19881109_GVE041

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:05
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1988-11-09
Erscheinungsdatum 1988-11-09
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight MARKTGEMEINDE S C H R U N S Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 09.11.1988 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 41. öffentlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vbgm. Gerhard REBHOLZ, GR Ludwig KIEBER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Ing. Rudolf HAUMER, MR Dr. Hermann SANDER, Hans WEYER, Dipl. Ing. Dr. Ernst PüRER, Jakob Ganahl und Dr. Hansjörg CZINGLAR für die Fraktion ÖVP; Mag. Dr. Siegfried MARTENT und Werner BITSCHNAU für die Fraktion SPö und Parteifreie; Mag. Siegfried NEYER, Ernst FITSCH, Siegfried GRASS und Felizitas MAKLOTT für die Fraktion FPö und Parteifreie Bürger; Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald HUBER, Entschuldigt abwesend: Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, Gerhard WILLE, Ing. Werner NETZER, Peter VONBANK, Fritz NETZER, Ing. Kurt PRAUTSCH, Wilhelm GANTNER, Mag. Manfred HANISCH, Franz NETZER, Rudolf LISCHKA jun., DDr. Heiner BERTLE, Manfred KONZETT, Dr. Edgar DüNGLER Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und die Vertreterin der Presse und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung richtet Mag. Siegfrid Neyer gem. § 38 Abs. 4 GG. die im Antrag der Fraktion FPö und Parteifreie Bürger auf Aufnahme von Gegenständen inderTOderGemeindevertretungssitzung der Fraktion FPö und Parteifreie Bürger vom 02.05.1988 angeführten Punkte als Anfrage an den Bürgermeister. Dr. Siegfried Marent bringt vor, den Bürgermeister bereits am 2.11.1987 über den Mißstand informiert zu haben, daß auf der Flurstraße, Höhe Einmündung Räterweg, nach jeder Leerung des Containers der Fa. Walser Glasscherben herumliegen. Diese Glasscherben, welche durch vorbeifahrende Autos weiter verteilt werden, stellen eine Gefahr für Kinder dar. Er fordere daher den Bürgermeister auf, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bgm. Harald Wekerle wird die Fa. Branner, welche dafür verantwortlich zeichnet, nachmals anweisen, die Containerentleerungen sorgsamer durchzuführen bzw. die Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Erledigte Tagesordnung: 1) Ankauf der Gp 201/2 und des zweiten Bp 193/1 von Walter Batruel (Anlage); materiellen Anteiles der 2) Montjolastraße - Gehsteig, Genehmigung der Grundablösevereinbarung mit Dipl.Ing. Hanno Rhomberg; 3) "Mittlere Motta", Erschließung; 4) Zamangparkplatz, Übernahme des Interessentenbeitrages für die Anfragebeantwortung DDr. Heiner Bertle; 5) Umwidmung einer Teilfläche der Gp 1641/2 fläche Trafostation; (ca. 7 m2> in Sonder- 6) Kleinkraftwerk im Gemeindegebiet Schruns, Auftragserteilung für die Vorerhebung und Kastenschätzung für die Errichtung lAntrag der öVP]; 7) Zamangparkplatz, Einhaltung von Gemeindevertretungsbeschlüssen [Antrag der SPö und Parteifreien]; 8) Ortsbildpflege, Verkabelung und Parteifreien]; von Freileitungen [Antrag der SPö 9) Radwegenetz, Bemühungen um Ausbau im Ortsgebiet Schruns [Antrag der SPö und Parteifreien]; 10) Berichte des Vorsitzenden und Allfälliges. zu 1) Herr Walter Batruel hat der Marktgemeinde Schruns die Gp. 201/2 und seinen zweiten materiellen Anteil an der Liegenschaft in EZ1. 13 K.G. Schruns, das ist das Wohnhaus in Schruns, Silvrettastraße 14, um den Betrag von S 6 0 0 . 