprechung mit dem Bauabstandswerber, an welcher seitens der Marktgemeinde Schruns die GV. Arnold BITSCHNAU, Werner BITSCHNAU und Georg BRUGGER teilnehmen sollen, herbeizuführen. Zu 7) wird in vertraulicher Beratung der Antrag des Personalausschusses, Wernfried STÜTTLER, Tschagguns 564 als Gemeindepolizist einzustellen, der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister wird ersucht, mit Gend.Rayonsinspektor Emil MUTHER über einen eventuellen Übertritt zur Gemeindepolizei noch einmal zu sprechen. Andernfalls ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister den vom Personalausschuß vorgeschlagenen Bewerber einzustellen. zu 7) Den nicht auf der Tagesordnung gestandenen Punkt über die Erhöhung der Verpflegssätze im Altersheim Schruns um generell S 5, wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Es wird hierauf einstimmig beschlossen, daß die Verpflegssätze im Altersheim Schruns allgemein um S 5, - pro Person und Tag ab 1. August 1969 erhöht werden. BERICHTE: Nach Bericht des Bürgermeisters beträgt der Gästestand in Schruns zur Zeit 2359 Personen. Die kommissionellen Verhandlungen der Agrarbezirksbehörde in Angelegenheit Güterwegbau "Dörfle - Gampiaschg-Schulhaus" wurden heute ohne Einwendungen abgeschlossen. GV. Ernst Fritz berichtet über die Sitzung der Montafoner Bergbahn GesmbH., welcher er als Aufsichtsratsmitglied angehört. Er führt aus, daß der spärliche Ertrag von nur S 27.ooo, welcher die Einnahmenerwartungen bei weitem nicht erfüllte, in erster Linie auf den verregneten Sommer und den schneearmen Winter des Vorjahres zurückzuführen ist. Auch ließen der Pistendienst und die Werbung der Hochjochbahn zu wünschen übrig. Herr Dr. Herbert MAYER soll als Geschäftsführerassistent eingestellt werden. Sein Aufgabengebiet wird primär das Personal- und Werbewesen sein. Eine neuerliche Tarifänderung soll die Seilbahn beim einheimischen und auswärtigen Publikum attraktiver gestalten. Mit der Alpe Vorderkapell wurden wegen eines gastronomischen Betriebes Verhandlungen aufgenommen. Eine Aussprache mit Herrn Landeshauptmann Dr. KESSLER ergab, daß der Landeshauptmann der Errichtung eines Spielkasinos in Schruns ablehnend gegeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight nübersteht. Es besteht jedoch die Aussicht, Über Antrag der Gemeinde, finanzielle Mittel für die Errichtung eines Kultursaales vom Land zu erhalten. Für den Bau des Schwimmbades könnten Finanzierungsmittel des Sportstättenfonds beantragt werden. -9- Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 01.30 Uhr Tag der Verlautbarung: Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Meldeamtsleiter) (Bürgermeister) MARKTGEMEINDEAMT SCHRÜNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, den 31* Juli 1969 NIEDERSCHRIFT die am M i t t w o c h , den 3o„ Juli 1969 abends um 2© „15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 32. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Eugen ISELE als Vorsitzender, die Gemeinderäte Josef HÜTTER, Franz Josef JUEN, Edmund GANAHL, Josef FRITZ und Franz DURIG, sowie die Gemeindevertreter Jakob SCHREIBER9 Georg BRUGGER, Lothar JENNY, Harald WEKERLE, Robert VONIER, Ludwig KIEBER, die Ersatzmänner Kurt WALSER und EugenVONIER für die ÖVP; die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Ernst FRITZ, Herbert MÜHLBACHER, Arnold BITSCHNAU und Doz.Dr«Edwin ALBRICH für die Ortspartei; die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Manfred KONZETT, Josef NELS, Werner TSCHANN, und Otto HUTER für die FPÖ; und die Gemeindevertreter Werner BITSCHNAU und Josef FILXPPI für die SPÖo Gde.Kassier Karl FENKA&T und Gde•Bautechniker Kurt KRALLER Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG«, entsprechend zeitgerecht „ Entschuldigt abwesend: Vizebürgemeister Karl SCHMIDT, die Gemeindevertreter Ludwig ERHART, Christian GANTNER, Dipl.IngoKarl Ludwig JÄGER und Rudolf BAUER, A) Erledigte BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1} Wagenweg; Ablöseforderungen dar Anrainer; (Antrag des Finanz- u* Bauausschusses) 2) Schwimmbadneubau Tschagguns; Bürgschaftsübernahme 3) H0u.Re GMEINER, Kunstgewerbe, Schruns, Außerlitzstraße; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23»5.1969 Über die Versagung der Aufstellung eines Schaukastens am Hermann-Sander-Weg 4) Konzessionsansuchen - Lokalbedarf Gast- u. Schankgewerbe in der Betriebsform einer Pension (Vollkonzeesion beschränkt auf hauseigene Beherbergungsgäste) für Kurt HEINGÄRTNER, Nüziders, Muttersberg? Stellung nähme - a 5) Architekt Dipl„Ing. Rudolf JÄGER, Schruns, namens der Konsum« genossenschaft Schruns; Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der LBO um Errichtung eines 3. Obergeschosses 6) Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten: a) Konsumgenossenschaft Schruns, Kirchplatz 28 unter Terrain: gegenüber Gp 23/1 (Walser HNr.5o2) von 9, oo m auf o»2o m Gp 8/1 (Stemer HNr.786) von 7.5o m auf o.oo m Gp 3145 (Stand Montafon) von 7 .5o m auf o.oo m Gp 13 ( ) von 8 .oo m auf 1. 2om _ II _ Bp 167 ( ) von 7.75 m auf o.oo m Bp 168 ( 5 von 7.5o m auf 4 .oo m _ »1 _ GP 15 ( ) von 7.75 m auf o.oo m über Terrains igenüber Gp 23/1 (Walser HNr«5o2) von 9 .5o m auf 6.4o m „n __ Gp 8/1 (Stemer HNr.786) von 7.25 m auf 4.60 m Gp 3145 (Stand Montafon) von 7.25 m auf 6«5o m — « — Bp 167 ( ) von 9 .5o m auf 5.5o m Gp 15 (Stand Montafon) von 9.5o m auf 3.4o m Gp 17 (Llchtensteiner) von 6.75 m auf 4, 00 m b) Kurt STEMER und Peter EGGER, Schruns unter Terrain: gegenüber Gp 6/1 (Neyer nHNr. 647) von 7.5o m auf o»2o m 8/2 ( " - ) von 8.75 m auf o»2o ro _ u _ Gp Gp lo (Rieder HNr. 23) von 8.75 m auf 4*8o m Gp 11 (Marktgemeinde ) von 8.75 m auf Oc2o m Gp 12 { ) von 5.75 m auf o.2o m Gp 3145 (Stand Montafon) von 5.75 m auf o.oo m Gp 13 ( ) von 5.75 m auf 1.5o m Gp 23/3 (Konsum Schruns) von 8.75 m auf o.oo m Gp 23/1 (Walser HNr.5o2) von 8.75 m auf Oo2o m c) Ing. Wilhelm LÜH, Schruns 683, gegenüber Gp lo37 (Franz u Christian THÖNY) von 40©o m auf o.oo m; d) Anton NETZER, Schruns 188, gegenüber der neuzubildenden Wegparzelle von 4.oo m auf o.oo m 7) Einstellung eines GemeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight indepolizisten mm*wu als Dringlichkeitsantrag: 8) Erhöhung der Verpflegssätze im Altersheim B) BERICHTE zu 1) Der Gemeindevertretung wird das Protokoll über den Punkt 1 der TO. der Bau- u. Finanzausschußsitzung vom 23. Juli 1969 zur Kenntnis gebracht. Dazu stellt GVe Josef Igels die Anfrage, ob der vorgesehene Ausbau dem Teilregulierungsplan entspricht und ob die Möglichkeit besteht, den Wagenweg auf 6.00 m Straßenbreite auszubauen. Diese Fragen werden von GV. Georg BRUGGER dahingehend beantwortet, daß, seiner Ansicht nach, eine