19930210_GVE032

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:03
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1993-02-10
Erscheinungsdatum 1993-02-10
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Inhalt des Dokuments

Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 10.02.1993 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebürgermeister Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Werner BITSCHNAU, Dr. Bernd TAGWERCHER (ab 21.15 Uhr), LAbg.Mag.Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Ing. Rudolf HAUMER, Paul Dörler, Johann Bandl und Peter Mattle für die Schrunser Volkspartei; Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Helmut NEUHAUSER und Ing. Wilhelm WALCH für die Fraktion SPÖ und Parteifreie; DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER (ab 21.50 Uhr), Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Robert MUGG für die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Schriftführer: Meldeamtsleiter Manfred WEIHS; Entschuldigt abwesend: GR Ing. Werner NETZER, BR Dipl.Ing.(FH) Wilhelm GANTNER, Richard SANDER jun., Gerhard REBHOLZ, Trudi DÜNSER, Mag.Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird über die Anträge auf Aufnahme folgender zusätzlicher Gegenstände in die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 GG wie folgt entschieden: Der Bürgermeister beantragt zu Tagesordnungspunkt 6 folgende Ergänzung: Auf Grund der gestrigen Beratung im Bau- und Raumordnungsausschuß liegt der Antrag vor, daß nur eine Teilfläche der Gp 521 von FF in BW umgewidmet werden soll, sodaß hier eine Ausnahmegenehmigung nach der Baunutzungsverordnung nicht mehr notwendig ist. Was die Halbgeschosse anlangt, hat die Überprüfung durch das Bauamt ergeben, daß doch mehr als 40 % des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ausgebaut werden, daher dieses Dachgeschoß als Vollgeschoß zu rechnen ist und somit acht Halbgeschosse gegeben sind. EM Ing. Wilhelm Walch beantragt die Behandlung dieses Antrages gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 6. Diese beiden Anträge werden einstimmig angenommen. Weiters stellt EM Ing. Wilhelm Walch den Antrag, durch einen entsprechenden Beschluß den unversperrten Zu- und Abgang zu den Sitzungslokalen während der gesamten Sitzungsdauer zu gewährleisten. Er weist darauf hin, daß es in der letzten Zeit mehrmals vorgekommen ist, daß später gekommene Besucher vor der versperrten Eingangstüre des "Haus des Gastes" gestanden sind. Der Bürgermeister entgegnet, daß die Öffentlichkeit der Gemeindevertretungssitzungen durch Gesetz geregelt ist und daß es sich hier nur um einen bedau- -2 erlichen Einzelfall handeln kann. Er wird jedenfalls dem Hausmeister entsprechende Weisung erteilen. Die Behandlung dieses Antrages wird stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen: GR Werner Bitschnau, GV Dipl.Ök.Ing. Helmut Daxer, EM Helmut Neuhauser, EM Ing. Wilhelm Walch, GV DDr. Heiner Bertle, GV Erwin Riedle und GV Gebhard Marent) abgelehnt. Dem Antrag des GV DDr. Heiner Bertle, die vorliegenden Entwürfe des Grundverkehrs- und des Raumplanungsgesetzes und Grundverkehrsgesetzes zwecks Abgabe einer Stellungnahme auf die Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig stattgegeben. Erledigte T a g e s o r d n u n g Berichte des Vorsitzenden; Umwidmung der Gp 1370/5 "Krankenanstalt"; (Dr. Schenk) von BB1 Nichtverpachtung öffentlicher