19711124_GVE014

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:01
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-11-24
Erscheinungsdatum 1971-11-24
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Inhalt des Dokuments

-1MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Zl. 004 Schruns, den 25.11.1971 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am MITTWOCH, den 24.11.1971 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 14. öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngler Rudolf sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Schnetzer Ludwig, Wachter Franz und Waldberg Johann für ÖVP; Dipl. Ing. Jäger K. Ludwig, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen Mühlbacher Herbert und Gantner Christian für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof. Fritz Josef und Fiel Franz für die FPÖ. Kraller Kurt und Fenkart Kar1 als Referenten; Gde. Sekr. Marchetti Herbert als Schriftführer. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: GR. Schmidt Karl u. GV. Bauer Rudolf. Erledigte TAGESORDNUNG: 1. Rechnungsabschluss 1970; Genehmigung; 2. Gde.Krankenhaus St.Josefsheim; Voranschlag 1972; 3. Grundankauf Areal "Hotel Löwe― Finanzierung; 4. SKI-CLUB MONTAFON; Erhöhung des Jahresbeitrages; 5. Abänderung von Gde.Vertretungsbeschlüssen v.13.10.1971; a) Realteilung Jenny; b) Untersagung des Baues von Appartementhäusern; 6. Verbreiterung der Gemeindestrasse Nr.15 (Montjolastrasse); Planungsauftrag; 7. Verlegung der Trassenführung Verlängerung Flurstrasse im Bereich der Gp. 1295/11 (Heinzle-Vallaster); 8. Ansuchen um Grunderwerb aus der Gp. 1086 durch Schöfer Ottokar, Schruns, Auweg; 9. Antrag auf Erteilung einer Abstandsnachsicht; Stemer Kurt, Schruns Nr. 786 für die Errichtung einer Lagerhalle; Vor Eingang in die Tagesordnung wird a) ein Dringlichkeitsantrag des GV. Prof. Fritz Josef bezüglich des Bauvorhabens "VERBELLA I" und des Bauvorhabens Pension „MESSMER" b) ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion bezüglich des Mittelwellenlokalsenders Schruns und der Fernsehringleitung zur Verlesung gebracht. -2- Beide Dringlichkeitsanträge werden von der Gde.Vertretung einstimmig angenommen. Der Bürgermeister macht von seinem Recht gemäss § 36 Gde.Gesetz Gebrauch und stimmt der Aufnahme der Dringlichkeitsanträge in die TO. nicht zu. Er begründet dieses Massnahme mit der Tatsache, dass er den diesbezüglichen Bauakt wegen des laufenden VorstellungsVerfahrens nicht verfügbar habe und bezüglich des Mittelwellenlokalsenders ihm keine Zeit zur Vorbereitung der Fragenbeantwortung gegeben sei. GV. Prof. Fritz beantragt nun gemäss § 35 Abs.2 GG. die Einberufung der Gde.Vertretung innerhalb einer Woche mit Aufnahme der gegenständlichen Dringlichkeitsanträge in die TO. Ausserdem soll zukünftig auf jede TO. der Gde.Vertretung der Punkt "Allfälliges" gesetzt werden, damit den Mitgliedern der Gde.Vertretung die Möglichkeit gegeben ist, eine Debatte über anstehende Probleme zu eröffnen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Über Antrag von GV. Brugger Georg wird beschlossen, dass der in der Sitzung vom 13.10.1971 gefaßte Beschluss über die Dachstockhöhen dahingehend ergänzt wird, dass OK. Fusspfette gleichzeitig die Sparrenauflage sein muß. BESCHLÜSSE: Zu 1.) Vbgm. Wekerle Harald als Obmann des Finanzausschusses erläutert den Rechnungsabschluss 1970, welcher allen Gde.Vertretern zugestellt wurde. Der Rechnungsabschluss weist bei Einnahmen der Erfolgsgebarung v. S 23.581.393.23 und Einnahmen der Vermögensgebarung v. S 698.147.90, somit Gesamteinnahmen v. S 24.279.541.13 und Ausgaben in der Erfolgsgebarung v. S 21.391.204, 02 und Ausgaben der Vermögensgebarung v. S 1.890.838, 50, somit Gesamtausgaben v. S 23, 282.042, 52 auf, sodass sich ein