0 0 0 , — zum Kaufe angeboten. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß, wobei das Gebäude nur zum Teil unterkellert und das Dachgeschoß nicht ausgebaut ist. Die Wohnfläche + ausbaubarer Wohnfläche beträgt rd. 129 m2, die zusätzliche Nutzfläche rd. 20 m2. Nach Ansicht des Vorsitzenden eignet sich das Wohnhaus sehr gut für eine Notwohnung. Im Notfall ist auch eine kurzfristige Verwendung als Dienstwohnung möglich. Auch im Hinblick auf eine spätere Straßenverbreiterung erscheint ihm der Ankauf vorteilhaft. Der Kaufpreis würde nach Genehmigung des RechtSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight sgeschäftes, somit erst im Jahre 1989, fällig werden. Werner Bitschnau pflichtet den Ausführungen von Bgm. Harald Wekerle bei und glaubt, daß eine spätere Ablöse für ev. Straßenverbreiterungen wesentlich teurer käme. Ernst Fitsch: Es handelt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse um ein "kompliziertes Haus". Eine Adaptierung läßt Sanierungs- - 3 - kosten in Höhe von S 3 0 0 . 0 0 0 , — bis S 5 0 0 . 0 0 0 , — erwarten. Angesichts des relativ günstigen Preises ist jedoch ein Ankauf zu befürworten. Der Ankauf der Gp. 201/2 und des zweiten materiellen Anteiles der Bp. 193/1 von Walter Batruel zu den vereinbarten Bedingungen wird einstimmig beschlossen. GR Ludwig Kieber enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Beschlußfassung. zu 2 ) Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung vom 13.04.1988 beschlossen, daß an der Montjolastraße ab dem Haus Witzani ein Gehsteig in einer Breite von 1, 20 m errichtet werden soll. Bei der konkreten Planung ergaben sich jedoch Probleme aufgrund der notwendigen Inanspruchnahme eines Grundstreifens entlang dem Haus Montjolastraße 6, im Eigentum von Dipl.Ing. Hanno Rhomberg, der verlangt, daß die bestehende Garage abgetragen und, entsprechend seinem eingebrachten Planungsvorschlag, neu errichtet wird. Der Vorsitzende legt diesen Plan vor und erläutert die umfangreichen Maßnahmen wie Errichtung neuer Aufgänge, Abtragung der Mauer, usw., welche sich außerdem außengestalterisch äußerst ungünstig auswirken würden. Nach weiteren Gesprächen mit dem Land sind verschiedene Umplanungen vorgenommen und insbesondere mögliche frühere Gehsteigquerungen überprüft worden, über welche jedoch die Familien Sander und Kieber wenig erfreut waren. Als Lösungsmodell hat sich schließlich eine talseitige Achsverschiebung der Straße um ca. 0, 60 m angeboten, was die Errichtung des Gehsteiges vor der Garage Rhomberg erleichtert. Bei diesem Projekt wird jedoch Herrn Dipl. Ing. Rhomberg die Parkmöglichkeit vor seiner Garage genommen - mit einer optischen Verengung des Gehsteiges vor der Garageneinfahrt erklärte er sich aufgrund der zu erwartenden Beschwerden nicht einverstanden. Nach nochmaligen verschiedenen Überarbeitungen des Planes durch das Bauamt hat sich nun eine Lösungsmöglichkeit in der Weise abgezeichnet, daß an Stelle der alten eine neue Doppelgarage errichtet werden könnte, welche etwas weiter zur Straße gerückt wird. Dadurch könnte die jetzige Garagenmauer als Stützmauer für den Aufgang weiter verwendet werden, sodaß die Gemeinde von der Mitfinanzierung des Stiegenaufganges entlastet würde. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich schätzungsweise auf S 550.000, -, von welchen jedoch das Landfeinen Teil, ca. S 50.000, übernehmen, würde. Werner Bitschnau sieht sich wieder einmal in seiner Ansicht bestätigt, daß sich die Errichtung einer Auffahrt von der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein her schlußendlich doch als die beste Lösung erwiesen hätte, was jedoch von Bgm. Harald Wekerle bestritten wird. Außerdem spricht er sich für eine talseitige Führung des Gehsteiges aus, da die Straße früher oder später doch gequert werden müsse. Hiezu erinnert der Vorsitzende - 4 - an die von Herrn Witzani anläßlich seiner Grundabtretung getätigten Auflagen und die Schwierigkeiten einer talseitigen Gehsteigführung im Bereich Bitschnau, Mugg und Fitsch. Auf Frage von Ernst Fitsch gibt der Vorsitzende die Ausmaße beider Garagen (alte Garage 21 m2, neue Garage 32 m2) und die zu erwartenden Kosten - die Kosten für die Errichtung der Doppelgarage liegen nicht wesentlich über denen einer Einzelgarage - bekannt. Die Höhe der Kosten lasse eine Gleichbehandlung aller Betroffenen erkennen. Die Gesamtkosten für die Erstellung des Gehsteiges ab Badingbauer belaufen sich auf 1, 2 Mio S und sind im Budget bereits berücksichtigt. Dr. Siegfried Marent ist der Ansicht, daß der Gemeinde keine andere Wahl bleibt, als dieser Vereinbarung zuzustimmen, zieht aber für sich - und hofft dasselbe von den anderen Mandataren die Lehre, daSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ß 1. bei hinkünftigen Bauvorhaben mehr Acht gegeben werden muß, da die heutigen Probleme zum Teil selbst verschuldet sind, 2. das kommende Budget, vorausgesetzt, daß keine Neuverschuldung erfolgt, schon voll ausgebucht ist. Die mit Dipl.Ing. Hanno Rhomberg getroffene Grundablösevereinbarung bezüglich der Errichtung eines Gehsteiges an der Montjolastraße wird einstimmig genehmigt. zu 3) Seit Jahren werden schon Überlegungen angestellt, das Anwesen Rudigier zu erschließen, womit auch der Holzabtransport von den dortigen Wäldern, welche zum Großteil im Eigentum der Marktgemeinde Schruns stehen, erleichtert würde. Nun hat auch Ludwig Kieber einen Antrag auf Erschließung seines landwirtschaftlichen Anwesens eingebracht. Am 12.10.1988 erfolgte ein neuerlicher Lokalaugenschein durch die Agrarbezirksbehörde Bregenz, an welchem neben den Vertretern der Marktgemeinde Schruns Ludwig Kieber, Josef Rudigier und Karl-Ludwig Ortner teilnahmen. Dabei wurde die Ansicht vertreten, daß eine neue Brücke, befahrbar mit 25 t Einzellast (die jetzige ist nur mit 1 t Einzellast befahrbar) etwas nach taleinwärts verlegt und anschließend die bestehende Zufahrt bis kurz vor die Kehre weiter verwendet werden soll. Anschließend soll der Weg neu trassiert und aufgrund der günstigeren Neigung bis über die Grundgrenze Rudigier/Ortner hinausgezogen werden. Bis zum Anwesen Rudigier soll der Weg nach Anbringung einer 60 cm starken Schotterung mit einem Asphaltbelag in einer Stärke von 6 cm versehen werden. Der weitere Verlauf bis zum Anwesen Kieber wird anhand einer Planskizze dargestellt. Dieser Weg soll mit ca. 30 cm Kiesmaterial befestigt werden und mit Klein-LKW's befahrbar sein. Die geschätzten Kosten belaufen sich für die S 800.000, —, für die Zufahrt Rudigier S 1.200.000, - Brücke auf (= BA 1) und für die Zufahrt Kieber S 1.000.000, - (= BA 2). Nach Auskunft der Agrarbezirksbehörde kann bei der Zufahrt zum Anwesen Rudigier mit einem 80%-igen Beitrag aus öffentlichen Mitteln gerechnet werden, bei der Zufahrt Kieber mit max. 60%. Für die Interessenten wären somit aufzubringen: BA 1: Brücke und Zufahrt Rudigier mit geschätzten Gesamtkosten von S 2.000.000, — S 