20140115_GVE039

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:04
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2014-01-15
Erscheinungsdatum 2014-01-15
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 16. Jänner 2014 Zl. 004-2/2014 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 15.01.2014, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. OG im Haus des Gastes stattgefundene 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzender: Bgm. Karl Hueber Gemeindevertreter: Ersatzleute: Vbgm. Heike Ladurner-Strolz Thomas Zuderell GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster Astrid Robe GR Mag. Elisabeth Trippolt Bernhard Schrottenbaum Peter Vergud Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Mag. Monika Vonier Emil Fitsch Franz Scheibenstock Norbert Haumer Monika Ganahl Dipl.-Ing. (FH) Michael Gantner Markus Grabher Werner Ganahl Martin Walser Hanno Dönz Ludwig Kieber Bernd Steiner Prof. Wilhelm Gantner Eugen Vonier Karl Mäser Daniela Netzer Gernot Maier Richard Durig Betr.oec. Herbert Tschofen GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA Werner Marent GR Christian Fiel Hubert Ganahl Mag. Siegfried Neyer Franz Oliva Dipl.-Ing. Karoline Bertle Erika Scheibenstock Dietmar Tschohl Verena Trunsperger Franz Bitschnau Frank Simenowskyj Stefan Simenowskyj Christl Geiger Mag. Dr. Siegfried Marent Helmut Neuhauser Ing. Wernfried Geiger Pia Torghele Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: DI Reinhard Falch, PROALP Consult DI Andreas Pfeifer, Bauamtsleiter Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 12 Entschuldigt abwesend: GR Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Kuster, Hanno Dönz, Bernd Steiner, Daniela Netzer, Mag. Siegfried Neyer und Stefan Simenowskyj Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der von GR Christian Fiel vor Eingang in die Sitzung gestellte Antrag, den Punkt „Kurhotel Montafon – Festlegung der weiteren Vorgangsweise“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung zu nehmen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Weiters setzt der Vorsitzende vor Eingang in die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) den Punkt 5. „Genehmigung des Verkaufs des Areals des Josefsheims nach Maßgabe des vorliegenden Kaufvertragsentwurfs“ von der Tagesordnung ab. Sodann wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand/Gegenstände zu behandeln: • Entsendung von Gemeindevertretern oder von Ersatzmitgliedern der Gemeindevertretung als Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. OF Schruns, Ausbau/Sanierung des OG des Feuerwehrgerätehauses (Bestand): a) Projektvorstellung durch die OF Schruns b) Projektkosten - Information 2. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Vorlage des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 der Marktgemeinde Schruns 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 07/06 Antrag von MMag. Christina Kaul auf Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 2544 von FL in BW 5. Genehmigung der Dienstbarkeitsrechtseinräumung über GST-NR 970 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) zugunsten der GST-NR 966/2 und 969/1 (EZ 143 Jäger 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Baugesellschaft mbH) nach Maßgabe des vorliegenden Dienstbarkeitsvertragsentwurfs 6. