19670201_GVE015

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:02
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1967-02-01
Erscheinungsdatum 1967-02-01
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINBEAMT SCHRUNS HAUPTVERWALTUNG Schruns, am 2.2.1967 NIEDERSCHRIFT (auszugsweise) über die am Mittwoch, den 1. Februar 1967 um 20.15 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtes Schruns stattgefundene 1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Schmidt Karl und die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, Juen Franz Josef, Durig Franz und Ganahl Edmund, sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Erhart Ludwig, Brugger Georg, Jenny Lothar, Wekerle Harald, Vonier Robert und Kieber Ludwig für die ÖVP; Mühlbacher Herbert, Gantner Christian und Rieder Hans für die ORTSPARTEI SCHRUNS; Bauer Rudolf, Konzett Manfred, Ne1s Josef und Tschann Werner für die PPÖ; und Bitschnau Werner und Filippi Josef für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Einladung zur gegenständlichen Sitzung der Gemeindevertretung wurde den Bestimmungen des GG entsprechend rechtzeitig vorher zugestellt. Entschuldigt abwesend: Schreiber Jakob, Fritz Ernst und Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1.) Gemeindevoranschlag 1967. 2.) Hebesätze 1967 der Gemeindesteuern und Abgaben. 3.) Erlassung einer Taxordnung für die Einhebung der Gästetaxe und des Fremdenverkehrsbeitrages von den Fremdenzimmervermieter, 4.) Einhebung der Frd.Verkehrsbeiträge 1966; Einsprüche-Erledigung. 5.) Förderungsbeiträge an Vereine und Organisationen für das Jahr 1967. 6.) Altersheim Schruns; Verpflegskostensätze-Erhöhung. 7.) Erlassung einer Verordnung bezgl. Sperre von Schiabfahrten bei Lawinengefahr im Kapellbereich, B BERICHTE Eingangs der Beratung ersucht GV. Bauer Rudolf als Fraktionsführer der FPÖ um Aufklärung hinsichtlich der Voraussetzungen für die Behandlung von Ansuchen um Erteilung von Abstandsnachsichten durch die Gemeindevertretung im Zusammenhange mit Äusserungen des Steu August, Schruns 439, für dessen Bauvorhaben die Gde.Vertretung in ihrer Sitzung am 14.12.1966 stimmenmehrheitlich die beantragte Abstandsnachsicht versagte. Da Steu August ua. die FPÖ - und auch die ORTSPARTEI-Fraktion für diesen ablehnenden Beschluss verantwortlich Bezeichnete, müssten dem Genannten Fehlinformationen über den Verlauf der diesbezgl. Beratung zugegangen sein. Solche Fehlinformationen würden aber das Vertrauensverhältnis zwischen den Fraktionen trüben. Im Zusammenhange mit der bevorstehenden Debatte über ein 20 MillionenBudget gelte es daher festzustellen, daß eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung nur bei hinkünftiger Unterlassung von Fehlinformationen und böswilligen Unterstellungen gewährleistet erscheine. Nach Zitierung der in der Landesbauordnung enthaltenen Bestimmungen bezüglich Erteilung von Abstandsnachsichten stellt der Vorsitzende zum Fall Steu fest, daß seiner Beurteilung zufolge im gegenständlichen Falle eine Fehlinformierung des Genannten von welcher Seite auch immer, in keiner Weise bewiesen erscheint, vielmehr dürfte Steu August eine vorgefasste Meinung vertreten. -2- Im übrigen sei diese Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung behandelt worden, somit sei eine Geheimhaltung des Beratungsverlaufes nicht zu verlangen und selbst wenn dem Genannten von irgend einer Seite Fehlinformationen zugegangen wären, könnte er aus dem Abstimmungsergebnis (16 Nein- und nur 6 Ja-Stimmen) den tatsachlichen Sachverhalt erkennen. Der gegenständliche Fall erscheine