19601214_GVE010

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:38
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-12-14
Erscheinungsdatum 1960-12-14
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 15.12.1960 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 14.12.1960, abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns statt gefundene 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Juen Franz Josef und EM. Mähr Armin für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und EM. Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz Bauer Rudolf und Nels Seppl für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl, sowie Ruprecht Ernst für die SPÖ. Ferner anwesend: zu P. 1 der TO: Amtsrat Gschossmann von der Postverwaltung und Postamtsvorsteher Sieß Viktor. Schriftführer: Gde.Sekr. Wille; Gde.Kassier Fenkart. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄENDE: 1. 2. 3. 4. Postgaragenneubau-Bauabstandsnachsicht; Gde.Krankenhaus St. Josefsheim - Voranschlag 1961; Müllabfuhr-Neuregelung; Gde.Wasserversorgungsanlage: a) Wassergebührenerhöhung ab1.1.1961 b) Betreuung der Gde.Wasserversorgungsanlage Dienstpostenbesetzung c)Fassung der Bargehraquelle - Kunststoffrohrlieferung. 5. Gehsteiganlage Ausserlitzstrasse-Randsteinvergabe; 6. Schneeräumung; 7. Anschaffungen für die Hauptschule Schruns und die Volksschule Gamprätz; 8. Kurtaxen- u. Frd.Verk.Förderungsbeiträge - Einhebung ab 1.1.1961; 9. Weihnachtsakt für Ortsarme; 10. Förderungsbeiträge; 11. AGIP-Tankstelle-Buffet-Lokalbedarf; 12. Gemeindeobjekte u. Inventar; Erhöhung der Brandschadenversicherungssummen; 13. Personalangelegenheiten: a) Gde.Arbeiterentlohnung b )Weihnachtszuwendungen c) Entlohnungsneuregelungen 14. Erledigung von Eingaben und Berufungen in Steuer- u. Abgabenangelegenheiten. B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES: Hauptschulneubau Finanzierung-Baugrundsicherung - Gehsteiganlage Ausserlitzstrasse; Ausschreibung der Bauarbeiten und der Kanalisationsanlage; Güterwegneubau Montjola - Bartholömäberg; Neujahrsglückwunsch – Enthebungskarten – Weihnachtsbeleuchtung. BESCHLÜSSE zu 1.) Die Postverwaltung beabsichtigt im kommenden Jahr gleichzeitig mit der Errichtung des neuen Postamtsgebäudes auf ihrem Baugrundstück an der Batloggstrasse einen Garagenneubau mit einem Wohntrakt zu erstellen. Die Bauverhandlung hiefür wurde bereits7am 26.6.1959 von der BH. Bludenz Durchgeführt. Der eingeschossige Garagentrakt erfordert nach der vorgesehenen Projektierung gegenüber Gp. 1006/6 (Vonbank, 711) eine Abstandsnachsicht von 12, 85 auf 4, 20 m, gegenüber Gp. 1016 (Thöny, 54) eine solche von 17, 88 m auf 6, 15 m und gegenüber Gp. 1006/3 und 1005/1 (Dr. Walch, 493) eine Abstandsnachsicht von 9, 25 m auf 4, 00 m. Die Abstandsnachsichten -2- gegenüber den Grundstücken Vonbank an der Westseite und Thöny an der Südseite wurden von der Gemeindevertretung bereits am 17.12.1958 beschlossen, während die Beschlussfassung über die noch erforderliche Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Anrainergrundstück Dr. Walch-Borg an der Nordostseite noch aussteht. Eine diesbezgl. Beschlussfassung war seinerzeit nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch beabsichtigt war, die neue Ortdurchzugsstrasse abzweigend oberhalb des Baugrundstückes der Postverwaltung zu trassieren. Nach erfolgter Festlegung der Trasse dieser Durchzugsstrasse durch die Gde.Vertretung im Frühjahr 1960 wurde die Postverwaltung seitens der Marktgemeinde Schruns ersucht, mit der Eigentümerin des Anrainergrundstückes, Frau Dr. Walch-Borg