20180418_GVE033

Dateigröße 90.02 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 18:51
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2018-04-18
Erscheinungsdatum 2018-04-18
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Gem.Sekr. Heinz Fritz Tel: +43 (0)5556/ 722 39-11 Fax: +43 (0)5556/ 722 39-3 heinz.fritz@tschagguns.at Tschagguns, am 27. April 2018 Zl. 004-1/2018 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, dem 18. April 2018, um 19.00 Uhr, im 1. OG im Foyer des Turnsaales der Volksschule Tschagguns stattgefundene 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns sowie 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. Anwesenheitsliste für die Marktgemeinde Schruns: An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zudrell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christoph van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vzbgm. Mag. (FH) Günter Ratt, MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Oliva Franz Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Markus Riegler Seite 1 von 8 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at MMag. Dr. Siegfried Marent Mag. Martin Borger Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 8 Ing. Wernfried Geiger Helmut Neuhauser Entschuldigt abwesend: Werner Ganahl, Bettina Juen-Schmid, Michael Fritz, GR Christian Fiel, Alexander Nöckl, Werner Marent, Manuel Torghele, Franz Bitschnau und Mag. Martin Borger Anwesenheitsliste für die Gemeinde Tschagguns: An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Herbert Bitschnau Gemeindevertreter: Vizebgm. Vonier Gerhard Ludwig Fleisch Mag. (FH) Daniela Gabrielli-Däubl Franz Haag DI (FH) Thomas Keßler Dr. Peter Bahl Beatrice Wendt Karlheinz Zerlauth Peter Bitschnau Franz Jenny Melanie Fleisch Egon Galehr Christian Sirowy Kurt Engstler Johannes Fleisch Egon Pfefferkorn Peter Both Ing. Stefan Salzgeber Mag. (FH) Isabelle Jochum DI (FH) Rupert Pfefferkorn Entschuldigt abwesend: Partei OLVPT Ersatzleute: Christine Bauer OLVPT Patrick Säly OLVPT Georg Sandrell OLVPT Peter Bahl OLVPT Simone Grabher-Engstler OLVPT Gabriele Neher OLVPT Alexander Egg OLVPT Ing. Emil Bitschnau OLVPT Johannes Kogoj OLVPT Peter Salzgeber OLVPT Daniel Mangeng OLVPT Christoph Tschohl OLVPT Wolfgang Mangeng OLVPT Andreas Walter OLVPT Annelies Lorenzin OLVPT Ing. Horst Hefel Freier Wahlwerber Elmar Egg OLVPT Mag. (FH) Daniela Gabrielli-Däubl, DI (FH) Thomas Keßler, Dr. Peter Bahl, Beatrice Wendt, Johannes Fleisch und DI (FH) Rupert Pfefferkorn Sachverständige(r)/Auskunftsperson(en): RA Dr. Georg Mandl (zu Top 1) RA Dr. Klaus Kollmann (zu Top 1) Schriftführer: Gde.Sekr. Heinz Fritz Die Vorsitzenden eröffnen die Sitzung um 19.00 Uhr und stellen fest, dass in beiden Gemeinden die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgt ist. 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Weiters stellen die Vorsitzenden fest, dass die Sitzung öffentlich und die Beschlussfähigkeit der jeweiligen Gemeindevertretung gegeben ist. Seite 3 von 8 Besonders begrüßen die beiden Bürgermeister die zur heutigen Sitzung eingeladenen Auskunftspersonen und die Zuhörer. Die Vorsitzenden verweisen auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung Tschagguns: für die Gemeindevertretungen Schruns und 1) TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: a) Abschluss eines Baurechtsvertrages im Hinblick auf die Errichtung eines Hotels b) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für die Errichtung eines Fettabscheiders und eines Abwassersammelbehälters samt Zubehör c) Vereinbarung betreffend Bereitstellung von 5 Parkplätzen Tagesordnung für die Gemeindevertretung Schruns: 2) Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Änderungsvorschlag des Deutschen Alpenvereins – Sektion Worms betreffend Teilflächen der GST-NR 3134/1, 3134/2 und 3136 gem. Plan 031-2/06-2018/01, Beschlussfassung des Entwurfs 3) Mitteilungen der Vorsitzenden. 