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) 7. Montafon Tourismus GmbH, Genehmigung der vorläufigen Finanzierungsvereinbarung 8. Ankauf eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens 9. Entsendung von Gemeindevertretern oder von Ersatzmitgliedern der Gemeindevertretung als Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ Seite 3 von 12 10. Allfälliges Zu 1. OF Schruns, Ausbau/Sanierung des OG des Feuerwehrgerätehauses (Bestand): a) Projektvorstellung durch die OF Schruns Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt recht herzlich die Abordnung der OF Schruns und hält fest, dass der OF Schruns gegenüber zugesagt worden ist, dass der Betrag, der nach Abzug der Kosten für die Neuerrichtung der Feuerwehrgaragen vom Erlös des Verkaufs des Lahmeyer Areals übrig bleibt, für die Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses verwendet werden kann. Die OF Schruns hat ihrerseits zugesagt, dass der Ausbau des Obergeschosses und gewisser Teile des Erdgeschosses von der OF Schruns selbst durch Eigenleistungen erfolgen wird. In der Folge erläutert Franz Brugger, OF Schruns, die vorgesehenen Arbeiten sowie das Raumprogramm. Sein Konzept geht dahin, an der Außenfassade selbst nichts zu verändern und auch im Inneren die tragenden Wände zu belassen und an der Statik keine Veränderung vorzunehmen. Der Gemeinschaftsraum wird mehr oder weniger belassen, allerdings werden Räumlichkeiten der danebenliegenden Wohnung, die bisher vermietet worden ist und nunmehr ebenfalls der Feuerwehr zur Verfügung gestellt wird, integriert. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung eines Jugendraumes, eines kleinen Büros, WCs für Damen und Herren, einer kleinen Küche mit Ausgabe, eines Lagers, einer neuen Treppe in den Dachboden und in diesem eines Archivs und einer Kleiderkammer. Der Ausbau des 1. OG sollte binnen 3 Monaten abgeschlossen sein. Seitens des Landes wurde zugesagt, die Arbeitsleistung zu fördern. Auf die Aussage von Ing. Wernfried Geiger, dass die Ortsfeuerwehr als Organ des öffentlichen Rechts nicht selbst für ihre Ausrüstung sowie ihre Gebäulichkeiten auf- 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at zukommen hat, wird nicht näher eingegangen, und es wird der OF Schruns für ihre Bereitschaft, sich selbst einzubringen, mehrfach gedankt. b) Seite 4 von 12 Projektkosten - Information Festgehalten wird, dass die neuen Garagen rd. € 600.000, 00 kosten werden. Rechnet man die Förderung hinzu, stehen mit dem Erlös für den Verkauf des Lahmeyer Areals, der baldmöglichst zum Abschluss gebracht werden soll, insgesamt rd. € 800.000, 00 zur Verfügung. Der Differenzbetrag kann wie erwähnt für die Sanierung des Altbaus verwendet werden. Die Informationen über die Projektkosten werden zur Kenntnis genommen. Zu 2. Mitteilungen des Vorsitzenden • Die Tourismuszahlen für November und Dezember 2013 sind im Internet abrufbar. • Creativ Line, Sabine Batlogg, wird ihr Geschäft in der Dorfstraße 9 Ende Mai schließen. • Der Jugendrat, der unter Beteiligung von 9 Jugendlichen stattfand, war sehr interessant, und es erklärten sich die Teilnehmer gerne bereit, weiterzuarbeiten. • Aufgrund der Witterung in den letzten Wochen haben verschiedene Geschäftsinhaber begonnen, den Splitt von den Gehsteigen vor ihrem Lokal wegzuwischen, was bei Glatteisbildung zu gefährlichen Situationen führen kann. • Dieter Dubkowitsch, Geschäftsführer der EYOF, ist nach internen Unstimmigkeiten zurückgetreten, und es wird nach einem geeigneten Nachfolger gesucht. • Die erneuten Klagen über Lärmbelästigungen durch die Montafonerbahn werden in einer der nächsten Sitzungen dem Vorstand der MBS zur Kenntnis gebracht werden. • In der Jahreshauptversammlung des Minigolfclubs wurde über die gute Entwicklung des Vereins sowie die Sanierung der Bahnen auf eigene Kosten berichtet. Derzeit laufen Gespräche über die Installierung einer Beleuchtung. • Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Gantschier wurde bekannt gegeben, dass die budgetären Vorgaben eingehalten werden konnten. • Die Reha-Klinik erhielt kürzlich eine internationale Zertifizierung. Neben dem geplanten Neubau eines Rehabilitations-Zentrums in Lingenau ist heuer auch noch der Ausbau der Klinik in Schruns geplant. • Die Aufwände von Schruns Kommunal für den Snowboard WC sind von € 4.880, 00 im Vorjahr auf € 11.586, 00 gestiegen. • Aufgrund der Erweiterung der Bauverwaltung wurde nach öffentlicher Ausschreibung Dipl. Arch. (FH) Theresia Kastl-Käfer als weitere Mitarbeiterin eingestellt. 