20111221_GVE017

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:47
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2011-12-21
Erscheinungsdatum 2011-12-21
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-209 oswald.huber@schruns.at Schruns, 22. Dezember 2011 Zl. 004-2/2011 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 21. Dezember 2011 um 20.15 Uhr im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: … Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Bernd Steiner Seite 1 von 13 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 13 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Kurzberichte der Ausschussobleute 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2012 4. Beschäftigungsrahmenplan 2012 5. Finanzierungsvereinbarung mit der STT 6. Abtretung eines Grundstreifens entlang des Alpina Areals zur Verbreiterung des Gässle 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 09/10 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 3132/1 (Interessentschaft Stand Montafon Forstfonds) nach Maßgabe der beiliegenden Plandarstellung von FS Skipiste und FF (Wald) in FS Pumpstation – Auflage des Entwurfs 8. Kostenbeitrag für Drehleiter und Übernahme eines Anteils für das neue Feuerwehrhaus St. Gallenkirch 9. Allfälliges Zu 1. Mitteilungen des Vorsitzenden • Im Bau- und Raumordnungsausschuss wurde die Erlassung einer Anleitung über die Gestaltung von Solaranlagen behandelt. Der diesbezügliche Entwurf wird dem Protokoll beigelegt werden. Vorgesehen wären einheitlichen Vorgaben für das gesamte Montafon, weshalb eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erst nach Abstimmung mit den anderen Gemeinden erfolgen soll. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • Da die Familie Hutter die Führung einer Loipe über ihr Grundstück am Wagenweg untersagt hat, wurden Verhandlungen mit der Familie Emil Brugger mit dem Ziel aufgenommen, die Zustimmung zur Loipenführung über deren Grundstücke bis auf Höhe Sportanlage zu erlangen. • RA Dr. Gerscha hat im Auftrag des Gemeindeverbandes der Bietergemeinschaft List TourConsult GmbH, Bad Erlach, bekannt gegeben, dass der Widerruf der Ausschreibung betreffend die Errichtung eines Hotel- und Badeprojektes geplant ist und die Ausschreibung nach Ablauf der Stillhaltefrist widerrufen werden wird. • Der Auftrag zur Lieferung des neuen Rüstlöschfahrzeuges für die OF Schruns wurde bereits erteilt. Seite 3 von 13 Zu 2. Kurzberichte der Ausschussobleute Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz, Obfrau des Ausschusses für Familie und Schule (Kinderbetreuung, Kindergarten, Schule, Familiengerechte Gemeinde) informiert über die Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten an der Turnhalle der VS Dorf, die diese Woche abgeschlossen werden sollen. GR Mag. Elisabeth Trippolt, Obfrau, berichtet über die unlängst stattgefundene Sitzung des Ausschusses für Soziales, in der u.a. PDL Jutta Unger, Alten- und Pflegeheim, zu Besuch war und verschiedene Fragen beantwortet hat. Wie GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster ausführt, hat der Gemeindevorstand und Finanzplanungsausschuss am 06.12.2011 die Gemeinden Sulzberg und Hohenweiler besucht und Informationen über die dortigen Gemeindeentwicklungsprozesse eingeholt. Nach Auskunft von Peter Vergud, Obmann des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, wurde in der Novembersitzung das Budget behandelt. Dieses wurde im selben Umfang wie im vergangenen Jahr belassen. Der Obmann des Prüfungsausschusses Mag. Siegfried Neyer gibt bekannt, dass der Prüfbericht 2010 der Gemeinde bereits zugestellt worden ist. Wie der Vorsitzende vermerkt, wird dieser in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt werden. GR Mag. (FH) Günter Ratt, Obmann des Ausschusses für Vereine und Kultur, plant, auf Ende Jänner eine Sitzung einzuberufen. Er hat seitens der Gemeindeverwaltung eine Aufstellung über alle Förderungen im Jahre 2011 sowie die Ansuchen für 2012 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at erhalten und anlässlich eines Treffens mit Martin