20201003_GVE001_konstituierende

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:59
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2020-10-03
Erscheinungsdatum 2020-10-03
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-421 oswald.huber@schruns.at Schruns, 05.10.2020 Zl. 004-2/2020 Verhandlungsschrift über die am Samstag, den 3. Oktober 2020 um 14.00 Uhr im Sternensaal im Pfarrheim St. Jodok stattgefundene konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Gemeindewahlleiter Gemeindevertreter: Ersatzleute: Heike Ladurner-Strolz Martin Netzer Norbert Haumer Dr. Monika Vonier Bernhard Schrottenbaum Ing. Michael Kieber Tobias Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Raphael Mäser Mag. Christof van Dellen DI (FH) Nina Fritz Martin Zugg Peter Vergud Bettina Schmid-Juen Martin Jenny BSc Werner Ganahl Theresa Scheibenstock Mag. jur. Jan Rudigier Reinhard Winterhoff Claudia Oberer DI (FH) Michael Gantner M.Sc. Richard Durig Martin Fussenegger Bernd Steiner Mag. (FH) Günter Ratt MA Dominik Ganahl Jürgen Haller Christian Fiel Marcellin Tschugmell MBA Jodok Marent Birgit Goll Wolfgang Honold Christian Engstler Daniel Thöny Mag. Daniel Witzani DI Karoline Bertle Martin Fritz Markus Riedler Carmen Fitsch Franz Oliva Alexander Nöckl Rene Juen Tanja Könsgen Mag. Jürgen Jakober MMag. Dr. Siegfried Marent Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: … Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber                                                  Seite 1 von 7 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gemeindewahlleiter Bgm. Jürgen Kuster eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mandatare und die Zuhörer. Vor Eingang in die Sitzung überbringt er noch liebe Grüße von Pfarrer Mag. Hans Tinkhauser, der der Gemeindevertretung einen guten Sitzungsverlauf und eine gedeihliche Zusammenarbeit gewünscht und eine Kerze gesegnet hat, die der Vorsitzende jetzt anzündet. Sodann verweist er auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 43 GG) 2. Gelöbnis der Gemeindevertreter (§ 37 Abs. 1) 3. Bestellung eines Schriftführers und seiner Stellvertreter (§ 47 Abs. 2 GG) 4. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG) 5. Wahl des Gemeindevorstandes (§ 56 Abs. 2 GG) 6. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GG) 7. Genehmigung von Ton- und Bildaufnahmen gemäß § 46 Abs. 1 GG 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten öffentlichen Sitzung 9. Allfälliges (§ 41 Abs. 4 GG) Zu 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende hält fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Weiters gibt er bekannt, dass ihm vor der Sitzung mitgeteilt wurde, dass für den verhinderten Gemeindevertreter Marcellin Tschugmell das Ersatzmitglied Dominik Ganahl an der Sitzung teilnimmt, und er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2. Gelöbnis der Gemeindevertreter Gemäß § 37 Abs. 1 GG haben die Gemeindevertreter in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für die Gemeindewahl zuständigen Gemeindewahlbehörde folgen- Seite 2 von 7 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at des Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Seite 3 von 7 Der Wahlleiter verliest vor den anwesenden GemeindevertreternInnen und Ersatzleuten die Gelöbnisformel. Nun legen die anwesenden GemeindervertreterInnen Birgit Goll, Carmen Fitsch, Tanja Könsgen, Heike Ladurner-Strolz, DI (FH) Nina Fritz, Theresa Scheibenstock, Jürgen Haller, Mag. (FH) Günter Ratt MA, Christian Engstler, MMag. Dr. Siegfried Marent, Martin Fritz, Mag. Daniel Witzani, Alexander Nöckl, Norbert Haumer, Bernhard Schrottenbaum, Raphael Mäser, Tobias Kieber, Martin Jenny BSc, Peter Vergud, Martin