19651124_GVE006

Dateigröße 2.28 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 18:58
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1965-11-24
Erscheinungsdatum 1965-11-24
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 25.11.1965 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 24. November 1965 abends um 20.15 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 6. öffentl. Sitzung Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl sowie die Gemeinderäte Stofleth Franz Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz, ferner die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Juen Franz Josef, Schreiber Jakob, Erhart Ludwig, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Vonier Robert und Kieber Ludwig für die ÖVP; Fritz Ernst, Mühlbacher Herbert, Gantner Christian, Ganahl Edmund und Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Tschann Werner, und Tomaselli Oskar für die FPÖ; sowie Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Entschuldigt abwesend: Brugger Georg und Nels Josef; Schriftführer: Gde.Sekretär Wille Othmar - ferner anwesend Gde.Kassier Fenkart K. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Vlbg. Gemeindegesetz – Pflichtschulzeitengesetz; Stellungnahme. Parkplatzerweiterung Löwenbündte. Hochwasserhilfe-Gemeindebeitrag. Förderungsbeiträge. Müllabfuhr-Erweiterung der Pflichtzone. B BERICHTE BESCHLÜSSE: zu 1.) Das vom Vlbg. Landtag als für nicht dringlich beschlossene neue Gemeindegesetz (Ersatz für die bisherige Gde. Ordnung 1935), das mit 31.12.1965 in Kraft treten soll, wird zur Gänze verlesen. (Debatten: Auflassung des Einschaurechtes in den Voranschlag, erforderliche Mehrheit für die Durchsetzung einer Volksabstimmung und Neueinführung einer „Vorstellung“ statt des bisher gebräuchlichen Ausdruckes Rekurs oder Berufung bezw. Einspruch - Anregung Ausdehnung der Schutzbestimmungen f. das Gemeindewappen und die Gemeindefahne auch auf den Gemeindenamen). Die Durchführung einer Volksabstimmung über dieses Gesetz wird nicht verlangt. (Einst. Beschlussfassung). Auch für das als nicht dringlich beschlossene Pflichtschulzeitengesetz wird eine Volksabstimmung als nicht erforderlich erachtet. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 2.) Der sofortigen Erweiterung des Parkplatzes auf der Löwenbündte bis zum Feuerwehrgerätehaus, sowie der Errichtung einer Zufahrtsstrasse zum entstehenden Großparkplatz(Fassungsvermögen mindestens 150 PKW) von der Bahnhofstrasse aus (unterhalb des Schuhhaus Sander), wird, vorausgesetzt, daß dies die Witterungsverhältnisse noch zulassen und unter der Voraussetzung, daß die Montafoner Bergbahn Ges. m.b.H. Schruns(Hochjochbahn) die Hälfte des Aufwandes trägt, zugestimmt. Die Planierungsarbeiten, die heimischen Unternehmungen unter Miteinsatz des Gde.Bauhofes zu übertragen sind, sollen (Antrag GR. Stofleth Franz Josef) niveaumässig so ausgeführt werden, daß im -2- kommenden Frühjahr eine Gestaltung des Platzes als kombinierte Parkplatz- u. Viehmarktfeld-Anlage möglich ist, (Einbau von verdeckten Hülsen für die Aufstellung von Marktlatten für den Auftrieb von 300 Stück Vieh, sowie Staubfreimachung). Im Verhandlungswege soll erreicht werden, daß die Hochjochbahn auch zum Aufwand dieser im kommenden Jahr 1966 vorgesehenen Fertigstellungsarbeiten einen 50 %igen Beitrag leistet. In diesem Zusammenhange wird auch ein von GV. Dipl Ing Jäger ausgearbeitetes Projekt einer Etagengarage auf der Löwenbündte zur Kenntnis genommen. Eine Realisierung dieses Vorhabens erscheint derzeit jedoch aus budgetären Erwägungen nicht möglich. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 3.) Im Zuge der Hochwasserhilfe der österr. Gemeinden wird seitens der Marktgemeinde Schruns, ungeachtet der Tatsache, daß im Gemeindegebiet durch Elementarereignisse {Lawinenabgang, Vermurung und Hochwasser) eine Schadensumme von S 250.000, - zu verzeichnen ist, eine Spende (Antrag Vbgm. Schmidt К.) von ca. 250.000.- zu verzeichnen ist, eine Spende (Antrag Vbgm. Schmidt K.) von S 10.000.- bewilligt. Gleichzeitig bewilligt die Gemeindevertretung den von Elementarschaden im laufenden Jahr betroffenen Liegenschaftseigentümern eine Erlassung bezw. Gutschrift der der Grundsteuer. Eventuelle weitere Förderungsmaßnahmen sollen nach Vorliegen einer Übersicht über die den Geschädigten aus dem Katastrophenfonds zugeflossenen Beihilfen beschlossen werden. (Einstimmige Beschlussfassung). zu 4.) Förderungsbeiträge werden wie folgt bewilligt: a) dem Pfarrkindergarten Schruns S 4.000.- und dem Kindergarten Gamprätz S 1.000, - für die Weihnachtsfeiern und sonstige dringliche Kindergartenerfordernisse; b) für die Weihnachtsaktion zu Gunsten Ortsarmer S 10.000.