20170215_GVE021

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:53
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2017-02-15
Erscheinungsdatum 2017-02-15
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 16.02.2017 Zl. 004-2/2017 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 15. Februar 2017, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Richard Durig GR Norbert Haumer Ing. Michael Kieber GR Bernhard Schrottenbaum Theresa Scheibenstock Werner Ganahl Raphael Mäser DI (FH) Michael Gantner MSc Rainer Gehrmann GR Marion Wachter Dr. Monika Vonier Tobias Kieber Thomas Zuderell Peter Vergud Martin Jenny BSc Bettina Juen-Schmid Reinhard Winterhoff Michael Fritz Mag. Christof van Dellen Martin Fussenegger Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Franz Oliva Werner Marent Ing. Gerhard Mangeng DI Karoline Bertle Martin Pögler BEd Manuel Torghele Christine Geiger Franz Bitschnau Dietmar Tschohl Stefan Simenowskyj Erika Scheibenstock Felizitas Maklott Heinz Auer Markus Riedler MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: AltLR Mag. Siegmund Stemer (zu Top 1) Gemeindekassier Helmut Netzer (zu Top 3) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 9 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Marion Wachter, Bettina Juen-Schmid, Werner Marent, Manuel Torghele, Stefan Simenowskyj und Martin Borger Seite 2 von 9 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, vor „Allfälliges“ zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • Einleitung einer Volksbefragung bezüglich des Verkaufs des Haus des Gastes Er verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Projekt „Gesund aufwachsen im Montafon, Regionales Leitbild“, Vorstellung durch Mag. Siegmund Stemer 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Marktgemeinde Schruns, Beschlussfassung des Voranschlags 2017 und Feststellung der Finanzkraft 4. Erneute Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung des Entwurfs 5. Teilbebauungsplan Areal Kurhotel – Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs 6. Tourismus- und Wirtschaftsausschuss: Nachbesetzung für das ausgeschiedene Mitglied Ewald Hofmann 7. Abgabenkommission, Nachbesetzung für das ausgeschiedene Ersatzmitglied Ewald Hofmann 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.01.2017 9. Einleitung einer Volksbefragung bezüglich des Verkaufs des Haus des Gastes 10. Allfälliges 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 3 von 9 Zu 1. Projekt „Gesund Aufwachsen im Montafon“ Der Vorsitzende freut sich, zu diesem Tagesordnungspunkt Altlandesrat Mag. Siegmund Stemer begrüßen zu können. Wie Siegmund Stemer ausführt, ist Ziel der Initiative „familienfreundliches Montafon“ bis 2022, das Montafon mit den Gemeinden, der Bevölkerung und den betroffenen Gruppen als gesunde, familienfreundliche und zukunftsfähige Region zu etablieren. Er gibt einen ausführlichen Zwischenbericht mit PowerPoint über das im Rahmen dieser Initiative laufende Projekt „Gesund aufwachsen im Montafon“. Dieses im Jahr 2015 gestartete Projekt zielt darauf ab, regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung, psychosoziale Elemente und Routinen/Rituale mit den Betroffenen nachhaltig im Familien-, Kindergarten- und Schulalltag zu verankern. Anschließend an die Präsentation entsteht eine rege Diskussion, in der verschiedene Aspekte wie allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, Bewusstseinsbildung im Hinblick auf Ernährung und Bewegung (Elternhaus/Schule), Ganztagsbetreuung/Mittagstisch, außerschulische Nutzung von Schulturnhallen, Tarifgestaltung bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Gruppenkarten) und dgl. angesprochen werden. Die Präsentation des Projektes „Gesund aufwachsen im Montafon“ wird mit Interesse zur Kenntnis genommen, und es bedankt sich der Vorsitzende bei AltLR Mag. Siegmund Stemer für sein Kommen und seine Ausführungen. Zu 2. Mitteilungen des Vorsitzenden • Kürzlich erfolgte die Gründung der Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft Schruns eGen, Schruns. Als erstes wird der Ankauf der Grundstücke von der Familie