19920311_GVE022

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:07
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-03-11
Erscheinungsdatum 1992-03-11
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 11.03.1992 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 22. öffentliche SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Werner BITSCHNAU, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Ludwig KIEBER jun., Rudi BITSCHNAU, Hans NEYER, Dipl.-Ing.Dr. Ernst PÜRER, Peter VONBANK, Dir. Gerhard REBHOLZ, Dipl.-Ing. Manfred JÄGER, Johann BANDL, Peter MATTLE für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT, Robert MUGG und Günter WÄCHTER für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER und Christian NETZER für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: GR Ing. Werner NETZER, Rudi BITSCHNAU, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Trudi DÜNSER, Robert MAYER, Gebhard MARENT und Franz NETZER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die Verhandlungsschriften der vorausgegangenen 20. und 21. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben, sodaß diese als genehmigt gelten. Vor Eingang in die Tagesordnung wird dem von Mag. Siegfried NEYER gestellten Antrag gemäß § 41 Abs. 3 GG. auf Aufnahme des Gegenstandes "Fristsetzung an den Bürgermeister hinsichtlich der Behebung von Mißständen in der Löwen-Tiefgarage" auf die Tagesordnung einstimmig stattgegeben. Erledigte T a g e s o r d n u n g : 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Abwasserverband Montafon, neuerliche den Verbandsammler St. Gallenkirch; 3) Erschließungskonzept für Betriebsansiedlungen an der B-188; 4) Flächenwidmungsplan, Anträge auf Änderung: a) Reg.Nr.: 1/92, Stand Montafon, Umwidmung der Gpn 1083 und Haftungserklärung für - 2 - 1096 von BW in BB1, b) Reg.Nr.: 3/92, Marktgemeinde Schruns, Umwidmung der Gp 1370/5 von BW in BB1, der Gp 1373/1 und Bp 944 (Luise Netzer und Miteig.), der Gp 1120 (Anton Pokorny), der Gpn 1373/2 und 1118 (Harald und Harry Peter Trautmann) und der Gp 1107 (Erika Schuchter) von Vorbehaltsfläche-Sonderfläche SP in BB1 sowie der Gp 1106 (Erika Schuchter) von Vorbehaltsfläche-Sonderfläche SP in BW; 5) Tonbandprotokolle - Aufbewahrungsfrist 6) Fristsetzung an den Bürgermeister zur Einhaltung der von der Gemeindevertretung beschlossenen Maßnahmen: a) Parkverbot im Kerngebiet, b) Durchgangsrecht Flurstraße - Feldweg, c) Beseitigung von Mißständen in der Löwen-Tiefgarage; 7) Einführung biet; einer echten Fußgängerzone Festlegung; im Schrunser Kernge- 8) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * das kursierende Gerücht über eine Schließung der Arbeiterkammerbibliothek in Schruns und das von rd 210 Unterzeichneten eingelangte Schreiben an den Bürgermeister und die Gemeindevertretung. Die Marktgemeinde Schruns wird selbstverständlich alles unternehmen, um eine Schließung dieser Bücherei zu verhindern, wobei jedoch hinsichtlich einer teilweisen Übernahme der Abgänge der Bibliothek auch Gespräche mit den umliegenden Gemeinden zu führen sein werden. * den Bericht 1991 des Standesamtsverbandes * die ab 21.04.1992 stattfindende Prüfung des Hauptschulverbandes Außermontafon durch den Rechnungshof. * die von der Post verbreiteten Informationen über die angebliche Verhinderung der Errichtung eines Funkcontainers durch die Marktgemeinde Schruns. Dieser Funkcontainer ist mit einem 29 m hohen Masten für die Erfassung sämtlicher öffentlicher Funkdienste (insbesondere Mobilfunknetz B, C, D und später GSM) verbunden. Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, die einen ablehnenden Bescheid erlassen hat. Gegen diesen Bescheid ist sSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight eitens der Post bereits Berufung eingebracht worden. * die von Verkehrsplaner Besch erstellte Übersicht über die Problempunkte des öffentlichen Verkehrsnetzes im Montafon und die Folgewirkungen einzelner Maßnahmenbündel. Diese Unterlagen werden dem Raumordnungsausschuß zur weiteren Beratung zugewiesen. Schruns. - 3 - die erste Vorstandssitzung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (jede Fraktion erhält eine Kopie des Protokolls über diese Sitzung) die Abrechnung der Kunsteisbahn 1991 mit Einnahmen von Schilling 878.249, 78, Ausgaben von S 1.240.016, 42 und einem Betriebsabgang von S 361.766, 44. Der Abgang ist im wesentlichen auf die durchgeführten Dachreparaturen zurückzuführen. die vom Stand Montafon einstimmig beschlossene Resolution zur Thematik um die Vorarlberger Illwerke und Stellungnahme zur Zukunft der Wildbach- und Lawinenverbauung. zu 2) In Kenntnis des bestehenden Förderungsvertrages und vorläufigen Endabrechnung des Umweltund Wasserwirtschaftsfonds vom 17.02.1992, ZI.: 84.0670/028-021/091 wird einstimmig beschlossen, daß sich die Marktgemeinde Schruns verpflichtet, für sämtliche Rückforderungsansprüche, die sich aus dem dem Abwasserverband Montafon, Gerichtsweg 8, 6780 Schruns, für den Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage zugesicherten Darlehen von S 21.981.000, — ergeben, bis zu einem Darlehensanteil von S 4 . 7 9 8 . 