19610201_GVE011

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:57
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-02-01
Erscheinungsdatum 1961-02-01
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Schruns, am 2.2.1961 NIEDERSCHRIFT Über die am Mittwoch, den 1.2.1961 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule stattgefundene 11. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Marent Franz als Vorsitzender, Vbgm. Isele Eugen, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, sowie die Gemeindevertreter Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef und Juen Hermann für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Fritz Ernst sowie Ersatzmann Mayer Peter für die Ortspartei Schruns; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Josef für die FPÖ; Würbel Karl, Ruprecht Ernst sowie Ersatzmann Vergut Ludwig für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: Genehmigung der Niederschrift über die vorausgegangene Gde.V.Sitzung; Stellungnahme zu Berufungen gegen die Erhöhung der Wassergebühren. BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Kriegerdenkmal – Modellvorlage; 2. Gemeindevoranschlag 1961 a) Genehmigung der Gebarungsansätze mit Zusatzbeschlüssen: a 1 Bürgermeister-Aufwandsentschädigung – Erhöhung a 2 Vallaster Sieglinde, Schruns 454 – Gewährung einer Studienbeihilfe a 3 Österreichisches Hilfswerk f. Tanganyka a 4 Österreichische Jerusalemwald-Akton – Jüd. Nationalk. a 5 Vermessungsamt Bludenz – Beitrag zur Anschaffung eines Dienstfahrzeuges a 6 Katastrophenrücklage 1954 – Auflösung a 7 Raunicher Anton, Schruns 474 – Gewährung eines Baudarlehens b) Genehmigung der Steuer- u. Abgabensätze c) Genehmigung des Dienstpostenplanes 3. Güterwegbau Montjola – Bartholomäberg; Einspruch Otto und Maria Ender, Schruns 150 – Abfindung 4. Gemeindevermittlungsamt Schruns – Obmann-Neubestellung 5. Gewerbekonzessionen: a) Zuderell Albert, Schruns 620 – Automatenbuffet – Tankstelle a. Bahnhof b) Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. Schruns; Automatenbuffet Kapell; 6. Bauabstandsnachsichten: a) Kraus Fritz, Schruns 435, für PKW-Garagenneubau – Sivrettastrasse. b) Both Jakob, Schruns 629, für Stallneubau-Gantschierstrasse; 7. Grundteilungen: a) Erbsgemeinschaft nach Thöny Joh. Jos., Schruns 170 – 13 Parzellen; b) Erbsgemeinschaft nach Ww. Müller Anna Maria, Teilung Wagenweg – Liegenschaftsbesitz ALLFÄLLIGES UND BERICHTE Ausbau Ausserlitzstrasse – Gehsteiganlage – Kanalisationsanlage; Postamt und Postgaragenneubau – Rückstellung; Hauptschulneubau – Exkursion – Planungswettbewerb; Schneepflug- u. Streugerät-Einsatz. -2- Die eingangs der Beratung zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 10. Gde.V.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Gegen den Beschluss der Gde.Vertretung vom 14.12.1960, womit die Wassergebühren ab 1.1.1961 erhöht wurden, sind Berufungen von der Direktion des Kurhotels Montafon und ein gemeinschaftlich eingebrachter Einspruch von Naier Alfred, Tomaselli Rudolf und Gurschler Anton eingegangen. In schriftlicher Abstimmung spricht sich die Gemeindevertretung mit 21 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer ungültigen Stimme für eine unveränderte Belassung der erhöhten Wassergebühren. Als Begründung für die Abweisung der Einsprüche ist darauf zu verweisen, daß im laufenden Jahr besonders für die Sicherung eines einwandfreien Wasserbezuges