Auerbach unterhalb der L 188 angegangen werden. • Die vertraglichen Unterlagen betreffend die Veräußerung des Kurhotels wurden von RA Dr. Mandl überprüft, und es wird dieser insbesondere zur vertraglichen Absicherung der Umsetzung des Projektes nochmals eine Abklärung mit Notar Dr. Forster als Vertragserrichter vornehmen. • Mit der Vogewosi Dornbirn wurde die Errichtung von Mietkauf- und Mietwohnungen in der Wohnanlage Batloggstraße II besprochen. Es ist beabsichtigt, eine Informationsveranstaltung, zu der alle Wohnungswerber eingeladen werden, abzuhalten. • Im Hinblick auf die Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe Auf der Litz sowie der Pensionierung von zwei langjährigen Mitarbeiterinnen erfolgte 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • • • • • • • • • • eine öffentliche Stellenausschreibung von Kindergartenpädagoginnen und –assistentinnen. Heuer ist wiederum eine ganztätige Sommerbetreuung (von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr) von Volksschulkindern vorgesehen. Die Silvretta Classic Rallye Montafon begeht heuer ihr 20jähriges Jubiläum. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist vorgesehen, dass am Donnerstagabend ein Sponsorenabend stattfindet und im Rahmen eines „großen Preises von Schruns“ durch das Schrunser Zentrum gefahren wird. Christian Zver, WiGe, ist bemüht, Interessenten für die derzeit leerstehenden Lokale zu finden. Hinsichtlich der Nachnutzung des alten Gerichtsgebäudes findet am 24./25.02. ein Workshop statt. Wer sich einbringen möchte bzw. Ideen hätte, ist herzlich eingeladen, sich zu melden. Norbert Haumer hat Kontakte zu einem Verein, der Bürgerbeteiligungsmodelle für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED umgesetzt hat und die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Anteilscheinen ausgibt, aufgenommen. Zum Thema „Betteln“ hat bei der BH Bludenz ein „Polizeigipfel“ mit Beteiligung von Bürgermeistern und der Exekutive stattgefunden. Die Anregung, in einer Aussendung die Bevölkerung darüber zu informieren, dass es sich um organisierte Gruppen handelt, wird aufgenommen. Felizitas Maklott, Reinhard Winterhoff, Rosmarie Jenny, Jutta Unger, Elisabeth Trippolt und den anderen beteiligten Personen wird für die Organisation des 1. Seniorentreffs am letzten Montag im Sozialzentrum gedankt. Für die Baubegleitung der Erweiterung der Volksschule Dorf ist heute ein weiteres Angebot, das über Empfehlung des Landeshochbauamtes eingeholt wurde, eingelangt. Anlässlich der Müllgebührenneufestsetzung wurde auch bei zweirädrigen Tonnen eine Erhöhung des Banderolenpreises vorgenommen, versehentlich jedoch verabsäumt, die Grundgebühr zu reduzieren. Dies wird nochmals intern beraten und gegebenenfalls eine Reduktion der Gebühr der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Gemeindevorstand und der Vorsitzende haben sich mit den Aufsichtsräten von Montafon Tourismus bezüglich der „Altlasten“ getroffen. Dabei handelt es sich um angeblich von der Marktgemeinde Schruns zu wenig bezahlte Beträge samt Verzugszinsen sowie um Mietzahlungen und dgl. in Summe von rd. € 100.000, 00. Schlussendlich ist man so verblieben, dass vorstellbar wäre, dass mit einer einmaligen Beitragsleistung von € 70.000, 00 alle offenen Forderungen abgegolten werden, was in den zuständigen Gremien noch zu beraten sein wird. Seite 4 von 9 Zu 3. Marktgemeinde Schruns, Beschlussfassung des Voranschlags 2017 und Feststellung der Finanzkraft 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gemeindekassier Helmut Netzer und bedankt sich bei ihm für die Erstellung des Voranschlagsentwurfs 2017. Auch den Mitgliedern des Finanzausschusses dankt er für die intensive Auseinandersetzung mit dem Voranschlag. Der Amtsentwurf wurde entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses Finanzen überarbeitet und ist samt Stellungnahme des Gemeindevorstandes allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt worden. Seite 5 von 9 Nach einer kurzen Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an Helmut Netzer. Dieser verweist auf die erste Seite der von ihm eingangs der Sitzung verteilten