Walser ein Fördermodell mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung für die Zukunft durchgespielt. Seite 4 von 13 Zu 3. Marktgemeinde Schruns: Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2012 Die von der Verwaltung im Entwurf erstellte und vom Gemeindevorstand unter Beiziehung des Personal- und Finanzplanungsausschusses überarbeitete und als Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossene Aufstellung der Steuern, Gebühren und Abgaben 2012 liegt allen Mandataren vor. Es werden nachfolgende Änderungen, die, insoweit es sich um hoheitliche Abgaben handelt, mittels Verordnung kundgemacht werden, beschlossen. Sofern dies nicht besonders vermerkt ist, treten diese Neufestsetzungen mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft. Die nicht besonders angeführten Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. Wassergebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser 2011 € 1, 75 2012 € 1, 92 stimmenmehrheitlich: 6 Gegenstimmen (Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, Mag. Siegfried Neyer, Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau und Stefan Simenowskyj) Bei den Zählermieten ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. einstimmig Beitragssatz Wasseranschlussund Ergänzungsbeitrag (Anpassung an den Baukostenindex) 2011 € 27, 82 2012 € 28, 46 2011 € 2, 00 2012 € 2, 20 einstimmig Kanalisationsgebühren Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser stimmenmehrheitlich: 6 Gegenstimmen (Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger, Mag. Siegfried Neyer, Dietmar Tschohl, Franz Bitschnau und Stefan Simenowskyj) Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge Beitragssatz für Nachtragsbeiträge (Anpassung an den Baukostenindex) 2011 € 42, 48 2011 € 14, 16 2012 2012 € 43, 46 € 14, 49 einstimmig Sowohl bei den Wasserbezugsgebühren als auch bei den Kanalbenützungsgebühren erfolgt somit eine Angleichung in Richtung Kostendeckung. Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden ab 01.09.2012 um jeweils rd. 5 % erhöht. Die Schulgelder pro Semester betragen somit ab 01.09.2012: Elementarunterricht bisher € 123, 00 ab 01.09.2012 € 129, 00 4-er Gruppe bisher € 169, 00 ab 01.09.2012 € 177, 00 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 3-er Gruppe bisher € 190, 00 ab 01.09.2012 € 200, 00 2-er Gruppe bisher € 247, 00 ab 01.09.2012 € 259, 00 Einzelunterricht bisher € 323, 00 ab 01.09.2012 € 339, 00 Kurzstunde bisher € 247, 00 ab 01.09.2012 € 259, 00 Tanzerziehung bisher € 93, 00 ab 01.09.2012 € 98, 00 Die bisherigen Ermäßigungen bleiben unverändert bestehen: a) für Erwachsene wird das Doppelte des Jugendtarifs abzüglich einer Ermäßigung von 25 % verrechnet (Ausnahmen: aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, Chormitglieder, Organisten, diese bezahlen den Jugendtarif) b) bei mehreren Kindern aus einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt: für das 2. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 75 % für das 3. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 50 % für das 4. Kind werden vom jeweiligen Tarif verrechnet 25 % ab dem 5. Kind ist der Musikschulbesuch gratis Seite 5 von 13 einstimmig Kindergartengebühren Die Elternbeiträge werden gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht und betragen somit ab 01.09.2012 pro Kind und Monat: Kindergarten Gamprätz € 33, 00 Kindergarten Auf der Litz € 33, 00 Kindergarten St. Jodok € 33, 00 stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme Ing. Wernfried Geiger Gästetaxe Die Gästetaxe wurde bereits mit Verordnung vom 15.09.2011 mit Wirkung zum 01.12.2011 angepasst und wird unverändert belassen. stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme: Franz Bitschnau Tourismusbeitrag Für 2012 wird ein Gesamtaufkommen an Tourismusbeiträgen in Höhe von € 650.000, 00 veranschlagt. Der Hebesatz für das Jahr 2012 wird mit 1, 20 % der Bemessungsgrundlagen festgesetzt. stimmenmehrheitlich: 3 Gegenstimmen Richard Durig, Franz Bitschnau und Stefan Simenowskyj Zweitwohnsitzabgabe automatische Indexanpassung