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at • Aufgrund des Verkaufs des St. Josefsheims ist Connexia auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten für die Elternberatung. • Heute erfolgte die Baueingabe für den Umbau des Aktivparks. Die Bauarbeiten werden im Mai aufgenommen werden. • Der Vorsitzende nahm an der heutigen Tagung des Kontrollausschusses des Landes, in dem der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofs über die Gebarung der Marktgemeinde Schruns behandelt wurde, teil und stand dort Rede und Antwort. Seite 5 von 12 Zu 3. Vorlage des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 der Marktgemeinde Schruns Der Vorsitzende verweist auf den mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zeitgerecht übermittelten Prüfbericht. Er dankt dem Obmann Mag. Siegfried Neyer sowie den weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die geleistete Arbeit. Mag. Siegfried Neyer hält fest, dass angesichts der gerade stattgefundenen Prüfung durch den Landes-Rechnungshof nicht nochmals eine weitere Prüfungsinstanz tätig werden sollte, weshalb man sich auf das gesetzlich Notwendige sowie die Kassaprüfungen beschränkte. Der Bericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen. Zu 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 07/06: Die Gemeindevertretung hat diese Angelegenheit bereits einmal behandelt, und es wurde diese auch im Bau- und Raumordnungsausschuss beraten. Der Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung versandten sowie die heute verteilten Unterlagen und ersucht sodann DI Andreas Pfeifer nochmals um genaue Darlegung des Sachverhalts. Dieser informiert im Detail über die „Rote-Punkte-Regelung“ und die damit zusammenhängende Problematik. Wesentliche Fakten sind die durch den Landesgesetzgeber aufgrund eines Verfassungsgerichtshoferkenntnisses vorgenommene gesetzliche Abschaffung der sogenannten „verbalen Bestimmungen der Flächenwidmungspläne“ im Jahre 1998 sowie die Herausnahme der zeichnerischen Darstellung im Flächenwidmungsplan Schruns im Rahmen der generellen Überarbeitung im Jahre 2002. Auf dem gegenständlichen Grundstück, das von der Antragstellerin im Jahre 2000/2001 erworben wurde, war ein solcher „roter Punkt“ eingetragen. Im Jahre 2007 wurde von RA Mag. Welte im Namen der Grundeigentümerin zusammen mit einem erneuten Grundteilungsansuchen – eine Grundteilung, die dieses 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Grundstück betroffen hat, wurde bereits früher schon einmal bewilligt – der Antrag auf Umwidmung einer knapp unter 1.000 m² großen Teilfläche des GST-NR 2544 von Freifläche in Baufläche eingebracht. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass beim Erwerb des Grundstücks davon ausgegangen wurde, dass es sich angesichts des eingetragenen „roten Punktes“ um eine Baufläche handelt, und es informiert DI Pfeifer über den diesbezüglich geführten Schriftverkehr. Seite 6 von 12 Was die Umwidmung anbetrifft, wurde über Antrag der Grundeigentümerin eine fachliche Stellungnahme seitens des Unabhängigen Sachverständigenrates (USR) eingeholt, in dem im Ergebnis die Ausweisung einer Baufläche an diesem Standort aus raumplanungsfachlicher Sicht grundsätzlich für möglich erachtet wird. Dies allerdings unter Setzung diverser Begleitmaßnahmen wie größenmäßige Eingrenzung der Baufläche auf ein notwendiges Minimum für das vorliegende Projekt eines Einfamilienwohnhauses, Beschränkung der Baumassenentwicklung durch geeignete Maßnahmen wie Bebauungsplan, Baugrundlagenbestimmung sowie Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat auf die orts- und landschaftsräumliche