daher absolut ungeeignet, als Vertrauenskrise innerhalb der Gemeindevertretung bezeichnet zu werden. GR Ganahl Edmund verweist in diesem Zusammenhange jedoch auf ähnliche Vorkommnisse in letzter Zeit, die eine Zusammenarbeit im Gemeindevorstand und in der Gemeindevertretung erschweren. Der Vorsitzende unterbricht die diesbezgl. Debatte und geht auf die Tagesordnung ein. zu 1.) Der im Gemeindevorstand und im Finanzausschuss eingehend behandelte Gemeindevoranschlag für das Verwaltungsjahr 1967 wird gruppenweise vom Gemeindekassier verlesen, nachfolgende Anregungen und Antrage werden festgehalten: Gruppe 0 keine Anfragen Gruppe 1 Verstärkter Polizeieinsatz zwecke Freihaltung der Gehsteige von Kraftfahrzeugen (GV. Nels); Einweisung dег Kraftfahrzeuge während der Anfahrtszeit in gütl. Einvernehmen mit der Gendarmerie (GR. Ganahl); Rechtzeitige vorherige Räumung der Parkplätze vor den Weihnachtsfeiertagen (GV. Wekerle); Unterlassung einer Verkehrssperre auf der Bergbahnstrasse zwecks Gewährleistung der Zufahrt für die Anrainer (Vbgm. Schmidt Karl); und Freihaltung der Gehsteige, solange eine Parkmöglichkeit auf den Parkplätzen gegeben ist und Tolerierung der Abstellung von PKW auf den Gehsteigen, wann die Parkplätze voll besetzt sind (GR. Durig). Gruppe 2: Der Vorschlag der Direktion der Hauptschule hinsichtl. der Einhebung von Schülerbeiträgen für Material- bezw. Lebensmittelbeistellung im Werk- bezw. Kochunterricht wird gutgeheißen. Demzufolge werden für, das Laufende Schuljahr die Lebensmittel für den Kochunterricht zur Gänze von der Gemeinde gestellt, ab dem neuen Schuljahr 1967/68 haben die Schülerinnen einen noch festzusetzenden Beitrag zu bezahlen. Für die Bestellung von Materialien für den Werkunterricht soll ein Schülerbeitrag eingehoben werden, der über Vorschlag der Direktion festgesetzt werden soll. Vorschläge der Direktion der Hauptschule auf Einsparungen durch Änderung der Beleuchtungsanlage im HauptSchulneubau wird dankbar vermerkt. Auf die Notwendigkeit einer kostenvermindernden und doch zweckentsprechenden Aufräumung im Hauptschultrakt wird verwiesen (GR. Fritz J.). Die Bemühungen um Errichtung einer Handelsschule in Bludenz sollen fortgesetzt werden (GR. Ganahl). Die echten kulturellen Ausgaben mit nur 0, 1 % der Budgetsumme (S 16.500.-) erscheinen sehr gering, der Kulturausschuss soll sich gelegentlich mit einer Ausweitung kultureller Veranstaltungen und Vorhaben befassen. Anregungen: Heimatbuch-Herausgabe anlässlich der 40-Jahr-Markterhebungswiederkehr im Jahre 1908 (OSR Thomann Мax betraut); Musik-Nachwuchsförderung-Schulungskurse durch Musikdirektor Blaut (wegen Zeitmangel abgesagt); -3- Trachtenförderung durch Gewährung eines Gemeindebeitrages bei Anschaffung einer Tracht; Gruppe 4: keine Anregungen Gruppe 5: keine Anregungen Gruppe 6: Bemühungen seitens der Gemeinde, die VOGEWOSI in Dornbirn zur Erstellung von Eigentumswohnungen in Schruns zu veranlassen Güterweg-Ausbauprojekt Gamplaschg / Brif - weitere Betreibung bei der Agrarbezirksbehörde / Hofrat Dipl. Ing. Schertler; Planung eines Gehsteiges im Gantschier und Beginn der Grundeinlösungen; Provisorische Überholung des Wagenweges 5 (GR. Ganahl E.) Verstärkte Instandsetzung des Briferweges und des Gamplaschgerweges; Änderung der Schiabfahrtstrasse über den Brif und Abschluss der Entschädigungsverhandlungen mit den von den Schiabfahrten betroffenen Grundbesitzern; (GV. Erhart L.); Güterwegbauprojekt Gamplaschg - Betreibung auf Grund des Ergebnisses der Interessentschaftsversammlung am 31.1.1907 im Schulhaus Gamplaschg; (GV. Juen Frs. J.) und