durch das Kurhotel und die Kuranstalt beträchtliche Aufwendungen vorgesehen sind, daß die erhöhten Wassergebühren im Vergleich zu den Wassergebühren anderer Gemeinden immer noch günstig liegen und daß die Gewährung einer erhöhten Normalwassermenge zum verbilligten Gebührensatz für Betriebe, analog der Handhabung für Landwirte, für diese Betriebe infolge des geringen Betrages kaum ins Gewicht fällt. Zudem wird darauf verwiesen, daß die für landwirtschaftliche Betriebe zugestandene Vergünstigung nur für solche Betriebe in Frage kommt, die den gesamten Trink- und Nutzwasserbedarf aus der Gemeindewasserleitung beziehen. Es werden also nur sehr wenige landwirtschaftliche Betriebe in den Genuß der Vergünstigung kommen, da diese Betriebe auch weiterhin in der Mehrzahl das Nutzwasser aus der alten, eigenen Wasserversorgungsanlage beziehen dürfen. BESCHLÜSSE: 1.) Gemeindevertreter Magister Heinzle Hubert hat auf eigene Initiative von akad. Bildhauer Emil Gehrer ein Modell einer Kriegergedächtnisstätte im Bereich der Friedhofserweiterung anfertigen lassen und legt dasselbe der Gemeindevertretung vor. Das Modell sieht unter Berücksichtigung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 17.6.1959, wonach das Kriegerdenkmal auf dem Friedhof erstellt werden soll, die Gestaltung der bereits erbauten neuen Friedhofskapelle zu einem Kriegerdenkmal vor. (Altarblock mit dem Namen der Gefallenen und darüber angebracht ein apokalyptischer Engel). Magister Heinzle erläutert das Modell eingehend und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß nach den vielen Jahren der Planung und der fruchtlosen Diskussionen endlich eine Tat gesetzt und ein würdiges Kriegerdenkmal errichtet werde. Es ergibt sich eine anschliessende zweistündige Debatte. Der Vorsitzende bringt eine Zuschrift von Baum. Franz Galehr senior, der sich für eine Einschaltung bezw. Heranziehung des Kameradschaftsbundes und des Kriegsopferverbandes zur Lösung der Kriegerdenkmalfrage einsetzt, zur Verlesung und verweist auf die Einwendungen der vorgenannten Organisation gegen die Errichtung des Kriegerdenkmales auf dem Friedhof. Es werden eine Reihe von Anträgen, Empfehlungen und Anregungen eingebracht wie: sofortige Abstimmung, ob das Kriegerdenkmal nach dem vorliegenden Modell errichtet werden soll; Einholung von Kostenvoranschlägen vor einer diesbezüglichen Beschlussfassung; Vertagung der Angelegenheit auf die nächste GV.Sitzung; Einberufung einer Sondersitzung; usf. Auch wird darauf verwiesen, daß die Standortfrage für die Denkmalerrichtung durch den seinerzeitigen Gde.V.Beschluss ja klar entschieden sei, sodaß nicht mehr über den Standort, sondern lediglich über die Ausführungsart im Friedhofsbereich zu sprechen wäre. Schliesslich gelangt ein Antrag (GV. Fritz Ernst), aus Gründen der Fairness [Anmerkung des Sachbearbeiters: im der Vorlage ist das Wort als „Fährnis“ geschrieben] gegenüber den nicht zur Gemeindevertretung gehörenden Interessenten an einer baldigen Lösung der Denkmalfrage, die sich für die Denkmalerrichtung an der Aussenseite der Pfarrkirche Schruns aussprechen und in diesem Falle auch eine entsprechende Unterstützung zugesichert haben, vor einer Weiterverfolgung der Angelegenheit nochmals zur überprüfen, ob der seinerzeitige GemeindevertretungsMehrheitsbeschluss vom Jahre 1959, das Denkmal auf dem Friedhof zu errichten, -3- überhaupt noch eine entsprechende Unterstützung durch die