lt. Verordnung einstimmig Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. einstimmig 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 13 Friedhofsgebühren Die Gebühren für die Bestattung einer Leiche, sofern das Öffnen und Schließen des Grabes vom Marktgemeindeamt Schruns vorgenommen wird, werden mit Wirkung zum 01.01.2012 wie folgt festgesetzt: 1. Leichenbestattung: a) bei einer Grabtiefe von 1, 60 m 2011 € 580, 00 2012 € 610, 00 b) bei einer Grabtiefe von 2, 00 m 2011 € 650, 00 2012 € 660, 00 2. Beisetzung einer Urne – Grabtiefe 0, 80 m 2011 € 97, 00 2012 € 97, 00 3. Beisetzung einer Urne in der Urnennische: a) Beisetzung der Urne 2011 € 45, 00 2012 € 47, 00 b) Gebühr für Inschrift 2011 € 100, 00 2012 € 105, 00 4. Urnengemeinschaftsgrab a) Beisetzung der Urne 2011 € 110, 00 2012 € 116, 00 b) Gebühr Gedenktafel mit Inschrift 2010 € 140, 00 2012 € 147, 00 Die Grabstättengebühren werden ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt: 1. Erstankauf a) Einzelgräber (15 Jahre) 2011 € 60, 00 2012 € 63, 00 b) Doppelgräber (15 Jahre) 2011 € 120, 00 2012 € 126, 00 c) Arkadengräber (30 Jahre) 2011 € 1.150, 00 2012 € 1.208, 00 d) Urnenreihengräber (10 Jahre) 2011 € 290, 00 2012 € 305, 00 e) Urnennischen inkl. Abdeckplatte (Tombak) (10 Jahre) 2011 € 205, 00 2012 € 215, 00 2. Verlängerung pro Jahr a) Einzelgräber (pro Jahr) 2011 € 5, 00 2012 € 5, 00 b) Doppelgräber (pro Jahr) 2011 € 8, 00 2012 € 8, 00 c) Arkadengräber (pro Jahr) 2011 € 27, 00 2012 € 28, 00 d) Urnenreihengräber (pro Jahr) 2011 € 8, 00 2012 € 8, 00 e) Urnennischen (pro Jahr) 2011 € 8, 00 2012 € 8, 00 3. Die Erhaltungskostenbeiträge betragen pro Jahr: a) Einzelgrab bisher € 15, 00 ab 01.01.2012 € 16, 00 b) Doppelgrab bisher € 21, 00 ab 01.01.2012 € 22, 00 c) Arkadengrab bisher € 32, 00 ab 01.01.2012 € 34, 00 d) Urnenreihengrab bisher € 15, 00 ab 01.01.2012 € 16, 00 e) Urnennischen bisher € 15, 00 ab 01.01.2012 € 16, 00 Aufbahrungs- und Einstellgebühren Für jede Aufbahrung in der Aufbahrungshalle ist (unabhängig von der Dauer) eine Aufbahrungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt a) ohne Verabschiedung (Trauerfeier) pauschal 2011 € 60, 00 2012 € 63, 00 b) bei Abhaltung einer Trauerfeier in der Aufbahrungshalle 2011 € 120, 00 2012 € 126, 00 c) Einstellgebühr ohne Aufbahrung pauschal (unabhängig von der Dauer) 2011 2011 € 22, 00 2012 € 23, 00 einstimmig 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 13 Marktgebühren Bei den Marktgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen und es betragen diese somit: a) Krämermärkte Standgebühr je 4 m² Normalstand € 30, 00 Standgebühr für eigene Stände oder Tische pro m² € 4, 30 b) Sonstige Sommer- und Wintermärkte für IG-Mitgl. bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 8 Teilnahmen) € 15, 00 für IG-Mitgl. bei einzelnen Teilnahmen € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei regelm. Teilnahme € 20, 00 für sonstige Mitgl. bei einzeln. Teilnahmen € 25, 00 c) Viehauftriebe und Viehausstellungen sind von einer Gebühr befreit. d) Vermietung von Marktständen (an Private oder Vereine): Standmiete bei eigener Abholung und Retournierung für max. 5 Tage € 15, 00 Standmiete € 15, 00 + € 30, 00 bei Zustellung durch den Gemeindebauhof für max. 5 Tage € 45, 00 darüber hinaus Verdoppelung der Standmiete für wieder max. 5 Tage. (Bei gemeinnützigen/sozialen Zwecken besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.) einstimmig Waagegebühren – Brückenwaage: Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. einstimmig Hundesteuer: Die Hundesteuer wird gegenüber dem Vorjahr wie folgt erhöht: für Hunde, gehalten in landwirtschaftlichen Betrieben (keine Hobbytierhaltung) 2011 € 15, 00 2012 für alle sonstigen Hunde (ausgenommen Blindenund Berufshunde) 2011 € 70, 00 2012 bei Besuch einer Hundeschule, was mittels Zertifikat nachzuweisen ist, reduziert sich die Hundesteuer auf 2011 € 60, 00 2012 € 17, 00 € 77, 00 € 66, 00 stimmenmehrheitlich: 4 Gegenstimmen Mag. Dr. Siegfried Marent, Richard Durig, Martin Fussenegger und Peter Vergud) Parkgebühren: Bei den Parkgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Änderungen: a) Parkplätze Sternen, Im Tobel und Silbertalerstraße Monatskarte 2011 € 29, 00 2012 € 32, 00 Jahreskarte 2011 € 290, 00 2012 € 319, 00 b) Löwentiefgarage 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Monatskarte Jahreskarte c) Bahnhoftiefgarage Jahreskarte 2011 € 52, 50 2011 € 525, 00 2012 € 58, 00 2012 € 578, 00 2011 € 540, 00 2012 € 594, 00 Seite 8 von 13 stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme Mag. Dr. Siegfried Marent Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze: Bei den Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. einstimmig Abfallgebühren: Bei den Abfallgebühren ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. einstimmig Im Einzelnen ergeben sich hierzu noch folgende Bemerkungen: Wassergebühren: Dietmar Tschohl verweist auf den hohen Anteil der Personalkosten an den Gesamtaufwendungen und erhält über Anfrage die Auskunft, dass Mitarbeiter des Wasserwerks teilweise auch für Schruns Kommunal tätig sind und dies intern verrechnet wird. Für ihn ist die vorgesehene Erhöhung dennoch zu hoch. Dem schließt sich auch Mag. Dr. Siegfried Marent an, der bereits in der Sitzung des Finanzplanungsausschusses u.a. darauf verwiesen hat, dass die Planungsbüros, die bei Wasserbauprojekten beizuziehen sind, enorme Kosten verursachen. Seiner Ansicht nach steht die vorgesehene Erhöhung in keiner Relation zur Einkommensentwicklung. Mag. Siegfried Neyer hält allenfalls eine 5 %ige Erhöhung für gerechtfertigt und fordert mehr Kostenbewusstsein. Franz Bitschnau glaubt, dass die Gebührenfestsetzung zusammen mit der Budgeterstellung erfolgen sollte. Dem hält Peter Vergud entgegen, dass es für die Budgeterstellung wichtig ist, zu wissen, über welche Einnahmen die Gemeinde verfügt, und betont weiters die Notwendigkeit, in die Nähe der Kostendeckung zu kommen. Vor allem aber ist Wasser eines der wichtigsten Lebensmittel, das nicht in private Hände gelangen sollte. In weiteren Wortmeldungen werden notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, die Bewahrung der Qualität sowie die Versorgungssicherheit angesprochen, und es wird der Vorschlag einer noch höheren Anhebung der Gebühr bei gleichzeitiger sozialer Abfederung unterbreitet. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden gestaltet sich schwierig, da die Aufwände aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten (Anzahl und Lage der Quellen, Quellschüttung, …) stark differieren. Auch ein Zusammenschluss von Netzen ist angesichts unterschiedlicher Wasserqualitäten schwierig. Über Anfrage sagt der Vorsitzende zu, dem Protokoll eine Aufstellung über den Verbrauch der Reha-Klinik beizulegen. Was die Anhebung der Kanalgebühren betrifft, werden im Wesentlichen dieselben Argumente vorgebracht. Musikschulgebühren: Hier wird wie bereits in den Vorjahren die hoch anmutende Miete für das Musikschulgebäude angesprochen. Diesbezüglich vom Vorsitzenden bereits unternommene Vorstöße haben bis dato zu keiner Reduktion geführt, es wurde jedoch zugesagt, dass die Kalkulation nochmals durchgerechnet werden wird. Jedenfalls wird der Bereich Musikschule bei der Überprüfung von Kosteneinsparungsmöglichkeiten ebenfalls genauer angeschaut werden müssen. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch: Wie Vizebgm. Heike Ladurner Strolz ausführt, sind die Beiträge in Schruns im Landesvergleich recht günstig. Der Außenspielplatz beim Kindergarten St. Jodok wurde saniert, weitere bauliche Verbesserungen stehen an. Wenn schon gespart werden muss, muss auch hier ein Zeichen zur Minimierung des Abgangs gesetzt werden. Ein Verkauf des Kindergartengebäudes Gamprätz (ehem. auch Volksschule Gamprätz) steht derzeit noch nicht zur Diskussion, da insbesondere aufgrund der Aufnahme von dreijährigen Kindern Platz benötigt wird. Eventuell wird auch die Spielgruppe dorthin verlegt werden. Die Staffelung der Gebühren für drei- und vierjährige Kinder ist landesweit kein Thema. Seite 9 von 13 Gästetaxe: Die Anregung von Astrid Robe, dass seitens STT in einer öffentlichen Aussendung alle