Belassung der derzeit projektierten Trasse des Hofwegund Kapieschaweg-Güterweges zwecks Vermeidung einer weiteren Verzögerung des Güterwegneubaues; (GV. Konzett Manfred). Gruppe 7: Notwendigkeit einer Überholung des alten Schwimmbades Kosten für den Einbau einer Umwälzanlage sollen evtl. im Wege eines Aufrufes an die Fremdenzimmervermieter gesichert bezw. aufgebracht werden (Vbgm. Schmidt Karl); Planung für den Fremdenverkehrsmehrzweckbau und auch für den Schwimmbadneubau bezw. für eine Schwimmbadüberholung betreiben; Hüllablagerungen entlang der Ill und der Umfahrungsstrasse beseitigen und unterbinden; Einführung von Ehrungen langjähriger Kurgäste 9 Fortsetzung der Spazierwegüberholungen (Verbindungsweg Dörfli-Gamprätz) Aufstellung weiterer Ruhebänke und Anbringung von Papierkörben auf den Parkplätzen; (GR. Ganahl E.); Erarbeitung eines Konzeptes für die Dringlichkeit der im Fremdenverkehrsinteresse gelegenen Bauvorhaben (GV. Nels J.); Vorschlagerstattung für dieses Konzept durch Interessentengruppen wie z.B. durch die Gastwirte usw.(GV. Juen Frans J.) Abschluss der Grundablösungsverhandlungen im Bereich des Kapieschaweges mit Unterstützung durch das Gemeindeamt (GV. Konzett Manfred); und fachkundigere Überholung der Spazierwege (Buchwaldspazierweg-Schäden bedingt durch unfachgemäße Arbeit) (GR. Rurig Franz). BESCHLÜSSE: Die Betreuung des Gemeindegebietes Tschagguns durch die Schrunser Müllabfuhr soll mit Ende Februar d. J. eingestellt werden, da die Müllabfuhrgebühren trotz Erhöhung für diesen Bereich nicht kostendeckend sind. Ein Antrag der Gemeinde Bartholomäberg auf Abänderung des derzeitigen Schlüssels für die Verumlagung des Aufwandes der Feuerwehr Gantschier (50 : 50) 2 : 1 zu Gunsten der Gemeinde Bartholomäberg wird abgelehnt. Für das Jahr erhält die Feuerwehr Gantschier für Anschaffungen einen zusätzlichen Betrag von 8 4.000.-, der zur Gänze zu Lasten der Gemeinde Schruns geht. -4- Von den zuständigen Unterausschüssen sind der Gemeindevertretung ehemöglichst die Unterlagen zur Beschlussfassung der Ausschreibung eines Planungswettbewerbes für den Fremdenverkehrsmehrzweckbau vorzulegen. Gruppe 8 keine Anregungen Gruppe 9 Der Gemeindevoranschlag 1967 sieht somit vor: an Einnahmen an Ausgaben S 17.290.500.S 3.358.700.- S 19.038.600.S 1.674.000.- S 20.649.200.- S 20.712.600.- Entnahme aus Kassenbeständen S S -- GESAMTSUMME: S 20.712.600.============== in der Erfolgsgebarung: in der Vermögensgebarung: 63.400.-- S 20.712.600.============== Zur Deckung des Abganges bezw. zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltes ist für 1967 die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehen in Höhe von S 3.300.000.- vorgesehen. Nach Aufnahme dieses Darlehens würde der Schuldenstand der Gemeinde mit 31.12.1967 insgesamt S 14.187.976, 82 betragen. Vor der Abstimmung über den Gemeindevoranschlag gibt Gemeinderat Fritz Josef (FPÖ) eine Erklärung ab. Er verweist darauf, daß seine Fraktion und auch er seit 1950 immer dem Budget die Zustimmung gegeben habe. Für 1967 sei jedoch eine derartige Zustimmung erstmals zu verweigern. Er stelle jedoch ausdrücklich fest, daß die Verweigerung dieser Zustimmung zum Voranschlag 1967 nichts mit dem Budget als solchem oder mit dessen Ansätzen zu tun habe und daß seine Fraktion auch nicht in der Lage ist, ein Alternativbudget vorzulegen. Die Verweigerung der Zustimmung zum Budget 1967 erfolge als eine Art Mißtrauensvotum in Bezug auf gewisse Vorkommnisse im Laufe des letzten Jahres bezw. gegen die Handhabung der Führung der Gemeindeverwaltungsgeschäfte, und zwar im besonderes