19620131_GVE024

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:41
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1962-01-31
Erscheinungsdatum 1962-01-31
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 1.2.1962 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 31.1.1962 um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann und Brugger Georg für die OVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst und Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf und Huter Otto für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Entschuldigt abwesend: Mähr Armin, Med. Rt. Doz. Dr. E. Albrich und Fiel Franz. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Eledigte TAGESORDNUNG: Gedenken der verstorbenen Sr. Marina im St.Josefsheim A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1. Gemeindevoranschlag 1962; 2. Umfahrungsstrasse – Grundablösung August u. Olga Wachter, Nr. 675; 3. Gde.Vermittlungsamt – Funktionsperiode 1962-1967; Vertrauensmänner; 4. Maidl Hermann, Innerberg Nr. 42; Fassung d. Mottaquelle; 5. Förderungsbeiträge; (Berufsvorschule Bludenz und 14. Österr. Versehrten-Schiwettkämpfe in Tschagguns) 6. Hohenfellner Karl, Schruns Nr. 227; Lokalbedarf f. Gassenschank; 7. Grundteilungen; 8. Grundstückfreilassungen; in vertraulicher Beratung: 9. Gde.Pol.Wachtm. Bertsch Gebhard, Schruns Nr. 706; Baudarlehen; B BERICHTE UND ALLFÄLLIGES Tätigkeitsberichte des Gemeindeamtes Stiefentobellawine – Räumung Litzverbauung – Vergabe A BESCHLÜSSE Eingangs der Beratung gedenkt der Vorsitzende der vor kurzem verstorbenen, über 10 Jahre im Gemeindekrankenhaus St.Josefsheim tätig gewesenen Köchin Sr. Marina. Die Anwesenden erheben sich zum Zeichen der Trauer von ihren Sitzen. Zu 1.) Der Gemeindevoranschlag für das Verwaltungsjahr 1962 und der Voranschlag 1962 für das Wasserwerk Schruns, gegen die innerhalb der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden, werden in der vom Finanzausschuss vorgelegten Fassung einstimmig als ausgeglichen festgestellt und genehmigt. -2- Der Voranschlag für den Gemeindehaushalt 1962 (ohne Wasserwerk) sieht an Gesamteinnahmen S 8.508.500.- und an Gesamtausgaben S 9.358.500.- vor Die Herstellung des Ausgleiches ist durch Aufnahme von Darlehen vorgesehen und zwar: S 300.000.- von der Vlbg. Illwerke AG (Grundablösung Umfahrungsstrasse) und S 550.000.- als Kredit in laufender Rechnung im Bedarfsfalle bei der Spar— u. Darlehenskasse f. Montafon, Schruns. Da der Voranschlagsentwurf allen Mitgliedern der Gde.Vertretung frühzeitig zum Studium zugegangen ist, wird von einer nochmaligen Detailberatung der Ansätze Abstand genommen. Zu eingebrachten Anfragen und Anregungen nimmt der Vorsitzende Stellung. GV. Erhart Ludwig spricht sich für eine künftige verbesserte Dotierung der. Gemeindewege in den Aussenparzellen aus und reklamiert die Instandsetzung des Briferweges. GV. Mag. Heinzle und GV. Fritz Ernst regt eine entsprechende Förderung des Friedhofwesen an, sofern eine solche von der Friedhofverwaltung beantragt werde. Zu einer Anfrage betreffend die vorgesehene Anstellung eines Bautechnikers ergibt sich eine längere Diskussion. Es wird hierbei festgehalten, daß mit der Anstellung dieses Bautechnikers nichts eine Ausweitung des Gemeindebauhofes beabsichtigt ist, sondern diese neue Kraft soll einen zweckmässigen Einsatz der bereits vorhandenen Gemeindearbeiter gewährleisten und das Gemeindeamt durch die Übernahme baupolizeilicher Agenden, der Ausschreibung von Bauarbeiten und der Bauabrechnungen entlasten. Der Voranschlag 1962 für das Wasserwerk Schruns sieht Eigeneinnahmen von S 384.000.- und Ausgaben von S 675.600.- vor. Der Ausgleich wird durch einen Zuschuss von Gemeindemitteln in Höhe von S 291.600.