20130904_GVE034

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:42
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2013-09-04
Erscheinungsdatum 2013-09-04
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 5. September 2013 Zl. 004-2/2013 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 4. September 2013, um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. OG im Haus des Gastes stattgefundene 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster GR Mag. Elisabeth Trippolt Peter Vergud Martin Fussenegger Emil Fitsch Norbert Haumer Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Werner Ganahl Hanno Dönz Bernd Steiner Eugen Vonier Daniela Netzer Richard Durig GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Dipl.-Ing. Karoline Bertle Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Stefan Simenowskyj Mag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: … Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Ersatzleute: Thomas Zuderell Astrid Robe Bernhard Schrottenbaum Rudi Bitschnau Mag. Monika Vonier Franz Scheibenstock Monika Ganahl Markus Grabher Martin Walser Ludwig Kieber Prof. Wilhelm Gantner Karl Mäser Gernot Maier Betr.oec. Herbert Tschofen Werner Marent Hubert Ganahl Franz Oliva Erika Scheibenstock Verena Trunsperger Frank Simenowskyj Christl Geiger Helmut Neuhauser Pia Torghele Lothar Kasper Seite 1 von 8 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 8 Entschuldigt abwesend: Peter Vergud, Martin Fussenegger, Bernd Steiner, Daniela Netzer, GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA, DI Karoline Bertle und Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Sitzung legt Lothar Kasper gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Karl Hueber ab. Weiters setzt der Bürgermeister vor Eingang in die Tagesordnung gem. § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz den Punkt 6. „Haftungsübernahme für ein vom Gemeindeverband Aktivpark Montafon für die Sanierung des Aktivparks aufzunehmendes Darlehen“ von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) 3. Änderung des Teilbebauungsplanes Kronenwiese hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschosszahl im Bereich der GST-NR 1049/2 und 1050/2 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 03/13 Umwidmung einer ca. 420 m² großen Teilfläche des GST-NR 818 (Gebhard Schrottenbaum) von dzt. FL in FF sowie einer weiteren Teilfläche dieses Grundstücks im Ausmaß von ca. 743 m² von dzt. FF in FL 5. Beitritt und Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg 6. Berufungskommission Schruns - Nachbesetzung: Neuwahl eines Mitglieds für das durch Verzicht ausgeschiedene Mitglied Dr. Edwin Gantner sowie eines Ersatzmitglieds 7. Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon, Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 8 in nichtöffentlicher Sitzung: 8. Ankauf eines landwirtschaftlichen Anwesens bzw. Beteiligung an der öffentlichen Versteigerung wieder in öffentlicher Sitzung: 9. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Verhandlungen zwischen der Fa. Spar, der Familie Furtner und der Fa. Jägerbau über die Errichtung eines Spar-Marktes auf dem „Furtner-Areal“ befinden sich im Endstadium, und es scheint sich eine Lösung anzubahnen. • Gestern hat das erste Schlussgespräch mit dem Landes-Rechnungshof Vorarlberg über die Ergebnisse der durchgeführten Gemeindeprüfung stattgefunden. Die Prüfung läuft seit Mai dieses Jahres, wobei neben der Überprüfung der Gemeindeverwaltung auch die ausgegliederten Betriebe genau angeschaut wurden. Die Prüfungstätigkeit war zum Teil recht intensiv und zweitaufwändig, und es erscheint diese im Ergebnis sehr konstruktiv zu sein. • Im Rahmen des von den Montafoner Museen initiierten Vermittlungsprogramms septimo, das heuer bis 5. Oktober läuft und über 35 Veranstaltungen umfasst, findet