20150909_GVE005

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Letzte Änderung 31.05.2021, 18:59
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2015-09-09
Erscheinungsdatum 2015-09-09
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 10.09.2015 Zl. 004-2/2015 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 9. September 2015, um 20.15 Uhr, im Sitzungssaal des Standes Montafon im „Standesgebäude“, Montafonerstraße 21, stattgefundene 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: GR Heike Ladurner-Strolz GR Norbert Haumer GR Bernhard Schrottenbaum Werner Ganahl DI (FH) Michael Gantner MSc Marion Wachter Tobias Kieber Peter Vergud Bettina Juen-Schmid Michael Fritz Martin Fussenegger Ersatzleute: Richard Durig Ing. Michael Kieber Theresa Scheibenstock Raphael Mäser Rainer Gehrmann Dr. Monika Vonier Thomas Zuderell Martin Jenny BSc Reinhard Winterhoff Mag. Christof van Dellen Rudi Bitschnau Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Christian Fiel Elisabeth Pögler BEd Alexander Nöckl GR Marcellin Tschugmell Werner Marent DI Karoline Bertle Manuel Torghele Ewald Hofmann Franz Bitschnau Mag. Siegfried Neyer Stefan Simenowskyj Felizitas Maklott Mag. Thomas Ettenberger Franz Oliva Ing. Gerhard Mangeng Martin Pögler BEd Christine Geiger Dietmar Tschohl Erika Scheibenstock MMag. Dr. Siegfried Marent Mag. Martin Borger Ing. Wernfried Geiger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Reinhard Falch, PROALP Consult, zu Top 1 Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 9 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Elisabeth Pögler, Werner Marent, Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare sowie die Ersatzmitglieder und Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Information durch DI Reinhard Falch über strategische Aspekte und grundsätzliche Fragen zur Bevölkerungsentwicklung, verdichteten Bauweise, alpinen Architektur etc. 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/05-2015 Primus Immobilien betr. die GST-NR 1032/7, 1032/9 und 1032/10 nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/05-2015/01 b) Reg.Nr. 031-2/04-2015 Wohlgenannt/Netzer betr. die GST-NR 1142/10, 1142/9 u.a. nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/04-2015/01 3. Mitteilungen des Vorsitzenden 4. Darlehensaufnahmen a) Finanzdarlehen (Abdeckung Kontokorrentkonto) in Höhe von € 2 Mio. b) Wasserbau BA XVI in Höhe von € 400.000, 00 5. Genehmigung der Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Außermontafon“, LGBl.Nr. 21/1977, 48/2001, 41/2004 6. Silvretta Montafon GmbH, Areal des Josefsheims - Antrag auf teilweise Löschung des Wiederkaufsrechts 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.07.2015 8. Allfälliges Zu 1. Information durch DI Reinhard Falch über strategische Aspekte und grundsätzliche Fragen zur Bevölkerungsentwicklung, verdichteten Bauweise, alpinen Architektur etc. Seite 2 von 9 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende begrüßt Ortsplaner DI Reinhard Falch, der als Experte und langjähriger Berater der Gemeinde Informationen über diverse grundsätzliche strategische Aspekte der Schrunser Raumplanung geben wird, wobei vorrangig folgende Themen behandelt werden sollen: Räumliches Entwicklungskonzept (REK), Wohnanlagenbau, Baukultur, Architektur/Gestaltung und illegale Zweitwohnsitze Seite 3 von 9 Möglicherweise wird es angebracht sein, das REK zu überarbeiten, dies unter Einbindung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung. DI Reinhard Falch ist bestrebt, die anstehenden Punkte mit Blick von außen darzustellen, wobei er zuerst auf die Themenbereiche verdichtete Bauweise, dies unter dem Aspekt der Bevölkerungsentwicklung, sowie alpine Architektur eingeht. Festzustellen ist, dass die in dem vor 13 Jahren beschlossenen REK prognostizierte Einwohnerzahl nicht erreicht worden ist, und er gibt eine genaue Darstellung der Bevölkerungsentwicklung sowie der Entwicklung der Zahl der Wohnungen laut Statistik Austria, unterteilt in Wohnungsgrößen/-kategorien. Als eines der wesentlichsten Ziele ist in § 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen und Arbeiten normiert, wobei mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen ist, insbesondere sind Bauflächen bodensparend zu nutzen. Diese Ziele finden sich auch im REK, was auch Grundlage dafür war, dass die Baunutzungszahlen (BNZ) etwas erhöht wurden, um eine gewisse Verdichtung zu ermöglichen. Auch im REK findet sich die Vorgabe, dass mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen ist. Die Sicherung von leistbarem Bauland im Rahmen einer aktiven Bodenpolitik erfolgt in Tirol mit Baulandsicherungsverträgen, dies in den meisten Fällen im Zuge von Baulandumlegungen. Bei Umwidmungen fließt ein Teil der Werterhöhung an die Gemeinden mit Zweckbindung „öffentlicher Siedlungsbau“. Leistbarer Wohnbau bedeutet aber auch, den Schritt in Richtung Verdichtung und mehrgeschossiger Wohnbau zu lenken. In diesem Zusammenhang verliest er einen Artikel von DI Dr. Dallhammer über eine zukunftsfähige „enkeltaugliche“ Siedlungsentwicklung und geht sodann auf die in § 38 a RPG geregelten privatwirtschaftlichen Maßnahmen, die die Gemeinde zur Erreichung der Raumplanungsziele setzen kann, ein und informiert über eine vom Amt der Vorarlberger Landesregierung soeben herausgegebene Mustervereinbarung. Wenn man sich für diesen Schritt entscheidet, sollte dies zuvor generell im REK verankert, und es sollten die Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen eine solche Vereinbarung abzuschließen ist, festgeschrieben werden. Als nächstes behandelt er das Thema Wohnungskauf als Geldanlage und die Gefahr illegaler Ferienwohnsitze. Hier wäre der Abschluss von Vereinbarungen über eine widmungsgemäße Verwendung von Bauflächen bzw. eine Bindung an Nutzungsvorgaben, wie er am Beispiel der Gemeinde Sölden darlegt, zu überlegen. Zu prüfen wäre, ob illegalen Ferienwohnungsnutzungen auf privatrechtlicher Ebene mit einer Umkehr der Beweislast und Bankgarantien begegnet werden könnte. Auch mit der Einräumung von Vorkaufsrechten könnte eine Veräußerung zu Ferienzwecken erschwert werden. 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Was das Thema Architektur anbetrifft ist im REK festgeschrieben, dass Schruns die Vielfalt der Bauformen anerkennt, wobei jedoch eine gute Einbindung in das Ortsund Straßenbild gewährleistet sein muss. Einfluss auf die Gestaltung kann die Gemeinde entweder durch die Erlassung von Gestaltungsrichtlinien, die vom Gestaltungsbeirat zu beachten sind, nehmen, oder indem sie Festlegungen in einem Bebauungsplan trifft, wobei DI Falch mehr zu einer flexibleren Form tendiert. Für ihn ist auch ein mehrgeschossiger Wohnbau an und für sich nichts Schlechtes. Er ermöglicht leistbares Wohnen, und es können sich auch mehrgeschossige Objekte durchaus in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Bei Umwidmungen ist der Gleichheitsgrundsatz zu beachten, eine differenzierte Behandlung ist zu begründen. Seite 4 von 9 Die Informationen durch DI Reinhard Falch über strategische Aspekte und grundsätzliche Fragen zur Bevölkerungsentwicklung, verdichteten Bauweise, alpinen Architektur, Vertragsraumplanung, zu illegalen Zweitwohnsitzen etc. werden zur Kenntnis genommen, und es bedankt sich der Vorsitzende für seine Ausführungen. Er hat einige Lösungsansätze aufgezeigt, und es werden die verschiedensten Bereiche im ROA weiter beraten werden. Über Antrag von Günter Ratt, der es begrüßen würde, wenn DI Falch auch zu den in der heutigen Sitzung noch zu behandelnden Umwidmungen eine fachliche Stellungnahme abgibt, wird gemäß § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände einstimmig dahingehend abgeändert, dass die auf der Tagesordnung stehenden Punkte 3 lit. a + b vorgezogen und diese an die zweite Stelle gesetzt werden, wobei lit. b vor lit. a behandelt wird. Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns a) Reg.Nr. 031-2/05-2015 Primus Immobilien betr. die GST-NR 1032/7, 1032/9 und 1032/10 nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/05-2015/01 Der Vorsitzende erinnert an die Beratung in der Julisitzung und erläutert nochmals den Sachverhalt im Detail. Die gegenständlichen Grundstücke sind bereits ausparzelliert und als Bauerwartungsfläche gewidmet. Auch wurde der Gestaltungsbeirat bereits damit befasst, der zwar sein Okay noch nicht gegeben hat, die gewünschten Anregungen werden jedoch eingearbeitet werden. Eine der zentralen Fragen ist, wie man sich davor schützen kann, dass unerwünschte Zweitwohnsitze geschaffen werden. DI Falch hält fest, dass die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 2002 erfolgte und laut Gesetzestext Bauerwartungsflächen für Flächen gedacht sind, die sich aufgrund der natürlichen Verhältnisse für die Bebauung eignen und 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at voraussichtlich nach 15 Jahren nach dem Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes für einen Zeitraum von höchstens weiteren 15 Jahren als Bauflächen benötigt werden. Die fünfzehnjährige Frist ist mittlerweile schon fast abgelaufen. In Umwidmungsangelegenheiten ist vor allem auch der Gleichheitsgrundsatz zu wahren, weshalb sehr genau dargelegt werden muss, warum in einem Fall eine Umwidmung genehmigt, in einem anderen Fall hingegen abgelehnt wird. Es folgt eine eingehende Diskussion über mehrgeschossige Wohnbauten und deren Gestaltung, die Höhe der Wohnungspreise bei geförderten und nicht geförderten Wohnungen sowie die Wohnungsbedarfssituation und die Verhinderung von Zweitwohnsitzen in Schruns. Aus der unlängst beschlossenen Neufestlegung des Maßes der baulichen Nutzung lässt sich ableiten, dass eine Verdichtung durchaus gewünscht ist. Sollte hier ein Umdenken stattfinden, müsste diese Verordnung wiederum abgeändert werden. Dies, um sich nicht dem Vorwurf eines Willküraktes auszusetzen, nach sorgfältiger Vorbereitung als eher langfristige Maßnahme. Zum Schutz vor illegalen Zweitwohnsitzen wäre zu prüfen, inwieweit auf die Mittel der Vertragsraumordnung zurückgegriffen werden kann. DI Falch erinnert daran, dass in der Nähe für eine vergleichbare Wohnanlage vor rd. 2 Jahren eine Umwidmung genehmigt worden ist und glaubt, dass eine ablehnende Entscheidung, dies lediglich zur Eindämmung des mehrgeschossigen Wohnbaus, im Einzelfall ohne generelle neue Zielsetzungen für den USR schwer nachvollziehbar sein wird. Dieser Themenkreis wird in der Folge kontroversiell diskutiert, und es geben auch die auf die Feststellung, dass die Gemeindevertretung heuer mit der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung und Geschosszahl ein generelles Regelwerk geschaffen hat, das den möglichen Rahmen vorgibt und auf das man vertrauen können sollte, folgenden Wortmeldungen kein einheitliches Bild. Daran ändert auch die Aussage des Vorsitzenden des Raumordnungsausschusses, der auf die vom Raumordnungsausschuss mit großer Mehrheit zugunsten der Antragsteller ausgefallene Empfehlung verweist, dass die Bevölkerungszahlen in Schruns eher rückläufig sind und sich die gesellschaftlichen Strukturen verändert haben, wenig. Die Argumentation läuft immer mehr in Richtung Gestaltung/Architektur, und es wird die Befürchtung geäußert, dass Schruns bei einem Zuviel an mehrgeschossigem Wohnbau seinen Charakter als Dorf verlieren könnte, was für eine Tourismusgemeinde nicht gerade als zuträglich gesehen wird. Auch der Umstand, dass die Wohnungen bereits vor einer Umwidmung zum Verkauf ausgeschrieben wurden, sowie die Bemerkung, dass ein Blick von Oben zeige, dass gerade die in letzter Zeit vorgenommene verdichtete Bebauung im Bereich der Kronenwiese das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt hat, werden als Gegenargumente für eine Umwidmung vorgebracht. Demgegenüber erachtet es DI Falch aus durchaus nachvollziehbar und vernünftig, dass zuerst der Bedarf ausgelotet und vorausgeplant wird. Der Trennstrich ist zwischen der Widmung und dem eigentlichen Bauverfahren zu ziehen. Was die Gestaltung anbetrifft, kann die Baubehörde auch nach einer Umwidmung gem. § 17 des Baugesetzes, gestützt auf das Urteil des Gestaltungsbeirates, noch auf gewisse Weise darauf Einfluss nehmen. Als kritisch wird empfunden, dass es noch keine positive Stellungnahme seitens des Gestaltungsbeirates gibt und auch der genaue Bedarf an Wohnungen noch