Grundstücke der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger); in Sonderfläche an Gastwirte Fremdenverkehrs1eitbild für das Ortszentrum tion FPÖ und parteifreie Bürger); (Antrag (Antrag der Frak- Verordnung betreffend die Bewirtschaftung und Beschallung außerhalb von geschlossenen Räumen (Antrag der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger); BaunutzungsVerordnung, Ansuchen des Ing. Siegfried ein Mehrfamilienwohnhaus im Gantschier; Bergbahnstraße, Schaffung nommen Friedhofsbesucher" freie) ; Rünzler für einer Zone "Parken verboten! Ausge(Antrag der Fraktion SPÖ und Partei- Rettungsheim BludenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight z, Übernahme der anteiligen Mehrkosten beim Um- und Zubau; Allfälliges. zu 1) Der Bürgermeister berichtet über a) das Antwortschreiben des Herrn Bundespräsidenten, bzw. des Bundeskanzleramtes auf die von der Schrunser Gemeindevertretung eingebrachte Resolution bezüglich des Heimfallsrechtes der Vorarlberger Iiiwerke AG und der Bestellung von Direktor Dr. Reich zum Vorstandsdirektor. b) die Stellungnahme des Landesstraßenbauamtes betreffend den -3 Winterdienst (Salzstreuung) auf der B 188. c) den vom Schrunser Rainer Salzgeber bei den Alpinen Weltmeisterschaften in Japan erzielten sportlichen Erfolg - Gewinn der Silbermedaille im Riesentorlauf - welcher ihn zum Aushängeschild und Werbeträger der Region Montafon macht und über die geplante Organisation eines entsprechenden Empfanges - eventuell unter Mitwirkung der Nachbargemeinden Bartholomäberg und Tschagguns. zu 2) Der Vorsitzende berichtet, daß beim Erwerb dieser Parzelle eine Widmung in BB1 vorgenommen werden mußte, da die Gemeinde keinen landwirtschaftlichen Grund zum gebotenen Preis erwerben konnte. Eine Anfrage beim Amt der Vbg. Landesregierung hat ergeben, daß die Widmung in BB1 für den beabsichtigten Zweck zur Errichtung einer "Facharztpraxis mit Operationsmöglichkeit" nicht ausreicht, und daß hiefür eine Umwidmung in Sonderfläche "Krankenanstalt" notwendig ist. Gleichzeitig teilt er mit, daß das Grundstück mittlerweile bezahlt wurde und mit dem Beginn der Bauarbeiten voraussichtlich im Frühjahr/Sommer zu rechnen ist. Im Zuge der Beratung erkundigt sich GV DDr. Heiner Bertle, ob durch diese Umwidmung für die B 188 ein Hupverbot und/oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig werden und ob dadurch für die Ansiedlung anderer Betriebe in diesem Bereich Sonderauflagen kommen. Laut Bürgermeister wurde der Käufer im Vertrag auf die Lage des Grundstückes an der B 188 und die daraus resultierenden Lärmemissionen hingewiesen. Alle lärmdämmenden Maßnahmen gehen zu Lasten des Käufers, der Gemeinde dürfen daraus keine Kosten erwachsen. Da in diesem Bereich keine lärmerregenden oder emissionsstarken Gewerbebetriebe angesiedelt werden dürfen, sieht er auch keine Nachteile für die Anrainer. Grundsätzlich hält man die Niederlassung von Dr. Schenk in Schruns für begrüßenswert. ^ Abschließend wird die Umwidmung der Gp 13 70/5 von BB1 in fläche "Krankenanstalt" einstimmig beschlossen. Sonder- zu 3) Dem Vorschlag, die Tagesordnungspunkte 3 - 5 wird allgemein zugestimmt. gemeinsam zu beraten In einem Schreiben an die Gemeindevertretung beschwert sich Andreas Ganahl über den Betrieb der Eisbar am Kirchplatz und macht diesen für Umsatzrückgänge in seinem Geschäft verantwortlich, ebenso hat sich seine Wohnsituation durch den dort