bezgl. der Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen Bauabstandsnachsicht in Verhandlungen zu treten. Eine solche Verhandlung fand am 20.10.1960 in Schruns statt. Hierbei wurde vereinbart, daß seitens der Anrainerin der Postverwaltung bis zum 5.11.1960 ein konkreter Vorschlag für eine Einigung auf gütlicher Basis vorgelegt werden soll. Da dieser Termin unbeachtet blieb, hat die Postverwaltung und auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Marktgemeinde Schruns aufgefordert, durch die Gemeindevertretung über die erforderliche Bauabstandsnachsicht einen Beschluss fassen zu lassen. Erst am 14.12.1960 wurde seitens Frau Dr. Walch-Borg der Postverwaltung unter Beifügung entsprechender Pläne (die auch im Sitzungslokal zur Kenntnisnahme durch die Gde.V. ausgestellt wurden) ein Vorschlag auf Vornahme eines Grundtausches und Errichtung der Postgarage am Au-Weg unterhalb des derzeitigen Sportplatzes unterbreitet. Die Post- u. Telegraphendirektion hat der Marktgemeinde Schruns noch am gleichen Tage fernschriftlich mitgeteilt, daß die Errichtung der Postgarage auf dem angebotenen Ersatzgrundstück nicht in Frage käme und aufmerksam gemacht, daß bei Nichterteilung der Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Anrainergrundstück Dr. Walch-Borg und der damit verbundenen Verhinderung des Garagenbaues die Gefahr besteht, daß auch der Bau des Postgebäudes eine derzeit nicht absehbare weitere Verzögerung erleiden würde. Der bei der gegenständlichen Beratung persönlich anwesende Vertreter der der Post- u. Telegraphendirektion in Innsbruck, Amtsrat Gschossmann, gibt einen Gesamtüberblick über die gegebene Situation und verweist ebenfalls darauf, daß im Falle einer Verzögerung des Bauvorhabens im Hinblick auf die großen Bauaufgaben der Post im Zusammenhange mit der kommenden Winterolympiade sich die Errichtung der Postgarage und wie die Direktion der Post befürchtet, auch des Postamtsgebäudes (S 10 MillionenBauvorhaben) um viele Jahre hinausschieben könnte. In der anschliessenden Debatte nimmt Amtsrat Gschoßmann zu den verschiedenen Anfragen eingehend Stellung. Der von der Anrainerin angeregte Grundtausch bezw. angebotene Ersatzbauplan sei, wie diesbezgl. Überprüfungen ergeben hätten, für die Post wegen unzulänglicher Grundstücksausmaße, der noch immer nicht geklärten endgültigen Trasse der Umfahrungsstrasse und der gegebenen innerbetrieblichen Erfordernisse nicht geeignet. Ein evtl. Grundtausch könnte seitens der Postverwaltung lediglich mit dem Bereich der derzeitigen Sportplatzanlage näher verfolgt werden, doch sei dies kaum realisierbar. Im übrigen sichert Amtsrat Gschoßmann für den Betrieb der neuen Postgarage weitgehendste Vorkehrungen zwecks Vermeidung von Anrainerbelästigungen durch Lärm und Abgase zu und verweist auf die diesbezgl. Günstigen Erfahrungen mit der neuen Postgarage in Feldkirch, die inmitten des Wohn- und Siedlungsgebietes erstellt werden musste. Im Verlaufe der diesbezüglichen Debatte gelangt auch die von Frau Dr. Walch-Borg im Gegenstande anlässlich der Kommissionierung des Bauvorhabens zur Protokoll gegebene ablehnende Stellungnahme gegen das Bauvorhaben der Post und eine etwaige Erteilung einer Bauabstandsnachsicht zur Verlesung. Auch wird auf die im allgemeinen von der Gemeindevertretung in ähnlichen Fällen gepflogene Rücksichtnahme auf den Schutz des persönlichen Eigentums und die Tatsache, daß die derzeitige Sportplatzanlage nunmehr Eigentum der betroffenen Anrainerin ist -3- und die seinerzeitigen Verhandlungen auf Verlängerung des Pachtverhältnisses im Falle einer Bauabstandsnachsichterteilung schwierig