-, wobei je nach Erfordernis eine geringfügige Überschreitung zugestanden wird. Die Zuweisung wird dem Fürsorgeausschuss übertragen; c) dem Ski-Club Montafon für die Durchführung der österr. Jugendskimeisterschaften 1966 (31.1.66 – 3.2.66) S 7.500.d) dem Ski-Club Montafon als Vereinsförderungsbeitrag für 1965/66 S 5.000.-. (in diesem Zusammenhange soll einer Anregung (GV Ganahl E.) zufolge in der nächsten Beratung des Frd.Verkehrsausschusses die Möglichkeit einer laufenden finanziellen Dotierung des S.C. Montafon auf Grundlage der Fremdenverkehrs-Nächtigungsziffern untersucht werden); e) dem Sprachheilheim, Carina, Feldkirch für Erweiterungsvorhaben im laufenden Jahr 1966 S 5.000, - (Antrag Bauer Rudolf); f) dem Vlbg. Blindenbund, Feldkirch, 1.000.-; und g) dem Österr. Вergrettungsdienst, Ortsstelle Schruns, für die Gemeinschaftskasse und die Ergänzung u. Instandhaltung von Rettungsgeräten S 2.000.(Einstimmige Beschlussfassungen). Ein Ansuchen der Schulbrüder Feldkirch um einen Förderungsbeitrag zum Neubau des De la Salle-Schülerheimes findet keine abschliessende Erledigung. Der Vorsitzende wird ersucht, abzuklären, ob in diesem Schülerheim Schüler ohne Ausnahme aufgenommen werden oder ob noch, wie früher der Fall, für gewisse Gruppen ein Aufnahmeverbot besteht. zu 5.) Aus gegebener Veranlassung wird die Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeindemüllabfuhr auch auf sämtliche Haushalte und Betriebe (ausgenommen landwirtschaftlich e Betriebe, die nachweisbar ihre Abfälle auf eigenen Grund deponieren) im Bereich der Silvrettastrasse bis zur Ill-Landbrücke ausgedehnt. (Einstimmige Beschlussfassung). -3- Unter BERICHTE wird zur Kenntnis gebracht: a) das Ergebnis einer Aussprache mit Vertretern der Gemeinde Tschagguns am 11.11.1965, betreffend beide Gemeinden berührende Fremdenverkehrsfragen, im besonderen den projektierten Schwimmbadneubau in der Zelfen; b) ein Bericht über den Jagdbesuch des rumänischen Ministerpräsidenten Gheorge Maurer in Schruns vom 19. – 21.11.1965.; c) der Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung nach Otto Juen, sowie der am 23.11.1965 erfolgte Abschluss der Kaufverhandlungen mit der Erbgemeinschaft nach dem Vorgenannten hinsichtlich des Grunderwerbes an der Batloggstrasse und oberhalb des Schwimmbades. In diesem Zusammenhange wird der von Notar Dr. Fend im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung ausgearbeitete Kaufvertrag zur Kenntnis genommen. Der nach diesem Vertrag festgelegten Wertsicherung des aus haftenden Kaufschillings nach dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex (Wien) wird grundsätzlich zugestimmt, doch soll versucht werden, den Termin für den Anlauf der Wertsicherung von 1.11.1965 auf 1.1.1966 abzuändern. Auch der vereinbarten Verzinsung des aushaftenden Kaufschillings ab 1.1.1966 mit 4 % wird zugestimmt; und d) daß eine Erhöhung der Kurtaxe, wie sie in einer kürzlich stattgefundenen Gastwirteversammlung zur Diskussion gestellt wurde, bisher noch nicht offiziell in der Gde.Vertretung oder einer ihrer Unterausschüsse beraten wurde. Die diesbezgl. Debatte ergibt die einhellige Auffassung der Anwesenden, daß einer eventuellen seinerzeitigen Erhöhung der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge als Voraussetzung für die Realisierung von Fremdenverkehrs-Großprojekten (Frd.Verkehrs-Mehrzweckbau, Schwimmbadneubau usw.) rechtzeitig eine entsprechende Aufklärung der betroffenen Abgabepflichtigen vorauszugehen hätte. Ferner werden in Form einer Beilage zur Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gde.Vertretung als Berichte die seit der letzten Sitzung der Gde. Vertretung (3.11.1965) vom Gee.Rat und von den Unterausschüssen gefassten wichtigsten Beschlüsse zur Kenntnis gebracht. Unter Allfälligem wird noch eine Einrichtung des derzeit leer stehenden Schulungsraumes im Feuerwehrgerätehaus mit Tischen und Stühlen angeregt. Zu einer Anregung auf Änderung der Termine der Gde.Vertretungssitzungen (evtl. Verlegung auf Samstag nachmittags oder abends oder Vorverlegung auf 7 Uhr abends) wird Stellung genommen, doch spricht sich die überwiegende Mehrheit für eine Belassung der derzeitigen Handhabung und Anberaumung der GV.Sitzungen jeweils um 26.15 Uhr aus. Es soll jedoch getrachtet werden, nicht zu viele Tagesordnungspunkte zusammenkommen zu lassen, damit ein frühzeitiger Beratungsschluss gewährleistet ist. Schliesslich wird der Vorsitzende noch ersucht, um einen baldigen Abschluss der Grundeinlösungsverhandlungen für den Ausbau des Hofweges (I. Bauetappe) bemüht zu sein. Ende der Beratung: 0.05 Uhr Gegen die Fassung der Niederschrift über die vorausgegangene 5. Gde.V.Sitzung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt erklärt wird. Tag der Verlautbarung: 25.11.1965 Der Schriftführer: Für d. Gde. Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) W./ (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)