Gebarungsüberschuss v. S 997.498.61 ergibt. Abschliessend dankt der Referent dem Gde.Kassier für den äußerst umfangreichen Erläuterungsbericht zum Rechnungsabschluss und stellt den Antrag, die Gde.Vertretung möge dem vorliegenden Rechnungsabschluss 197© die Genehmigung erteilen. In der Debatte bringt GV. Prof. Fritz Josef vor, dass er dem Rechnungsabschluss in der vorliegenden Form seine Zustimmung nicht geben könne, da in dem ihm zugestellten Rechnungsabschluss die Seiten 84 - 89 fehlen. Vbgm. Wekerle Harald erklärt hiezu, dass es sich bei den fehlenden Seiten um die namentliche Aufstellung der mit Stichtag 31.12.1970 aushaftenden Rückstände handle. Er habe es in Übereinstimmung mit dem Bürgermeister nicht für zweckmässig erachtet, dass dieses namentliche Rückstandsverzeichnis nach einem Jahr noch bekanntgegeben werde. Der Vorsitzende erklärt, dass dieses Verzeichnis den Fraktionsobmännern nachgereicht wird. Über verschiedene Detailfragen gibt der Gde.Kassier entsprechend Auskunft. In der abschliessenden Abstimmung wird der Rechnungsabschluss 1970 der Marktgemeinde Schruns einstimmig genehmigt. -3– Zu 2.) Vbgm. Wekerle Harald gibt zum Voranschlag 1972 des Gde. Krankenhauses St.Josefsheim einen erläuternden Bericht. In der Debatte wird vor allem das Ärzteproblem angeschnitten. Dabei wird vor allem bemängelt, dass der Sonn- und Feiertagsdienst in den Santitätssprengeln Inner- und Aussermontafon nur von einem Arzt versehen wird. GV. Dr. Sander Hermann weist darauf hin, dass der Mangel an praktischen Ärzten in ganz Österreich besteht. Die Niederlassung eines praktischen Arztes in Schruns würde seitens der Schrunser Ärzteschaft sicherlich nicht boykottiert werden und die Zulassung als Krankenkassenvertragsarzt würde von der Ärtzekammer unterstützt. Während der Wintersaison wird der ärztliche Sonntagsdienst im Innerund Aussermontafon durch je einen Arzt verrichtet. Über Antrag des Gde.Vorstandes wird der Voranschlag 1972 für das Gde.Krankenhaus St.Josefsheim bei Gesamteinnahmen v. S 2.898.000.— und Gesamtausgaben v. S 3.605.0000.- mit einem Abgang v. S 707.000.-- einstimmig angenommen. Zu 3.) Der Vorsitzende berichtet über die kurzfristig eingetretene Möglichkeit zum Ankauf des "Löwen-Areals" durch die Marktgemeinde Schruns. Dkfm. Piske Jürgen erläutert die mit dem Ankauf in Zusammenhang stehenden Fragen Im Detail. Demnach soll durch eine zu gründende Gesellschaft auf diesem Areal ein Projekt verwirklicht werden, das den dringenden Notwendigkeiten zur Verbesserung der Fremdenverkehrsstruktur beitragen soll. In der zu gründenden Gesellschaft wird die Marktgemeinde Schruns und die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H. mit je 26 % Anteilen die Majorität besitzen. In längerer und ausführlicher Debatte kommt klar zum Ausdruck, dass das "Löwen-Areal" in Verbindung mit dem bereits der Gemeinde gehörenden Löwen-Parkplatz für eine gezielte Fremdenverkehrsplanung im Ortskern vom größter Bedeutung ist. Es werden aber auch die Risken aufgezeigt, die die Marktgemeinde Schruns mit dem Ankauf übernimmt, falls eine Gesellschaftsgründung nicht zustande kommen sollte. Die Stammeinlage für die Marktgemeinde Schruns wird 6, 5 Mio. Schilling, betragen. Im Gesamtkomplex soll nach Angäben von Dkfm. Piske Jürgen ein Hotel mit ca. 120 - 140 Betten mit den dazugehörenden Restaurationsräumen, ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Tiefgarage, ein Hallenbad mit Beckengrösse 25, 00 x 12, 50 m, das Montafoner Heimatmuseum und ein Supermarkt mit einer Gesamtfläche von ca. 1.000 m2 eingeplant werden. Bezüglich des Supermarktes sind mit dem vorgesehenen Pächter - evtl. Besitzer - gesonderte Verträge auszuarbeiten. Absprachen mit der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg bezüglich einer Darlehensaufnahme und mit dem