19610719_GVE018

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:08
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1961-07-19
Erscheinungsdatum 1961-07-19
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 20.7.1961 NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 19.7.1961 abends um 20.l5 Uhr im Zeichensaal der Hauptschule Schruns stattgefundene 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bürgermeister Marent Franz als Vorsitzender, die Gemeinderäte Kieber Josef, Hutter Josef, Fritz Josef und Durig Franz; sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmänner: Ganahl Oskar, Mag. Ph. Heinzle Hubert, Schreiber Jakob, Stemer Heinrich, Juen Franz Josef und Juen Hermann für die ÖVP; Stofleth Franz Josef, Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Mayer Peter und Ganahl Edmund für die Ortspartei; Fiel Franz, Bauer Rudolf und Nels Seppl für die FPÖ; sowie Filippi Josef, Würbel Karl und Ruprecht Ernst für die SPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Erledigte TAGESORDNUNG: A BESCHLUSSGEGENSTÄNDE: 1. Gehsteiganlage Silvrettastrasse; 2. Wasserversorgung Ausserlitz-Verbesserung; Im Dringlichkeitswege 3. Grundtausch Heller Fritz, 51 - Marktgemeinde Schruns; 4. Grundteilungen; 5. Volksschule Schruns - Schulleiterbestellung; B BERICHTE BESCHLÜSSE: zu 1.) Eine Eingabe der von der Trasse der Umfahrungsstrasse entlang der Ill betroffenen Gamprätzer Grundeigentümer vom 17.7.1961 betreffend beschleunigter Errichtung eines Gehsteiges entlang der Silvrettastrasse als Voraussetzung für die Grundabtretung zum Bau der Umfahrungsstrasse wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich eine längere Debatte, in der Sprecher aller Fraktionen die Notwendigkeit und Vordringlichkeit der Errichtung eines Gehsteiges anerkennen. Bereits im Jahre 1957 hat das Marktgemeindeamt Schruns bei der Landesstrassenverwaltung eine Projektierung dieser Gehsteiganlage beantragt. Am 23.10.1959 fand mit Vertretern der Landesregierung eine Begehung der Silvrettastrasse statt, bei der die Anbringung eines 1, 50 m breiten Gehsteiges nördlich der Silvrettastrasse und geringfügige Korrekturen an der Fahrbahn selbst festgelegt wurden. Trotz wiederholter schriftlicher und mündlicher Urgenzen war es bisher nicht möglich, von der Landesstrassenplanungsstelle ein Ausbauprojekt - ohne dessen Vorlage die Gehsteiganlage, auch nur provisorisch, nicht errichtet werden kann - zu erhalten, Am 9.3.1960 hat die Gemeindevertretung auch einen im Sinne der Gamprätzer Liegenschaftseigentümer gelegenen Beschluss hinsichtlich der von der Marktgemeinde Schruns gewünschten Reihenfolge der für eine Verbesserung der Strassenverkehrsverhältnisse durchzuführenden Maßnähmen gefasst. Bedingt durch wirtschaftliche Überlegungen hat nunmehr das Land entgegen dem Wunsche der Marktgemeinde Schruns -2- eine Umstellung in der Reihenfolge der Bauvorhaben bezw. Strassenbauten vorgenommen. Von Wichtigkeit bleibt jedoch die Zusicherung des Landes, daß trotz des vorgezogenen Baues der Urafahrungsstrasse bis zum Jahre 1965 eine Überholung der Silvrettastrasse seitens der Landesstrassenverwaltung erfolgen Wird. Die Gemeindevertretung nimmt schliesslich einen Antrag, (GR. Durig), daß nach Vorliegen des von der Landesstrassenplanungssteile auszuarbeitenden Projektes und erfolgter Geländeabsteckung im Bereich der Silvrettastrasse sofort Verhandlungen mit den Anrainern der Silvrettastrasse