Verträglichkeit und Vermeidung der Schaffung eines Zweitwohnsitzes mit den Mitteln der Vertragsraumordnung. Gleichzeitig wird die Erstellung eines Konzeptes für die Entwicklung des gesamten Ortsteiles unter Berücksichtigung von Bau- und Freiflächen und einer Erschließungslösung empfohlen. Wie DI Pfeifer ausführt, ging der USR in seiner Beurteilung davon aus, dass es im Gamplaschg bereits einen Siedlungsansatz gibt. Es entspricht zwar den Tatsachen, dass im gegenständlichen Gebiet eine größere Zahl von Wohnhäusern vorzufinden ist, weshalb der USR in gewisser Hinsicht bemängelt, dass dies zum einen im REK zu wenig berücksichtigt worden sei und zum anderen von der Flächenwidmung her nicht der Realität entspreche. Dies ist jedoch wie DI Pfeifer ausführt insofern nicht ganz richtig, als es sich bei allen auf der vorliegenden planlichen Darstellung grün eingefärbten Objekten um landwirtschaftliche Betriebe handelt und landwirtschaftliche Nutzungen gegeben sind. Lediglich die orange dargestellten Bereiche sind reine Wohnnutzungen, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun haben. Insofern entspricht die Flächenwidmung in etwa doch der Realität. In der Folge wurde ein weiteres Gutachten von DI Reinhard Falch eingeholt, um die Situation etwas näher zu beleuchten. Der Aufwand, der hier betrieben worden ist, ist raumplanerisch begründet, da noch rd. 20 weitere „rote Punkte“ irgendwo in Streulagen bestanden, zum Teil im Ortsteil Gamplaschg, zum Teil im Schrunser Feld, teilweise im Gamprätz, jedenfalls an Orten, an denen kein Siedlungsansatz begründet werden soll. Er weist auf die Gefahr hin, dass dann, wenn überall dort, wo früher ein roter Punkt eingetragen war, nunmehr eine Baufläche ausgewiesen wird, die Schwierigkeit eintritt, Anschlusswidmungen zu verhindern. Wenngleich Änderungen des Flächenwidmungsplanes in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, müssen dennoch bei Versagung einer Umwidmung die Gründe hierfür angegeben werden. Auch in gegenständlicher Angelegenheit besteht die Gefahr, dass dann bei Einbringung eines Umwidmungsansuchens bezüglich benachbarter Grundstücke keine ausreichende Begründung für eine Versagung gefunden werden kann. Heute hat die Gemeindevertretung zu entscheiden, ob sie sich der fachlichen Äußerung des USR anschließt und eine Umwidmung unter den angeführten Begleitmaß- 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at nahmen ins Auge fasst, wodurch man sich einiges an Diskussionen und eine Auseinandersetzung über allfällige Entschädigungsansprüche ersparen würde, oder ob man sich an das Gutachten von DI Falch und die Empfehlung des Bau- und Raumordnungsausschusses hält und entgegen der fachlichen Äußerung des USR die beantragte Umwidmung ablehnt und diese Fläche als Freifläche Landwirtschaftsgebiet belässt. DI Pfeifer verweist darauf, dass bei Ablehnung der beantragten Umwidmung die Frage von Entschädigungsansprüchen auftauchen wird. Allerdings würde dadurch auf lange Sicht kein Siedlungsansatz begründet werden, und man hätte bei den restlichen zwanzig „roten Punkten“ keine Probleme. Auf die Frage, wie dieser Fall seitens des Landes rechtlich gesehen wird, verweist DI Pfeifer auf einen von ihm verfassten Aktenvermerk über eine im Jänner 2012 bei der Raumplanungsstelle im Landhaus in dieser Rechtsangelegenheit geführte Besprechung, in der seitens der Vertreter des Landes die Aussage getätigt wurde, dass ein „roter Punkt“ keine Flächenwidmung, sondern lediglich eine Ersichtlichmachung darstellt. Die Fristen für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wären schon verstrichen, und es stellte die Streichung der „roten Punkte“ aus dem Flächenwidmungsplan im Jahre 2002 keine Rückwidmung dar, sondern eine Korrektur der zeichnerischen Darstellung, wobei lediglich auf die Änderungen des Raumplanungsgesetzes im Jahre 