nicht bekannt ist. Seite 5 von 9 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 9 Der Antrag auf Umwidmung der GST-NR 1032/7, 1032/9 und 1032/10 von Bauerwartungsfläche und Baufläche nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/05-2015/01 wird mit 14 Gegenstimmen (10 Gemeindevertreter stimmen für den Antrag: Jürgen Kuster, Alexander Nöckl, Karoline Bertle, Franz Bitschnau, Michael Fritz, Marion Wachter, Bettina Schmid-Juen, Michael Gantner, Werner Ganahl und Norbert Haumer) abgelehnt. b) Reg.Nr. 031-2/04-2015 Wohlgenannt/Netzer betr. die GST-NR 1142/10, 1142/9 u.a. nach Maßgabe des Plans-Nr. 031-2/04-2015/01 In der Julisitzung wurde die gegenständliche Umwidmung bereits beschlossen. Allerdings hat sich nach nochmaliger Prüfung ergeben, dass der Umstand, dass das Freihaltegebiet im Bereich des oberen Gamprätzer Mühlbaches nicht wie von der Wasserwirtschaft gefordert als Freifläche Freihaltegebiet ausgewiesen wurde, einen Versagungsgrund darstellen könnte. Der Eigentümer des vom Freihaltegebiet betroffenen GST-NR 1142/12 hat sich mit dieser Einschränkung einverstanden erklärt. Aus diesem Grunde sowie aufgrund dessen, dass die Stellungnahme Burggassner/Netzer in der damaligen Sitzung der Gemeindevertretung nicht vorgelegen ist, wurde diese Angelegenheit nochmals auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Über Ansuchen der Familien Wohlgenannt/Netzer werden in Abänderung des in der Sitzung vom 15.07.2015 bereits gefassten Beschlusses die Umwidmungen im Bereich der GST-NR 1142/10, 1142/9, 1142/12 u.a. gemäß Plan-Nr. 031-2/04-2015/01 mit der Maßgabe, dass entsprechend der Stellungnahme der Abteilung VIId –Wasserwirtschaft des Amtes der Vorarlberger Landesregierung an der Nordgrenze des GST-NR 1142/12 entlang des oberen Gamprätzer Mühlbachs ein 5 m breiter Streifen als Freifläche Freihaltegebiet ausgewiesen wird, stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen) beschlossen. Zu 3. Mitteilungen des Vorsitzenden • Der Verhandlungsschrift wird ein Schreiben über die Unterbringung von Flüchtlingen in der Siedlung Kaltenbrunnen beigelegt werden. • Hofer hat Interesse an der Ansiedlung eines Einkaufsmarktes neben dem Autohaus Lins bekundet. Diesbezüglich gilt es zuerst noch die Ergebnisse der CIMAStudie abzuwarten. • Im Workshop Bahnverlängerung, bei dem von Schrunser Seite der erweiterte Gemeindevorstand teilgenommen hat, wurden verschiedene Vorschläge präsentiert. Die Trassenführung entlang der Illauen wurde aus mehreren Gründen (Verlust des Naherholungsgebietes, Schmälerung der Attraktivität des Ortskerns, ...) 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at abgelehnt und als mögliche Alternative, die es anzudenken gilt, eine Unterflurtrasse durch Schruns angeführt. Ein zweiter Workshop folgt. • Die Abteilung Raumplanung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ist im Begriff, einen Weißzonenplan mit der Darstellung besonders schützenswerter bzw. sensibler Gebiete auszuarbeiten. Bei Einsichtnahme in die vorliegenden Entwürfe ist aufgefallen, dass im Montafon im Gegensatz zum Bregenzerwald auffallend viele weiße Flächen dargestellt sind, was insbesondere eine Einschränkung beim Ausbau der touristischen Infrastruktur bringen würde. • Mit Vertretern der Fa. Liebherr sowie der Fa. Jäger fand eine Gesprächsrunde bezüglich der Verwertung des „Haus des Gastes“ statt. Beide Firmen sind mit der Ausarbeitung eines gemeinsamen Projektes auch unter Einbeziehung des Furtner Areals befasst. Dieses Projekt wird auch noch der Arbeitsgruppe Zentrumsentwicklung vorgestellt werden. Seite 7 von 9 Zu 4. Darlehensaufnahmen Die Behandlung der Darlehensaufnahmen a) Finanzdarlehen (Abdeckung Kontokorrentkonto) in Höhe von € 2 Mio. b) Wasserbau BA XVI in Höhe von € 400.000, 00 wird einstimmig vertagt. Zu 5. Genehmigung der Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Außermontafon“, LGBl.Nr. 21/1977, 48/2001, 41/2004 Der Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Außermontafon“ nach Maßgabe des mit Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 21.07.2015 übermittelten Verordnungsentwurfs wird einstimmig