19610830_GVE020

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:49
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-08-30
Erscheinungsdatum 1961-08-30
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 31.8.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 30.8.1961 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen und die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josf und Ersatzmänner Mangeng Josef für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Fritz Ernst und Ersatzmänner Mayer Peter und Ganahl Edmund für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; sowie Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Entschuldigt anwesend: Ganahl Oskar, Med.Rat Doz. Dr. Albrich Edwin, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig und Filippi Josef. Ferner anwesend: Gde.Sekr. Wille Othmar als Schriftführer, Gde.Kassier Fenkart, Karl und Marchetti Herbert. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte A BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1. Umfahrungsstrasse: a) Grundablösung – Genehmigung der Ablösungsverträge; b) Finanzierung – Darlehensaufnahme; 2. Standard-Schiabfahrt – Ausbau 1961 – Finanzierung; 3. Stierhaltung 1961/62: a) Stierankauf; b) Futtergeld – Deckgebührenerhöhung; 4. Förderungsbeiträge 5. Studienbeihilfengewährung 6. Grundteilungen; 7. Barberi Lino, Schruns Nr. 41 – Ansuchen um Verl. d. Staatsbürgerschaft 8. Kurtaxordnung – Erhöhung der Strafen; 10. Ortstafelstandort Gamprätz – Verlegung; 11. Steuerprüfer – Anstellung; B Berichte Eingangs der Beratung wird die zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorhergegangene 19.Gde.V.Sitzung genehmigt. Gemeindevertreter Karl Würbel verlangt eine Ergänzung der Niederschrift hinsichtlich eines von ihm bei der Beratung von P. 1 der Tagesordnung (Anbringung einer Namenstafel bei der Kriegergedenkstätte) eingebrachten Zusatzantrages. Er habe gegen Ende der Debatte vorgebracht, daß er seinen Antrag (- auf Zurückziehung der von der ÖVP-Fraktion eingebrachten Eingabe -) zurücknehme, wenn von der Gemeindevertretung über das abgestimmt werde, was vom Bischof in Feldkirch genehmigt worden sei. Durch das Erkenntnis der anschliessend erfolgten Beschlussfassung über einen Kompromiss-Antrag erscheinen die Bedingungen des Zusatzantrages erfüllt und der Erstantrag von GV Würbel gilt als zurückgezogen. -2- In weiterer Folge bringt der Vorsitzende einen Einspruch von Kurhoteldirektor Martini bezüglich des Gde.V.Beschlusses vom 9.8.1961, womit ein Einspruch der Kurhoteldirektion gegen einen Speiseeisabgabenbescheid stimmenmehrheitlich nicht anerkannt worden ist, zur Kenntnis. Verschiedene Sprecher aller Fraktionen befürworten eine Berichtigung der Speiseeisabgabenvorschreibung, da die von der Kurhoteldirektion vorgebrachte Begründung als stichhaltig angesehen werden darf. Andere Gemeindevertreter sprechen sich wiederum dafür aus, daß die endgültige Entscheidung dem Land überlassen werden soll. Ein Kompromissantrag (Vbgm. Isele), die dem Kurhotel Montafon in Vorschreibung gebrachte Speiseeisabgabe unter Berücksichtigung der vorgebrachten Begründung von S 4.300.- um die Hälfte herabzusetzen, bleibt dem schriftlichen Abstimmungsergebnis zufolge mit 12 Nein— u. 7- Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen in der Minderheit. Der dem Kurhotel Montafon zugestellte Steuerbescheid bleibt daher aufrecht. zu 1). Ein Bericht des Vorsitzenden über das Ergebnis der vom Gemeinderat in der Zeit vom 18.8. — einschl. 21.8.1961 durchgeführten Grundablösungsverhandlungen für den Bau der Umfahrungsstrasse wird zur Kenntnis genommen. Über Antrag des Finanzausschusses werden die für den ersten Bauabschnitt (Litz / Gasthaus Rhätikon bis Ill-Landbrücke) abgeschlossenen, im Detail beratenen Grundeinlösungsvorverträge genehmigt. Die in diesen Vorverträgen den Grundeigentümern zugestandenen Vergütungen und zwar die Ablösung des prdkt. Grundes mit S 40.