- hergestellt- GV. Dipl. Ing. Jäger K. L. regt eine Überprüfung an, inwieweit die derzeitigen Einnahmen des Wasserwerkes die geplanten Erweiterungen am Wasserleitungsnetz erlauben, ohne daß zusätzliche Mittel aus dem Gemeindehaushalt zugeschossen werden. In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung einhellig dafür aus, daß der im vorliegenden Budgetentwurf vorgesehene Betrag zur Herstellung des Ausgleiches nicht als verlorener Zuschuss der Gemeinde, sondern als seinerzeit wiederum zurückfliessendes Gemeindedarlehen ausgewiesen wird. Hinsichtlich der Gemeindesteuern-Abgaben und Gebühren 1962 spricht sich die Gemeindevertretung für eine Belassung derselben in letztjähriger Höhe aus. Neuhinzugekommen ist lediglich eine Pauschalierung der Vergnügungssteuer mit mtl. S 500.- für Betriee mit Dauertanzveranstaltungen, soweit dieselben keine Eintrittsgebühr einheben und verrechnen, sondern einen Konsumierungszuschlag einheben. Schliesslich wird noch der Dienstpostenplan 1962, der die Neuanstellung eines Bautechnikers vorsieht, einstimmig genehmigt. Die öffentliche Ausschreibung des neu zu besetzenden Dienstpostens ist im Laufe des Sommers 1962 beabsichtigt. zu 2.) Im Zuge der Grundablösungsverhandlungen für den Bau der Umfahrungsstrasse haben August und Olga Wachter, Schruns Nr. 675 als zusätzliche Bedingung die Einräumung eines Vorkaufsrechtes für den der Marktgemeinde Schruns gehörenden 8/12 3l Anteil am landw. Liegenschaftsbesitz, Schruns Nr. 166 (Gde. / Jenny) verlangt. In schriftlichem Abstimmungsverfahren spricht sich die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich mit 19 Nein— u. 4 Ja-Stimmen gegen die Einräumung des geförderten Vorkaufsrechtes aus. zu 3.) Für die Funktionsperiode des Gde.Vermittlungsamtes Schruns 1962 1967 werden der Vlbg.Landesregierung zur Neuwahl wiederum die derzeit tätigen Vertrauensmänner Linder Hermann, Marent Friedrich, Wille Othmar und Neyer Wilhelm in Vorschlag gebracht. (Einstimmige Beschlussfassung). -3- zu 4.) Dem Maidl Hermann, Bartholomäberg-Innerberg Nr. 42, wird die Fassung der im Steilhang gegenüber der Litz im Bereich der Motta auf Gp. 2932 KG. Schruns befindlichen-Quelle, sowie die Wasserentnahme für bis zu drei Wohnhäuser mit Sperrbrunnen im Wege einer Überführung der Litz unter folgenden Bedingungen bewilligt: 1. Die Fassung der Quelle ist unter grösstmöglichster Schonung der Grundstücke und des bestehenden Waldbestandes im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Schruns durchzuführen. 2. Die an die neue Wasserleitung angeschlossenen Wohnhäuser, deren Anzahl mit drei begrenzt ist, sind mit Sperrbrunnen zu versehen. Für die Überlassung des Wassers haben die Eigentümer der angeschlossenen Häuser einen jährlichen Anerkennungszins, der gesondert festgesetzt wird, an die Marktgemeinde Schruns zu bezahlen. 3. Sollte die Marktgemeinde Schruns das anfallende Wasser der gefassten Mottaquelle je einmal für den Eigenbedarf benötigen, wird den Eigentümern der Wohnhäuser, die von dieser Quelle mit Wasser versorgt werden, Trink u. Nutzwasser in ausreichendem Ausmaß gegen Bezahlung einer entsprechenden Wassergebühr zugesichert. 4. Der Marktgemeinde Schruns dürfen durch die Fassung der Mottaquelle keinerlei wie immer geartete Unkosten oder Verpflichtungen erwachsenen. Im besonderen dürfen seitens der Eigentümer der Wohnhäuser, die von dieser Quelle Wasser beziehen, keinerlei Einsprüche eingelegt werden, soferne die Marktgemeinde Schruns erforderliche Überholungs- u. Instandsetzungsarbeiten an den oberhalb gelegenen Mottaquellen durchzuführen gezwungen ist. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 5.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der "Berufsvorschule Bludenz zur Fertigstellung des neuen Berufsschulgebäudes S. 5.000.