4) Allfälliges. Vor Eingang in die Tagesordnung wird mitgeteilt, dass am heutigen Tag ein Schreiben von Herrn Gebhard Burger, 6780 Schruns – Rätikonstraße 34, bei den Gemeinden eingegangen ist, welches an die beiden Bürgermeister und die Gemeindevertretungen von Schruns und Tschagguns gerichtet ist. Es handelt sich dabei um einen offenen Brief zum geplanten Projekt TUI-BLUE-Hotel auf dem Gelände des Alpenbad Montafon. Nachdem sich der Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung mit dieser Thematik befasst wird das Schreiben von Herrn Burger von Bgm. Bitschnau vollinhaltlich verlesen. Außerdem beschließt die Gemeindevertretung von Schruns vor Eingang in die Tagesordnung einstimmig die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes: Als Punkt 3: Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Änderungsvorschlag von Herrn Franz Fedele betreffend Teilflächen der GST-NR 1716/3, 1716/4 und 1713/2 gem. Plan 031-2/11-2017/01, Beschlussfassung des Entwurfs Die restliche Tagesordnung rückt daher um einen Punkt nach hinten. 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 4 von 8 Die Punkte 1b) und 1c) werden von der Tagesordnung abgesetzt da beschlussreife Verhandlungsergebnisse noch nicht vorliegen. Zu 1) a) Abschluss eines Baurechtsvertrages im Hinblick auf die Errichtung eines Hotels mit TUI BLUE AT GmbH (FN 294485t), 8970 Schladming: Bgm. Kuster erinnert an den im Dezember gefassten Grundsatzbeschluss zum Baurechtsvertrag. Die Gemeindevorstände wurden dabei beauftragt die noch offenen Fragen gemeinsam mit Dr. Mandl zu verhandeln, wobei insbesondere der Restwert im Heimfall ein wesentlicher Punkt war. Dr. Mandl berichtet in Bezug auf die Entschädigung der Gebäudeteile im Heimfall, dass die TUI eine 100-prozentige Ablöse des Verkehrswertes wollte, der gesetzliche Prozentsatz aber bei lediglich 25 % liegt. Als Verhandlungsergebnis einigte man sich auf 30 %. Dieses Ergebnis wurde auch bereits mit der Gebarungskontrolle beim Land besprochen und wird von dieser als tragbar angesehen. Zu erwähnen ist, dass als Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes die Widmung als Hotel und gewerbliche Beherbergung festgelegt wurde. Weiters berichtet er, dass die auflösenden Bedingungen ersatzlos gestrichen wurden. Er informiert nochmals über die wesentlichen Eckpunkte des Vertrages und vertritt die Ansicht, dass für die Gemeinden ein aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht positives Ergebnis vorliegt. Auf entsprechende Einwände und Anfragen wird wie folgt Stellung genommen: Bgm. Kuster: Zum Einwand der zu geringen Vorlaufzeit (30 Tage) für die Baureifmachung der Liegenschaft wird festgehalten, dass sämtliche Vorleistungen bereits erbracht wurden. Außerdem soll mit heutigem Beschluss auch festgehalten werden, sollte es sich im Vertrag nicht um inhaltlich relevante Fehler handeln, die Gemeindevorstände ermächtigt werden, diese im Einvernehmen mit dem Vertragspartner zu beheben. Dr. Mandl: Die Kontaminierungsfreiheit ist eine normale und übliche Vertragsbedingung und ist ein legitimer Anspruch eines Käufers bzw. Baurechtsnehmers. Auch die einseitige Verlängerungsoption der Baurechtsnehmerin ist eine übliche Vorgangsweise. 