4 5 2 , — , das sind 21, 830 % des Gesamtdarlehens, die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB zu übernehmen und den Rückforderungsbetrag zzgl. offener Zinsen, Verzugszinsen und Nebenverbindlichkeiten über Aufforderung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds innerhalb von 30 Tagen ab dieser Aufforderung auf das Konto des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zu überweisen. Auf die Geltendmachung allenfalls dem Förderungsnehmer zustehenden Einreden, vor allem auf jene der Aufrechnung wird verzichtet. Als Gericht wird das sachliche zuständige Gericht in Wien vereinbart. In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende über die stattgefundene Sitzung des Abwasserverbandes Montafon, in der unter anderem die Behebung der Schäden an den Verfliesungen am Betriebsgebäude behandelt wurde. Im Zuge der von der Firma Stemer begonnenen Sanierungsarbeiten wurde eine neuerliche Besichtigung durch den gerichtlich beeidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Diem durchgeführt und von diesem Kontakt mit dem Institut für Baustoff- und Materialprüfung an der TU Graz aufgenommen. Ohne Besichtigung an Ort und Stelle hat dieses bereits festgestellt, daß eine Unverträglichkeit der Materialien ausgeschlossen werden kann. Eine chemische Beeinflussung durch schwefelige Substanzen könnte denkbar sein, doch in diesem Falle müßten sämtliche Fliesen abfallen bzw. schon lose klingen. Der Mangel könne daher nur in der Verarbeitung liegen. Es wird nunmehr versucht werden, mit den Beteiligten unter allfälliger Beiziehung des Innungsmeisters und eines Vertreters der Versicherung des Auftragnehmers an Ort und Stelle die Sache zu besichtigen, um zu einer Übereinkunft auf außergerichtliche Art zu kommen. Weiters informiert der Vorsitzende darüber, daß nach Auskunft von Herrn LR Grabher nach den künftigen Richtlinien eine Naßschlammausbringung in der bisherigen Form nicht mehr möglich sein wird. Von der Arbeitsgruppe Klärschlammentsorgung wurden daher ver- - 4 - schiedene Varianten über die Klärschlammentsorgung untersucht und schließlich im Bericht als die für Vorarlberg bestgeeignete Methode, das Kombiverfahren (Trocknung mit teilweiser Kompostierung) empfohlen. zu 3) Vor rd. zwei Jahren hat die Marktgemeinde Schruns von Herrn Fleisch rd. 6000 m2 Grund an der B 188 angekauft und im Frühsommer 1990 das Büro Egg beauftragt, neben dem Gantschierer Feld auch für diesen Bereich ein Nutzungs- und Erschließungskonzept zu erarbeiten. Der Stand Montafon hat unlängst von der Marktgemeinde Schruns im Tauschweg ein etwas weiter talauswärts liegendes Grundstück zur Errichtung des Standesgebäudes erworben. Seitens der Raumplanungsstelle wird die AnsicSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ht vertreten, daß die derzeitige Widmung BW für dieses Projekt nicht ausreicht und sie hat angeregt, eine Umwidmung in BB1 vorzunehmen. Die Anbindung dieses Grundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz ist über eine gemeindeeigene Grundparzelle zum Auweg möglich. Da jedoch der Auweg weiterhin seinen Wohnstraßencharakter beibehalten soll, erscheint ein direkter Anschluß von der B 188 aus erstrebenswert. Ein bestehender Erlaß besagt allerdings, daß die Bundesstraßenverwaltung im gegenständlichen Bereich keine weitere Gebrauchserlaubnis für Neuanschlüsse zu erteilen hat, weshalb seitens der Marktgemeinde Schruns folgende Maßnahmen in Erwägung gezogen werden: Ansuchen um Versetzung der Ortstafel vom Bereich Einmündung Auweg in die B 188 in Richtung taleinwärts in den Kreuzungsbereich Wagenweg B 188 und gleichzeitige Ausarbeitung von Erschließungsvarianten im Rahmen einer großräumigen Nutzungsfestlegung des Bereiches entlang der B 188 und Umwidmung in BB1 bzw. BBl-Erwartungsfläche. Durch dieses Gesamtpaket soll eine Ausnahme vom vorangeführten Erlaß erwirkt werden. Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Erschließungsvarianten, wobei es gilt, die grundsätzlichen Überlegungen bereits heute zu fixieren und die Details in künftigen Beratungen auszuhandeln. Das Büro Egg hat in seinem Nutzungs- und Erschließungskonzept die Schaffung eines Betriebsgebietgürtels und in weiterer Folge einen Baumischgebietgürtel als Verbindung zum Bauwohngebiet als richtig angesehen. Von amtswegen wurden diesbezüglich bereits Gespräche mit den Familien Trautmann, Pokorny, Netzer und Gantner geführt und ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Gst.Nr. 1107 und 1106 wurden von amtswegen einbezogen, da das Land aus Erfahrung Inselbildungen ablehnt. Der Vorsitzende ruft nochmals das Nutzungs- und Erschließungskonzept in Erinnerung, in dem zwei Möglichkeiten angesprochen worden sind. Einerseits die Erschließung vom Wagenweg aus, die in etwa dem Verlauf des der Gemeinde zustehenden Fahrrechts entspricht. Diese Variante wäre jedoch nu£ dann sinnvoll, wenn eine Widmung in BW erfolgen würde. Für eine gewerbliche Nutzung wird eine direkte Anbindung an die Bundesstraße empfohlen. Aufbauend auf diesem Nutzungs- und Erschließungskonzept wurden die den Gemeindemandataren übermittelten Unterlagen ausgefertigt. Zur Versetzung der Ortstafel taleinwärts zur Kreuzung Wagenweg - B 188 ist zu vermerken, daß dadurch die Bauverbotszone von 15 m in Wegfall kommen würde und die Baufluchtlinie von der Gemeinde zu fixieren wäre. DDr. Heiner BERTLE befürchtet, daß aufgrund des Erlasses aus dem Jahr 1966, wenn überhaupt, dann lediglich eine Anbindung genehmigt werden wird. Es sollte auch aus der Umfahrungsstraße keine "Wohnstraße" gemacht werden, was die Errichtung einer weiteren Umfahrung provozieren würde. Der Vorsitzende hat bereits Gespräche mit Vertretern der Bundesstraßenverwaltung und Raumplanungsstelle geführt, die die Errichtung von zwei Abfahrten ebenfalls als problematisch angesehen haben. Eine Verlängerung der Verzögerungsspur (Abzweigspur) erscheint ihm jedoch verkehrstechnisch möglich und unbedenklich. Sollte die Zustimmung für die Errichtung von zwei Erschließungsstraßen versagt werden, wäre eventuell eine Parallelstraße zur B 188 vorzusehen. GR Werner BITSCHNAU bezeichnet den Grundtausch mit dem Stand Montafon als Unsinn und bezweifelt, daß überhaupt einer weiteren Erschließung die Zustimmung erteilt werden wird. Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER möchte sichergestellt wissen, daß bei Genehmigung einer Erschließung von der Bundesstraße aus keine Durchfahrtsmöglichkeit über das Gst-Nr 1098/2 zum Auweg eröffnet wird. Diesbezüglich wären entsprechende bauliche Maßnahmen zu treffen. Für Mag.Dr. Siegfried MARENT ist der gesamte Problemkreis auf die vorgeschlagene Art und Weise nicht lösbar. Er vertritt die Ansicht, daß gar keine weiteren Erschließungen notwendig sind, da Schruns bereits ausreichend erschlossen sei. Die Betriebsstruktur werde durch die Ansiedlung einzelner Betriebe nichtSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight wesentlich verbessert. Die Verlegung des Standesgebäudes habe eine ungünstige Verlagerung des "Parteien-Verkehrs" zur Folge. Das vom Vorsitzenden ins Treffen geführte Argument, daß durch eine Ansiedlung verschiedener Betriebe ein Lärmschutz zur B 188 geschaffen werde, hält er für nicht zutreffend, da ein Lärmschutz nur durch Lärmschutzwände oder Dämme erzielt werden könne. Zudem fordert er, daß vor Durchführung einer Umwidmung das Einvernehmen mit allen betroffenen Grundeigentümern hergestellt wird. Selbst wenn eine Erschließung gewollt werde, müsse auf den Bestand Rücksicht genommen werden. Die bereits bestehende Wohnstraße vertrage sich nicht mit einer Widmung der an der Bundesstraße liegenden Flächen in Betriebsgebiet. Zudem werde bei einer direkten Anbindung des Standesgrundes an die Bundesstraße eine Durchfahrtsmöglichkeit zum Auweg geschaffen. Er erinnert daran, daß zwei nicht unwichtige Gastgewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe liegen und mit der nunmehr vorgesehenen Nutzung keine Fremdenverkehrspolitik betrieben werde. Er bezeichnet das Ganze als nicht genügend durchdachte Horuckaktion, die zum Schaden der bestehenden Wohngebiete gereiche. Er wundert sich auch über die Eile, mit der hier eine Entscheidung getroffen werden soll, auch über die Eile, die in der Angelegenheit Umwidmung im Gantschierer Feld an den Tag gelegt worden sei und vermutet hier gewisse Zusammenhänge. Er erinnert daran, daß anläßlich der Beratungen über den Grundtausch mit dem sei. Stand nie die Rede von einer Umwidmung in BB1 gewesen Erwin RIEDLE möchte zuerst die Einfahrtsproblematik abgeklärt wissen, da ohne Einfahrt eine weitere Diskussion müßig sei. Jede Einfahrt behindere den Verkehr auf der B 188 und sei mit eine Ursache für die auftretenden Staus. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN verweist darauf, daß bereits zum Zeitpunkt des Ankaufs des "Fleisch-Grundes" von einer Umwidmung in BB gesprochen worden sei. Die Gemeinde müsse darauf bedacht sein, weitere Betriebe anzusiedeln. Eine Umwidmung setze jedoch voraus, daß eine direkte Einfahrt von der B 188 geschaffen wird. Für Dipl.-Ing.Dr. Ernst PÜRER sind die auf der TO stehenden Umwidmungen sowie die Erschließung als Gesamtpaket zu sehen und nur so zu lösen. Voraussetzung für die Erlangung einer Zufahrtsgenehmigung werde eine Umwidmung in BB sein. Auch im Nutzungs- und Erschließungskonzept sei diese Widmung der Grundflächen entlang der Bundesstraße in Zhg. mit der Verlegung der Ortstafel als richtig bezeichnet worden. Mit der gegenständlichen Umwidmung würde ein Zusammenschluß der Fingerverbauung Wagenweg und Pokorny erreicht werden. Im Gegensatz zu Dr. MARENT glaubt er sehr wohl, daß gewerbliche Bauten entlang der B 188 einen Lärmschutz zum dahinterliegenden Wohngebiet darstellen. DDr. Heiner BERTLE vertritt die Ansicht, daß einige der vorgebrachten Argumente nicht stimmen. So sei unrichtig, daß die "Fleisch-Gründe" für Betriebsansiedlungen oder für die Errichtung von Wohnungen angekauft worden sind. Diese seien als Tauschfläche für die Landwirtschaft vorgesehen worden. Weiters sage das Gutachten Egg in seiner Zusammenfassung nicht aus, daß es sich hiebei um ein bevorzugtes Betriebsgebiet handle. Er hält eine Entscheidung heute für verfrüht und nicht vereinbar mit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die "grünen Durchblicke" ins Zentrum sollten solange als möglich erhalten werden. Die Raumplanungsziele legen klar fest, daß wohl eine Umwidmung im Kaltenbrunnen möglich erscheint, jedoch vorrangiges Ziel die Erhaltung landwirtschaftlich gut bewirtschaftbarer Gründe im Tale ist. Außerdem müsse er sich gegen eine Umwidmung aussprechen, solange kein konkreter Bedarf nachgewiesen wird und nicht geklärt ist, wo in Zukunft das Reitturnier stattfindet und wo die Loipe weitergeführt wird. Außerdem könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner Umwidmung zustimmen, da sich herausgestellt habe, daß der Großteil der Grundeigentümer dagegen ist. Um aber in der Sache weiterzukommen, schlägt er vor, dieSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Punkte zu trennen - auch die Beschlußfassung zu TOP 3. - und einen Beschluß in die Richtung zu fassen, eine direkte Anbindung dieses Gebietes an die B 188 zu fordern. Dieser Beschluß habe jedoch nichts mit der Erschliessung eines Betriebsgebietes zu tun, sondern bezwecke lediglich eine Anbindung des gemeindeeigenen Grundstücks. Er würde sich auch einem Beschluß anschließen, der eine Erschließung beider Flächen vorsieht, allerdings unter der Voraussetzung, daß sich der Stand Montafon bereit erklärt, daß, sollte wider Erwarten nur sein Anschluß genehmigt werden, er der Gemeinde das Recht einräumt, auf welchem Weg immer, entlang der B 188 zu ihren Grundstücken zu kommen. - 7 - Peter VONBANK schließt sich der Meinung von Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER an und erinnert daran, daß im Raumordnungsausschuß darüber diskutiert worden ist, wo in Schruns noch Betriebsgebiet gewidmet werden kann, wobei dieser Streifen einbezogen worden ist. Das Gutachten sage aus, daß direkt zur Straße keine Wohnhäuser errichtet werden sollen. Der Stand werde ein Verwaltungsgebäude mit Garagen und kleineren Werkstätten errichten, und es könne hiefür dieser Standort akzeptiert werden. Er ruft in Erinnerung, daß Hofrat Netzer, der seinerzeit den Erlaß ausgearbeitet hat, klargestellt habe, daß diese Grundflächen nur mit Parallelstraßen zur B 188 erschlossen werden können. Er habe Einzelansuchen (Erschließung einzelner Grundstücke) immer abgelehnt. Anders verhalte es sich, wenn seitens der Gemeinde dokumentiert werde, daß das gesamte Gebiet umgewidmet wird. Die Gemeinde habe es dann schlußendlich auch in der Hand, zu bestimmen, welche Flächen an wen verkauft werden. Man könnte damit dem Straßenbauamt und der Landesregierung gegenüber dokumentieren, daß, wenn auch Teilflächen in BBl-Erwartungsfläche umgewidmet werden, doch der Wille besteht, ein Gesamtkonzept vorzulegen. Auf Anfrage von Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER stellt der Vorsitzende klar, daß er mit Frau Wohlgenannt als "Sprecherin" der Miteigentümergemeinschaft Gespräche auch in Hinblick auf eine Umwidmung in BBl-Erwartungsfläche geführt habe und sie hiezu in ihrem als auch im Namen einiger anderer Miteigentümer eine positive Stellungnahme abgegeben habe. Frau Schuchter habe an der Umwidmung ihres Gst-Nr 1106 kein Interesse. Erfahrungsgemäß bestehe jedoch das Land darauf, vorhandene Lücken zu schließen. Rudi BITSCHNAU befürchtet, daß durch einen Gewerbegürtel entlang der B 188 vorbeifahrende Gäste abgehalten werden könnten, nach Schruns einzufahren. Ein Gewerbegürtel sei eine schlechte Werbung für Schruns, weshalb so lang als möglich getrachtet werden müsse, die bestehenden Grünstreifen zu erhalten. Der Vorsitzende stellt dem die Verpflichtung zur Förderung von Betriebsansiedlungen und damit Schaffung von Arbeitsplätzen entgegen. Zudem habe es die Gemeinde in der Hand, zu bestimmen, welche Betriebe angesiedelt werden. In diesem Zusammenhang ersucht er auch die Firma Jäger, den bereits im vorderen Bereich angelegten Grüngürtel taleinwärts zu verlängern. Mag. Dr. Siegfried MARENT führt an, daß durch die Errichtung des Standesgebäudes kein zusätzlicher Arbeitsplatz gesichert werde. Zudem hält er eine Beschlußfassung vor Abklärung, wo in Zukunft der Funken errichtet werden soll sowie einiger weiterer Fragen für verfrüht. Es interessiere ihn auch, was die Straßenplanung von der Errichtung einer dritten Spur hält. Hier müßte wiederum Auwald geopfert werden. Solche Fragen gehören vor einer Beschlußfassung abgeklärt, weshalb eine Beschlußfassung zu vertagen wäre. Der Vorsitzende vertritt die Ansicht, daß die Gemeinde aufgerufen ist, Entscheidungen zu setzen. Aus Sicht des Tales ist der Standort in Schruns für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes der günstigste. Die Gefahr der Schaffung einer Durchzugsstraße zum Auweg sieht er nicht gegeben, da dies mit einer Auflage unterbunden werden könnte. Die zweite Erschließung sei nicht nur darin begründet, das Gemeindegrundstück zu erschließen, sondern basiere auSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ch auf dem vorliegenden Gutachten. Um aber dieses Ziel zu erreichen, müssen Akzente gesetzt werden. Zudem werde die Widmung in BB1 von der Raumplanungsstelle als richtig und sinnvoll angesehen. Die Errichtung einer Verzögerungsspur sei auch ohne die Einbeziehung von Auwald möglich, da das Straßengrundstück im dortigen Bereich breit genug ist. Ludwig KIEBER jun. zeigt sich enttäuscht darüber, daß sich offensichtlich die Gemeindevertretung über die weitere Existenz der Landwirte keine Gedanken macht und er findet es bedenklich, daß den Landwirten die ertragsreichsten Flächen entzogen werden. Erwin RIEDLE bemerkt hinsichtlich den Ausführungen von Rudi BITSCHNAU, daß in Schruns auch andere "Schönheiten" anzutreffen sind. So erinnert er an den Holzlagerplatz in Gantschier, an die abbruchreifen Häuser an der Straße, an die Tankstellen und an das Areal der Firma Jäger. Mag. Siegfried NEYER bekennt sich zur Umwidmung des Standesareals, da man diesen Standort gewollt habe. Auch die Anbindung an die B 188 sei zu befürworten, wobei natürlich die Durchfahrt zum Auweg verhindert werden sollte. Auch eine zweite Zufahrt sei zu begrüßen. Für den Fall, daß diese nicht bewilligt werden sollte, sollte man sich ausbedingen, daß parallel zur B 188 eine Straße errichtet werden kann. Die