Finanzreferenten der Vlbg. Landesregierung bezüglich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurden bereits mit positivem Ergebnis geführt. Zum 14.12.1971 ist eine conto-Zahlung v. 3 Mio. Schilling auf den Gesamtkaufpreis v. 4, 8 Mio. Schilling an Roland Eigner zu bezahlen. -4- Abschliessend werden nachfolgende Beschlüsse gefaßt: a) Die Gde.Vertretung beschließt einstimmig den Ankauf des Areals "Hotel Löwe― bestehend aus den Gpn. 190 und 188, den Bpn. 183, 184 und 932, alle in EZL. 450 KG.Schruns von Eigner Roland zum Preise v. 4, 8 Mio Schilling zwecks späterer Erstellung von Fremdenverkehrseinrichtungen. (Grünanlagen und Parkplätze) b) Zur Finanzierung nimmt die Marktgemeinde Schruns ein Darlehen bei der Hypothekenbank des Landes Vlbg. in der Höhe v. 3 Mio. Schilling mit einer Laufzeit von 15 Jahren und 7 ½ % Zins p.a., auf (einstimmiger Beschluss). c) Zur Bedeckung der Darlehensaufnahme von 3 Mio. Schilling wird der erstellte Nachtragsvoranschlag, welcher Ausgaben v. 3 Mio, Schilling für Grunderwerbe und Einnahmen v. 3 Mio. Schilling durch Darlehensaufnahme vorsieht, über Antrag des Gde.Vorstandes einstimmig genehmigt. Zu 4.) Der SKI-CLUB Montafon hat an die Marktgemeinde Schruns, wie an die übrigen Montafoner Gemeinden das Ersuchen gerichtet, zur Finanzierung eines geordneten Trainings-Betriebes einen jährlichen Förderungsbeitrag von 5 Groschen pro Gästenächtigung zu bewilligen. Die Marktgemeinde Schruns hat bisher schon 3 Groschen pro Gästenächtigung bezahlt. In der Debatte wird die bisher geleistete Arbeit des SCM. anerkannt. Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, dem SCM. einen jährlichen Unterstützungsbeitrag in Höhe von 5 Groschen pro einbezahlter Kurtaxenächtigung zu genehmigen. Zu 5. a) Die Gde.Vertretung hat in inrer Sitzung v. 3.10.l971 beschlossen, dass RA. Dr. Czinglar Hansjörg mit der Einleitung der gerichtlichen Realteilung des Gemeinschaftsbesitzes Marktgemeinde Schruns/Agnes und Ernst Jenny beauftragt wird. Da die Mitbesitzer Jenny zwischenzeitlich einen von RA. Dr. Czinglar verfaßten Teilungsvertrag, welcher inhaltlich dem Beschluss der Gde.Vertretung v. 10.5.1967 entspricht, unterschrieben haben, wird der diesbezügliche Beschluss v. 13.10.71 ersatzlos aufgehoben. (Einstimmige Beschlussfassung) Zu 5. b) Mit Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Zl. II-2/1-71 v. 10.l1.1971 wurde festgestellt, dass der Gde.Vertretungsbeschluss v. 3.10.l971 über die Untersagung des Baues von Appartementhäusern und die Entscheidung über diesbezügliche Ansuchen durch die Gde.Vertretung rechtswidrig; sei. Dies wird damit begründet, dass eine Baubewilligung nur nach den Bestimmungen des § 28 der LEO versagt werden kann und ausserdem der Bürgermeister gemäss § 84 LBO Baubehörde I. Instanz ist und diese Zuständigkeitsregelung durch Gde.Vertretungbeschluss nicht geändert werden kann. Die Gde.Vertretung ist in einem Baubewilligungsverfahren gemäss § 45 Abs. 1 des Gde. Gesetzes Berufungsinstanz. -5- Nach Verlesung der gegenständlichen Verfügung wird der diesbezügliche Gde.Vertretungsbeschluss vom 13.10.1971 aufgehoben und einstimmig beschlossen: Dem Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz wird empfohlen, jeden Antrag auf Errichtung eines Appartementhauses hinsichtlich des Ausnützungsgrades des Grundstückes, der landschaftsgebundenen Aussengestaltung, der Vorschreibung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und Autoabstellplätzen unter genauer Beachtung bereits ergangener oder noch zu erstellender Richtlinien zu überprüfen. Der Bauausschuss wird gemeinsam mit dem Fremdenverkehrs-Ausschuss die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien vornehmen. Zu 6.) Über Antrag von GV. Brugger Georg wird einstimmig beschlossen, einen Planungsauftrag für die