in der Zwischenzeit neu gewählte Gemeindevertretung findet, zur Abstimmung. Abgestimmt wird darüber, ob das Kriegerdenkmal wie seinerzeit beschlossen, auf dem Friedhof zur Ausführung gelangen oder ob dasselbe im Bereich der Pfarrkirche Schruns errichtet werden soll. Die schriftlich vorgenommene Abstimmung ergibt 11 Stimmen für den Friedhof, 12 Stimmen für den Bereich der Kirche und eine ungültige Stimme. Auf Grund dieser neuen Sachlage wird sich der Kriegerdenkmalausschuss mit der Weiterverfolgung der Angelegenheit in Kürze befassen müssen. zu 2. Der Gemeindevoranschlag für das Verwaltungsjahr 1961, der eine Gesamtausgabenpost von S 9.132.400.- vorsieht und dessen Ausgleich durch Aufnahme eines Kredites in laufender Rechnung von S 1, 3 Millionen bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon gegeben erscheint, wird nach Detailberatung der Unterabschnitte einstimmig genehmigt. Ein in offener Frist gegen den öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Voranschlag 1961 eingebrachter Einspruch der Ortsfeuerwehr Gantschier wegen Kürzung des angemeldeten Bedarfes von S 34.000.- auf S 20.000.- wird auf Grund der Stellungnahme der Gemeinde Bartholomäberg, die für 1961 nur einen 50 %igen Beitrag zu einem Gesamtaufwand von S 20.000.- zu leisten vermag, stimmenmehrheitlich bei 2 Gegenstimmen abgewiesen. Ferner werden im Zuge der Voranschlagberatung folgende Beschlüsse gefasst: zu a 1 Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters wird ab 1.1.1961 stimmenmehrheitlich in vertraulicher Beratung und in schriftlichem Abstimmungsverfahren mit 15 Ja- und 8 Neinstimmen auf S 4.000.erhöht. zu a 2 Der Vallaster Sieglinde, Schruns 454, wird stimmenmehrheitlich bei einer Stimmenthaltung vorerst befristet für die Dauer von einem Jahr zwecks Erleichterung des Studiums an der LBA Feldkirch eine monatliche Studienbeihilfe von S 200.- bewilligt. (10 Monate). Eine weitere Gewährung einer Studienbeihilfe ist vom Studienerfolg abhängig. zu a 3 Die Gewährung von Förderungsbeiträgen an das Österreichische Hilfswerk von Tanganyka zu a 4 und an die Österreichische Jerusalem-Waldaktion des Jüdischen Nationalkomitees muss infolge der angespannten Finanzlage der Gemeinde vorerst zurückgestellt werden (Einst. Beschlussfassung). zu a 5 Ebenso muss die Gewährung eines anteilmässigen Betrages von S 5.000.- für die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges durch das Vermessungsamt Bludenz vorerst zurückgestellt werden (einst. Beschlusfassung). zu a 6 Der Auflösung der Katastrophenfond-Rücklage 1954 mit S 70.000.- zu Gunsten der Lawinenverbauung (Stiefentobel- u. Montjolalawine) wird zugestimmt. Aus diesem Betrag sollen die erforderlichen Mittel für eine Überholung der Inschriften am Lawinenopfer-Grabmal auf dem Friedhof Schruns abgezweigt werden. (Einst. Beschlussfassung). zu a 7 Dem Gemeindebeamten Anton Raunicher, Schruns Nr. 474, wird in schriftlichem Abstimmungsverfahren stimmenmehrheitlich (19 Ja-, 4 Neinstimmen, eine ungültige Stimme), vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, ein zinsloses Baudarlehen in Höhe von S 20.000.