Straßenbreite von 5.5o m zu schmal ist« Er glaubt, daß sich der Wagenweg nach dem Ausbau, begünstigt durch die kürzere Anfahrt über die Umfahrungsstraße, zu einem Hauptzubringer nach Schruns entwickelt. Man könne jedoch bei einer eventuellen späteren Verbreiterung des Wagenweges nach rechts - das ist talauswärts - ausweichen. Auf die weitere Frage des GV. Josef NELS, ob man nicht wenigstens den unteren Teil des Wagenweges auf 6»00 m Straßenbreite hätte ausbauen können, weist der Bürgermeister auf die ohnehin schon schwierigen Ablöseverhandlungen hin. Verneint wird auch die Anfrage des GV Josef NELS, ob die VIW gegen den 6, 00 - Ausbau in dem ihnen gehörigen Bereich waren. Eine Verbreiterung auf VIW-Grund war wegen des Vorhandensein eines 22o-kV Gittermasten an dieser Stelle nicht möglich. GR. Josef FRITZ fordertdie Anwesenden auf, sich in keine weiteren Debatten über die Breite des Wagenweges einzulassen. Er betont, daß die Verhandlungskommission das Bestmögliche erreicht habe. Künftighin sollten bei der Erteilung von Baugenehmigungen Auflagen für den Straßenbau gemacht werden. GV. Werner BITSCHNAU weist in diesem Zusammenhang auf das Problem der Zufahrt zu den neuerbauten Wohnhäusern der Vor&rlbergor gemeinnützigen Wohn- u. Siedlungsgesellschaft an der Umfahrungsstraße hin und fordert den Bürgermeister auf, die notwendigen Verhandlungen einzuleiten. Der Antrag des Bau- u. Finanzausschusses vom 23. Juli 19ߧ, dem vorliegenden Bericht über die Grundablöseverhandlungen zuzustimmen, wird mit 22 Ja-Stimmen, gegen die Stimmen der GV. Josef NELS und Ludwig KIEBER, beschlossen. Hingegen wird der Antrag des Bau- u. Finanzausschusses vom 23. Juli 1969, die Finanzierung des Bauvorhabens Wagenweg in der Weise vorzunehmen, daß 1 Mio Schilling aus dem Budget 1969 erbracht und die noch erforderlichen Beträge im Voranschlag 197o vorgesehen werden sollen, einstimmig angenommen, 2) referiert eingangs der GV» Ernst FRITZ über die am vergangenen Donnerstag in Tschagguns erfolgte Besprechung mit Vizebürgermeister Eduard BITSCHNAU und Gemeindesekretär Otto BITSCHNAU. Von der Marktgemeinde Schruns haben an dieser Besprechung der Bürgermeister und er (GV, FRITZ) teilgenommen. Bei dieser Unterredung wurde der Rechtsanspruch der Gemeinde Tschagguns gegenüber der Marktgemeinde Schruns hervorgehoben und anerkannt. Es wurde jedoch von den Schrunser Teilnehmern an diesem Gespräch auf die, durch den Beschluß vom 28. Mai 1969 entstandene Uneinigkeit unter der Schrunser Bevölkerung hingewiesen. Die Gemeinde Tschagguns hat nun am vergangenen Donnerstag in der Gemeindevertreter- Sitzung einen neuen Vertragsentwurf erarbeitet, der anschließend zur Kenntnis gebracht werden soll. Die Gemeinde Tschagguns ist über die Verzögerung äußerst ungehalten und betont, daß dies ihr letztes Angebot sei, wenn sie von dem ihr zustehenden Hecht nicht Gebrauch machen will. Der Bürgemeister verllest hierauf das Schreiben der Gemeinde Tschagguns vom 26« Juli 1969 vollinhaltlich. Zu diesem Schreiben wirft GR. Edmund GANAHL die Frage auf, welche Einsparungen durchgeführt wurden. Die Baukostensumme beträgt jetzt nur mehr 6.9 Mio Schilling. Der als Zuhörer anwesende Planer des Schwimmbadprojektes, Architekt Ing. Rudolf JÄGER erklärt diesen Umstand wiefolgt: Von den veranschlagten Gesamtbaukosten im Betrage von 7, 2 Mio Schilling können durch ©ine Ausschreibung des Bauvorhabens erfahrungsgemäß 8 - lo% der Gesamtbaukosten eingespart werden. Weiters führt er aus, daß in der GesamtbaukoSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight stensumme von 6, 9 Mio Schilling das Schwimmbad und ca. 3ooo m2 Parkplätze, nicht aber die Brücke über die ZU, die Unterführung der Umfahrungsstraße und die Parkplätze auf Schrunser Gebiet enthalten sind. Hinsichtlich des Brückenbaues erklärt der Vorsitzende, es hätte wenig Sinn eine Notbrücke zum Preis von S loo.ooo, zu erstellen. Diese Brücke würde nach den Fertigstellungsarbeiten am Schwimmbad wieder abgerissen werden. Eine Anfrage an Architekt Ing. Rudi JÄGER ergibt, daß sich dl© Kosten für eine zweispurig Brücke über die III samt Fußgeherstreifen, Straßenbelag und Geländer auf ca. 1/2 Mio Schilling beziffern würde. GV„ Ernst FRITZ weist darauf hin, <5aß diese neue Brücke ein weiters Bindeglied zwischen den Gemeinden Tschagguns und Schruns sein wird. Die nächste Brück© befindet sich beim Gasthof Rhätikon. Dieser Ubergang dient nicht nur dem Schwimmbad, sondern wird auch eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Belebung in Schruns haben. Er selbst habe sich über den großzügigen Vorschlag der Gemeinde Tschagguns gewundert. Es sind zwar in diesem Vertrag noch einige Schönheitsfehler enthalten, doch stellen diese keine unzumutbaren Bedingungen dar. Eines ist allerdings klar, eine Zustimmung zu diesem Vertrag ist kein Wahlschlager. Auf eine Zwischenfrage des GR, Franz DURIG antwortet GV. Emst FRIT&, daß die Frage des Verhältnisses der Finanzierung mit ERP-Krediten aus dem vorliegenden Vertragsentwurf nicht hervorgehe. Er (FRITJS) würde einer Regelung in der Weise zustimmen, wonach die beiden Gemeinden in der bisher gehandhabten Art die Bürgschaft für den durch den Verkehrsverein aufzunehmenden ERP - u, Hypothekenbankkredit übernehmen» GR. Franz DURIG erklärt, daß gegen den 5os5o Beschluß des Jahres 1965 bis 1968 kein Einspruch geltend gemacht wurde. Auch d«*r Beschluß vom Oktober des Vorjahres wurde nicht angefochten* Erst gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 28, Mai 1969 opponierte das Aktionskomitee. Die große Unterschriftenzahl sei nur auf falsche Aufklärung seitens des Aktionskomitees zustandegekcamnen. Durig hält den vorliegenden Tschaggunser Vorschlag für die schlechtere Lösung. GVo Harald WEKERLE weist in den nachfolgenden Ausführungen darauf hin, daß der Vorschlag der Gemeinde Tschagguns, welcher nun zur Diskussion steht, wesentliche Teile des Beschlusses der Schrunser Gemeindevertretung vom 22.lo.1968 enthält. Jedoch sei er mit einigen Vertragspunkten nicht ganz einverstanden. So wäre vorerst die 5o:5o Beteiligung an der Iiibrücke zu erwähnen. Tschagguns hät die größeren Vorteile an diesem Bauwerk, da sich die Grundablöseverhandlungen über eine Zufahrt zum Schwimmbad von der< Zelfenstraße äußerst schwierig gestalten. Weiters solle eine 1/3s2/3 Vereinbarung für den Katastrophenfall getroffen werden. Sodann würde er anregen, daß die Gäste und Bewoijner Tschagguns nur das in Schruns zur Ausführung kommende Hallenbad, nicht aber das Mehrzweckhaus zu den gleichen Bedingungen wie die Schrunser Gäste und Bewohner benutzen dürften. Wa? die Frage der Finanzierung, bzw. der Bürgschaftsübernahme anbetrifft, schließe er sich den Ausführungen'des GV.xErnst