20161012_GVE017

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:46
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2016-10-12
Erscheinungsdatum 2016-10-12
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 13.10.2016 Zl. 004-2/2016 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12. Oktober 2016, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Rosa-Maria Jenny MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter (zu Top 1 und 3-6) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 10 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Marion Wachter, Werner Marent, Manuel Torghele und Martin Borger Seite 2 von 10 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • Übernahme der Haftung bzw. Erhöhung der Haftung für ein Darlehen der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH, Schruns (Antrag des Vorsitzenden) • Erlassung eines Bettelverbotes für Schruns (Antrag der Fraktion Metnand för Schru) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Baurechtsverwaltungen: Prüfbericht des Landesrechnungshofs, Bericht gem. § 5a LRH-G 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Gesamtbebauungsplan - Beschluss des Entwurfs 4. Teilbebauungsplan Bereich Kurhotel, Beschluss des Entwurfs 5. Vertragsraumplan: Vereinbarung mit Verena Trunsperger als Eigentümerin des GST-NR 1046/9 6. Reg. Nr 031-2/10-2016 Verena Trunsperger, Flurstraße 19, 6780 Schruns, Umwidmung des GST-NR 1046/9 im Gesamtausmaß von 493 m² von derzeit Bauerwartungsfläche Wohngebiet in künftig Baufläche Wohngebiet lt. Planbeilage vom 20.09.2016 7. Familie Walch, Schruns, Ansuchen um Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges „Rainweg“ auf den GST-NR 1005/1, 1006/2 und 1006/3 zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns 8. Verordnung gem. § 15 Abs. 3 GG – Verkehrsflächenbezeichnung Schwimmbadstraße 9. Montafon Tourismus GmbH, Auszahlung des Finanzierungsbeitrages für November und Dezember 2016 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.09.2016 Seite 3 von 10 11. Übernahme der Haftung bzw. Erhöhung der Haftung für ein Darlehen der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH, Schruns (Antrag des Vositzenden) 12. Erlassung eines Bettelverbotes für Schruns (Antrag der Fraktion Metnand för Schru) 13. Allfälliges Zu 1. Baurechtsverwaltungen: Prüfbericht des Landesrechnungshofs, Bericht gem. § 5a LRH-G Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ Andreas Pfeifer und informiert über die Überprüfung der Bauverwaltungen im Land durch den Landes-Rechnungshof Vorarlberg. Der Prüfbericht basiert auf den Ergebnissen von zahlreichen Besprechungen sowie der Durchsicht der vorhandenen Unterlagen, und es sind die abgegebenen Empfehlungen nachvollziehbar. Der Prüfbericht ist den Gemeindemandataren direkt vom Landes-Rechnungshof zugestellt worden bzw. kann dieser auch auf der Homepage des Landes-Rechnungshofs eingesehen oder von dort heruntergeladen werden. Wie Andreas Pfeifer ausführt, wurden teilweise allgemeine Empfehlungen, die alle Bauverwaltungen betreffen, aber auch spezielle Empfehlungen für die jeweilige Bauverwaltung aufgenommen. Den allgemeinen Empfehlungen wird seitens der Bauverwaltung Montafon größtenteils bereits entsprochen, die speziell für die Bauverwaltung Montafon abgegebenen Empfehlungen wird man sich zu Herzen nehmen. In seinen weiteren Ausführungen informiert er über die personelle Besetzung der Bauverwaltung, die geteilten Zuständigkeiten sowie darüber, dass man mit Zeitaufzeichnungen begonnen hat, um die Aufwände genauer zuordnen zu können und zu prüfen, ob die zu Beginn der Zusammenarbeit angestellte Schätzung passt. Der Aufteilungsschlüssel beinhaltet einen Sockelbetrag nach Einwohnergleichwerten, der Restbetrag wird nach der Anzahl der Fälle, aufgeteilt in 5 Kategorien, verumlagt. Festgehalten wird, dass die Vergleichbarkeit der Bauverwaltungen miteinander schwierig ist, da unterschiedliche Konstellationen vorzufinden sind und das Leistungsangebot differiert. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Werner Ganahl spricht der Bauverwaltung Montafon Lob für die gute Arbeit aus. Siegfried Neyer, Obmann des Prüfungsausschusses, hält fest, dass es schwierig ist, herauszufinden, ob diese Einrichtung im Vergleich zu früher für Schruns schlussendlich günstiger kommt, zumal mit der Einführung der OIB-Richtlinien sowie gesetzlicher Änderungen der Vollzug nicht einfacher geworden ist. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, die Bürokratie etwas einzudämmen. Auch Siegfried Marent merkt an, dass sich der Prüfungsausschuss mit dem Bauamt und der Bauverwaltung wiederholt beschäftigt hat, und er bestätigt, dass es die rechtlichen Vorgaben dem Bürger nicht gerade leicht machen, ein Bauvorhaben auszuführen. Peter Vergud kann aus Sicht der beteiligten Gemeinde St. Anton bestätigen, dass durch die Bauverwaltung Montafon fachlich und rechtlich eine gute Qualität garantiert wird und diese Einrichtung gerade für kleinere Gemeinden sehr wertvoll ist. Norbert Haumer glaubt, dass der Gesetzgeber durch die zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Einwände von Nachbarn gezwungen ist, immer komplexere und detailliertere Regelungen zu treffen, wodurch diese Rechtsmaterie für den Bürger zunehmend schwieriger zu verstehen und für die Behörden aufwendiger zu handhaben ist. Seite 4 von 10 Der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg der Bauverwaltungen in Vorarlberg wird einhellig zur Kenntnis genommen. Zu 2. Mitteilungen des Vorsitzenden • Der Vorsitzende erinnert an die in der letzten Sitzung geführte Diskussion über den Kostenaufteilungsschlüssel für Montafon Tourismus und den dabei gefassten grundsätzlichen Beschluss. Er informiert über den nunmehr ausgearbeiteten Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung, der in den nächsten Tagen an alle übermittelt und über den in der nächsten Sitzung entschieden werden soll. Manuel Bitschnau wird das Budget für 2017 vorbereiten und vorstellen. • Die Abbrucharbeiten beim Kurhotel sind im Gange. • Die Verhandlungen mit der Fa. Liebherr über den Verkauf des Haus des Gastes sowie die Sanierungsarbeiten bei der Tiefgarage Löwen wurden auf November verschoben, da das Büro DI Schneider mit der Überarbeitung des Gutachtens aus dem Jahre 2008 befasst und RA Dr. Mandl mit der rechtlichen Beurteilung der vertraglichen Grundlagen betraut worden ist. Da die Ergebnisse voraussichtlich erst Mitte November vorliegen werden, ist daran gedacht, die kommende Gemeindevertretungssitzung um eine Woche zu verschieben. • Beim Gemeindeamt ist die Einrichtung einer Bürgerservicestelle als zentrale Anlaufstelle für alle Bürger geplant. • In den zwei Workshops zur Baukultur befasste man sich eingehend mit den Themen Baunutzung und Gestaltungsrichtlinien. • In einem Meeting wurde die Errichtung einer gemeinsamen Volksschule zusammen mit Tschagguns geprüft und mit LR Mennel vorbesprochen. Seitens der Fi- 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • • • • nanzabteilung des Landes wurden die Erwartungen angesichts der zu erwartenden hohen Kosten jedoch gedämpft, und es ist wieder an Sanierungen gedacht. Angesichts der großen Zahl an Kindern stößt man bei den Unterbringungsmöglichkeiten bereits an ihre Grenzen, weshalb an die Einrichtung einer fünften Kindergartengruppe gedacht wird. Als Standort würden sich die Räumlichkeiten der ehemaligen Caritas Werkstätte Auf der Litz anbieten, und es wurde bereits ein Förderungsantrag beim Land eingereicht. Bei Einrichtung einer Ganztagesbetreuung würden sich auch andere Gemeinden mit anschließen, was neben einer Kostenbeteiligung zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen würde. Vor Sanierung der Silvrettastraße im Abschnitt „Grassa-Bronna“ bis Hotel Alpenrose ist die dortige Kanalsanierung in Angriff zu nehmen, sodass eine Neuasphaltierung auf das kommende Frühjahr verschoben wird. Für die Erneuerung der Unterführung an der L 188 zum Schwimmbad wurde ein Projekt ausgearbeitet. Die Kosten hierfür würden sich auf rd. € 900.000, 00 belaufen. Die Förderquote beträgt 70 %, weshalb der Kostenanteil der Gemeinde bei rd. € 270.000, 00 liegen würde, was doch eine beträchtliche Belastung darstellen würde, die schwierig zu finanzieren