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at „Sonstige Nutzungen“ umfassen keinesfalls „alle möglichen Nutzungen“, jedoch muss der Baurechtsnehmerin eine gewisse Freiheit in der Ausübung ihres Rechtes zugestanden werden. Es ist auch klar festgehalten, dass eine Nutzung nur gemäß Widmungskategorie (FS Gastronomie und gastgewerbliche Beherbergung“ möglich ist und der Baurechtsnehmerin bekannt ist, dass eine Ferienwohnungsnutzung damit ausgeschlossen ist. Seite 5 von 8 Die Festlegung auf eine 10-jährige Betriebspflicht ist Ergebnis der Verhandlungen nachdem TUI bisher überhaupt nirgends eine Betriebspflicht hat. Aber auch danach kann TUI nur eine gemäß der Flächenwidmung zulässige Nutzung ausüben. Dass Fernwärme zu einem begünstigten Preis bezogen werden soll ist eine in den Raum gestellte Annahme. Für die Wertsicherung wurde Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt. der gebräuchlichste, nämlich der Bezüglich Darlehensaufnahmen ist eine umfangreiche Vorsorge im Vertrag getroffen. Ebenso wird festgehalten, dass die Verkäuflichkeit des Baurechtes dem normalen Rechtsverkehr unterliegt, jedoch auch diesbezüglich wurde durch das Vorkaufsrecht Vorsorge im Vertrag getroffen. Mehrfach wird trotz Begrüßung des Projektes im Allgemeinen erwähnt, dass der Flächenverbrauch für die Parkplätze als schmerzlicher Kompromiss angesehen wird. GR Franz Haag ersucht folgende Formulierungen im Baurechtvertrag wie folgt abzufassen: Punkt IX. Bauzins: Nach dem letzten Satz als Ergänzung: „Eine Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen ist nicht zulässig.“ Punkt X. Wertsicherung: Anstelle des zweitletzten Absatzes (Dieser Spielraum…… zu bilden hat) folgende Formulierung: „Jeweils zum 1. Jänner, beginnend ab dem Folgejahr des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft tritt, wird die Indexierung für den Bauzins für das neue Jahr wie folgt festgesetzt: Liegt der Index außerhalb der oben genannten Bandbreite (sowohl positiv als auch negativ), kommt der Index in der tatsächlichen Höhe für das neue Jahr zur Verrechnung. Dieser neue Index stellt wiederum die Basis für die Indexberechnung des nächsten Jahres dar. Liegt der Index innerhalb der oben genannten Bandbreite, erfolgt für das laufende Jahr keine Indexanpassung. In diesem Falle ist die Basis für die künftige Berechnung derjenige Index, welcher letztmalig geändert wurde, bzw. falls bisher 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at keine Änderung erfolgte, der Index desjenigen Monats, in dem die erste Zahlung fällig ist.“ Seite 6 von 8 Nachdem sich sowohl Dr. Mandl als auch Dr. Kollmann mit dieser Änderung des Vertrages einverstanden erklären wird festgehalten, dass diese Änderungen zum Gegenstand der Beschlussfassung über den Baurechtsvertrag erhoben werden. Zur Information der Gemeindevertretungen werden die geschätzten Einnahmen aus dem Hotelbau/Betrieb wie folgt benannt: Gästetaxe € 80.000 bis 100.000 Tourismusbeitrag € 30.000 Kommunalsteuer € 39.000 Baurechtszins € 45.000 Nicht berücksichtigt sind dabei Wertschöpfung, Eintritte Alpenbad / Kunsteisbahn Wasser- und Kanalanschlussgebühren für die Gemeinde Tschagguns € 35.000 bis 40.000 In der Folge stellt Bgm. Kuster folgenden Beschlussantrag: Der Baurechtsvertrag (Fassung 7) mit den heute bekanntgegebenen Modifikationen wird beschlossen. Allfällige unwesentliche Änderungen die inhaltlich keine Relevanz haben, können von den Gemeindevorständen noch genehmigt werden. Dieser Antrag wird von der Gemeindevertretung Schruns mit 19 : 2 (MMag. Dr. Siegfried Marent, Ing. Wernfried Geiger) Stimmen angenommen. Von der Gemeindevertretung Tschagguns wird der Beschlussantrag mit 16 : 1 Stimme angenommen. b) Von der Tagesordnung abgesetzt. c) Von der Tagesordnung abgesetzt. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Änderungsvorschlag des Deutschen Alpenvereins – Sektion Worms betreffend Teilflächen der GST-NR 3134/1, 3134/2 und 3136 gem. Plan 031-2/06-2018/01, Beschlussfassung des Entwurfs Bgm. Kuster informiert, dass bei der Wormser Hütte ein Zubau errichtet werden soll. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass die Sonderfläche im Flächenwidmungsplan nicht lagerichtig eingetragen ist und der Zubau daher nicht mehr auf der Widmungsfläche zu liegen käme. Der Flächenwidmungsplan soll daher entsprechend korrigiert werden. Das Ermittlungsverfahren wurde entsprechend durchgeführt und im Zuge des Auflageverfahrens sind keine Stellungnahmen bei der Gemeinde eingelangt. 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 7 von 8 Nachdem die Unterlagen allen Mitgliedern der Gemeindevertretung schon vor der Sitzung zugegangen sind wird einstimmig die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 3134/1 und 3134/2 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet (Schutzhütte) und die Rückwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 3134/1 und 3136 von Freifläche-Sondergebiet (Schutzhütte) in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet beschlossen. Zu 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Änderungsvorschlag von Herrn Franz Fedele betreffend Teilflächen der GST-NR 1716/3, 1716/4 und 1713/2 gem. Plan 031-2/11-2017/01, Beschlussfassung des Entwurfs Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert der Vorsitzende, dass geplagt ist im Bereich einer bestehenden Garage eine Aufstockung in Form eines Einfamilienwohnhauses mit südöstlich vorgelagerter Terrasse zu errichten. Ein Teil der Terrasse würde derzeit in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet liegen. Zudem soll auf dem Grundstück Nr. 1713/2 neben dem Einfamilienhaus eine Garage errichtet werden. Ein kleiner Teil der Fläche würde derzeit in der Roten Zone bzw. in Freifläche-Freihaltegebiet liegen. Auch zu dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes sind im Zuge des Auflageverfahrens keine Stellungnahmen beim Gemeindeamt eingelangt. Auch diesbezüglich sind die Unterlagen den Mandataren vor der Sitzung zugesandt worden. Die Gemeindevertretung fasst in der Folge folgenden Beschluss: Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1716/3 und 1716/4 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet und Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1713/2 von FreiflächeFreihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet 2 (Index: Flächen, in denen bei einer Bebauung geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung von Naturgefahren zu treffen sind. Eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung ist jedenfalls einzuholen. Gefährdung durch Lawinen). Zu 4. Mitteilungen der Vorsitzenden. Unter diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. Zu 4. 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018 Gemeinde Tschagguns Latschaustraße 1, A-6774 Tschagguns www.tschagguns.at Marktgemeinde Schruns Kirchplatz2, A-6780 Schruns www.schruns.at Allfälliges. Seite 8 von 8 Unter diesem Tagesordnungspunkt gibt es ebenfalls keine Wortmeldungen. Abschließend bedanken sich die Vorsitzenden bei allen Anwesenden für ihr Kommen und die konstruktiven Wortmeldungen. Ende der gemeinsamen Sitzung um 20.15 Uhr. Der Schriftführer: Die Vorsitzenden: ………………………… (Gem.Sekr. Heinz Fritz) ..……………………… (Bgm. Jürgen Kuster) 34. Gemeindevertretungssitzung Tschagguns vom 18.04.2018 …..……………………… (Bgm. Herbert Bitschnau) 33. Gemeindevertretungssitzung Schruns vom 18.04.2018