-; und b) für die 14. Österr. Versehrten-Schiwettkämpfe in Tschagguns ein Ehrenpreis in Form eines Pokals im Werte bis zu S 500.- (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Der Lokalbedarf für eine Gassenschank—Konzession, beschränkt auf Bier, mit dem Standort Schruns-Fratteweg Nr. 227 zu Gunsten Hohenfellner Karl wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 12 Nein- und 11 JaStimmen stimmenmehrheitlich als nicht gegeben erachtet. zu 7.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Unterteilung der Gp. 1515 (Tschohl Albert, 193) an der Silvrettastrasse und Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 762 m2 zu Gunsten Tschohl Hubert, Feldkirch; b) die Unterteilung der Gp. 921 (Walch Mathilde, 478 u. Kinder) am H.Sander-Weg und Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 779 m2 zu Gunsten der Eheleute Gebhard und Hedwig Bertsch, Schruns Nr. 706; und c) die Unterteilung der Gp. 1723 (Mangeng Jakob) am Fratteweg und Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 536 m2 zu Gunsten Mangeng Otto, Schruns Nr. 219; (Einstimmige Beschlussfassung) zu 8.) Der lastenfreien Abschreibung folgender Grundstücke wird zugestimmt: a)einem Teilstück von 43 m2 der Gp. 1236 und einem Teilstück der Gp. 1239/1 mit 469 m2 zugunsten Xaver u. Emilie Heim, Schruns Nr.559, hinsichtlich eines zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns einverleibten Dienstbarkeitsrechtes eines Fußsteiges (Rain-Weg); und b) der Gp. 1723/2 zu Gunsten Mangeng Otto, Schruns Nr. 219, hinsichtlich eines zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns einverleibten Dienstbarkeitsrechtes eines Fußsteiges (Weg vom Fratteweg – Mangeng Jakob-Liendle Josef Nr. 233). (Einstimmige Beschlussfassung). -4- Zu 9.) Gde.Pol.Wachtm. Bertsch Gebhard wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (16 Ja- und 7 Neinstimmen) ein zinsfreies Baudarlehen in Höhe von S 20.000.- mit 10-jähriger Laufzeit, rückzahlbar in gleichbleibenden mtl. Raten, beginnend ab 1.1.1963 gewährt. Soferne der Darlehensnehmer nicht eine Lebensversicherungspolizze in Deckungshöhe zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns hinterlegt, ist der Darlehensbetrag auf dem Liegenschaftsbesitz (Gp. 921/2) grundbücherlieh sicherzustellen. Sämtliche durch die Ausfertigung der Schuldurkunde auflaufenden Kosten und Gebühren hat der Darlehensnehmer allein zu tragen. Im Falle einer Auflösung des Dienstverhältnisses hat der Darlehensnehmer das Baudarlehen bei halbjähriger Kündigung zur Gänze rückzubezahlen. Unter Berichte: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) die Verlegung des Stiefenweges durch das Abgehen der Stiefentobellawinen am 20. und 22.1.1962. Die schon seit Jahren zugesicherte Verbauung dieses Lawinenzuges wurde neuerlich mit Nachdruck bei der Gebietsbauleitung Bludenz der Wildbach- u. Lawinenverbauung urgiert. Die Gemeindevertretung nimmt in diesem Zusammenhange zustimmend zur Kenntnis, daß derzeit eine Räumung des bis zu 10 m Höhe verschütteten Stiefen-Weges. nicht möglich und zweckmässig erscheint b) daß die Instandsetzungsarbeiten an den Litzregulierungsbauten gem. Beschluss d. Vlbg.Landesregierung vom 23.1.1962 der Bauunternehmung Franz Galehr sen. Schruns, übertragen wurden. c) im Wege einer schriftlichen Vorlage den Tätigkeitsbericht 1961 der Pol.Meldestelle der Gemeindepolizei, des Standesamtes, des Marktkommissärs, des Gde.Vermittlungsamtes und die Berichte über die Frequenz bezw. die Besetzung des Gemeindekrankenhauses und des Altersheimes. Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 23. GV.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 23.50 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertretung) (Bürgermeister)