Umwidmung der übrigen Flächen erscheint ihm nicht unbedingt erforderlich und sollte auf später verschoben werden, wobei sich allerdings die Frage stelle, ob dies nicht eine Voraussetzung zur Erlangung der Bewilligung für die zwei Anbindungen ist. Bgm. Harald WEKERLE spricht sich nochmals dafür aus, unbedingt zwei Anbindungen zu erhalten. Bei einer Widmung in BBl-Erwartungsfläche und des Gemeindegrundstückes in BB1 liege es bei der Gemeinde zu bestimmen, was in Zukunft kommt. Die zwei Anbindungen werden jedoch nur bei langfristiger Willensbildung genehmigt werden, weshalb er ersucht, das Gesamtpaket zum Beschluß zu erheben. DDr. Heiner BERTLE verweist darauf, daß, sollte diese Umwidmung eine Dokumentation sein, diese unvollständig wäre. Vollständig wäre sie dann, wenn auch die Erschließungsstraßen als Verkehrsflächen mitgewidmet würden. Er würde allerdings solange von einer solchen Widmung Abstand nehmen, solange nicht sämtliche Grundeigentümer ihre Zustimmung hiezu bekundet haben. Der Vorsitzende stimmt diesen Ausführungen insofern zu, als eine generelle Verkehrsflächenwidmung nicht möglich ist, wohl aber eine Widmung des Astes von der B 188 aus. Nach Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER ist vor allem der Wille, umzuwidmen, zu demonstrieren, und aufzuzeigen, daß die Gemeinde weiß, wie erschlossen werden könnte. Abschließend werden zu stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Dr. Siegfried MARENT) nachfolgende Beschlüsse gefaßt: a) Der Antrag an die teilung Straßenbau Mag. Bundesstraßenverwaltung bzw. an die Abdes Amtes der Vorarlberger Landesregie- b) rung, die Ortstafel im Bereich Einmündung Auweg in die B 188 taleinwärts hinter die Kreuzung Wagenweg, B 188 zu verlegen, wird zum Beschluß erhoben, Es wird beschlossen, bei der Bundesstraßenverwaltung um die Gebrauchserlaubnis für zwei direkte Einfahrten von der B 188 auf die Gst.Nr. 1096 und 1118 (Stand Montafon und Trautmann) und 1370/5 (Marktgemeinde Schruns) anzusuchen. Sollte lediglich eine Einfahrt genehmigt werden, ist dafür Sorge zu tragen, daß diese so gewählt wird, daß sowohl das Grundstück des Standes Montafon als auch die anderen Flächen über diese Einfahrt erschlossen werden können, wobei dem Stand Montafon gegebenenfalls die Auflage zu machen ist, daß er einer solchen eventuell parallel zur B 188 vorzunehmenden Erschließung zustimmt. zu 4) a) b) Reg.Nr. 1/92, Stand Montafon: Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag.Dr. Siegfried MARENT) beschlossen, die GstNr 1083 und 1096 von BW in Betriebsgebiet Zone 1 (BB1) umzuwidmen. Reg.Nr. 3/92: Die Umwidmung des Gst.Nr. 1370/5 Marktgemeinde Schruns von ÖZ in BB 1, der Gst-Nr 1373/1 und *944 (Luise Netzer und Mitbesitzer) , 1373/2 und 1118 (Harald und Harry Peter Trautmann), 1120 (AntonSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Pokorny), sowie das Gst-Nr 1107 (Erika Schuchter) von Vorbehaltsfläche Sportplatz in BBl-Erwartungsfläche wird stimmenmehrheitlich (8 Gegenstimmen) beschlossen. Der Antrag auf Umwidmung des Gst-Nr 1106 (Erika Schuchter) von Vorbehaltsfläche Sportplatz in BW wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bgm. Harald WEKERLE) abgelehnt. zu 5) Die Aufbewahrungsfrist der Tonbandaufzeichnungen der Gemeindevertretungssitzungen wird einstimmig mit 5 Jahren festgesetzt. Danach soll die Gemeindevertretung neuerlich darüber entscheiden. zu 6 a) DDr. Heiner BERTLE begründet die von der FPÖ und parteifreie Bürger eingebrachten Anträge wie folgt: In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.02.1991 ist unter der Voraussetzung, daß unter "Anrainern" lediglich Mieter, Pächter und sonstige Bestandnehmer verstanden werden, beschlossen worden, für das Kerngebiet einschließlich des Gässle eine "verkehrsarme Zone" - ein Fahrverbot mit Ausnahme Zustelldienste zu gewissen Zeiten und Anrainer einzurichten. Der Bürgermeister hat die entsprechende Verordnung erlassen. Am 04.12.1991 hat der Gemeindevorstand ein Halte- und Parkverbot (mit Ausnahme Behinderter) auf dem Parkplatz zwischen dem Taxistandplatz Filzmaier und dem Haus Silbertalerstraße 1 beschlossen und verordnet. Die Beobachtung habe jedoch gezeigt, daß diesen Verboten ständig zuwidergehandelt werde. Offensichtlich könne die Einhaltung des Parkverbotes gar nicht überprüft werden, da verschiedene Grundbesitzer noch nicht zugestimmt haben. Sollte dies den Tatsachen entsprechen, wäre der Beschluß zu früh gefaßt worden. Über die Einrichtung einer "Fußgängerzone" ist eine Befragung durchgeführt worden, in der man sich mehrheitlich für eine solche ausgesprochen habe. Tatsache sei, daß jeder zu jeder Zeit auf den Kirchenplatz fahre und dort auch parke. Trotz des bestehenden Fahrverbotes sei beim Silvretta Center nach wie vor das Hinweisschild "Kurzparkzone" angebracht. Nach Auskunft des Sicherheitswachebeamten könne dort gar nicht abgemahnt werden, da eine Anweisung bestehe, jeden als Anrainer zu betrachten. Ein weiteres Problem stelle die Verparkung von Gehsteigen dar. Wie festgestellt worden sei, "übersehe" das Organ der Securop systematisch solche Übertretungen und beschäftige sich vielmehr mit anderen Dingen. Ob dieses Organ aufgrund der Gesetzeslage oder der Anweisungen nicht einschreite, wisse er nicht. Jedenfalls sei die Securop auf dem Iiiwerkeparkplatz in Latschau sehr wohl in der Lage, für Ordnung zu sorgen. Er habe daher den Eindruck erhalten, daß