- je m2 und die Ablösung des unproduktiven Grundes mit S 20 je m2, zuzüglich Gewährung einer Vergütung für die Errichtung einer Einfriedung oberhalb der Umfahrungsstrasse (Materialbeistellung oder wahlweise Vergütung von S 10.- je Laufmeter der nördl. Strassenfluchtlinie) gelten somit als bewilligt. An Sondervergütungen erscheinen gleichfalls genehmigt: a) die Einräumung eines Vorkaufsrechtes für das der Marktgemeinde Schruns nach Realteilung der Gp. 1046 zufallende anteilmässige Grundstück von der Schallners Bündte zu Gunsten des Walser Edmund, Schruns 619; b) einen Pauschalbetrag von S 5.000.- für die im Zuge des Strassenbaues abzutragenden beiden Schuppen der Wuhrgenossenschaft Schrunser-Feld; und c) die vereinbarten Pauschalablösungsvergütungen zu Gunsten Walter und Leni Haupt, Schruns 703 (S 5.500, -) und Robert und Mina Zoppel, Schruns 712 (S 600.- sowie Ferdinand und Elisabeth Fleisch, Schruns 607 (S 2.000.-) für die Rückversetzung von Garteneinfriedungen; und schliesslich d) die vereinbarte Ablösung von Obstbäumen bei Verschiedenen Liegenschaftseigentümern sowie die Übernahme der Kosten für die Verlegung von Betonrohren quer durch den neuen Strassenkörper, wobei die Rohrbeistellung durch die Interessenten zu erfolgen hat. Ferner spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, den Forderungen des Wachter August, Schruns 67, 5 und des Lechtaler Hermann, Schruns 627, auf Beistellung von Ersatzgrund und der Forderung des Künzle Alfred, Schruns 21, 5 auf Gewährung einer zusätzlichen Abgeltung für besondere wirtschaftliche Erschwernisse (verlangt wird eine Vergütung von S 10.- je m2) aus grundsätzlichen Erwägungen, um bei künftigen Grundablösungen gleichlautenden Ablösforderungen zu begegnen und im Interesse einer einheitlichen Behandlung aller übrigen Grundeigentümer, die Grund für die Umfahrungsstrasse abtreten müssen, nicht nachzukommen. Die Forderungen der vorgenannten Grundeigentümer werden dem Land zur weiteren Veranlassung Bekanntgegeben. -3- Die mit den Grundeigentümern vereinbarten Grundablösungsvergütungen (ausschliesslich Vergütung für die Errichtung einer Einfriedung) sind mit 85 % bis spätestens 1.3.1962 flüssig zu machen. In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, einer Forderung des Schwarzhans Franz, Schruns 202, auf sofortige Ausbezahlung dieser 85 % nicht stattzugeben. Um die bis zum Vorliegen der genauen Vermessungsergebnisse aushaftende restliche Ablösungsvergütung von 15 % gegen eine Geldent- oder Abwertung zu sichern, wird dieselbe über Antrag (GR. Durig Franz) in eine Relation zum amtlichen Verbraucherindex (Stichtag 1.9.1961) gesetzt, wobei Schwankungen bis zu 5 % unberücksichtigt zu bleiben haben. Die Vergütung für die Zaunerrichtung ist je nach Fortschritt des Strassenbaues flüssig zu machen. In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung über Antrag (GV. Fritz Ernst) einstimmig dafür aus, alle Liegenschaftseigentümer bezw. Anrainer der neuen Umfahrungsstrasse zwingend, sowohl in ihrem eigenen als auch im Interesse des Strassenverkehrs zur Errichtung nach Möglichkeit einer einheitlichen Einfriedung ihres oberhalb der neuen Umfahrungsstrasse gelegenen Grundbesitzes zu verhalten. b) Durch die gegenständliche Grundablösung erwachsen der Marktgemeinde Schruns voraussichtliche Gesamtaufwendungen von ca. S 600.000.-, wozu später noch weitere Auslagen für die Grundablösung im Bereiche des II. Bauabschnittes (Gantschierstrasse/Mathis Leopoldine – Litz / Gasthaus Rhätikon) kommen werden. Zur teilweisen Finanzierung dieser Aufwendungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Land zu tragen wären, von diesem jedoch auf Grund der bestehenden Praxis der Gemeinde überbürdet wurden, wird der Aufnahme eines von der Vlbg. Illwerke AG angebotenen, zinsverbilligten Darlehen von S 300.000.