19600727_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 19:02
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1960-07-27
Erscheinungsdatum 1960-07-27
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 28.7.1960 NIEDSCHRIFT über die am Mittwoch, den 27.7.1960 abends um 20.15 Uhr im Vortragsraum bezw. Aufenthaltsraum der Hauptschule Schruns stattgefundene 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Franz Marent als Vorsitzender, die Gemeinderäte Hutter Josef, Fritz Josef, und Durig Franz sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Erhart Ludwig, Juen Franz Josef, Juen Hermann, Mähr Armin, Brugger Georg, und Mangeng Josef für die ÖVP; Fritz Ernst, Dipl. Ing. Karl Ludwig Jäger und Galehr Ferdinand für die Ortspartei Schruns; Bauer Rudolf, Hauer Hubert und Hels Seppl für die FPÖ; und Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ Entschuldigt abwesend: Vbgm. Isele Eugen, GR Kieber Josef, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Stofleth Franz Josef, Gantner Christian, Med.Rat Doz. Dr. Albrich Edwin, Fiel Franz. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Gehsteiganlage im Bereich der Ausserlitzstrasse; Grundablösung; Beschlussfassung für den weiteren Fortgang; 2. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim; Vergabe von Überholungsarbeiten; 3. Grundteilungen; 4. Bauabstandsnachsichten; Allfälliges: 5. Moped-Nachtfahrverbot; Erstreckung auf die Parzellen Gantschier / Kaltenbrunnen 6. Personalangelegenheit B BERICHTE: Schlepplifterstellung durch die Hochjochbahn; BESCHLÜSSE: zu 1.) Die Ausschreibung der Arbeiten für den Ausbau der Ausserlitzststrasse und die Errichtung einer Gehsteiganlage entlang dieses Strassenzuges wurde bisher durch die Haltung der Parteien Mathies und Prof. Dr. Beitl, die sich bereit erklärten, den für das Bauvorhaben erforderlichen Grund abzutreten, verhindert. Eine Vermittlungsintervention seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde von der Familie Mathies abgelehnt. Das Marktgemeindeamt Schruns hat daher die genannten Anrainer wissen lassen, daß sich die Gemeinde im Falle der Beibehaltung des bisherigen ablehnenden Standpunktes voraussichtlich gezwungen sehen werde, eine Enteignungsverhandlung einzuleiten. Hierauf hat die Familie Mathies mitgeteilt, daß sie zu weiteren Verhandlungen bereit sei und ein entsprechendes Angebot der Gemeinde erwarte. Auch Prof. Dr. Beitl hat mitgeteilt, daß er nach seiner Rückkehr nach Schruns eine Entscheidung treffen werde, die den Absichten der Gemeinde entgegenkommt. Die Partei Walch hat sich bereits seinerzeit zur Grundabtretung bereiterklärt, es sind jedoch noch Verhandlungen bezgl. der geforderten Ablösungssumme zu führen. Die Gemeindevertretung vertritt in diesem Zusammenhange – zumindest mit überwiegender Mehrheit - die Auffassung, daß zwecks Vermeidung von Präjudizfällen für später notwendig werdende Grundablösungen und unter Berücksichtigung, daß die von der Gehsteiganlage betroffenen Anrainer den Grund unentgeltlich beistellen, entweder niemand eine Grundablösungsvergütung oder alle Parteien eine solche erhalten soll. -2- Eine Ablösungsentschädigung kann lediglich in Form eines Pauschalbetrages für die Wiederherstellung bezw. Neuerstellung einer Einfriedung gewährt werden. Schliesslich wird der Gemeinderat beauftragt, mit den Parteien Mathies, Prof. Dr. Beitl und Walch die Ablösungsverhandlungen weiterauszuführen und zum Abschluss zu bringen, wobei folgende Pauschalabfindungssummen als Verhandlungsrichtlinien festgesetzt werden: Familie Mathies: Prof. Dr. R. Beitl: Walch Mathilde: bis ca. S 8.000.