werden dürften, verwiesen. Unter dem Druck der gegebenen Verhältnisse und der Drohungen der Postund Telegraphendirektion f. Tirol und Vorarlberg spricht sich die Gemeindevertretung zwecks Vermeidung einer Verzögerung der Bauvorhaben der Postverwaltung in Schruns in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 21 Ja- und 2 Neinstimmen für die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht für den Garagenneubau auf Gp. 1006/2 von 9, 25 m auf 4, 00 m gegenüber Gp. 1003/3 und Gp. 1005/1 aus. Der Vertreter der Post- u. Telegraphendirektion dankt der Gemeindevertretung für die im allgemeinen öffentlichen Interesse getroffene Entscheidung und sichert den vom Garagenneubau betroffenen Anrainern trotz der nunmehr bereits erfolgten Genehmigung aller erforderlichen Bauabstandsnachsichten eine wohlwollende Überprüfung eventueller Forderungen (wie z.B. Zugeständnisse einer Bauabstandsverminderung im Falle der Verbauung der Anrainergrundstücke, Gewährung einer einmaligen Abfindung oder zusätzlicher Grundkauf) zu. Ausserdem wird darauf verwiesen, daß allen Anrainern das Recht unbenommen bleibe, nach Erteilung der Baugenehmigung durch die BH Bludenz im Berufungswege Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorzubringen. zu 2.) Der Voranschlag und der Dienstpostenplan des Gde.Krankenhauses St.Josefsheim für das Verwaltungsjahr 1961 werden einstimmig genehmigt. Der Voranschlag, der nach den Bestimmungen des neuen Spitalbeitragsgesetzes noch vor Ausarbeitung des Gde.Voranschlages als Teilvoranschlag zu beschliessen ist, sieht Gesamtausgaben in Höhe von S 1.337.000.- vor. Der Gesamtabgang beträgt S 335.400.-, der wie folgt getragen wird: Land Vorarlberg 25% S 83.800.Marktgem. Schruns als spitalerhaltende Gemeinde 30% = S 100.700.Spitalbeschickende Gemeinden 45% = 150.900.(hievon Schruns für die ortsansässigen Patienten ca 30% = S 45.270.Die Marktgemeinde Schruns hat somit einen Krankenhaus-Abgang in Höhe von ca. S 146.000.- selbst zu tragen. zu 3.) Zwecks Gewährleistung einer künftigen staubfreien Müllabfuhr entsprechend dem Erfordernis nach dem neuen Kurortegesetz, wird der Müllabfuhrdienst ab Frühjahr 1961 der Fa. Jakob Branner in Rankweil, die ein Spezialmüllabfuhrfahrzeug (KUKA-Wagen) zum Einsatz bringt, auf die Dauer von vorerst 5 Jahren vergeben. Die Verrechnung des Müllabfuhrdienstes (wöchentlich regelmässig 1 Tag und fallweise während der Hauptfremdenverkehrssaisonen zusätzlich an einem Halbtag) erfolgt mit einer Stundenpauschale von S 78.-. Die Hin- u. Rückfahrt vom bezw. zum Standort des Müllabfuhrwagens wird der Fa. Branner nicht vergütet. Seitens der Marktgemeinde Schruns ist nur eine Hilfskraft (1 Gde.Arbeiter) beizustellen. Mit der Fa. Branner soll ein Vertrag, analog der Textierung der Verträge zwischen der genannten Firma und den Marktgemeinden Rankweil und Hohenems abgeschlossen werden. Die Einführung dieses neuen Müllabfuhrdienstes verlangt vorerst keine Erhöhung der derzeitigen Müllabfuhrgebühren. Die Mehraufwendungen gegenüber dem derzeitigen Müllabfuhrdienst dürften durch den zwangsbedingten Mehranfall von Mülleimern und die dadurch zu erzielenden Mehreinnahmen abgedeckt werden. Der Gemeinderat wird beauftragt, die Haushaltungen auf die kommende Neuregelung der Müllabfuhr aufmerksam zu machen und sie zur rechtzeitigen Anschaffung eines genormten Mülleimers aufmerksam zu machen und sie zur rechtzeitigen Anschaffung eines genormten Mülleimers bei den örtlichen Fachgeschäften zu veranlassen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 4.) Einer Neuregelung der Wassergebühren ab 1.1.1961 wird einhellig zugestimmt. Die neuen Wassergebühren betragen: -4- A) Bei Verrechnung nach dem Pauschaltarif (Ohne Wassermesser): Je Haushalt, ungeachtet, ob eine eigene Wasserentnahmestelle vorhanden ist oder nicht S 60./ Jahr Je Betriebsstätte, falls eine eigene Wasserentnahmestelle vorhanden ist S 45.