bezüglich der Grundüberlassung für den mit 1, 50 m Breite festgelegten Gehsteig und eventueller, Fahrbahnkorrekturen zu führen sind, einhellig an. Ein weiterer Beshluss hinsichtlich des Baubeginns der Gehsteiganlage kann erst nach Vorlage des Ausbauprojektes, nach Abschluss der Ablösungsverhandlungen und weiteren Verhandlungen mit dem Land beschlossen werden. In diesem Zusammenhange gibt der Vorsitzende auch einen Bericht über, die am Mittwoch, den 19.7.1961 stattgefundene Begehung der Trasse der projektierten Umfahrungsstrasse und das Ergebnis der diesbezgl. Aussprache mit den Vertretern des Landes. Bei dieser Aussprache wurde seitens des Lds.Baurates Dipl. Ing. Gehrer eine baldmöglichste Vorlage des Projektes für die Überholung der Silvrettastrasse und die vorgesehene Gehsteiganlage zugesichert. 2.) Nach Fertigstellung der Ringleitung zur Verbindung der Wasserleitungshauptstränge Batloggstrasse – Ausserlitzstrasse musste festgestellt werden, daß sich die Druckverhältnisse im WV-Netz insbesonders im Bereich der Ausserlitzstrasse nur unwesentlich verbessert haben. (1/4 - 1/2 atü). Wasserwerkmeister Rupert Sprenger gibt einen ausführlichen Bericht über die Gründe der unzureichenden Wasserversorgungsverhältnisse im Bereich der Ausserlitzstrasse. Die Lieferfähigkeit des im Jahre 1898 in der Ausserlitzstrasse (bis Mathies) verlegten Hauptstranges (100 mm Ø) ist durch Inkrustierungserscheinungen fast mehr als zu 50 % eingeschränkt. Zudem werden von diesem ohnehin leistungsschwachen Hauptstrang mehrere überdimensionierte Hausanschlussleitungen (Kurhote1-Objekte) versorgt. Eine eingehende Überprüfung der derzeitigen Versorgungsverhältnisse durch Dipl. Ing. Anton Kaufmann und Dipl. Ing. Mäser, Dornbirn, hat ergeben, daß im Zusammenhange mit dem vorgesehenen Ausbau der Ausserlitzstrasse (II. Etappe: Kurhotel-Litzbrücke) eine Auswechslung des alten Hauptstranges gegen einen neuen mit stärkerer Nennweite unbedingt ratsam erscheint. Die Gemeindevertretung spricht sich schliesslich im Interesse einer Verbesserung der Wasserversorgungsverhältnisse in der Ausserlitz einstimmig für die Auswechslung des alten Hauptstranges gegen eine, neue 150 mm Ø-Hauptleitung vom Batloggplatz bis zum Verteilungsschacht beim Kurhotel aus. Der Baukostenaufwand von ca. S 110.000.- ist vorerst ungedeckt. Eine Einsparung dieses Betrages durch Zurückstellung der Arbeiten für die Fassung der Bargehraquelle im Gamprätz wird von der Mehrheit der Gemeindevertretung aus Gründen lokalpolitischer Natur nicht gutgeheissen. Voraussichtlich besteht jedoch die Möglichkeit seitens des Landes einen Kredit von S 100.000, - zinsverbilligt für die Auswechslung der Leitung zu erhalten. Soferne die Erlangung dieses Kredites nicht möglich sein sollte, wäre unter Berücksichtigung, daß es, sich bei den in diesem Jahre durchzuführenden Arbeiten für die Fassung- der Bargehraquelle ohnehin nur um eine Teilarbeit ohne Abschluss und ohne Verbesserung der Wasserversorgungsverhältnisse im Gamprätz handelt, eventuell doch nach entsprechender Aufklärung der Gamprätzer Bevölkerung eine Abzweigung der für Gamprätz eingesetzten Mittel in Erwägung zu ziehen. -3- Die Aufklärung der Gamprätzer Bevölkerung hätte jedoch in diesem Falle im Wege einer Versammlung durch den Gemeinderat zu erfolgen. zu 3.) Heller Fritz, Schruns Nr. 51, hat um Überlassung von ca. 100 m2 aus der unterhalb seiner Spenglereiwerkstätte gelegenen Gp. 66/5 im Tauschwege gegen ein gleichgrosses Teilstück von seinem unterhalb des Au-Weges gelegenen Grundbesitz ersucht. Da die Gemeinde unterhalb des Au-Weges seinerzeit aus dem Eigentum von Heller Fritz ein 70 m2 großes Grundstück erworben hat und eine Vergrösserung dieses Grundstückes für die Gemeinde von Interesse wäre, hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 24.5.196l angeregt, dem Heller Fritz die ganze unterhalb seiner Werkstätte gelegene Gp». 