Fussenegger, Reinhard Winterhoff und DI (FH) Michael Gantner M.Sc. sowie das an der Sitzung teilnehmende Ersatzmitglied Dominik Ganahl einzeln das Gelöbnis gemäß § 37 Abs. 1 GG mit den Worten „ich gelobe“ ab. Anschließend legt Bürgermeister DI (FH) Jürgen Kuster MBA in seiner Funktion als Gemeindevertreter vor den übrigen GemeindevertreternInnen das Gelöbnis ab. Von diesem Zeitpunkt an führt der Vorsitzende die konstituierende Sitzung nicht mehr in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter, sondern als Bürgermeister. Zu 3. Bestellung eines Schriftführers und seines(r) Stellvertreters(in) Über Antrag des Vorsitzenden werden einstimmig Gemeindesekretär Dr. Oswald Huber als Schriftführer und Andrea Bitschnau als dessen Stellvertreterin beauftragt. Zu 4. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG): Was die Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes anbetrifft, wurden, wie der Vorsitzende ausführt, im Vorfeld einige Überlegungen angestellt. Ein wesentliches Kriterium war, zu schauen, dass die richtige Zahl im Hinblick auf die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate abgebildet wird. Dabei ist man zum Ergebnis gelangt, dass dies bei fünf Gemeindevorstandsmitgliedern zutrifft, wobei er als Bürgermeister selbst auch stimmberechtigt sein wird. Günter Ratt berichtet seinerseits über die fraktionsinternen Überlegungen. Es wurde auch auf vergangene Perioden zurückgeblickt und festgestellt, dass in den letzten 30 Jahren die Zahl immer mit 6 festgesetzt wurde. Es wäre dies als Zeichen der guten Zusammenarbeit gewertet worden und hätte seiner Ansicht nach durchaus auch einer Abbildung des Wahlergebnisses entsprochen, zumal – abgesehen vom Ergebnis der Bürgermeisterwahl, das für den amtierenden Bürgermeister vergleichsweise schlecht ausgefallen ist –lediglich 7 1. konstituierende Gemeindevertretungssitzung vom 03.10.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Stimmen für ein zusätzliches Mandat gefehlt haben. Es werde natürlich zur Kenntnis genommen, dass die Fraktion des Vorsitzenden die absolute Mehrheit erhalten hat und somit auch bestimmen kann, wie viele Gemeindevorstandsmitglieder es geben soll. In der internen Diskussion wurde jedoch auch schon die Frage aufgeworfen, ob man überhaupt einen Wahlvorschlag unterbreiten soll. Man hat sich jedoch den Auftrag der Wähler zu Herzen genommen und nimmt den vom Vorsitzenden unterbreiteten Vorschlag zur Kenntnis, findet diesen jedoch, was ausdrücklich betont wird, nicht gut. Man hofft jedenfalls auf eine gute Zusammenarbeit, getragen von Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit. Der Vorsitzende möchte nochmals festhalten, dass diesem Vorschlag lange Überlegungen vorausgegangen sind. Auch er geht von einer guten und fairen Zusammenarbeit aus und möchte in diesem Zusammenhang seinen Dank an das Team von Günter Ratt, mit dem man in den vergangenen 5 Jahren gut zusammengearbeitet hat, richten. Seite 4 von 7 Über Antrag des Vorsitzenden wird die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes stimmenmehrheitlich (10 Gegenstimmen: Team Günter Ratt – Metnand för Schru) mit fünf festgesetzt. Zu 5. Wahl des Gemeindevorstandes Gemäß § 56 GG sind die Mitglieder des Gemeindevorstandes einzeln aus der Mitte der Gemeindevertreter auf die Funktionsdauer der Gemeindevertretung durch Stimmzettel zu wählen. Gehören der Gemeindevertretung Vertreter verschiedener Parteifraktionen an, so sind die zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf diese Parteien in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate aufzuteilen (§ 47 des Gemeindewahlgesetzes – GWG, LGBl. Nr. 30/1999 idgF.). Dabei sind die bei der Gemeindevertretungswahl abgegebenen gültigen Stimmen