FRITZ an. GV. Josef NELS fordert die Anwesonden auf* gegen den Vorschlag der Gemeinde Tschagguns zu stimmen«, Man solle vielmehr eine Betriebsgesellschaft auf der Basis 5o:5o zur Errichtung des Freischwimmbades gründen. GR. Franz Josef JUEN spricht sich für die Annahme des Vorschlages aus und gibt zu bedenken, daß die Tschaggunser aus diesem Vertragsentwurf kein Mitspracherecht an einem eventuell zur Ausführung kommenden Schrunser Projekt beanspruchen. GV. Ernst FRITZ kommt nochmals auf die Einwendungen des GV. Harald WEKERLE zu sprechen. Er findet diese Einwendungen verständlich, man habe jedoch in der derzeitigen Situation nur die Wahl zwischen dem Vertragent.worf der Gemeinde Tschagguns und dem am 28.5«1969 von der Schrunser Gemeindevertretung gefaßten Beschluß, GV. Herbert MÜHLBACHER wirft die Frage auf, warum nicht schon nach dem Beschluß vom 28.5.1969 gebaut wurdeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight * Dieser Beschluß sei doch gültig gewesen. GV. Harald WEKERLE meint daß auch der Oktober!'«Schluß vom Vorjahr gültig gewesen sei. Auf Wunsch verliest der Bürgermeister das am 15.7.1969 an die Gemeinde Tschagguns gerichtete Schreiben. GV. Josef FILLIPPI stellt den Antrag die Abstimmung schriftlich durchzuführen. GV. Georg BRUGGER sagt , daß ihm nicht alle Vertragspunkte loo% gefallen, daß er sich aber entschlossen habe, dem Vorschlag Tschagguns seine Zustimmungen zu geben» Der Antrag auf Aufhebung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 28. Mai 1969 und Annahme des Vertragsentwurfes der Gemeinde Tschagguns erhält bei der sehrifliehen Abstimmung 12 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen. Es gilt somit der Beschluß der Gemeindevertretung vom 28.5.1969 als bestätigt, während die Annahme des vorliegenden Tschaggunser Vertragsentwurfes abgelehnt wird. GV. Josef NELS und Georg BRUGGER werden einstimmig als Verbindungsmänner zu Gemeinde Tschagguns in Sachen Schwimmbadbau bestellt. Der Vorsitzende verliest nun das Bürgschaftsübernahmeschreiben der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg. Gegen die Stimmen der Gemeindevertreter, bzw. Ersatzmänner Harald WEKERLE, Ludwig KIEBER und Kurt WALSER wird dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme für a) einen ERP-Kredit von 2 Mio Schilling, b) einen Kredit im Betrage von 2 Mio Schilling bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg zur Realisierung des Schwimmbadbaues in Tschagguns, mit 21 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Mit 23 Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (GV. Ludwig KIEBER) wird folgender Antrag des GV. Ernst FRITZ stimmenmehrheitlich angenommen i Die Gemeindevertretung Schruns beschließt den gemeinsamen Schwimmbadbau mit der Gemeinde Tschagguns nach dem Projekt des Architekten Ing. Rudolf JÄGER, Schruns {Gesamtbaukosten 6, 8 Mio Schilling) zu verwirklichen. Gleichzeitig erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand die Vollmacht, die dazu erforderlichen Verträge aus&rbfciten zu lassen und ermächtigt ihn welters, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden, Bauvergaben im vorgezoichneten Kostenrahmen durchzuführen. Dieselbe Regelung gilt für die baulichen Maßnahmen, wie Parkplatz, Unterführung und Iiibrücke, jedoch nicht für die in beiden Gemeinden vorgesehenen Zufahrtsstraßen zum Schwimmbad. zu 