Leistungen zur Förderung des Tourismus aufgelistet werden, wird gerne aufgenommen. Franz Bitschnau kritisiert, dass die Gemeinde Tschagguns bei der Erhöhung der Gästetaxe etwas nachhinkt, obwohl im Grunde genommen dieselbe Infrastruktur zur Verfügung steht. Tourismusbeiträge: Die durch die vorgesehene Anhebung des Hebesatz erzielten Mehreinnahmen werden nicht an die STT weitergegeben, wobei die Finanzierung der STT in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung Tschagguns behandelt werden soll. Friedhofsgebühren: Auch hier wurde versucht, die Gebühren so zu gestalten, dass annähernd eine Kostendeckung erzielt wird. Die Kosten für die Leichenbestattung muten im Vergleich zu jenen in Nachbargemeinden etwas hoch an, wobei darauf verwiesen wird, dass die Bestattungskosten von privaten Unternehmen so angeboten werden. Etwas unklar ist die Anhebung der Gebühr für die Leichenbestattung bei einer Grabtiefe von 1, 60 m auf € 660, 00, da davon auszugehen ist, dass nicht dieselben Kosten wie bei einer Grabtiefe von 2, 0 m verrechnet werden. Aus diesem Grunde wird die Gebühr mit € 610, 00 festgesetzt. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächlichen Kosten weit darüber liegen, soll die Verordnung nochmals entsprechend abgeändert werden. Hundesteuer: Über Vorschlag von Mag. Siegfried Neyer wird gegenüber der Empfehlung des Finanzplanungsausschusses eine rd. 10 %ige Erhöhung vorgenommen, wobei die Beträge auf volle Euro aufgerundet werden. Parkgebühren: Mit Ausnahme der Gebühren für die Monats- und Jahreskarte erfolgt keine Veränderung. Die ursprünglich angebrachten Schranken in der Tiefgarage Bahnhof waren vom Handling her zwar etwas einfacher, es hatten jedoch auch diese einige Nachteile, vor allem entstanden neben einem beträchtlichen Betreuungsaufwand laufend hohe Reparaturkosten. In weiterer Diskussion wird die Überwachung der Entrichtung der Parkgebühren angesprochen, und es wird vorgeschlagen, dass sich die WiGe in einer ihrer nächsten Sitzungen überlegen soll, wie bei Nichtentrichtung der Parkgebühr bzw. Überziehen der Parkzeit vorgegangen und ob eventuell eine Ausweitung der Zeit des Gratisparkens vorgenommen werden soll. Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Beibehaltung des Parkplatzes im Tobel. Dieser Parkplatz gibt immer wieder Anlass zu Anrainerbeschwerden. In den Verordnungen selbst werden abgesehen von den tariflichen Anpassungen einstimmig noch folgende Änderungen vorgenommen: 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 10 von 13 1. Wassergebührenordnung § 5 Abs. 1 der Wassergebührenordnung wird dahingehend abgeändert, dass ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben wird, wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Anschlussbeitrages wesentlich ändert. Von der Angabe eines Prozentsatzes, bezogen auf die Bewertungseinheit, ab dem von einer „wesentlichen Änderung“ auszugehen ist, wird Abstand genommen, da dies zu Ungerechtigkeiten führen könnte. 2. Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen Bei den Ausnahmen in § 6 und den Strafbestimmungen in § 7 erfolgt eine Anpassung an die diesbezüglichen Bestimmungen des Parkabgabegesetzes. Zu 4. Beschäftigungsrahmenplan 2012 In der vorliegenden Aufstellung, die noch als Beilage zum Protokoll mitgegeben werden wird, sind die Anzahl der Bediensteten sowie das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen und Männern angeführt. Die Personalkosten stellen einen wesentlichen Ausgabenfaktor dar, weshalb gerade in diesem Bereich Einsparungspotenziale zu prüfen sind. Die Kosten für die Bauverwaltung liegen etwas höher als prognostiziert, und es hat diese zu keiner Kostenreduktion geführt, die Qualität der Arbeit ist hingegen sehr zufriedenstellend. Inwieweit eine Kostenreduktion bei „zugekauften Arbeiten“ wie bei der Parkraumüberwachung möglich ist, wird noch geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit des Einsatzes von Schülerlotsen zu hinterfragen sein. Die Einstellung eines Bürokaufmannlehrlings wird angeregt. Der Beschäftigungsrahmenplan 2012 für die Marktgemeinde Schruns wird gem. § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 nach Maßgabe der vorliegenden Aufstellung, die eine Beschäftigungsobergrenze aller Angestellten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2012 von insgesamt 56, 58 vorsieht, stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent und Ing. Wernfried Geiger) beschlossen. Zu 5. Finanzierungsvereinbarung mit der STT Wie bereits anlässlich der Beratung der Erhöhung des Tourismusbeitrages ausgeführt, werden die dadurch erzielten Mehreinnahmen nicht an die STT weitergege- 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at ben. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals die Notwendigkeit einer Angleichung der in Tschagguns festgesetzten Gästetaxe und des dortigen Hebesatzes für die Tourismusbeiträge angesprochen. Ing. Wernfried Geiger spricht unter Bezugnahme auf die betragsmäßige Begrenzung der in die Zuständigkeit der STT fallenden Reparaturarbeiten deren frühzeitige Inangriffnahme an. Es darf nicht durch verspätete und teurere Reparaturaufwände eine Kostenverschiebung zu Lasten der Gemeinden erfolgen. Seite 11 von 13 Die Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns, der Gemeinde Tschagguns und der Schruns Tschagguns Tourismus GmbH (STT), Schruns, über die Finanzierung des Leistungsauftrages der STT und den Betrieb, die Instandhaltungen und die Investitionen im Aktivpark mit Gültigkeit für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird nach Maßgabe des vorliegenden Vereinbarungsentwurfs stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Franz Bitschnau, der sich gegen den bestehenden Kostenaufteilungsschlüssel ausspricht) genehmigt. Zu 6. Abtretung eines Grundstreifens entlang des Alpina Areals zur Verbreiterung des Gässle Mag. Dr. Siegfried Marent befürchtet, dass bei Erwerb dieses Grundstreifens der Gemeinde zusätzliche Kosten für Räumung und Erhaltung der Straße erwachsen und dies schlussendlich nur eine Belastung darstellt. Der Vorsitzende verweist auf die neu entstehenden Geschäfte und die Belebung des Ortes durch das Projekt auf dem Alpina Areal. Der Übergabe- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen Thomas Walter und Gerda Trischak und der Marktgemeinde Schruns betreffend die Abtretung eines Grundstreifens der GST-NR 20/1 und .150/2 zur Verbreiterung des Gässle und die Einräumung einer Dienstbarkeit auf GST-NR 20/1 des Geh- und Fahrrechtes sowie der Nutzung als öffentlichen Platz wird nach Maßgabe der vorliegenden Urkunde stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Mag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger und Franz Bitschnau) genehmigt. Zu 7. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns Der Vorsitzende erinnert an den diesbezüglich bereits gefassten Beschluss. Wie sich herausgestellt hat, ist aufgrund verfahrensrechtlicher Vorschriften ein vereinfachtes Verfahren nicht möglich, sodass eine Planauflage erforderlich ist. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Reg.Nr. 09/10: Der Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, und zwar die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 3132/1 (Interessentschaft Stand Montafon Forstfonds) nach Maßgabe der beiliegenden Plandarstellung von FS Skipiste und FF (Wald) in FS Pumpstation wird gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. § 21 RPG einstimmig beschlossen und einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Seite 12 von 13 Zu 8. Kostenbeitrag für Drehleiter und Übernahme eines Anteils für das neue Feuerwehrhaus St. Gallenkirch Der Vorsitzende erläutert den Investitionsfinanzierungsschlüssel für die Feuerwehrdrehleiter für das Montafon mit Kosten von insgesamt € 862.000, 00. Der vorgeschlagene Finanzierungsschlüssel sieht eine Aufteilung zu je 50 % nach Nächtigungen Wi 09/10 + So 10 und nach Einwohnern vor. Der Schrunser Anteil beläuft sich dementsprechend auf 20, 09 %. Davon werden noch eine Strukturförderung, die für Schruns 10 % beträgt, sowie eine Förderung seitens des Landesfeuerwehrverbandes in Höhe von 40 % abgezogen, sodass ein Finanzierungsbeitrag