- mit zehnjähriger Laufzeit, rückzahlbar in monatlichen gleichbleibenden Raten, beginnend am 1.1.1962, gewährt. Der Darlehensbetrag ist auf den Liegenschaftsbesitz der Eltern des Darlehensnehmers grundbücherlich sicherzustellen, soferne der Darlehensnehmer nicht eine Lebensversicherungspolizze in Deckungshöhe zu Gunsten der Marktgemeinde Schruns hinterlegt. Die Beratung der Steuer- und Abgabenhebesätze für das Verwaltungsjahr 1961 ergibt eine Debatte hinsichtlich der Eis-Steuer, die mangels der erforderlichen Unterlagen seitens der Gemeindekasse bisher nur mangelhaft eingehoben werden konnte. Lediglich die Geschäfte Salzgeber Alfred, Neyer Hans und Albrich Guntram (Jopa-Eis) haben die Eissteuer korrekt abgeführt, während die Konditorei- u. Gastgewerbebetriebe die Abgabe der Steuererklärung und die Abführung der Eissteuer verweigerten. In schriftlicher Abstimmung entscheidet sich die Gemeindevertretung stimmenmehrheitlich mit 14 ja-, 9 Neinstimmen und einer ungültigen Stimme für die Beibehaltung der Eissteuer. -4- Gleichzeitig wird die Gemeindekasse beauftragt, die rückständigen Eissteuern mit den in der Getränkesteuerordnung vorgesehenen Mitteln einzutreiben. Nach erfolgter Einhebung der Speiseabgaben-Rückstände soll sich die Gemeindevertretung nochmals eingehend mit der Möglichkeit einer Auflassung dieser nur in 6 Gemeinden des Landes zur Einhebung gelangenden Steuer befassen. Schliesslich wird noch der Dienstpostenplan 1961, der gegenüber dem Vorjahre 1960 im Bereich der Hoheitsverwaltung keine Dienstpostenvermehrung vorsieht, einstimmig genehmigt. zu 3. Die vom Güterwegneubau betroffenen Eheleute Otto u. Maria Ender, Schruns 150, haben gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz, mit dem der Bau des Güterweges Montjola-Bartholomäberg genehmigt wurde und in dem die den betroffenen Anrainern zugebilligten Ablösungsvergütungen aufscheinen, Einspruch eingelegt und zusätzliche Forderungen gegenüber der Marktgemeinde Schruns erhoben. Am 3.1.1961 erfolgte eine Einigung mit Ender. Die Gemeindevertretung stimmt der getroffenen Vereinbarung einhellig zu. Die Marktgemeinde Schruns übernimmt nunmehr zusätzlich auf eigene Kosten die Verlegung einer 1 „ – Zubringerleitung (Kunststoffrohre) von der Quellfassung bis zu dem neu zu erstellenden Reservoir auf Gp. 459/2. Andererseits wird durch diese Leitung erreicht, daß lediglich die derzeit auf dem Liegenschaftsbesitz Ender stehenden Objekte unentgeltlich an die neue Straßenabwasserkanalisationsanlage angeschlossen werden, während die Eigentümer der zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Grundbesitz Ender erbauten Objekte selbst bei der Marktgemeinde Schruns einen Kanalisationsanschluss erwerben müssen. zu 4. Als neuer Obmann für das Gemeindevermittlungsamt Schruns wird Gen.Revierinspektor Linder Hermann, Gend.Postenkommandant in Schruns bestellt. (Einst. Beschlussfassung.) zu 5.) Ein Lokalbedarf für die Aufstellung von Getränke- u. Speiseautomaten bei der Tankstelle am Bahnhof Schruns durch Albert Zuderell, Schruns 620, und auf der Alpe Vorderkapell durch die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. wird stimmenmehrheitlich als nicht gegeben erachtet. Abstimmungsergebnis: Zuderell A.: 19 Nein-, 4 Ja-Stimmen, 1 ungültige Stimme Hochjochbahn: 22 Nein-, 1 Ja-Stimme, 1 ungültige Stimme zu 6. Bauabstandsnachsichten werden wie folgt bewilligt: a) für einen Garagenbau des Fritz Kraus, Schruns 435, an der Silvrettastrasse bis zu 1, 50 m gegenüber Gp. 1402 und bis zu 0 m gegenüber Gp. 1416/2; sowie b) für einen Stallneubau des Both Jakob, Schruns 629, an der Gantschierstrasse bis zu 0, 60 m gegenüber Gp. 709/2. In beiden Fällen liegen die Zustimmungserklärungen der betroffenen Anrainer