-, zu 4 % p.a., rückzahlbar in vier gleichbleibenden Jahresraten jeweils am 1.7.1963, 1964, 1965 und 1966 einhellig zugestimmt. Die Erreichung eines erhöhten Darlehens seitens der Vlbg. Illwerke AG. dürfte auf Grund erfolgter Sondierungen nicht möglich sein, seitens des Gemeindeamtes sind jedoch die Bemühungen zur Erlangung einer erhöhten, über 15 % hinausgehenden Zuweisung aus Mitteln der Besonderen Bedarfszuweisungen seitens des Landes fortzusetzen. zu 2.) Über Antrag des Fremdenverkehrsausschusses und des Finanzausschusses wird einem weiteren Ausbau der StandardSchiabfahrtstrasse Kapell-Kropfen zugestimmt. In Annahme des von der Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. vorgelegten Finanzierungsvorschlages wird seitens der Marktgemeinde Schruns ein anteilmässiger Beitrag zu den Ausbaukosten von S 90.000.-, der an die Hochjochbahn in zwei Raten zu je S 45.000.- in den Jahren 1962 und 1963 zu leisten ist, bewilligt. Die vorgesehenen Ausbauarbeiten sehen bevorzugt eine Fertigstellung der sogenannten „Fall-Umfahrung" vor. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 3.) Über Antrag des Stierhaltungskomitees werden für den Ankauf von 2 Jungstieren wie in den Vorjähren wiederum S 40.000.bereitgestellt. Die mit den Stierhaltern vereinbarten Futtergeldentschädigungen werden genehmigt. Ferner wird einer Erhöhung der Deckgebühren um S 10.- je Deckung zugestimmt. -4- Die Deckgebühren betragen somit ab Beginn der Deckperiode 1961/62 S 60.- für Rayonstiere und S 90.- für Vereinstiere (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) der Harmoniemusik Schruns nach ausführlicher Aufklärung von GV. Fiel Franz S 10.000.-; b) der Sing- u. Volkstanzgruppe nach Aufklärung von deren Obmann Raunicher Anton S 4.000, - (S 1.000, - für Zwecke der Kameradschaftspflege und S 3.000, - für Trachtenerhaltung und Nachbeschaffung); und c) weitere S 1.000.- als Beitrag an das Land für die Entsendung der Trachtengruppe Schruns zur Burgenländer 40-Jahr-Feier; d) der Ortsfeuerwehr- Schruns Kameradschaftspflege; S 4.000.- für Zwecke der e) dem Verband der Kriegsblinden Österreichs für die sowohl den Kriegsblinden als auch den Zivilblinden zur Verfügung stehende Hörbücherei S 1.000.-; und f) dem österr. Schwarzen Kreuz, der Vlbg. Rettungsflugwacht und dem Verein Vlbg. Kammerorchester je S 500.(Einstimmige Beschlussfassung) In diesem Zusammenhange beschliesst die Gemeindevertretung über Antrag (GV. Nels Seppl) einhellig, daß die Vereine und Organisationen künftighin ihrem Ansuchen um Gewährung von Förderungsbeiträgen einen kurzen Finanzbericht hinsichtlich der Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel beizuschliessen haben (gilt im besonderen für Organisationen, die keine öffentliche Rechnungslegung im Rahmen einer Jahreshauptversammlung aufzuweisen haben). zu 5.) Der Marianne Ganahl, Schruns 481, und dem Heiner Bertle, Schruns, werden für das Schul— bezw. Studienjahr 1961/62, (10 Monate) monatliche Studienbeihilfen bewilligt und zwar S 200, - mtl. für Ganahl und S 100.- für Bertle. Die Gemeindevertretung beschliesst in diesem Zusammenhang über Antrag (EM. Ganahl Edmund), die Bevölkerung durch gesonderte Kundmachung auf die Möglichkeit der Erlangung von Studienbeihilfen für talentierte, bedürftige Jugendliche, die eine Fach-, Mittel- oder Hochschule besuchen, aufmerksam zu machen. Die Entscheidung über eingehende Bewerbungen um Studienbeihilfen wird dem Ortsschulausschuss und dem Fürsorgeausschuss übertragen (Einstimmige Beschlussfassung). zu 6.