400.000, — BA 2: Zufahrt Kieber mit geschätzten Gesamtkosten von S 1.000.000, — S 400.000, — Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung die Ansicht vertreten, daß die Gemeinde für den Bauabschnitt 1, wie allgemein bei Errichtung von Güterwegen und Hofzufahrten für ganzjährig bewohnte Anwesen, einen 20%-igen Beitrag leisten soll. Da die Gemeinde an der weiteren Erschließung bis zum Anwesen Kieber selbst interessiert ist, soll auch hier ein 20%-iger Beitrag geleistet werden. Die restlichen 20 % für BA 2 hätte die Familie Kieber zu übernehmen. Werner Bitschnau begrüßt zwar diese Maßnahmen, hält jedoch die Erschließung des "Lifinar" für vordringlicher. Dazu bemerkt der Vorsitzende, daß die Gemeinde die Landwirtschaft seit Jahren in großzügiger Weise fördere, das Projekt Lifinar jedoch vom Landschaftsschutz abgelehnt werde. Daher auch die Unterstützung für Hubschraubertransporte . Es wird einstimmig beschlossen, für den ersten Teilabschnitt der Erschließung der "Mittleren Motta" - Zufahrt zum Anwesen Rudigier - den 20%-igen Interessentenanteil zu übernehmen. Hinsichtlich des zweiten Wegabschnittes - Zufahrt zum Anwesen Ludwig Kieber wird die Entscheidung zur Klärung von Vorfragen (Erhebung aller Nutzungsberechtigter, Einholung von Stellungnahmen zu den ermittelten Interessentenschlüssel) vertagt, GR Ludwig Kieber enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Beschlußfassung. zu 4) Es wird einstimmig behandeln. beschlossen, TOP 4) zusammen mit TOP 7) zu zu 5) Die Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 1641/2 (ca. 7 m2) von " BM" in "Sonderfläche Trafostation" wird einstimmig beschlossen. zu 6) Um die Wirtschaftlichkeit der Doppelnutzung des Wassers - Trinkwasserversorgung und Gewinnung von elektrischer Energie - zu er- - 6 - mitteln, beantragte die Fraktion ÖVP, eine kompetente Firma zu beauftragen, VorerhebungeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight n zu tätigen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Insbesondere wurde dabei an die Gafretsch- und Limatquelle gedacht. Auf diese Idee sei man, so Rudolf Haumer, anläßlich einer von der Fa. Jäger inszenierten Besichtigung der Imster Kraftwerke gekommen. Mag. Siegfried Neyer erwähnt, daß Ing. Werner Netzer schon seit längerem solche Überlegungen angestellt und über ev. Doppelnutzungen bereits mit Ronald Stocker gesprochen habe. Nach Ronald Stocker könne dies nur bei Neufassungen erfolgen, da hier Druckrohre verwendet werden müssen. Allerdings gelte es zuvor, die Vereinbarkeit mit den Förderungsrichtlinien des Wasserwirtschaftsfonds abzuklären. Dr. Ernst Pürer ersucht die Gemeindevertreter, sich durch die Kosten nicht entmutigen zu lassen, da auch Kleinkraftwerke gefördert werden und er diesbezügliche Vorerhebungen als sinnvoll erachte. Dr. Siegfried Marent hält es angesichts der budgetären Situation für zweckmäßiger, zuerst durch das Wasserwerk die Schüttung ermitteln und dann durch Experten die Leistung errechnen zu lassen. "Erst nachdem sich das Pojekt als rentabel erwiesen hat, soll eine Untersuchung in Auftrag gegeben werden." Nach Bgm. Harald Wekerle gibt Studien kostenlos erstellen. es genügend Betreiber, die solche Dem Antrag der ÖVP, Vorerhebungen und Projektstudien für die Errichtung von Kleinkraftwerken im Gemeindegebiet Schruns in Auftrag zu geben, wird im Grundsätzlichen einstimmig zugestimmt. zu 4) und 7> Die Anfrage von DDr. Heiner Bertle in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung an den Bürgermeister betreffend den Zamangparkplatz und die geplante Anhebung der Förderleistung der Zamangbahn auf 1150 Personen/h wird dahingehend beantwortet, daß der Einsatz von zusätzlichen 16 Gondeln im Rahmen der erteilten eisenbahnrechtlichen Bewilligung erfolgt. Dadurch sollen in erster Linie nicht die Wartezeiten "ab Tal", sondern die Wartezeiten "ab Berg" verkürzt werden. Laut Dr. Siegfried Marent konzentriert sich der Unmut in der Fraktion SPö und Parteifreie auf die Doppelfunktion des Bürgermeisters. Dieser habe die Gemeindevertretung wissentlich oder unwissentlich in die Irre geführt. Es gehe primär nicht um die zusätzlichen Gondeln, sondern um die mangelnde Einhaltung der anläßlich der Umwidmung gefaßten Gemeindevertretungsbeschlüsse, "Die Hochjochbahnen müssen gleich behandelt werden, wie jeder andere Schrunser Bürger auch." Er erinnert an die im Protokoll über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.04.1981 unter TOP 3 a 2 e+f) angeführten Bedingungen, welche in der Sitzung vom 01.06.1988 bestätigt wurden. Das Parkverbot beidseitig der Si lvrettastraße werde nicht eingehalten, anstelle der Errichtung einer Tiefgarage werden zusätzliche Parkflächen geschaffen. Er - 7 - verweist auf einen Zeitungsartikel, in welchem sich Bgm. Harald Wekerle klar gegen eine Erweiterung der Parkflächen ausgesprochen hat. Jetzt sehe man tatenlos zu, wie die Hochjochbahnen zusätzliche Grundstücke anmieten. Daß Bgm. Harald Wekerle auch die Interessen der Hochjochbahnen vertrete, sei für die Gemeinde nicht tragbar. Die Verflechtung seiner Interessen als Bürgermeister und Aufsichtsratmitglied werde durch den Umstand, daß die Hochjochbahnen für ihn die Anfrage an den Bürgermeister beantworte, noch klarer sichtbar. Bgm. Harald Vekerle: Ich bin nach wie vor derselben Auffassung wie im Jahre 1981 und überzeugt, im Interesse der Gemeinde richtig gehandelt zu haben. Vas wäre mit dem Schrunser Winterfremdenverkehr ohne die Z a m a n g b a h n ? Diese hat eine Entlastung des Ortszentrums gebracht, die wirtschaftliche Bedeutung ist aus den Statistiken klar ersichtlich. Die damaligen Umwidmungsbeschlüsse wurden unter dem Aspekt getroffen, daß keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen umgewidmet werden. Die Hochjochbahnen sind somit gezwungen, Maßnahmen zu treffen, welche die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke nicht beeinträchtigen. Dies wird möglicherweise durch Anbringung abhebbarer Betonplatten zu bewerkstelligen sein, was lediglich eine punSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ktuelle Nutzung angrenzender Grundstücke bedeuten würde. Die Platten müßten im Frühjahr verräumt werden, über solche "Ersatzlösungen für Spitzentage" wird die Gemeindevertretung allerdings noch zu diskutieren haben, wenn man glaubt, daß dies gleichfalls mit den gefaßten Beschlüssen nicht vereinbar wäre. Die Errichtung einer Tiefgarage an diesem Standort und nur für wenige Spitzentage kann nicht aus "öffentlichem Interesse" ernsthaft gefordert werden. Die grundsätzliche Einstellung anderer Gemeinden zu solchen Fragen ist bekannt. Die von der Fraktion SPö und Parteifreie an den Tag gelegte Verhaltensweise schadet nicht nur den Hochjochbahnen, sondern stellt die Bedeutung des Fremdenverkehrs für Schruns überhaupt in Frage. Dr. Hansjörg Czinglar versteht nicht, warum der Bürgermeister in dieser Sache immer wieder angegriffen wird. Seines Vissens