- bis S 10.000.bis ca. S 8.000.- bis S 10.000.bis ca. S 10.000.- bis S 15.000.- Mit einer Reihe von Anrainern im Bereich der Ausserlitzstrasse wurden Verhandlungen bezüglich der Abfindung der im Zuge der Gehsteigerrichtung von der Gemeinde zu erbringenden Leistungen mit einer Pauschalsumme geführt. Die betreffenden Grundeigentümer haben sich bereit erklärt, die Abtragung und Rückversetzung der Garten- und Grundstückseinfriedungen gegen Gewährung einer Pauschalabfindung selbst zu veranlassen. Die Gemeindevertretung bewilligt Pauschalabfindungssummen in folgenden Fällen: Stemer Ida, Schruns 448 für Objekt Nr. 409 Wörz Maria, Schruns 440 Würbel Richard/Ing. Moll Arthur, Schruns 113 Kasper Helene / Maklott Maria, Schruns 115 Ganahl Oskar, Schruns 119 S S S S S 8.000.4.000.2.000.- (an Kasper) 4.000.9.500.- Ferner wird der Partei Geschwister Peter, Schruns 96, eine Pauschalabfindungssumme (ohne Mauererstellung) von S 8.000.- (die Forderung beträgt S 9.000.-) bewilligt. Schliesslich nimmt die Gemeindevertretung noch die in den übrigen Fällen von der Gemeinde zu erbringenden Leistungen, bei denen eine Abfindung mittels einer Pauschalsumme nicht zu erreichen war, zur Kenntnis: Mugg Arthur / Albrich Edith, Schruns 108 Mathies Theresie u. Kinder, Schruns 110 Braunger Lorenz, Schruns 112 Hillbrand Maria, Schruns 117 Mag. Ph. Heinzle Hubert / Häfele Maria Geschw. Jäger, Schruns 118 Vlbg. Illwerke AG Sander Irmgard u. Hubert, Schruns 724 S S S S S S S S 18.000.1.500.1.000.30.000.13.000.44.000.5.000.17.000.- ca ca ca ca ca ca ca ca wobei jedoch nochmals eine abschliessende Verhandlung vom Gemeinderat zu führen wäre, da die Forderung zu hoch erscheint. Dir. Sander Ignaz, Schruns 504 Sander Maria, Schruns 147 S 10.000.- ca S 15.000.- ca Wobei auch in diesem Falle noch eine abschliessende Verhandlung vom Gemeinderat zu führen wäre. zu 2.) Im Zuge der etappenweisen Modernisierung des Gde.Krankenhauses St.Josefsheim beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig die Vergabe folgender Arbeiten: a) die Einleitung von Kalt- u. Warm-Fliesswasser in 11 Krankenzimmern an die Fa. Kuster, Schruns, zum Offertpreis von S 26.625, 98; b) die Elektrikerarbeiten (Verlegung sämtlicher Leitungen im II. Stock unter Putz) an die Montafonerbahn AG, Schruns, zum Offert-Richtpreis von S 6.300.-; c) die Tischlerarbeiten (neue Fenster für den OP-Saal und ein Krankenzimmer im II. Stock) an Fa. Gebr. Naier, Schruns, zum Offertpreis von S 3.640.- und d) die Fliesen-Verkleidung in der neu zu errichtenden Dunkelkammer an die Fa. Hermann Stemer, Schruns, zum Offertpreis von S 3.240.