von € 86.587, 468 verbleibt. Der auf Grundlage einer Kostenschätzung berechnete Anteil der Marktgemeinde Schruns an den Kosten für das Feuerwehrgerätehaus beläuft sich auf rd. € 40.000, 00. Über Anfrage bestätigt der Vorsitzende, dass im Stand Montafon die diesbezüglichen Beschlüsse bereits gefasst worden sind. In der stattfindenden Diskussion wird festgestellt, dass das für die OF Schruns neu angekaufte Rüstlöschfahrzeug RLF 5000 ebenfalls für Einsätze in anderen Gemeinden gedacht ist und auch hier eine Kostenaufteilung erfolgen müsste. Abgesehen davon wird die Vorgangsweise, dass im Stand Montafon Beschlüsse gefasst und Tatsachen geschaffen werden, die für die Gemeinden mit Kosten verbunden sind, ohne vorher die zuständigen Gemeindegremien damit befasst zu haben, kritisch hinterfragt. Der Vorsitzende begründet dies damit, dass seitens des Landes die Anschaffung einer Drehleiter vorgegeben worden ist. Die Drehleiter ist bereits geliefert worden. Über Antrag von Mag. Dr. Siegfried Marent wird eine Finanzierung der Drehleiter in der vorgeschlagenen Form stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Bgm. Karl Hueber, Emil Fitsch und Norbert Haumer) abgelehnt und beschlossen, dass Neuverhandlungen mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Land Vorarlberg und dem Stand Montafon bezüglich des Kostenaufteilungsschlüssels für die Drehleiter zu führen sind, die Leistung eines Kostenbeitrags für die Errichtung einer Garage bzw. des Teils der Garage, der der Unterbringung der Drehleiter dient, wird abgelehnt. Zu 9. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über Anfrage von GR Christian Fiel, dass der von der Gemeindevertretung beschlossene Antrag betreffend das Museum in der Standessitzung am 16.01.2012 vorgebracht werden wird. 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auf seine weitere Anfrage, wer vom Angebot der Fa. Jäger betreffend das Kurhotel Bescheid weiß, antwortet der Vorsitzende, dass der Fa. Jäger die Hotelstandorte bekannt gegeben worden sind, diese jedoch die Errichtung von Zweitwohnsitzen im Umfang von 50 % sowie eine Erhöhung der Baunutzung vorausgesetzt hat, die Gemeinde im Moment jedoch vorrangig Interessen an Hotelbetten im Viersternebereich hat. Seite 13 von 13 Auf Anfrage gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Vertrag mit den Rechtsanwälten Piccolruaz & Müller noch nicht abgeschlossen worden ist, da es noch gilt, die Ergebnisse der mit einem Interessenten geführten Gespräche abzuwarten. Was das Befahren der Schipiste vom Brif betrifft, wird der Vorsitzende bei den Verantwortlichen der SiMo nachfragen, ob diese Strecke bei ausreichender Schneelage für Schifahrer geöffnet wird. Mag. Dr. Siegfried Marent sieht der „Silvesterknallerei“ mit gemischten Gefühlen entgegen und kritisiert, dass Feuerwerkskörper oft in Richtung von Nachbarn abgeschossen werden und dort fallweise Schäden verursachen. Sollte dies auch heuer wieder der Fall sein und auf seinen Grund Raketen abgefeuert werden, wird er sich die Einbringung von Besitzstörungsklagen überlegen. An der Verlängerung der Flurstraße wurde eine Fahrverbotstafel mit dem Zusatz „ausgenommen Berechtigte“ angebracht. Sollte trotz dieser Einschränkung festgestellt werden, dass die Straße von Nichtberechtigten befahren wird und dadurch eine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen ist, die zu Belästigungen der Anrainer führt, wird man sich andere Maßnahmen überlegen müssen. Franz Bitschnau bemängelt, dass die Montjolastraße des Öfteren mit schweren Fahrzeugen, die die Tonnagebeschränkung bei weitem überschreiten, befahren wird. Ob der Ausbau tatsächlich im Jahr 2013 vorgesehen ist, wird er bei der Landesstraßenverwaltung nachfragen. Ing. Wernfried Geiger übt Kritik an der Schneeräumung auf der Montjolastraße. Abschließend bedanken sich der Vorsitzende und GR Christian Fiel für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen allen ein frohes Fest. Ende der Sitzung: 22.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 17. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.12.2011