wegen folgender zwei Punkte: 1.) Bei einer Wasserrechtsverhandlung im Gantschier (Lins Rudi) Nüziders, Werkstättenneubau) seien gegenüber der Wasserrechtsbehörde bezw. den Parteien Zugeständnisse gemacht worden (Kanalisationsanlage), die vorher nicht in der Gemeindevertretung beraten worden seien; und 2.) Bei der Bestellung eines Staatsmannes im Ausschuss des Stand Montafon für den zurückgetretenen GR. Stofleth Franz Josef sei mit Mehrheitsbeschluss ein Gemeindevertreter gewählt worden, was im Hinblick auf 5 59 Gemeindegesetz ungesetzmässig sei. Der Vorsitzende bringt hierzu vor: zu 1.) Hach dem Wortlaut der Niederschrift der B.H. Bludenz hat der Vertreter der Gemeinde die Erklärung abgegeben, daß geplant sei, den Gantschierer Mühlbach im Laufe von 1 – 2 Jahren zu kanalisieren. Die Erweiterung der Kanalisationsanlage im Gantschier sei im Gemeindevorstand - bei dieser Sitzung fehlten die Gemeinderäte Fritz Josef und Ganahl Edmund zufällig – am 25.7.1966 beraten worden und diese vom Vizebürgermeister auf seine Weisung hin abgegebene Erklärung bezw. gemachte Zusage, die wie jede diesbezgl. Zusage selbstverständlicherweise -5der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann im Hinblick auf die schon seit Jahren von der Sanitätsbehörde und den in Mitleidenschaft gezogenen Anrainern geforderte Beseitigung sanitärer Mißstände und den katastrophenartigen Einbruch von Grundwasser in den Kellern der Gantschierer Wohnhäuser im Laufe dieses Sommers als absolut gerechtfertigt angesehen werden. Auch ein Vertreter einer anderen Fraktion hätte bei dieser Verhandlung keine andere Erklärung abgeben dürfen und er als verantwortlicher Bürgermeister komme nicht umhin festzustellen, daß die Beseitigung der sanitären Mißstände im Gantschier schliesslich jedem anderen Vorhaben, auch einem Fremdenverkehrsmehrzweckbau, vorauszugehen hätte. zu 2.) Was die angeblich ungesetzmässige Wahl eines Vertreters in den Standesausschuss anlange, so liege ein klarer Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretung vor (1 Gegenstimme, die sich letztlich für die Wahl eines anderen Gemeindevertreters einsetzte) und niemand hätte vor dieser Wahl auf eine evtl. Ungesetzmässigkeit hingewiesen. Der seinerzeitige Beschluss der Gemeindevertretung werde jedoch unverzüglich der Aufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt. Gemeinderat Fritz Josef erwähnt in weiterer Folge noch weitere Vorkommnisse im letzten Jahr, die ein Mißtrauensvotum gegenüber der Führung der Gemeindeverwaltungsgeschäfte berechtigen. Vizebürgermeister Schmidt Karl nimmt zu diesen Vorkommnissen Stellung und unterstellt an Hand seiner Darlegungen, daß die Vertrauenskrise in erster Linie von Aktionen des Gemeinderates Fritz Josef selbst hervorgerufen worden ist. Alle diese Vorkommnisse seien zum Teil entstellt und übertrieben wiedergegeben worden. Der Vorsitzende unterbricht die diesbezgl. Debatte und ersucht die Vertreter der FPÖ im Interesse einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung und im Gemeindevorstand ungeachtet der aufgezeigten angeblichen Fehler, die in keiner Weise etwas mit dem Budget 1967 zu tun haben, doch dem Voranschlag die Zustimmung zu erteilen. Gemeindevertreter Bauer Rudolf erklärt, daß er dem Budget 1967 die Zustimmung geben werde, damit niemand behaupten könne, daß er auf Grund seiner eingangs abgegebenen Erklärung schon von vorneherein gegen den Voranschlag 1967 gewesen sei. Die anschliessende Abstimmung ergibt schliesslich mit 17 Jastimmen, 4 Neinstimmen (GR. Fritz Josef und die GV Konzett Manfred, Nels Josef und Tschann Werner) und 1 Stimmenthaltung (GR Ganahl E.), die als Gegenstimme zu werten ist, eine stimmenmehrheitliche Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1967. Zu 2.) Die Hebesätze der Gemeindesteuern und Abgaben für 1967 werden einstimmig genehmigt. Gegenüber dem Vorjahr 1966 ergeben sich folgende Änderungen: Müllabfuhrgebühren: Einführung kostendeckender Tarife ab 1.1.1967 wie folgt: je 25 Liter-Eimer je 35 Liter-Eimer je 50 Liter-Eimer Erhöhung von S 80.