19710818_GVE012

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:42
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-08-18
Erscheinungsdatum 1971-08-18
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den 19.8.1971 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 18. August 1971 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 12. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald, die Gemeinderäte Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngler Rudolf sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Schnetzer Ludwig, Waldberg Johann, Dipl. Ing. Kieber Herbert, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen, Keßler Emil, Fritz Josef. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: GR. Schmidt Karl, die GemeindeVertreter Kleber Ludwig, Wächter Franz, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Bitschnau Werner und Bauer Rudolf. Erledigte Tagesordnung: 1.) Gemeindekanalisation Batloggstraße - Ill, Regenauslaß Ill und Regenauslaßkanal; Vergabe der Bauarbeiten. 2.) Bauvorhaben Wohnanlage "Verbella"; Berufungsentscheid. 3.) Bauvorhaben Wohnanlage "Silvretta"; Berufungsentscheid. 4.) Plazidus Gunz, Bludenz; Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses. 5.) Verordnung über die Erklärung von Straßen zu GemeindeStraßen. 6.) Straßenverkehrsregelung im Ortszentrum. 7.1 Abänderung der Parkplatz - Verordnung. 8.) Abstandsnachsichten: a) Schmidt Karl, Schruns 634, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Pöchler Rudolf und Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. b) Waldberg Maria, Schruns 205, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Kleber Anna und Kinder und Fratteweg. c) Wohnanlage "Silvretta", für die Errichtung von Garagen , gegenüber der Silvrettastraße. d) Wohnanlage "Verbella" für die Errichtung von Garagen, gegenüber der Wohnanlage "Silvretta". e) Wohnanlage "Kronenwiese" für die Errichtung von Garagen und Trafostation, gegenüber Elsa Kaltenbäck. f) Durig Erna, Schruns 552, für die Errichtung eines Wohnhauses, gegenüber Karl Durig. g) Pölzl Adolf und Ida, Schruns 910, für die Errichtung einer Doppelgarage, gegenüber Mangeng Otto. h) Vallaster Alois, Schreinerei Schruns, für den Werkstättentrakt, gegenüber Reinhilde Ganahl, Wekerle Otto und Sander Frieda. 9.) Konzessionsansuchen; Stellungnahme: a) Eigner Helmut, Schruns 15o, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession; Abänderung der Betriebsform. -2b) Hohenfellner Rosa, Schruns 989, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession, Abänderung der Betriebsform. c) Zint Sieglinde, Tschagguns 618, Mietwagengewerbe - Konzession mit Standort Schruns, Gasthaus Rhätikon. 10.) Personalangelegenheiten: Dienstgeberdarlehen a) Hauer Hubert, b) Brugger Ludwig. 11.) Wahl der Mitglieder in die Gemeindekommission nach dem Geschwornen - und Schöffenlistengesetz. Dem nicht auf der Tagesordnung gestandenen Punkt 11 wird über Antrag des Vorsitzenden die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt. zu 1.) Für die Durchführung der Bauarbeiten zur Erstellung des Regenauslasses III und des Regenauslasskanales Batloggstraße - Ill im Rahmen der Ortskanalisation Schruns wurden 6 Baufirmen ( 3 ortsansässige und 3 auswärtige) zur Anbotstellung eingeladen. Die eingegangenen Anbote der Baufirmen 1.) Ing. Karl Jäger, Schruns 2.) Hilti & Jehle, Feldkirch 3.) Rinderer Otto, Bludenz und 4.) Ing. Hans Thöny, Bludenz liegen verschlossen vor und werden eröffnet. Die Anbotsummen betragen: Baufirma: Arbeiten Baustellenallgem.: einr.: Gesamt: Ing. Karl Jäger Hilti & Jehle Otto Rinderer Thöny Hans 535.364, 80 543.158, 80 586.912, — 600.597, 80 498.572.80 9.900.480.145.80 40.000.540.652.- 22.500.556.857, 80 18.000.- Der Gds. Bautechniker wird beauftragt, die Anbote auf die rechnerische Richtigkeit zu überprüfen. Sollte sich keine Änderung der Endsummen ergeben, wird der Auftrag an den Bestbieter, die Fa. Ing. Karl Jäger, Schruns, vergeben. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig bei Stimmenthaltung von Dipl. Ing. Karl Ludwig Jäger wegen Befangenheit. zu 2.) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz gemäß § 24 (1$ lit. d) des GG. an Vizebürgermeister Harald Wekerle und enthält sich der Diskussion und Abstimmung. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns hat als Baubehörde I. Instanz nach Anhörung der Gemeindevertretung mit Bescheid Zl.: 153-0 vom 21.5.1971 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses beim Bauvorhaben "Apartmenthaus Verbella" auf Gp. 213/6 KG. Schruns gemäß § 39 Abs„8 LBO. versagt und gleichzeitig aufgetragen, daß gemäß § 80 LBO. bis zum 1.9.1971 der Bauzustand so herzustellen ist, wie er im Baugenehmigungsbescheid vom 9.7.1970 genehmigt wurde. Gegen diesen Bescheid haben die Bauwerber Linus Gebhardt und Walter Hauser, beide vertreten durch RA. Dr. Richard Ciresa, Feldkirch, in offener Frist berufen und beantragt, die Berufungsbehörde wolle den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufheben und aussprechen, daß für das gegenständliche Bauwerk eine Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß -3- nicht erforderlich ist und daß der Bauzustand dem Baugenehmigungsbescheid entspreche; eventuell dem formellen Ansuchen der Berufungswerber um Erteilung der Ausnahmegenehmigung stattgegeben, da die Voraussetzungen der LBO. zur Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung gegeben sind. Die Berufungsschrift wird vollinhaltlich verlesen. In der Debatte wird den Ausführungen der Berufungsschrift entgegen gehabten, daß die Drückung der Dachflächen allenfalls eine Verringerung der im Eingabeplan verzeichneten Kniestockhöhe, niemals aber eine Erhöhung derselben zur Folge gehabt hätte, wie sie beim gegenständlichen Bauobjekt nachträglich festgestellt wurde. Es wird darauf verwiesen, daß die Gemeindevertretung gemäß § 39 Abs. 8 LBO. bereits im erstinstanzlichen Verfahren die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung versagt hat. Festgestellt wird auch die Tatsache, daß durch Abweichungen vom genehmigten Eingabeplan nunmehr ein drittes, voll ausgebautes Obergeschoß entstanden ist. Gemäß Antrag des Bauauschusses wird in der folgenden Abstimmung die Berufung abgelehnt und der erstinstanzliche Bescheid mit Fristverlängerung bis 31.12.1971 bestätigt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. 3.) Zu diesem TO-Punkt behält Vbgm. Wekerle den Vorsitz. Der Bürgermeister nimmt an der Debatte und Abstimmung nicht teil. Mit Bescheid Zl.: 153-0 vom 11.6.1971 hat der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns als Baubehörde I. Instanz die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf Gp. 213/1 KG. Schruns, dem Antragsteller Baumeister Emil Büsch, Schruns 605, vertreten durch RA. Dr. Roland Piccolruaz, Bludenz, bewilligt. In Punkt 15 der Vorsehreibungen dieses Bescheides wird verlangt, daß die Neigung des Dache© so abzuändern ist, daß sie entsprechend der Dachneigung der umliegenden Neubauten entspricht, wobei die Dachtraufenhöhe jedoch nicht erhöht werden darf. (Dachneigung ca. 18 - 22 Grad); die im Plan vorgesehene Dachneigung beträgt 10 Grad. Gegen diese Vorschreibung wurde vom Antragsteller, vertreten durch Dr. Roland Picolruaz, Bludenz, und von den Anrainern Kreszentia Büsch, Schruns 492 und Lothar Jenny, Schruns 467, in offener Frist Berufung eingebracht. Während sich die Berufung des Bauwerbers auf architektonische Gestaltung bezieht, sehen die Anrainer in der Veränderung der Dachneigung eine Beeinträchtigung von Lichteinfall und Aussicht. In der Berufung der Anrainer wird weiters beantragt, es möge ein entsprechendes Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 3. Obergeschosses eingeleitet werden, da nach Ansicht der Berufungswerber die Sachverhaltsdarstellung der Baubehörde im gegenständlichen Bescheid unrichtig sei. Die Berufung des Bauwerbers und der Anrainerin Kreszentia Büsch wird vollinhaltlich verlesen, während auf die Verlesung der Berufung des Lothar Jenny wegen wortgleichen Inhaltes verzichtet wird. Der Antrag des Bauausschusses wird verlesen, über Antrag von GV. Piske Jürgen wird stimmenmehrheitlich beschlossen, den Punkt 15 der Vorschreibungen des Baubewilligungsbescheides Zl.: 153-0 vom 11.6.1971 ersatzlos aufzuheben. (Gegenstimme Franz Josef Juen mit der Begründung, daß die nunmehr genehmigte plangemäße Dachneigung von 10 Grad landschaftsstörend wirkt.) -4- Bezüglich des Einspruches wegen angeblicher Erstellung eines 3. Obergeschosses wird festgestellt, daß es sich bei plangemäßer Ausführung (Höhe Oberkante Fertigboden bis Oberkante Fußpfette 1.69 m bezw. 1.78 m von Oberkante Rohdecke) lediglich um ein ausgebautes Dachgeschoß handelt, über Antrag des Bauausschusses wird daher dieser Punkt der Anrainerberufungen einstimmig abgelehnt. In diesem Zusammenhang wird angeregt, daß in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Beschlüsse über zulässige Kniestockhöhen und Dachneigungen gefasst werden sollen. zu 4.) Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat im Zuge eines gewerblichen Baugenehmigungsverfahrens für die Errichtung eines Hotel-Garni auf Gp. 445/2 KG. Schruns Montjola) festgestellt, daß eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses erforderlich ist. Das Marktgemeindeamt Schruns wurde zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme ersucht. Seitens des Bauausschusses wurde der Antrag gestellt, es möge eine zustimmende Stellungnahme abgegeben werden, da die vier Vollgeschosse nur talseitig sichtbar werden. Die vorliegenden Pläne werden begutachtet und in ausführlicher Debatte wird festgestellt, daß das geplante Bauwerk in seiner Höhe das Landschaftsbild störend beeinflussen wird. Es wird darauf verwiesen, daß durch entsprechende Planung eine bessere aussengestalterische Lösung zu erreichen ist. über Antrag von Vbgm. Wekerle wird die Abgabe einer ablehnenden Stellungnahme einstimmig beschlossene 5.) Seitens des Bauamtes wurde ein Entwurf zur Erlassung einer Gemeindestraßenverordnung ausgearbeitet und allen Mitgliedern der Gemeindevertretung verteilt. Nach kurzer Debatte wird einstimmig beschlossen, daß dieser Entwurf durch den Gemeindevorstand unter Hinzuziehung der Fraktionsobmänner beraten und ein Antrag an die Gemeindevertretung eingebracht werden soll. zu 6.) GV. Edmund Ganahl gibt einen Überblick über die derzeitige VerkehrsSituation im Ortskern und überreicht den Mitgliedern der Gemeindevertretung das Ergebnis einer von ihm durchgeführten Verkehrszählung. Diese Zählung erfolgte am Dienstag, den 17.8.71 von 7, 00 bis 19.00 Uhr an der Kreuzung Bahnhofstraße – Wagenweg und hat ergeben, daß innerhalb des Zählungszeitraumes über 6.000 Kraftfahrzeuge diese Kreuzung passierten. Es erscheint daher dringend geboten, eine Lösung dieses Problems zu suchen, insbesonders in Anbetracht der Erschwernisse bei winterlichen Verhältnissen. Die Schaffung von Parkplätzen an der Peripherie wird unerlässlich. In der Debatte wird allgemein die Notwendigkeit einer entsprechenden Verkehrsplanung bestätigt. Es wird einstimmig beschlossen, daß der Raumordnungsausschuß mit den Ersatzleuten ein Grundkonzept ausarbeitet und daß zu den erforderlichen Planungen ein Fachmann beigezogen wird. -5zu 7.) Die bestehende Parkplatz - Vorschreibung wird wie folgt geändert Punkt 7: Bisher: Übernachtungsbetriebe 1 Parkplatz für je 4 Betten. Neu: Übernachtungsbetriebe 1 Parkplatz für je 3 Betten. Punkt 8: Bisher: Gasthäuser in Verbindung mit Übernachtungsbetrieb – Berechnung nach Betten und Sitzplätzen getrennt, Vorschreibung der größeren erforderlichen Zahl von Parkplätzen. Neu: Betten und jene Sitzplätze, die über die Bettenanzahl hinausgehen, werden zur Vorschreibung herangezogen. Punkt 12: Bisher: Kostenersatz für fehlende Parkplatz: S 12.000.-Neu: Kostenersatz für fehlenden Parkplatz: S 25.000.--. Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich. GV. Brugger Georg stimmt gegen die Erhöhung der Parkplatz – Ersatzgebühr auf S 25.000.—. zu 8.) über die vorliegenden Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten wird nach Verlesung der Anträge des Bauausschusses wie folgt entschieden: a) Karl Schmidt, Schruns 634, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Rudolf und Maria Pöchler auf 1, 50 m bezw. 0.00 m und gegenüber der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. auf 0, 00 m wird nach Beurteilung der vorliegenden Planung abgelehnt. Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich bei einer Gegenstimme von GV. Jakob Schreiber. Begründung: öffentliches Interesse für Restaurationsbetriebserweiterung wäre gegeben.) b) Maria Waldberg, Schruns 2o5, für die Errichtung eines Anbaues werden die erforderlichen Abstandsnachsichten erteilt; gegenüber Gp. 1626 (Kleber Anna und Kinder) westseitig von 4.00 m auf 0.00 m , südseitig von 4.5o m auf 1.00 m und gegenüber der Gp. 32o5 (Fratteweg) von 4.00 m auf 1.20 m. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. c) Wohnanlage "Silvretta", für die Errichtung von Garagen, gegenüber der Silvrettastraße von 3.00 m auf 2.00 m wird abgelehnt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmige Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, daß durch die Errichtung von Tiefgaragen eine vorteilhaftere Lösung gegeben wäre. d) Wohnanlage "Verbella I" für die Errichtung von Garagen und - Trafostation, gegenüber der Wohnanlage "Silvretta" von 6, 75 m auf 1.50 m wird abgelehnt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig unter Hinwels auf die Stellungnahme zu c). e) Wohnanlage "Kronenwiese" für die Errichtung von Garagen mit Trafostation, gegenüber der Gp. lo48/3 (Elsa Kaltenbäck) wird die Abstandsnachsicht von 3.00 m auf 2.75 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. f) Erna Durig, Schruns Nr. 552, für die Errichtung eines Wohnhauses wird eine Abstandsnachsicht gegenüber der Gp. 865, (Durig Karl) Von 4.00 m auf 2.00 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig, g) Adolf und Ida Pölzl, Schruns 910, für die Errichtung einer Doppelgarage wird die Abstandsnachsicht gegenüber der Gp. 1819/1, (Mangeng Otto) von 3.00 m auf 0.30 m erteilt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. -6h) Vallaster Alois, Schreinerei in Schruns-Gantschier, für den bestehenden Werkstättentrakt gegenüber den Anrainern Ganahl Reinhilde, Wekerle Otto und Sander Frieda wird die Gewährung von Abstandsnachsichten zurückgestellt. Der Antragsteller hat vorerst das Einvernehmen mit den betroffenen Anrainern herzustellen« Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu 9.) Zu den nachfolgenden Konzessionsansuchen wird eine befürwortende Stellungnahme abgegeben: a) Eigner Helmut, Schruns 150, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession und Abänderung der Betriebsform in Gasthof mit dem Betriebsnamen "Gasthof Montjola". b) Hohenfellner Rosa, Schruns 989, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession und Abänderung der Betriebsform in "Pension". c) Zint Sieglinde, Tschagguns 618, Übertragung der Mietwagengewerbekonzession von Maria Zint, mit dem Standort Schruns, Gasthof Rhätikon. Die Beschlussfassung erfolgt in allen drei Fällen einstimmig. zu 10.) In vertraulicher Beratung wird einstimmig beschlossen. a) Das Anstehen des Gemeindebediensteten Hubert Hauer, Schruns, Außerlitzstraße Nr. 825, um Gewährung eines zinsfreien Dienstgeberdarlehens auf die Dauer von 10 Jahren, in Höhe von S 25.000.— zum Ankauf einer Eigentumswohnung im Hause Schruns Nr. 825, wird einstimmig genehmigt. Die Rückzahlung hat ab 1.1.1972 in 120 Monatsraten als Gehaltsabzug zu erfolgen. b) das Ansuchen des Gemeindebediensteten Ludwig Brugger, Schruns, Plattesweg Nr. 762 um Gewährung eines zinsfreien Darlehens in Höhe von S 20.000.— auf die Dauer von 10 Jahren zum Ankauf einer Wohnungseinrichtung anläßlich der bevorstehenden Verehelichung wird einstimmig genehmigt. Die Rückzahlung hat ab 1.1.1972 in 120 Monatsraten als Gehaltsabzug zu erfolgen. zu 11.) über Vorschlag der Fraktionsobmänner werden als Mitglieder in die Gemeindekommission nach dem Geschwornen - und Schöffenlistengesetz einstimmig gewählt: Juen Franz Josef, Bankangestellter, Schruns, Auf dem Ried Nr. 315 .................. Zuderell Hubert, Schlossermeister Schruns, BatlogSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight gstraße 720 ..................... Düngler Rudolf, Vers. Insp. Schruns, Fratteweg 216 ......................... Tomaselli Oskar, Friseurmeister Schruns, Am Marktfeld Nr. 756 .................. ÖVP ORTSPARTEI SPÖ FPÖ. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 11. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 0.45 Uhr Tag der Verlautbarung: 19.8.1971. Der Schriftführer : Der Vorsitzende GSekr. Bürgermeister MARKTGEMEXNDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Sehruns, den 19.8«1971. Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 18.August 1971 um 2o.l5 Dhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 12. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend; Bürgemeister Jsele Eugen als Vorsitzender , Vbgra, Wekerle Harald , die Gemeinderäte Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngier Rudolf sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr0 Sander Hermann, Schnetzer Ludwig, Waldberg Johann, Dipl„Ing. Kleber Herbert, Dipl.Ing. Jäger Karl Ludwig, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen, Keßler Emil, Pritz Josef Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeltgarecht. Entschuldigt abwesend: GR. Schmidt Karl, die GemeindeVertreter Kieber Ludwig, Wächter Franz, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Bitschnau Werner und Bauer Rudolf. Erledigte Tagesordnung : 1.) Gemeindekanalisation Batloggstraße - III, Regenauslaß III und Regenauslaßkanal? Vergabe der Bauarbeiten. 2.) Bauvorhaben Wohnanlage "Verbella"; 3erufungsentscheid . 3.) Bauvorhaben Wohnanlage "Silvretta"; Berufungsentscheid. . 4.) Plasidu3 Gunz, Bludenz? Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses«, 5.) Verordnung über die ERklärung von Straßen zu GemeindeStraßen. 6.) Straßenverkehrsregelung im Ortszentrum. 7.1 Abänderung der Parkplatz - Verordnung• 8.) Abstandsnachsichten: a) Schmidt Karl, Schruns 634, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Pöchler Rudolf und Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. b) Waldberg Maria, Schruns 2o5, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Kieber Anna und Kinder und Fratteweg. c) Wohnanlage "Silvretta", für die Errichtung von Garagen , gegenüber der Silvrettastraße«, d) Wohnanlage "Verbelia" für die Errichtung von Garagen, gegenüber der Wohnanlage "Silvretta". e) Wohnanlage "Kronenwiese" für die Errichtung von Garagen und Trafostation, gegenüber Elsa Kaltenbäck» f) Durig E&na, Schruns 552, für die Errichtung eines Wohnhauses , gegenüber Karl Durig. g) Pölzl Adolf und Ida, Schruns 91o, für die Errichtung einer Doppelgarage, gegenüber Mangeng Otto. h) Vallaster Alois, Schreinerei Schruns, für den Werkstättentrakt, gegenüber Reinhilde Ganahl, Wekerle Otto und Sander Frieda«, 9.) Konsessionsansuchen? Stellungnahme: a) Eigner Helmut, Schruns 15o, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession? Abänderung der Betriebsform. b) Hohenfellner Rosa, Schruns 989, Erweiterung der Gastund Schankgewerbekonzession, Abänderung der Betriebsform. c) Zint Sieglinde, Tschagguns 618, Mietwagengewerbe - Konzesaion mit Standort Schruns, Gasth. Rhätikon. lo .) Personalangelegenheiten s Dienstgeberdarlehen a) Hauer Hubert, b) Brugger Ludwig. 11«) Wahl der Mitglieder in die Gemeindekommission nach dem Geschwornen - und Schöffenlistengesetz. Dem nicht auf der Tagesordnung gestandenen Punkt 11 wird -i über Antrag des Vorsitzenden die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt. zu 1.) Für die Durchführung der Bauarbeiten zur Erstellung des Regenauslasses III und des Regenauslasskanales Batloggstraße111 im Rahmen der Ortskanalisation Schruns wurden 6 Baufirmen ( 3 ortsansässige und 3 auswärtige) zur AnbotStellung eingeladen» Die eingegangenen Anbote der Baufirmen 1.) Ing. Karl Jäger, Schruns 2.) Hiltl & Jehle, Feldkirch 3.) Rinderer Otto, Bludenz und 4•) Ing. Hans Thöny, Bludenz liegSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight en verschlossen vor und werden eröffnet. Die Anbotsummen betragen? Baufirma : Arbeiten BaustellenGesamt: allgem.: einr.: Ing.Karl Jäger 498.572.So 9.9oo.535.364.8o Hilti & Jehle 48o.145.8o 4o, ooo.543.158, 8o Otto Rinderer 54o.652.22.5oo.586.912, — Thöny Hans 556.857.8o I8.000.600.597.80 Der Gds. Bautechniker wird beauftragt, die Anbote auf die rechnerische Richtigkeit zu überprüfen. Sollte sich keine Änderung der Endsummen ergeben, wird der Auftrag an den Bestbieter, die Fa. Ing. Karl Jäger, Schruns, vergeben. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig bei Stimmenthaltung von Dipl. Ing. Karl Ludwig Jäger wegen Befangenheit. zu 2, ) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz gemäß § 24 (1$ lit. d) des GG. an Vizebürgermeister Harald Wekerle und enthält sich der Diskussion und Abstimmung. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns hat als Baubehörde lo Instanz nach Anhörung der Gemeindevertretung mit Bescheid zi.: 153-0 vom 21.5.1971 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines 3. Obergeschosses beim Bauvorhaben "Apartmenthaus Verbelia" auf Qp3 213/6 KG. Schruns gemäß § 39 Abs„8 £430. versagt und gleichseitig aufgetragen, daß gemäß § 80 LBO. bis zum 1.9.1971 der Bauzustand so herzustellen ist, wie er im Baugenehmigungabescheid vom 9.7.197© genehmigt wurde. Gegen diesen Bescheid haben die Bauwerber Linus Gebhardt und Walter Hauser, beide vertreten durch RA. Dr. Richard Ciresa, Feldkirch, in offener Frist berufen und beantragt, die Berufungsbehörde wolle den angefochtenen Bescheid wegen RechtsWidrigkeit aufheben und aussprechen, daß für das gegenständliche Bauwerk eine Ausnahmegenehmigung für ein 3. Obergeschoß nicht erforderlich ist und daß der Baussustand dem Baugenehmigungsbeseheid entspreche; eventuell dem formellen Ansuchen der Berufungswerber um Erteilung der Ausnahmegenehmigung stattgegben, da die Voraussetzungen der LBO. zur Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung gegeben sind. Die Berufungsschrift wird vollinhaltlich verlesen. In der Debatte wird den Ausführungen der Berufungsschrift entgegen gehabten, daß die Drückung der Dachflächen allenfalls eine Verringerung der im Eingabeplan verzeichneten Kniestockhöhe, niemals aber eine Erhöhung derselben zur Folge gehabt hätte, wie sie beim gegenständlichen Bauobjekt nachträglich festgestellt wurde«, Es wird darauf verwiesen, daß die Gemeindevertretung gemäß § 39 Abs* 8 LBO. bereits im erstinstanzlichen Verfahren die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung versagt hat» Festgestellt wird auch die Tatsache, daß durch Abweichungen vom genehmigten Eingabeplan nunmehr ein drittes, voll ausgebautes Obergeschoß entstanden ist. Gemäß Antrag des Bauauschusses wird in der folgenden Abstimmung die Berufung abgelehnt und der erstinstanzliche Bescheid mit Fristverlängerung bis 31.12.1971 bestätigt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig« 3.) Zu diesem TO-Punkt behält Vbgm. Wekerle den Vorsitz. Der Bürgermeister nimmt an der Debatte und Abstimmung nicht teil. Mit Bescheid 21. s 153-0 vom 11.6.1971 hat der Bürgemeister der Marktgemeinde Schruns als Baubehörde I. Instanz die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf Gp. 213/1 KG. Schruns, dem Antragsteller Baumeister Emil Büsch, Schruns 6o5, vertreten dcho RÄo Dre Roland Piccolruaz, BXudenz, bewilligt. In Punkt 15 der Vorsehreibungen dieses Bescheides wird verlangt, daß die Neigung des Dache© so abzuändern ist, daß sie entsprechend der Dachneigung der umliegenden Neubauten entspricht, wobei die Dachtraufenhöhe jedoch nicht «rhöht werden darf. (Dachneigung ea„ 18 - 22 Grad) ; die im Plan vorgesehene Dachneigung beträgt lo Grad. Gegen diese Vorschreibung wurde vom Antragsteller, vertreten durch Dr0Roland Picolruaz, Bludenz, und von den Anrainern Kreszentia Büsch, Schruns 492 und Lothar Jenny, Schruns 467, in offener Frist Berufung eingebracht. Während sich die Berufung des Bauwerbers auf architektonische Gestaltung bezieht, sehen die Anrainer in der Veränderung der Dachneigung eine Beeinträchtigung von Lichteinfall und Aussicht. In der Berufung der AnSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight rainer wird welters beantragt, es möge r ein entsprechendes Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 3. Obergeschosses eingeleitet werden, da nach Ansicht der Berufungswerber die Sachverhaltsdarstellung der Baubehörde im gegenständlichen Bescheid unrichtig sei* Die Berufung des Bauwerbers und der Anrainerin Kreszentia Büsch wird vollinhaltlich verlesen, während auf die Verlesung der Berufung des Lothar Jenny wegen wortgleichen Inhaltes verzichtet wird. Der Antrag des Bauausschusses wird verlesen, über Antrag von GV. Piske Jürgen wird st Ismenmehrheit lieh beschlossen, den Punkt 15 der Vorschreibungen des Eaubewilligungsbescheides ZI.: 153-0 vom 11.6.1971 ersatzlos aufzu* heben. (Gegenstimme Franz Josef Juen mit der