entstehenden Lärm wesentlich verschlechtert. Auch das Heimatmuseum meldet rückläufige Besucherzahlen. Für die Bewohner des Ortszentrums sind diese Lärmbelästigungen lt. GV DDr. Heiner Bertle unzumutbar geworden. Auch hat der Zulieferverkehr auf dem Kirchplatz wiederum zugenommen. Neuerdings findet auch eine Beschallung vom Gasthof "Kreuz" mit Kontrastprogramm statt, sodaß man glauben könnte, sich hier im Prater oder auf St. Pauli zu befinden. Als Beispiel verliest GV -4 DDr. Heiner Bertle seine Aufzeichnungen über die Vorgänge in der Nacht vom 20.01.1993. Weiters verweist er auf die durchgeführten Gästebefragungen, welche die Lärmbelastungen als großes Manko ergeben haben und fordert in diesem Zusammenhang die Außenbewirtschaftung ab 22.00 Uhr generell einzustellen sowie ein absolutes Außenbeschallungsverbot. Weiters schlägt er vor, in Zukunft die Bereitstellung öffentlichen Grundes für Gartenlokale etc. grundsätzlich in Form einer Bauverhandlung mit Anhörungsverfahren der Anrainer durchzuführen. Bezüglich der Verwirklichung eines Fremdenverkehrsleitbildes für das Ortszentrum meint GV DDr. Heiner Bertle, daß in den letzten fünf Jahren, seit der Entwicklungsstudie 1988, in dieser Richtung überhaupt nichts geschehen ist. Man kann nicht für die Zukunft planen, wenn Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight man keine Vorstellungen hat. Erfolgreiche Ferienorte kennzeichnen sich durch ihren Mut zur Spezialisierung, verbunden mit der Abkehr vom Allerweltstourismus. Schruns kann es sich nicht leisten, weiterhin ein Gemischtwarenladen zu sein, da das bessere Publikum abhanden kommt. Mit dem Kopieren anderer Fremdenverkehrsorte allein, ist es nicht getan. Der Kirchplatz mit Kirche und Museum ist das Kennzeichen von Schruns, er soll - zusammen mit dem historischen Ortskern - mit entsprechenden Lokalen ausgestaltet wieder Traditions- und Kulturmittelpunkt sein und unser Lebensmittelpunkt bleiben. EM Ing. Wilhelm Walch zitiert die Verhandlungsschrift des Gemeindevorstandes vom 23.11.1992 und wirft ihm Kompetenzüberschreitung vor. Er beantragt, der Bürgermeister soll veranlassen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden, dem Betreiber der Eisbar und den betroffenen Nachbarn einen Lokalaugenschein abzuhalten, um alle offenen Fragen zu besprechen. Bezüglich der Erstellung eines Fremdenverkehrsleitbildes spricht er sich gegen die Einbeziehung des Gemeindevorstandes aus. Dem Tourismus gegenüber ist er zwar positiv eingestellt, jedoch soll es auch Grenzen geben. Er weist in diesem Zusammenhang auf die höheren Preise im Fremdenverkehrsort Schruns hin. Der Vizebürgermeister spricht sich für eine Außenbewirtschaftung über 22.00 Uhr hinaus aus und hält im Winter eine Außenbeschallung im begrenzten Ausmaß für vorstellbar. Wenn keine Belebung des Ortszentrums stattfindet, kommen kein Leute und gibt es keinen Umsatz. Für ihn ist eine NichtVerpachtung von öffentlichen Grundstücken im Ortszentrum unvorstellbar. Er weist darauf hin, daß die Prognosen des Fremdenverkehrsleitbildes 1971 zum Teil eingetroffen sind und schlägt vor, diese im selben Gremium auf den heutigen Stand zu bringen. Berater von auswärts sollten Hilfe und Empfehlungen abgeben und alle Beteiligten müßten zustimmen. GV Rudi Bitschnau meint, daß immer wieder die Belebung des Kirchplatzes gefordert wurde, damit sich Jung und Alt hier treffen, um miteinander sitzen und diskutieren und sich wohl