Verbreiterung der Gde.Strasse Nr. 15 (Montjolastrasse) mit 5, 50 m Fahrbahnbreite und einem bergseitigen Gehsteig mit 2, 00 m Breite zu vergeben. Zu 7.) Frau Grete Heinzle geb. Vallaster, Schruns Nr. 420 hat um die Verlegung der geplanten Trasse der Flurstrasse in ihrer Verlängerung Richtung Silvrettastrasse im Bereich ihres Grundbesitzes Gp. 1295/11 KG.Schruns, angesucht. Die Verlegung soll um ca. 6, 00 m nach Süden erfolgen. Nach dem bestehenden Verbauungsplan wird aus dem gegenständlichen Grundstück für die Errichtung der Strasse und des Gehsteiges keine Fläche beansprucht. Die Antragstellerin begründet ihr Ansuchen damit, dass ihre Mutter Frau Vallaster Regina mit der durch die Trassenverschiebung sich ergebendeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight n Mehrbelastung ihres Grundstückes einverstanden wäre. Frau Heinzle könnte hiedurch Grundstücksflächen von ihrer Mutter für einen geplanten Hausbau zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Bauausschuss hat über dieses Ansuchen beraten und an die Gde.Vertretung den Antrag gestellt, eine Trassenverlegung aus technischen Gründen abzulehnen. GV. Baum. Vonbank Peter erklärt hiezu, dass durch diese Trassenverschiebung eine verkehrstechnisch ungünstige S-Schleife eingebaut werden müßte und durch die Abrückung grosse und teure Schüttungen erforderlich wären, da die Trassierung auf dem Geländesprung verläuft, die Abrückung jedoch über diese Geländestufe hinaus käme (Schüttung 2-3 m Höhe). Die Abstimmung ergibt eine stimmenmehrheitliche Annahme des Antrages des Bauausschusses. (Gegenstimme GV. Edmund Ganahl mit der Begründung der mangelnden Information.) Zu 8.) Herr Schöfer Ottokar, Schruns Nr. 674, hat mit Schreiben vom 22.10.1971 um den Erwerb von ca. 200 m2 Grund aus dem Gemeinschaftsbesitz Gde.Schruns/Jenny anschliessend an seine Grundparzelle angesucht. Er würde diese Grundstücksfläche zur Errichtung einer Garage und eines Autoabstellplatzes dringend benötigen, da sein Eigenbesitz eine diesbezügliche Bauführung flächenmässig nicht zuläßt. Der Bauausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit befaßt und festgestellt, dass die beantragte Grundabtretung den ohnehin schon schmalen Grundstreifen für evtl. Verbauungen durch die Gemeinde noch ungünstiger gestalten würde. -6- Weiters wäre zu erwarten, dass die übrigen Anrainer der Dek.WalterStrasse mit denselben Ansuchen an die Gemeinde herantreten würden. Der Bauausschuss stellt daher an die Gde.Vertretung den Antrag, es möge der von Schöfer Ottokar beantragte Grunderwerb aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Die darauffolgende Abstimmung ergibt eine einstimmige Annahme dieses Antrages. Zu 9.) Nachstehende Abstandsnachsicht wird über Antrag des Bauausschusses einstimmig erteilt: Dem Stemer Kurt, Schruns Nr.786 für die Errichtung einer Lagerhalle auf den Gpn. 1754/1 1754/4 und 1754/4 gegenüber der Gp. 3228/1 von 4, 50 m bis auf 3, 00 m. Nach Abschluss der Tagesordnung gibt der Vorsitzende eine kurze Erklärung zur Angelegenheit des Wasseranschlusses für das Haus "VERBELLA I" ab. Er führt dabei aus, dass er den Anschluss an die HausWasserinstallation des gegenständlichen Objektes entgegen dem Beschluss des Gde.Vorstandes durchführen ließ, da der diesbezügliche Beschluss keine Rechtsgrundlage hatte und daher gesetzwidrig war. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 13.öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass die selbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: Tage d. Verlautbarung: Der Vorsitzende: (Bürgermeister) M./ 23.45 Uhr 25.11.1971 MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Schruns, den 25.11.X971 Hauptverwaltung ZI. oo4-> V E R H A N D L U N G S S C H R I F T atlsaiaiSinisassairssaisnsascsssssisssKSsasaassiiisst über die am M I T T W O C H , den 24.11.1971 abends um 2o, 15 Uhr im Sitzungssaal der M^rktgemeiride Schruns stattgefundene l^.öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm.Wekerle Harald und die Gemeinderäte Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngier Rudolf, sowie die GemeindeVertreter und Ersatzmänner Brugjger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kieber Ludwig, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr.Sander Hermann, Sehnetzer Ludwig, Wächter Franz und Waldberg Johann für d I ¥ ~ W F l Dipl.Ing.Jäger K.Ludwig, Ganahl Edmund, Dkfm.Piske Jürgen MuJilbacHeFTferbert und Gantnef Christian für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof : Fritz Josef und Fiel Franz für die FPÖ. Kraller KUrt und Fenkärt Kar1 als Referenten; Gde. Sekr. Mar che tti "llerSert als Schriftführer. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständl.Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen r des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend : GR.Schmidt KSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight arl u.GV.Bauer Rudolf. Erledigte T A G E S O R D N U N G 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. : Rechnungsabschluss 197o; Genehmigung; Gde.Krankenhaus St.Josefsheim; Voranschlag 1972; Grundankauf Areal " Hotel Löwe '^Finanzierung; SKI-CLUB MONTAFON; Erhöhung des Jahresbeitrages; Abänderung von Gde.Vertretungsbeschlüssen v.13.lo.1971; a) Realteilung Jenny; b) Untersagung des Baues von Appartementhäusern; Verbreiterung der Gemeindestrasse Nr.15 (Montjolastrasse); Planungsauftrag; Verlegung der Trassenführung Verlängerung Flurstrasse im Bereich der Gp. 1295/11 (Heinzle-Vallaster); Ansuchen um Grunderwerb aus der Gp. lo86 durch Schöfer Ottokar, Schruns, Auweg; Antrag auf Erteilung einer Abstandsnachsicht; Stemer Kurt, Schruns Nr.786 für die Errichtung einer Lagerhalle; Vor Eingang in die Tagesordnung wird a) ein Dringlichkeitsantrag des GV.Prof.Fritz Josef bezüglich11 des Bauvorhabens " VERBELLA I " und des Bauvorhabens Pension MESSMER " b) ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion bezüglich des Mittel^ellenlokalsenders Schruns und der Fernsehringleitung zur Verlesung gebracht. Beide Dringlichkeitsanträge werden von der Gde.Vertretung ein angenommen. Der Bürgermeister macht von seinem. Recht gemäss s.3 Gde.Gesetz Gebrauch und stimmt der Aufnahme der Dringlich keitsan'cräge in die TO. nicht zu. Er begründet dieses Massnahme mit der Tatsache, dass er den diesbezüglichen Bauakt wegen des laufenden VorstellungsVerfahrens nicht verfügbar habe und bezüglich des Mittelwellenlokalsenders ihm keine Zeit zur Vorbereitung der Fragenbeant wortung gegeben sei. GV.Prof.Fritz beantragt nun gemäss § 35 Abs.2 GG. die Einberufung der Gde.Vertretung innerhalb einer Woche mit Auf nähme der gegenständlichen Dringleichkeitsanträge in die TO. Ausserdem soll zukünftig auf jede TO.der Gde.Vertretung der Punkt " Allfälliges " gesetzt werden, damit den Mitgliedern der GdeVVerTretung diiTMoglichkeit gegeben ist, eine Debatte über anstehende Probleme zu eröffnen<> Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Über Antrag von GV.Brugger Georg wird beschlossen, dass der in der Sitzung vom 13.10.1971 gefaßte Beschluss über die Dachstockhöhen dahingehend ergänzt wird, dass OK.Fusspfette gleichzeitig die Sparrenauflage sein mußo B E S C H L Ü S S E Zu 1.) : Vbgm.Wekerle Harald als Obmann des Finanzausschusses er« läutert den Rechnungsabschluss 197o, welcher allen Gde. Vertretern zugestellt wurde. Der Rechnungsabschluss weist bei Einnahmen der Erfolgsgebarung v.S 23, 581.393.23 und Einnahmen der Vermögensgebarung v.S 698, 147.90, somit Gesamteinnahmen v.S 24, 279.541.13 und Ausgaben in der Erfolgsgebarung v.S 21, 391.2o4.o2 und Ausgaben der