-/ Jahr ferner zusätzlich: je weitere Wasserentnahmestelle (Auslaufhahn) S 45.-/ Jahr je laufenden Brunnen S 120.-/ Jahr je Bad, je Brause oder je WC S 30.-/ Jahr B) Bei Verrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch (Messer): a) Normalwasser für Haushalte bis zu 60 m3 Jahresverbrauch 0, 70/ m3 für Gewerbebetriebe mit vorhandener Gewerbeberechtigung 0, 70/ m3 für landwirtschaftliche Betriebe, soweit dieselben ihren Wasserbedarf zur Gänze aus der Gde.Wasserversorgungsanlage Beziehen, bis zu 300 m3/ Jahreswasserverbrauch 0, 70/ m3 b) Überwasser für die, den unter a) angeführten Normalwasserverbrauch (Jahresverbrauch von 60 m3 bezw. 300 m3) übersteigenden Wasserverbrauch einheitlich für alle Wasserbezieher S 1, 20/ m3 C) Anschlussgebühren: a) für Neubauten, gleich welcher Art: S 5.- je m3 umbauter Raum. Anschlusswerber, die ein Wohnhaus errichten, das den Bedingungen des Grundsteuerbefreiungsgesetzes entspricht, erhalten nach Zuerkennung der Grundsteuerbefreiung durch das Finanzamt Feldkirch, seitens der Marktgemeinde Schruns 50% der nach dem vorstehenden Gebührensatz entrichteten Anschlussgebühr rückvergütet. b) für Grundstücke ohne Bauten: jeweils individuelle Festlegung der Anschlussgebühr durch Beschluss der Gemeindevertretung. c) Bauwassergebühr: Die Gebühr für die Wasserentnahme zu Bauzwecken für Neubauten aller Art beträgt 10% der sich nach a) ergebenden Anschlussgebühr. D) Messermietgebühren: 1/2 „ – Wassermesser 3/4 „ – Wassermesser 1 „ – Wassermesser S S S 36.-/ Jahr 48.-/ Jahr 60.-/ Jahr zu 4.b) Für die Betreuung und Überwachung der Gemeindewasserversorgungsanlage wird in schriftlichen Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich die Anstellung des Stocker Ronald, Schruns Nr. 681, beschlossen. (20 Stimmen für Stocker Ronald, 2 Stimmen für Schnetzer Anton, 1 Stimmenthaltung). Der Genannte, mit dem als Voraussetzung für die Regelung des künftigen Dienstverhältnisse eine einjährige Probezeit zu vereinbaren ist, wird mit Zustimmung der Stadt Bludenz im Wasserwerk Bludenz von dessen Leiter R. Sprenger eingeschult. Die Entlohnung während der Probezeit wird vom Gemeinderat geregelt. zu 4.c) Das für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage im Gamprätz für die Fassung der Bargehraquellen erforderliche Kunststoffleitungsmaterial (510 lfm, 4 Atü, 80 mm Nennweite) wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich der Konsumgenossenschaft auf Abruf im kommenden Frühjahr übertragen. (Semperitrohre S 54.- abzüglich 3 % Eilskonto). Im Falle einer eventuellen Preiserhöhung wäre die Marktgemeinde Schruns hievon in Kenntnis zu setzen, um evtl. einen sofortigen Abruf zum alten Preis veranlassen zu können. -5- zu 5.) Die für die Gehsteiganlage in der Ausserlitzstrasse erforderlichen 650 lfm Randsteine werden der Schärdinger Granitindustrie Ges.m.b.H. in Schärding /O.Ö. zu S 51.- / lfm in Auftrag gegeben. Es handelt sich um verbilligte, nur einseitig bearbeitete Randsteine mit einer Breitentoleranz von plus-minus 1 cm in Längen ab 35 cm aufwärts. (Einstimmige Beschlussfassung). Zu 6.) Ein Bericht über die Vorkehrungen für eine künftige ordnungsgemäße Schneeräumung und Streuung wird zur Kenntnis genommen. Demnächst soll der bereits im Winter des Vorjahres durch die Fa. Josef Vergud, Schruns, bei Verrechnung einer Stundenpauschale von S 50.