zugrunde zu legen. Die Aufteilung der zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf die Parteifraktionen stellt sich nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 2 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 46 des Gemeindewahlgesetzes wie folgt dar: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie die Stellen 1, 3 und 5 Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste die Stellen 2 und 4 Die Fraktion Team Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie hat für die von ihr zu besetzenden 3 Stellen im Gemeindevorstand folgenden schriftlichen Vorschlag gemäß den Vorschriften des § 56 Abs. 2 GG. erstattet: 1. konstituierende Gemeindevertretungssitzung vom 03.10.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Heike Ladurner-Strolz Norbert Haumer Seite 5 von 7 (als 1. zu wählender Gemeinderat) (als 3. zu wählender Gemeinderat) (als 5. zu wählende Gemeinderat) Die Fraktion „Metnand för Schru“ hat für die von ihr zu besetzenden 2 Stellen im Gemeindevorstand folgenden schriftlichen Vorschlag gemäß den Vorschriften des § 56 Abs. 2 GG. erstattet: Mag. (FH) Günter Ratt MA (als 2. zu wählender Gemeinderat) Jürgen Haller (als 4. zu wählender Gemeinderat) Der Vorsitzende lässt über die Wahlvorschläge in der Reihenfolge, in der die zu besetzenden Stellen den Parteifraktionen nach Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens zugefallen sind, mit Stimmzetteln abstimmen. Als Stimmenzähler werden Jürgen Haller, Martin Jenny und Tobias Kieber bestimmt. Entsprechend den vorschriftsmäßig eingebrachten Vorschlägen der Fraktionen werden einzeln und in schriftlicher Abstimmung folgende Mitglieder der Gemeindevertretung als Mitglieder des Gemeindevorstandes gewählt: abgegebene Stimmen ungültige Stimmen gültige Stimmen 1. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster MBA 24 1 23 2. Mag. (FH) Günter Ratt MA 24 2 22 3. Heike Ladurner-Strolz 24 2 22 4. Jürgen Haller 24 2 22 5. Norbert Haumer 24 2 22 Der Vorsitzende stellt fest, dass die nominierten Personen mit der erforderlichen Mehrheit der gültigen Stimmen als Mitglieder des Gemeindevorstandes gewählt sind, und es nehmen diese die Wahl an. Zu 5. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 GG): Auch hier berichtet der Vorsitzende über die im Vorfeld angestellten Überlegungen für die Besetzung des Amtes des Vizebürgermeisters, wobei dies nicht erst jetzt, sondern bereits vor der Wahl zur Diskussion gestanden ist. Festzuhalten ist, dass sich in 1. konstituierende Gemeindevertretungssitzung vom 03.10.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at den vergangenen 5 Jahren gezeigt hat, dass sich die vorgenommene Besetzung aufgrund der unterschiedlichen Fraktionszugehörigkeit nicht unbedingt als die günstigste Konstellation erwiesen hat. Seite 6 von 7 Angesichts des Wahlergebnisses stellt der Vorsitzende den Antrag, Norbert Haumer als Vizebürgermeister zu wählen. Günter Ratt vermerkt, dass angesichts des Umstandes, dass die Fraktion des Vorsitzenden über die absolute Mehrheit verfügt und somit bestimmen kann, wer Vizebürgermeister wird, auf die Einbringung eines Wahlvorschlags verzichtet wurde. Der Vorsitzende stellt somit fest, dass kein weiterer Vorschlag eingebracht wurde. Der Vorsitzende lässt sodann mit Stimmzetteln über den von ihm eingebrachten Antrag abstimmen. Er stellt fest, dass Norbert Haumer mit der erforderlichen unbedingten Mehrheit der gültigen Stimmen (14 gültige Stimmen) als Vizebürgermeister gewählt ist. Norbert Haumer nimmt das Ergebnis zur Kenntnis, bedankt sich bei denjenigen, die für ihn gestimmt haben, und möchte auch gegenüber den anderen seiner Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit Ausdruck verleihen. Zu 6. Genehmigung von Ton- und Bildaufnahmen Gemäß § 46 Abs. 1 GG wird die Genehmigung von Ton- und Bildaufnahmen in Sitzungen der Gemeindevertretung einstimmig erteilt. Zu 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten öffentlichen Sitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 55. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.07.2020 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat, und es wird diese über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. Zu 8. Unter Allfälliges bedankt sich der Vorsitzende bei den anwesenden Gemeindemandataren auf ihr fast vollzähliges Erscheinen und die Annahme des freiwilligen Ehrenamtes eines(r) GemeindevertretersIn. Unter ihnen befinden sich auch Mandatare, die seit 1. konstituierende Gemeindevertretungssitzung vom 03.10.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Jahrzehnten dieses Amt bekleiden und sich für die Gemeinde Schruns engagieren. Sodann verweist er auf den auf 15.10.2020 anberaumten Workshop, bei dem es um die Bestellung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung geht. Sollten es hier irgendwelche besondere Vorstellungen oder Unklarheiten geben, bittet er, sich zu melden, um dies bereits im Vorfeld besprechen zu können. Die nächste Gemeindevertretungssitzung ist am 28.10.2020, um 20.15 Uhr, geplant. Man wird wie bereits in der Vergangenheit trachten, den monatlichen Rhythmus, und zwar jeden zweiten Mittwoch im Monat, ausgenommen in den Sommerferien, beizubehalten. Seite 7 von 7 Sodann bedankt er sich bei Günter Ratt, dessen Funktion als Vizebürgermeister endet, und überreicht ihm ein kleines Präsent. Auch Marcellin Tschugmell, der heute leider verhindert ist, möchte er seinen Dank für die gute Zusammenarbeit insbesondere im Gemeindevorstand aussprechen. Christian Fiel, der unter den Zuhörern weilte, hat den Sitzungsraum gerade verlassen, weshalb er ihm draußen noch persönlich für die langjährige konstruktive Zusammenarbeit im Gemeindevorstand danken möchte. Günter Ratt bedankt sich für die Aufmerksamkeiten und bestätigt die gute Zusammenarbeit insbesondere während der ersten dreieinhalb Jahre. Dem neuen Vizebürgermeister Norbert Haumer wünscht er viel Glück und hofft, dass er möglichst viele der gesteckten Ziele erreicht. Siegfried Marent begrüßt im Hinblick auf die finanzielle Situation die Reduktion der Zahl der Gemeindevorstandsmitglieder, wenngleich mehr Köpfe mehr Ideen bringen. Vor allem hält er es für zweckmäßig, dass der Bürgermeister dem Gemeindevorstand nunmehr als stimmberechtigtes Mitglied angehört. Sodann kommt er auf die Aufgaben der Mitglieder des Gemeindevorstandes zu sprechen und würde sich wünschen, dass jedes Mitglied einen Ausschuss leitet und ihnen eine gewisse Ressortverantwortlichkeit zuerkannt wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit angesprochen, den Ausschussobleuten eine gewisse Mitsprachemöglichkeit bei der Besetzung des Ausschusses einzuräumen, also gewisse Wunschkanditaten zu benennen. Der Vorsitzende bedankt sich für diese konstruktiven Vorschläge und kommt auf einen weiteren Punkt, und zwar auf die Idee, dass sich die Gemeindevertretung eine Geschäftsordnung gibt, zu sprechen. Dadurch könnte der Sitzungsverlauf etwas gestrafft werden, wobei er die Anwesenden ersucht, ihre Ideen dazu bekannt zu geben, um dies dann in der Gemeindevertretung beraten zu können. Abschließend bittet der Vorsitzende die GemeindevertreterInnen zum anschließenden Fototermin vor dem Gemeindeamt und wünscht der heutigen Veranstaltung einen schönen Ausklang in Form eines kleinen Umtrunks im Hotel Zimba. Ende der Sitzung: 15.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 1. konstituierende Gemeindevertretungssitzung vom 03.10.2020