Vermögensgebarung v.S 1, 890.838.50, somit Gesamtausgaben v.S 23, 282.O42.52 auf, sodass sich ein Gebarungsüberschuss v.S 997, 498.61 ergibt. Abschliessend dankt der Referent dem Gde.Kassier für den äußerst umfangreichen Erläuterungsbericht zum Rechnungsabschluss und stellt den Antrag, die Gde.Vertretung möge dem vorliegenden Rechnungsabschluss 197© die Genehmigung erteilen. In der Debatte bringt GV.Prof.Fritz Josef vor* dass er dem Rechnungsabschluss in der vorliegenden Form seine Zustimmung nicht geben könne, da in dem ihm zugestellten Rechnungs abschluss die Seiten 84 - 89 fehlen. Vbgm.Wekerle Harald erklärt hiesu, dass es sich bei den fehlenden Seiten um die namentliche Aufstellung der mit Stichtag 31.12.197© aushaftenden Rückstände handle. Er habe es in Überein Stimmung mit dem Bürgermeister nicht für zweckmässig erachtet, dass dieses namentliche Rückstandsverzeichnis nach einem Jahr noch bekanntgegeben werde. Der Vorsitzende erklärt, dass dieses Verzeichnis den Fraktionsobmännern nachgereicht wird« Über verschiedene Detailfragen gibt der Gde.Kassier entsprechend Auskunft. In der abschliessenden Abstimmung wird der Rechnung8ab r schluss l$Jq der Marktgemeinde Schruns einstimmig*genehmigt. Zu 2.) Vbgm, Wekerle Harald gibt zum Voranschlag 1972 des Gde. Krankenhauses St, Josefsheira einen erläuternden Bericht. In der Debatte wird vor allem das Ärzteproblem angeschnitten» DSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight abei wird vor allem bemängelt, dass der Sonn- und Feiertagsdienst in den Santitätssprengeln Inner- und Aussermontafon nur von einem Arzt versehen wird. GV.Dr.Sander Hermann weist darauf hin, dass der Mangel an praktischen Ärzten in ganz Österreich besteht. Die Nieder l a s s m g eines praktischen Arztes in Sehruns würde seitens der Schrunser Ärzteschaft sicherlich nicht boykottiert werden und die Zulassung als Krankenkassenvertragsarzt würde von der Ärtzekammer unterstützt. Während der Wintersaison wird der ärztliche Sonntagsdienst im Inner- und Ausser montafon durch je einen Arzt verrichtet. Uber Antrag des Gde.Vorstandes wird der Voranschlag 1972 für das Gde.Krankenhaus St.Josefsheim bei Gesamteinnahmen v.S 2, 898.00©.— und Gesamtausgaben v.S 35605.0000°- mit einem Abgang v* S 707.000.-- einstimmig angenommen. Der Vorsitzende berichtet über die kurzfristig eingetretene Möglichkeit zum Ankauf des " Löwen- Areals "durch die Marktgemeinde Schruns. Dkfm.Piske Jürgen erläutert die mit dem Ankauf In Zusammenhang stehenden Prägen im Detail. Demnach soll durch eine zu gründende Gesellschaft auf diesem Areal ein Projekt verwirklicht werden, das den dringenden Not wendigkeiten zur Verbesserung der Fremdenverkehrsstruktur beitragen soll* In der zu gründenden Gesellschaft wird die Marktgemeinde Schruns und die Montafoner Bergbahn Ges.m.b.H» je 26 $ Anteilen die Majorität besitzen 0 In längerer und ausführlicher Üibat^e kommt klar zum Ausdruck, dass das " Löwen-Areal " in Verbindung mit dem bereits der Gemeinde gehörenden Löwen-Parkplatz für eine gezielte FremdenverkehrsPlanung im Ortskern vom größter Bedeutung ist. Es werden aber auch die Risken aufgezeigt, die die Marktgemeinde Schruns mit dem Ankauf übernimmt, falls eine Gesllschafts gründung nicht zustande kommen sollte. Die Stammeinlage für die Marktgemeinde Schruns wird 6, 5 Mio.Schilling, betragen. Im Gesamtkomplex soll nach Angäben von Bkfm.Piske Jürgen ein Hotel mit ca. 12o - l4o Betten mit den dazugehörenden Restaurationsräumen, ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Tidfearage, ein Hallenbad mit Beckengrösse 25*oo x 12, 50 m, das Montafoner Heimatmuseum und ein Supermarkt mit einer Gesamtfläche von ca. l, ooo m2 eingeplant werden«Bezüglich des Supermarktes sind mit dem vorgesehenen Pächter-evtl. Besitzer-gesonderte Verträge