3) Der Bürgermeister hat mit Bescheid vom 23.5.1969 der Fa. H.u.R. GMEINER, Kunstgewerbe, Schruns, Außerlitzstraße die Aufstellung eines Schaukastens am Hermann-Sander-Weg untersagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Berufung der Fa. H.u.R. GMEINER. über Antrag des GV. Nels wird einstimmig beschlossen, den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.5.1969 vollinhaltlich zu bestätigen und der Berufung keine Folge zu geben. zu 4) Der Lokalbedarf für die Erteilung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in der Betriebsform einer Pension (Vollkonzession beschränkt auf hauseigene Beherbergungsgäste) für Kurt HEINGÄRTNER, NÜziders, Muttersberg mit dem Standort Schruns-Montjola wird mit 22 Stimmen gegen die Stimmen des GR. Franz Josef JUEN und GV. Josef NELS als gegeben erachtet. su 5} spricht GV, Ernst FRITZ über die Gründe, welche den Bau eines Geschäftswohnhauses und einer Tiefgarage erfordern. Er weist darauf hin, daß dem Ort Schruns durch das Projekt viele Vorteile erwachsen. So z.B. die Entlastung des Kirchplatzes und des Gässles vom Zubringerverkehr, die Schaffung zusätzlicher Abstellplätze im Ortszentrum, u.s.w. Allerdings, fügt GV. Ernst FRITZ hinzu, sei es ihm nicht gelungen, mit allen Anrainern das Einvernehmen hinsichtlich der Zustimmung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß, bzw. zur Erteilung der notwendigen Bauabstandsnachsichten herzustellen. Die Errichtung eines 3. Obergeschosses sei aber aus wirtschaftlichen und steuertechnischen Gründen notwendig« GR. Edmund GANAHL betont, daß sich die Bauweise Erdgeschoß plus zwei Obergeschosse im inneren Ortsbereich von Schruns nicht mehr weiter halten kann. Zum Beispiel wird in der Schweiz für die höhenmäßige Verbauung ein Zonenplan errichtet« GV. WEKERLE Hamid erkl?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ?rt sich mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß unter der Vorausstzung bereit, daß es für zukünftige Bauprojekte, Erdgeschoß plus drei Obergeschosse keiner Ausnahmsgenehmigu&g mehr bedürfe. Die GV« Ludwig KIEBER und Werner BITSCHNAU schließen sich dieser Ansicht an. Dieses Ansinnen wird von Gde.Bautechniker Kraller unter Hinweis auf die Bestimmungen der LBO. abgewiesen. Hinsichtlich der unter Punkt 6 lit. a und b zu erteilenden Bauabstandsnachsichten regt der Bautechniker &n, bestimmte Teilgebiete von Schruns als "geschlossene Verbauung" im Sinne der LBO zu bestimmen. GV.-Ersatzmann Doz.Dr.Edwin ALBRICH bezeichnet das gegenständliche Bauvorhaben als schönstes Projekt, welches in letzter Zeit für Schruns geplant wurde. Er weist auch auf die Vorteile hin, die der Allgemeinheit durch dieses Bauvorhaben erwachsen* An der nun folgenden Abstimmung nehmen GV. Ernst FRITZ als Geschäftsführer und GV* Herbert MÜHLBACHER als Aufsichtsrats-, Vorsitzender der Konsumgenossenschaft Schruns nicht teil. Der Antrag, dem vorliegenden Ansuchen um Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses unter der Vorausstzung zuzustimmen, daß in Hinkunft ähnlichen Ansuchen, wenn die Vorausstzungen bestehen, die Genehmigung nicht zu versagen ist, wird in schriftlicher Abstimmung mit 21 Ja gegen 1 Nein-Stimme stimmenmehrheitlich beschlossen. zu 6) a) ergibt die schriftliche Abstimmung über den Antrag, die Zustimmung zu den beantragten Bauabstandsnachsichten zu erteilen, ein