Zusammenfassung, auf der der Abgang 2017 dargestellt ist. Die wesentlichsten Investitionen sind auf Seite 2 zusammengefasst, danach sind die Rechnungsquerschnitte ab 2008 ersichtlich. Günter Ratt, Obmann des Finanzausschusses informiert über die Auflösung der Haushaltsausgleichsrücklage sowie weitere Eckdaten des Voranschlags wie beispielsweise einen, wenn auch nicht allzu großen Schuldenabbau. Ab 2020/21 wird die Darlehensbelastung zurückgehen. Der Finanzausschuss hat dem Voranschlag nach Maßgabe des nunmehr vorliegenden Entwurfs zugestimmt. Festgehalten wird, dass das Jahr 2016 ein Planjahr war, es sind keine größeren Investitionen getätigt worden. Die Manövriermasse für Investitionen liegt bei € 400.000, 00 bis € 500.000, 00. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird über Anfrage bestätigt, dass für die im Ruhestand befindlichen Beamten die Gemeinde für die Pensionszahlungen aufzukommen hat, wobei seitens der PVA ein teilweiser Ersatz geleistet wird. Auf die Bemerkung, dass bei Investitionen keine Zurückhaltung geübt werden soll, sofern Landesförderungen in Anspruch genommen werden können, wird entgegnet, dass Investitionen nur dort erfolgen sollten, wo es auch wirklich Sinn macht. Auf Seite 173 des Voranschlags sind die Bedarfszuweisungen und Förderleistungen ersichtlich. Zum Thema Beleuchtung wird klargestellt, dass die Gemeinde auch für die Beleuchtung an Landesstraßen zuständig ist. Die Übernahme der Altlasten für Montafon Tourismus ist im Budget 2017 noch nicht berücksichtigt, da dies noch nicht beschlossen wurde. In weiterer Beratung wird bemängelt, dass für das Haus des Gastes keine budgetäre Vorsorge getroffen worden ist. Unabhängig davon, was schlussendlich passiert, sollten dortige Einnahmen und Ausgaben in irgendeiner Form berücksichtigt werden. Weiters wird die Ansicht geäußert, dass bei längerfristigen Nutzungen ein Eigentumserwerb der Miete vorzuziehen ist (z.B. bei Einrichtung eines neuen Kindergartens). Dem wird entgegengehalten, dass es bis Herbst nicht möglich sein wird, ein neues Kindergartengebäude zu erstellen. Zur Feststellung, dass eine möglichst schlanke Verwaltung anzustreben ist, wird vermerkt, dass wie auch die Organisationsanalyse gezeigt hat, ein weiterer Abbau nicht möglich sein wird. Einigkeit besteht darüber, dass bei Aufnahme von Kindern anderer Gemeinden in einen Schrunser Kindergarten eine entsprechende Kostenverumlagung zu erfolgen hat. Die Tarifgestaltung bei den Elternbeiträgen für den Kindergarten ist weitgehend vom Land vorgegeben worden, und es informiert der Vorsitzende über das Tarifmodell. Festgehalten wird, dass die Kinderbetreuung immer professioneller werden, aus Sicht mancher Eltern jedoch möglichst wenig kosten soll. Hier dürfen die Kosten nicht zu sehr auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Voranschlag der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2017, der Seite 6 von 9 Einnahmen der Haushaltsgebarung von ...................€ 16.274.100, 00 Vortrag Gebarungsüberschuss 2015 von .................€ 321.500 Ausgaben der Haushaltsgebarung von ....................€ 16.870.400, 00 Entnahme aus Kassenbeständen (Abgang) von ........€ 274.800, 00 ausweist, wird entsprechend dem vom Bürgermeister erstellten Voranschlagsentwurf, der mit den vom Ausschuss Finanzen vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sowie der vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 07.02.2017 beschlossenen Stellungnahme jedem Gemeindevertreter rechtzeitig zugestellt worden ist, stimmenmehrheitlich (4 Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Karoline Bertle, Siegfried Marent und Wernfried Geiger) beschlossen. Die Finanzkraft für 2017, die sich aus den Ansätzen des Voranschlags des Vorjahres der ausschließlichen Gemeindeabgaben und der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben errechnet, wird gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig mit € 7.276.100, 00 festgestellt. Zu 4. Erneute Änderung/Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) mit thematischer Konzentration in Bezug auf Ferienwohnsitze – Beschlussfassung des Entwurfs