ist. Diesbezüglich findet noch ein Gespräch mit LR Rüdisser und LR Rauch statt. Silvretta Montafon hat gestern ihre Sommerprodukte für das Hochjoch präsentiert (Biken, Fly-Line, Adler + Greifvogelprojekt, ...). Diese Projekte werden noch präsentiert und abgestimmt werden. Seite 5 von 10 Zu 3. Gesamtbebauungsplan - Beschluss des Entwurfs Wie bereits erwähnt wurde der Gesamtbebauungsplan in den beiden Workshops zur Baukultur diskutiert. Der von DI Reinhard Falch ausformulierte und nunmehr vorliegende Entwurf wurde mit der Raumplanungsstelle des Landes abgestimmt. Vor allem zwei Aspekte sind davon betroffen: Die Volumigkeit wird etwas zurückgenommen (Reduktion der BNZ sowie der höchstmöglichen Bonuspunkte), und es wird anstelle der bisherigen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und über die Geschosszahl ein Bebauungsplan erlassen. Die Zoneneinteilung wurde von einigen Ausnahmen abgesehen aus der alten Verordnung übernommen. Außerdem lassen die Bonuspunkte anders als bisher die angeführten Überschreitungen ohne Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu, wobei festzuhalten ist, dass der neue Basiswert plus Bonuspunkte in etwa dem früheren Basiswert entspricht. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der bereits in Kraft stehenden fünf Teilbebauungspläne und des in Ausarbeitung befindlichen Teilbebauungsplanes für das Kurhotel. Vermerkt wird, dass die Reduktion vom Gestaltungsbeirat ausgegangen ist, da dieser die Bonuspunkte als zu hoch bewertet hat. Weiters setzt eine „Ferienwohnungswidmung“ das Vorliegen eines Bebauungsplanes voraus. Die angesprochenen Reduktionen sind vertretbar und lösen keine Entschädigungsansprüche aus, zumal wie be- 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at reits erwähnt lediglich eine Zurücknahme um die Bonuspunkte erfolgt ist. Eine weitere Reduktion würde auch raumplanungsfachlich keinen Sinn machen. Mit dem letzten Absatz, der sich auf Gebäude mit öffentlichem Charakter bezieht oder deren Errichtung oder Ausbau im öffentlichen Interesse gelegen ist und einen zusätzlichen Bonus ermöglicht, hat man sich bewusst die Türe etwas offen gelassen. Seite 6 von 10 Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, hält fest, dass das Schrunser Feld und andere größere Grünzungen in FF umgewidmet werden sollten, dies als klares Bekenntnis, dass diese offenen Räume auch hinkünftig gesichert werden sollen. Ein nächster Schritt wäre die Erlassung von Gestaltungsrichtlinien als Grundlage für die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat. Die gegenständlichen Festlegungen beziehen sich nur auf Neubauten, nicht jedoch auf Sanierungsmaßnahmen bei einem konsentierten Bestand. Siegfried Marent spricht noch die im Workshop thematisierte „Maßstäblichkeit“ an. Aus Gründen einer zweckmäßigen Bebauung wird gemäß § 28 RPG durch Verordnung ein Bebauungsplan für das Gemeindegebiet Schruns erlassen, und es wird gem. § 29 RPG der vorliegende Entwurf nach Maßgabe der mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Fassung (stimmenmehrheitlich, 2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Helmut Neuhauser) beschlossen und einen Monat im Marktgemeindeamt Schruns zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Zu 4. Teilbebauungsplan Bereich Kurhotel, Beschluss des Entwurfs Da der Entwurf des Teilbebauungsplans für den Bereich Kurhotel noch nicht fertig ausgearbeitet worden ist, wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes vertagt. Zu 5. Vertragsraumplan: Vereinbarung mit Verena Trunsperger als Eigentümerin des GST-NR 1046/9 Der Abschluss einer Vereinbarung (Raumplanungsvertrag) zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Eigentümerin des GST-NR 1046/9 in EZ 1490, GB 90104 Schruns, nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs wird einstimmig genehmigt. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 6. Seite 7 von 10 Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Das gegenständliche Grundstück befindet sich inmitten eines als Baufläche ausgewiesenen Gebietes, und es hat auch bereits der Bau- und Raumordnungsausschuss die gegenständliche Umwidmung positiv beurteilt. Auf den im vorigen Tagesordnungspunkt behandelten Raumplanungsvertrag, mit dem eine baldige Bebauung abgesichert wird, und die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Unterlagen wird verwiesen. Reg.Nr. 031-2/10-2016 Die Umwidmung des GST-NR 1046/9 im Ausmaß von 493 m² von derzeit Bauerwartungsfläche in künftig Baufläche Wohngebiet lt. Planbeilage vom 20.09.2016, Nr. 031-2/10-2016/01, wird einstimmig beschlossen. Zu 7. Familie Walch, Schruns, Ansuchen um Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges „Rainweg“ auf den GST-NR 1005/1, 1006/2 und 1006/3 zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns Der Vorsitzende erläutert anhand der mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Unterlagen die derzeitige Situation und zeigt die früher bestandene Wegtrasse auf. Ursprünglich war man der Meinung, dass sich das grundbücherlich eingetragene Fußwegerecht auf den Verbindungsweg von der Batloggstraße zur Umfahrungsstraße bezieht. Nach den von der Familie Walch vorgelegten Unterlagen bezieht sich die Eintragung im Grundbuch jedoch auf einen früher von der Batloggstraße auf Höhe der jetzigen Postgarage abzweigenden Weg in Richtung Flurstraße, den es seit über dreißig Jahre nicht mehr gibt. Die Löschung des Rechtes wurde über Intervention der Familie Walch auch von Seiten des Landesvolksanwaltes angesprochen. Einvernehmen besteht darüber, dass von dieser Löschung die untere Wegtrasse nicht tangiert werden darf. Der Löschung der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit des Fußsteiges für die Marktgemeinde Schruns auf den GST-NR 1005/1, 1006/2 und 1006/3 in EZ 148 und auf GST-NR 1006/1 in EZ 2065, GB 90104 Schruns, wird mit der Maßgabe, dass sich diese Löschung ausschließlich auf die in den vorliegenden Plandarstellungen aus dem Jahr 1933 dargestellte und seit vielen Jahren nicht mehr vorhandene Trasse des ehemaligen „Rainwegs“ bezieht und dadurch andere bestehende Dienstbarkeitsrechte auf diesen Grundstücken (z.B. andere Fußwege) in ihrem Bestand nicht berührt werden, einstimmig zugestimmt. Zu 8. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Verordnung gem. § 15 Abs. 3 GG – Verkehrsflächenbezeichnung Schwimmbadstraße Seite 8 von 10 Die von der Kreuzung Montafonerstraße (L 188) - Wagenweg abzweigende Verbindungsstraße über die Ill nach Tschagguns bis zur Gemeindegrenze wird einstimmig als Schwimmbadstraße bezeichnet. Zu 9. Montafon Tourismus GmbH, Auszahlung des Finanzierungsbeitrages für November und Dezember 2016 Diese Angelegenheit wurde über ausdrückliche Empfehlung des Gemeindevorstandes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Festgehalten wird, dass das neue Wirtschaftsjahr bereits am 01.11. startet und dementsprechend ab November ein anderer Betrag budgetiert ist. Zu beachten wäre auch, dass Schruns im Jahr 2015 weniger bezahlt hat, als ursprünglich von den anderen Gemeinden vorgesehen war und dies als Verlust abgebildet wurde. Die Auszahlung des Finanzierungsbeitrages an die Montafon Tourismus GmbH für die Monate November und Dezember 2016 wird nach Maßgabe der im Budget vorgesehenen Mittel einstimmig genehmigt. Zu 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.09.2016 Über Antrag von Marcellin Tschugmell wird einstimmig beschlossen, dass die Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.09.2016 dahingehend abgeändert bzw. ergänzt wird, dass festgehalten wird, dass er bei der Abstimmung über den Punkt 2 b und c (Gemeindeversicherungen) nicht im Sitzungszimmer anwesend war. Im Übrigen stellt der Vorsitzende nach Umfrage fest, dass keine Einwendungen gegen diese Verhandlungsschrift erhoben worden sind bzw. werden, und es wird diese einstimmig genehmigt. Zu 11. Übernahme der Haftung bzw. Erhöhung der Haftung für ein Darlehen der Marktgemeinde Schruns Immobilienverwaltungs GmbH, Schruns Über Antrag des Vorsitzenden wird im Hinblick auf die Anpassung des laufenden Kredites bzw. Aufnahme eines neuen Kredites durch die Marktgemeinde Schruns 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Immobilienverwaltungs GmbH zur Finanzierung der