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Ausscheidung von Arrondierungsflächen von 186 m2 (Gp. 1689/2 und Gp. 1687) zu Gunsten der Verlassenschaft nach Karl Epple, Stuttgart, und von 18 m2 (Gp. 1688) zu Gunsten Juen Anna, Schruns Nr. 208 im Gamprätz; b) die Zusammenlegung von Grundstücken der R.K. Frühmesspfründe Schruns und der Vwe. Loretz Ida u. Kinder, Schruns 45, 7 im Schrunser-Feld und Ausscheidung von 4 Baugrundstücken und 2 Wegparzellen (Gp. 1239/3, 1239/4, 1245/3, 1245/4, 1239/5 und 1261/3); c) die Ausscheidung eines Baugrundstückes aus Gp. 1295/3 (Thöny Kurt, Gargellen) mit 850 m2 als Gp. 1295/13 zu Gunsten Arnold und Erna Friesz, Wien, im Bereiche unterhalb des Veltlinerweges und -5- d) die Ausscheidung einer Arrondierungsfläche von 1181 m2 aus Gp. 775/1 (Mathies Leopoldine, Nr. 138) zu Gunsten Hutter Josef, Schruns Nr. 526. In diesem Zusammenhange spricht sich die Gemeindevertretung über Antrag (GV Fritz Ernst) einhellig dafür aus, den Erwerbern von noch nicht baureif erschlossenen Grundstücken seitens des Gemeindeamtes mitzuteilen, daß eine Grundstückerschliessung durch die Gemeinde mit Wasser und staubfreier Zufahrt nicht sofort erwartet werden darf (Einstimmige Beschlussfassung). zu 7.) Ein Ansuchen des Barberi Lino, Schruns Nr. 41 (Schwiegersohn des Vallaster Ludwig, Schruns Nr. 41) um Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft wird einstimmig befürwortet. zu 8.) Die freigewordene Stelle einer Aufräumerin im Volksschulgebäude Gamprätz wird der Frau Stemer Viktoria, Schruns Nr. 714, vergeben. (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner wird die Überlassung der prov. Wohnung im alten Volksschulgebäude Gamprätz an die Lehrerin Klehenz Alma zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 9.) Aus gegebener Veranlassung wird über Antrag des Fremdenverkehrsausschusses einer Abänderung der Kurtaxordnung wie folgt zugestimmt: P. 11 Strafen: Bei selbstverschuldeter Säumigkeit in der Abführung der Kurtaxe bezw. Unterlassung der ordnungsgemäßen An- u. Abmeldung der Kurgäste gelangt bei der ersten festgestellten Übertretung der fünffache und bei der zweiten festgestellten Übertretung der zehnfache Betrag der nicht rechtzeitig abgeführten Kurtaxe (einschl. d. Frd.V.Förderungsbeitrages) zur Einhebung. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 10.) Im Interesse der Verkehrssicherheit, im besonderen zum Schutze der zahlrechen Fußgänger im Gamprätz beantragt die Gemeindevertretung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, die derzeit im Gamprätz beim Grundbesitz Mühlbacher Johann Nr. 175 aufgestellte Ortstafel um mindestens 300 m taleinwärts (Wohnhaus Schnetzer Anton, Nr. 182) zu verlegen. (Einstimmige Beschlussfassung.) zu 11.) Beim Stand Montafon soll in der nächsten Standesausschussitzung die Anstellung eines allen Montafoner Gemeinden zur Verfügung stehenden Gde.Steuerprüfers oder die Bereitwilligkeit der Gemeinden, sich am Personalkostenaufwand eines von der Marktgemeinde Schruns anzustellenden Steuerprüfers zu beteiligen, zur Diskussion gestellt werden. Unter Allfälligem: wird angeregt, durch das Gemeindepolizeiorgan Verkehrskontrollen auf dem Rodunder-Au-Weg und auf den beiden Litzdamm-Wegen des Öfteren vorzunehmen. Unter Mitteilungen: Bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß Hauptschullehrer Ernst Wittwer mit Beginn des Schuljahres 1961/62 an die Hauptschule Schruns versetzt wurde; und -6Daß der bisherige Hauptschuldirektor von Rankweil, Anton Hillbrand, mit 1.9.1961 zum neuen Bezirksschulinspektor ernannt wurde. Ende der Beratung: 23.10 Uhr Tag der Verlautbarung: 21.08.1961 Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung: Der Vorsitzende (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)