Der Vorsitzende verweist auf die Ergebnisse der Beratung im Bau- und Raumordnungsausschuss, der die Genehmigung des vorliegenden Entwurfs durch die Gemeindevertretung empfohlen hat. Im Wesentlichen ist festzuhalten, dass die Änderungen vor allem dadurch begründet sind, dass sich die Übertragung von Ferienwohnungsbewilligungen auf Mehrfamilienwohnhäuser als schwierig erwiesen hat, da eine Festlegung einer Fläche, auf der auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden dürfen, alle Wohnungen in einem solchen Objekt betreffen würde und jedes Mal ein Teilbebauungsplan erlassen werden müsste. Aus diesem Grunde hat man sich für das „Einheitsprinzip“ ausgesprochen. Weiters ist beim Begriff Bestandsobjekt in zeitlicher Hinsicht auf das Datum der Erstellung des Ferienwohnungsverzeichnisses abzustellen. Wie Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, weiter ausführt, ist auch eine Übertragung auf bzw. von einem Maisäßobjekt ausgeschlossen, was ohnedies aufgrund des Fehlens einer Baufläche raumplanungsrechtlich gar nicht möglich wäre. Überhaupt handelt es sich hierbei um Ausnahmebestimmungen, die restriktiv zu handhaben sind und keine Grundlage für Immobilienspekulationen bieten sollen. Der unter § 5a Abs. 1 lit. a des REK angeführte Begriff „bei weitem“ – dies im Zusammenhang mit der Festlegung des Anteils der Fläche des Beherbergungsbetriebes im Verhältnis zum Anteil der Fläche an Ferienwohnungen – ist so zu verstehen, dass der Anteil der Fläche an Ferienwohnungen deutlich unter 50 % zu liegen hat. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Entwurf der erneuten Änderung des räumlichen Entwicklungskonzeptes mit thematischer Konzentration in Bezug auf Zweitwohnsitze nach Maßgabe der mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Fassung und der gemachten Ergänzungen bzw. Änderungen wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) beschlossen und einen Monat zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt. Seite 7 von 9 Zu 5. Teilbebauungsplan Areal Kurhotel – Beschlussfassung des aufgelegten Entwurfs Im Rahmen des Auflageverfahrens des von der Gemeindevertretung beschlossenen Entwurfs sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Bedenken, dass der vorgegebene Mindestabstand zur Außerlitzstraße zu knapp bemessen ist, insbesondere sollte für eine mögliche Bushaltestelle (Busbucht) Vorsorge getroffen werden, werden grundsätzlich geteilt, jedoch diesbezüglich vermerkt, dass die Frage des Mindestabstands im konkreten Bauverfahren behandelt werden wird. Die Einhaltung größerer Abstände wird in der Bauverhandlung gefordert werden. Möglicherweise könnte dies auch bereits im Kaufvertrag berücksichtigt werden, wobei es schlussendlich vom Projekt abhängen wird, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen soll. So wird voraussichtlich auch die derzeit festgelegte Baunutzung zu knapp bemessen sein, sodass sich die Gemeinde im Rahmen einer Ausnahme ohnedies wieder mit dieser Thematik befassen werden wird. Der jetzt zur Behandlung stehende Teilbebauungsplan dient lediglich als Grundlage für die Festlegung einer Fläche, auf der auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden können. Derzeit liegt weder ein Projekt vor, noch ist der Options-/Kaufvertrag genehmigt und unterfertigt worden. Aufgrund der §§ 28 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2016 beschlossene und sodann einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Teilbebauungsplan Areal Kurhotel“ nach Maßgabe der vorliegenden Planunterlagen sowie des angeschlossenen Erläuterungsberichtes stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Wernfried Geiger) beschlossen und der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Zu 6. Tourismus- und Wirtschaftsausschuss, Nachbesetzung für das ausgeschiedene Mitglied Ewald Hofmann Für das ausgeschiedene Mitglied Ewald Hofmann werden einstimmig Günter Ratt als Mitglied und Thomas Ettenberger als Ersatzmitglied gewählt. Günter Ratt erklärt, diese Funktion anzunehmen. 