- auf S 100.- pro Jahr Erhöhung von S 120.- auf S 160.- pro Jahr und Erhöhung von S 200.- auf S 260.- pro Jahr. Kanalisationsgebühren: Einführung kostendeckender einmaliger Anschlussgebühren Erhöhung von derzeit S 2, 50 auf S 10.- pro m3 umbauter Raum der anzuschliessenden Objekte. -6- ferner wird das Gemeindeamt beauftragt, Unterlagen für die Beschliessung kostendeckender laufender Kanalbenützungsgebühren (derzeit S 36, - pro Wohnungseinheit und Jahr) auszuarbeiten. Schwimmbadbenützungsgebühren: Erhöhung der Badbenützungsgebühren für Kinder (Erhöhung der Altersgrenze auf 15 Jahre 8) von S 6, 50 auf S /Tag. zu 3.) Die Fassung der auf Grund des neuen Fremdenverkehrsgesetzes FVkG, LGBL. Nr. 28/1966 zu erlassenden Taxordnung für die Einhebung einer Gästetaxe (bisher Kurtaxe genannt) und eines Fremdenverkehrsbeitrages (bisher Frd. Verkehrsförderungsbeitrag genannt) wird einstimmig genehmigt. Die Gästetaxe beträgt somit ab 1.1.1967 je Nächtigung einer abgabepflichtigen Person: a) im Ortsbereich Schruns S 2.b) im Bereich Kröpfen bis einschl. Kapellalpe sowie für die in Zelten (Campingplätze) und in Wohnvagen nächtigenden Gäste Der Fremdenverkehrsbeitrag beträgt einheitlich S 0, 50 je Nächtigung einer abgabepflichtigen Person und zwar ohne Abstufung. zu 4.) Gegen die Vorschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages für 1966 haben von 227 Beitragspflichtigen 16 Parteien eine Berufung wegen zu hoher Einstufung eingebracht, die wie folgt entschieden werden: Büsch Emil, Schruns 492 Herabsetzung auf 150 Punkte Ganah1 Heinrich, Bludenz Belassung der 50 Punkte Brauerei Engelburg, Hohenems Belassung der 50 Punkte Klomfar Heinrich, Schruns 727 Herabsetzung auf 50 Punkte Marent, Jodok, Schruns 445 Herabsetzung auf 30 Punkte Mäser Fini, Schruns 651 Belassung der 75 Punkte Milchhof Bludenz, Filiale Herabsetzung auf 350 Punkte Weingut Mössmer, Krems Belassung der 30 Punkte Sparkasse Bludenz, Filiale Herabsetzung auf 400 Punkte Thöny Josef, Campingplatz Belassung der 150 Punkte Thurnher Nachfg. Dornbirn Belastung der 100 Punkte Tschofen Sepp, Schruns 13 Belassung der 450 Punkte Zuderell Albert, Schruns 620 Belassung der 200 Punkte Zuderell Geschw. Schruns 402 Belassung der 200 Punkt f. d. Tankst. Zuderell Geschw. Schruns 402 Herabsetzung auf 30 Punkte f. d. Tiefkühlanlage Montafonerbahn AG. Schruns Vertagung zwecks vorheriger Verhandlung betreffend Ermässigung der Stromgrundgebühr f. d. Feuerwehr und das Grundwasserpumpwerk. Anmerkung: S 1 Punkt S 11 Anträge: Sparkasse Bludenz/GV. Nels J. Montafonerbahn AG./GV. Juen Frz. J. Übrige Anträge Frd.Verkehrs- u. Finanzausschuss. zu 5.) Die Zuweisung der Förderungsbeiträge für das Jahr 1967 an alle in Frage kommenden Sport- und kulturellen Vereine und Organisationen entsprechend dem Vorschlag des Finanzausschusses wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme GV.Hels Josef) genehmigt wie folgt: Ski Club Montafon Wintersportverein Schruns Fussballclub Schruns 8chwimmclub Schruns Meisterschaft. S 0, 03 pro Gästenächtigung S 4.000.S 3.000.freie Schwimmbadüberlassung f. d. -7- Minigolf Sportclub Schruns Tennisclub Montafon Schützengilde Montafon Segelfliegergruppe Montafon Österreichischer Alpenverein Verband Vlbg. Skiläufer Zollwache Skiclub Harmoniemusik Schruns Sing- und Volkstanzgruppe Kirchenchor Schruns Museum- und Heimatschutzverein Schach-Sportclub Schruns S 2.000.freie Überlassung des Tennispl. S 300.S -.S -.S 500.S 500.S 15.000.freie Überlassung der Batlogghalle für die Heimatabende S 4.000.