fühlen zu können. Jeder Fremdenverkehrsort ist bestrebt, Unterhaltung zu bieten. Er ist froh, daß es in Schruns Leute gibt, die auch kleinere Lokalitäten betreiben. Eine Situation, wie sie von DDr. Heiner Bertle beschrieben wurde, kann nun einmal vorkommen. Das muß man akzeptieren und tolerieren. Eine Eisbar ohne Beschallung ist für ihn nicht vorstellbar. Die Gemeinde solle die Anbringung einer Außen- 5 beschallung prüfen und bei Entsprechung fallweise bis auf Widerruf zu genehmigen. Ebenso muß die Zulieferung im Ortszentrum möglich sein, da die Einheimischen und die Fremden ihre Sachen in der Früh haben wollen. Er schlägt vor, das Fremdenverkehrsleitbild für ganz Schruns von allen Fraktionen gemeinschaftlich zu erstellen und zu verfolgen. Allein den Fremdenverkehrsausschuß mit dieser Aufgabe zu betrauen, hält es für nicht sinnvoll; vielmehr wünscht er sich die Beiziehung von Obmännern und deren Stellvertretern auch von anderen Ausschüssen. Wenn die Erstellung in einem Unterausschuß erfolgt und dann nicht den Vorstellungen des Gemeindevorstandes entspricht, ist alle Arbeit umsonst. Für GV Peter Vonbank ist es klar, daß durch die Belebung des Ortskernes die Wohnqualität in diesem Bereich nicht besser geworden ist. Hinsichtlich der Außenbeschallung soll eine für alle Beteiligten erträgliche Lösung getroffen werden. Schließlich sind auch andere Veranstaltungen wie z.B. das Dörfle-Fest, die Kunsteisbahn, das Reitturnier, etc. mit Lärm verbunden, vom Autoverkehr gar nicht zu reden. Bezüglich des Fremdenverkehrsleitbildes gibt er zu bedenken, daß bereits eine ganze Menge an Zielsetzungen und Vorschlägen vorhanden sind, an welche man sich auch halten soll. Nach GV Ing. Wolfgang Juen soll man bezüglich der Außenbeschallung in erster Linie Rücksicht gegenüber den Anrainern walten lassen. So findet auch vom Gasthof "Kreuz" aus die Beschallung nur in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag und am Ruhetag keine statt. Die Lautstärke entsSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight pricht in etwa jener der Wärmepumpen bei der Hauptschule Schruns-Dorf. Bei der Zentrumsgestaltung wurde bereits ein hervorragender Anfang gemacht und es soll jetzt nicht der Eindruck entstehen, daß in diesem Bereich ein Höllenlärm herrsche . Auch GV Erwin Riedle spricht sich nicht generell gegen eine Belebung des Ortskernes aus, ist aber der Meinung, daß man durch gezielte Maßnahmen die Voraussetzungen treffen soll, daß auch die Anrainer existieren können. Der Bürgermeister erwidert, daß die Hintanhaltung der nächtlichen Lärmbelästigungen nicht nur eine Sache der Sperrstunde, sondern auch der Rücksichtnahme gegenüber dem Mitmenschen ist. Er kann sich aber nicht vorstellen, daß im Tauben-Garten in einer lauen Sommernacht um 22.00 Uhr Schluß sein soll. Zudem wurde immer wieder eine Belebung des Ortskernes gefordert. Gewiß ist es möglich, daß damit fallweise auch Exzesse verbunden sind. Bezüglich der Zustimmung der betroffenen Anrainer zu der beabsichtigten Verpachtung von gemeindeeigenen Außenflächen, fürchtet er, daß künftighin "nichts mehr geht". Es muß also der Versuch gemacht werden, gangbare Lösungen zu finden. Hinsichtlich des Fremdenverkehrsleitbildes stellt der Bürgermeister folgenden Gegenantrag: Die Erstellung soll dem Fremdenverkehrsausschuß zugewiesen werden, damit dieser die bestehenden Unterlagen aufarbeiten und allenfalls unter Beiziehung von