nach fallen solche Entscheidungen nicht in die Kompetenz des Aufsichtsrates, sondern sind vom Geschäftsführer selbst zu treffen. Die Gemeinde selbst ist mit dieser Frage nur im Falle einer Umwidmung befaßt, nicht jedoch, wenn sich an der Nutzung nichts ändert. Außerdem habe sich die Gemeindevertretung für das geringere übel zu entscheiden. Er selbst lehne die Errichtung einer Tiefgarage ab. "Die Gemeinde darf die Hochjochbahnen nicht zu verrückten Ausgaben zwingen, zumal sie selbst an diesem Unternehmen beteiligt ist. "Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Bereits gefaßte Beschlüsse müssen, gelangt man zu neuen Erkenntnissen, revidiert werden." Mag. Siegfried Neyer sieht in der Vorgangsweise der Hochjochbahnen eine "Salamitaktik". Die Situation sei im letzten Jahr noch krasser geworden, jetzt werden 16 weitere Gondeln angeschafft. Es sei eine bekannte Tatsache, daß durch Kapazitätserweiterungen Wartezeiten nicht verkürzt werden, Bgm, Harald Vekerle beantwortet dis dahingehend, daß erstens nicht von einer Salamitaktik gesprochen werden könne, da die Zahl der Gondeln bereits im genehmigten Projekt enthalten war und zweitens Gemeindeverantwortliche ein Interesse an einem lebensfähigen Seilbahnunternehmen, welches Leistungen im öffentlichen Interesse erbringe, haben müssen. Die Misere im letzten Jahr habe sich dadurch ergeben, daß der Boden nicht gefroren war und daher die angemietete Fläche nicht genutzt werden konnte. Rudolf Haumer vertritt die Ansicht, daß Schruns als Fremdenverkehrsgemeinde einem Unternehmen, das zusätzliche Gondeln anschaffe, dankbar sein müsse. Allerdings befürworte auch er keine weiteren Umwidmungen und setze sich dafür ein, daß die seinerzeitigen Beschlüsse aufrecht erhalten werden. Dr. Siegfried Marent: Die damalige Umwidmung hat das bisher größte Interesse in der Bevölkerung geweckt. Die angeführten Bedingungen wurden aufgenommen, um die Leute zu beruhigen. Für viele war diese Umwidmung eine sehr sensible Sache und sie hat damals viel Staub aufgewirbelt. GR Ludwig Kieber plädiert für eine günstige Buslinie. Auch bei den Schrunsern selbst sei einiges Umdenken notwendig, da jeder, auch bei kürzeren Strecken, mit dem Auto fahre. Dr. Ernst Pürer: Die derzeitige Situation ist für die Anrainer untragbar, die Errichtung einer Tiefgarage ist jedoch paradox. Hier müssen andere Lösungen wie die Verwendung von City-Bussen gefunden werden. Ernst Fitsch: Im Aufsichtsrat ist von den Vertretern der Gemeinde die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Zahl der Gondeln über die bereits bewilligte, abgelehnt worden. Auch wurde vorgebracht, daß die Gemeinde bei Verparkung der Gehsteige nicht mehr tatenlos zuschaut. Zum Antrag der SPö und Parteifreie auf Einhaltung der den Zamangparkplatz betreffenden Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 01.06.1981 wird allgemein festgestellt, daß erstens nach wie vor ein striktes Parkverbot beidseitig der Silvrettastraße und des Fratteweges besteht, dessen Einhaltung überwacht wird und zweitens keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze einem Umwidmungsverfahren unterzogen werden. zu Ö bis 10) Diese Tagesordnungspunkte werden wSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight egen der fortgeschrittenen Zeit stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bgm. Harald Wekerle) vertagt. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.35 Uhr Schruns, am 23. November 1988 - 9 -