die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie der Gemeindevertretungsbeschlüsse irgendwie mit der Führung zusammenhänge, da man gewisse Leute oder viele Leute - er wisse es nicht - nicht vor den Kopf stoßen möchte. Jedenfalls sei dies für ihn eine Anleitung zu, zumindest jedoch die Tolerierung von Gesetzesverstößen. zu 6 b) Bereits in der letzten Sitzung ist über die auf der Fußwegeverbindung Lechthaler durchgeführte Schneeräumung debattiert worden. Was diese Angelegenheit betreffe, habe er sich um die Berichtigung des Protokolls sehr gekümmert. Der damalige Gemeindevertretungsbeschluß habe klar gelautet, daß bis zur möglichst außergerichtlichen Klärung des Geh- und Fahrrechtes auf diesem Wegstück alles unternommen wird, daß die Fußwegeverbindung Lechthaler nicht benützt wird. In der Folge sei dennoch eine Schneeräumung veranlaßt worden. Darauf angesprochen, habe der Bürgermeister geantwortet, daß er es auf seine Kappe nehme, obwohl er nach den vielen Jahren seiner Tätigkeit wissen müßte, daß er, wenn er mit einem Beschluß der Gemeindevertretung nicht einverstanden ist, den Vollzug hemmen und innerhalb 14 Tagen die Gemeindevertretung wieder damit befassen könnte. Wenn er der Meinung wäre, daß ein Beschluß nicht gesetzesgemäß ist, könnte er sich auch an die Aufsichtsbehörde wenden. Er darf aber auf keinen Fall das Gegenteil von dem tun, was ihm die Gemeindevertretung aufträgt. Dies sei somit ein weiterer Punkt, wo sich der Bürgermeister - nach GG. u.a. auch Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Exekutivorgan der Gemeindevertretung - nicht gesetzeskonform verhalten habe. zu 6 c) Hier liege bereits seit langem ein Beschluß vor, in diese Richtung tätig zu werden und Verhandlungen mit dem Löwen-Hotel aufzunehmen, um durch eine Steigerung der Attraktivität zu einer besseren Nutzung der Tiefgarage zu kommen. Gerade in der Hochsaison habe jedoch wieder festgestellt werden müssen, daß sich die Leute im Bereich der Post um Parkplätze raufen durchaus straßenverkehrsordnungswidrig- , und daß zweitweise nicht einmal die Schrankenanlage funktioniert habe. Schon seit langem sei die Anschaffung eines neuen Automaten, die Einrichtung von Frauenparkplätzen, ein Neuanstrich, usw. gefordert worden, jedoch noch keine Erledigung erfolgt. Auch dies sei ein Punkt, wo der Wille der Gemeindevertretung nicht eingehalten worden sei. Aufgrund dieser Sachlage vertrete er die Meinung, daß dem Bürgermeister eine Frist zu setzen ist, in der er der Sicherheitswache - wobei er anmerkt, daß diese am wenigsten dafür kann, da sie ohnedies überlastet ist - und dem privaten Wachdienst Weisungen zu erteilen hat, für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu sorgen, und in der er die entsprechenden Maßnahmen beim Flurweg einzuleiten hat. Sollte er diesem Beschluß nicht nachkommen, würde es sich um einen strafbaren Fall in Blickrichtung Amtsmißbrauch handeln und es müßte ein Antrag auf Abberufung gestellt oder zumindest an die Aufsichtsbehörde herangetreten werden. Es würde sich seiner Ansicht nach um eine Anleitung zum Gesetzesbruch (Straßenverkehrsordnung u.a.) handeln. Es gebe allerdings noch Alternative hiezu: der Bürgermeister berechtigt jeden Bürger, selbst für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen. Der Vorsitzende zeigt sich bestürzt, über die Fülle der Anschuldigungen und die Art der Formulierung. Offensichtlich sei man verpflichtet, den Wünschen der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger in jeder Linie nachzukommen oder man müsse sich als halber Verbrecher fühlen. Nach 17 Jahren sei er es jedoch schon gewohnt, Beschlüssen der Gemeindevertretung nachzukommen und nehme berechtigte Kritik zur Kenntnis. Auf seine Frage, welche konkrete Verordnung er nicht eingehalten habe bzw. welche Anweisung er hinsichtlich des Fahrverbotes im Kerngebiet erteilt habe, antwortet DDr. Heiner BERTLE, daß sich die Sicherheitswache dahingehend geäußert habe, daß sie nicht strafen könne, da alle, die im Gässle parken, als Anrainer zu betrachten seien. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er (der Vorsitzende) diese Anweisung erteilt habe, antwortet DDR. Heiner BERTLE, daß er das nicht gesagt habe. Nur müsse man sich fragen, wer dem Sicherheitswachebeamten solches sagen könne. Der Bürgermeister hält fest, daß er das Fahrverbot entsprechend dem Beschluß der Gemeindevertetung verordnet, die Beschilderung veranlaßt und der Sicherheitswache den Auftrag erteilt habe, die Einhaltung dieses Fahrverbots zu kontrollieren und Übertretungen zu ahnden. Somit sei er dem Beschluß der Gemeindevertretung voll nachgekommen. Auf die Aussage, daß wohl nicht verlangt werde, daß er das Fahrverbot persönlich kontrolliere, vermerkt DDr. Heiner BERTLE, daß der Bürgermeister dafür Sorge zu tragen habe, daß der Beschluß eingehalten wird. Der Vorsitzende erinnert daran, daß mit den Organen der Securop diese Beschlüsse nicht exekutiert werden können. Diese wären zwar imstande, wie jeder andere Privatanzeigen zu erstatten. Dies hätte allerdings wiederum zur Folge, daß jeder über die Sicherheitswache einzuvernehmen wäre. Zudem habe die BH Bludenz mitgeteilt, daß Anzeigen auf Grund von Wahrnehmungen der Securop, die ausländische Fahrzeuge betreffen, nicht mehr weiter verfolgt werden. Er betont aber nochmals, daß die Gemeindesicherheitswache angewiesen ist, Übertretungen des Fahrverbotes