Fachleuten das Leitbild auf den neuesten Stand bringt, wobei die Möglichkeit bestehen soll, daß jede Fraktion zwei Mann in dieses Gremium nominieren kann. Abschließend stimmt: wird über die vorliegenden Anträge wie folgt abge- -6 3) a) Der Antrag, keinen Gemeindegrund mehr für die Aufstellung dieser Eisbar auf dem Kirchplatz zu verpachten, wird stimmenmehrheitlich (19 Gegenstimmen: alle, mit Ausnahme DDr. Heiner Bertle, Erwin Riedle, Gebhard Marent und Ing. Wilhelm Walch) abgelehnt. b) Es wird einstimmig beschlossen, daß künftighin vor der Verpachtung öffentlicher Grundstücke für die Bewirtschaftung außerhalb von geschlossenen Räumen die betroffenen Anrainer informiert und - jedoch ohne Parteistellung - gehört werden müssen. 4) Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: EM Ing. Wilhelm Walch) beschlossen, dem Gemeindevorstand unter Beiziehung des Fremdenverkehrsausschusses die Aufarbeitung der vorhandenen Studien und formulierten Zielsetzungen und die Erstellung eines Fremdenverkehrsleitbildes für das Ortzentrum (in den kommenden beiden Jahren) zu übertragen. Jede Fraktion kann zusätzlich 2 Fachleute in diesen Arbeitsausschuß entsenden. 5) a) Eine generelle Beschränkung der Außenbewirtschaftung ab 22.00 Uhr wird stimmenmehrheitlich (21 Gegenstimmen: alle, mit Ausnahme GR LAbg.Mag. Siegfried Neyer und GV DDr. Heiner Bertle) abgelehnt) b) Ein generelles Verbot der Beschallung außerhalb von geschlossenen Räumen wird stimmenmehrheitlich (21 Gegenstimmen: alle, mit Ausnahme GV DDr. Heiner Bertle und Gebhard Marent) abgelehnt. c) Der Bürgermeister wird einstimmig veranlaßt, gemeinsam mit den zuständigen Behörden, dem Betreiber der Eisbar und den betroffenen Nachbarn einen Lokalaugenschein abzuhalten, um alle offenen Fragen zu besprechen. zu 6) Der Vorsitzende erklärt an Hand von Plänen das Ansuchen des Ing. Siegfried Rünzler, unter Berücksichtigung des neuesten Verhandlungsstandes nach der gestrigen Sitzung des Bau- und Raumordnungsausschusses. Da diese Angelegenheit bereits einmal schon in diesem Gremium beraten wurde, ist die Situation nicht unbekannt. Das alte Projekt wurde zurückgezogen und ein neuer Plan eingebracht, welcher folgende Änderungen aufweist: Das Projekt ist etwas schmäler und kürzer und um 1, 5 m niedriger geworden und die Anzahl der Parkplätze wurde auf das Mindestmaß reduziert. Da dieses Projekt beim vorigen Mal an der Frage der Baunutzung bzw. der Anzahl der Halbgeschosse gescheitert ist, will die Bezirkshauptmannschaft dermal zuerst eine grundsätzliche Stellungnahme der Gemeinde zu diesem Bauvorhaben einholen. Mittlerweile wurde ein Antrag auf Grundtrennung bezüglich der Gp 521Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight eingebracht und die Grundverkehrs-Ortskommission und der Gemeindevorstand haben zugestimmt, daß die Teilung in der Form bewilligt wird, daß ein Teilstück der Gp 521 dem zu bebauenden -7 Grundstück zugeschlagen wird. Weiters wurde von Antreich die Bewilligung des Grundverkaufes an Ing. Siegfried Rünzler beantragt. Baugestalterisch wurde vom Bau- und Raumordnungsausschuß gegen die vorliegenden Pläne kein Einwand erhoben. Auch wurde die Frage der Anrainerzufahrt diskutiert, wobei man auf Grund des Gutachtens des verkehrstechnischen Sachverständigen der Ansicht war, daß die geplante Verlegung des Kaltenbrunnenweges an die Grundgrenze keine schwerwiegenden Nachteile bringt. Die Baunutzung wurde vom Bauamt