auszuarbeiten. Absprachen mit der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg bezüglich einer Darlehensaufnahme und mit dem Finanzreferenten der Vlbg, Landesregierung bezüglich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurden bereits mit positivem Ergebnis geführt. Zum I4.i2.j97i ist eine &-conto-Zahlung v.3 Mio.Schilling auf den Gesamtkaufpreis v, 4, 8 Mio.Schilling an Roland Eigner zu bezahlen. Abschliessend werden nachfolgende Beschlüsse gefaßt : a) Die Gde.Vertretung beschließt einstimmig den Ankauf des Areals " Hotel Löwe bestehend aus den Gpn. "l*9o und 788", den"Bpn. 1Ö3, l85 und 932, alle in EZL.45© KQ.Schruns von Eigner Roland zum Preise v.4, 8 Mio Schlling zwecks späterer Erstellung von Fremdenverkehrseinrichtungen. (Grünanlagen und Parkplätze) b) Zur Finanzierung nimmt die Marktgemeinde Schruns ein Darlehen bei der Hypothekenbank des Landes Vlbg. in der"Höhe v T T T g o T S o H m i n g mit einer Laufzeit von 15 Jahren und ^Tj'ZKW. IL* auf. Tg ins t i mmi g s ch 1 u s c) Zur Bedeckung der Darlehensaufnahme von 3 Mio.Schilling wird der erstellte Nachtragsvoranschlag, welcher Aus gaben v . 3 Mio, Schilling für Grunderwerbe und Einnahmen v , 3 MiooSchilling durch Darlehensaufnahme vorsieht, über Antrag des Gde.Vorstandes einstimmig genehmigt. Zu, 4.) SKI-CLUB Montafon hat an die Marktgemeinde Schruns, wie an die übrigen Montafoner Gemeinden das Ersuchen gerichtet, zur Finanzierung eines geordneten Trainings-Betriebes einen jährlichen Förderungsbeitrag von 5 Groschen pro Gäste nächtigung zu bewilligen. Die Marktgemeinde Schruns hat bis-» her schon 3 Groschen pro Gästenäehtigung bezahlt» In der Debatte wird die bisher geleistete Arbeit des SOM.anerkannt. Über Antrag des GemeindevorstanSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight des und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, dem SCM.einen jährlichen Unters'tüt;zungsbeitrag in Höhe von 5 Groschen pro efnbezahf£er Kurtaxenächtigimg zu genehmigen. Zu 5»a) Die Gde.Vertretung hat in inrer Sitzung v.lj5.1o.l971 beschlossen, dass HA.Dr.Czinglar Hansjörg mit der Einleitung der gerichtlichen Realteilung des Gemeinschaftsbesitzes Marktgemeinde Schruns/Agnes und Ernst Jenny beauftragt wird. Da die Mitbesitzer Jenny zwischenzeitlich einen von HA.Dr. Czinglar verfaßten Teilungsvertrag, welcher inhaltlich dem Beschluss der Gde.Vertretung v.lo.5-1967 entspricht, unterschrieben haben, wird der diesbezügliche Beschluss v.13.lo.71 ersatzlos aufgehoben. (Einstimmige Beschlussfassung) Zu 5*b) Mit Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ZI.11-2/1-71 v.lo.l1.1971 wurde festgestellt, dass der Gde.Vertretungsbeschluss v.13.lOo197! über die Untersagung des Baues von Appartementhäusern und die Entscheidung über diesbezügliche Ansuchen durch die Gde.Vertretung rechtswidrig; sei. Dies wird damit begründet, dass eine Baubewilligung nur nach den Bestimmungen des § 28 der LEO versagt werden kann und ausserdem der Bürgermeister gemäss § 84 LBO Baubehörde I.Instanz ist und diese Zuständigkeitsregelung durch Gde.Vertretungs « beschluss nicht geändert werden kann.Die Gde.Vertretung ist in einem Baubewllligungsverfahren gemäss § 45 Abs.l des Gde. Gesetzes Berufungsjnstanz. « Nach Verlesung der gegenständlichen Verfügung wird der diesbezügliche Gde.Veriietungsbeschluss vom 13»l0ol971 aufgehoben und einstimmig beschlossen : Dem Bürgermeister als Baubehörde 1.Instanz wird empfohlen, jeden Antrag auf Errichtung eines Appartementhauses hinsichtlich des Ausnützungsgrades des Grundstückes, der landschaftsgebundenen Aussengestaltung, der VorSchreibung von Grün flächen, Kinderspielplätzen und Autoabsteilplätzen unter genauer Beachtung bereits ergangener oder noch zu erstellender Richtlinien zu überprüfen. Der Bauausschuss wird gemeinsam mit dem