1998 reagiert worden ist. DI Reinhard Falch wurde die fachliche Äußerung des USR zur Abgabe einer raumplanungsfachlichen Stellungnahme übermittelt. Er hält fest, dass dem USR keine aufsichtsbehördliche Funktion zukommt, sondern diese eine Art fachliche Instanz darstellt, die im Grunde genommen ein fachliches Gutachten abgibt. Wenn die Gemeinde der Stellungnahme des USR Rechnung trägt und die Umwidmung beschließt, ist die Angelegenheit gelaufen. Nimmt hingegen die Gemeinde entgegen der Äußerung des USR keine Umwidmung vor, dann hat sie diesen Beschluss mit der Stellungnahme des USR der Aufsichtsbehörde vorzulegen. In der Folge geht er näher auf seine schriftlich vorliegende Stellungnahme ein und hält fest, dass die Befundaufnahme des USR in einigen Punkten etwas lückenhaft ist und führt hierbei beispielhaft die Distanzangaben zur Siedlung im Gamplaschg an, in denen der Höhenunterschied von rd. 70 m nicht erwähnt wird. Weiters hätte bereits bei Erstellung des Flächenwidmungsplanes ein größerer Bereich ausgewiesen werden müssen, da es im Widerspruch zum Raumplanungsgesetz steht, wenn die äußeren Siedlungsgrenzen unnötig weiter ausgedehnt werden, und es kann zu Nutzungskonflikten kommen, wenn in einer überwiegend landwirtschaftlich geprägten Siedlung, wie diese im westlich des Ortsteiles Gamplaschg vorzufinden ist, eine Wohnbebauung forciert wird. Ein weiterer Punkt, der in der Äußerung des USR keine Berücksichtigung findet, ist der zeitliche Ablauf. Bereits im Jahre 1998 wurden per Landesgesetz die „roten Punkte“ als Widmungen in Flächenwidmungsplänen außer Kraft gesetzt. Der Ankauf des gegenständlichen Grundstücks durch die Antragstellerin erfolgte jedoch erst im Jahre 2000, weshalb die Art der Widmung sowohl ihrem Rechtsvertreter, als auch der Grundverkehrsbehörde bekannt sein hätte müssen. Ein weiterer Punkt, auf den der USR nicht näher eingegangen ist, ist der, dass es der Gemeinde frei steht, ob sie eine Umwidmung vornimmt, es besteht diesbezüglich kein Rechtsanspruch. Wenn im gegenständlichen Bereich eine Umwidmung erfolgt, dann werden vermutlich die anderen etwas über zwanzig Seite 7 von 12 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Eigentümer von Grundstücken, auf denen früher ein roter Punkt dargestellt war, möglicherweise mit Recht mit einem Umwidmungsansuchen an die Gemeinde herantreten. In weiteren Ausführungen verweist er auf die rechtliche Situation und die diesbezüglich seitens des Landes ergangenen Mitteilungen. Aufgrund des Fehlens der Voraussetzungen ist auch die Eintragung eines rotorangen Punktes nicht möglich. Die vom USR als Begleitmaßnahme vorgeschlagene Änderung des REK in Hinblick auf diesen Problembereich der roten Punkte sieht er als kritisch an. Die weiteren Bedingungen, die der USR vorgibt, sind seiner Ansicht nach erfüllbar, bis auf das vorgeschlagene Hintanhalten einer Ferienwohnungsnutzung mit den Mitteln der Vertragsraumordnung, was, wie die Erfahrungen gezeigt haben, aus rechtlicher Sicht problematisch ist. Seine Empfehlung geht daher dahin, in gegenständlicher Rechtssache keine Umwidmung vorzunehmen, und er führt insbesondere nochmals die Beispielsfolgen ins Treffen. Seite 8 von 12 Für den Vorsitzenden ist auch die Frage von möglichen Schadenersatzforderungen gegenüber der Gemeinde mit in die Überlegungen einzubeziehen. Über Anfrage werden nochmals die Intention der „rote Punkt Widmungen“, die in der Vergangenheit diesbezüglich geübte Praxis sowie die rechtliche Situation erläutert. Weiters legt der Vorsitzende die persönliche Situation der Antragstellerin dar. In der weiteren Beratung wird die haftungsrechtliche Problematik angesprochen. Nach DI Reinhard Falch gibt es mehrere mögliche Ansprechpartner für Schadenersatzforderungen, wobei er nochmals festhält, dass im Grunde genommen aufgrund dessen, dass keine Rückwidmung