66/5. mit 257 m2 im Tauschwege anzubieten. Heller Fritz hat sich mit diesem Tausch grundsätzlich einverstanden [erklärt], wünschte aber noch eine zusätzliche Überlassung der am Litzdamm gelegenen Gp. 3220 mit 70 m2. Der Gemeinderat hat diesen Tausch von insgesamt 327 m2 in seiner Sitzung vom 18.7.1961 befürwortet. Da die derzeit verpachtete Gp.3220 auch noch andere Kaufinteressenten hat, einigt sich die Gemeindevertretung vorweg, dieses Grundstück vorerst noch nicht zu veräussern. Auf Grund eines Antrages (GV. Nels Josef), am Litzdamm keine gemeindeeigenen Grundstücke zu veräussern, sondern dieselben für die Anlage von Grünanlagen mit Ruhebänken zu verwenden, ergibt das schriftliche Abstimmungsverfahren mit 12 zu 8 Stimmen eine Ablehnung des von den Unterausschüssen bezw. vom Gemeinderat empfohlenen Grundtausches auch hinsichtlich der Gp. 66/5. zu 4.) Nachfolgende Grundteilungen werden einstimmig bewilligt: a) die Unterteilung der Gp. 750 (Dir. Sander Ignaz, Schruns 504) im Gantschier zwecks Verlegung eines Erschliessungsweges; und b) die Ausscheidung einer Arrondierungsfläche von 69 m2 aus Gp. 445/1 (Bitschnau Johann Anton, Schruns 154 zu Gunsten Dipl. Ing. Ganahl Walter, Schruns Nr. 84 auf Montjola. zu 5.) Die von der Schulaufsichtsbehörde vorgesehene Trennung der Leitung der Volksschule Schruns von der Leitung der Hauptschule Schruns, die ab dem nächsten Schuljahr bereits 8-klassig geführt werden muss, sowie die Bestellung von Volksschullehrer Ganahl Edmund, Schruns 7o6 zum provisorischen Leiter der Volksschule Schruns wird einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen. (Anmerkung: EM. Ganahl Edmund hat sich während der Beratung des gegenständlichen Tagesordnungspunktes entfernt). Unter BERICHTE: bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß der neue Gde.Wasserleitungshauptstrang entlang der Rhätikonstrasse als Verbindungsstrang zwischen Batloggstrasse und Ausserlitzstrasse am 18.7.196l fertig verlegt wurde. Unter Allfälligem bringt GV. Würbel Karl zwei Beschwerden bezgl. eines von der Hauptschullehrerin Schwarz Klementine an Steu August, Schruns 439, gerichteten Schreiben[s] bezgl. des Lernerfolges seiner Tochter und der vorzeitigen Entfernung von SPÖ-Plakaten von den Ankündertafeln vor. Direktor Thomann gibt hinsichtlich des Briefes Aufklärung, hinsichtlich der Plakatierung hat die Gemeinde keinen Einfluss, da dieselbe von Oberer Christian in seiner Freizeit auf Grund eines Vertrages zwischen ihm und der Ankünder Ges.m.b.H. vorgenommen wird. Das Gemeindeamt hat bisher lediglich vereinzelt Plakate zur Ausfolgung an Oberer Christian übernommen. -4- Die eingangs der Beratung, zur Verlesung gebrachte Niederschrift über die vorausgegangene 17. Gde.V.Sitzung wird ohne Einwand genehmigt. Ende der Beratung: 23.30 Uhr Tag der Verlautbarung: 20.7.1961 Der Schriftführer: F. d. Gde.Vertretung: Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) (Gde.Vertreter) (Bürgermeister)