Begründung, daß die nunmehr genehmigte plangemäße Dachneigung von lo Grad landkehaftsstörend wirkt.) Bezüglich des Einspruches wegen angeblicher Erstellung eines 3, Obergeschosses wird festgestellt, daß es sich bei plangemäßer Ausführung ( Höhe Oberkante Fertigboden bis Oberkante Fußpfette 1.69 m bezw. 1.78 m von Oberkante Rohdecke) lediglich um ein ausgebautes Dachgeschoß handelt» über Antrag des Bauausschusses wird daher dieser Punkt der Anrainerberufungen einstimmig abgelehnt . In diesem Zusammenhang wird angeregt, daß in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Beschlüsse über zulässige Kniestockhöhen und Dachneigungen gefasst werden sollen. zu 4«) Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat im Zuge eines gewerblichen Baugenehmigungsverfahrens für die Errichtung eines Hotel- Garni auf Gp. 445/2 KG. Schruns CMontjola) festgestellt, daß eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtimg eines 3. Obergeschosses erforderlich ist. Das Marktgemeindeamt Schruns wurde zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme ersuchte Seitens des Bauausschusses wurde der Antrag gestellt, es möge eine zustimmende Stellungnahme abgegeben werden, da die vier Vollgeschosse nur talseitig sichtbar werden. Die %?orliegenden Pläne werden begutachtet und in ausführlicher Debatte wird festgestellt, daß das geplante Bauwerk in seiner Höhe das Landschaftsbild störend beeinflussen wird. Es wird darauf verwiesen , daß durch entsprechende Planung eine bessere aussengestalterische Lösung zu erreichen ist. über Antrag von Vbgm. Wekerle wird die Abgabe einer ablehnenden Stellungnahme einstimmig beschlossen. zu 5.) Seitens des Bauamtes wurde ein Entwurf zur Erlassung einer Gemeindestraßenverordnung ausgearbeitet und allen Mitgliedern der Gemeindevertretung verteilt. Nach kurzer Debatte wird einstimmig beschlossen, daß dieser Entwurf durch den Gemeindevorstand unter Hinzuziehung der Fraktionsobmänner beraten und ein Antrag an die Gemeindevertretung eingebracht werden soll. zu 6o) GVo Edmund Ganahl gibt einen Überblick über die derzeitige VerkehrsSituation im Ortskern und überreicht den Mitgliedern der Gemeindevertretung das EEgebnis einer von ihm durchgeführten Verkehrszählung. Diese Zählung erfolgte am Dienstag, den 17, 8.71 von 7.oo bis 19.oo Uhr an der Kreuzung Bahnhofstraße - Wagenweg und hat ergeben, daß innerhalb des Zählungsteitraumes über 60OOO Kraftfahrzeuge diese Kreuzung passierten. Es erseheint daher dringend geboten, ein® Lösung dieses Problems zu suchen, insbesonders in Anbetracht der Erschwernisse bei winterlichen Verhältnissen. Die Schaffung von Parkplätzen an der Peripherie wird unerlässlich. In der Debatte wird allgemein die Notwendigkeit einer entsprechenden Verkehrsplanung bestätigt. Es wird einstimmig beschlossen, daß der Ra^mordnungsausschuß mit den Ersatzleuten ein Grundkonzept ausarbeitet und daß zu den erforderlichen Planungen ein Fachmann beigezogen wirdQ zu 7.) Die bestehende Parkplatz - Vorschreibung wird wie folgt geändert; Übernachtungsbetriebe 1 Parkplatz für je 4 Betten. Übemachtungsbe triebe 1 Parkplatz für Neu: je 3 Betten. Gasthäuser in Verbindung mit ÜbernachtungsPunkt 8: Bisher betrieb— Berechnung nach Betten und Sitzplätzen getrennt, Vcrschreibung der größeren Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight erforderlichen Zahl von Parkplätzen. Betten und jene Sitzplätze, die über die Neu; Bettenanzahl hinausgehen, werden zur Vorschreibung herangezogen. Kostenersatz für fehlenden Parkplatz: Punkt 12:Bisher S 120ooo0-~ Kostenersatz für fehlenden Parkplatz : Ifeu : S 25.oooe— . Die Beschlussfassung erfolgt Stimmenmehrheitlieh. GV. Brugger Georg stimmt gegen die Erhöhung der Parkplatz - Ersatzgebühr auf S 25.000.— . Punkt 7 s Bisher zu 8.) über die vorliegenden Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten wird nach Verlesung der Anträge des Bauausschusses wie folgt entschieden : a) Karl Schmidt, Schruns 634, für die Errichtung eines Anbaues, gegenüber Rudolf und Maria Pöchler auf 1.5o m bezw. O.oo m und gegenüber der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. auf O.oo m wird nach Beurteilung der vorliegenden Pleinung abgelehnt. Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich bei einer Gegenstimme von GV. Jakob Schreiiber. iBegründung: öffentliches Interesse für Restaurationsbetriebserweiterung wäre gegeben.! b) Maria Waldberg, Schruns 2o5, für die Errichtung eines Anbaues werden die erfodrelichen Abstandsnachsichten erteilt; gegenüber Gp. 1626 (Kleber Anna und Kinder) westseitig von 4.oo iji auf O.oo m , südseitig von 4.5o m auf l.oo m und gegenüber der Gp. 32o5 (Fratteweg) von 4.oo m auf 1.2o m . Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig:. c) Wohnanlage "Silvretta", für die Errichtung von Garagen, gegenüber der Silvrettastraße von 3.oo m auf 2.oo m wird abgelehnt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmige Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, daß durch die Errichtung von Tiefgaragen eine vorteilhaftere Lösung gegeben wäre. d) Wohnanlage"Verbella I" für die Errichtving von Garagen und - Trafostation, gegenüber der Wohnanlage "Silvretta" von 6.75 m auf 1.5o m wird abgelehnt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig unter Hinweis auf die Stellungnahme zu c) . e) Wohnanlage "Kronenwiese" für die Errichtung von Garagen mit Trafostation, gegenüber der Gp. lo48/3 (Elsa Kaltenbäck) wird die Abstandsnachsicht von 3.oo m auf 2.75 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. f) Erna Durig, Schruns Nr. 552, flr 1 ^Errichtung eines Wohnhauses wird eine Abstandsnachsicht gegenüber der Gp. 865, (Durig Karl) Von 4.oo m auf 2.oo m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. g) Adolf und Ida Pölzl, Schruns 91o, für die Errichtung einer Doppelgarage wird die Abstandsnachsicht gegenüber dier Gp. 1819/1 , (Mangeng Otto) von 3.oo m auf 0.3o m erteilt. Die Beschlußf fassung erfolgt einstimmig. ; • } !f\ V h) Vallaster Alois, Schreinerei in Schruns-Gantschier, für den bestehenden Werkstättentrakt gegenüber den Anrainern Ganahl Reinhilde, Wekerle Otto und Sander Frieda wird die Gewährung von Abstandsnachsichten zurückgestellt« / Der Antragsteller hat vorerst das Einvernehmen mit den betroffenen Anrainern herzustellen« Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu 9«) Zu den nachfolgenden Konzessionsansuchen wird eine befürwortende Stellungnahme abgegeben : a) Eigner Helmut, Schruns 15o, Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession und Abänderung der Betriebsform in Gasthof mit dem Betriebsnamen "Gasthof Montjola". b) Hohenfellner Rosa, Schruns 989, Erweiterung der Gastund Schankgewerbekonzession und Abänderung der Betriebsform in "Pension". c) Zint Sieglinde, Tschagguns 618, Übertragung der Mietwagengewerbekonzession von Maria Zint, mit dem Standort Schruns, Gasthof Rhätikon. Die Beschlussfassung erfolgt in allen drei Fällen einstimmig. zu lo.) In vertraulicher Beratung wird einstimmig beschlossen s a) Das Anstehen des Gemeindebediensteten Hubert Hauer, Schruns, AußerlitzStraße Nr. 825, um Gewährung eines zinsfreien Dienstgeberdarlehens auf die Dauer von lo Jahren, in Höhe von S 25.ooo.— zum Ankauf einer Eigentumswohnung im Hause Schruns Nr. 825, wird einstimmig genehmigt. Die Rückzahlung hat ab 1.1.1972 in 12o Monatsraten als Gehaltsabzug zu erfolgen« b) das Ansuchen des Gemeindebediensteten Ludwig Brugger, Schruns, Plattesweg Nr. 762 um Gewährung eines zinsfreien Darlehens in Höhe von S 2O.OOÖ.— auf die Dauer von lo Jahren zum Ankauf einer Wohnungseinrichtung anläßlich der bevorstehenden Verehelichung wird einstimmig genehmigt. Die Rückzahlung hat ab 1.1.1972 in 12o Monatsraten als Gehaltsabzug zu erfolgen. zu 11.) über Vorschlag der Fraktionsobmänner werden als Mitglieder in die Gemeindekommission nach dem Geschwornen - und Schöffenlistengesetz einstimmig gewählt : Juen Franz Jpsef, Bankangestellter, Schruns, Auf dem Ried Nr. 315 ÖVP r Zuderell Hubert, Schlossermeister Schruns , Batloggstraße 72o .................... ORTSPARTEI Düngier Rudolf, Vers.Insp. Schruns, Fratteweg 216 SPÖ Tomaselli Oskar, Friseurmeister Schruns, Am Marktfeld Nr. 756 .................. FPÖ . Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 11. Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 0.45 Uhr Tag der Verlautbarung: 19.8.1971. Der Schriftführer : DerVorsitzende GSEkr. , U d ^ M ^ ^ * ?r