Übernahme der Inventarfeuerversicherungsprämie S -.- Kameradschaftsbund Montafon Österr. Schwarzes Kreuz Ortsfeuerwehr Schruns Ortsfeuerwehr Gantschier Bergrettungsdienst Schruns Blindenheim Innsbruck SOS Kinderdorf Vlbg. Kinderdorf Vorarlberg Österr. Krebsforschungsinstitut Vlbg. Blindenbund S -.S 800.S 6.000.S 3.000.S 2.000.S 500.S 1.000.S 1.000.S 1.000.- an Stelle d. Haussammlung S 1.000.- zu 6.) Die Verpflegskostensätze im Altersheim der Marktgemeinde Schruns werden ab 1.2.1967 wie folgt kostendeckend festgesetzt: für Ortsansäßige für Auswärtige Zweibettzimmer: Einbettzimmer: S 40.-/Tag S 45.-/Tag S 45.-/Tag S 50.-/Tag Auch beim Bezirksfürsorgeverband Bludenz soll eine Erhöhung der derzeit unzulänglichen und nicht kostendeckenden Verpflegskostensätze für die Fürsorge-Altersheiminsassen betrieben werden. Falls Altersheiminsassen nicht in der Lage sind, mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Pensions-, Renten- oder sonstigen Einkommen die erhöhten Verpflegskonten zu bezahlen, soll durch den Gemeindevorstand eine individuelle Festsetzung des Verpflegskostensatzes beschlossen werden. (Einstimmige Beschlussfassung.) Zu 7.) Entsprechend einer Weisung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz beschliesst die Gemeindevertretung folgende ortspolizeiliche Verordnung: „Das Befahren der Schiabfahrtsstrecken im Kapellbereich (Sennigratabfahrt, Wangabfahrt) ist bei bestehender Lawinengefahr verboten. Wann eine solche Lawinengefahr besteht, wird vom Bürgermeister nach Anhören der örtlichen Lawinenkommission bestimmt. Zugleich wird der Bürgermeister ermächtigt bezw. beauftragt, das Bestehen der Lawinengefahr auf den genannten Abfahrtsstrecken jeweils durch eine entsprechende Kundmachung zu veröffentlichen und darin auf das erlassene Verbot hinzuweisen. Die Nichtbefolgung dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis S 6.000.- oder mit Arrest bis zu 6 Wochen bestraft“. Mit der praktischen Sperre der Schiabfahrt im Kapellbereich wird die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. (Hochjochbahn) beauftragt. (Einstimmige Beschlussfassung.) -8- Zu B Als BERICHT bringt der Vorsitzende im Zuge der Budgetdebatte u.z. zur Kenntnis, daß am 31.1.1967, einzuberufen durch Mangeng Robert, Schruns Nr. 307, eine Interessentschaftsverhandlung stattfand, bei der die Bewohner vom Gamplaschg ihren Wunsch nach baldmöglichster Erschliessung ihres Wohnbereiches durch einen neuen entsprechend breiten und mit Lastentransporten befahrbaren Güterweg, der auch für die vorgesehene Verbauung der Lawinenzüge am Kapellstock von besonderem Interesse ist, zum Ausdruck gebracht haben und überwiegend ihre Bereitwilligkeit zur kostenlosen Grundbereitstellung für diesen Wegneubau bekunden. Nach Vorliegen der Grundabtretungserklärungen wird das Marktgemeindeamt Schruns dieses Güterwegbauprojekt – eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Land, Gemeinde- und Lawinenverbauung und allenfalls durch den Stand Montafon wäre allenfalls denkbar – bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck betreiben. Ende der Beratung: 0.55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Gemeindesekretär) (Bürgermeister) W./