Fremdenverkehrs-Aus schuss die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien vornehmen. Zu 6.) Über Antrag von GV.Brugger Georg wird einstimmig beschlossen, einen Planungsauftrag für die Verbreiterung der Gde.Strasse Nr.15 (Montjolastrasse) mit 5*5o m Fahrbahnbreite und einem bergseitigen Gehsteig mit 2, oo m Breite zu vergeben. Zu 7.) Frau Grete Heinzle geb.Vallaster, Schruns Nr.42o hat um die Verlegung der geplanten Trasse der Flurstrasse in ihrer Verlängerung Richtung Silvrettastrasse im Bereich ihres Grund besitzes Gp. 1295/11 KG.Schruns, angesucht.Die Verlegung soll um ca. 6, oo m nach Süden erfolgen. Nach dem bestehenden Verbauungsplan wird aus dem gegenständlichen Grundstück für die Errichtung der Strasse und des Gehsteiges keine Fläche beansprucht. Die Antragstellerin begründet ihr Ansuchen damit, dass ihre Mutter Frau Vailaster Regina mit der durch die Trassenverschiebung sich ergebenden Mehrbelastung ihres Grundstückes einverstanden wäre. Frau Heinzle könnte hiedurch Grundstücksflächen von ihrer Mutter für einen geplanten Hausbau zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Bauausschuss hat über dieses Ansuchen beraten und an die Gde.Vertretung den Antrag gestellt, eine TrassenVerlegung aus technischen Gründen abzulehnen. GV.Baum.Vonbank P^ter erklärt hiezu, dass durch diese Trassenverschiebung eine verkehrstechnisch ungünstige S-Schleife eingebaut werden müßte und durch die Abrückung grosse und teure Schüttungen erforderlich wären, da die Trassierung auf dem Geländesprung verläuft, die Abrückung jedoch über diese Geländestufe hinaus käme.(Schüttung 2-3 m Höhe) Die Abstimmung ergibt eine stimmenmehrheitliche Annahme des Antrages des Bauausschusses .(Gegenstimme GV.Edmund Ganahl mit der Begründung der mangelnden Information) Zu 8.) Herr Schöfer Ottokar, Schruns Nr.674 hat mit Schreiben vom 22.10.1971 um den Erwerb von ca. 2oo m2 Grund aus dem Gemeinschaftsbesitz Gde.Sehruns/Jenny anschliessend an seine Grundparzelle angesucht. Er würde diese Grundstücksfläche zur Errichtung einer Garage und eines AutoabsteSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ilplatzes dringend benötigen, da sein Eigenbesitz eine diesbezügliche Bauführung flächenmässig nicht zu/läßt. Der Bauausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit befaßt und festgestellt, dass die beantragte Grundabtretung den ohnehin schon schmalen Grundstreifen für evtl.Verbauungen durch die Gemeinde noch ungünstiger gestalten würde. Weiters wäre zu erwarten, dass die übrigen Anrainer der Dek.Walter-Strasse mit denselben Ansuchen an die Gemeinde herantreten würden. Der Bauaus .schuss stellt daher an die Gde.Vertretung den Antrag, es möge der von Schöfer Ottokar beantragte Grunderwerb aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Die darauf folgende Abstimmung ergibt eine einstimmige Annahme dieses Antrages. Zu 9>) Nachstehende Abstandsnachsicht wird über Antrag des Bau ausschusses einstimmig erteilt : Dem S t e m e r Kurt, Schruns Nr.786 für die Errichtung einer Lagerhalle auf den Gpn. 1 7 5 V i * 1754/4 und 1 7 5 V 5 gegenüber der Gp. 3228/1 von 4, 50 m bis a^af 3>oo m . Nach Abschluss der Tagesordnung gibt der Vorsitzende eine kurze Erklärung zur Angelegenheit des Wasseranschlusses für das Haus " VERBELLA I " ab. Er führt dabei aus, dass er den Anschluss an die Haus Wasserinstallation des gegenständlichen Objektes entgegen dem Beschluss des Gde.Vorstandes durchführen ließ, da der diesbezügliche Beschluss keine Rechtsgrundlage hatte und daher gesetzwidrig war. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 13.öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass die selbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung : 23, 45 Uhr Tage d.Verlautbarung : 25.11.1971 Der Vorsitzende : (Bürgermeister) M./