überprüft und dieses hat zwei Varianten berechnet, und zwar a) jener Teil der Parzelle, welcher als Bauland gewidmet ist, abzüglich der Straße in einer Breite von 3 m und abzüglich 200 m2 für ausgewiesene Parkplätze für das Haus Gantschierstraße 106 ergibt eine Baunutzung von 80, 7 und b) unter Einbeziehung der Teilfläche der Gp 521, welche derzeit als FF gewidmet ist, abzüglich der Straße und der Parkplätze ergibt sich eine Reduzierung der Baunutzung unter 50. Es erscheint daher in diesem Falle sinnvoller, nicht eine Ausnahmegenehmigung der Baunutzung auf 80 zu erteilen, sondern die Teilfläche der Gp 521 als Bauland umzuwidmen, um so einen eklatanten Vorgriff über die weitere Entscheidung hinsichtlich der Restfläche der Gp 521 zu vermeiden. GR Werner Bitschnau vermißt bei diesem Projekt ausreichende Spielflächen für Kinder. GV LAbg.Mag. Siegfried Neyer spricht sich gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus, weil hier versucht wird, auf einer relativ ungünstig bebaubaren Fläche, das Maximum herauszuholen. Der Vorsitzende verweist darauf, daß im Zuge des Anhörungsverfahrens die Anrainer ihre Einwände bezüglich der geplanten Verlegung des Kaltenbrunnenweges geltend gemacht haben, da sie auf Grund der zu erwartenden Schatteneinwirkung durch das Wohnhaus eine vermehrte Vereisung der Straße befürchten. Weiters wurden Bedenken bezüglich der Ableitung der in diesem Bereich befindlichen Quelle gemacht. Schließlich macht Heinrich Kieber geltend, daß sein dort befindliches Holzlagerrecht durch die Verlegung des Weges verunmöglicht, zumindest jedoch beeinträchtigt wird. Es werden durch die Entscheidung in der Gemeindevertretung Privatrechte nicht geschmälert, diese sind im Zuge der Bauverhandlung, die von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt wird, vorzubringen. Er spricht sich grundsätzlich für eine optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden Baugrundes aus, wobei dieses Vorhaben diesen Zielsetzungen entspricht. Schließlich stimmt die Gemeinde einem solchen Bauvorhaben nur dann zu, wenn alle Auflagen eingehalten werden, was nach den vorliegenden Unterlagen technisch und finanziell machbar erscheint. Abschließend wird die Umwidmung der nordwestlichen Teilfläche der Gp 521 von FF in BW sowie die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 8. Halbgeschosses beim geplanten Mehrfamilienwohnhaus des Ing. Siegfried Rünzler in der Gantschierstraße stimraenmehrheitlich (vier Gegenstimmen: Robert Mayer, Gebhard Marent, Dipl.Ök.Ing Helmut Daxer und Helmut Neuhauser, bzw. fünf Ge- genstimmen: LAbg.Mag. Siegfried Neyer, Robert Mugg, Dipl.Ök.Ing Helmut Daxer, Werner Bitschnau und Helmut Neuhauser) beschlossen. zu 7) Eingangs berichtet der Bürgermeister darauf hin, daß sich der Gemeindevorstand vor einigen Tagen mit einem sinngleichen Antrag der Montafoner Hochjochbahnen befaßt hat, wobei man allgemein der Ansicht war, daß zuvor folgende bauliche Änderungen in diesem Bereich durchgeführt werden müssen: Gehsteig entlang dem Friedhof, Einrichtung von drei Bus-Parkplätzen und drei oder vier Pkw-Parkplätzen auf der anderen Straßenseite. Dipl.