zu ahnden. Ihm zu unterstellen, daß er diese Beschlüsse mißachte, hält er für nicht korrekt. In der ersten Aussage von DDr. Heiner BERTLE habe es sogar so geklungen, als ob er eine Anweisung erteilt hätte, daß nicht kontrolliert werden Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight soll. In der Folge entbrennt eine heiße Diskussion über die Tätigkeit des Securoporganes bei der Gemeinde. Auf die Anschuldigungen hinsichtlich der Parkplätze an der Litz, vermerkt der Vorsitzende, daß ihm bekannt sei, was beschlossen worden ist. Im do. Bereich werden jedoch noch Bautätigkeiten ausgeführt, es handle sich um eine halbe Baustelle. In dieser Übergangszeit komme es des öfteren vor, daß falsch geparkt werde. DDr. Heiner BERTLE bringt vor, daß sich der Gemeindesicherheitswachebeamte dahingehend geäußert habe, daß er nicht strafen könne, da das Grundstück ja gar nicht der Gemeinde gehöre. Der Vorsitzende verweist darauf, daß lediglich ein schmaler Streifen des Behindertenparkplatzes der Eigentümergemeinschaft Mayer sowie Peter Karl, Oskar Ganahl und Karl Ludwig Ortner gehöre, wobei letztere ihren Miteigentumsanteil offensichtlich irrtümlich erworben haben. Diesbzgl. Gespräche mit den Eigentümern haben bereits stattgefunden und es werden in absehbarer Zeit sämtliche Unterschriften der "Mayer-Hälfte" vorliegen. Ungeachtet dessen habe die Öffentlichkeit schon längst Rechte an diesen Grundstücken erworben. Der Gemeindesekretär informiert darüber, daß der Sicherheitswachebeamte heute mit ihm über einen Vorfall mit RA Dr. Edgar Düngier gesprochen habe. Dr. Düngier vertrete die Ansicht, daß aufgrund des Umstandes, daß das Grundstück Privaten gehöre, keine OrganstrafVerfügungen verhängt werden dürfen. Entgegen dieser Ansicht ist jedoch davon auszugehen, daß bereits seit langem der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken gegeben ist, daher die StVO Anwendung findet und entspechende Ge- und Verbote erlassen und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können. Der Vorsitzende verweist auch darauf, daß im Kernbereich eine verkehrsarme Zone eingerichtet worden ist und diese, so gut es gehe, auch kontrolliert werde. Daß jeder, der eine Übertretung begeht, bestraft wird, sei zeitlich nicht machbar. Jedenfalls aber sei die Anweisung ergangen, die Verordnung entsprechend zu vollziehen. Zu den Vorwürfen hinsichtlich der Tiefgarage müsse klargestellt werden, daß diese zu zwei Drittel der Liebherr Holding gehört. Wenn die Gemeindevertretung tatsächlich die Maßnahmen durchgesetzt haben möchte, müßte sie auch die gesamten Kosten hiefür übernehmen. Der Vorsitzende vertritt jedoch die Ansicht, daß nur die anteiligen Kosten zu übernehmen wären und in diese Richtung weitere Verhandlungen zu führen sind. Er trachte, die Verbesserungen einvernehmlich mit der Liebherr-Austria durchzusetzen. Solange jedenfalls die Gemeindevertretung nicht beschließe, die gesamten Kosten zu übernehmen, könne er eben nur verhandeln. Aus dieser Vorgangsweise könne ihm aber kein Amtsmißbrauch unterstellt werden. Was die Fußwegeverbindung Lechthaler betreffe, stelle sich die Situation für ihn als Bürgermeister etwas anders dar. Viele Leute seien querfeldein gegangen und sowohl Gäste als auch Einheimische haben gefordert, daß die Fußwege geräumt werden. Auf die Frage, ob der Bürgermeister auch in Zukunft unter dem Gesichtspunkt der Vernünftigkeit Gemeindevertretungsbeschlüsse nicht einhalten wolle, antwortet der Vorsitzende, daß sich seine Aussage nur auf die erfolgte Schneeräumung beziehe. Seiner Auffassung nach habe die Gemeindevertretung nicht beschlossen, daß er verpflichtet ist, den Weg abzuzäunen. Wenn dies gewollt werde, werde er dort einzäunen lassen, wo Herr Lechthaler nicht behindert werde. Dem Auftrag, den Gemeingebrauch festzustellen, werde man sicher nachkommen. Man habe jedoch vorerst Gespräche mit Dr. Concin geführt, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Antwort zur Stellungnahme der Gemeinde werde man jedenfalls noch abwarten. Mag. Dr. Siegfried MARENT bestätigt, daß das Vorbringen von DDr. Heiner BERTLE mit seinen eigenen Wahrnehmungen übereinstimme, vertritt jedoch die Ansicht, daß der Bürgermeister sicher keine gegenteilige Anordnung erteilt hat. Allerdings sollte der Bürgermeister durch einen Beschluß der Gemeindevertretung gegenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight über seinen nichtbeamteten und beamteten Bediensteten bestärkt werden. Oft werden jedoch Beschlüsse gefaßt, die nicht exekutierbar sind. Daher müsse sich die Gemeindevertretung in Zukunft vor solchen Beschlüssen mehr den Kopf darüber zerbrechen, ob sie überhaupt exekutiert werden können. Bezugnehmend auf die verordneten Fahrverbote würde er es für sinnvoll erachten, eine Plakette oder Vignette a n z u b r i n g e n , mit der die Anrainereigenschaft klargestellt wird. Bgm. Harald WEKERLE ist verwundert, warum einerseits auf der Forderung nach verstärkten Kontrollen bestanden wird, andererseits die geplante personelle Ausstattung im Bereich der Sicherheitswache auf Ablehnung gestoßen ist. Mag. Dr. Siegfried MARENT stellt den Zusatzantrag, daß der Gemeindevorstand die bestehenden auf Grundlage der StVO erlassenen Verordnungen in Hinblick auf ihre Durchführbarkeit prüft. Ein Gemeindepolizist alleine könne nicht alle Aufgaben wahrnehmen. DDr. Heiner BERTLE kann diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen, da