eine besucherfreundliche Präsentation der regionalen Kulturgeschichte statt. Der Veranstaltungsreigen wurde mit der Ausstellung „Vom Montafon an den Mississippi“ im Museum in Schruns eröffnet. • Die Entscheidung über die Errichtung der neuen Feuerwehrgaragen für die OF Schruns wurde nach nochmaligen Gesprächen mit der Fa. Liebherr heute endgültig getroffen, es werden diese nach Abklärung der genauen Situierung der Sickergruben beginnend in der 39. KW auf dem von der Post angekauften Grundstück beim bestehenden Feuerwehrgerätehaus gebaut werden. • Mag. Dr. Siegfried Marent hat eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, in der es vorrangig um den Musikpavillon ging. Der Vorsitzende hat nach intensiven Recherchen im Archiv die seinerzeitigen Vereinbarungen ausgehoben. Diese haben seine früher schon gemachten Aussagen bestätigt, dass der Musikpavillon von der Zentrum-Park errichtet wurde und nicht der Gemeinde gehört, sondern ihr gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wurde. Weiters konnte er eine Vereinbarung mit der Familie Nels/Furtner ausfindig machen, in der es um die Unterschreitung des gesetzlichen Bauabstandes des Musikpavillons zu deren Grundstück ging. Dabei wurde die Verpflichtung eingegangen, diesen für den Fall der Verbauung dieses Nachbargrundstücks abzutragen bzw. zu versetzen. 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Über Anfrage von Dietmar Tschohl bestätigt der Vorsitzende, dass die Sanierung der Tiefgarage Löwen im kommenden Jahr abgeschlossen werden wird. Die genauen Kosten sind noch nicht bekannt, die Gemeinde wird sich jedoch ihrem Anteil entsprechend daran beteiligen und hierfür im Budget Vorsorge treffen müssen. Die genauen Zahlen sollten daher bis zur Budgeterstellung vorliegen. • Die Kosten für die Sanierung und Umbauten beim Aktivpark haben sich nach der neuesten Kostenrechnung von ursprünglich € 1, 2 Mio. auf über € 3 Mio. erhöht. Aufgrund der zuletzt noch bekannt gegebenen Kostenerhöhung auf € 2, 2 Mio., die zwischenzeitlich überholt ist, wurde seitens des Landes eine erhöhte Förderzusage abgegeben. Ob diese aufgrund der jetzt vorliegenden Kostenaufstellung nochmals angehoben werden wird, ist noch abzuklären. Diesbezüglich wird von mehreren Seiten die Meinung vertreten, dass sollte die Gemeinde auf diesen Kosten „sitzen bleiben“, umgehend eine Einstellung der Arbeiten erfolgen müsste. Seite 4 von 8 Zu 2. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) Wie bereits bekannt, sind sowohl die VIW AG, als auch die Vogewosi Dornbirn bereit, für das Lahmeyer Areal einen Kaufpreis von € 720.000, 00 zu bezahlen. Da die Vogewosi Dornbirn hier soziale Wohnungen errichten würde, neigt der Vorsitzende eher dazu, den Verkauf an sie zu tätigen. Demgegenüber brächte nach Ansicht von Franz Bitschnau ein Verkauf des Grundstücks an die VIW AG den Vorteil, dass dieses zu einem späteren Zeitpunkt, falls man es doch für kommunale Zwecke benötigen würde, möglicherweise wieder zurückgekauft werden könnte. Angesichts der eher rückläufigen Bevölkerungsentwicklung misst der Vorsitzende dem sozialen Wohnbau jedoch einen höheren Stellenwert bei. Die Frage nach der Höhe der bisher aufgelaufenen Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus bzw. die Garagen beantwortet er dahingehend, dass seines Wissens nach bisher in Summe € 180.000, 00 angefallen sind. Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am Standort Lahmeyer Areal ist vor allem deshalb hinfällig geworden, weil das Land keine Möglichkeit gesehen hat, einer Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Mehrkosten, die ein neues Feuerwehrgerätehaus auf dem Lahmeyer Areal im Gegensatz zur Errichtung der Garagen am alten Standort verursachen würden, zuzustimmen. Die Informationen über den derzeitigen Verhandlungsstand werden zur Kenntnis genommen. Zu 3. Änderung des Teilbebauungsplanes Kronenwiese hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschosszahl im Bereich der GST-NR 1049/2 und 1050/2 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 5 von 8 Der Vorsitzende informiert über die Ergebnisse der Beratung im Bau- und Raumordnungsausschuss und die zuletzt abgegebene Empfehlung an die Gemeindevertretung, eine Anpassung der festgesetzten Höchstgeschosszahl, die wie zwischenzeitlich festgestellt wurde auf Basis einer geringfügig anderen Berechnungsgrundlage ermittelt wurde, vorzunehmen. Auf die Anfrage von Helmut Neuhauser, warum die Fa. Revital, die den östlichen Bereich der vom Teilbebauungsplan berührten Flächen bebaut, dennoch in der Lage ist, die bestehende Höchstgeschosszahl einzuhalten, verweist der Vorsitzende auf die vorliegenden Planungen. Wie auch Norbert Haumer ausführt, wurde der ursprünglich auf den nordwestlichen Flächen geplante Baukörper im Bereich des Dachgeschosse von ursprünglich 75 % des darunterliegenden Geschosses auf nunmehr rd. 60 % reduziert, was auch seitens des Bau- und Raumordnungspausschusses als verträglich angesehen wurde, zumal eine weitere Reduktion auf 40 % vom Erscheinungsbild her nur mehr wenig bringen würde. Es wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: GR Christian Fiel, Helmut Neuhauser und Lothar Kasper) beschlossen, den Teilbebauungsplan Kronenwiese dahingehend abzuändern, dass anstelle der bisher im Bereich der GST-NR 1049/2 und 1050/2 festgesetzten Höchstgeschosszahl (HGZ) von 2, 5 die HGZ mit 3 Geschossen festgesetzt wird, wobei die Geschossfläche des ausbaubaren Teils des Dachgeschosses maximal 60 % der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses einnehmen darf. Zu 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Reg.Nr. 03/13: Der Vorsitzende verweist auf den bereits in der Julisitzung gefassten Umwidmungsbeschluss und die dort geführte Diskussion. Wie festgestellt wurde, hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens ein Nachbar, und zwar Rolf Kühl, die diesbezüglichen Unterlagen offensichtlich zu spät erhalten und erst nachträglich eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Aus verfahrensrechtlichen Gründen war es daher notwendig, die Angelegenheit nochmals zur Behandlung zu bringen und der Gemeindevertretung die Stellungnahme von Arch. Hepberger, der diese in Vertretung von Rolf Kühl eingebracht hat, zur Kenntnis zu bringen. Die Umwidmung einer ca. 420 m² großen Teilfläche des GST-NR 818 (Gebhard Schrottenbaum) von dzt. FL in FF sowie einer weiteren Teilfläche dieses Grundstücks im Ausmaß von ca. 743 m² von dzt. FF in FL nach Maßgabe des vorliegenden Lageplanes wird einstimmig beschlossen. (Bernhard Schrottenbaum enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung.) 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 8 Zu 5. Beitritt und Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg Der Entwurf der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg wurde allen Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt. Die Notwendigkeit der Durchführung von Abgabenprüfungen bleibt unbestritten, und es wird auch die Beiziehung von Spezialisten für diese Tätigkeiten begrüßt. Das Auftragsvolumen kann von jeder Gemeinde selbst bestimmt werden. Die Abrechnung erfolgt mit Ausnahme der Fixkosten (Lohnverrechnung, Bürobedarf, ...), die nach Einwohnern verumlagt werden, nach tatsächlichem Aufwand, wobei ein Stundensatz von dzt. € 60, 00 (inkl. Fahrtkosten), der wertgesichert wird, angesetzt wird. Der Beitritt der Marktgemeinde Schruns zur Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg wird einstimmig beschlossen und die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft genehmigt. Zu 6. Berufungskommission Schruns - Nachbesetzung: Für das aufgrund Verzichts ausgeschiedene Mitglied der Berufungskommission Dr. Edwin Gantner werden entsprechend dem schriftlich eingebrachten Wahlvorschlag einstimmig das bisherige Ersatzmitglied Prof. Wilhelm Gantner als Mitglied und an dessen Stelle Harald Kieber als Ersatzmitglied gewählt. Zu 7. Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon, Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes Die Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Außermontafon nach Maßgabe des vorliegenden Verordnungsentwurfs wird einstimmig genehmigt, wobei diese Verordnung mit dem erstmöglichen Monatsersten in Kraft treten soll. in nichtöffentlicher Sitzung: Zu 8. 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Ankauf eines landwirtschaftlichen Anwesens bzw. Beteiligung an der öffentlichen Versteigerung Seite 7 von 8 Aus Gründen der Vertraulichkeit wird hierüber eine eigene Verhandlungsschrift verfasst. wieder in öffentlicher Sitzung: Zu 9. Unter „Allfälliges“ bestätigt der Vorsitzende auf Anfrage von Dietmar Tschohl, dass die Sanierung des Gehsteiges bei der Schwimmbadbrücke geprüft wird. Er greift auch die Anregung auf, die zum Teil recht rostigen Hydranten im Gemeindegebiet zu sanieren bzw. zu erneuern, und wird dies an die zuständigen Stellen weitergeben. Helmut Neuhauser erinnert an die Zusage, dass bei den öffentlichen Trinkbrunnen im Dorf ein Schild „Trinkwasser“ angebracht wird, und verweist darauf, dass noch beim einen oder anderen Brunnen ein solches Schild fehlt. Franz Bitschnau erkundigt sich über den Verkauf des Josefsheims an die SiMo. Nach Auskunft des Vorsitzenden wird dies derzeit noch vom Land geprüft. Hanno Dönz ersucht nochmals um Prüfung der Anbindung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs im Gantschier an das öffentliche Radwegenetz, was auch ohne Querung der Bahn durch einen parallel verlaufenden Verbindungsweg vorstellbar wäre. Der Vorsitzende verweist darauf, dass hierfür das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer vorliegen müsste. Er sagt jedoch zu, sich dieser Angelegenheit nochmals anzunehmen. Weiters bemängelt Hanno Dönz die unzureichende Einbindung des Ortsteiles Gantschier an den öffentlichen Verkehr. Aufgrund der derzeitigen Fahrplangestaltung des Ortsbusses ist es für dortige Schüler nicht möglich, diesen für Fahrten zur und von der der Schule zu benützen. Der Vorsitzende empfiehlt, dass er diesbezüglich mit Gebi Schoder, mbs Bus, Rücksprache hält. Wie Franz Oliva berichtet, wird die neue Bushaltestelle beim Veltlinerweg gut angenommen. Der Vorsitzende geht nochmals auf die Anfrage von Mag. Dr. Siegfried Marent betreffend den Musikpavillon ein. Wie bereits anfangs der Sitzung unter „Berichte“ erwähnt, ist nach den Ergebnissen der Recherchen im Archiv festzuhalten, dass der Musikpavillon nicht von der Gemeinde, sondern von der Zentrum-Park errichtet und der Gemeinde gegen Entgelt zur Nutzung überlassen worden ist. Eigentümer des Musikpavillons ist demnach nicht die Gemeinde, sondern die Hotel Löwen Schruns GmbH als Rechtsnachfolgerin der Zentrum-Park. Zudem besteht aufgrund einer Vereinbarung mit den Familien Furtner/Nels als Eigentümer des Nachbargrundstücks aufgrund der Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes die Verpflichtung, dass dieser für den Fall einer Verbauung des dortigen Areals abzutragen bzw. zu versetzen ist. Weiters liegen ihm von zwei Firmen, und zwar der Fa. Brugger und der Fa. Kieber, Schätzungen für den Musikpavillon vor, wobei der Wert aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes als sehr gering bzw. beinahe mit Null angesetzt worden ist. 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 8 Gegen die Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 17.07.2013 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 21.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 34. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 04.09.2013