Ök.Ing. Helmut Daxer weist auf die Dringlichkeit der Forderung seiner Fraktion, die dem Wunsch vieler Schrunser Bürger entspricht, hin. Er kann sich vorstellen, daß vorerst mit einer Kurzparkzone mit dem Zusatz "1/2 StSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight unde für Friedhofsbesucher" bis zur Einrichtung des geplanten Bus-Parkplatzes das Auslangen gefunden werden kann. GR Werner Bitschnau fordert eigens für Friedhof-Besucher markierte Parkplätze. LAbg.Mag. Siegfried Neyer erachtet die beabsichtigte Bus-Parkplatz-Lösung für sinnvoll. Auf die Frage von Gebhard Marent antwortet der Vorsitzende, daß hier ein öffentlicher Bus-Parkplatz geschaffen werden soll. Der Vizebürgermeister schlägt vor, den Antrag auf Kurzparkzone, ohne Einschränkung "nur Friedhofsbesucher", abzuändern, da ihm die andere Lösung als nicht vollziehbar erscheint. Die Errichtung einer Kurzparkzone für Friedhofsbesucher in der Bergbahnstraße gegenüber dem Friedhofseingang - bis zur endgültigen Einrichtung eines öffentlichen Busparkplatzes in diesem Bereich - wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Vbgm.Dipl.Vw. Otmar Tschann) beschlossen. zu 8) Der Bürgermeister verweist auf das mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung allen Anwesenden zugestellte Schreiben der Bezirkshauptmannschaft betreffend die Endabrechnung für den Umbau und die Erweiterung des Rettungsheimes Bludenz samt Kostenaufstellung. Auf Grund dieser Endabrechnung ergibt sich infolge Baukostenindexsteigerung eine Erhöhung von insgesamt S 2.985.585, -, das sind 3 %, dies entspricht einem Schrunser Anteil von S 202.780, 93. Mit Ausnahme von Bürserberg und Schruns haben die Gemeinden des Bezirkes Bludenz ihren Anteil bereits bezahlt. Da dieser Betrag im Budget nicht vorgesehen ist, müßte er durch eine Budgetumschichtung (Maria Peter) gedeckt werden. Die Übernahme der anteiligen Mehrkosten von S 202.780, 93 für Um- und Zubau des Rettungsheimes Bludenz wird einstimmig schlossen. den be- -9 zu 9) GV DDr. Heiner Bertle bemerkt zum Entwurf zur Änderung des Grundverkehr sgesetzes, * daß der Gemeindevorstand in Zukunft nur mehr zum Ausländergrunderwerb eine Äußerung abgeben kann, die Grundverkehrs-Ortskommission jedoch keine Äußerung mehr abzugeben hat. Er schlägt vor: Der Grundverkehrs-Ortskommission sollte auch hinsichtlich des Rechtserwerbes durch Ausländer das Recht eingeräumt werden, sich dazu zu äußern, um so ein besseres Erkennen der Zusammenhänge bzw. einen Gesamtüberblick über den Liegenschaftsverkehr zu ermöglichen. * daß - aus seiner Sicht gesehen Grunderwerbe erleichtert werden. * daß, wie aus den erläuternden Bemerkungen zum Entwurf zu entnehmen ist, Baugrundstücke als bebaut gelten, wenn sie im Sinne der raumplanungsrechtlichen Bestimmungen be- oder verbaut sind. Entspricht eine Grundparzelle der überbauten Fläche (Bauparzelle) , so ist die angrenzende Fläche zum bebauten Baugrundstück zu zählen, soweit sie mit der Nutzung des Bauwerkes unmittelbar zusammenhängt. Teile derselben Grundparzelle, die nicht unmittelbar mit der Nutzung des Bauwerkes zusammenhängen, sind als eigenes Baugrundstück anzusehen. Diese Formulierung betreffend die Differenzierung bebautes - unbebautes Grundstück erscheint zu unklar und dürfte in der Praxis einige Probleme bereiten. Hier wäre eine Regelung in der Form vorstellbar, daß eine entsprechende Liegenschaftsteilung bzw. Grenzänderung vorgeschrieben wird (verpflichtende Änderung der Grundstücksgrenzen) . - positiv ist, daß gewisse daß, in Ergänzung zu § 2 Abs. 2 lit d des Entwurfes, jeder Erwerb von Anteilen durch Ausländer bzw. deren Teilhabe an Sondervermögen, Stiftungen, Fonds udgl., bei denen das Vermögen überwiegend oder zu einem