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 9 Zu 7. Abgabenkommission, Nachbesetzung für das ausgeschiedene Ersatzmitglied Ewald Hofmann Anstelle des ausgeschiedenen Ersatzmitglieds Ewald Hofmann wird einstimmig Markus Riedler als Ersatzmitglied der Abgabenkommission gewählt. Zu 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.01.2017 In der Verhandlungsschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.01.2017 wird unter Berichte ergänzend festgehalten, dass die Idee der Organisation eines Seniorennachmittags gerne aufgenommen worden ist – die Veranstaltung hat erst nach der Sitzung stattgefunden - , ansonsten wird die Verhandlungsschrift ohne weitere Abänderungen und/oder Ergänzungen genehmigt. (einstimmige Beschlussfassung) Zu 9. Einleitung einer Volksbefragung bezüglich des Verkaufs des Haus des Gastes Der Vorsitzende erläutert die Beweggründe, die zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes auf die heutige Sitzung geführt haben. Wie bereits von mehreren Seiten deponiert worden ist, sollte hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise das Volk mit eingebunden und befragt werden. Die Frage, warum nicht gleich eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wird dahingehend beantwortet, dass diese Art der Bürgerbeteiligung mitunter etwas mehr Spielraum offen lässt, wobei einhellig die Ansicht vertreten wird, dass das Ergebnis bindend sein soll. Der Gemeindevorstand wird die Fragestellung ausarbeiten. Weiters soll das Projekt des Löwenhotels öffentlich präsentiert werden. Einvernehmen darüber besteht, dass auch Alternativen dazu aufgezeigt werden müssen. Diesbezüglich wird der Gemeindevorstand eine neutrale Stellungnahme abgeben, in der u.a. auch die Kosten einer Sanierung und dgl. angeführt werden, was auch den Bürgern zur Kenntnis gebracht werden wird. Der vom Vorsitzenden gestellte Antrag: „Die Gemeindevertretung beschließt in der Sitzung vom 15.02.2017 die Durchführung einer Volksbefragung zum Verkauf des Haus des Gastes einzuleiten. Das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Käufer (Fa. Liebherr/Hotel Löwen) soll in einer öffentlichen Veranstaltung vor der Abstimmung präsentiert werden. Die finale Fragestellung wird durch den Gemeindevorstand ausgearbeitet und der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung, geplant am 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 08.03.2017, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“ wird einstimmig zum Beschluss erhoben Seite 9 von 9 Zu 10. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über den derzeitigen Verfahrensstand bezüglich der Veräußerung des Kurhotels. Seitens der Gemeinde ist für die Verhandlungen ein Fachmann in der Person von RA Dr. Mandl beratend beigezogen worden. Konkret steht ein Verkauf der GmbH und nicht lediglich eine Veräußerung der Liegenschaften an. Martin Fussenegger weist darauf hin, dass es abends in der Gasse auf Grund der derzeit leerstehenden Geschäftslokale sehr dunkel ist, und er regt an, dass, bis die Lokale wieder in Betrieb sind, eine Art Notbeleuchtung eingeschaltet wird. Der Vorsitzende sagt zu, dies an die WiGe weiterzugeben. Siegfried Marent spricht die ebenfalls schlechte Ausleuchtung im Bereich der Flurstraße zwischen den Objekten Ratt und Neuhauser an. Diesbezüglich wird mit Gerald Vonbank, Schruns Kommunal, Rücksprache gehalten werden. Franz Oliva verweist auf das Zeitproblem, das entstehen würde, wenn der geplante Gemeindevertretungsausflug auf drei Tage verkürzt werden würde. Alleine für die Fahrt sind 8 – 9 Stunden einzurechnen, sodass es bei einem lediglich dreitägigen Ausflug zu einem sehr gedrängten Programm kommen würde. Er schlägt vor, dass der Bus wie geplant abfährt und diejenigen, die lediglich 3 Tage Zeit haben, mit der Bahn nachkommen. Dabei bestünde die Möglichkeit, dass sie mit dem Bus beim Bahnhof Linz abgeholt werden. Angelika wird erheben, wer sich für welche Variante entscheidet. Karoline Bertle verweist darauf, dass beim „alten Kindergarten“ die Beleuchtung ausgefallen ist. Diese Information wird an die MBS weitergegeben werden. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 21. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.02.2017