Abbruchkosten des Kurhotels einstimmig die Erhöhung der Haftung von € 1.850.000, 00 auf € 2.400.000, 00 beschlossen. Seite 9 von 10 Zu 12. Erlassung eines Bettelverbotes für Schruns Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Metnand för Schru wird festgehalten, dass auf Grundlage vergleichbarer Verordnungen von Städten bzw. Gemeinden im Land der Entwurf einer Verordnung für das Gebiet der Marktgemeinde Schruns ausgearbeitet und in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Behandlung vorgelegt werden wird. Zu 13. Unter „Allfälliges“ ersucht Karoline Bertle unter Hinweis auf die bestehenden Brunnenrechte, dass der Laufbrunnen am Kirchplatz bis spätestens 1. Mai 2017 wieder errichtet wird. Weiters weist sie darauf hin, dass die aufgrund Leitungsverlegung durch A1 notwendige Neuasphaltierung im Bereich der Kronengasse im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison baldmöglichst vorgenommen werden sollte. Abschließend erkundigt sie sich über den Stand der Verhandlungen bezüglich des Durchgangsrechtes hinter dem „Alten Adler“. Zu letzterem gibt der Vorsitzende bekannt, dass die diesbezügliche Vereinbarung zwar noch nicht unterfertigt, dies jedoch mündlich zugesagt worden ist. Inwieweit über die Treppe des Nachbargrundstückes ebenfalls ein Dienstbarkeitsrecht besteht oder Gemeingebrauch gegeben ist, ist ihm nicht bekannt, seitens der Gemeinde wurde diesbezüglich jedoch keiner Löschung eines allenfalls eingetragenen Rechtes zugestimmt. Inwieweit die Gefahr besteht, dass die durch bauliche Maßnahmen unterbrochene Begehbarkeit zu einer Löschung bestehender Dienstbarkeitsrechte führt, müsste noch im Detail abgeklärt werden. Er sagt jedenfalls zu, dass er diese Angelegenheit weiter im Auge behalten wird, ersucht jedoch um Verständnis dafür, dass keine Deadline gesetzt werden kann. Die Frage von Christian Fiel, ob sich bezüglich des Ausbaus der Montjolastraße zwischenzeitlich etwas Neues ergeben hat, wird vom Vorsitzenden verneint. Siegfried Marent bezeichnet es als „Kapitalfehler“ des Gemeindevorstands, dass dieser der Löschung der zuvor erwähnten Dienstbarkeit des Fußweges hinter dem Alten Adler zugestimmt hat. Dasselbe treffe auf die Verbindung von der Silbertalerstraße über die Treppe zum Kindergarten zu. Heike Ladurner-Strolz begründet die seinerzeitige Zustimmung des Vorstandes zur Löschung des Rechtes beim Alten Adler damit, dass dem dortigen Projekt ein höheres öffentliches Interesse beigemes- 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at sen wurde als dem Erhalt des Fußweges, der dieses möglicherweise zu Fall gebracht hätte. Seite 10 von 10 Weiters kritisiert Siegfried Marent die willkürlichen Straßensperren im Zuge der Bauarbeiten beim Alpina-Areal. Der Vorsitzende erklärt, dass die Bewilligung für Straßensperren grundsätzlich erteilt worden ist und dies die Baufirma recht flexibel gehandhabt hat, die Arbeiten werden jedoch ohnedies in Bälde abgeschlossen werden. Günter Ratt spricht die Beleuchtung an der Flurstraße, die budgetär vorgesehen ist, an. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung wäre mit Gerald Vonbank abzuklären. Hinsichtlich des Feldweges wurden zwischenzeitlich keine weiteren Schritte mehr gesetzt. Was das Hotelprojekt im Bereich des Alpenbades anbetrifft, erhielt der Vorsitzenden unlängst ein E-Mail von Arno Fricke, mit dem er mitteilte, dass zwar ein Betreiber gefunden worden wäre, jedoch kein Investor. Als letzten Punkt spricht Günter Ratt das auch schon im Gemeindevorstand deponierte Problem des Schnellfahrens auf der Silbertalerstraße an. Der dortige Bereich, insbesondere auch der Zebrastreifen, wird insbesondere auch von Kindergartenkindern und Schülern stark frequentiert. Er schlägt vor, dass auf Höhe der Brücke zur Lodenfabrik eine Radarbox aufgestellt wird. Der Vorsitzende sagt zu, dies beim Landesstraßenbauamt nochmals zu deponieren. Wie er ausführt, wurde die Installierung von Blinklichtern beim Zebrastreifen abgelehnt. Der Sicherheitswachebeamte habe die Aufstellung einer Geschwindigkeitsbegrenzungstafel angeregt. Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.10.2016