vorgenommen und auch sonst kein falsches Verhalten gesetzt wurde, auch kein Anknüpfungspunkt für eine Schadenersatzforderung besteht. Seiner Ansicht nach könnte hier allenfalls der seinerzeitige Vertragsverfasser, der es offensichtlich verabsäumt hat, auf die widmungsrechtliche Situation hinzuweisen, zur Verantwortung gezogen werden, möglicherweise auch noch das Land bzw. die Grundverkehrsbehörde. Ob seinerzeit seitens der Gemeinde einmal zur Auskunft gegeben worden ist, dass hier gebaut werden kann, ist ihm nicht bekannt und lässt sich auch aus den Unterlagen nicht entnehmen, abgesehen davon ist ausschließlich die Gemeindevertretung zuständig für Umwidmungen. Festgehalten wird, dass der desolate Zustand des Gstüdweges, über den dieser Bereich erschlossen wird, im vorliegenden Umwidmungsverfahren keine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt, dies wäre nur bei Begründung eines neuen größeren Siedlungsraumes der Fall. In weiterer Diskussion wird nochmals auf die schadenersatzrechtliche Seite eingegangen. GR Christian Fiel stellt den Antrag auf Abstimmung. Über Antrag von MMag. Christina Kaul, dass sich die Gemeindevertretung mit ihrem Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan, eine Teilfläche des GST-NR 2544 von FL in BW umzuwidmen, befasst, wird einstimmig beschlossen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen. 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 9 von 12 Zu 5. Genehmigung der Dienstbarkeitsrechtseinräumung Der Vorsitzende informiert über die Ergebnisse der mit der Jäger Baugesellschaft und der Vogewosi Dornbirn geführten Gespräche. Im Aufsichtsrat der Vogewosi wurde der Ankauf des Lahmeyer Areals um € 720.000, 00 bereits beschlossen. Die Dienstbarkeit dient als Zufahrt zu den von der Fa. Jäger und der Vogewosi, die eine Teilfläche aus dem Jägerareal erhalten soll, geplanten Wohnbauprojekten auf GSTNR 966/2 und 969/1. Wesentliche Voraussetzung für die Einräumung dieser Dienstbarkeit ist die Beendigung des Parkens auf dem Lahmeyer Areal. Diesbezüglich ist allerdings auch das Einvernehmen mit der Vogewosi als hinkünftige Eigentümerin des Lahmeyer Areals herzustellen. Die Entscheidung über die Einräumung einer Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes sowie der Leitungsführung über GST-NR 970 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) zugunsten der GST-NR 966/2 und 969/1 (EZ 143 Jäger Baugesellschaft mbH) wird einstimmig vertagt. Zu 6. Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 (Lahmeyer Areal) Der Verkauf der GST-NR 970, 971, .1129, .1130, und .1131 in EZ 1976 an die Vogewosi Dornbirn um den Kaufpreis von € 720.000, 00 wird unter der Bedingung, dass eine Vereinbarung mit der Jäger Baugesellschaft mbH über die Einräumung einer Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über GST-NR 970 zur verkehrsmäßigen Erschließung ihres Areals abgeschlossen wird und die Jäger Baugesellschaft mbH auf die Benützung dieses Grundstücks zu Parkzwecken verzichtet, stimmenmehrheitlich (9 Gegenstimmen: Metnand för Schru und SPÖ mit der Begründung, dass an diesem Areal das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden hätte sollen) genehmigt, wobei zu trachten wäre, rechtlich abzusichern, dass eine Verbauung dieses Areals binnen der nächsten 5 Jahre stattfindet. Zu 7. Montafon Tourismus GmbH, Genehmigung der vorläufigen Finanzierungsvereinbarung Wie der Vorsitzende ausführt, steht heute die Genehmigung einer vorläufigen Finanzierungsvereinbarung unter den Gemeinden zur Behandlung, um Montafon Tourismus arbeitsfähig zu halten. Nach Maßgabe des vorläufigen Budgetentwurfs und 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at der Finanzierungsaufstellung errechnet sich für Schruns ein Jahresbeitrag von rd. € 886.000, 00. Zunächst wäre vorgesehen, 80 % dieses Betrages in monatlichen