- übertragen. Da das Unimogfahrzeug der Fa. Vergut über keine Zapfwelle verfügt, wird über Antrag des Frd.V.Ausschusses und des Finanzausschusses einem Ankauf dieser Zapfwelle als Voraussetzung für den Betrieb des Schneepfluges und evtl. weiterer Zusatzgeräte zugestimmt. Eine Entscheidung der Gemeindevertretung über den endgültigen Ankauf eines Schneepfluges und eines Streugerätes soll erst nach erfolgter Bewährung der vorhandenen Geräte oder eventueller Konkurrenzgeräte erfolgen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 7.) Der Anschaffung eines Zerdik-Tonkoffers für den Musik- u. Gesangsunterricht an der Hauptschule Schruns (ca. 1600.-) sowie der hierzu gehörenden Schallplatten (ca. 1.000.-) wird zugestimmt. Ferner wird grundsätzlich der Anschaffung von 50 Stück Sesseln für den Vortragsraum der Volksschule Gamprätz zugestimmt. zu 8.) Die seinerzeitige Anregung der Gde.Vertretung, in den zuständigen Unterausschüssen eine eventuelle Staffelung der Kurtaxe- bezw. des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages unter Berücksichtigung der Quartierkategorien zu überprüfen, konnte in diesen Ausschüssen infolge der schwierigen Sachlage nicht geklärt werden. Die Einhebung der Kurtaxe und des Frd.Ver.Förderungsbeitrages für die Fremdenzimmervermieter soll daher weiterhin unverändert in bisheriger Höhe (Kurtaxe S 1, 50.- und Frd.Verk.F.Beitrag S 2.-, bestehend aus S 0, 50 Förderungsbeitrag für den V.V.M. und S 0, 50 zweckgebundener befristeter Beitrag zur Abdeckung der Baukosten für das neue Verkehrsamt Schruns) vorgenommen werden. Besondere Härtefälle (Fremdenzimmer ohne Fließwasser in ungünstiger Lage und mit geringer Nächtigungsfrequenz) sollen über Antrag nach Saisonende überprüft und durch geeignete, noch näher festzulegende Maßnahmen gemildert werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 9.) Über Antrag des Fürsorgeausschusses wird ein Gesamtbetrag von S 9.650.- für die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an 53 bedürftige Ortsarme zur Verfügung gestellt. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Pfarrkindergarten Schruns für die Weihnachtsaktion S 2.000.-; b) dem F.C. Schruns der Sportplatzpachtzin von S 3.000.- und zusätzlich als Förderungsbeitrag S 1.000.-; c) für die Austria-Jugendpreis-Schiwettkämpfe am 7. u. 8.1.1961 ein Ehrenpreis bis zu S 500.-; d) für die Internat. Hochschüler-5-Alpenländer-Schiwettkämpfe vom 22. – 26.2.1961 einen Ehrenpreis bis zu S 300.-; e) der Vlbg. Rettungsflugwacht S 500.- und f) der Berufsvorschule Bludenz wird eine regelmässige jährliche Förderung bis auf weiteres mit S 3.000.- zugesichert. -6- zu 11.) Ein Lokalbedarf für ein Tankstellenbuffet der Fa. AGIP an der Gantschierstrasse wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich mit 22 Stimmen bei 1 ungültigen Stimme als nicht gegeben erachtet. zu 12.) Einer Erhöhung der Brandschadenversicherungssumen für die Gemeindeobjekte einschl. Inventar nach der vorgelegten Aufstellung um S 4.566.000.- auf insgesamt S 13.242.000.- wird zugestimmt. Die Brandschadenversicherungen für den Vicaristall (wegen Abbruch) und den Rafaneggstall (wegen Nichtbenötigung des Stalles) werden gelöscht. (Einstimmige Beschlussfassung.) Ferner wird ein Bericht, daß der Vicaristall dem Stofleth Jakob, Schruns 115, gegen Überlassung der Hälfte des anfallenden Holzes zum Abbruch übertragen wurde, zur Kenntnis genommen. zu 13.) a) Die Gewährung von Personalzulagen an die Gemeindearbeiter im Sinne der Empfehlung der Vlbg. Gemeindeverbandes wird auf Grund der Tatsache, daß den Gemeindearbeitern