dies letztendlich dahin hinauslaufen würde, daß sich der Standard an der Nichteinhaltung orientiert. Abschließend werden die Bürgermeister innerhalb rüber zu berichten hat, a) b) c) Anträge von DDr. Heiner BERTLE, daß der eines Monats der Gemeindevertretung da- daß er den Sicherheitswachebeamten und das Organ der Firma Securop angewiesen bzw. die bisherigen Anweisungen in Erinnerung gerufen hat, die Einhaltung der StVO hinsichtlich des Parkverbots im Kerngebiet zu überwachen; daß er das Durchgehen von der Flurstraße über die Fußwegverbindung Lechthaler zum Feldweg unterbunden hat und insbesondere kein Schnee mehr geräumt oder ähnliche Maßnahmen gesetzt werden; daß er sich mit der Firma Liebherr darüber unterhalten hat, die von der Gemeindevertretung gewünschten Maßnahmen in der Löwen-Tiefgarage durchzuführen, sowie über die erzielten Verhandlungsergebnisse informiert; werden stimmenmehrheitlich abgelehnt (für den Antrag stimmen Mag. Siegfried NEYER, DDr. Heiner BERTLE und Felizitas MAKLOTT) Der Zusatzantrag von Mag. Dr. Siegfried MARENT, daß der Gemeindevorstand die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der aufgrund der StVO erlassenen Verordnungen überprüft, wird stimmenmehrheitlich (16 Gegenstimmen) abgelehnt. Der Gemeindesekretär wird angewiesen, Verordnungen von amtswegen zu prüfen. die diesbzgl. bestehenden zu 7) Für DDr. Heiner BERTLE brächte die Fußgängerzone den Vorteil, daß diese besser zu Überwachen und für jedermann leicht erkennbar wäre. Damit verbunden wäre eine wesentliche Verbesserung der Lebensumstände der dort Wohnenden. Die Mehrzahl der befragten Kernbewohner habe sich auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten für die Fußgängerzone ausgesprochen. Diese soll den Bereich der jetzigen verkehrsarmen Zone umfassen. Dies hätte zur Folge, daß für anreisende Gäste usw. eine Fülle von Ausnahmegenehmigungen zu erteilen wäre, weshalb der Vorsitzende die Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung erst nach Abschluß der baulichen Neugestaltung für sinnvoll erachtet. Dies sei auch im Raumordnungsausschuß in der Art und Weise besprochen worden. DDr. Heiner BERTLE zieht den Antrag auf Einführung einer echten Fußgängerzone im Schrunser Kerngebiet bis zum Funktionieren der in Aussicht gestellten Maßnahmen - Wille zur stärkeren Verkehrsüberwachung - zurück. zu 8) Unter Allfälliges spricht Erwin RIEDLE die schlechten Wohnqualitäten an der B 188 an und verweist insbesondere auf das Problem des Tagestourismus. Vor Winterbeginn sei unter den Fremdenverkehrsregionen darüber gesprochen worden, sich zusammenzusetzen, um den erwarteten Ansturm des Tagestourismus in irgend einer Form in den Griff zu bekommen. Die Arlberger haben den Montafonern den Vorschlag unterbreitet, eine gemeinsame Sitzung abzuhalten. Die Montafoner haben dies abgelehnt. Er zitiert den Obmann des Fremdenverkehrsverbandes, Herrn Karl Perathoner, der öffentlich erklärt habe, daß die Kapazitäten der Liftgesellschaften jedem Ansturm gewachsen seien. Es stelle sichSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight die Frage, ob Herr Perathoner der Geschäftsführer des Fremdenverkehrsverbandes oder Vertreter der Liftgesellschaften ist. Die Fremdenverkehrseinrichtungen in Schruns können jedenfalls nicht damit einverstanden sein, daß der Tagestourismus Ausmaße annimmt, die nicht mehr zu bewältigen sind. Die Gemeinden seien aufgerufen, tätig zu werden und eine Lösung zu suchen. Bisher sei immer argumentiert worden, daß die Verkehrslawine durch den Urlauberschichtwechsel ausgelöst wird. Der Verkehr habe jedoch auch unter der Woche stark zugenommen. Als Ursache hiefür führt er das Unwesen der Liftgesellschaften an, verbilligte Tageskarten auszugeben. Nach Wissen des Bürgermeisters, der allerdings nur über die Schrunser Gepflogenheiten Bescheid weiß, wird maximal ein 20 %iger Gruppenrabatt gewährt. Jedenfalls werde von der Montafoner Hochjochbahnen GesmbH der Tagestourismus schon lange nicht mehr forciert. GR Werner BITSCHNAU kritisiert, daß an der Silbertalerstraße trotz des bestehenden stabilen Geländers ein neues Geländer angebracht wird und am Gamplaschgerweg an jeder Kehre innseitig Betonstersteine versetzt werden, sodaß LKWs nur erschwert passieren können. Der Vorsitzende stellt klar, daß das Geländer ausschließlich auf Kosten des Landesstraßenbauamtes im Zuge des Ausbaues der Silbertalerstraße erneuert wird. Laut Aussage von Fachleuten und Ortsbild- und Landschaftsschützern soll in der Fortsetzung des aufwendig errichteten Gehsteiges auch ein entsprechende Geländer angebracht werden. Das gesamte Straßenbild erfahre dadurch eine wesentliche Aufwertung. Der Straßenraum erscheine schmäler, was die Straßenbenützer anhalte, langsamer zu fahren. Was die Kritik an den Betonsteinen betreffe, werden die Kehren nie ausgefahren, weshalb die Anrainer und Grundeigentümer immer wieder den Schotter aus dem Innenradius ausräumen müssen. Rudi BITSCHNAU hält hinsichtlich der Ausführungen zum Tagestourismus fest, daß sich dieser heuer, wenn überhaupt, nur an den Sonntagen abgespielt habe. Es entspreche den Tatsachen, daß ein 20 %iger Gruppenrabatt gewährt werde, allerdings nur bei Anreise mittels Bus. Die Tageskartenpreise im Montafon seien überdies am Plafond angelangt und haben zum Teil schon Schweizer Niveau erreicht. Ende der Sitzung: 00.10 Uhr Bgm. H. Wekerle