Raten von € 59.000, 00 auszuzahlen, dies allerdings vorerst nur für das erste Halbjahr. Seite 10 von 12 In der stattfindenden Diskussion wird von mehreren Seiten darauf hingewiesen, dass ein strenger Sparkurs zu fahren und gerade in diesem Bereich im Zuge der Neuorganisation eine Kostenreduktion anzustreben ist. Die angeführte Summe entspreche bei weitem nicht den Vorgaben des Landes-Rechnungshofs. Insgesamt müssen € 1 Mio. bis € 1, 5 Mio. eingespart werden, und es stellt der Tourismus der größte Bereich dar, in dem Einsparungen überhaupt möglich sind. Abgesehen davon sei der Schlüssel nicht ganz nachvollziehbar, zudem sind auch noch die Altlasten der STT zu berücksichtigen. Weitere Ausgaben, die zumindest teilweise auch als Aufwände für den Tourismus zu werten sind, sind der Beitrag für die Beschneiung der Talabfahrt in Höhe von € 255.000, 00, die finanzielle Unterstützung des Weltcups sowie die Aufwände für die Aktivpark GmbH. Vizebgm. Heike Ladurner-Strolz kann diesen Bedenken grundsätzlich beipflichten, verweist jedoch darauf, dass das Budget von Montafon Tourismus im Vergleich zu anderen Destinationen klein ausfällt. Es wird zu prüfen sein, wo man ansetzen soll und weitere Einsparungen vornehmen kann. Auch der Aufteilungsschlüssel wird noch für einige Diskussionen sorgen. Vor allem sollte der Schwerpunkt bei den Nächtigungen und nicht beim Tourismusbeitrag liegen. Für Mag. Günter Ratt wäre die richtige Vorgangsweise die gewesen, das Budget, das die Gemeinden zu finanzieren imstande sind, vorzugeben und zu schauen, was damit umgesetzt werden kann. Weitere Wortmeldungen beziehen sich darauf, dass die Bergbahnen als Hauptnutzer im Moment nicht mehr mit dabei sind. Auf Unverständnis stößt auch, dass noch nicht alle Gemeinden ihre letztjährigen Beiträge zur Gänze bezahlt haben. Es stelle sich die Frage, ob das Konzept wie ursprünglich geplant überhaupt noch steht. Ziel müsse es auf jeden Fall sein, die Bergbahnen mit einzubinden. Sollte dies nicht gelingen, müsste man sich die hinkünftige Vorgangsweise von Grund auf neu überlegen und bereits jetzt schon eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer Alternative betraut werden. Weiters wird es notwendig sein, die einzelnen Leistungen und deren Kosten genauer darzustellen. Kritisiert wird die bei der Umstrukturierung in den letzten eineinhalb Jahren gewählte Vorgansweise. Der Vorsitzende hält über Anfrage fest, dass seitens der Illwerke zugesagt worden ist, auch hinkünftig den bisherigen Beitrag zu leisten. Die Bahnen verfügen über ein eigenes Werbebudget, das dem gesamten Montafon zugute kommt. Die Diskussionen über die Zusammenlegung der Budgets sind im Gange. Diesbezüglich wird auch auf die Aussagen von Ing. Werner Netzer, Illwerke Seilbahn-Betriebsgesellschaft mbH, die er in der letzten Sitzung der Fraktion Metnand för Schru getätigt hat, verwiesen. Abschließend wird beschlossen, dass seitens der Marktgemeinde Schruns in den ersten sechs Monaten dieses Jahres, ohne eine vertragliche Verpflichtung einzugehen und ohne Präjudiz, unter der Voraussetzung, dass 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 11 von 12 a) auch alle anderen beteiligten Gemeinden ihre Zahlungen in Höhe der vorgeschlagenen Beiträge termingerecht leisten (stimmenmehrheitlich: 11 Gegenstimmen), und b) bis spätestens 30.04.2014 unter allen Gesellschaftern eine Finanzierungsvereinbarung für die nächsten Jahre gefunden wird (stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme) c) alle Gemeinden ihre Zahlungen für 2013 geleistet haben (stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme) d) ungeachtet dessen die erste Zahlung für Jänner 2014 auf jeden Fall geleistet wird (einstimmig) freiwillige monatliche Zahlungen an die Montafon Tourismus GmbH in Höhe von € 59.000, 00 geleistet werden. Zu 8. Ankauf eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens Der Erwerb des zum Verkauf stehenden land- und forstwirtschaftlichen Anwesens wird einstimmig abgelehnt. Zu 9. Entsendung von Gemeindevertretern oder von Ersatzmitgliedern der Gemeindevertretung als Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ In die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ werden stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) nachstehende Personen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder entsendet: Mitglieder 1. Bgm. Karl Hueber 2. Vbgm. Heike Ladurner-Strolz 3. GR Mag. (FH) Günter Ratt, MA 4. GR DI (FH) Jürgen Kuster 5. GR Christian Fiel 6. GR Mag. Elisabeth Trippolt Ersatzmitglieder Peter Vergud Martin Fussenegger Dietmar Tschohl Norbert Haumer DI Karoline Bertle Emil Fitsch Parteifraktion Schrunser Volkspartei -"Metnand för Schru Schrunser Volkspartei Metnand för Schru Schrunser Volkspartei Zu 10. Unter“ Allfälliges“ erkundigt sich GR Christian Fiel über die Installierung einer Flutlichtanlage bei der Schanzenanlage für die EYOF. Die Eröffnungsfeier soll bei 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at der Schanzenanlage stattfinden, und es wird für die TV-Übertragung eine bestimmte Belichtungsstärke vorausgesetzt. Mag. Günter Ratt frägt an, warum Kinderarzt Dr. Bereuter mit seiner Sprechstunde, die er einmal pro Woche in Schruns abgehalten hat, aufgehört hat. Franz Oliva bedauert, dass die Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen von Montafon Tourismus rückläufig sind. Der Vorsitzende hält fest, dass dies nicht bei jeder Veranstaltung der Fall ist, zum Teil ist das Interesse sehr hoch. Wichtig wäre es, wenn auch die Privatzimmervermieter vermehrt ihre Vertreter entsenden würden. Franz Bitschnau spricht die Notwendigkeit der „Brif-Abfahrt“ an, die für Schruns sehr wichtig wäre und würde sich, sofern er seitens der Gemeinde Rückendeckung erhält, gerne mit den betroffenen Grundeigentümern selbst in Verbindung setzen. Nach Auskunft des Vorsitzenden kommt derzeit eine zweite Abfahrt nach Schruns zu teuer. Ing. Wernfried Geiger spricht die geneigten Sonnenkollektoren auf dem Dach des neu errichteten Wohnhausprojektes der Fa. Ammannbau an und erkundigt sich, ob diese Art der Ausführung den Richtlinien entspricht. Mag. Dr. Siegfried Marent ersucht, in der nächsten Gemeindevertretungssitzung das Thema Verkauf des Kurhotels zu behandeln und wünscht sich einen Abschlussbericht über die Vermittlungstätigkeit des beauftragten Immobilienbüros. Weiters spricht er das Abschießen von Böllern und Raketen zu Silvester an. Gegenüber früher, als er Reste von Holzstäben eingesammelt hat, hat er heuer auf seinem Grundstück Kunststoffhülsen vorgefunden, und er fragt sich, wie er dazukommt, seine Wiese von diesem Abfall zu säubern. In weiterer Wortmeldung spricht er die im letzten Jahr vorgenommenen Abbrucharbeiten im Aktivpark an, die einiges an Aufwand verursacht haben. Weiters bemängelt er, dass bei der Kunsteisbahn kein einziger Zuschauersitzplatz geschaffen wurde und zudem Kondenswasser herabtropft. Mag. Günter Ratt erkundigt sich, ob angesichts der unterbliebenen Bautätigkeiten beim „Haus Peter“ und beim „alten Adler“ die Kaufpreisdifferenz eingefordert werden kann. Für Mag. Dr. Siegfried Marent gibt der derzeitige Zustand des Alpina Gartens mitten im Dorf ein schlechtes Bild ab. Die Fa. Spar hat ihre Planungen für ihren neuen Einkaufsmarkt auf dem Furtner Areal weiter betrieben, und es werden diese vom Gestaltungsbeirat begutachtet werden. Vorgesehen ist nunmehr die Schaffung des Eingangs vom Postareal aus. Seite 12 von 12 Gegen die Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 18.12.2013 werden keine Einwände erhoben, sodass dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 39. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 15.01.2014