wesentlichen Teil aus Grundstücken besteht, genehmigungspflichtig werden und die Genehmigungspflicht gemäß §§ 4 und 9 Entwurf GVG auf Rechtserwerbe durch solche Anlagefonds/unechte Fonds/Sondervermögen, sofern daran Ausländer Rechte erwerben bzw. erwerben können, ausgedehnt werden sollte. * daß weiters Regelungen für den Erwerb von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten fehlen. Es sollte jedoch bereits im Vorstadium - vor dem realen Grundverkehr - eine Genehmigungspflicht vorgesehen werden. * daß schließlich laut Entwurf Rechtserwerbe an unproduktiven Grundstücken (Ödland) keiner gruSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ndverkehrsrechtlichen Regelung unterliegen. Insbesondere Fremdenverkehrsgemeinden sind jedoch an der Erfassung von Grundstücken in unproduktiven Gebieten interessiert, weshalb er vorschlägt, diese Flächen den landund forstwirtschaftlichen Grundstücken zuzurechen. Zur Änderung des Raumplanungsgesetzes bemerkt er, -10* daß gemäß § 14 Abs. 3 des Entwurfes auch Jagdhütten, Maisäßhütten udgl. als Ferienwohnungen gelten würden; für solche Objekte wäre eine Sonderregelung zu treffen. * daß eine Klarstellung bzw. genaue Abgrenzung Zweitwohnsitz Ferienwohnsitz vorzunehmen wäre, wobei als Anknüpfungspunkt die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland herangezogen werden könnte . * daß sich die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes mit der des § 4 Abs. 2 lit e) GVG Entwurfes widersprechen, da Wohnungen oder Wohnräume zu Ferienzwecken auf land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken nicht errichtet werden dürfen. * daß durch die Ersetzung des Begriffes Ferienwohnhäuser(n) durch Ferienwohnungen in § 12 Abs. 12 RPG eine inhaltliche Erweiterung aber auch Klarstellung eintritt. In Wohn-, Kern- und Mischgebieten kann die Gemeindevertretung die Errichtung von Ferienwohnungen auf anderen als den im 1. Satz dieser Bestimmung angeführten Flächen bewilligen. Die bereits bisher vorgesehene nachträgliche Genehmigung der Bewilligung der Gemeindevertretung durch die Landesregierung erscheint entbehrlich und es widerspricht eine solche nachfolgende "Kontrolle" den Grundsätzen der Gemeindeautonomie. GV Peter Vonbank schlägt weiters die Schaffung von "Hotelsondernutzungsflächen" vor, welche für Fremdenverkehrsgemeinden von großer Bedeutung wären. Nach eingehender Debatte wird einstimmig beschlossen, eine Stellungnahme im obigen Sinne zu den Entwürfen des Grundverkehrsgesetzes und des Gesetzes über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes abzugeben. zu 10) GV Robert Mayer kritisiert die langjährige Praxis der mit großer Verzögerung durchgeführten Ausbezahlung der Pauschalarrangements. Seine diesbezügliche Anfrage bei der Kontrollabteilung des Landes hat ergeben, daß die Gemeinden von Beträgen, die sich treuhänderisch einnehmen, keine offenen Steuern und Abgaben abziehen dürfen. Die Beträge müssen ohne unnötigen Aufschub ausbezahlt werden. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß der Fehler beim Verkehrsamt lag und daß eine entsprechende Anordnung erteilt wurde. GV LAbg.Mag. Siegfried Neyer schlägt vor, beim kommenden Kinderfasching kleinere Schüblinge und Brötle zu verteilen, da ansonsten - wie schon in den Vorjahren - wiederum viele Speisereste auf dem Kirchplatz herumliegen. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr -11- Schruns, am 1. März 1993