Resultat von 12 Ja und 9 Nein-Stimmen. Eine abgegebene, ungültige Stimme wird den Nein-Stimmen zugezählt. (Diese Zustimmung bezieht sich auf Bauabstandsnachsichten über Terrain) Dieser Antrag wird vorbehaltlich der Zustim raung durch den Stand Montafon beschlossen, a) und b) wird der Erteilung der erforderlichen Bauabstandsnachsichten unter Terrain in schriftlicher Abstimmung mit 15 Ja gegexv 7 Nein-Stimmen zugestimmt. c) wird dem Ing. Wilhelm LÜH, Schruns683 die Bauabstandsnachsicht gegenüber Gp lo37 (Thöny Franz und Christian) von 4, oo m auf o.3o m einstimmig erteilt» d) wird die Entscheidung auf Antrag des GR. JUEN vertagt, um eine Besprechung mit dem Bauabstandswerber, an welcher seitens der Marktgemeinde Schruns die GV. Arnold BITSCHNAU, Werner BITSCHNAU und Georg BRUGGER teilnehmen sollen, herbeizuführen. »u 7) wird in vertraulicher Beratung der Antrag des Personalausschusaes, Wernfried STÜTTLER, Tschagguns 564 als Gemeindepolizist einzustellen, der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister wird ersucht*mit Gend.RayonsInspektor Emil MUTHER über einen eventuellen Ubertritt zur Gemeindepolizei noch einmal zu sprechen. Andernfalls ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister den vom Personalausschuß vorgeschlagenen Bewerber einzustellen. zu Den uicht auf der Tagesordnung gestandenen Punkt über die Er• , höhung der Verpflegssätze im Altersheim Schruns um generell S 5, - wird einstimmig dia Dringlichkeit zuerkannt* Es wird hierauf einstimmig beschlossen, daß die Verpflegssätze Im Altersheim Schruns allgemein um S 5, - pro Person und Tag ab 1. August 1969 erhöht werden. BERICHTE i Nach Bericht des Bürgermeisters beträgt der Gästestand in Schruns zur 2eit 2359 Personen. Die komraissionellen Verhandlungen der Agr<*rbezirksbehörde in Angelegenheit Güterwegbau "Dörfle - Gampiaschg-Schulhaus" wurden heute ohne Einwendungen abgeschlossen. GV* Ernst Fritz berichtet über die Sitzung der Montafoner Bergbahn GesmbH., welcher er als Aufsichtsratmit^lied angehört. Er führt aus, daß der spärliche Ertrag von nur S 27.000, welcher die Einnahmenarwartungen bei weitem nj.cht erfüllte, in erster Linie auf den verregneten Sommer und den schneearmen Winter des Vorjahres zurückzuführen ist. Auch ließen der Pistendienst und die Werbung der Hochjochbahn zu wünschen übrig. Herr Dr. Herbert MAYER soll als Geschäftsführerassistent eingestellt werden. Sein Aufgabengebiet wird primär das Personalund Werbewesen sein. Eine neuerliche Tarifänderung soll die Seilbahn beim einheiSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight mischen und auswärtigen Publikum attraktiver gestalten. Mit der Alpe Vorderkapell wurden wegen eines gastronomischen Betriebes Verhandlungen aufgenommen. Eine Aussprache mit Herrn Landeshauptmann Dr. KESSLER ergab, daß der Landeshauptmann der Errichtung eines Spielkasinos In Schruns ablehnend gegenübersteht. Es besteht jedoch die Aussicht, Über Antrag der Gemeinde, finanzielle Mittel für die Errichtung eines Kultursaales vom Land zu erhalten. Für den Bau des Schwimmbades könnten Finanzierungsmittel des Sportstättenfonds beantragt werden. Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 31• öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird, . Ende der Beratung: ol.3o Uhr Tag der Verlautbarung: Der Schriftführer: 1-mLy (Meldeamtsleiter}