vor. (Einst. Beschlussfassung). zu 7.) Grundteilungen werden wie folgt bewilligt: a) die Teilung des Liegenschaftsbesitzes der Erbsgemeinschaft nach Thöny J.J. Schruns Nr. 170, in 15 Parzellen unter der Bedingung, daß der Zufahrtsweg Gp. 1294 eine Fahrbahnbreite von 4, 50 m erhält, sodaß die Anrainer des derzeitigen zu schmalen Weges (2, 50 m Breite) eine Einfriedung gegenüber dem Weg nur in einer Entfernung von 1 m vom derzeitigen Wegrand erstellen dürfen. Als Äquivalent für diese Bedingung wird seitens der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der geringen Grundstückstiefe im Falle der Verbauung der Grundstücke eine Bauabstandsnachsicht gegenüber dem 4, 50 m breiten Weg bis zu 2, 00 m zugesichert. (Einstimmige Beschlussfassung). b) Grundteilung Erbsgemeinschaft nach Wwe. Müller Anna-Maria wird bis zur erfolgten Genehmigung des Teilregulierungsplanes vertagt. (Einstimmige Beschlussfassung). Ferner werden ausserhalb der Tagesordnung folgende Grundteilungen bewilligt. c) die Unterteilung der Bp. 831 im Tobel (Geschw. Zuderell) und Ausscheidung der Bp. 1314 mit 14 m2 zu Gunsten der Vlbg. Illwerke AG Bregenz; und d) die Unterteilung der Gp. 915/10 und 915/12 am H. Sander-Weg zwecks Durchführung eines Grundtausches für die Sicherung eines Zufahrtsweges zum Wohnhaus, Schruns 652 (Pfeifer Reinhard). (Einst. Beschlussfassung) -5Unter BERICHTE Bringt der Vorsitzende zur Kenntnis: a) daß die Ausbauarbeiten in der Ausserlitzstrasse gem. Beschluss der Lds. Regierung vom 31.1.1961 an die Bauunternehmung Dipl. Ing. Brock, Bludenz, vergeben wurden, während die Vergabe der Gehsteigbauarbeiten und der Kanalisationsarbeiten in der nächsten Sitzung der Gde.Vertretung beschlossen werden soll. In diesem Zusammenhange wird auch zur Diskussion gestellt, ob eine nachträgliche Offertberichtigung durch die Bauunternehmung Ing. K. Jänger, Schruns, für die Kanalisationsarbeiten, die ursprünglich unter der Voraussetzung, daß die Firma auch die Strassen- u. Gehsteigbauarbeiten erhält, besonders preisgünstig offeriert wurden akzeptiert wird. Eine Abstimmung darüber erfolgt nicht doch ist der Debatte zu entnehmen, daß die Einholung eines Zusatzoffertes Anlaß zur Kritik geben könnte und besser unterbleiben soll. b) daß zwecks Ausarbeitung des Raumprogrammes für den Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für den projektierten Neubau einer Hauptschule am 3. D. M. vom seinerzeit bestellten Ausschuss eine Besichtigung verschiedener Hauptschulneubauten im Landesbereich erfolgen wird. Über Wunsch des Lehrkörpers der Hauptschule Schruns sollen an der Besichtigungsfahrt nach Möglichkeit sämtliche Hauptschullehrpersonen teilnehmen. Die Gemeindevertretung spricht sich in diesem Zusammenhange dafür aus, auch den gesamten Bauausschuss zu dieser Exkursion einzuladen. c) daß den Mitteilungen der Post- u. Telegraphendirektion zufolge vorerst infolge der Einsparungsmaßnahmen die Inangriffnahme des Postamts- und Postgaragenneubaues wiederum zurückgestellt werden musste. Ein Baubeginn wäre nur denkbar, wann die Marktgemeinde Schruns finanzielle Mittel vorstrecken würde; und d) ein Bericht über den Einsatz von Schneepflügen und eines Schneeräumgerätes zur Ausprobierung, der den Mitgliedern der Gemeindevertretung schriftlich zugegangen ist. Ende der Beratung: 1.15 Uhr Tag der Verlautbarung: 2.2.1961 Der Schriftführer: Für die Gde.Vertretung Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)