zugestimmt. Zu 6. Silvretta Montafon GmbH, Areal des Josefsheims - Antrag auf teilweise Löschung des Wiederkaufsrechts Beim Verkauf des Areals des Josefsheims hat sich die Gemeinde als Verkäuferin ein Wiederkaufsrecht ausbedungen. Im Hinblick auf die Errichtung einer Verwaltungszentrale ist der seinerzeitige Vertrag in diesem Punkte abzuändern, da der von der Bauführung betroffene Bereich sowie der ebenfalls vorgesehene Platz der Begeg- 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at nung vom Wiederkaufsrecht auszunehmen ist. Der diesbezüglich nunmehr vorliegende Vertragsentwurf basiert auf einer vom Gemeindevorstand mit Peter Marko geführten Besprechung. Wie bereits im Vorfeld besprochen, so wird auch in der heutigen Diskussion der in der Planskizze eingezeichnete Platz der Begegnung als zu groß angesehen. Es gilt, eine Lösung zu finden, bei der für den Fall, dass das Wiederkaufsrecht tatsächlich ausgeübt werden würde, eine Benützung und/oder Verwertung des bestehenden Gebäudes (Josefsheim) nicht zu sehr eingeschränkt wird. Es wird daher vorgeschlagen, die Trennlinie rechts des Eingangs, dort, wo der historische Teil vorspringt bzw. im Bereich der Dachrinne, zu ziehen und einen Umgang in einer Breite von rd. 3 m vorzusehen. In der stattfindenden Beratung wird auch die Erstreckung der Frist kritisch betrachtet, auch wenn dies nur als Absichtserklärung formuliert ist, und die Belassung des Termins 12.02.2018 gefordert. Weiters werden die bereits weggefallenen Busparkplätze angesprochen. Neben den Einlagezahlen sollen auch die Grundstücksnummern der betroffenen Grundstücke im Vertrag erwähnt werden. Hinsichtlich der Gestaltung der Verwaltungszentrale wird auch der Gestaltungsbeirat eingebunden werden. Seite 8 von 9 Dem Abschluss des von der Silvretta Montafon GmbH übermittelten Vertragsentwurfs Stand 07.09.2015 wird mit der Maßgabe, dass • die unter Punkt 2. erwähnte Teilfläche der Liegenschaften in EZ 2039 und/oder EZ 2040, die durch das Projekt einer Verwaltungszentrale und eines „Platzes der Begegnung“ in Anspruch genommen wird, bis zur rechten Hauskante - in Blickrichtung zum Eingang – zurückgenommen und diese Teilfläche weiters um einen ca. 3 m breiten Umgang um das bestehende Josefsheim reduziert wird, • die letzten beiden Sätze unter Punkt 2. ersatzlos gestrichen werden, • der zweite Satz unter Punkt 4. ersatzlos gestrichen wird, stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag. Martin Borger und Ing. Wernfried Geiger) zugestimmt. Zu 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.07.2015 Die Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.07.2015 wird einstimmig genehmigt. Zu 8. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über Anfrage von Christian Fiel, warum der Workshop zum Thema Montafon Tourismus nicht wie ursprünglich geplant unter der Moderation von FH-Prof. Mag. Hubert J. Siller stattfindet. Der Grund ist 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at der, dass die Fa. Brand-Trust, die auch für SiMo tätig ist, mit dem Strategieprozess betraut worden ist. Es ist daher naheliegend, dass sie auch zu diesem Workshop beigezogen wird. Günter Ratt bezweifelt, dass diese Firma, die auf eine Markenberatung spezialisiert ist, Strukturfragen beantworten kann. Schlussendlich ist es jedoch die Entscheidung von Montafon Tourismus, wen sie als Berater für den Strategieprozess beizieht. Seite 9 von 9 Martin Borger spricht die aufgrund des Umbaus des alten Adlers und Errichtung einer Tiefgarage seiner Einschätzung nach auf der Kronengasse entstehenden Verkehrsprobleme an. Wernfried Geiger kritisiert, dass trotz Gewichtsbeschränkungen schwere LKWs nach wie vor diverse Gemeindestraßen sowie die Montjolastraße benützen. Franz Bitschnau regt in diesem Zusammenhang an, dass die Vertreter der Gemeinde bei mündlichen Verhandlungen der BH fordern, dass im Bereich von sensiblen Gebieten in den Bescheid die Auflage aufgenommen wird, dass Schwertransporte verboten sind. Ende der Sitzung: 00.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 5. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 09.09.2015