erst vor einem Monat eine Leistungszulage von S 1./ Arbeitsstunde zugebilligt wurde, vorerst zurückgestellt. (Einstimmige Beschlussfassung.) b) Auch die Gewährung einer Sonderweihnachtszuwendung an die Gemeindearbeiter im Sinne der Empfehlung des Vlbg. Gemeindeverbandes wird vorerst zurückgestellt. Den Aufräumerinnen, der Köchin für die Schülerausspeisung, der Wwe. Salzgeber Julia und dem nicht ständig beschäftigten Engstler Richard werden Weihnachtszuwendungen analog der letztjährigen Handhabung bezw. dem Antrag des Finanzausschusses entsprechend, bewilligt. c) Die Pauschalentlohnungen für den Heizungsdienst werden ab der Heizperiode 1960/61 (1.1.60) neu geregelt. Oberer Christian erhält eine Pauschale von mtl. S 350.- für den Heizdienst im Gemeindeamt (Volks- u. Hauptschule Schruns); während der für den Heizdienst im Volksschulgebäude Gamprätz beauftragte Stüttler Johann eine Pauschale von mtl. Zita Marent erhält, da sie ohne zusätzliche Hilfskraft arbeitet, eine mtl. Pauschale von S 450.- (ab 1.10.1960). Einstimmige Beschlussfassung. Zu 14.) Über Antrag des Finanzausschusses bestätigt die Gemeindevertretung: a) dem Prof. Dr. R. Beitl wird die Müllabfuhrgebühr für die Dauer seiner dienstlichen Abwesenheit erlassen; b) eine über Pallasser Ludwig wegen Nichtanmeldung von Kurgästen verhängte Strafe wird nicht erlassen; c) der Vallaster Franziska wird die Hälfte der Grundsteuer für den Grundbesetz: Gasthaus Adler unter bestimmten Bedingungen erlassen; und d) die gegen die Vorschreibung von Frd.Ver.F.Beiträgen eingegangenen Berufungen werden wie folgt erledigt: Karrer Irma, 30: Herabsetzung der Punktezahl von 90 auf 70; Juen Isidor, Kaltenbrunnen: wird zur Gänze befreit, Virgil Filzmaier, 546: Belassung von 150 Punkten; Mangeng Emil, 21: Belassung von 150 Punkten; Klomfar Heinrich, 443: Herabsetzung von 180 auf 150 Punkte und Waldberg Johann, 205: Belassung von 30 Punkten. Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die Stellungnahme der zum Hauptschulsprengel Schruns gehörenden Montafoner Gemeinden zur Finanzierung eines Hauptschulneubaues und die Vorarbeiten für die Sicherung des erforderlichen Baugrundes vom Marktfeld; b) daß die Arbeiten für den Ausbau der Ausserlitzstrasse und die Gehsteiganlage vom Landesstrassenbauamt ausgeschrieben wurden und daß die Kanalisationsarbeiten demnächst vom Marktgemeindeamt Schruns zur Ausschreibung gelangen; und c) daß die Inangriffnahme der Güterwegbauarbeiten (MontjolaBartholomäberg) durch den Einspruch von O. Ender, der weitere Ablösungsforderungen gestellt hat, verzögert wird. Die Gde.V. spricht sich in diesem Zusammenhange dafür aus, daß Bgm. Kessler von Bartholomäberg mit seinen Gemeinderäten weitere Verhandlungen mit O. Ender führen soll. Unter Allfälligem spricht sich die Gde.V. dafür aus, von der Einführung sogenannter Neujahrsglückwunsch-Enthebungskarten sowie von einer OrtsWeihnachtsbeleuchtung Abstand zu nehmen. Zum Abschluss der Beratung spricht der Bürgermeister allen Mitgliedern der Gemeindevertretung den Dank für ihre selbstlose Mitarbeit in dem zu Ende gehenden Jahr aus und wünscht ihnen ein frohes gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr 1961. -7- Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift wird ohne Einwand genehmigt. Zu Punkt: Mitteilungen a) wird berichtet, daß zur Vorsprache bei OBR. Dipl. Ing. Netzer im Landessttrassenbauamt Feldkirch neben Dipl. Ing. K.L. Jäger nicht Baumeister O. Hutter, sondern Dipl. Ing. Ganser beauftragt. Ende der Beratung: 23.50 Uhr Tag der Verlautbarung: 15.12.1960 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)