-. Bei der Ausführung der Elektrikerarbeiten ist die Entsendung tüchtiger Monteure (Vallaster/Marlin) anzustreben. -3- zu 3.) Die Ausscheidung eines Baugrundstückes mit 1200 m2 als Gp. 1688 zu Gunsten Karl Epple, Stuttgart, Bad Cannstatt, aus dem Grundbesitz der Anna Juen, geb. Kessler, Schruns Nr. 208, im Gamprätz wird zugestimmt. Die Behandlung eines vorliegenden Grundteilungsansuchen der Maria Sander, Schruns Nr. 147 (Abverkauf von 2 Baugrundstücken), wird bis zum erfolgreichen Abschluss der Grundablösungsverhandlungen für die Gehsteiganlage – Ausserlitzstrasse zurückgestellt. zu 4.) Nachfolgende Bauabstandsnachsichten werden bewilligt: a) für einen Stallneubau und einen Garagenanbau des Durig Ernst, Schruns Nr. 552 bis zu 2 m gegenüber Gp. 865; b) für einen Wohnhausneubau des Dir. Schunk Ludwig, Wien, im Bereich der Flurstrasse bis zu 3 m gegenüber Gp. 1039/7 (Zufahrtsweg, der bereits ein Ausmaß von 4 m besitzt); und c) für einen Wohnhausneubau von E. u. R. Wittwer, Schruns Nr. 12, im Bereich des Veltlinerweges bis zu 4 m gegenüber Gp. 1293/2 und bis zu 3, 80 m gegenüber Gp. 1293/5. Unter Allfälligem: zu 5.) Auf Grund der von den Gemeindevertretern der Parzellen Gantschier / Kaltenbrunnen vorgetragenen Wünsche der Anrainer der Gantschierstrasse beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Erlassung eines MopedNachtfahrverbotes (22 Uhr – 5.30 Uhr) für den gesamten Bereich der Montafonerstrasse im Gemeindegebiet, somit auch für die Gantschierstrasse bis zur Gemeindegrenze in Kaltenbrunnen (Abzweigung der Landesstr. II.0. nach Rodund / Vandans). Zu 6.) Über Antrag des Finanzüberprüfungsausschusses wird der Kündigung des in der Gemeindekasse mit den Buchhaltungsarbeiten betraute kündbare Angestellte Alois Kohlroß aus Bludenz zum 31.8.1960 zugestimmt. Dem Genannten ist jedoch die Möglichkeit zu bieten, die Kündigung selbst auszusprechen. Unter Berichte: Bringt der Vorsitzende unter anderem - eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinderates und der Unterausschüsse, die einer Bestätigung durch die Gemeindevertretung nicht bedürfen, wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung im Kurrendalwege zur Kenntnis gebracht (siehe Anlage) – die Stellungnahme des Fremdenverkehrsausschusses zur beabsichtigten Errichtung einer Schleppliftanlage durch die Hochjochbahn (Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H.) zur Kenntnis. Die Geschäftsleitung der Hochjochbahn schlägt eine 1200 m lange Schleppliftanlage von der sogenannten Sükka oberhalb des Kropfen bis zur Kapellalpe vor. Der Frd.V.Ausschuss sprach sich jedoch für die Errichtung dieser Schleppliftanlage im Bereich der Kapellalpe oberhalb der Waldzone vom Standort „Seebliga“ in Richtung Sennihang aus, da hiedurch ein dem Arlberggebiet gleichwertiges neues Skigelände mit einwandfreien Schneeverhältnissen gewonnen würde. Der Hochjochbahn wurde empfohlen, beide Trassen hinsichtlich der technischen Ausführungsmöglichkeit überprüfen zu lassen und falls die Schleppliftanlage auf der Kapellalpe (Seebliga-Sennihang) errichtet werden kann, derselben den Vorzug zu geben. GV. Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig erstattet einen Bericht über das Ergebnis der am 27.7.1960 erfolgten Überprüfung beider Trassen, demzufolge die Trasse B (Seebliga-Richtung Sennihang) ohne besondere Schwierigkeiten durchführbar ist und in verschiedenen Punkten Vorteile gegenüber der Trasse A (Sükka-Alpe Vorderkapell) aufweist. Der Aufsichtsrat der Hochjochbahn wird sich am 28.7.1960 mit der Angelegenheit befassen und eine entsprechende Empfehlung für die Hauptverwaltung ausarbeiten. Ende der Beratung: 23.15 Uhr Der Schriftführer: Für d. Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Schriftführer) (Gemeindevertreter) (Bürgermeister)